Fachbeiträge & Kommentare zu Gebühren

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§ 8 Familienstreitsachen / 1. Verfahrensgebühr

Rz. 359 Im Beschwerdeverfahren entsteht zunächst unter den Voraussetzungen der Vorbem. 3 Abs. 2 VV für das Betreiben des Geschäfts eine 1,6-Verfahrensgebühr (Nr. 3200 VV). Beispiel 202: Beschwerdeverfahren ohne mündliche Verhandlung Gegen den Beschluss des FamG, mit dem der Antragsgegner zur Zahlung von 15.000,00 EUR verpflichtet worden ist, legt er Beschwerde ein und nimmt d...mehr

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§ 14 Vollstreckung / A. Überblick

Rz. 1 In Familiensachen ist die Vollstreckung zweispurig geregelt. Rz. 2 Überwiegend folgt die Vollstreckung den Vorschriften der ZPO, und zwarmehr

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§ 10 Verbundverfahren / aa) Überblick

Rz. 107 Die Verfahrensgebühr ermäßigt sich auf 0,8 beimehr

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§ 8 Familienstreitsachen / a) Terminsgebühr nach Vorbem. 3 Abs. 3 VV

Rz. 364 Unter den Voraussetzungen der Vorbem. 3 Abs. 3 VV erhält der Anwalt darüber hinaus eine 1,2-Terminsgebühr nach Nr. 3202 VV. Rz. 365 Die Terminsgebühr entsteht zunächst unter den Voraussetzungen der Vorbem. 3 Abs. 3 S. 1 VV bei Wahrnehmung eines gerichtlichen Termins. Beispiel 205: Beschwerdeverfahren mit mündlicher Verhandlung Gegen den Beschluss des FamG, mit dem der ...mehr

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§ 7 Selbstständige Familien... / 1. Überblick

Rz. 209 Verfahren auf Aufhebung der Beschränkung eines Ehegatten, Geschäfte mit Wirkung für den anderen Ehegatten zu besorgen (§ 1357 Abs. 2 S. 1 BGB) sind nach § 266 Abs. 2 FamFG Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit. Rz. 210 Die Gebühren richten sich nach den Nrn. 3100 ff. VV. Hinzukommen kann eine Einigungsgebühr (Nr. 1000 VV).mehr

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§ 7 Selbstständige Familien... / F. Beschwerden gegen Neben- und Zwischenentscheidungen

Rz. 410 Beschwerden gegen Zwischenentscheidungen oder den Rechtszug beendende Entscheidungen in einem Nebenverfahren werden nach Nr. 3500 ff. VV abgerechnet.[107] Beispiel 174: Beschwerde gegen Kostenentscheidung Das Gericht hat in einer Ehewohnungssache die Kosten gegeneinander aufgehoben. Dagegen legt der Anwalt gem. § 59 FamFG Beschwerde ein. Es gilt nicht Vorbem. 3.2.1 Nr....mehr

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AGS 1/2018, Anwalts- und Ge... / 3.2 Ermäßigung der Verfahrensgebühr

Die Verfahrensgebühr ermäßigt sich gem. Nr. 1212 FamGKG-KostVerz. auf einen Gebührensatz von 0,5, wenn das gesamte Beschwerdeverfahren ohne Endentscheidung beendet wird. Eine nur teilweise Beendigung genügt nicht. In Betracht kommen insbesondere die Rücknahme oder ein Vergleichsabschluss. Auch die Kostenentscheidung ist eine Endentscheidung. Sie verhindert daher eine Gebühre...mehr

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AGS 1/2018, Beschwerdeberec... / 3 Anmerkung

Der Sinn der Verfahrenswertfestsetzung erschließt sich nicht. Im Verfahren über eine Beschwerde gegen eine Kostenentscheidung wird nach Nr. 1912 FamGKG-KostVerz. eine Festgebühr i.H.v. 60,00 EUR erhoben, und diese auch nur, wenn die Beschwerde zurückgewiesen oder verworfen wird, was hier nicht der Fall war. Wird aber keine wertabhängige Gebühr erhoben, dann bedarf es auch ke...mehr

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§ 3 Prüfung der Erfolgsauss... / I. Vergütung

Rz. 6 Ist der Anwalt nur mit der Prüfung der Erfolgsaussicht eines Rechtsmittels beauftragt, richtet sich die Gebühr nach Nr. 2100 VV. Dem Anwalt steht danach ein Gebührenrahmen von 0,5 bis 1,0 zu. Die Mittelgebühr beträgt 0,75. Die Gebührenhöhe bestimmt der Anwalt unter Berücksichtigung der Kriterien des § 14 Abs. 1 RVG im Einzelfall. Insoweit will das LG Köln[9] auch berüc...mehr

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§ 2 Beratung, Gutachten und... / b) Begrenzung

Rz. 18 Zu beachten ist, dass die BGB-Vergütung begrenzt ist, wenn der Anwalt einen Verbraucher (§ 13 BGB) berät, was in Familiensachen grundsätzlich immer der Fall sein dürfte. Die Beratungsgebühr ist dann begrenzt auf Rz. 1...mehr

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AGS 1/2018, Gerichtsgebühr ... / 1 Aus den Gründen

Die weitere Beschwerde ist gem. § 124 JustG NRW, § 22 Abs. 1 S. 2 JVerwKostG, § 66 Abs. 4 S. 1 GKG zulässig, da das LG die weitere Beschwerde in dem angefochtenen Beschluss im Hinblick auf die Rechtsfrage, ob die Erteilung eines Negativattestes in Nachlassverfahren die Erhebung einer Gebühr nach Nr. 1401 KV JVKostG auslöse, ausdrücklich zugelassen hat. Die weitere Beschwerde ...mehr

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§ 16 Beratungshilfe / 2. Einigung

Rz. 42 Neben der Geschäftsgebühr kann wiederum eine Gebühr nach Nr. 2508 VV hinzukommen, wenn der Anwalt an einer Einigung i.S.v. Nr. 1000 VV mitwirkt. Die Gebühr beläuft sich immer auf 150,00 EUR. Beispiel 16: Außergerichtliche Vertretung mit Einigung Die Mandantin erscheint mit einem Beratungshilfeschein und beauftragt den Anwalt, Trennungsunterhalt zu verlangen. Der Anwalt...mehr

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§ 8 Familienstreitsachen / G. Rechtsbeschwerden gegen Neben- und Zwischenentscheidungen

Rz. 390 Rechtsbeschwerden gegen Neben- oder Zwischenentscheidungen lösen die Gebühr nach Nr. 3502 VV aus.mehr

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§ 3 Verlöbnis / c) Gerichtskostenvorschuss

Rz. 185 Wie in Gerichtsverfahren üblich, ist auch hier gemäß § 14 Abs. 1 FamGKG ein Gerichtskostenvorschuss in Höhe einer Gebühr einzuzahlen, damit die Antragsschrift dem anderen Beteiligten zugestellt, also Rechtshängigkeit bewirkt wird. Eine Ausnahme hiervon besteht gemäß § 14 Abs. 2 FamGKG nur dann, wenn entweder VKH beantragt ist oder aber der Antragsteller glaubhaft mac...mehr

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§ 8 Familienstreitsachen / b) Terminsgebühr

Rz. 95 Kommt es zu einem gerichtlichen Termin i.S.d. Vorbem. 3 Abs. 3 S. 1 VV, entsteht für den beteiligten Anwalt eine 1,2-Terminsgebühr nach Nr. 3104 VV. Beispiel 32: Verfahren mit gerichtlichem Termin Im Zugewinnverfahren (Wert: 6.000,00 EUR) wird vor dem FamG mündlich verhandelt. Zu der 1,3-Verfahrensgebühr (Nr. 3100 VV) kommt nach Vorbem. 3 Abs. 3 S. 1 VV eine 1,2-Termins...mehr

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Tempora mutantur

Wir leben in Zeiten eines sich immer schneller vollziehenden Wandels auf verschiedensten Gebieten. Global gesehen ist wahrscheinlich der Klimawandel eine der größten Herausforderungen unserer Zeit. Die zwingend erforderliche Reduzierung von Emissionen, nicht zuletzt im Straßenverkehr, und die Umgehungsversuche der Automobilhersteller haben in den letzten Monaten die Schlagze...mehr

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§ 10 Verbundverfahren / cc) Volle Verfahrensgebühr und ermäßigte Verfahrensgebühr nach Nr. 3101 Nr. 1 VV

Rz. 113 Möglich ist, dass die Verfahrensgebühr zum Teil in voller Höhe und zum Teil nur in ermäßigter Höhe nach Nr. 3101 Nr. 1 VV entsteht. Rz. 114 Ein solcher Fall ist zum einen dann gegeben, wenn hinsichtlich einzelner Folgesachen eine vorzeitige Erledigung eingetreten ist. Dann entsteht aus dem Wert der Ehesache und gegebenenfalls auch einzelner Folgesachen die volle 1,3-V...mehr

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§ 16 Beratungshilfe / 1. Beratungsgebühr

Rz. 30 Für eine Beratung erhält der Anwalt nach Nr. 2501 VV eine Festgebühr in Höhe von 35,00 EUR. Hierzu zählt in der Beratungshilfe auch die Prüfung der Erfolgsaussicht eines Rechtsmittels, die für den Wahlanwalt durch die besonderen Gebühren der Nrn. 2100 ff. VV abgegolten wird (siehe § 3 Rdn 1 ff.). Beispiel 4: Bloße mündliche Beratung Die Mandantin erscheint mit einem Be...mehr

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§ 6 Selbstständiges Beweisv... / 2. Anrechnung bei vorangegangener Geschäftstätigkeit

Rz. 12 Ist dem selbstständigen Beweisverfahren eine außergerichtliche Vertretung vorangegangen, so ist die Geschäftsgebühr der Nr. 2300 VV nach Vorbem. 3 Abs. 4 S. 1 VV hälftig auf die Verfahrensgebühr der Nr. 3100 VV anzurechnen, höchstens jedoch zu 0,75. Beispiel 6: Anrechnung in nachfolgenden gerichtlichen Verfahren Der Ehemann hat nach Auszug aus der der Ehefrau gehörende...mehr

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§ 4 Rechtsgrundlagen der Ve... / 4. Behavioral targeting und Online-Werbung

Rz. 105 Online-Werbung ist eine Haupteinnahmequelle für eine ganze Reihe von Onlinediensten und stellt einen wichtigen Wirtschaftsfaktor für das Wachstum und die Expansion der Internetwirtschaft dar. Zahlreiche soziale Netzwerke, wie Facebook oder StudiVZ, finanzieren sich ausschließlich über Online-Werbung und nehmen von ihren Nutzern keine weitergehenden Gebühren. Auch der...mehr

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§ 10 Verbundverfahren / b) Grundsatz: Keine Lösung aus dem Verbund

Rz. 169 Grundsätzlich erfolgt im Falle der Abtrennung einer Folgesache keine Lösung aus dem Verbund. Das abgetrennte Verfahren bleibt Folgesache (§ 137 Abs. 5 S. 1 FamFG). Kostenrechtlich hat die Abtrennung in diesen Fällen also keine Auswirkungen, abgesehen davon, dass Teilfälligkeiten eintreten können (§ 8 Abs. 1 S. 2 RVG) und auch die Verjährungsfristen gegebenenfalls unt...mehr

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§ 14 Vollstreckung / 3. Terminsgebühr

Rz. 44 Auch eine Terminsgebühr (Nr. 3310 VV) kann in der Vollstreckung anfallen, allerdings nur dann, wenn der Anwalt an teilnimmt. Außergerichtliche Verhandlungen oder Besprechungen reichen nicht aus. Der weitergehende Anwendungsbereich der Vorbem. 3 Abs. 3 S. 3 Nr. 2 VV ist durch Anm. zu Nr. 3310 ...mehr

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AGS 1/2018, Eintritt des Er... / 2 Anmerkung

Verstirbt im Laufe des Rechtsstreits die Partei, so tritt der Erbe, bzw. treten die Erben als Auftraggeber grundsätzlich in den Anwaltsvertrag ein, ohne dass es einer neuen Man datierung des Rechtsanwalts bedarf. Der Anwaltsvertrag setzt sich vielmehr mit dem, bzw. den Erben fort.[1] Andererseits entsteht kein neuer Vergütungsanspruch des Rechtsanwalts. Es handelt sich insowe...mehr

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§ 7 Selbstständige Familien... / b) Terminsgebühr

Rz. 264 Kommt es zu einem gerichtlichen Termin oder einer Besprechung der Beteiligten i.S.d. Vorbem. 3 Abs. 3 VV, entsteht eine 1,2-Terminsgebühr nach Nr. 3104 VV. Beispiel 118: Verfahren mit gerichtlichem Termin Der Anwalt ist beauftragt, für den Ehemann eine Regelung zum Umgang mit dem gemeinschaftlichen Kind zu beantragen. Über den Antrag wird mündlich verhandelt. Der Anwal...mehr

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§ 13 Verfahren mit Auslands... / 2. Antrag auf gerichtliche Entscheidung

Rz. 15 Wird gegen die Entscheidung der Landesjustizverwaltung die gerichtliche Entscheidung des OLG beantragt (§ 107 Abs. 4, 6, 8 FamFG), so richtet sich die Vergütung nach Teil 3 Abschnitt 1 VV. Es gelten nicht etwa die Vorschriften eines Berufungsverfahrens, da dieser Fall in Vorbem. 3.2.1 Nr. 2 lit. a) VV nicht aufgeführt ist und auch eine anderweitige spezielle Norm wie ...mehr

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§ 7 Selbstständige Familien... / a) Erstinstanzliches Verfahren

Rz. 281 Für das Betreiben des Verfahrens erhält der Anwalt zunächst eine 1,3-Verfahrensgebühr nach Nr. 3100 VV, die sich unter den Voraussetzungen der Nr. 3101 Nr. 1 u. 2 VV auf 0,8 ermäßigt. Der Ermäßigungstatbestand der Nr. 3101 Nr. 3 VV ist unanwendbar, da das Verfahren nicht die Erteilung einer Genehmigung oder Zustimmung zum Gegenstand hat, sondern vom Gericht eine rech...mehr

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§ 11 Einstweilige Anordnungen / aa) Entscheidung im schriftlichen Verfahren

Rz. 51 Eine Terminsgebühr nach Anm. Abs. 1 Nr. 1 zu Nr. 3104 VV bei einer Entscheidung im schriftlichen Verfahren kommt hier ebenfalls in Betracht, da nach der Rspr. des BGH[27] eine mündliche Verhandlung vorgeschrieben ist.[28] Rz. 52 Im Falle einer Entscheidung ohne mündliche Verhandlung muss es sich aber um eine solche handeln, die aufgrund des Einverständnisses der Beteil...mehr

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§ 14 Vollstreckung / aa) Überblick

Rz. 51 Mit dem 2. KostRMoG war zum 1.8.2013 eine Einigungsgebühr für eine sog. "Zahlungsvereinbarung" eingeführt worden. Mit dieser Variante nach Anm. Abs. 1 S. 1 Nr. 2 zu Nr. 1000 VV werden die Fälle erfasst, in denenmehr

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§ 4 Außergerichtliche Vertr... / 2. Mitwirkung bei der Gestaltung von Verträgen

Rz. 24 Wird der Anwalt beauftragt, bei der Gestaltung eines Vertrages mitzuwirken, erhält er ebenfalls eine Geschäftsgebühr (Vorbem. 2.3 Abs. 3 VV). In diesem Fall bedarf es keiner Vertretung nach außen. Beispiel 20: Entwurf eines Vertrags Der Anwalt wird mit dem Entwurf eines umfangreichen Vertrags zu Scheidungsfolgen beauftragt (Gegenstandswert: 100.000,00 EUR). Die Sache i...mehr

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§ 8 Familienstreitsachen / a) Verfahrensgebühr

Rz. 89 Der Anwalt erhält für das Betreiben des Geschäfts (Vorbem. 3 Abs. 2 VV) zunächst eine 1,3-Verfahrensgebühr nach Nr. 3100 VV. Beispiel 29: Verfahren ohne Termin Der Anwalt reicht für die Ehefrau einen Antrag auf Gesamtschuldnerausgleich in Höhe von 4.000,00 EUR ein. Später wird der Antrag wieder zurückgenommen, ohne dass verhandelt oder eine Besprechung geführt worden w...mehr

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§ 11 Einstweilige Anordnungen / cc) Schriftlicher Vergleich

Rz. 54 Möglich ist die Terminsgebühr nach Anm. Abs. 1 Nr. 1 zu Nr. 3104 VV auch bei Abschluss eines schriftlichen Vergleichs.[30] Beispiel 43: Schriftlicher Vergleich im Verfahren auf Erlass einer einstweiligen Anordnung ohne mündliche Verhandlung (I) Der Anwalt beantragt für die Kindesmutter den Erlass einer einstweiligen Anordnung zum Unterhalt (Wert: 1.500,00 EUR). Es komm...mehr

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§ 7 Selbstständige Familien... / c) Einigungsgebühr

Rz. 369 Des Weiteren kann eine Einigungsgebühr nach Nr. 1000 VV entstehen. Die Einigungsgebühr entsteht insbesondere bei einem Verzicht auf die Durchführung des Versorgungsausgleichs. Im Gegensatz zum früheren Recht, in dem faktisch nur auf den Saldoanspruch einseitig verzichtet wurde, setzt ein Verzicht auf die Durchführung des Versorgungsausgleichs nunmehr voraus, dass bei...mehr

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§ 4 Außergerichtliche Vertr... / 8. Vorläufige und endgültige Regelung

Rz. 43 Zu beachten ist, dass außergerichtlich auch dann mehrere Angelegenheiten gegeben sind, wenn der Anwalt sowohl hinsichtlich einer vorläufigen Regelung beauftragt ist als auch hinsichtlich einer endgültigen Regelung.[21] Beispiel 39: Vorläufige und endgültige Regelung, Umgangsrecht Der Kindesvater beauftragt den Anwalt, eine dauerhafte und endgültige Regelung zum Umgang ...mehr

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§ 8 Familienstreitsachen / cc) Einigungsgebühr

Rz. 270 Kommt es zu einer Einigung, so entsteht eine 1,0-Einigungsgebühr nach Nrn. 1000, 1003 VV aus dem Wert der anhängigen Gegenstände. Beispiel 155: Zahlungsantrag mit Verhandlung und Einigung Die Antragstellerin beantragt Zahlung eines Zugewinnausgleichs in Höhe von 30.000,00 EUR. Im Termin zur mündlichen Verhandlung schließen die Beteiligten einen Vergleich. Die Anwälte e...mehr

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§ 10 Verbundverfahren / 2. Verfahrenswert

Rz. 191 Der Verfahrenswert im Beschwerdeverfahren richtet sich nach § 40 FamGKG. Gem. § 40 Abs. 1 S. 1 FamGKG kommt es auf die gestellten Anträge an. Insoweit kann auf die Ausführungen zu den erstinstanzlichen Verfahren Bezug genommen werden (siehe hierzu § 7 Rdn 374 ff., § 8 Rdn 343 ff.). Beispiel 103: Beschränkte Beschwerde Das FamG hat die Scheidung ausgesprochen (Werte: E...mehr

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§ 10 Verbundverfahren / b) Einigung über Folgesache

Rz. 131 Wird eine Einigung über eine (anhängige) Folgesache geschlossen, dann entsteht aus dem Wert der anhängigen Folgesache die 1,0-Einigungsgebühr nach Nrn. 1000, 1003 VV: Beispiel 58: Einigung über Folgesache Im Verbundverfahren (Ehesache 9.000,00 EUR, Versorgungsausgleich 1.800,00 EUR; Unterhalt 12.000,00 EUR) einigen sich die Beteiligten im Termin unter Mitwirkung ihrer...mehr

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§ 10 Verbundverfahren / bb) Grundsätze

Rz. 13 Maßgebend ist das in drei Monaten erzielte Nettoeinkommen beider Ehegatten. Beispiel 2: Ehesache, Nettoeinkommen der Eheleute (I) Die Ehefrau reicht die Scheidung ein. Das monatliche Nettoeinkommen des Ehemannes zum Zeitpunkt der Einreichung beträgt 5.000,00 EUR, das der Ehefrau 3.000,00 EUR. Vermögen und Kinder sind nicht vorhanden. Das monatliche Nettoeinkommen beider...mehr

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§ 8 Familienstreitsachen / 1. Überblick

Rz. 63 Verfahren in sonstigen Familiensachen nach § 261 Abs. 1 FamFG sind ausnahmslos Familienstreitsachen (§ 112 Nr. 3 FamFG). Es handelt sich um folgende Verfahren:mehr

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§ 8 Familienstreitsachen / c) Einigungsgebühr

Rz. 104 Schließen die Beteiligten eine Einigung über die anhängigen Gegenstände, so entsteht eine 1,0-Einigungsgebühr nach Nrn. 1000, 1003 VV. Beispiel 41: Verfahren mit Verhandlung und Einigung Die Antragstellerin beantragt Zahlung eines Gesamtschuldnerausgleichs in Höhe von 10.000,00 EUR. Im Termin zur mündlichen Verhandlung schließen die Beteiligten einen Vergleich. Die Anw...mehr

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§ 11 Einstweilige Anordnungen / 3. Anrechnung der Geschäftsgebühr

Rz. 43 War der Anwalt vorgerichtlich tätig, so ist eine aus der vorläufigen Regelung angefallene Geschäftsgebühr gem. Vorbem. 3 Abs. 4 VV auf die Verfahrensgebühr eines einstweiligen Anordnungsverfahrens hälftig anzurechnen. Beispiel 34: Anrechnung bei vorangegangener außergerichtlicher Vertretung hinsichtlich einer vorläufigen Regelung Der Anwalt wird beauftragt, eine vorläu...mehr

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§ 8 Familienstreitsachen / c) Einigungsgebühr

Rz. 195 Kommt es zu einer Einigung, so entsteht eine 1,0-Einigungsgebühr nach Nrn. 1000, 1003 VV aus dem Wert der anhängigen Gegenstände. Beispiel 106: Unterhaltsverfahren mit Verhandlung und Einigung Die Antragstellerin beantragt Zahlung eines monatlichen zukünftigen Unterhalts in Höhe von 1.000,00 EUR zuzüglich drei fälliger Beträge. Im Termin zur mündlichen Verhandlung sch...mehr

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§ 10 Verbundverfahren / i) Zwischen- und Teileinigungen zum Versorgungsausgleich

Rz. 145 Beim Versorgungsausgleich muss nicht zwangsläufig eine Einigung über die Höhe des Ausgleichs getroffen werden, so dass das Gericht nicht mehr rechnen und entscheiden muss. Es reicht aus, wenn sich die Eheleute über Berechnungsgrundlagen einigen und das Gericht auf dieser Basis dann den Versorgungsausgleich durchführen kann (Zwischeneinigung).[116] Rz. 146 Ebenso muss ...mehr

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§ 4 Ehe / 3. Gemeinsame Beratung beider Ehegatten durch nur einen Rechtsanwalt

Rz. 365 Dem Rechtsanwalt ist es nicht verwehrt, die Eheleute hinsichtlich des Abschlusses einer Scheidungsfolgenvereinbarung zu beraten. Er muss aber zwingend darauf hinweisen, dass er zwar beide Eheleute beraten, aber nicht beide vertreten darf.[288] Im Falle einer gemeinsamen Beratung geschieht dies nur unter Ausgleich der gegenseitigen Interessen der Eheleute. Jedenfalls ...mehr

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§ 12 Arrestverfahren / 3. Terminsgebühr

Rz. 12 Die Terminsgebühr (Nr. 3104 VV) entsteht unter den gleichen Voraussetzungen wie im zugehörigen Hauptsacheverfahren (Vorbem. 3 Abs. 3 VV). Beispiel 4: Arrestverfahren mit mündlicher Verhandlung Der Anwalt beantragt für die Ehefrau den Erlass eines Arrests wegen einer vermeintlichen Zugewinnausgleichsforderung in Höhe von 300.000,00 EUR. Das Gericht beraumt Termin zur mü...mehr

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§ 9 Ehesache / 2. Terminsgebühr

Rz. 25 Unter den Voraussetzungen der Vorbem. 3 Abs. 3 VV kommt eine 1,2-Terminsgebühr nach Nr. 3104 VV hinzu. Rz. 26 Die Terminsgebühr entsteht nach Vorbem. 3 Abs. 3 S. 1 VV bei Wahrnehmung eines gerichtlichen Termins. Beispiel 6: Scheidungsverfahren mit Termin Der Anwalt reicht für die Ehefrau den Scheidungsantrag ein (Wert: 9.000,00 EUR). Nach mündlicher Verhandlung wird die...mehr

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§ 16 Beratungshilfe / II. Umfang der Angelegenheit

Rz. 28 Problematisch ist insbesondere hier sehr häufig, ob eine Angelegenheit gegeben ist oder ob mehrere Angelegenheiten vorliegen. Die Rechtsprechung ist früher überwiegend – jedoch unzutreffender Weise – davon ausgegangen, dass die Beratung und Vertretung hinsichtlich der verschiedenen Gegenstände in Familiensachen (Unterhalt, Haushalt, Zugewinn o.Ä.) als eine Angelegenhe...mehr

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§ 7 Selbstständige Familien... / b) Erinnerung

Rz. 287 Soweit die Beschwerde mangels Erreichens des erforderlichen Werts des Beschwerdegegenstands von über 600,00 EUR nicht zulässig ist, ist gem. § 11 Abs. 2 S. 1 RPflG die Erinnerung gegeben. Rz. 288 Die Erinnerung ist eine eigene selbstständige Angelegenheit (§ 18 Abs. 1 Nr. 3 RVG). Rz. 289 Der Gegenstandswert richtet sich nach § 23 Abs. 2 S. 1, 3 RVG. Das Interesse dürft...mehr

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§ 8 Familienstreitsachen / b) Terminsgebühr nach Anm. Abs. 1 zu Nr. 3202 VV

Rz. 367 Die Terminsgebühr entsteht gem. Anm. Abs. 1 zu Nr. 3202 VV auch unter den Voraussetzungen der Anm. Abs. 1 Nr. 1 zu Nr. 3104 VV, also bei einer Entscheidung im Einverständnis der Beteiligten ohne mündliche Verhandlung. Dieser Fall dürfte allerdings im Hinblick auf § 68 Abs. 3 S. 2 FamFG selten sein. In Betracht kommt dieser Fall, wenn bereits erstinstanzlich ohne münd...mehr

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§ 7 Selbstständige Familien... / c) Einigungsgebühr

Rz. 177 Hinzukommen kann eine 1,0-Einigungsgebühr nach Nrn. 1000, 1003 VV wenn die Beteiligten unter Mitwirkung ihrer Anwälte eine Einigung erzielen. Beispiel 82: Verfahren mit Einigung Der Anwalt beantragt im Januar für den Ehemann die Stundung der unstreitigen Zugewinnausgleichsforderung in Höhe von 25.000,00 EUR bis zum Jahresende. Im Erörterungstermin einigen sich die Ehe...mehr

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§ 7 Selbstständige Familien... / b) Terminsgebühr

Rz. 116 Kommt es zu einem gerichtlichen Termin i.S.d. Vorbem. 3 Abs. 3 S. 1 VV, entsteht eine 1,2-Terminsgebühr nach Nr. 3104 VV. Beispiel 45: Verfahren mit gerichtlichem Termin Der Anwalt ist beauftragt für die Ehefrau die Übertragung der alleinigen elterlichen Sorge für das gemeinschaftliche Kind zu beantragen. Über den Antrag wird mündlich verhandelt. Der Anwalt erhält eine...mehr