Fachbeiträge & Kommentare zu Gebühren

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§ 5 Einstweiliger Rechtssch... / 4. Kosten und Gebühren für das einstweilige Verfahren in Unterhaltssachen

a) Gerichtskosten Rz. 99 An Gerichtskosten entstehen für die einstweilige Anordnung in Unterhaltsangelegenheiten nach den §§ 3 Abs. 2, 41 FamGKG gem. Anlage 1 zu § 3 Abs. KV Nr. 1420 folglich ein Gebührensatz von 1,5 der Gebühr nach § 28 FamGKG. Als Gegenstandswert ist gem. § 41 FamGKG von der Hälfte des für die Hauptsache bestimmten Wertes auszugehen. Dieser beträgt in Unter...mehr

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§ 5 Einstweiliger Rechtssch... / 5. Kosten und Gebühren

Rz. 188 Der Verfahrenswert für Gewaltschutzsachen beträgt gem. § 49 FamFG für Gewaltschutzsachen nach § 1 GewSchG 2.000 EUR, für Verfahren nach § 2 GewSchG 3.000 EUR. Diese Regelwerte können gem. § 49 Abs. 2 FamGKG nach den besonderen Umständen des Einzelfalles höher oder niedriger durch das Gericht festgesetzt werden. Für die einstweilige Anordnung nach § 214 FamFG i.V.m. §...mehr

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§ 5 Einstweiliger Rechtssch... / c) Kosten und Gebühren

Rz. 166 In Ehewohnungssachen ergibt sich der Gegenstandswert gem. § 48 Abs. 1 FamGKG für Ehewohnungssachen i.S.v. § 200 Abs. 1 Nr. 1 FamFG auf 3.000 EUR. Betroffen sind hier die Verfahren zur vorläufigen Zuweisung der Ehewohnung. Für die einstweilige Anordnung ist daher von der Hälfte dieses Wertes, folglich 1.500 EUR, auszugehen. Der Gerichtskostenvorschuss bestimmt sich dem...mehr

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§ 5 Einstweiliger Rechtssch... / f) Kosten und Gebühren

Rz. 23 Da das einstweilige Anordnungsverfahren als selbstständiges Verfahren gem. § 51 Abs. 3 S. 1 FamFG ausdrücklich ohne Bindung an ein Hauptsacheverfahren normiert ist, verweist § 51 Abs. 4 FamFG darauf, dass für die Kosten des einstweiligen Anordnungsverfahrens die allgemeinen Vorschriften gelten. Die Kosten des Eilverfahrens sind daher nicht Teil eines – gar nicht zwinge...mehr

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§ 4 Ehegattenunterhalt / c) Verfahrenskostenvorschuss

Rz. 492 Verfahrenskostenvorschuss stellt eine besondere Form des Sonderbedarfs dar.[572] Hinsichtlich des Familienunterhalts ist der Prozess- bzw. Verfahrenskostenvorschuss Teil des Unterhaltsanspruchs nach § 1360a Abs. 4 BGB. Bei getrenntlebenden Ehegatten besteht der Anspruch auf Kostenvorschuss, weil die Vorschrift des § 1361 Abs. 4 S. 4 BGB auf die Vorschrift des § 1360a...mehr

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§ 5 Einstweiliger Rechtssch... / a) Gerichtskosten

Rz. 99 An Gerichtskosten entstehen für die einstweilige Anordnung in Unterhaltsangelegenheiten nach den §§ 3 Abs. 2, 41 FamGKG gem. Anlage 1 zu § 3 Abs. KV Nr. 1420 folglich ein Gebührensatz von 1,5 der Gebühr nach § 28 FamGKG. Als Gegenstandswert ist gem. § 41 FamGKG von der Hälfte des für die Hauptsache bestimmten Wertes auszugehen. Dieser beträgt in Unterhaltssachen im Hi...mehr

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§ 5 Einstweiliger Rechtssch... / b) Anwaltsgebühren

Rz. 100 Da jede einstweilige Anordnung auch in den Unterhaltssachen als selbstständiges unabhängiges Verfahren gilt, ist für den Anwalt auf die Regelgebühren nach Nr. 3100, 3104 VV RVG, § 13 RVG Bezug zu nehmen, soweit diese Gebührentatbestände erfüllt sind.mehr

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§ 5 Einstweiliger Rechtssch... / e) Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung für Kostenvorschuss in einer Ehesache

Rz. 78 Muster 5.2: Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung für Kostenvorschuss in einer Ehesache Muster 5.2: Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung für Kostenvorschuss in einer Ehesache An das Amtsgericht – Familiengericht – Aktenzeichen des Eheverfahrens Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung der Frau _________________________ – Antragstellerin – Verfahr...mehr

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§ 5 Einstweiliger Rechtssch... / c) Kosten des Vorschussverfahrens

Rz. 73 Rechenbeispiel Gegenstandswert (Summe der Gebühren aus dem Hauptsache-, dem Anordnungs- und dem Vorschussverfahren) 1,3 Verfahrensgebühr Nr. 3100 VV RVG 1,2 Terminsgebühr Nr. 3104 VV RVG Auslagenpauschale Mehrwertsteuer Gesamtbetrag Aus der Addition der Kostenbeträge des Haupt-, Anordnungs- und des Vorschussverfahrens ergibt sich der geltend gemachte Gesamtanspruch in Höhe ...mehr

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§ 4 Ehegattenunterhalt / 2. Die Festlegung von Ausgaben

Rz. 75 Geregelt werden kann naturgemäß, was die Eheleute für Familienunterhalt einzusetzen gedenken und welche Anteile sie für Vermögensbildung, für eigene Zwecke etc. verwenden wollen. Eheleute können die Lebenshaltungskosten im Einzelnen konkret ermitteln[91] und Beträge dafür einsetzen, die sie dann zur Grundlage einer Vereinbarung über die Ausgaben im Rahmen des Gesamtbed...mehr

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Sauer, SGB III § 127 Teilna... / 2.1.4 Haushalts- oder Betriebshilfe und Kinderbetreuungskosten (§ 74 SGB IX)

Rz. 23 Um die Teilnahme an einer Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben zu realisieren, werden auch die erforderlichen Kosten für eine Haushaltshilfe sowie Kinderbetreuung unter den in § 74 Abs. 1 SGB IX bestimmten Voraussetzungen übernommen: Wegen der Teilnahme wäre die Weiterführung des Haushalts nicht möglich. Die Hausarbeiten einschließlich Betreuung der Kinder wurden durch...mehr

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§ 7 Familienrechtliche Vere... / a) Konkrete Festlegung von Einzelbeträgen

Rz. 168 Geregelt werden kann naturgemäß, was die Eheleute für Familienunterhalt einzusetzen gedenken und welche Anteile sie für Vermögensbildung, für eigene Zwecke etc. verwenden wollen. Eheleute können die Lebenshaltungskosten im Einzelnen konkret ermitteln[147] und Beträge dafür einsetzen, die sie dann zur Grundlage einer Vereinbarung über die Ausgaben im Rahmen des Gesamtb...mehr

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§ 2 Kindschaftsrecht / a) Grundsätze zur Sorgeerklärung, § 1626a Abs. 1 Nr. 1 BGB

Rz. 346 Sind die Eltern bei der Geburt des Kindes nicht miteinander verheiratet, können sie durch Sorgeerklärung die gemeinsame elterliche Sorge herbeiführen (§ 1626a Abs. 1 Nr. 1 BGB).[429] Die übereinstimmende Sorgeerklärung hat unmittelbar rechtsgestaltende Wirkung ohne präventive staatliche Kontrolle. Rz. 347 Solange der andere Elternteil seine Sorgeerklärung noch nicht wi...mehr

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§ 2 Kindschaftsrecht / a) Grundsätze zur Gewährung von Ausbildungsunterhalt

Rz. 81 Kinder trifft eine Ausbildungsobliegenheit,[81] Eltern trifft die Obliegenheit, Kindern eine angemessene Ausbildung zu ermöglichen[82] und zwar im wirtschaftlich zumutbaren Rahmen.[83] Geschuldet wird grundsätzlich auch lediglich eine einzige Ausbildung. Eltern sind nicht verpflichtet, eine weitere Ausbildung zu finanzieren, der sich das Kind anschließend unterziehen w...mehr

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§ 4 Ehegattenunterhalt / bb) Konkrete Bedarfsberechnung

Rz. 263 Bei außergewöhnlich guten Einkommensverhältnissen bedarf es jedoch einer konkreten Bemessung des eheangemessenen Unterhalts. Von einer bestimmten Einkommenshöhe an ist die Wahrscheinlichkeit gegeben, dass die Eheleute das zur Verfügung stehende Einkommen nicht vollständig dem Konsum widmen, sondern Vermögensbildung betreiben.[279] Da die Höhe des dem Konsum zugeführte...mehr

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§ 4 Ehegattenunterhalt / f) Verfahrenskostenvorschuss

Rz. 292 Verfahrenskostenvorschuss stellt eine besondere Form des Sonderbedarfs dar.[334] Hierfür ist eine gesonderte gesetzliche Regelung geschaffen worden. Eine Kostenvorschusspflicht besteht gegenüber nicht getrennt lebenden Ehegatten nach § 1360a Abs. 4 BGB und zwischen Lebenspartnern nach § 12 S. 2 LPartG. Getrenntlebende Ehegatten sind einander ebenfalls, und zwar "nach B...mehr

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§ 7 Familienrechtliche Vere... / c) Vereinbarung zum Taschengeld

Rz. 172 Jeder Ehegatte hat einen Anspruch auf einen angemessenen Teil des Gesamteinkommens als Taschengeld. Dieser ihm persönlich verbleibende Betrag dient zur Befriedigung der eigenen persönlichen Bedürfnisse nach freier Wahl unabhängig von einer Mitsprache des anderen Ehegatten.[151] Über dessen Verwendung ist er niemandem Rechenschaft schuldig.[152] Mit dem Taschengeld sol...mehr

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§ 7 Familienrechtliche Vere... / d) Bestimmung des Ehenamens, § 1355 BGB

Rz. 157 Seit Inkrafttreten des Familiennamensrechtsgesetzes vom 1.4.1994 ist es Eheleuten freigestellt, ob sie einen gemeinsamen Familiennamen, den Ehenamen, führen. Da die Eheleute danach einen gemeinsamen Namen nur bestimmen sollen, ist die Möglichkeit eröffnet, hiervon auch abzusehen. Bestimmen sie bei der Eheschließung keinen gemeinsamen Namen, führt jeder seinen zu dem ...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Entfernungspauschale, Arbei... / 3.2 Wie die Entfernung zur ersten Tätigkeitsstätte ermittelt wird

Maßgebend ist die kürzeste Straßenverbindung zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte und zwar unabhängig davon, welches Verkehrsmittel der Arbeitnehmer benutzt. Die Entfernung ist auf volle Entfernungskilometer abzurunden, d. h., angefangene Kilometer bleiben unberücksichtigt. Bei der Nutzung eines Kfz kann auch statt der kürzesten die verkehrsgünstigste Straßenverbindun...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 2 Gesetzlicher Umlagemaßstab

Rz. 39 Haben die Mietvertragsparteien keinen bestimmten Umlagemaßstab vereinbart, so sind die Betriebskosten zwingend – soweit der Verbrauch nicht erfasst wird – nach dem Anteil der tatsächlichen Wohnfläche umzulegen. Der Vermieter kann den Umlagemaßstab nicht mehr wie früher gem. § 315 einseitig bestimmen. Die Umlage der verbrauchsunabhängigen Betriebskosten nach der Wohnfl...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.1.4 Andere sonstige Leistungen

Rz. 63 Als andere sonstige Leistungen i. S. d. § 4 Nr. 3 Buchst. a UStG kommen insbesondere in Betracht: Güterbeförderungen, die nach vorangegangener grenzüberschreitender Beförderung oder Beförderung im internationalen Eisenbahnfrachtverkehr zu einem ersten innergemeinschaftlichen Bestimmungsort nach einem weiteren Bestimmungsort in der Gemeinschaft durchgeführt werden, z. B...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.2.2 Leistung bezieht sich auf Gegenstände der Einfuhr (§ 4 Nr. 3 Buchst. a Doppelbuchst. bb UStG)

Rz. 77 Die Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 3 Buchst. a UStG setzt im Doppelbuchstaben bb voraus, dass die Leistungen sich auf Gegenstände der Einfuhr in das Gebiet eines Mitgliedstaats der EG beziehen und die Kosten für die Leistungen in der Bemessungsgrundlage für diese Einfuhr enthalten sind. Rz. 78 Zu beachten ist, dass die Einbeziehung der Kosten für bestimmte Leistungen im Zu...mehr

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Sauer, SGB III § 44 Förderu... / 2.7 Leistungen aus dem Vermittlungsbudget – Rechtsprechung

Rz. 24 Der Gesetzgeber hat keine konkreten Leistungen für das Vermittlungsbudget benannt oder definiert. Es bietet sich an, einzelne Leistungen anhand des früheren Rechts, das in § 44 aufgegangen ist, darzustellen: Bewerbungskosten, Reisekosten, Geldleistungen zur Überbrückung der Zeit bis zur ersten Lohn-/Gehaltszahlung, Kosten für Arbeitskleidung und -gerät, Fahrtkosten, Trennun...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.1 Bereitstellung von Kureinrichtungen

Rz. 54 Die Vorschrift des § 12 Abs. 2 Nr. 9 S. 2 UStG beruht auf Art. 98 Abs. 2 i. V. m. Anhang III Nr. 14 und 17 MwStSystRL. Danach können ermäßigte Steuersätze seit dem 1.1.1993 grundsätzlich nur noch auf die Güter und Dienstleistungen angewendet werden, die in Anhang III der MwStSystRL aufgeführt sind. In Anhang III der MwStSystRL ist die Möglichkeit der Anwendung des erm...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.1 Heilbäder

Rz. 34 Der Heilbäderbegriff wird in Abschn. 12.11 Abs. 3 UStAE erläutert. Hier muss nach der Rechtslage bis 30.6.2015 und der Rechtslage ab 1.7.2015 unterschieden werden. Rz. 35 Nach Abschn. 12.11 Abs. 3 UStAE in der bis 30.6.2015 geltenden Fassung fielen unter die begünstigten Heilbäder Heilbäder aus anerkannten, natürlichen Heilquellen (Mineralquellen, Thermalquellen, Gasque...mehr

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§ 12 Verschiedenes / a) Öffentlich-rechtliche Gebühren

Rz. 33 Die hier interessierenden öffentlich-rechtlichen Abgaben (Gebühren und Beiträge) werden auf der Grundlage der Kommunalabgabengesetze der Länder und der darauf beruhenden kommunalen Satzungen erhoben. Nach dem Kommunalabgabenrecht können die Kommunen für die Benutzung ihrer Einrichtungen Gebühren erheben. Die Kommunen könnten die WEG als solche, obwohl sie sachenrechtl...mehr

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§ 9 Hausgeldinkasso / V. Anmeldung oder Beitritt zu einem laufenden Verfahren; Nachtitulierung

Rz. 74 Außer den titulierten Ansprüchen, aus denen die Gemeinschaft die Zwangsversteigerung betreibt, kann es noch weitere Hausgeldrückstände geben. Es ist sogar der Normalfall, dass nach der (ersten) Titulierung weitere Außenstände auflaufen. Die Gemeinschaft muss die weiteren Außenstände nicht zwangsläufig titulieren lassen. Denn bei der Erlösverteilung werden alle (nicht ...mehr

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§ 13 Das gerichtliche Verfa... / 3. Kosten und Kostenentscheidung

Rz. 101 Das Berufungsverfahren ist teurer als das Verfahren erster Instanz. Die Gerichtskosten belaufen sich auf vier Gebühren (Nr. 1220 KV-GKG), die sich auf eine oder zwei Gebühren ermäßigen können, wenn es nicht zu einer gerichtlichen Entscheidung kommt (Nr. 221, 1222 KV). Bei Einlegung der Berufung muss (derzeit[181]) kein Kostenvorschuss eingezahlt werden. Die Gerichtsko...mehr

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§ 9 Hausgeldinkasso / III. Antragsmuster und Erläuterung

Rz. 66 Muster 9.6: Antrag auf Zwangsversteigerung Muster 9.6: Antrag auf Zwangsversteigerung [Anschrift, Rubrum, Forderungsaufstellung und weiterer Text wie bei beim Antrag auf Zwangsverwaltung (→ § 9 Rdn 42). Wegen der obigen Ansprüche sowie wegen der weiterlaufenden Zinsen und der weiteren Vollstreckungskosten beantrage ich namens und in Vollmacht der Gläubigerin, die Zwangs...mehr

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§ 2 Die Willensbildung der ... / I. Die Änderung der Gemeinschaftsordnung durch Vereinbarung

Rz. 85 Die Änderung der Gemeinschaftsordnung erfordert im Ausgangspunkt eine Vereinbarung aller Miteigentümer. Beschlüsse zur Änderung der Gemeinschaftsordnung sind nur möglich, soweit das Gesetz dafür eine Beschlusskompetenz vorsieht oder eine Öffnungsklausel besteht. Schweigen bedeutet keine Zustimmung zu einer Vereinbarung, sondern ist grundsätzlich rechtlich unerheblich....mehr

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§ 2 Die Willensbildung der ... / V. Die Änderung des sachenrechtlichen Grundverhältnisses

Rz. 114 Soll der formelle Teil der Teilungserklärung (das sachenrechtliche Grundverhältnis) geändert werden, ist gem. § 4 Abs. 1, 2 WEG grundsätzlich die Zustimmung (Auflassung) und Bewilligung aller Miteigentümer in der Form notarieller Beurkundung, die Grundbucheintragung (je nach Fall unter Vorlage neuer Abgeschlossenheitsbescheinigungen) sowie die Zustimmung der dinglich...mehr

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§ 13 Das gerichtliche Verfa... / II. Kostenentscheidung und Kostenerstattung

Rz. 21 Gem. § 91 Abs. 1 ZPO hat die unterliegende Partei die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. Bei teilweisem Obsiegen und Verlieren werden die Kosten im Urteil im Normalfall nach dem Verhältnis von Sieg und Niederlage verteilt (§ 92 Abs. 1 ZPO). Rz. 22 Mitunter besteht die unterliegende Partei aus mehreren Personen, z.B. wenn eine Beschlussklage von mehreren Wohnungseigent...mehr

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§ 5 Der Kauf vom Bauträger / 1. Gemeinschaftliche Geltendmachung von Mängelrechten

Rz. 47 Die Mängelansprüche ergeben sich aus den jeweiligen Kaufverträgen (und nicht aus dem gemeinschaftlichen Eigentum) und stehen deshalb den (werdenden) Miteigentümern zu. Eine Rechtsverfolgung durch die Gemeinschaft ist zwar meistens sinnvoll, aber nicht i.S.v. § 9a Abs. 2 WEG erforderlich, weshalb eine Zuständigkeit der Gemeinschaft zur Geltendmachung der Mängelrechte (...mehr

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§ 5 Der Kauf vom Bauträger / 7. Muster für Beschlüsse und Schreiben

Rz. 77 Vorbemerkungen. Die Rechtsprechung ist meistens nicht kleinlich, wenn es um die Beurteilung von Beschlüssen zum gemeinschaftlichen Vorgehen wegen Mängeln am Gemeinschaftseigentum geht. Die Beschlüsse sind unter verständiger Würdigung des Gemeinten auszulegen (→ § 2 Rdn 18). Ausreichend ist etwa ein Beschluss, "rechtliche Schritte gegen den Bauträger einzuleiten",[182]...mehr

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§ 3 Rechte und Pflichten be... / 3. Der Aufforderungs- und Vorbereitungsbeschluss

Rz. 65 Jede Beschlussfassung setzt eine entsprechende Ankündigung voraus. Muss nun der Verwalter von sich aus das Thema "Störungen" ankündigen, nur weil ihm solche bekannt geworden sind? Die Frage ist zwar zu verneinen; aber zugleich gibt es wenig Grund, weshalb der Verwalter ein an ihn herangetragenes aktuelles Problem nicht auf die Tagesordnung nehmen sollte. Wenn das Them...mehr

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§ 2 Die Willensbildung der ... / 5. Einstweiliger Rechtsschutz gegen den Vollzug fehlerhafter Beschlüsse

Rz. 61 Auch anfechtbare oder angefochtene Beschlüsse sind, solange sie nicht rechtskräftig für ungültig erklärt wurden, wirksam und auszuführen (→ § 10 Rdn 260); eine Anfechtungsklage hat keine aufschiebende Wirkung. Gegen den Vollzug kommt aber einstweiliger Rechtsschutz in Betracht. Anwendungsfälle sind vor allem die fehlerhafte Verwalterwahl (→ § 10 Rdn 78), unbefugt einb...mehr

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§ 13 Das gerichtliche Verfa... / b) Begrenzung des Erstattungsanspruchs bei prozessualem Erfolg der Beklagtenseite

Rz. 31 Der Kläger hat keinen Einfluss darauf, ob dem Prozess auf Seiten der beklagten Gemeinschaft einer oder womöglich viele Wohnungseigentümer beitreten. Ohne eine Sonderregelung müsste der Kläger im Falle des Prozessverlustes nicht nur die Kosten eines, sondern mehrerer Rechtsanwälte erstatten – ein Kostenrisiko, das ihn von der Wahrnehmung seiner Rechte abhalten könnte. ...mehr

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§ 9 Hausgeldinkasso / IV. Was fällt in Rangklasse 2?

Rz. 69 In Rangklasse 2 (§ 10 Abs. 1 Nr. 2 ZVG, Vollstreckung in ein Wohnungseigentum) fallen die "fälligen Ansprüche auf Zahlung der Beiträge zu den Lasten und Kosten des gemeinschaftlichen Eigentums oder des Sondereigentums, die nach § 16 Abs. 2, § 28 Absatz 1 und 2 des Wohnungseigentumsgesetzes geschuldet werden, einschließlich der Vorschüsse und Rückstellungen sowie der R...mehr

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§ 8 Rechnungswesen und Fina... / 6. Zahlungspflichten einzelner Miteigentümer und "direkte Zuordnung" (Einzelbelastung)

Rz. 99 In diesem Abschnitt geht es um Ausgaben der Gemeinschaft, die in der Jahresabrechnung nicht auf alle Eigentümer verteilt, sondern (nur) einem Wohnungseigentümer in seiner Einzelabrechnung belastet werden (sog. Einzelbelastung oder Sonderbelastung oder direkte Zuordnung). Beispiele a) Miteigentümer A bleibt Hausgeld rückständig und wird vom Verwalter gemahnt. Für die Ma...mehr

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§ 10 Der Verwalter / b) Passivprozesse

Rz. 292 Wenn die Gemeinschaft verklagt wird, hat der Verwalter grundsätzlich das Recht und die Pflicht zur Verteidigung. Das gilt auch und insbesondere für Beschlussklagen, denn im Normalfall ist der Verwalter als Vollzugsorgan dazu berufen, den Mehrheitswillen gegen eine Anfechtungsklage zu verteidigen (→ § 10 Rdn 260). Im Einzelfall kann es aber auch einmal anders sein. De...mehr

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§ 10 Der Verwalter / c) Einzelne Vergütungsregelungen

Rz. 143 Außerordentliche bzw. weitere Eigentümerversammlung. Seit jeher ist es unbestritten, dass die Vereinbarung einer Sondervergütung für die Durchführung einer weiteren ("außerordentlichen") Versammlung prinzipiell ordnungsmäßiger Verwaltung entspricht. Üblich sind Pauschalsätze zwischen 150 EUR und 300 EUR, was aber nicht bedeutet, dass eine höhere Vergütung nicht auch ...mehr

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§ 12 Verschiedenes / 5. Hausgeldrückstände

Rz. 77 Bei den Hausgeldrückständen, die schon vor der Insolvenzeröffnung fällig waren, ist zu differenzieren: Die in Rangklasse 2 des § 10 Abs. 1 ZVG fallenden (privilegierten) dinglichen Hausgeldforderungen (Rückstände der letzten 2 Jahre), ermöglichen gem. § 49 InsO die abgesonderte Befriedigung im Rahmen der Immobiliarvollstreckung (→ § 9 Rdn 89). Daraus ergibt sich die p...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Vollstreckungsersuchen – AB... / 2 Inhalt

Die EU hat die Amtshilfe bei der Beitreibung von Steuerforderungen in einer Richtlinie[1] geregelt, die Deutschland im EU-Beitreibungsgesetz [2] umgesetzt hat. Danach leistet Deutschland anderen EU-Staaten Amtshilfe bei der Durchsetzung von Steuern sowie bei Erstattungen, Abschöpfungen, Geldstrafen, Geldbußen, Gebühren, Zinsen und Kosten. Die Vollstreckung wird nach einer Prü...mehr

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AGS 07/2022, Insolvenzverfa... / 3. Weitere Gebühren

Nicht immer können im Berichtstermin (= dies ist die erste Gläubigerversammlung) gleich alle Forderungen geprüft werden. Vielfach erreichen den Insolvenzverwalter sowie das Gericht sog. Nachmeldungen. Diese können "bis zu Schlusstermin" noch angemeldet werden. Folglich entsteht ein zusätzlicher Prüfungsaufwand, der nochmalige Gebühren auslöst. Nr. 2340 GKG KV sieht für den F...mehr

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AGS 07/2022, Pflichtverteid... / II. Alle Gebühren

Das AG sieht keinen Anlass, die Entscheidung des Urkundsbeamten abzuändern. Ob für den nur für einen Termin als Pflichtverteidiger bestellten Rechtsanwalt eine Grundgebühr und eine Verfahrensgebühr neben der Terminsgebühr entstehen, sei umstritten. Nur für den Anfall einer Terminsgebühr habe sich das OLG Celle (RVGreport 2019, 17 = StraFo 2018, 534 = JurBüro 2018, 580; s. au...mehr

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AGS 07/2022, Schneider/Dürbeck, Gebühren in Familiensachen

Von Rechtsanwalt Norbert Schneider und VRiOLG Dr. Werner Dürbeck, 2. Aufl., 2021. Verlag C.H.Beck, München. 700 S., 69,00 EUR Die zweite Aufl. des bewährten Werks berücksichtigt sämtliche Änderungen des RVG und des FamGKG infolge des KostRÄG 2021. Das Handbuch bietet eine praktische Anleitung zur Berechnung der Anwaltsvergütung und der Gerichtskosten in Familiensachen. Zunäch...mehr

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AGS 07/2022, Pauschgebühr f... / II. Pauschgebühr nach § 51 RVG

Das OLG hat für die Tätigkeit des Rechtsanwalts als Zeugenbeistand gem. nach § 51 Abs. 1 S. 1 RVG eine Pauschgebühr von 420,00 EUR festgesetzt, die sich aus den gesetzlichen Gebühren i.H.v. 220,00 EUR und einem Erhöhungsbetrag von 200,00 EUR zusammensetzt. Die gesetzlichen Gebühren belaufen sich – so das OLG – auf 220,00 EUR. Das OLG schließt sich der Auffassung in der Rspr. ...mehr

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AGS 07/2022, Insolvenzverfa... / 1. Die Vertretung im eröffneten Verfahren

Vielfach werden Rechtsanwälte damit beauftragt, einen Mandanten im Verfahren zu vertreten. Hier regelt dann das RVG ganz normal deren Vergütungsansprüche. Im eröffneten Verfahren fällt somit eine 1,0-Verfahrensgebühr gem. Nr. 3317 VV an. Nur dann, wenn der Vertreter lediglich eine Anmeldung einer Insolvenzforderung vornimmt, beschränkt sich der Vergütungsanspruch auf die 0,5...mehr

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AGS 07/2022, Insolvenzverfa... / 1. Abgeltungsbereich

Die Grundlage für die Gebührenberechnung der Gerichtskosten ist ausschließlich im GKG geregelt (§ 1 Abs. 1d GKG). Neben den dort geregelten Gebühren- und Auslagentatbeständen fallen also keine weiteren, zusätzlichen Gebühren an.mehr

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AGS 07/2022, Insolvenzverfa... / 2. Wertberechnung

Die Gebühren für den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens und für die Durchführung des Insolvenzverfahrens werden nach § 58 GKG nach dem Wert der Insolvenzmasse zzt. der Beendigung des Verfahrens erhoben. Gegenstände, die zur abgesonderten Befriedigung dienen, werden nur i.H.d. für diese nicht erforderlichen Betrags angesetzt. Ist der Antrag auf Eröffnung des Insolven...mehr