Fachbeiträge & Kommentare zu Gebühren

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Jansen, SGG § 190 Niedersch... / 2 Rechtspraxis

2.1 Niederschlagung Rz. 2 § 190 Satz 1 sieht vor, dass eine fällige Pauschgebühr, die durch eine unrichtige Sachbehandlung seitens des Gerichts entstanden ist, niedergeschlagen werden kann. Die Pauschgebühr darf bei richtiger Sachbehandlung durch das Gericht nicht oder nicht in voller Höhe angefallen sein. Die Vorschrift knüpft an eine durch das Gericht veranlasste Unrichtigk...mehr

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Jansen, SGG § 185 Fälligkei... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift i. d. F. des Gesetzes zur Entlastung der Rechtspflege v. 11.1.1993 (BGBl. I S. 50) regelt die Fälligkeit der Pauschgebühr.mehr

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Jansen, SGG § 197 Kostenfes... / 2.5.5.1 Bemessungskriterien des § 14 RVG

Rz. 59 Bei der Bestimmung der Höhe einer Betragsrahmengebühr ist im konkreten Einzelfall von der Mittelgebühr auszugehen, mit der die Tätigkeit eines Rechtsanwalts in einem "Normal-/Durchschnittsfall" abgegolten wird. Unter einem "Normalfall" ist ein Fall zu verstehen, in dem sich die Tätigkeit des Rechtsanwalts unter Beachtung der Kriterien des § 14 Abs. 1 RVG nicht nach ob...mehr

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Jansen, SGG § 197a Gerichts... / 2.2.1 Anwendungsbereich

Rz. 8 Das SGG enthält hinsichtlich der Erhebung der Gerichtskosten keine eigenen Regelungen, es verweist umfassend auf die Vorschriften des GKG (BVerfG, Beschluss v. 20.4.2010, 1 BvR 1670/09). Nach § 1 Nr. 4 GKG (seit 1.8.2013 § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 GKG) werden für Verfahren vor den Gerichten der Sozialgerichtsbarkeit nach dem SGG, soweit nach dem SGG das GKG anzuwenden ist...mehr

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Jansen, SGG § 183 Kostenfre... / 2.1 Sachlicher Anwendungsbereich

Rz. 3 § 183 betrifft das Verhältnis zwischen den Beteiligten und dem Staat als Träger der Gerichtshaltungskosten, das für andere Gerichtsverfahren im GKG geregelt ist. Die Vorschrift ordnet die Kostenfreiheit des Verfahrens für die in § 183 genannten Personen an. Der Grundsatz der Kostenfreiheit betrifft nur die Gerichtskosten, nicht die Kosten des Verwaltungs- und Widerspru...mehr

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Jansen, SGG § 197 Kostenfes... / 2.5.3 Gebührentatbestände

Rz. 35 Die Gebührentatbestände in den Verfahren nach § 183 und § 197a sind ab dem 1.8.2013 einheitlich geregelt. Als Gebühren eines Rechtsanwalts für das Betreiben eines gerichtlichen Verfahrens in einer Instanz können eine Verfahrensgebühr, eine Terminsgebühr, eine Zusatzgebühr bei umfangreicher Beweisaufnahme sowie eine Einigungs- oder Erledigungsgebühr anfallen. Für das Bet...mehr

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Jansen, SGG § 197a Gerichts... / 2.2.3 Kostenanspruch

Rz. 23 Gebühren und Auslagen werden nach dem Kostenverzeichnis der Anlage 1 zum GKG erhoben (§ 3 Abs. 2 GKG). Die Erhebung von Gerichtskosten nach dem GKG ist verfassungsgemäß (BFH, Beschluss v. 8.11.2012, VI E 2/12). Die Gebühr für das Verfahren im Allgemeinen und die Gebühr für eine Entscheidung wird im selben Rechtszug für jeden Teil des Streitgegenstandes nur einmal erho...mehr

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Jansen, SGG § 193 Kosteners... / 2.4.2.1 Allgemeines

Rz. 29 Nach § 193 Abs. 3 sind die gesetzlichen Gebühren und notwendigen Auslagen eines Rechtsanwalts stets erstattungsfähig. Im Gegensatz zum Auftreten in einem Widerspruchsverfahren (§ 63 Abs. 2 SGB X) wird die Notwendigkeit der Hinzuziehung eines Rechtsanwalts im gerichtlichen Verfahren unwiderleglich vermutet. Die Vorschrift stellt klar, dass die Notwendigkeit der Hinzuzi...mehr

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Jansen, SGG § 185 Fälligkei... / 2.2 Verjährung

Rz. 4 In entsprechender Anwendung des § 5 GKG verjährt der Gebührenanspruch 4 Jahre nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem der Gebührenanspruch fällig geworden ist. Auf die Verjährung sind die Vorschriften des BGB über den Neubeginn und die Hemmung anwendbar. Neben den Unterbrechungstatbeständen des BGB tritt die Unterbrechung der Verjährungsfrist auch durch die Aufforderung...mehr

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Jansen, SGG § 197 Kostenfes... / 2.5.3.5 Einigungsgebühr

Rz. 54 Neben den Tätigkeitsgebühren (Geschäftsgebühr, Verfahrensgebühr, Terminsgebühr) kann im gerichtlichen wie im außergerichtlichen Verfahren als weitere Gebühr eine Einigungsgebühr oder Erledigungsgebühr anfallen (Teil 1 VV RVG). Diese Gebühren werden überwiegend als "Erfolgsgebühren" bezeichnet, da sie nur im Fall der unstreitigen Erledigung des Verfahrens anfallen. Ihr...mehr

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Jansen, SGG § 190 Niedersch... / 2.2 Verfahren der Niederschlagung

Rz. 3 Die Entscheidung über die Niederschlagung steht im Ermessen der Leitung des Gerichts – Präsident, Direktor und aufsichtsführende Richter –, bei dem die Pauschgebühr angefallen ist. Bei der Entscheidung handelt es sich um einen Justizverwaltungsakt. Gegen eine ablehnende Entscheidung kann in entsprechender Anwendung des § 30a Abs. 1 Satz 3 EGGVG ein Antrag auf gerichtli...mehr

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Jansen, SGG § 190 Niedersch... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift regelt die Fälle, in denen der Träger der Gerichtshaltungskosten von der Geltendmachung der Pauschgebühr durch die Niederschlagung oder die Nichteinziehung absehen kann. § 190 gilt nur für die Pauschgebühr; die Vorschrift ist nicht anwendbar auf außergerichtliche Kosten oder Auslagen eines Beteiligten (LSG Sachsen-Anhalt, Urteil v. 23.6.2022, L 4 AS586/2...mehr

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Jansen, SGG § 186 Ermäßigun... / 2.1 Ermäßigung der Pauschgebühr

Rz. 2 Die Höhe der Gebühr bestimmt sich für jeden Gebührenpflichtigen nach der Art der Erledigung der Streitsache zum Zeitpunkt der Fälligkeit. Die Pauschgebühr ermäßigt sich nach § 186 Satz 1 um die Hälfte, wenn sich die Streitsache nicht durch Urteil, sondern anderweitig erledigt. Eine anderweitige Erledigung tritt bei folgenden Sachverhalten ein: ablehnender Beschluss nach...mehr

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Jansen, SGG § 185 Fälligkei... / 2.1 Fälligkeit

Rz. 2 Die Pauschgebühr wird mit Erledigung des Rechtsstreits fällig (zum Entstehungszeitpunkt vgl. Komm. zu § 184 Rz. 11). Die Fälligkeit begründet die Zahlungspflicht des Gebührenschuldners. Die Rechtskraft der Erledigung braucht nicht eingetreten zu sein. Rz. 3 Eine nach § 185 relevante Erledigung tritt ein durch die Rücknahme der Klage (§ 102), der Berufung (§ 156), der Rev...mehr

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Jansen, SGG § 193 Kosteners... / 2.4.3 Kosten anderer Bevollmächtigter (§ 73 Abs. 2 Satz 1, Satz 2 Nr. 3, 4)

Rz. 35 Die gesetzlichen Gebühren und notwendigen Auslagen eines Rechtsbeistandes (Art. 1 § 1 RBerG) und eines Kammerrechtsbeistandes (§§ 1 Abs. 2, 3 Abs. 1 Nr. RDGEG) sind nach § 193 Abs. 3 stets erstattungsfähig. Nach Art. IX des KostenÄndG gelten für die Vergütung von Rechtsbeiständen die Vorschriften des RVG sinngemäß. Tritt ein Rechtsbeistand oder Kammerrechtsbeistand in...mehr

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Jansen, SGG § 197a Gerichts... / 2.2.4.2 Festsetzung des Streitwerts, §§ 36 ff. GKG

Rz. 44 Die Bestimmung und die Festsetzung des Streitwerts ist in §§ 36 bis 65 geregelt. Nach der Grundregel des § 52 Abs. 1 GKG ist die Höhe des Streitwerts in Verfahren vor den Gerichten der Sozialgerichtsbarkeit nach der sich aus dem Antrag des Klägers ergebenden Bedeutung nach Ermessen zu bestimmen, soweit in § 52 Abs. 2 bis 7 GKG und anderen Vorschriften des GKG nicht an...mehr

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Jansen, SGG § 197 Kostenfes... / 2.5.3.2 Verfahrensgebühr

Rz. 37 Bei der Verfahrensgebühr handelt es sich um eine Tätigkeitsgebühr. Durch diese Gebühr wird jede prozessuale Tätigkeit eines Rechtsanwalts in einer Instanz abgegolten, für die das RVG keine sonstige Gebühr vorsieht. Sie entsteht für das Betreiben des Geschäfts, einschließlich der Information (Vorbem. 3 Abs. 2 VV RVG – Tätigkeitsfeld). Sie gilt u. a. für die Prüfung der...mehr

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Jansen, SGG § 197a Gerichts... / 2.2.3.1 Fälligkeit und Vorauszahlung, §§ 6, 9, 10, 17 GKG

Rz. 24 Die Fälligkeit von Gebühren und Auslagen ist in §§ 6, 9 GKG geregelt. Die Fälligkeit ist von Bedeutung für den Zeitpunkt des Kostenansatzes (§ 19 GKG). Nach § 6 Abs. 1 Nr. 4 GKG wird die Verfahrensgebühr mit der Einreichung der Klage-, Antrags-, Einspruchs- oder Rechtsmittelschrift oder mit der Abgabe der entsprechenden Erklärung zu Protokoll, d. h. mit der Entstehung,...mehr

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Jansen, SGG § 197 Kostenfes... / 2.5.3.3 Geschäftsgebühr

Rz. 44 Für die Vertretung in einem außergerichtlichen Verfahren, wie z. B. in einem Verwaltungsverfahren oder Widerspruchsverfahren, erhält der Rechtsanwalt nach Teil 2 Abschnitt 4 VV RVG als Tätigkeitsgebühr eine Geschäftsgebühr. Die Gebühr gilt das Betreiben des Geschäfts einschließlich der Information und der Teilnahme an Besprechungen sowie das Mitwirken bei der Gestaltu...mehr

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Jansen, SGG § 197a Gerichts... / 2.2.4 Gebührenhöhe

Rz. 28 Gebühren werden nach dem Kostenverzeichnis der Anlage 1 zum GKG erhoben (§ 3 Abs. 2 GKG), wobei sich die Höhe der Gebühr nach dem Streitwert richtet, soweit nichts anderes bestimmt ist (§ 3 Abs. 1 GKG). 2.2.4.1 Gebührentatbestand, Kostenverzeichnis Rz. 29 In Teil 7 des Kostenverzeichnisses (KV GKG), Anlage 1 zu § 3 Abs. 2 GKG, sind die Gebühren in Verfahren vor den Geri...mehr

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Jansen, SGG § 197a Gerichts... / 2.3.1 Allgemeines

Rz. 71 § 197a Abs. 1 Satz 1 HS 3 ordnet an, dass im Verhältnis der Beteiligten untereinander die Vorschriften der §§ 154 bis 162 VwGO Anwendung finden, soweit nicht in § 197a Sonderregelungen enthalten sind. Die genannten Vorschriften der VwGO betreffen die Kosten(grund)entscheidung, nicht das Verfahren der Kostenfestsetzung (§ 197). Die Kostentragungspflicht eines Beigelade...mehr

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Jansen, SGG § 193 Kosteners... / 2.4.2.2 Vergütung nach dem RVG

Rz. 32 Die gesetzliche Vergütung für die Tätigkeiten eines Rechtsanwalts in sozialrechtlichen Angelegenheiten richtet sich nach den Vorschriften des RVG. Rz. 33 Das RVG sieht für die gerichtliche und außergerichtliche Tätigkeit eines Rechtsanwalts im Wesentlichen einheitliche Gebührentypen und -tatbestände vor. Hinsichtlich der Gebührenhöhe enthält das RVG für die Tätigkeit e...mehr

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Jansen, SGG § 197a Gerichts... / 2.3.8 Umfang der Kostenpflicht, § 162 VwGO

Rz. 92 § 162 VwGO betrifft das Kostenfestsetzungsverfahren. Die Bestimmung regelt, welche Kosten der Beteiligten erstattungsfähig sind, also welche Kosten von dem Kostenschuldner nach Maßgabe der Kostengrundentscheidung zu erstatten sind. Erstattungsfähige Kosten sind die Gerichtskosten (Gebühren und Auslagen) und die zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung und -verteidigun...mehr

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Jansen, SGG § 197 Kostenfes... / 2.2 Verfahren

Rz. 4 Das Kostenfestsetzungsverfahren ist ein Annexverfahren zum Hauptsacheverfahren. Der Urkundsbeamte des Gerichts des ersten Rechtszugs ist für die Festsetzung der Höhe der nach §§ 102 Abs. 3 Satz 1, 192, 193, 195 oder 197a erstattungsfähigen Kosten eines Verfahrensbeteiligten zuständig, unabhängig davon, welche Instanz die Kostengrundentscheidung getroffen hat (vgl. hierz...mehr

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Jansen, SGG § 184 Pauschgebühr / 2.6 Entstehung der Pauschgebühr

Rz. 11 Die Pauschgebühr entsteht mit der Rechtshängigkeit der Streitsache (§ 94; BSG, Beschluss v. 16.2.1971, 4 RJ 209/68), der Anhängigkeit eines Rechtsmittels (dem Eingang der Rechtsmittelschrift bei Gericht), der Antragstellung oder der Einlegung einer Beschwerde in einem selbständigen Antragsverfahren (§ 184 Satz 2). Die Kenntnis des Gebührenpflichtigen von der Gebührens...mehr

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Jansen, SGG § 197 Kostenfes... / 2.5.3.6 Erledigungsgebühr

Rz. 56 Anstelle der Einigungsgebühr kann in Verfahren, deren Gegenstand ein begehrter oder ein mit einem Rechtsbehelf angefochtener oder abgelehnter Verwaltungsakt ist, d. h. in Verfahren nach § 54 Abs. 2 und 4, eine Erledigungsgebühr (Nr. 1002, 1005, 1006 VV RVG) anfallen. Erledigt sich in einem solchen Fall die Rechtssache ganz oder teilweise nach Aufhebung oder Änderung d...mehr

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Jansen, SGG § 197 Kostenfes... / 2.5.3.4 Terminsgebühr

Rz. 47 Die Terminsgebühr ist in der Vorbem. 3 Abs. 3 VV RVG sowie in Nr. 3104, 3106 VV RVG geregelt. In den Gebührentatbeständen wird ab dem 1.8.2013 nicht mehr zwischen Verfahren nach § 183 und nach § 197a differenziert. Bei der Terminsgebühr nach Vorbem. 3 Abs. 3 VV RVG handelt es sich um eine Tätigkeitsgebühr, die den Charakter einer Anwesenheitsgebühr hat (FG Düsseldorf, ...mehr

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Jansen, SGG § 184 Pauschgebühr / 3 Literatur

Rz. 16 Baller, Die Klage und ihre Rechtshängigkeit als Voraussetzungen für die Pauschgebühr nach § 184 SGG, SozVers 1963, 143. ders., Zur Fälligkeit der Gebühr für Körperschaften oder Anstalten öffentlichen Rechts bei Unterbrechung des Verfahrens, SGb 1966, 318. Bartels, Rechtsfragen zur Entstehung der Pauschgebühr nach § 184 SGG, DOK 1968, 197. ders., Gebührenpflicht der Krank...mehr

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Jansen, SGG § 197 Kostenfes... / 3.1 Antrag auf Festsetzung von Betragsrahmengebühren inVerfahren nach § 183 SGG bei Beteiligung des Rechtsanwalts im Vorverfahren

Rz. 93 Rechtsanwalt An das Sozialgericht … per beA In dem Rechtsstreit des …, Klägers, – Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt/Rechtsanwältin … - gegen …, Beklagten, wird beantragt, die zu erstattenden Kosten auf … EUR festzusetzen und den Betrag ab Antragstellung mit 5 % über dem Basissatz zu verzinsen. Begründung: Der Rechtsstreit wurde durch das Urteil des Landessozialgerichts vom … be...mehr

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Jansen, SGG § 197 Kostenfes... / 3.3 Antrag auf Festsetzung von Wertgebühren in Verfahren nach § 197a SGG ohne Beteiligung des Rechtsanwalts im Vorverfahren

Rz. 95 Rechtsanwalt An das Sozialgericht … per beA In dem Rechtsstreit des …, Klägers, – Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt/Rechtsanwältin … - gegen …, Beklagten, wird beantragt, die zu erstattenden Kosten auf … EUR festzusetzen und den Betrag ab Antragstellung mit 5 % über dem Basissatz zu verzinsen. Folgende Gebühren und Auslagen waren für zweckentsprechende Verfolgung notwendig:mehr

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Jansen, SGG § 197 Kostenfes... / 3.2 Antrag auf Festsetzung von Betragsrahmengebühren in Verfahren nach § 183 SGG ohne Beteiligung des Rechtsanwalts im Vorverfahren

Rz. 94 Rechtsanwalt An das Sozialgericht … per beA In dem Rechtsstreit des …, Klägers, – Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt/Rechtsanwältin … - gegen …, Beklagten, wird beantragt, die zu erstattenden Kosten auf … EUR festzusetzen und den Betrag ab Antragstellung mit 5 % über dem Basissatz zu verzinsen. Begründung: Der Rechtsstreit wurde durch das Urteil des Landessozialgerichts vom … be...mehr

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Jansen, SGG § 197 Kostenfes... / 3.4 Antrag auf Festsetzung von Wertgebühren in Verfahren nach § 197a SGG mit Beteiligung des Rechtsanwalts im Vorverfahren

Rz. 96 Rechtsanwalt An das Sozialgericht … per beA In dem Rechtsstreit des …, Klägers, – Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt/Rechtsanwältin … - gegen …, Beklagten, wird beantragt, die zu erstattenden Kosten auf … EUR festzusetzen und den Betrag ab Antragstellung mit 5 % über dem Basissatz zu verzinsen. Begründung: Der Rechtsstreit wurde durch das Urteil des Landessozialgerichts vom … be...mehr

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Jansen, SGG § 197 Kostenfes... / 2.5.2 Gebührenrechtliche Angelegenheit (§§ 15 ff. RVG)

2.5.2.1 Begriff der Angelegenheit Rz. 21 Die Gebühren entgelten i. d. R. die gesamte Tätigkeit des Rechtsanwalts vom Auftrag bis zur Erledigung des Angelegenheit (§ 15 Abs. 1 RVG). Die jeweilige Gebühr gilt die gesamte Tätigkeit eines Rechtsanwalts in ihrem Tätigkeitsfeld ab. Rz. 22 Ein Rechtsanwalt kann die Gebühren in derselben Angelegenheit in einem (Gebühren-)Rechtszug nur...mehr

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Jansen, SGG § 197 Kostenfes... / 2.3 Festsetzungsentscheidung

Rz. 11 Das Kostenfestsetzungs- und Erinnerungsverfahren nach § 197 ist ein eigenständiges Gerichtsverfahren nach § 198 Abs. 6 Nr. 1 (BSG, Urteil v. 14.7.2014, B 10 ÜG 8/13 R ). Rz. 11a Der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle entscheidet nicht durch Verwaltungsakt, sondern durch Beschluss. Er wird als richterliches Organ tätig und ist insoweit nicht an Weisungen gebunden (vgl. BV...mehr

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Jansen, SGG § 189 Feststell... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift regelt das Festsetzungsverfahren für die Pauschgebühr. § 189 betrifft weder das Kostenverhältnis zwischen den Beteiligten noch das Festsetzungsverfahren für die Gebühren nach dem GKG in Verfahren nach § 197a. Die Vorschrift ist hinsichtlich des Kreises der Gebührenpflichtigen durch das 6. SGGÄndG v. 17.8.2001 (BGBl. I S. 2144) neu gefasst worden.mehr

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Jansen, SGG § 197 Kostenfes... / 4 Literatur

Rz. 98 Becker, Anwalt für Arme? – Zum anwaltlichen Gebührenrecht im sozialgerichtlichen Verfahren, Weiterdenken – Recht an der Schnittstelle zur Medizin 2020, 3. Bischof, Transparenz des RVG oder "Wir wollen mehr Transparenz wagen", JurBüro 2004, 296. Dahn, Anrechnung der vorgerichtlichen Geschäftsgebühr in sozialrechtlichen Mandaten, AGS 2021, 385. Dahn/Schmidt, Anwaltsgebühre...mehr

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Jansen, SGG § 197a Gerichts... / 2.2.2.1 Kostenschuldner, §§ 22, 28, 29, 31, 32 GKG

Rz. 9 Kostenschuldner sind Antragschuldner (§ 22 Abs. 1 GKG), Entscheidungsschuldner (§ 29 Nr. 1 GKG), Übernahmeschuldner (§ 29 Nr. 2 GKG), Schuldner kraft gesetzlicher Haftung (§ 29 Nr. 3 GKG), Vollstreckungsschuldner (§ 29 Nr. 4 GKG), Schuldner nach § 28 GKG. Rz. 10 § 22 Abs. 1 Satz 1 GKG regelt die Haftung des Beteiligten, der das gebührenpflichtige Verfahren des Rechtszugs bean...mehr

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Jansen, SGG § 197 Kostenfes... / 2.7 Festsetzung der Vergütung eines beigeordneten Rechtsanwalts

Rz. 84 Durch die Beiordnung im Wege der Prozesskostenhilfe (§ 121 ZPO) wird ein öffentlich-rechtliches Schuldverhältnis zwischen dem Rechtsanwalt und der Staatskasse (Justizfiskus) begründet, aufgrund dessen der beigeordnete Rechtsanwalt einen Vergütungsanspruch gegen die Staatskasse erhält (§ 45 RVG). Außer Rechtsanwälten können ab dem 1.1.2014 auch Steuerberater, Steuerbev...mehr

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Jansen, SGG § 184 Pauschgebühr / 2.5 Gebührenhöhe

Rz. 10 In § 184 Abs. 2 ist die Höhe der Gebühr für jede Instanz festgesetzt. Die Höhe der Gebühr richtet sich nach den Verhältnissen im Zeitpunkt der Fälligkeit. Die im Mahnverfahren nach § 182a angefallene Gebühr nach dem GKG wird auf die Pauschgebühr der Unternehmen der privaten Pflegeversicherung nach SGB IX im streitigen Verfahren angerechnet (§ 184 Abs. 1 Satz 3). Weite...mehr

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Jansen, SGG § 197 Kostenfes... / 2.6 Auslagen eines Rechtsanwalts

Rz. 83 Zu den erstattungsfähigen notwendigen Auslagen nach Nr. 7000 ff. VV RVG zählen: Dokumentenpauschale nach Nr. 7000 VV RVG Schreibauslagen und Fotokopiekosten, die zur üblichen ordentlichen Geschäftstätigkeit des Rechtsanwalts gehören, fallen unter die allgemeinen Geschäftskosten und sind als solche nach der Vorbem. Abs. 1 Satz 1 zu Teil 7 VV RVG bereits mit den Gebühren ...mehr

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Jansen, SGG § 192 Verschuld... / 2.7 Verfahren

Rz. 16 Die (Verschuldens-)Kosten nach § 192 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 können durch eine instanzbeendende Entscheidung oder einen Beschluss verhängt werden. Die Verhängung einer Verzögerungsgebühr nach § 192 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 kann vor der Beendigung des Verfahrens durch Beschluss erfolgen (LSG Sachsen, Beschluss v. 7.4.2010, L 6 U 42/07; a. A. Meyer-Ladewig, SGG, § 192 Rz. 7...mehr

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Jansen, SGG § 197 Kostenfes... / 2.5.5 Betragsrahmengebühr

Rz. 58 Bei den Betragsrahmengebühren handelt es sich um Rahmengebühren i. S. v. § 14 RVG. Die Höhe der im Verfahren nach § 183 konkret angefallenen Betragsrahmengebühr bestimmt sich i. d. R. innerhalb des vorgegebenen Gebührenrahmens nach den Kriterien des § 14 RVG. Hinsichtlich der Bestimmung der Höhe der fiktiven Terminsgebühr (Rz. 51 f.) und der Einigungs-/Erledigungsgebü...mehr

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Jansen, SGG § 189 Feststell... / 2.1 Festsetzungsverfahren

Rz. 2 Die fällige Pauschgebühr eines Verfahrens wird in einem Verzeichnis unter Angabe des Aktenzeichens zusammengestellt (§ 189 Abs. 1 Satz 1). Hinsichtlich der Verjährung des Anspruchs auf Zahlung der Pauschgebühr findet die Vorschrift des § 5 GKG analog Anwendung (vgl. hierzu LSG Thüringen, Beschluss v. 17.6.2019, L 1 SF 434/19 E; vgl. Komm. zu § 197a Rz. 26). Bei einer N...mehr

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Jansen, SGG § 184 Pauschgebühr / 2.1 Anwendungsbereich

Rz. 2 § 184 ist in Verfahren anwendbar, in denen eine nach § 183 kostenprivilegierte Person am Verfahren beteiligt ist, d. h. eine in § 183 genannte Person als Kläger oder Beklagter am Verfahren teilnimmt. In Verfahren, in denen eine nach § 183 kostenprivilegierte Person nicht als Kläger oder Beklagter beteiligt ist, gilt das Kostensystem des § 197a – das System der streitwe...mehr

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Jansen, SGG § 193 Kosteners... / 2.4.5 Kosten eines besonderen Vertreters (§ 72)

Rz. 37 Die Kosten eines besonderen Vertreters sind außergerichtliche Kosten des Beteiligten und nach § 193 Abs. 2 in notwendiger Höhe erstattungsfähig (BSG, Beschluss v. 8.9.1982, 5b BJ 170/02). Rechtsanwälte und Rechtsbeistände, die als besondere Vertreter bestellt sind, können die Gebühren und Auslagen nach dem RVG (§ 1 Abs. 1 Satz 2 RVG) verlangen. Auf den Vergütungsanspr...mehr

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Jansen, SGG § 197 Kostenfes... / 2.1 Anwendungsbereich

Rz. 3 Das Kostenfestsetzungsverfahren nach § 197 betrifft das Verhältnis der Beteiligten hinsichtlich der Höhe der nach §§ 102 Abs. 3 Satz 1, 192, 193, 195 oder 197a erstattungsfähigen Kosten eines Verfahrensbeteiligten. Es dient der betragsmäßigen Festsetzung des sich aus der Kostengrundentscheidung ergebenden prozessualen Kostenerstattungsanspruchs (vgl. BGH, Beschluss v. ...mehr

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Jansen, SGG § 193 Kosteners... / 2.4.6 Kosten sonstiger Bevollmächtigter und Beistände (§ 73 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1, 2, Abs. 7)

Rz. 38 Die Kosten sonstiger Bevollmächtigter und Beistände sind nur dann erstattungsfähig, wenn ihre Beauftragung zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung als notwendig anzusehen ist. Die notwendigen Auslagen eines sonstigen Bevollmächtigten sind erstattungsfähig. Die Erstattungsfähigkeit von Gebühren oder sonstigen Vergütungen ist umstritten (bejahend mit Einschränkungen: M...mehr

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Jansen, SGG § 193 Kosteners... / 2.4.4 Kosten eines Verbandsvertreters (§ 73 Abs. 2 Satz 2 Nr. 5 bis 9)

Rz. 36 Die Kosten eines Verbandsvertreters (§ 73 Abs. 2 Satz 2 Nr. 5 bis 9) unterfallen nicht der Vorschrift des § 193 Abs. 3. Erstattungsfähig sind nach § 193 Abs. 2 bare Auslagen eines Verbandsvertreters, die der Beteiligte dem Verband nach der Satzung zu ersetzen hat (BSG, Urteil v. 30.1.1991, 9a/9 RVs 10/89). Eine Pauschalierung der Auslagen durch die Satzung wird als zu...mehr

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Jansen, SGG § 197a Gerichts... / 2.2.7 Verfahren, §§ 19, 66 GKG

Rz. 61 Die Erhebung der Gerichtskosten erfolgt nach dem GKG und KostVfg. Der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle der Instanz, in dem das Verfahren anhängig war (§ 19 Abs. 1 GKG), stellt die Gerichtskostenrechnung auf. Die Gerichtskostenrechnung hat als Kostenansatz die Berechnung der Gerichtskosten und Justizverwaltungskosten sowie die Feststellung der Kostenschuldner zum Gegen...mehr

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Jansen, SGG § 197a Gerichts... / 2.2.8 Verzögerungsgebühr, § 38 GKG

Rz. 67 § 38 GKG räumt dem Gericht wie in § 192 Abs. 1 die Möglichkeit ein, einem Beteiligten eine Verzögerungsgebühr als Strafgebühr aufzuerlegen, wenn durch das schuldhafte Verhalten des Beteiligten oder seines Vertreters ohne Mitverschulden des Gerichts die Erledigung des Verfahrens nicht nur unwesentlich verzögert wurde(vgl. Komm. zu § 192 Rz. 5) . Es wird die Verletzung ...mehr