Fachbeiträge & Kommentare zu Gebühren

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§ 10 Verbundverfahren / e) Anrechnung in Kindschaftssachen

Rz. 162 Ein Anrechnungsproblem kann sich hier wegen der unterschiedlich zu berechnenden Gegenstandswerte ergeben, wenn der Anwalt in einer Kindschaftssache außergerichtlich tätig war und diese dann als Folgesache im Verbund anhängig gemacht wird. Insoweit gilt Vorbem. 3 Abs. 4 S. 5 VV entsprechend. Angerechnet wird nur nach dem Wert der Folgesache, es sei denn, der Wert der ...mehr

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§ 10 Verbundverfahren / h) Zwischeneinigungen in Kindschaftssachen

Rz. 144 Zwischeneinigungen in Kindschaftssachen sind nach zutreffender Ansicht möglich. Allerdings wird hier i.d.R. dann ein geringerer Wert angenommen, wobei häufig vom hälftigen Hauptsachewert ausgegangen wird (siehe § 7 Rdn 108). Beispiel 71: Gegenstandswert bei Mehrvergleich über Versorgungsausgleich und anhängigen Trennungsunterhalt Im Scheidungsverfahren beträgt der Wer...mehr

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§ 7 Selbstständige Familien... / 4. Anrechnung im nachfolgenden gerichtlichen Umgangsverfahren

Rz. 302 Schließt sich bei Erfolglosigkeit des Vermittlungsversuchs ein gerichtliches Verfahren an, so ist dies eine neue Angelegenheit (§ 17 Nr. 8 RVG). Allerdings wird die Verfahrensgebühr des Vermittlungsverfahrens auf die Verfahrensgebühr des nachfolgenden Verfahrens angerechnet (Anm. Abs. 3 zu Nr. 3100 VV). Eine Anrechnung der Terminsgebühr ist – im Gegensatz zum vereinf...mehr

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§ 8 Familienstreitsachen / 1. Überblick

Rz. 208 Nach § 179 Abs. 1 S. 2 i.V.m. § 237 FamFG kann das FamG ein Verfahren auf Feststellung der Vaterschaft (§ 169 Nr. 1 FamFG) mit einem Verfahren auf Zahlung von Kindesunterhalt verbinden. In diesem Fall liegt keine Abstammungssache mehr vor, sondern eine Unterhaltssache nach § 231 Abs. 1 FamFG, also eine Familienstreitsache, auf die die hierfür geltenden Verfahrensvors...mehr

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§ 8 Familienstreitsachen / a) Überblick

Rz. 222 Unter den Voraussetzungen der §§ 249 ff. FamFG [69] kann das minderjährige Kind, das mit dem in Anspruch genommenen Elternteil nicht in einem Haushalt lebt, im vereinfachten Verfahren seinen Unterhalt festsetzen lassen. Die Gebühren richten sich nach den Nrn. 3100 ff. VV. Hinzukommen kann eine Einigungsgebühr (Nr. 1000 VV). Eine Unterscheidung, ob der Anwalt den Antra...mehr

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§ 10 Verbundverfahren / f) Einigung über Folgesachen und anderweitig anhängige Gegenstände

Rz. 142 Wird eine Einigung über Folgesachen und anderweitig anhängige Gegenstände geschlossen, ist ebenso zu rechnen. Die Einigungsgebühr im Verbundverfahren erhöht sich dann. Beispiel 69: Gegenstandswert bei Mehrvergleich über Versorgungsausgleich und anhängigen Trennungsunterhalt Wie vorangegangenes Beispiel. Der Vergleich wird auch über den Versorgungsausgleich geschlossen...mehr

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§ 10 Verbundverfahren / bb) Anhörungstermin

Rz. 122 Die Terminsgebühr entsteht auch dann, wenn der Anwalt nur an einem Anhörungstermin eines Ehegatten (§ 128 FamFG) teilnimmt. Die frühere Rechtsprechung, die nach der damaligen Fassung der Vorbem. 3 Abs. 3 VV eine Terminsgebühr abgelehnt hatte, weil es sich bei einem Anhörungstermin nicht um einen Termin zur mündlichen Verhandlung oder Erörterung handelt,[112] ist mit ...mehr

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§ 4 Ehe / III. Prüfung durch den Standesbeamten

Rz. 13 Der Standesbeamte ist gehalten, zu prüfen, ob der Eheschließung ein Ehehindernis entgegensteht, § 5 Abs. 2 S. 1 Personenstandsgesetz. Erst, wenn er keine Hindernisse erkennt, teilt er den Verlobten mit, dass er die Eheschließung vornehmen kann, § 6 Abs. 1 S. 1 Personenstandsgesetz. Für die Prüfung von Ehehindernissen werden in der Regel Gebühren per Bescheid in Rechnu...mehr

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§ 10 Verbundverfahren / f) Ermäßigung der Terminsgebühr bei Säumnis im Termin

Rz. 126 In der Ehesache und in Folgesachen, die als isolierte Verfahren Familienstreitsachen wären, kommt auch eine Ermäßigung der Terminsgebühr nach Nr. 3105 VV in Betracht, in der Ehesache allerdings nur bei Säumnis des Antragstellers (§ 130 FamFG). Beispiel 55: Verbundverfahren, Säumnis des Antragstellers Im Scheidungsverfahren erscheinen der Antragsteller und sein Anwalt ...mehr

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§ 7 Selbstständige Familien... / b) Terminsgebühr

Rz. 173 Kommt es zu einem gerichtlichen Termin i.S.d. Vorbem. 3 Abs. 3 S. 1 VV, entsteht eine 1,2-Terminsgebühr nach Nr. 3104 VV. Beispiel 80: Verfahren mit gerichtlichem Termin Der Anwalt beantragt für den Ehemann die Stundung der unstreitigen Zugewinnausgleichsforderung in Höhe von 25.000,00 EUR. Über den Antrag wird mündlich verhandelt. Das Gericht setzt den Verfahrenswert...mehr

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§ 10 Verbundverfahren / j) Sonstige Zwischen- und Teileinigungen

Rz. 151 Auch sonstige Teil- und Zwischeneinigungen über andere Folgesachen sind möglich. Hier ist dann entsprechend zu verfahren. Beispiel 76: Teileinigung Im Verbundverfahren (Wert Ehesache 27.000,00 EUR; Versorgungsausgleich 10.800,00 EUR) ist ein Stufenverfahren zum nachehelichen anhängig. Im Termin einigen sich die Eheleute unter Mitwirkung ihrer Anwälte über die vom Ehem...mehr

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§ 10 Verbundverfahren / b) Anrechnung in der Ehesache

Rz. 159 Entgegen einer weit verbreiteten Ansicht kann der Anwalt auch hinsichtlich der Ehesache außergerichtlich tätig werden, etwa indem der Trennungszeitraum abgeklärt wird, indem die Voraussetzungen einer einvernehmlichen Scheidung geklärt oder auch nur die Trennungsvoraussetzungen geschaffen werden. Daher kommt auch insoweit eine Anrechnung in Betracht. Beispiel 84: Anre...mehr

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§ 8 Familienstreitsachen / 1. Überblick

Rz. 241 Isolierte Zugewinnverfahren als Familienstreitsachen sind:mehr

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§ 7 Selbstständige Familien... / a) Überblick

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§ 10 Verbundverfahren / VI. Bloße Verhandlungen über nicht anhängige Gegenstände

Rz. 92 Werden im Verbundverfahren lediglich Verhandlungen über nicht anhängige Gegenstände, insbesondere über potentielle Folgesachen, geführt, ohne dass es zu einer Einigung kommt, entsteht insoweit zwar – im Gegensatz zum Abschluss eines Vergleichs (siehe Rdn 84) – keine Gerichtsgebühr (Nr. 1500 FamGKG-KostVerz.). Für den Anwalt löst diese Tätigkeit bei entsprechendem Auft...mehr

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§ 7 Selbstständige Familien... / I. Überblick

Rz. 374 Soweit Beschwerden gegen den Rechtszug beendende Entscheidungen in Familiensachen der freiwilligen Gerichtsbarkeit betreffend den Hauptgegenstand des Verfahrens erhoben werden, gelten gem. Vorbem. 3.2.1 Nr. 2 Buchst. b) VV die Gebühren nach Teil 3 Abschnitt 2 Unterabschnitt 1 VV entsprechend. Anzuwenden sind also die Vorschriften, die für ein Berufungsverfahren gelte...mehr

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§ 18 Übergangsrecht / IV. Außergerichtliche Vertretung/gerichtliches Verfahren

Rz. 10 Die außergerichtliche Vertretung und ein nachfolgendes gerichtliches Verfahren sind immer verschiedene Angelegenheiten, so dass die Anwendung des Gebührenrechts gesondert zu prüfen ist. Richtet sich die außergerichtliche Vertretung nach altem Recht, das gerichtliche Verfahren aber nach neuem Recht, so ist die Geschäftsgebühr nur nach den alten Beträgen anzurechnen. Be...mehr

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§ 7 Selbstständige Familien... / 4. Verfahren auf Verlängerung einer Maßnahme

Rz. 144 Zu beachten ist, dass ein Verfahren auf Anordnung einer Maßnahme und ein späteres Verfahren auf Verlängerung der Maßnahme (§ 1 Abs. 1 S. 2, 2. Hs., § 2 Abs. 2 S. 3 GewSchG) zwei verschiedene gebührenrechtliche Angelegenheiten i.S.d. § 15 RVG sind, sodass der Anwalt seine Vergütung jeweils gesondert erhält.[45] Beispiel 67: Gewaltschutzverfahren und Verlängerungsverfa...mehr

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§ 10 Verbundverfahren / d) Anrechnung in Ehe- und Folgesache

Rz. 161 Möglich ist auch, dass sowohl in der Ehesache als auch in einer Folgesache anzurechnen ist. Beispiel 86: Anrechnung der Geschäftsgebühr aus Ehesache Wie vorangegangenes Beispiel 84; der Anwalt hatte mit der Gegenseite auch verhandelt, um eine Einigung zum Versorgungsausgleich zu erzielen, jedoch ohne Erfolg. Angefallen ist jetzt die Geschäftsgebühr aus dem Gesamtwert v...mehr

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§ 10 Verbundverfahren / bb) Nur ermäßigte Verfahrensgebühr nach Nr. 3101 Nr. 1 VV

Rz. 111 Die Verfahrensgebühr ermäßigt sich nach Nr. 3101 Nr. 1 VV auf 0,8 bei vorzeitiger Erledigung oder Beendigung des Auftrags, bevor der Rechtsanwalt den das Verfahren einleitenden Antrag oder einen Schriftsatz, der Sachanträge, Sachvortrag, die Zurücknahme des Antrags enthält, eingereicht oder bevor er einen gerichtlichen Termin wahrgenommen hat (Nr. 3101 Nr. 1 VV). Bei...mehr

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§ 7 Selbstständige Familien... / b) Nicht vermögensrechtliche Kindschaftssachen

Rz. 231 Die nicht vermögensrechtlichen "übrigen Kindschaftssachen" außerhalb des § 46 FamGKG sind Folgende:mehr

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§ 1 Einleitung / 1. Gerichtsgebühren werden nach dem Wert erhoben

Rz. 5 In gerichtlichen Verfahren gilt § 23 Abs. 1 S. 1 RVG, sofern dort wertabhängige Gerichtsgebühren anfallen. Maßgebend für den Gegenstandswert der anwaltlichen Tätigkeit ist der für die Gerichtsgebühren geltende Wert (§ 23 Abs. 1 S. 1 RVG). Der gerichtlich festgesetzte Wert (§ 55 FamGKG) gilt also gleichzeitig für den Anwalt. Rz. 6 An die gerichtliche Wertfestsetzung ist ...mehr

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§ 13 Verfahren mit Auslands... / 1. Verfahren auf Anerkennung

Rz. 11 Verfahren auf Anerkennung einer ausländischen Entscheidung in Ehesachen sind verwaltungsrechtliche Verfahren. Auch wenn die Entscheidung in den überwiegenden Bundesländern dem Präsidenten eines OLG übertragen ist, so entscheidet er nicht als Spruchkörper, sondern als Verwaltungsbehörde. Es handelt sich also um eine außergerichtliche Tätigkeit nach Teil 2 VV. Rz. 12 Der...mehr

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§ 18 Übergangsrecht / XX. Zusammengerechnete Werte

Rz. 39 Berechnen sich die Gebühren nach den zusammengerechneten Werten mehrerer Gegenstände, so gilt für die gesamte Vergütung das bisherige Recht, wenn dies nach § 60 Abs. 2 RVG nur für einen Teil der Gegenstände gelten würde. Rz. 40 Der Anwendungsbereich dieser Vorschrift beschränkt sich ausschließlich auf Verfahrensverbindung (siehe Rdn 23) und auf die Aufnahme einer Folge...mehr

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§ 4 Außergerichtliche Vertr... / 5. Einfaches Schreiben

Rz. 31 Wurde der Anwalt lediglich mit der Abfassung eines Schreibens einfacher Art beauftragt, so reduziert sich der Gebührenrahmen der Nr. 2300 VV auf 0,3 (Nr. 2301 VV). Klargestellt ist, dass es allein auf den dem Anwalt erteilten Auftrag ankommt und nicht auf die ausgeübte Tätigkeit.[13] Es handelt sich insoweit nicht um einen eigenen Gebührentatbestand, sondern nur um ei...mehr

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§ 10 Verbundverfahren / I. Umfang der Angelegenheit

Rz. 1 Das gesamte Verbundverfahren, also die Ehesache und die Folgesachen, ist gem. § 16 Nr. 4 RVG eine Angelegenheit i.S.d. § 15 RVG, so dass der Anwalt seine Gebühren nur einmal aus den nach § 44 Abs. 2 S. 2 FamGKG zusammengerechneten Verfahrenswerten erhält (§ 15 Abs. 2 RVG). Rz. 2 Auch die Auslagen entstehen nur einmal; insbesondere entsteht im gesamten Verbundverfahren n...mehr

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§ 6 Selbstständiges Beweisv... / A. Überblick

Rz. 1 Das selbstständige Beweisverfahren ist in Familienstreitsachen möglich (§ 113 Abs. 1 S. 2 FamFG i.V.m. §§ 485 ff. ZPO). Sein Anwendungsbereich ist gering und beschränkt sich auf Zugewinnverfahren oder sonstige Familienstreitsachen nach § 266 Abs. 1 FamFG.[1] Rz. 2 Das selbstständige Beweisverfahren ist gegenüber dem Hauptsacheverfahren eine eigene Gebührenangelegenheit....mehr

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§ 7 Selbstständige Familien... / 1. Überblick

Rz. 145 Güterrechtssachen als Familiensachen der Freiwilligen Gerichtsbarkeit (arg. e § 112 Nr. 2 FamFG) sind nach § 261 Abs. 2 FamFG (gegebenenfalls i.V.m. § 264 Abs. 2 FamFG):mehr

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§ 7 Selbstständige Familien... / 1. Überblick

Rz. 75 Ehewohnungssachen sind nach § 200 Abs. 1 FamFG Verfahren aufmehr

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§ 7 Selbstständige Familien... / 1. Überblick

Rz. 292 Nach § 165 FamFG [75] vermittelt das FamG auf Antrag, wenn ein Elternteil geltend macht, dass der andere Elternteil die Durchführung einer gerichtlichen Verfügung über den Umgang mit dem gemeinschaftlichen Kind vereitelt. Die anwaltliche Tätigkeit in einem solchen Verfahren ist eine gesonderte Angelegenheit (§ 17 Nr. 8 RVG). Die Gebühren richten sich nach den Nrn. 310...mehr

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§ 10 Verbundverfahren / aa) Verhandlungstermin

Rz. 120 Die Terminsgebühr entsteht danach insbesondere, wenn über die Ehesache und die anhängigen Folgesachen verhandelt wird. Beispiel 48: Verbundverfahren mit Verhandlungstermin Im Scheidungsverfahren wird mündlich verhandelt. Das Gericht setzt den Verfahrenswert auf 7.200,00 EUR fest (Ehesache 6.000,00 EUR; Versorgungsausgleich 1.200,00 EUR). Die Anwälte erhalten neben der ...mehr

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§ 7 Selbstständige Familien... / 1. Verfahrensgebühr

Rz. 387 Im Beschwerdeverfahren entsteht zunächst unter den Voraussetzungen der Vorbem. 3 Abs. 2 VV für das Betreiben des Geschäfts eine 1,6-Verfahrensgebühr (Nr. 3200 VV). Beispiel 160: Beschwerdeverfahren ohne mündliche Verhandlung Gegen den Beschluss des FamG, mit dem der Antragstellerin die alleinige elterliche Sorge übertragen worden ist, legt der Antragsgegner Beschwerde...mehr

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AGS 1/2018, Anwalts- und Ge... / 3. Rechtsmittelverfahren

Richtet sich die Beschwerde im vereinfachten Verfahren gegen die Endentscheidung wegen des Hauptgegenstands, finden wegen Vorbem. 3.2.1 Nr. 2 Buchst. b) VV die Nrn. 3200 ff. VV Anwendung. Erfasst sind folglich die Beschwerden nach § 256 FamFG, wenn sie sich gegen die Entscheidung über die Festsetzung von Unterhalt oder die Zulässigkeit oder Unzulässigkeit von Einwendungen na...mehr

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§ 10 Verbundverfahren / a) Überblick

Rz. 167 Wird eine Folgesache aus dem Verbund abgetrennt (§ 140 FamFG), kann dies zur Auflösung des Verbunds führen, so dass das abgetrennte Verfahren seine Eigenschaft als Folgesache verliert und als isolierte Familiensache fortgeführt wird. Die Vorschrift des § 16 Nr. 4 RVG gilt dann ebenso wenig wie die des § 44 FamGKG. Eine Verfahrenstrennung nach § 20 FamFG ist allerding...mehr

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§ 10 Verbundverfahren / a) Überblick

Rz. 128 Darüber hinaus kann der Anwalt auch eine Einigungsgebühr (Nr. 1000 VV) verdienen. Die Höhe der Einigungsgebühr hängt davon ab, ob die Einigung über anhängige Gegenstände (1,0 nach Nr. 1003 VV) oder über nicht anhängige Gegenstände (1,5 nach Nr. 1000 VV) getroffen wird. Gegebenenfalls ist § 15 Abs. 3 RVG zu beachten. Rz. 129 Zu den Voraussetzungen der Einigungsgebühr w...mehr

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§ 17 Besonderheiten bei der... / C. Widerantrag in Ehe- und Lebenspartnerschaftssachen

Rz. 4 In Ehesachen und in Lebenspartnerschaftssachen nach § 269 Abs. 1 Nr. 1 und 2 FamFG erstreckt sich die bewilligte Verfahrenskostenhilfe auch auf die Rechtsverteidigung gegen einen Widerantrag (§ 48 Abs. 5 S. 2 Nr. 4 RVG), ohne dass es eines gesonderten gerichtlichen Ausspruchs bedarf. Beispiel 2: Erstreckung auf Rechtsverteidigung gegen Widerantrag Ehesache Der Ehefrau i...mehr

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§ 10 Verbundverfahren / e) Schriftlicher Vergleich

Rz. 125 Schließlich kann eine Terminsgebühr nach Anm. 1 Nr. 1 zu Nr. 3104 VV auch bei Abschluss eines schriftlichen Vergleichs anfallen, da nach §§ 113 Abs. 1 S. 2, 137 Abs. 1 FamFG, § 128 Abs. 1 ZPO eine mündliche Verhandlung vorgeschrieben ist, und zwar sowohl in der Ehesache als auch in den Folgesachen[114] (siehe hierzu Rdn 124 und Beispiel 53). Die Terminsgebühr entsteh...mehr

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§ 4 Außergerichtliche Vertr... / IV. Aussöhnung

Rz. 55 Wirkt der Anwalt außergerichtlich an einer Aussöhnung der Eheleute mit, erhält er nach Nr. 1001 VV eine Aussöhnungsgebühr. Eine Einigungsgebühr (Nr. 1000 VV) kann nach Anm. Abs. 5 S. 1 zu Nr. 1000 VV insoweit nicht entstehen. Zu den Voraussetzungen einer Aussöhnungsgebühr siehe § 9 Rdn 33. Beispiel 51: Außergerichtliche Vertretung mit Aussöhnung der Eheleute Der Anwalt...mehr

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§ 11 Einstweilige Anordnungen / bb) Anerkenntnis

Rz. 53 Des Weiteren entsteht eine Terminsgebühr nach Abs. 1 Nr. 1 zu Nr. 3104 VV, wenn in einem einstweiligen Anordnungsverfahren, das eine Familienstreitsache ist, gem. § 113 Abs. 1 S. 2 FamFG i.V.m. § 307 ZPO aufgrund eines Anerkenntnisses entschieden wird.[29] Beispiel 42: Verfahren auf Erlass einer einstweiligen Anordnung mit Anerkenntnis Der Anwalt beantragt für die Kind...mehr

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§ 7 Selbstständige Familien... / 1. Überblick

Rz. 275 Ist ein Kind in den gemeinsamen Haushalt der Eltern, eines Elternteils und dessen Ehegatten, der Pflegeeltern oder der Großeltern aufgenommen worden, so bestimmen diese untereinander den Kindergeldberechtigten. Wird eine Bestimmung nicht getroffen, so bestimmt das FamG auf Antrag den Berechtigten (§ 3 Abs. 2 S. 3 BKGG; § 64 Abs. 2 S. 3 EStG). Rz. 276 Dieses Verfahren ...mehr

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§ 10 Verbundverfahren / 5. Aussöhnungsgebühr

Rz. 152 Kommt es zu einer Aussöhnung der Eheleute, an der der Anwalt mitgewirkt hat, so entsteht nach Nrn. 1001, 1003 VV eine 1,0-Aussöhnungsgebühr. Zu den Voraussetzungen einer Aussöhnungsgebühr (siehe § 9 Rdn 18, 33 und 33 ff.). Beispiel 77: Verbundverfahren mit Aussöhnung Im Verbundverfahren (Werte: Ehesache 6.000,00 EUR; Versorgungsausgleich 1.200,00 EUR) söhnen sich die ...mehr

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§ 14 Vollstreckung / I. Überblick

Rz. 5 Die Gegenstandswerte in der Vollstreckung richten sich nicht nach dem GKG oder FamGKG. Weder das GKG noch das FamGKG sehen entsprechende Wertvorschriften vor, da sich die Gerichtsgebühren in Vollstreckungsverfahren nicht nach dem Verfahrenswert richten. Es sind vielmehr Festgebühren oder gar keine Gebühren vorgesehen. Daher sind in § 25 RVG für die Anwaltsgebühren geso...mehr

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Anfall der zusätzlichen Ver... / Sachverhalt

Aufgrund einer Strafanzeige v. 4.6.2013 hat die Staatsanwaltschaft (StA) Köln mit Verfügung v. 26.6.2013 das Ermittlungsverfahren gegen die Angekl. eingeleitet. Unter dem 30.7.2013 hat sich Rechtsanwalt U zum Verteidiger der Angekl. bestellt. Mit Schriftsatz v. 21.8.2013 hat Rechtsanwalt U zu dem Verfahrensstand Stellung genommen und dessen Einstellung gefordert. Mit Verfügu...mehr

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§ 10 Verbundverfahren / g) Ermäßigung der Terminsgebühr bei Versäumnisbeschluss im schriftlichen Vorverfahren

Rz. 127 In Folgesachen, die als isolierte Verfahren Familienstreitsachen wären, kommt auch eine Ermäßigung der Terminsgebühr nach Anm. Abs. 1 Nr. 2 zu Nr. 3105 VV bei einer Entscheidung im schriftlichen Vorverfahren (§ 113 Abs. 1 S. 2 FamFG i.V.m. § 331 Abs. 3, 276 Abs. 1 S. 2, Abs. 2 ZPO) in Betracht. Beispiel 57: Verbundverfahren mit Versäumnisbeschluss zur Folgesache im s...mehr

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§ 9 Ehesache / A. Überblick

Rz. 1 Ehesachen sind Verfahren auf Rz. 2 Als isolierte Verfahren kommen Ehesachen in der Praxis selten vor, da in der Regel der Amtsverbund (§ 137 Abs. 1 FamFG) greift und zumindest der Versorgungsausgleich mit zu regeln (§ ...mehr

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§ 14 Vollstreckung / II. Abwehr der Vollstreckung

Rz. 69 Soll der Anwalt die Vollstreckung abwehren, ist zu differenzieren:mehr

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§ 8 Familienstreitsachen / aa) Gegenstandswert

Rz. 307 Wird einerseits Zahlung beansprucht und andererseits im Wege des Widerantrags Auskunft verlangt oder umgekehrt, gilt das gleiche wie bei wechselseitigen Zahlungs- oder Auskunftsanträgen. Hier kann ebenfalls nicht derselbe Gegenstand angenommen werden. Rz. 308 Auch greift hier nicht die Regelung des § 38 FamGKG. Wird mit einem Antrag auf Rechnungslegung oder auf Vorleg...mehr

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§ 10 Verbundverfahren / e) Einigung über anderweitig anhängige Gegenstände

Rz. 141 Wird eine Einigung über anderweitig anhängige Gegenstände geschlossen, bedarf es insoweit keiner Wertfestsetzung im Verbundverfahren. Der Mehrwert für die Anwaltsgebühren ergibt sich vielmehr aus dem im mit verglichenen Verfahren festgesetzten Wert (siehe Rdn 89). Beispiel 68: Gegenstandswert bei Mehrvergleich über anhängigen Trennungsunterhalt Im Scheidungsverfahren ...mehr

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§ 10 Verbundverfahren / a) Überblick

Rz. 157 Ist dem Verbundverfahren eine Geschäftsgebühr nach Nr. 2300 VV aus der Ehesache oder einer Folgesache vorausgegangen, so ist diese hälftig, höchstens zu 0,75 auf die Verfahrensgebühr des Verbundverfahrens anzurechnen (Vorbem. 3 Abs. 4 VV). Rz. 158 Achtzugeben ist, dass nach Vorbem. 3 Abs. 4 VV nur bei demselben Gegenstand anzurechnen ist. Daran fehlt es, wenn der Anwa...mehr

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§ 7 Selbstständige Familien... / 1. Überblick

Rz. 179 Haushaltssachen sind nach § 200 Abs. 2 FamFG Verfahren aufmehr