Fachbeiträge & Kommentare zu Gebühren

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AnwaltKommentar RVG / 3. Tatbestände

Rz. 26 Die Vorschriften der VV 2501 ff. regeln sechs Gebührentatbestände:mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 4. Vollstreckungsschutzverfahren nach § 765a ZPO

Rz. 11 Das Verfahren nach § 765a ZPO auf Räumungsschutz fällt nicht unter VV 3334.[10] Bei dieser Tätigkeit handelt es sich um ein Verfahren der Zwangsvollstreckung, das folglich durch die Gebühren nach VV 3309 abgegolten wird (siehe VV Vorb. 3.3.3 Rdn 9). Jedes Vollstreckungsschutzverfahren gilt als eigene Angelegenheit gemäß § 18 Abs. 1 Nr. 6.mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / e) Vertretung mehrerer Antragsgegner

Rz. 12 Vertritt ein Rechtsanwalt mehrere Antragsgegner, erhält er die Gebühren nur einmal aus der Summe der auf die von ihm vertretenen Antragsgegner entfallenden Werte; VV 1008 findet insoweit keine Anwendung (§ 31a S. 2 i.V.m. §§ 31 Abs. 2, 22 Abs. 1). Einzelheiten dazu siehe § 31 Rdn 22 ff.[6]mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / A. Allgemeines

Rz. 1 § 47 Abs. 1 enthält einen Vorschussanspruch des gerichtlich beigeordneten oder bestellten Rechtsanwalts gegen die Staatskasse. Das gilt auch für die in § 59a genannten Anwälte (§ 59a Rdn 9, 12 und 18). Die Regelung übernimmt den Grundgedanken aus § 9, der einen Vorschussanspruch des Wahlanwalts gegenüber seinem Mandanten regelt. Der beigeordnete oder bestellte Anwalt k...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / (1) Wahrnehmung eines von einem gerichtlich bestellten Sachverständigen anberaumten Termins

Rz. 13 Obwohl auch im Aufgebotsverfahren die ZPO-Regelungen (vgl. § 30 Abs. 1 FamFG) anzuwenden sind und daher auch Beweis erhoben werden kann, dürfte dieser Fall theoretischer Natur sein. Dass ein Sachverständiger durch das Gericht in einem Aufgebotsverfahren auftritt, ist eher unwahrscheinlich. Dennoch kann das Aufgebotsverfahren – trotz Anwendbarkeit der ZPO-Vorschriften ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Anzuwendende Gebührenregelungen

Rz. 27 Weil sich das Verfahren nach dem ThUG gemäß § 3 ThUG an den Verfahrensvorschriften in §§ 312 ff. FamFG orientiert (vgl. Rdn 11), hat der Gesetzgeber über § 20 Abs. 1 ThUG im Verlängerungs-und Aufhebungsverfahren die Regelungen in VV 6302 und VV 6303 für entsprechend anwendbar erklärt. Denn VV 6302 und VV 6303 gelten u.a. in Verfahren über die Verlängerung oder Aufhebu...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 61. Patentanwalt

Rz. 276 Gemäß § 143 Abs. 3 PatG (Patentstreitsachen), § 52 Abs. 4 DesignG (Designstreitsachen) und § 140 Abs. 3 MarkenG (Kennzeichenstreitsachen) sind von den Kosten, die durch die Mitwirkung eines Patentanwalts in dem Rechtsstreit entstehen, die Gebühren nach § 13 und außerdem die notwendigen Auslagen des Patentanwalts zu erstatten. Zwar ist der Begriff der Patentstreitsach...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / E. Pauschgebühr (§§ 42, 51)

Rz. 10 Nach § 51 kann dem Rechtsanwalt, der in den in VV Teil 6 Abschnitt 1 geregelten Verfahren nach dem IRG sowie dem IStGH-Gesetz gerichtlich als Beistand bestellt worden ist, eine Pauschgebühr bewilligt werden.[2] Ferner besteht für den in Verfahren nach dem IRG und dem IStGH-Gesetz tätigen Wahlanwalt die Möglichkeit, eine Pauschgebühr nach § 42 feststellen zu lassen.[3]...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / C. Erstattungsfragen

Rz. 16 Wird einem Antrag auf nachträgliche Aufhebung einer Disziplinarmaßnahme nach §§ 43, 44 Abs. 3 WDO vom Truppendienstgericht stattgegeben, so sind nach §§ 45 Abs. 2 S. 2 WDO, 20 WBO die notwendigen Auslagen dem Bund aufzuerlegen. Das gilt nach § 45 Abs. 2 S. 2 WDO nicht, wenn der Disziplinarvorgesetzte den Aufhebungsantrag gem. § 44 Abs. 1 oder 2 WDO gestellt hat. Zu Ers...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / II. Begriff der Dokumentenpauschale

Rz. 3 Der früher vom Gesetzgeber verwendete Begriff der "Schreibauslagen" ist im Jahr 2001 durch den Begriff "Dokumentenpauschale" ersetzt worden. Der Begriff "Dokumentenpauschale" ist insoweit missverständlich, als der Anwalt für Urschriften keine gesonderte Vergütung erhält. Denn die Dokumentenpauschale fällt nur für die Herstellung von Kopien und Ausdrucken an. Das Anfert...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 3. Verteilungsverfahren gem. §§ 872 ff. ZPO

Rz. 5 Teilweise wird allerdings die Auffassung vertreten, das Verteilungsverfahren gem. §§ 872 ff. ZPO falle nicht unter VV 3309, 3310, sondern unter VV 3333.[3] Dafür könnte sprechen, dass nach der Anm. zu VV 3309 diese Vorschrift nur gilt, "soweit nachfolgend keine besonderen Gebühren bestimmt sind" und VV 3333 generell das Verteilungsverfahren außerhalb der Zwangsversteig...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / E. Festsetzungsverfahren (§ 55)

Rz. 53 Soweit die jeweiligen Gebührentatbestände oder etwaigen Auslagen sich nicht aus der Gerichts- oder Verfahrensakte ergeben, streitig oder nicht anderweitig für den Urkundsbeamten ohne weiteres ersichtlich sind, hat der Beratungshilfeanwalt sie wie ein Erstattungsgläubiger im Kostenfestsetzungsverfahren gemäß § 104 Abs. 2 ZPO glaubhaft zu machen, Abs. 5 S. 1.[75] Zur Gl...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Trennung durch gesonderte Durchführung der streitigen Verfahren

Rz. 69 Richtet sich ein Mahnbescheid gegen verschiedene Antragsgegner, ist es durchaus denkbar, dass der eine Antragsgegner gegen den Mahnbescheid Widerspruch einlegt, während gegen den anderen Antragsgegner ein Vollstreckungsbescheid ergeht, der dann mangels Einspruch in Rechtskraft erwächst. Gegen den Antragsgegner, der Widerspruch eingelegt hat, muss das streitige Verfahr...mehr

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AGS 06/2021, Kosten in Unte... / 6. Pauschgebühren

In den Freiheitsentziehungs- und Unterbringungssachen, einschließlich der Kindschaftssachen nach § 151 Nr. 6, 7 FamFG, kann nach § 42 Abs. 1 S. 1, § 51 Abs. 1 S. 1 RVG eine Pauschgebühr bewilligt werden, wenn die Gebühren nach Nrn. 6300–6303 VV wegen des besonderen Umfangs oder der besonderen Schwierigkeit nicht zumutbar sind. Das gilt folglich sowohl für den Wahlanwalt als ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 5. Teileinigung oder -erledigung

Rz. 25 Bei einer Teileinigung ist nach der Anm. 2 zu VV 1005 und Anm. 2 zu VV 1006 vorgesehen, dass der auf den erledigten Teil der Angelegenheit entfallende Anteil der Geschäfts- bzw. Verfahrensgebühr unter Berücksichtigung der in § 14 Abs. 1 genannten Umstände zu schätzen ist. Ausgehend von der bestimmten Höhe der Verfahrens- oder Geschäftsgebühr ist unter Berücksichtigung...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 3. Beschränkung des Gebührenanspruchs des neu beigeordneten Anwalts

Rz. 18 Das mit dem Anwaltswechsel befasste Gericht ist nicht ohne weiteres befugt, den Gebührenanspruch des neu beigeordneten Anwalts zu beschränken und ihn mit der Maßgabe beizuordnen, eine Vergütung solle ihm lediglich insoweit zustehen, als Gebühren bislang nicht entstanden seien. Teilweise wird die Auffassung vertreten, dass der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle, der bei...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / II. Verfahrensgebühr

Rz. 9 Neben der Grundgebühr (VV 5100) entsteht auch immer eine Verfahrensgebühr, wie sich jetzt aus der Neufassung ergibt. Die Verfahrensgebühr entsteht für das Betreiben des Geschäfts einschließlich der Entgegennahme der Information (VV Vorb. 5 Abs. 2) und muss also immer anfallen. Die Verfahrensgebühr entsteht in jedem Verfahrensabschnitt erneut. Sie kann allerdings insges...mehr

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AnwaltKommentar RVG / d) Weitere Einzelfälle

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Verhältnis zum Eintragungsverfahren in das Handelsregister

Rz. 10 Auch die in § 148 Abs. 1 und 2, §§ 246a, 319 Abs. 6, 327e Abs. 2 AktG, § 20 Abs. 3 S. 4 SchVG oder § 16 Abs. 3 UmwG genannten Verfahren auf Eintragung im Handelsregister fallen nicht unter VV 3325.[3] Die Anmeldungen zur Eintragung in das Handelsregister und Dokumente sind gem. § 12 HGB elektronisch in öffentlich beglaubigter Form einzureichen. Gem. § 378 Abs. 3 FamFG...mehr

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Anhang VII. Steuerliche Anforderungen an eine Rechnung

Rz. 1 Die Ausstellung einer ordnungsgemäßen Rechnung gegenüber einem Unternehmer ist eine zivilrechtliche Nebenpflicht des Mandatsvertrages, da dieser die ordentliche Rechnung in der Regel für den Vorsteuerabzug benötigt. Dem Mandanten kommt bis zur ordnungsgemäßen Ausstellung einer Rechnung ein Zurückbehaltungsrecht bezogen auf den gesamten (Brutto-)Rechnungsbetrag zu.[1] D...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / IV. Vergütungsfestsetzung

Rz. 53 Die Gebühren sind zumindest für das obligatorische Verfahren nach § 11 Abs. 1 festsetzbar, wenn es anschließend zum Rechtsstreit kommt. Zwar handelt es sich insoweit nicht um die Vergütung, die im Rechtsstreit vor dem Prozessgericht entstanden ist. Das ist jedoch unerheblich. Auch sonstige Vergütungen, die nicht vor dem Prozessgericht entstanden sind, können nämlich f...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / B. Wertfestsetzung (Abs. 1)

Rz. 17 Das Gesetz sieht unterschiedliche Wertfestsetzungen vor. Abzugrenzen voneinander sind die Festsetzungmehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / V. Höchstbeträge

Rz. 27 Ein genereller Höchstbetrag ist – im Gegensatz zum Mindestbetrag – zwar nicht vorgesehen. Mittelbar ergibt er sich jedoch aus § 22 Abs. 2 sowie aus § 23 Abs. 1 i.V.m. § 39 Abs. 2 GKG und § 30 Abs. 2 FamGKG. Danach kann der für die Gebühren maßgebende Gegenstandswert nicht über 30 Mio. EUR liegen. Bei mehreren Auftraggebern erhöht sich die Grenze um jeweils 30 Mio. EUR...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Prüfungskriterien

Rz. 35 Von "anderen Angelegenheiten" ist auszugehen, wenn fünf verneinende Voraussetzungen gegeben sind:mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Grundsatz

Rz. 6 In Abs. 1 wird der Grundsatz aufgestellt, dass sich die Gebühren des Anwalts nach dem Wert seiner Tätigkeit richten. Dieser Grundsatz wird jedoch sogleich wieder eingeschränkt, nämlich "soweit dieses Gesetz nichts anderes bestimmt" (vgl. Rdn 12 ff.). Rz. 7 Für die Vergütungen außerhalb des RVG , also für die Tätigkeiten des Rechtsanwalts in den Eigenschaften nach § 1 Abs...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Terminsgebühr, VV 3202

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) BGB-Gesellschaft/Kündigungsschutzklagen

Rz. 133 Hauptanwendungsfall der Nr. 1 Buchst. c werden zum einen umfangreiche Verfahren, zum andern auch die Fälle sein, in denen zahlreiche Auftraggeber unterrichtet werden müssen, etwa größere BGB-Gesellschaften, sofern jeder Gesellschafter unterrichtet werden muss. Erfasst werden auch Sammelklagen mehrerer Auftraggeber, die sich zusammengeschlossen haben, etwa bei Kündigun...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / I. Anwendungsbereich

Rz. 1 § 54 erfasst nicht nur die im Wege der Prozesskostenhilfe beigeordneten Anwälte, sondern sämtliche Beiordnungen und Bestellungen, die unter das RVG fallen (vgl. § 45 Rdn 8–29). Dies ergibt sich zum einen aus der ausdrücklichen Erwähnung des beigeordneten und des gerichtlich bestellten Anwalts im Gesetzestext und zum anderen aus der Gesetzessystematik, da § 54 in den fü...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / aa) Problemaufriss

Rz. 132 Die Reichweite des bisherigen § 87 S. 2 BRAGO war im Einzelnen umstritten. Dieser Streit setzt sich in Nr. 10, 1. Hs. fort. Häufig wird hier die Frage nach dem Entstehen der Gebühren im Rechtsmittelverfahren mit ihrer Erstattungsfähigkeit gleichgesetzt oder verwechselt, was zu einer äußerst unübersichtlichen und kaum noch zu überschauenden Rechtsprechung geführt hat.mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / cc) Art und Höhe der Vergütung

Rz. 63 Die vergütungsrechtliche Freigabe der gutachtlichen Tätigkeit führt nunmehr dazu, dass der Rechtsanwalt mit seinem Auftraggeber nach Abs. 1 S. 1 die Höhe seiner Gebühren frei vereinbaren kann. Vorbehaltlich der allgemeinen zivilrechtlichen Schranken der §§ 134, 138 BGB sind die Parteien bei der Vereinbarung der Gebührenhöhe frei; sie unterliegt dem Grundsatz der Priva...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / D. Rechtsschutzversicherung

Rz. 110 Nur in Ausnahmefällen besteht ein Direktanspruch des Anwalts gegen den Rechtsschutzversicherer. In den übrigen Fällen hat lediglich der Auftraggeber einen Freistellungsanspruch aus dem Versicherungsvertrag.[78] In beiden Fällen hat aber der Rechtsschutzversicherer auch für einen Vorschuss des Anwalts einzustehen. Verlangt der Rechtsanwalt gemäß § 9 von seinem Auftrag...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / V. Scheidungs- und Folgesachen (Nr. 4)

Rz. 20 Das Verbundverfahren, also die Scheidungssache (§ 121 Nr. 1 FamFG) und die Folgesachen (§ 137 Abs. 1, 2, 3 FamFG), gelten nach Nr. 4 als eine Angelegenheit i.S.d. § 15 Abs. 1. Entsprechend regelt § 44 FamGKG, dass die Werte für die Scheidungssache und die Folgesachen zusammengerechnet werden. Die Gebühren fallen daher für den Anwalt gem. § 23 Abs. 1 S. 1 nur einmal au...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Dieselbe Angelegenheit

Rz. 7 Voraussetzung für eine Zusammenrechnung ist, dass der Anwalt in derselben Angelegenheit tätig geworden ist. Der Begriff der Angelegenheit ist in den §§ 15 ff. geregelt (siehe § 15 Rdn 23 ff.). Bei verschiedenen Angelegenheiten wird niemals addiert; hier sind die Gebühren vielmehr unabhängig voneinander aus den jeweiligen Gegenstandswerten zu ermitteln. Rz. 8 Dieselbe An...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / V. Mahnanwalt als Verkehrsanwalt

Rz. 87 Wird der Rechtsanwalt, der die Vertretung des Antragsgegners übernommen hat, im nachfolgenden Rechtsstreit Verkehrsanwalt, so ist die Verfahrensgebühr nach VV 3307 auf die Gebühren nach VV 3400 anzurechnen.[74] Zwar fehlt es an einer ausdrücklichen Anrechnungsregelung. Da aber die Anm. zu VV 3307 die Anrechnung von "Verfahrensgebühren" anordnet, bezieht sich diese Reg...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 5. Mitwirkung

Rz. 518 Erforderlich für das Entstehen der Einigungsgebühr ist ferner eine Mitwirkung des Anwalts, dass er also eine auf den Abschluss des Vertrages gerichtete mindestens mitursächliche Tätigkeit entfaltet hat. Dies ist nicht gegeben, wenn Gläubiger und Schuldner unmittelbar einen Vergleich schließen, ohne dass ihre Anwälte damit befasst wurden, wobei auch die bloße Vermittl...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / II. Sofortige Beschwerde gegen den Nichterlass des Mahnbescheids

Rz. 10 Wird der Antrag auf Erlass eines Mahnbescheides zurückgewiesen, so findet hiergegen nach § 691 Abs. 3 ZPO i.V.m. § 567 Abs. 1 Nr. 2 ZPO die sofortige Beschwerde statt. Dieses Beschwerdeverfahren ist nach § 18 Abs. 1 Nr. 3 eine besondere Angelegenheit, in der der Anwalt die Gebühren nach VV 3500 ff. erhält.mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Beratungshilfe

Rz. 235 Eine Anrechnung der Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr, wenn der Anwalt außergerichtlich im Rahmen von Beratungshilfe tätig wurde, ist zwar nach dem neuen Wortlaut, der nicht mehr auf VV 2300–2303 a.F., sondern generell auf die Gebühren nach Teil 2 verweist, nicht mehr ausgeschlossen.[274] Jedoch enthält VV 2503 Abs. 2 insofern eine speziellere Anrechnungsregel.mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / d) Einigungsgebühr

Rz. 33 Werden nach dem Einspruch gegen den Vollstreckungsbescheid Verhandlungen über den Umfang der Vollstreckung sowie Ratenzahlungen geführt und kommt es zu einer Einigung zwischen den Parteien, so dass der Vollstreckungsbescheid zurückgenommen wird, entstehen neben einer 0,8-Verfahrensgebühr auch eine 1,2-Terminsgebühr und eine 1,0-Einigungsgebühr. Voraussetzung ist neben...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / K. Beiordnung und Bestellung

Rz. 42 Ist der Anwalt gerichtlich bestellt oder beigeordnet worden, so gelten die VV 4300 ff. für ihn ebenso. Er erhält anstelle der Rahmengebühren die ausgewiesenen Festgebühren. Für den beigeordneten oder gerichtlich bestellten Anwalt kann im Einzelfall auch für die Gebühren der VV 4300 ff. eine Pauschvergütung gemäß § 51 gewährt werden, wenn seine Mühewaltung nur so angem...mehr

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AnwaltKommentar RVG / 7. Außergerichtliche Schuldenbereinigung

Rz. 31 In VV 2502 und VV 2504 ff. ist die Vergütung des Anwalts geregelt, der im Rahmen der Beratungshilfe zur Herbeiführung einer außergerichtlichen Einigung mit den Gläubigern über die Schuldenbereinigung auf der Grundlage eines Plans (§ 305 Abs. 1 Nr. 1 InsO) beratend bzw. vertretend tätig wird. Insoweit bestehen allerdings keine zusätzlichen Gebührentatbestände; vielmehr...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / (4) Überschreiten des Gebührenrahmens

Rz. 132 Unzulässig ist die Festsetzung von Rahmengebühren, wenn der gesetzliche Rahmen überschritten ist und zwar auch dann, wenn eine schriftliche Zustimmungserklärung des Auftraggebers vorliegt und auch diese den Voraussetzungen des § 3a genügt. Der Wortlaut des Abs. 1 S. 1 ist eindeutig: Festgesetzt werden kann nur die gesetzliche Vergütung, nicht auch ein vereinbartes Ho...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Zwei verschiedene Verfahren

Rz. 50 In Betracht kommen zwei erstinstanzliche Verfahren, nämlich Rz. 51 Die Gebühren in diesen gerichtlichen Verfahren können nur einmal anfal...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Bestimmung der Vergütung

Rz. 93 §§ 612, 632 BGB sehen in ihrem Absatz 2 vorrangig die taxmäßige Vergütung vor. Zwar ist das RVG eine Taxe im Sinne dieser Vorschriften;[97] die zum 1.7.2006 erfolgte Deregulierung des Vergütungsrechts für die in Abs. 1 S. 1 genannten Tätigkeitsbereiche hat jedoch gerade eine ersatzlose Streichung der einschlägigen Gebührentatbestände des RVG bewirkt (siehe Rdn 2 ff.)....mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / d) Weitere Verfahren

Rz. 66 Entsprechend anwendbar sind die VV 6302, 6303 im Verfahren auf Widerruf der vorläufigen Entlassung aus der Freiheitsentziehung[57] sowie im Verfahren hinsichtlich der Beurlaubung und des Widerrufs der Beurlaubung des Betroffenen nach §§ 424 Abs. 1, 328 Abs. 1 FamFG.[58]mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / Gesetzestext

(1) 1Soweit die gesetzliche Vergütung, eine nach § 42 festgestellte Pauschgebühr und die zu ersetzenden Aufwendungen (§ 670 des Bürgerlichen Gesetzbuchs) zu den Kosten des gerichtlichen Verfahrens gehören, werden sie auf Antrag des Rechtsanwalts oder des Auftraggebers durch das Gericht des ersten Rechtszugs festgesetzt. 2Getilgte Beträge sind abzusetzen. (2) 1Der Antrag ist ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Terminsgebühr

Rz. 250 Daneben kann auch eine 1,2-fache Terminsgebühr nach VV 3202 bzw. VV 3205 (60 bis 610 EUR, Mittelgebühr 335 EUR) unter den Voraussetzungen der Vorb. 3 Abs. 3 entstehen. Eine "fiktive" Terminsgebühr kommt nicht in Betracht, da eine mündliche Verhandlung nicht vorgeschrieben ist (§ 124 Abs. 3 SGG).mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / aa) Angelegenheit

Rz. 116 Wird gleichzeitig oder später ein Auftrag zu einer anderen Art von Vollstreckungsmaßnahme (zunächst Sachpfändung, sodann Forderungspfändung, schließlich Eintragung einer Zwangssicherungshypothek) erteilt, liegt darin eine neue, selbstständige Angelegenheit, so dass die Gebühren nach VV Teil 3 Abschnitt 3 Unterabschnitt 3 hierfür erneut entstehen.[109] Rz. 117 War die ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Verfahrensgebühr, VV 3200, 3201

Rz. 172 Für das Betreiben des Geschäfts einschließlich der Information erhält der Anwalt eine Verfahrensgebühr mit einem Gebührensatz von 1,6 (wegen der Einzelheiten zum Begriff der Verfahrensgebühr vgl. VV Vorb. 3 Abs. 2). Rz. 173 Wird der Auftrag vorzeitig beendet, reduziert sich die Verfahrensgebühr auf einen Gebührensatz von 1,1 (wegen der Einzelheiten des Begriffs der vo...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / III. Pauschale Abrechnung

Rz. 64 Rechnet der Anwalt pauschal (VV 7002) ab, soll die Postentgeltpauschale ohne Nachprüfungsmöglichkeit zu berücksichtigen sein; einer Versicherung des Anwalts nach § 104 Abs. 2 S. 2 ZPO bedürfe es nicht.[86] Dies ist jedoch nicht ganz zutreffend. Erforderlich ist auch in diesem Fall die Versicherung, dass überhaupt ein Entgelt angefallen ist.[87] Anderenfalls wäre nämli...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Sachlicher Anwendungsbereich

Rz. 13 Die Möglichkeit einer Pauschvergütung besteht für sämtliche Tätigkeiten, für die der Anwalt beigeordnet oder bestellt ist und für die er aus der Staatskasse seine Vergütung erhält. Auf den Gebührentatbestand kommt es nicht an. Insbesondere kommt es nicht darauf an, ob der bestellte Anwalt mit der Gesamtvertretung, also mit der Pflichtverteidigung insgesamt oder mit de...mehr