Fachbeiträge & Kommentare zu Gebühren

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§ 8 Kosten und Gebühren / 1. Belehrungspflicht im arbeitsgerichtlichen Verfahren erster Instanz

Rz. 6 Führt der RA eine erstinstanzliche arbeitsgerichtliche Auseinandersetzung, muss er gem. § 12a Abs. 1 Arbeitsgerichtsgesetz (ArbGG) den Auftraggeber darüber belehren, dass im Urteilsverfahren des ersten Rechtszuges kein Anspruch der obsiegenden Partei auf Entschädigung wegen Zeitversäumnis und auf Erstattung der Kosten für die Zuziehung eines Prozessbevollmächtigten ode...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / 4. Terminsgebühr, wenn das gerichtliche Verfahren nicht anhängig ist

Rz. 461 Lange uneinig waren sich Kommentarautoren und die Rechtsprechung über die Frage, ob die Terminsgebühr nur entstehen kann, wenn ein gerichtliches Verfahren bereits anhängig ist (Terminsgebühr nach Vorbemerkung 3 Abs. 3, 3. Alt VV RVG). Der BGH hat entschieden, dass der Rechtsstreit oder das Verfahren nicht anhängig sein muss, damit die Terminsgebühr entstehen kann. De...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / 3. Sprungrevision

Rz. 547 Erklärt der RA das Antragsgegners nach § 566 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, Abs. 2 Satz 4 ZPO die Einwilligung zur Sprungrevision, ist diese Erklärung nicht gegenüber dem Gericht, sondern gegenüber dem gegnerischen Anwalt abzugeben. Dieser muss die erteilte Zustimmung dem Antrag auf Sprungrevision beifügen. Rz. 548 Bei der Zustimmung zur Sprungrevision handelt es sich nicht um ...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / IX. Weitere Vergütung gem. § 50 RVG bei bewilligter PKH

Rz. 738 § 50 Abs. 1 u. Abs. 2 RVG – Weitere Vergütung bei Prozesskostenhilfe (Auszug) (1) Nach Deckung der in § 122 Absatz 1 Nummer 1 der Zivilprozessordnung bezeichneten Kosten und Ansprüche hat die Staatskasse über die auf sie übergegangenen Ansprüche des Rechtsanwalts hinaus weitere Beträge bis zur Höhe der Regelvergütung einzuziehen, wenn dies nach den Vorschriften der Z...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / V. Vertragsentwürfe

Rz. 25 Entwirft der RA Verträge (so z.B. die Scheidungsfolgenvereinbarungen), bedürfen die Vertragsentwürfe des RA anschließend oft einer notariellen Beurkundung. Wenn der RA bereits als RA die Vertragsentwürfe gefertigt hat, ist es ausgeschlossen, dass er anschließend (im sog. Anwaltsnotariat) die notarielle Beurkundung vornimmt und umgekehrt. Rz. 26 Hier ist fraglich, ob de...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / I. Vorbemerkung

Rz. 748 Wenn Sie beabsichtigen, das gerichtliche Mahnverfahren (ausführlich zum Mahnverfahren s. § 4) durchzuführen, dann steht fest, dass Ihr Auftraggeber eine Geldforderung gegen einen Dritten hat, der diese Forderung (mit oder ohne Begründung) nicht erfüllt. Das Mahnverfahren dient in erster Linie dazu, kostengünstig einen zur Zwangsvollstreckung geeigneten Titel zu schaf...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / 6. Nachweis der Terminsgebühr gem. Vorbemerkung 3 Abs. 3 Nr. 2 VV RVG

Rz. 464 Der RA, der die Terminsgebühr geltend macht, muss im Zweifel nachweisen und belegen können, dass die Terminsgebühr entstanden ist. Hierfür ist es erforderlich, nachzuweisen, aufgrund welcher Tatsachen eine Terminsgebühr entstanden ist. Der Klägeranwalt hat es hier i.d.R. leichter, den entsprechenden Auftrag und den Anfall der Terminsgebühr geltend zu machen. Der RA, ...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / VI. Zwingende Bestandteile der Vereinbarung

Rz. 977 Für die Wirksamkeit der Vereinbarung über ein Erfolgshonorar schreibt § 4a Abs. 2 Nr. 1 RVG Bestandteile vor, die zwingend in der Vereinbarung enthalten sein müssen. Hierbei handelt es sich ummehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / f) Ausblick/Änderungen Beratungshilfe

Rz. 166 § 16a BORA regelt einige Rechte des RA im Beratungshilfemandat. § 16a BORA Ablehnung der Beratungshilfe (1) (aufgehoben) (2) Der Rechtsanwalt ist nicht verpflichtet, einen Beratungshilfeantrag zu stellen. (3) 1Der Rechtsanwalt kann die Beratungshilfe im Einzelfall aus wichtigem Grund ablehnen oder beenden. 2Ein wichtiger Grund kann in der Person des Rechtsanwaltes selbs...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / 3. Abgrenzung zwischen Beratungs- und Geschäftsgebühr

Rz. 181 Die Abgrenzung zwischen Beratungs- und Geschäftsgebühr ist im Einzelfall schwierig und kann nur anhand von Kommentarliteratur im Einzelnen zutreffend erfolgen. Wegen der vermutlich hohen Gebührendifferenz bei der Abwägung zwischen Beratungsgebühr und Geschäftsgebühr ist vor Rechnungsstellung eine Überprüfung der eigenen Auffassung anhand von Kommentarliteratur ratsam...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / VII. Rechtsschutzversicherung

Rz. 39 Viele Auftraggeber sind rechtsschutzversichert. Der Auftraggeber glaubt dann, dass die Vergütung des von ihm beauftragten RA unproblematisch ist. Der Auftraggeber geht davon aus, dass seine Rechtsschutzversicherung die Zahlung der Vergütung übernimmt. Rz. 40 Genau dies ist trotz bestehender Rechtsschutzversicherung aus vielerlei Gründen nicht der Fall. So kann es sein,...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / 8. Terminsgebühr auch ohne mündliche Verhandlung

Rz. 468 § 128 Abs. 1 ZPO regelt, dass grds. eine mündliche Verhandlung erfolgen soll. Erfolgt eine mündliche Verhandlung, entsteht die Terminsgebühr gem. Nr. 3104 VV RVG. Es gibt darüber hinaus die Möglichkeit, dass die Terminsgebühr auch entsteht, ohne dass tatsächlich mündlich verhandelt wird (unter Verhandlung i.S.d. RVG ist der verhandlungsbereite anwesende Rechtsanwalt ...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / 2. Definition des Erfolges in der Vergütungsvereinbarung

Rz. 980 Wie oben dargestellt (Rdn 977), muss die Vergütungsvereinbarung über das Erfolgshonorar enthalten, welche Vergütung bei Eintritt welcher Bedingung der Auftraggeber an den RA zu zahlen hat. Der Begriff "Erfolg" sollte so genau wie möglich abgegrenzt werden. Bei einer Zahlungsklage kann z.B. das obsiegende Urteil der Erfolg sein, der RA und sein Auftraggeber können abe...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / 4. Besonderheiten: Antrag auf Bewilligung von PKH

Rz. 369 Ist dem RA kein Klageauftrag erteilt, sondern nur der Antrag, das PKH-Bewilligungsverfahren durchzuführen (und soll das Ergebnis dieses Verfahrens darüber entscheiden, ob ein Prozessauftrag erteilt wird), entsteht keine Verfahrensgebühr gem. Nr. 3100 VV RVG. Es entsteht in allen Instanzen eine Verfahrensgebühr gem. Nr. 3335 VV RVG und keine "reguläre" höhere Verfahre...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / 5. Mehrere Auftraggeber

Rz. 185 Vertritt der RA mehrere Auftraggeber (s. § 7 und Nr. 1008 VV RVG), dann erhöht sich die Geschäftsgebühr der Nr. 2300 VV RVG um 0,3. Dabei beträgt die Erhöhung immer 0,3 absolut für jeden zusätzlichen Auftraggeber, unabhängig davon, welchen Gebührensatzrahmen (z.B. 0,5; 0,8; 1,1 oder 1,3) der RA bestimmt hat. Die Erhöhung darf aber gemäß der Anm. Abs. 3 zur Nr. 1008 V...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / 5. Streit oder Ungewissheit der Parteien

Rz. 279 Für das Entstehen der Einigungsgebühr ist es Voraussetzung, dass Streit oder die Ungewissheit der Parteien über ein Rechtsverhältnis besteht. Ein Rechtsverhältnis ist ungewiss, wenn die Verwirklichung des diesem zugrunde liegenden Anspruchs unsicher ist. Die Ungewissheit über ein Rechtsverhältnis kann sowohl in rechtlicher als auch in tatsächlicher Hinsicht gegeben s...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / 10. Terminsgebühr für schriftlichen Vergleich

Rz. 475 Entsprechend Nr. 3104 Abs. 1 Nr. 1, 2. Alt. VV RVG hat der RA aufgrund gesetzlicher Vorschrift Anspruch auf die "volle" Terminsgebühr für den Abschluss eines schriftlichen Vergleichs (Vergleich im Beschlusswege gem. § 278 Abs. 6 ZPO) in einem Verfahren, für das eine mündliche Verhandlung grds. vorgeschrieben ist. Allgemein wird in Rechtsprechung und Literatur die Auf...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / 6. Mehrere Auftraggeber

Rz. 372 Vertritt der RA wegen desselben Gegenstands mehrere Auftraggeber, erhöht sich die Verfahrensgebühr gem. Nr. 1008 VV RVG um 0,3 je weiteren (also zusätzlichem) Auftraggeber. Die Erhöhung erfolgt nicht unbegrenzt. Mehr als 2,0 kann der RA als Zuschlag zur Verfahrensgebühr nicht berechnen. Beispiel: Der RA vertritt eine Erbengemeinschaft bestehend aus elf Personen und kl...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / I. Allgemeines

Rz. 907 Verfügt der Schuldner über Grundbesitz, kann der Gläubiger, wenn der Schuldner die titulierte Forderung nicht leistet, Zwangsversteigerung oder Zwangsverwaltung betreiben. Bei der Zwangsversteigerung verliert der Schuldner das Eigentum an seinem Grundstück. Bei der Zwangsverwaltung bleibt der Schuldner Eigentümer. Die sog. Früchte und Nutzungen, die aus dem Grundstüc...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / V. Vergütung für Schutzanträge im Versteigerungsverfahren

Rz. 913 Wird das Grundstück im Wege der Zwangsversteigerung verwertet, so gilt der Zuschlagsbeschluss als Räumungstitel. Der neue Eigentümer des Grundstücks muss keine Klage auf Räumung einreichen, wenn er die Herausgabe des Grundstücks durch den Eigentümer erreichen will. Für Mieter der versteigerten Immobilie bedeutet die Zwangsversteigerung nicht, dass eine Räumung zu erf...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / 3. Zustellung einer vollstreckbaren Ausfertigung des Titels?

Rz. 858 Bei Erstellen einer Vollstreckungsandrohung ist es nicht erforderlich, dass bereits eine vollstreckbare Ausfertigung des Urteils zugestellt worden ist. Rz. 859 Praxistipp: Sie sind als Gläubigervertreter nicht verpflichtet, abzuwarten, bis die Zustellung der vollstreckbaren Ausfertigung von Amts wegen erfolgt ist. Sie können die vollstreckbare Ausfertigung des Titels ...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / b) Terminsgebühr für nicht am BGH zugelassenen RA

Rz. 570 Auch für den RA, der nicht am BGH zugelassen ist und den Auftraggeber weiterhin im Revisionsverfahren vertritt, kann entsprechend Vorbemerkung 3 Abs. 3 VV RVG eine Terminsgebühr entstehen. Nimmt er den Termin wahr, dann kommt es nicht darauf an, ob der RA bei dem Gericht auch zugelassen ist. Die Wahrnehmung des Termins ist ausreichend. Daneben kann die Terminsgebühr ...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / 2. Belehrungspflicht bei bewilligter Prozesskostenhilfe

Rz. 52 Ist dem Auftraggeber PKH bewilligt, so befreit ihn dies im Unterliegensfalle nicht von den Kosten (Gerichtskosten und Anwaltskosten) des RA der gegnerischen Partei. Spätestens wenn der Beschluss, mit dem PKH bewilligt wird, zugestellt wird, sollte eine diesbezügliche Belehrung erfolgen. Rz. 53 Muster 8.8: Hinweis auf Kostenlast bei Unterliegen Muster 8.8: Hinweis auf K...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / VII. Mahnverfahren und Geschäftsgebühr/besondere Anrechnungsproblematik

Rz. 773 Auch dem Mahnverfahren geht oft eine vor- bzw. außergerichtliche Tätigkeit des RA voraus. War der RA vor der Einleitung des gerichtlichen Mahnverfahrens bereits wegen desselben Gegenstandes für den Auftraggeber auftragsgemäß tätig, dann ist die bereits entstandene Geschäftsgebühr (Nr. 2300 VV RVG) entsprechend Vorbemerkung 3 Abs. 4 VV RVG zur Hälfte, höchstens jedoch...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / 2. Entstehen der reduzierten Terminsgebühr

Rz. 481 Die reduzierte Terminsgebühr entsteht, Rz. 482 Verhandelt oder erörtert der erschienene Anwalt mit dem Gericht über einen Teil der Forderung (ohne dass auf der Gegenseite die Partei oder der A...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / L. Insolvenzverfahren

Rz. 918 Das Insolvenzverfahren ist ein eigenständiges Verfahren, das geführt wird, wenn eine Zwangsvollstreckung nicht möglich ist. Die Höhe der Vergütung hängt im Insolvenzverfahren oft davon ab, ob der RA den Schuldner oder den Gläubiger vertritt. Für die Schuldnervertretung beachten Sie bitte auch die Ausführungen unter Rdn 162. Rz. 919 Je schlechter die wirtschaftlichen Z...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / VI. § 16 Nr. 2 RVG – dieselbe Angelegenheit PKH-Bewilligungsverfahren und Hauptsache

Rz. 670 Wird PKH bewilligt und der RA anschließend im Hauptsacheverfahren als Prozessbevollmächtigter tätig, bilden beide Verfahren – also das PKH-Bewilligungsverfahren und das Hauptsacheverfahren – gem. § 16 Nr. 2 RVG dieselbe Angelegenheit. Der Vergütungsanspruch entsteht insgesamt nur einmal, denn nach § 15 Abs. 1 RVG erhält der RA die Vergütung in derselben Angelegenheit...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / 4. Terminsgebühr bei Flucht in die Säumnis

Rz. 486 In einigen Fällen ergibt sich aus dem Verlauf der mündlichen Verhandlung, dass die Stellung eines Antrags für den Beklagtenvertreter zur Folge hätte, dass ein abweisendes Urteil ergehen würde. Dieses Urteil ist – wenn überhaupt (Überschreiten des Wertes der Beschwer von 600,00 EUR oder Zulassung der Berufung) – nur mit der Berufung anfechtbar. Dies bedeutet, dass ein...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / b) Durchführung der Anrechnung

Rz. 213 Die Anrechnung kann auf zwei Arten erfolgen. Sinnvoll ist folgende Darstellung in der Praxis: 1,3 Geschäftsgebühr gem.§§ 2 Abs. 2, 13 Nr. 2300 VV RVG – 0,65 Anrechnung gem. Vorbemerkung 3 Abs. 4, 15 RVG 1,3 Verfahrensgebühr gem. Nr. 3100 VV RVG In der anwaltlichen Praxis hat sich diese Darstellung durchgesetzt, da so bis zur Einreichung der Klage entschieden werden kann,...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / 1. Allgemeines

Rz. 674 Die Bewilligung von PKH hat nicht zur Folge, dass der RA jede Rechtshandlung für den Auftraggeber vornehmen kann und nach Abschluss der Tätigkeit dann eine Vergütung aus der Staatskasse erhält. § 48 RVG bestimmt den Umfang des Vergütungsanspruchs des beigeordneten RA. Hierin sind eine Reihe von Einschränkungen erhalten. Die obige Darstellung von § 48 RVG ist gekürzt;...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / c) Gerichtliche Verfahren ist abgeschlossen – vollstreckungsfähiger Titel liegt vor

Rz. 307 Schließen Sie den Vergleich im Rahmen einer begonnenen Vollstreckungsmaßnahme, dann können nur die Verfahrensgebühr der Nr. 3309 VV RVG und die Einigungsgebühr der Nr. 1003 mit einem Gebührensatz von 1,0 entstehen. Umstritten ist, ob, wenn im Anschluss an das gerichtliche Verfahren noch kein Vollstreckungsauftrag erteilt wurde, für den Ratenzahlungsvergleich dann ein...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / 6. Terminsgebühr bei VU im schriftlichen Vorverfahren

Rz. 489 Grds. fordert das Gericht den Beklagten von Amts wegen mit der Zustellung der Klageschrift auf, sich binnen der in § 276 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 ZPO genannten Fristen gegen die Klage zu verteidigen. Oft werden diese Fristen gerade durch einen nicht anwaltlich vertretenen Beklagten nicht eingehalten. Zeigt der Beklagte daher entgegen den Bestimmungen in § 276 Abs. 1 Satz...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / c) Klares vertragswidriges Verhalten des Auftraggebers

Rz. 403 Kommt der Auftraggeber seiner Verpflichtung zur Zahlung eines Vorschusses nicht nach, liegt vertragswidriges Verhalten vor. Allerdings wird teilweise von der Rechtsprechung und Literatur angenommen, dass der Verzug des Auftraggebers allein nicht ausreichend ist. Ein Grund zur Kündigung wird teilweise nur dann angenommen, wenn der RA den Auftraggeber auf die drohende ...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / b) PKH

Rz. 70 Ist dem Auftraggeber PKH (ganz, z.T. oder in Raten) bewilligt, schuldet ebenfalls die Staatskasse die Vergütung. Der Auftraggeber ist nicht Vergütungsschuldner. Dies gilt aber nur für den Teil der Vergütung, der von der Bewilligung von PKH umfasst ist. Ist z.B. nur z.T. PKH bewilligt, ist die Staatskasse auch nur für den bewilligten Teil Vergütungsschuldner. Für die T...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / 1. Standardformular/Schriftsatz

Rz. 818 Üblicherweise erfolgt die Einlegung des Widerspruchs durch ein gesondert dafür vorgesehenes Formular. Dies ist jedoch nicht immer so. Es gibt mehrere Gründe, den Widerspruch nicht mittels des Formulars zu erheben, sondern den Widerspruch in Schriftsatzform zu fertigen und diesen Widerspruch zu verbinden mit dem Antrag, das streitige Verfahren durchzuführen. Dieses Ve...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / II. Allgemeines

Rz. 830 Für das Verfahrensrecht, also z.B. den Zivilprozess, gehört die Zwangsvollstreckung noch zum Rechtszug. Gem. § 81 ZPO erfolgt daher die Zustellung in gerichtlichen Vollstreckungsverfahren auch an den bisherigen Prozessbevollmächtigten. Für das Vergütungsrecht gehört die Zwangsvollstreckung nicht zum Rechtszug, mit der Folge, dass ein neuer Vergütungsanspruch entsteht...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / b) Vergütungsvereinbarung nach erfolgter Beiordnung

Rz. 694 § 3a Abs. 3 RVG (Auszug) (1) (…) (2) (…) (3) Eine Vereinbarung, nach der ein im Wege der Prozesskostenhilfe beigeordneter RA für die von der Beiordnung erfasste Tätigkeit eine höhere als die gesetzliche Vergütung erhalten soll, ist nichtig. Die Vorschriften des bürgerlichen Rechts über die ungerechtfertigte Bereicherung bleiben unberührt. Rz. 695 Nach § 3a Abs. 3 Satz 1...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / a) Materiell-rechtlicher Kostenerstattungsanspruch bei Beratungshilfe

Rz. 73 Für den Fall, dass dem Auftraggeber Beratungshilfe bewilligt worden ist, ist es möglich, dass gem. § 9 BerHG für die Gegenseite die Verpflichtung besteht, dem RA die gesetzliche Vergütung zu erstatten, soweit eine grds. sog. materiell-rechtliche Kostenerstattungspflicht gegeben ist. Befand sich der Gegner z.B. im Verzug, steht dem RA ein eigener Schadensersatzanspruch...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / a) Kfz-Haftpflichtversicherung des Auftraggebers

Rz. 86 Ist der Auftraggeber in einen Verkehrsunfall verwickelt und wird von einem Unfallbeteiligten verklagt, so zahlt seine Kfz-Haftpflichtversicherung die Vergütung des RA. Da der Auftraggeber gemeinsam mit seiner Versicherung verklagt wird, behält sich die Versicherung meist vor, selbst einen RA mit der gemeinsamen Vertretung zu beauftragen. Versicherungsrechtlich ist der...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / 2. Verkehrsanwalt

Rz. 605 Wird ein Verfahren bspw. vor dem BGH geführt, kann der bisherige Prozessbevollmächtigte das Verfahren i.d.R. nicht fortführen (sog. Anwaltszwang – nur der am BGH zugelassene RA kann den Auftraggeber wirksam vertreten). Der BGH-Anwalt wird Prozessbevollmächtigter. Ist der bisherige RA weiterhin tätig, so kann er selbst keine Schriftsätze und Erklärungen gegenüber dem ...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / c) Rationalisierungsabkommen mit Versicherungen

Rz. 94 Bis zum 30.6.2004 gab es ein sog. "DAV-Abkommen". Mit dem Inkrafttreten des RVG am 1.7.2004 ist das "DAV-Abkommen" zwischen Rechtsanwälten und Versicherungsunternehmen aufgehoben worden. Rz. 95 Trotzdem bieten einige Versicherungen den Rechtsanwälten konkrete Bedingungen an, zu denen eine Abrechnung erfolgen soll, wenn der vom RA vertretene Auftraggeber in einen Verkeh...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / 4. Erstattungsfähigkeit der Hebegebühr

Rz. 349 Ob die Hebegebühr von einem Dritten zu erstatten ist, hängt davon ab, ob es notwendig i.S.v. § 91 Abs. 1 ZPO war, dass ein RA bei der Empfangnahme, Aus- oder Rückzahlung der Beträge hinzugezogen wurde. Zu dieser Frage ist eine Reihe von z.T. kontroverser Rechtsprechung ergangen. Rz. 350 Bei den Erläuterungen zur Einigungsgebühr (Rdn 297 ff.) ist bspw. das Muster einer...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / II. Vergütungsvereinbarung bei Forderungseinzug im Mahnverfahren

Rz. 750 § 4 Erfolgsunabhängige Vergütung (Auszug) (1) … 2) Der Rechtsanwalt kann sich für gerichtliche Mahnverfahren und Zwangsvollstreckungsverfahren nach den §§ 802a bis 863 und 882b bis 882f der Zivilprozessordnung verpflichten, dass er, wenn der Anspruch des Auftraggebers auf Erstattung der gesetzlichen Vergütung nicht beigetrieben werden kann, einen Teil des Erstattungsa...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / VII. Vergütungsvereinbarung und PKH

Rz. 964 Eine Vergütungsvereinbarung ist nicht möglich, wenn dem Auftraggeber PKH bewilligt worden ist. Gem. § 3a Abs. 3 Satz 1 RVG ist eine solche Vergütungsvereinbarung nichtig. Der RA könnte aus dieser keine Rechte herleiten. Der Auftraggeber könnte im Zweifel sogar Rückzahlung von Beträgen verlangen, die er geleistet hat. Dies hat keinen Einfluss auf die Möglichkeit, ein ...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / VI. Bestimmbarkeit der Vergütungsvereinbarung

Rz. 960 Schließt der RA mit dem Auftraggeber eine Vergütungsvereinbarung, muss diese so formuliert sein, dass die Höhe der durch den Auftraggeber geschuldeten Vergütung ohne Weiteres zu ermitteln ist. Es reicht nicht aus, wenn etwa eine "angemessene" Vergütung o.Ä. festgelegt ist. Rz. 961 Bestimmbarkeit der Vergütung ist gegeben, wennmehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / b) Anwaltswechsel

Rz. 409 Nicht selten beauftragt der ehemalige Auftraggeber mit seiner weiteren Vertretung einen anderen Anwalt. Dieser benötigt die das Verfahren betreffenden Unterlagen. Bereits an diesem Punkt beginnt häufig eine unerfreuliche Auseinandersetzung. Der ehemalige Mandant verlangt die Herausgabe der Handakte (Unterlagen). Sie vertreten den Standpunkt, dass der Auftraggeber ohn...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / 3. Einigungsgebühr auf Parteiseite für mehrere Anwälte

Rz. 318 Entsprechendes gilt auch dann, wenn mehrere RA an der Einigung (z.B. der Verkehrsanwalt und der Unterbevollmächtigte) beteiligt waren. Hier muss jedoch beachtet werden, dass sich die Kostenübernahme regelmäßig nur auf die notwendigen Kosten (vgl. § 91 ZPO) erstreckt. Es ist regelmäßig nicht davon auszugehen, dass für den Fall, dass auf Seiten der Partei mehrere Anwäl...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / V. Vergleich Vergütung im Mahnverfahren/Vergütung im Hauptsacheverfahren

Rz. 766 Legt der Antragsgegner keinen Widerspruch gegen den Mahnbescheid ein, so ist es günstiger, wenn das Mahnverfahren betrieben wird, als wenn das Klageverfahren betrieben wird. Rz. 767 Zur Erlangung eines zur Zwangsvollstreckung geeigneten Titels entstehen mindestens:mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / 4. Hinweis auf Kostenerstattungsrisiko

Rz. 985 Vereinbart der RA mit seinem Auftraggeber eine erfolgsabhängige Vergütung, so muss die Vergütung einen Hinweis darauf enthalten, dass die Vereinbarung keinen Einfluss auf die ggf. vom Auftraggeber zu zahlenden Gerichtskosten, Verwaltungskosten und die sonst von ihm zu erstattenden Kosten anderer Beteiligter hat. Diese Bestimmung ist in ähnlicher Form als Belehrungspf...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / 9. Anrechnung der Geschäftsgebühren

Rz. 200 Sämtliche Geschäftsgebühren der Nrn. 2300 – 2303 VV RVG sind gem. Vorbemerkung 3 Abs. 4 VV RVG auf die Verfahrensgebühr des sich anschließenden gerichtlichen Verfahrens anzurechnen (zur Verfahrensgebühr s. Rdn 356). Der Gesetzgeber beabsichtigt mit Vorbemerkung 3 Abs. 4 VV RVG zu verhindern, dass der RA für die gleiche Tätigkeit (Betreiben des Geschäfts) in einer Ang...mehr