Fachbeiträge & Kommentare zu Gebühren

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AGS 11/2022, Gebühren des P... / I. Sachverhalt

Die Klägerin hatte für den vor dem LG Frankfurt (Oder) anhängig gemachten Rechtsstreit einen Prozessbevollmächtigten und einen Terminsvertreter beauftragt. Der Rechtsstreit endete durch Erlass eines Anerkenntnisurteils gem. § 307 ZPO im schriftlichen Verfahren. Der von der Klägerin beauftragte Terminsvertreter hat einen Verhandlungstermin nicht wahrgenommen. Aufgrund der zu i...mehr

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AGS 11/2022, Gebühren des P... / IV. Erstattungsfähigkeit

Die Vertretung der Klägerin durch einen Prozessbevollmächtigten einerseits und durch den Terminsvertreter andererseits hat Mehrkosten ausgelöst, also höhere Gebühren und Auslagen, als dem Prozessbevollmächtigten selbst angefallen sind. Diese Mehrkosten setzen sich aus der unter III. 3. berechneten Vergütung des Terminsvertreters zusammen. Mit wenigen Worten hat das OLG Brande...mehr

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AGS 11/2022, Gebühren in de... / Leitsatz

Im Strafvollstreckungsverfahren entsteht keine Grundgebühr Nr. 4100 VV. Hat der Verteidiger im Strafvollstreckungsverfahren (hier Verfahren betreffend den Widerruf einer Bewährung an einem Termin zur Verkündung eines nach § 453c StPO erlassenen (Sicherungs-)Haftbefehl teilgenommen, entsteht die Terminsgebühr Nrn. 4202, 4202 VV. AG Görlitz, Beschl. v. 26.10.2022 – BwR 8 Ds 140 ...mehr

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AGS 11/2022, Gebühren in de... / I. Sachverhalt

Der Rechtsanwalt war als Pflichtverteidiger für den Verurteilten im Bewährungswiderrufsverfahren tätig. Der Verurteilte befand sich nicht auf freiem Fuß. Der Verteidiger hat während des Verfahrens an einem Termin teilgenommen, in dem dem Verurteilten ein nach § 453c StPO erlassener Sicherungshaftbefehl verkündet worden ist. Der Rechtsanwalt hat gegenüber der Staatskasse ein G...mehr

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AGS 11/2022, Vergütung des ... / II. Terminsvertreter im Haftprüfungstermin verdient alle Gebühren

Das AG hat auch die Grundgebühr Nr. 4101 VV, die Verfahrensgebühr Nr. 4105 VV und die Postentgeltpauschale Nr. 7002 VV festgesetzt. Zwar teile das Gericht die Auffassung, dass ein bloßer sogenannter "Terminsvertreter" im Rahmen eines Hauptverhandlungstermins für den Fall, dass der eigentliche originäre Verteidiger verhindert sei, in der Regel lediglich die Terminsgebühr gelt...mehr

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AGS 11/2022, Gebühren des P... / V. Bedeutung für die Praxis

Hinsichtlich der Berechnung der Gebühren der beteiligten Rechtsanwälte ist dem OLG Brandenburg zuzustimmen. Das OLG Brandenburg hat sich allerdings nicht mit einem erstattungsrechtlichen Problem befasst, das hier hätte angesprochen werden müssen. 1. Terminsvertreterkosten bei Terminsaufhebung Da hier ein Verhandlungstermin möglicherweise schon nicht angesetzt, jedenfalls nicht...mehr

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AGS 11/2022, Zwangsversteig... / IV. Bedeutung für die Praxis

1. Das Problem Es kommt in der Praxis regelmäßig vor, dass der Gläubigeranwalt bei einem gemeinschaftlichen Anspruch gegen mehrere Schuldner, die z.B. zu jeweils 1/2-Anteil im Grundbuch als Eigentümer eingetragen sind, die Zwangsversteigerung der gesamten Immobilie beantragt. Wie bereits das LG Tübingen zuvor (AGS 2022, 223) bei Vertretung eines Gläubigers in einem Zwangsvers...mehr

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FF 11/2022, Anrechnung der ... / 2 Anmerkung

1. Die Entscheidung betrifft eine im Zusammenhang mit Scheidungsverfahren häufige Konstellation: Die getrennt lebenden Ehegatten wollen sich hinsichtlich der Scheidungsfolgen einigen und lassen eine diesbezügliche umfassende notarielle Vereinbarung anfertigen. Später kommt es zu Meinungsverschiedenheiten; vertreten durch zwei Anwälte wird dann aber doch noch im Verfahren ein...mehr

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FF 11/2022, Anrechnung der ... / Aus den Gründen

Gründe: I. [1] Die Beteiligten zu 1) und 2) waren verheiratet, haben zwei gemeinsame minderjährige Kinder und leben seit Anfang 2019 getrennt. [2] Der Beteiligte zu 3) war ursprünglich mit der Beurkundung eines Ehevertrages und Übertragungsvertrages beauftragt. Er übersandte letztmalig am 2.11.2020 einen auf den 12.10.2020 datierten überarbeiteten Entwurf eines Ehevertrages u...mehr

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AGS 11/2022, Gebührenrechtl... / III. Kein Widerspruch zum Rechtsgedanken des § 15 Abs. 4 RVG

Die rückwirkende Aufhebung der Pflichtverteidigerbestellung widerspreche auch nicht dem Rechtsgedanken des § 15 Abs. 4 RVG. Diese Vorschrift regelt, dass es ohne Einfluss auf bereits entstandene Gebühren ist, wenn sich die Angelegenheit vorzeitig erledigt oder der Auftrag endigt, bevor die Angelegenheit erledigt ist. Der rückwirkende Wegfall der Pflichtverteidigerbestellung ...mehr

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zfs 11/2022, Erstattungsfäh... / 3 Anmerkung:

Das OLG München hat gegen seine Entscheidung die Rechtsbeschwerde zugelassen, die nach meinen Informationen unter dem Aktenzeichen VI a ZB 22/22 auch eingelegt worden ist. Dem VIII. ZS des BGH liegt seit einem knappen Jahr ein vergleichbarer Fall zum selben Thema unter dem Aktenzeichen VIII ZB 53/21 zur Entscheidung vor. Es besteht somit begründete Hoffnung, dass der seit Ja...mehr

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AGS 11/2022, Zwangsversteig... / III. Nur eine Angelegenheit

Die Entscheidung des LG erweist sich aber aus einem anderen Grunde als zutreffend. Unabhängig von der Anzahl der Verfahren handelt es sich bei der Vertretung eines Gläubigers in einem Zwangsversteigerungsverfahren über mehrere Bruchteile eines Grundstücks wegen einer Forderung, für die die Miteigentümer als Gesamtschuldner haften, grds. Nur um eine einzige Angelegenheit, sod...mehr

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AGS 11/2022, Keine Einigung... / I. Sachverhalt

Der Beklagte beauftragte die Klägerin mit seinen familienrechtlichen Angelegenheiten im Zusammenhang mit der Trennung von seiner Ehefrau. Insoweit sollte eine einvernehmliche Gesamtregelung getroffen werden. Man kam schließlich überein, dass eine Scheidung der Ehe nicht erfolgen sollte, sondern im Rahmen eines notariellen Vertrages die Gütertrennung sowie eine Trennungsverei...mehr

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AGS 11/2022, Häufige Fehler... / IV. Vergütung: Erstmal Beratung und nur, wenn nicht anders möglich, auch Vertretung

Beratungshilfegebühren sind konzipiert als "Fixgebühren".[39] Sie decken den gesamten anwaltlichen Aufwand von Beginn der Angelegenheit bis zu ihrem Ende ab, und zwar unabhängig des Umfanges der anwaltlichen Tätigkeit. Die Gebühren der Beratungshilfe gelten pauschal, auch wenn die Gebühren für die Tätigkeiten des Rechtsanwaltes nach den üblichen Abschnitten des Gebührenrecht...mehr

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AGS 11/2022, Zwangsversteig... / II. Gesonderte Verfahren

Anders als das Beschwerdegericht geht der BGH davon aus, dass es sich bei der Zwangsversteigerung von Miteigentumsanteilen zweier Bruchteilseigentümer, die für die zu vollstreckende Forderung gesamtschuldnerisch haften, nicht von vornherein um ein einziges Verfahren handelt. Bei einem im Miteigentum stehenden Grundstück sind gem. § 864 Abs. 2 ZPO nur die jeweiligen Miteigent...mehr

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AGS 11/2022, Zuständigkeits... / III. Bedeutung für die Praxis

1. Gebührenrechtslage Den Ausführungen des BVerwG hinsichtlich der gebührenrechtlichen Angelegenheit ist infolge der zum 1.8.2013 in Kraft getretenen Regelung des § 16 Nr. 3a RVG zuzustimmen. 2. Verfahrensrechtslage a) Kostenentscheidung von Amts wegen Allerdings sind grds. gebührenrechtliche Fragen bei Erlass der im Regelfall von Amts wegen (s. § 308 Abs. 2 ZPO; § 161 Abs. 1 Vw...mehr

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AGS 11/2022, Vergütung des ... / I. Sachverhalt

Dem Angeklagten wurde aufgrund eines Haftbefehls des AG antragsgemäß Rechtsanwalt R1 gem. § 140 Abs. 1 Nr. 4 StPO als Pflichtverteidiger beigeordnet. Aufgrund eines Haftprüfungsantrags des Verteidigers R1 beraumte das AG einen Haftprüfungstermin auf den 28.7.2022, 10.00 Uhr, an, welcher mit dem Verteidigerbüro abgesprochen worden war. Zu dem Haftprüfungstermin am 28.7.2022 e...mehr

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FoVo 11/2022, Erstattungspf... / 1 Der Fall

Vollstreckung eines Haftbefehls in einer "Verhaftungsrunde" Die Gläubigerin betreibt gegen den Schuldner die Zwangsvollstreckung aus einem Vollstreckungsbescheid. Nach Erlass eines Haftbefehls gemäß § 802g ZPO forderte der zuständige GV den Schuldner auf, zur Vermeidung der Verhaftung im Geschäftszimmer des GV zu erscheinen und dort die Vermögensauskunft abzugeben. Da der Sch...mehr

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FoVo 11/2022, Was tun, wenn... / II. Die Lösung

Die Frage nach dem Warum Die Abwägung, welche weitere Vollstreckungsmaßnahme in Betracht gezogen werden soll, hängt (auch) davon ab, aus welchen Gründen der Schuldner die Abgabe der Vermögensauskunft verweigert hat. Natürlich wird der Gläubiger dies nicht positiv wissen, sondern kann die Antwort auf die Frage vielmehr nur aus den allgemeinen Sozialdaten ableiten. 1. Die verwei...mehr

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FoVo 11/2022, Erstattungspf... / 3 Der Praxistipp

Richtigen Rechtsweg einschlagen Der Rechtsanwalt hatte hier sowohl die Kostenansatzbeschwerde nach § 5 GvKostG als auch die Erinnerung nach § 766 ZPO eingelegt. Die beiden Rechtsmittel dürfen aber nicht vermischt werden. Das LG ist – zugunsten des Gläubigers – dem Weg über § 5 GvKostG gefolgt. Bei den Rechtsmitteln ist zwischen der Kostenerinnerung nach § 5 Abs. 2 S. 1 GvKostG...mehr

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AGS 11/2022, Verfahrensgebü... / I. Sachverhalt

Das AG hat den ehemaligen Angeklagten am 10.2.2021 zu einer Geldstrafe verurteilt. Mit am selben Tag eingegangenem Schreiben vom 17.2.2021 legte der Verteidiger Berufung ein. Ergänzend bat er für den Fall, dass die Staatsanwaltschaft kein Rechtsmittel einlegt oder ein eingelegtes Rechtsmittel zurücknimmt, um "einen kurzen Hinweis per Fax oder Mail, damit hier neu überdacht w...mehr

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AGS 11/2022, Zuständigkeits... / II. Keine Kostenentscheidung

Nach Auffassung des BVerwG bedurfte es hier einer Kostenentscheidung nach § 161 Abs. 2 S. 1 VwGO nicht. Zum einen sei das Zuständigkeitsbestimmungsverfahren gem. § 53 VwGO gerichtskostenfrei. Zum anderen sei das Zuständigkeitsbestimmungsverfahren hinsichtlich der Anwaltskosten gem. § 16 Nr. 3a RVG dieselbe gebührenrechtliche Angelegenheit wie das Verfahren, für das der Geric...mehr

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AGS 11/2022, Fragen und Lös... / I. Vergütung des Klägervertreters

Rechtsanwalt A hat für das Einreichen der Klageschrift (s. Nr. 3101 Nr. 1 VV) die 1,3-Verfahrensgebühr nach Nr. 3100 VV nach einem Gegenstandswert von 12.000,00 EUR verdient. Weitere Gebühren sind Rechtsanwalt A nicht angefallen. Er rechnet somit ab:mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / H. ABC der Schuldzinsen

Rn. 370 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Abschlussgebühr bei Bausparverträgen s "Bausparvertrag". Agio Zahlt der StPfl beim Erwerb von Wertpapieren einen über dem Nennwert liegenden Betrag, ist die Differenz zwischen Kurs- und NennwertTeil der AK, ein WK-Abzug kommt nicht in Betracht (FG Ha v 06.12.2001, VI 114/01, bestätigt durch BFH v 30.07.2002, VIII B 23/02, BFH/NV 2002, 1574; BF...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Reisenebenkosten

Rn. 189 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Neben den nun gesetzlich geregelten Reise- und Übernachtungskosten können bei einer beruflich veranlassten Reise noch weitere Aufwendungen anfallen, die als Reisenebenkosten ebenfalls WK abziehbar sind. Der Abzug ergibt sich hier unmittelbar aus § 9 Abs 1 S 1 EStG . Zu denken ist beispielsweise an Aufwendungen für Parkplatz und Tiefgarage, Gepä...mehr

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zfs 11/2022, Einholung eine... / 3 Anmerkung:

Die Entscheidung des OLG Nürnberg ist – so leid es mir für den Kläger tut – richtig. Die Voraussetzungen für eine Nichterhebung der Gerichtskosten in der Form des Honorars für den gerichtliche bestellten Sachverständigen waren hier nicht gegeben. Voraussetzungen für die Nichterhebung von Gerichtskosten Nicht jede unrichtige Sachbehandlung seitens des Gerichts führt zur Nichter...mehr

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zfs 11/2022, Erstattungsfäh... / 2 Aus den Gründen:

[10] … II. Die sofortige Beschwerde ist zulässig (§§ 104 Abs. 3, 567, 569 ZPO). Der Beschwerdewert von mehr als 200,00 EUR gemäß § 567 Abs. 2 ZPO ist vorliegend erreicht. Der Wert der Beschwer ist aus der Differenz zwischen dem erlangten oder auferlegten Kostenbetrag und der mit der Beschwerde erstrebten Abänderung zu berechnen (Thomas/Putzo/Reichold, ZPO, 43. Auflage, § 567...mehr

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AGS 11/2022, Fragen und Lös... / 2. Erste Abwandlung

Im Ausgangsfall erkennt der Beklagte die Klageforderung an. Auf Antrag des Prozessbevollmächtigten des Klägers ergeht zwei Wochen vor dem angesetzten Verhandlungstermin im schriftlichen Verfahren ein Anerkenntnisurteil nach § 307 ZPO. Das LG Hamburg hebt den anberaumten Verhandlungstermin wieder auf. Welche Gebühren und Auslagen können die Rechtsanwälte des Klägers nunmehr ab...mehr

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AGS 11/2022, Keine Einigung... / IV. Nur 1,3-Geschäftsgeebühr

Es war jedoch lediglich von einer 1,3-Gebühr auszugehen. Gem. § 14 RVG richtet sich die Gebühr nach dem Umfang und der Schwierigkeit der anwaltlichen Tätigkeit, der Bedeutung der Angelegenheit sowie der Einkommens- und Vermögensverhältnisse des Auftraggebers. Für die Angemessenheit einer Gebühr ist der Rechtsanwalt darlegungs- und beweispflichtig (BeckOK RVG/v. Seltmann, 54....mehr

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AGS 11/2022, Nachfestsetzun... / Leitsatz

Wird eine Gebühr irrtümlich mit einem zu niedrigen Gebührensatz zur Festsetzung angemeldet und antragsgemäß festgesetzt, so kann nachträglich der Differenzbetrag zu der nach dem zutreffenden Gebührensatz berechneten Gebühr im Wege der Nachfestsetzung noch angemeldet und festgesetzt werden. BPatG, Beschl. v. 7.9.2022 – 6 NI 42/16 (EP), 6 NI 43/16 (EP), 6 NI 44/16 (EP), KoF 44/22mehr

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AGS 11/2022, Verfahrensgebü... / II. Verfahrensgebühr Nrn. 4124, 4125 VV

Fest stehe, so das AG, dass gem. § 19 Abs. 1 S. 2 Nr. 10 RVG die Einlegung von Rechtsmitteln bei dem Gericht desselben Rechtszuges durch den Verteidiger, der in dem Rechtszug tätig war, mit der Verfahrensgebühr des 1. Rechtszugs abgegolten ist. Auch die Beratung über die Aussichten eines noch nicht eingelegten Rechtsmittels durch den Verurteilten oder anderer Verfahrensbetei...mehr

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AGS 11/2022, In diesem Heft

Im Aufsatzteil befasst sich Stefan Lissner mit häufigen Fehlern und Problemen im Rahmen der Beratungshilfeantragstellung (S. 481 ff.). Das LSG München (S. 492) hatte sich mit der Höhe der Verfahrensgebühr in einem sozialgerichtlichen Verfahren zu befassen sowie mit der Frage, unter welchen Voraussetzungen das Erinnerungsrecht der Landeskasse verwirkt. Der Entscheidung des LG K...mehr

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AGS 11/2022, Fragen und Lös... / 4. Dritte Abwandlung

Im Ausgangsfall erlässt das LG Hamburg vor dem angesetzten Verhandlungstermin einen Beweisbeschluss gem. § 358a ZPO, wonach der in Berlin wohnhafte Zeuge Z vor dem ersuchten Richter des AG Berlin-Mitte vernommen werden soll. Zu dem angesetzten Beweisaufnahmetermin erscheint für den Kläger dessen Prozessbevollmächtigter Rechtsanwalt A. Den sodann vor dem LG Hamburg anberaumte...mehr

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AGS 11/2022, Fragen und Lös... / II. Vergütung des Terminsvertreters

Die dem Terminsvertreter an sich zustehende 0,65-Verfahrensgebühr nach Nrn. 3401, 3100 VV hat sich hier nach Nr. 3405 Nr. 2 VV auf den Satz von 0,5 ermäßigt. Der Auftrag des Terminsvertreters war nämlich beendet, bevor dieser einen Termin wahrgenommen hat.[2] Dem Terminsvertreter stehen somit folgende Gebühren und Auslagen zu:mehr

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AGS 11/2022, Fragen und Lös... / I. Vergütung des Klägervertreters

Hier ist Rechtsanwalt A für das Einreichen der Klageschrift wiederum die 1,3-Verfahrensgebühr angefallen. Ferner hat der Prozessbevollmächtigte für das Erwirken des Anerkenntnisurteils im schriftlichen Verfahren nach Abs. 1 Nr. 1 der Anm. zur Nr. 3104 VV die 1,2-Terminsgebühr verdient. Er rechnet somit folgende Gebühren und Auslagen ab:mehr

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AGS 11/2022, Höhe der Verfa... / I. Sachverhalt

Das SG München hatte den Kläger in einem Rechtsstreit auf Gewährung von Leistungen nach dem SGB II PKH unter Beiordnung seines Prozessbevollmächtigten bewilligt. Nach seiner Beiordnung nahm der Rechtsanwalt Akteneinsicht und bat auf ein gerichtliches Schreiben, mit dem er aufgefordert wurde, die Klage zu begründen und zum Rechtsschutzziel Stellung zu nehmen, um Fristverlänge...mehr

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AGS 11/2022, Keine Einigung... / VI. Keine Schadensersatzansprüche

Schadensersatzansprüche des Beklagten nach § 280 Abs. 1 BGB aufgrund fehlender Aufklärung, die dem Anspruch der Klägerin entgegenstehen könnten, bestehen nicht. Eine Aufklärungspflichtverletzung der Klägerin hinsichtlich der entstehenden Vergütung ist nicht ersichtlich. Der Rechtsanwalt hat seinen Mandanten gem. § 49b Abs. 5 BRAO darauf hinzuweisen, wenn sich die zu erhebend...mehr

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AGS 11/2022, Nachfestsetzun... / III. Bedeutung für die Praxis

Die Entscheidung ist zutreffend. Es verwundert schon, dass bei einer solch eindeutigen Rechtslage noch Erinnerung eingelegt wird. Darauf hinzuweisen ist allerdings, dass sich der Gebührentatbestand nicht aus Nr. 3202 VV oder Nr. 3210 VV ergibt, sondern aus Vorbem. 3 Abs. 3 VV. Diese Vorschrift regelt unter welchen Bedingungen eine Terminsgebühr anfällt. Das war hier die Vari...mehr

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AGS 11/2022, Zwangsversteig... / I. Sachverhalt

Die Gläubigerin hatte die Zwangsversteigerung in die jeweils hälftigen Miteigentumsanteile der als Gesamtschuldner haftenden beiden Schuldner an einer Eigentumswohnung eingeleitet. Hinsichtlich der Kosten hatte die Gläubigerin bezogen auf jeden der beiden Schuldner eine 0,4-Verfahrensgebühr nach Nr. 3311 Nr. 1 VV nebst Auslagen und Umsatzsteuer, insgesamt 311,30 EUR je Schul...mehr

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AGS 11/2022, Zulässigkeit e... / V. Bedeutung für die Praxis

Unverständlicherweise ist regelmäßig zu beobachten, dass Anwälte – wie hier – unzulässige Verfahrenswertbeschwerden einlegen. Wie der Name "Beschwerde" schon sagt, ist eine Beschwer erforderlich. Für einen Beteiligten kann sich eine Beschwer nur daraus ergeben, dass das Gericht den Verfahrenswert zu hoch festgesetzt hat, weil er dann an den eigenen Anwalt, an das Gericht und...mehr

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AGS 11/2022, Fragen und Lös... / II. Vergütung des Terminsvertreters

Rechtsanwalt T erhält für das Betreiben des Geschäfts (s. Vorbem. 3 Abs. 2 VV) nach Nrn. 3401, 3100 VV die Hälfte der dem Prozessbevollmächtigten angefallen Verfahrensgebühr, also eine 0,65-Verfahrensgebühr. Für die Wahrnehmung des Verhandlungstermins vor dem LG Hamburg (s. Vorbem. 3 Abs. 3 S. 1 VV) hat Rechtsanwalt T eine 1,2-Terminsgebühr nach Nrn. 3402, 3104 VV verdient. I...mehr

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AGS 11/2022, Fragen und Lös... / II. Vergütung des Terminsvertreters

Die an sich nach Nrn. 3401, 3100 VV entstandene 0,65-Verfahrensgebühr hat sich gem. Nr. 3405 Nr. 2 VV auf den Satz von 0,5 ermäßigt, weil der Auftrag des Terminsvertreters beendet war, bevor dieser einen Termin wahrgenommen hat. Auf den Umstand, dass Rechtsanwalt T Besprechungen zur Erledigung des Verfahrens geführt hat, kommt es für die Höhe der Verfahrensgebühr nicht an. F...mehr

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AGS 11/2022, Vergütung des ... / III. Vermeiden von Missbrauch

Das AG verweist darauf, dass diese Ansicht Missbrauchsmöglichkeiten eröffnen könne (vgl. dazu wiederum LG Magdeburg AGS 2018, 340 = RVGreport 2018, 257 = StRR 5/2018, 24 = StraFo 2018, 314), denen jedoch durch Terminsabsprachen mit dem originär bestellten Verteidiger und im Falle dessen dann doch kurzfristig eintretender Verhinderung ggf. nach Möglichkeit mit einer Terminsve...mehr

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AGS 11/2022, Diehn, Notarkostenberechnungen - Muster und Erläuterungen zum GNotKG

Von Dr. Thomas Diehn. 8. Aufl., 2022. Verlag C.H. Beck, München. 572 S., 43,00 EUR Das am 1.8.2013 in Kraft getretene GNotKG hat das Notarkostenrecht gegenüber der bisherigen KostO auf eine völlig neue Grundlage gestellt. Die "Notarkostenberechnungen" von Diehn, die innerhalb eines knappen Jahrzehnts nunmehr bereits in 8. Aufl. vorliegen, erleichtern den praktischen Anwendung...mehr

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AGS 11/2022, Vergütung des ... / IV. Bedeutung für die Praxis

1. Eine schöne begründete Entscheidung zu der (umstrittenen) Frage, welche Gebühren für den Terminsvertreter entstehen. Dabei soll hier die Frage dahinstehen, ob die Ansicht des AG betreffend den Terminsvertreter für die Hauptverhandlung zutreffend ist (vgl. dazu Burhoff/Volpert/Burhoff, RVG Straf- und Bußgeldverfahren, 6. Aufl., 2021, Teil A Rn 2101). Es ist jedenfalls für ...mehr

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AGS 11/2022, Keine Einigung... / II. Klage nur teilweise begründet

Die Klägerin hatte aufgrund ihrer Tätigkeiten für den Beklagten einen Anspruch auf Gebühren i.H.v. 9.519,42 EUR. Der Beklagte hat bereits Zahlungen i.H.v. 5.125,38 EUR geleistet, sodass noch ein Anspruch auf Zahlung weiterer 3.394,04 EUR besteht. Der Anspruch setzt sich wie folgt zusammen:mehr

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AGS 11/2022, Höhe der Verfa... / IV. Höhe der Verfahrensgebühr

Die somit zulässige Beschwerde der Staatskasse war nach Auffassung des LSG München jedoch unbegründet, weil der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle des SG München die Verfahrensgebühr antragsgemäß zutreffend auf 250,00 EUR festgesetzt habe. In der hier einschlägigen Fassung des RVG ist die Verfahrensgebühr Nr. 3102 VV mit einem Betragsrahmen von 50,00 EUR bis 550,00 EUR ausgew...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 3. Entscheidung über die sofortige Beschwerde

Rn 13 Über die sofortige Beschwerde entscheidet – soweit nicht das Insolvenzgericht abhilft – gemäß § 572 Abs. 1 Satz 1 ZPO das Beschwerdegericht (Landgericht). Es steht im freien Ermessen des Gerichts, ob es im schriftlichen Verfahren oder nach mündlicher Verhandlung entscheidet. Allerdings dürfte es in Anbetracht der ihm obliegenden komplexen Abwägung sowie der weitreichen...mehr

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AGS 11/2022, Terminsgebühr ... / III. Bedeutung für die Praxis

1. In der Praxis wird um den Anfall der Vernehmungsterminsgebühr Nr. 4102 VV immer wieder gestritten. So auch in dem vom LG Osnabrück entschiedenen Fall. Dabei geht es aber nicht um allgemeine Fragen des Entstehens dieser Terminsgebühr, bei der es sich um eine "normale" Terminsgebühr i.S.d. Vorbem. 4 Abs. 3 VV handelt (vgl. dazu eingehend Burhoff/Volpert/Burhoff, RVG Straf- ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Familienheimfahrten

Rn. 770 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Aufwendungen für die Wege vom Ort der ersten Tätigkeitsstäte zum Ort des eigenen Hausstands und zurück können jeweils nur für eine Familienheimfahrt wöchentlich als WK (§ 9 Abs 1 S 3 Nr 5 S 5 EStG) abgezogen werden. Die Abzugsbeschränkung bezieht sich auf die Kalenderwoche. Nach dem insoweit eindeutigen Gesetzeswortlaut ist es nicht möglich...mehr