Fachbeiträge & Kommentare zu Gehalt

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 4. Anspruch bei Arbeitsunfähigkeit

Rz. 34 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Die persönlichen Voraussetzungen sind auch erfüllt, wenn der ArbN während des Bezugs von KuG arbeitsunfähig (vgl > Krankengeld Rz 2) wird, solange Anspruch auf Fortzahlung des Arbeitsentgelts im Krankheitsfall (> Lohnfortzahlung im Krankheitsfall) besteht oder ohne die > Kurzarbeit bestehen würde. Rz. 35 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Ist die Arb...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / II. Kurzarbeitergeld und Corona-Pandemie

Rz. 3 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Zur Linderung der wirtschaftlichen Folgen, die durch die Corona-Pandemie verursacht wurden, sind die Regelungen zum KuG im Zuge mehrerer Artikelgesetze vorübergehend im Wesentlich wie folgt geändert worden:mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / d) Erstattung von Sozialversicherungsbeiträgen

Rz. 77 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Die von den ArbG allein zu tragenden Beiträge zur SV (> Rz 100) für Bezieher von Saison-KuG werden auf Antrag erstattet (vgl § 102 Abs 4 SGB III). Ziel ist es, die Kontinuität der Arbeitsverhältnisse zu erhalten. Anders als bei der Erstattung der Beiträge zur SV auf das fiktive Entgelt beim regulären KuG wegen der Corona-Pandemie (> Rz 101 f...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Kurzzeitkonten: Gestaltungs... / Zusammenfassung

Überblick Kurzzeitkonten für den fortlaufenden Zeitausgleich sind ein Instrument zur Saldierung von Differenzen zwischen geleisteter und geschuldeter Arbeitszeit. Positive Differenzen gegenüber der vereinbarten Arbeitszeit werden in der Regel als Zeitguthaben oder Plusstunden bezeichnet; negative Differenzen als Zeitschulden oder Minusstunden. Zeitkonten sind in flexiblen Ar...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 2. Leistungssatz

Rz. 49 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Das KuG beträgt mindestens 60 % der Nettoentgeltdifferenz. Für ArbN, die selbst mindestens ein Kind iSd § 32 Abs 1, 3 bis 5 EStG (> Kinderfreibeträge Rz 40 ff) haben oder deren Ehegatte oder eingetragener > Lebenspartner mindestens ein Kind iSd § 32 Abs 1, 4 und 5 des EStG hat, wenn beide > Ehegatten oder Lebenspartner unbeschränkt stpfl (> ...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 15. Elektro- und Hybridfahrzeuge

Rz. 89 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Für Elektro- und Hybridautos ist der Listenpreis (> Rz 25 ff) regelmäßig pauschal zu mindern. Bei der Fahrtenbuchmethode ist die > Bemessungsgrundlage für die AfA ebenfalls je nach Zeitraum in unterschiedlicher Höhe zu mindern (> Rz 39/2). Die Höhe der Minderung bzw der einzubeziehende Anteil an der BMG sind abhängig vom Anschaffungszeitpunkt...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 1. Berücksichtigung von Kindern beim Lohnsteuerabzug

Rz. 122 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Beim Steuerabzug vom > Arbeitslohn wirkt sich die Zahl der Kinderfreibeträge für die Berechnung der > Lohnsteuer nicht aus, wohl aber bei den Zuschlagsteuern (> Rz 123). Dafür werden Freibeträge für Kinder als eines der > Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) gebildet:mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / d) Berechtigte aufgrund zwischenstaatlicher Abkommen

Rz. 14 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Für > Grenzgänger enthalten die DBA mit > Belgien Rz 5, > Frankreich Rz 7 ff, > Österreich Rz 6 und der > Schweiz Rz 75 ff besondere Vereinbarungen. Hat Deutschland nach dem DBA das Besteuerungsrecht für den Arbeitslohn, wird der Grenzgänger auf Antrag nach § 1 Abs 3 EStG als unbeschränkt steuerpflichtig behandelt (> Rz 11/3). Rz. 14/1 Stand:...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 3. Barlohnumwandlung/Leasingmodelle

Rz. 49 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Kein Nutzungsentgelt (> Rz 48/1) ist insbesondere der Barlohnverzicht des ArbN im Rahmen einer > Gehaltsumwandlung (BMF vom 03.03.2022, Rz 55, BStBl 2022 I, 232). In diesen Fällen wird das Bruttogehalt arbeitsrechtlich verbindlich vermindert und der ArbN erhält anstelle von Barlohn den Sachbezug Pkw (BFH 183, 568 = BStBl 1997 II, 667; dazu T...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / I. Grundsätzliches

Rz. 20 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Für die Besteuerung von Leibrenten gelten unterschiedliche Vorschriften, und zwarmehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / IV. Besteuerung anderer Leibrenten und sonstiger Leistungen (§ 22 Nr 1 Satz 3 Buchst a Doppelbuchst bb EStG)

Rz. 45 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Leibrenten (> Renten Rz 15 f) und andere Leistungen (> Rz 23), die nicht bereits in § 22 Nr 1 Satz 3 Buchst a/aa EStG (> Rz 20, 23 ff, 40 ff) oder § 22 Nr 5 EStG (> Rz 55 ff) aufgeführt sind und bei denen in den einzelnen Bezügen Einkünfte aus Erträgen des Rentenrechts enthalten sind, unterliegen seit 2005 weiterhin der Ertragsanteilsbesteue...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 3. Fahrergestellung

Rz. 60 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Wird neben dem Kfz auch der Fahrer gestellt, so führt dies idR zu einem zusätzlichen besteuerbaren geldwerten Vorteil (> Rz 2, > Rz 3/3). Der Vorteil bemisst sich nach der Rechtsprechung des BFH grundsätzlich nach dem üblichen Endpreis am Abgabeort einer vergleichbaren von fremden Dritten erbrachten Leistung (§ 8 Abs 2 Satz 1 EStG; BFH 241, ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Steuern in der Rechnungslegung / 5.2.2 Sonstige Steuern

Rz. 194 Bei den sonstigen Steuern lassen sich hinsichtlich der Behandlungsweise bei der steuerlichen Gewinnermittlung folgende Gruppen unterscheiden: ergebnisneutral zu behandelnde Steuern, Steuern, die das Schicksal der mit ihnen in direktem Zusammenhang stehenden Vermögensgegenstände teilen, und sofort erfolgswirksam zu behandelnde Steuern. Manche Steuern lassen sich hinsichtl...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / I. Einführung – Überblick über den Gegenstand der Besteuerung

Rz. 7 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Die steuerliche Bewertung eines einem Stpfl zur Privatnutzung überlassenen betrieblichen Kfz ist in § 8 Abs 2 Satz 2 bis 5 iVm § 6 Abs 1 Nr 4 Satz 2 EStG geregelt, und zwar grundsätzlich einheitlich für Gewinn- und Überschusseinkünfte (> Einkünfte Rz 1 f). Ergänzende Regelungen für ArbN enthalten § 3 Nr 16 und § 9 Abs 1 Satz 3 Nr 4, 4a und 5 ...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / II. Rechtsentwicklung

Rz. 3 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 KiG wurde von 1955 bis zum 31.03.1961 nur für das dritte Kind und für weitere Kinder unabhängig vom Einkommen und Vermögen des Empfängers gewährt. Vom 01.04.1961 bis 31.12.1974 wurde schon für das zweite Kind KiG gezahlt, für das eine Einkommensgrenze galt. Von 1975 bis 1995 sah das BKGG – unabhängig vom Einkommen des Berechtigten – schon ab ...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 2. Betriebliche Altersversorgung

Rz. 58 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Als Durchführungswege der bAV kommen die Direktzusage/Pensionszusage, die Unterstützungskasse, die Direktversicherung, die Pensionskasse oder der Pensionsfonds in Betracht (BMF vom 12.08.2021, Rz 1, BStBl 2021 I, 1050; zu Einzelheiten > Betriebliche Altersversorgung Rz 35 ff). Die Steuerfreiheit des § 3 Nr 63 EStG begünstigt jedoch nur Beitr...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / c) Vermögenslage

Rn. 31 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Ähnlich wie bei der Ertragslage, die neben den Erträgen auch die Aufwendungen umfasst, bezieht sich die Vermögenslage nicht nur auf die Aktivposten der Bilanz, die als das Vermögen des UN bezeichnet werden (vgl. Baetge, in: HWB (1975), Sp. 2089 (2094)), sondern auch auf das auf der Passivseite der Bilanz ausgewiesene Kap. Der Einblick in die ...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 13. Kraftfahrzeuggestellung nach Auflösung des Dienstverhältnisses

Rz. 84 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Neben einer Abfindung wird einem ausscheidenden ArbN gelegentlich der Firmenwagen weiterhin zur Privatnutzung zur Verfügung gestellt. Einer tarifermäßigten Besteuerung der Abfindung (vgl § 34 Abs 1, 2 Nr 2 iVm § 24 Nr 1 Buchst a EStG) steht es nach BFH-Rechtsprechung nicht entgegen, wenn neben der Hauptentschädigungsleistung in einem spätere...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 1. Unbeschränkt steuerpflichtige Deutsche

Rz. 10 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Für ein in Deutschland lebendes Kind (zu Ausnahmen > Rz 20 ff), kommen als Berechtigte für das KiG nur unbeschränkt steuerpflichtige Personen (§ 62 Abs 1 EStG) in Betracht, also solche,mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / V. Verrechnung mit Lohnersatzleistungen, Nachzahlungen

Rz. 51 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Verrechnung von Rente mit Lohnersatzleistungen: Wird eine Rente rückwirkend festgesetzt und entfällt aus diesem Grund rückwirkend der Anspruch auf Krankengeld oder Arbeitslosengeld, so werden bisher gezahlte > Lohnersatzleistungen als Leibrente behandelt und mit dem steuerpflichtigen Teil gemäß § 22 Nr 1 Satz 3 Buchst a/aa EStG der Besteueru...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Kurzzeitkonten: Gestaltungs... / 2.4 Jahresarbeitszeitkonto

Der Begriff des Jahresarbeitszeitkontos ist vor allem für Zeitkonten eingeführt worden, in denen eine saisonale Ungleichverteilung der vertraglich vereinbarten Arbeitszeit erforderlich ist. Dabei wird die für einen 12-Monats-Zeitraum als betriebliches "Arbeitszeitjahr" berechnete Arbeitszeit jeweils passend zu den einzelnen Saisonphasen eingeteilt. Im Idealfall hat der Arbei...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / F. Lohnsteuerliche Behandlung

Rz. 88 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Das KuG gehört zu den steuerfreien > Lohnersatzleistungen nach § 3 Nr 2 Buchst a EStG, auch wenn es über den ArbG ausgezahlt wird. Es unterliegt jedoch dem > Progressionsvorbehalt Rz 9/1, 20 ff, was zu einer > Veranlagung von Arbeitnehmern führen kann (vgl auch Hilbert, NWB 2021, 1073); zu den Auswirkungen vgl Hansche/Daub, DStR 2009, 1926 u...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / H. Rechtsfolgen einer Verletzung des § 322

Rn. 103 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Begeht der AP i. R.d. AP eine vorsätzliche oder fahrlässige Pflichtverletzung, indem er gegen die Grundsätze der Gewissenhaftigkeit, Unparteilichkeit und Verschwiegenheit sowie des Verwertungsverbots verstößt, und erteilt er aufgrund dessen einen pflichtwidrigen, unrichtigen BV, haftet er zivilrechtlich gegenüber dem geprüften UN sowie ggf. ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / D. Offenzulegende Unterlagen

Rn. 15 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Offenzulegen sind die "Unterlagen der Rechnungslegung der Hauptniederlassung, die nach dem für die Hauptniederlassung maßgeblichen Recht aufgestellt, geprüft und offengelegt worden sind" (§ 325a Abs. 1 Satz 1). Damit wird deutlich, dass keine eigene RL der Zweigniederlassung angeordnet (vgl. so auch Seibert, DB 1993, S. 1705 (1706)) und auch ...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Sachspenden aus dem Betrieb... / 3.1 Unentgeltliche Wertabgabe gem. § 3 Abs. 1 b UStG

In der Regel liegt bei der Spende von noch brauchbaren Waren durch einen Unternehmer eine unentgeltliche Wertabgabe gem. § 3 Abs. 1b UStG vor. Damit wird die Spende einer Lieferung gegen Entgelt gleichgestellt und unterliegt der Umsatzsteuer. Eine Umsatzversteuerung erfolgt jedoch nur, wenn de gespendete Gegenstand/die gespendete Ware zum vollen oder teilweisen Vorsteuerabzu...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 4. Übernahme einzelner Betriebskostenteile

Rz. 50 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Trägt der ArbN selbst einen Teil der Kosten des laufenden Betriebs wie zB Treibstoffkosten, so wollten Rechtsprechung und FinVerw lange den geldwerten Vorteil aus der Privatnutzung nicht um diesen Aufwand mindern (vgl BFH 219, 203 = BStBl 2008 II, 198; BFH 219, 206 = BStBl 2009 II, 199). Inzwischen gilt aber als Nutzungsentgelt (> Rz 48/1) b...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / II. Zeitrente

Rz. 20 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Zeitrenten werden für eine bestimmte Zeit – unabhängig von der Lebenszeit des Berechtigten – gewährt. Verstirbt der Zeitrentenberechtigte vorher, haben die Rechtsnachfolger bis zum Ablauf der zeitlichen Befristung idR Anspruch auf Fortzahlung; das ist anders als bei der abgekürzten Leibrente (> Rz 24). Zeitrente ist auch eine Versicherungsle...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Steuern in der Rechnungslegung / 1.2.2 Gewerbesteuer

Rz. 10 Steuergegenstand der Gewerbesteuer ist nach § 2 Abs. 1 GewStG "jeder stehende Gewerbebetrieb, soweit er im Inland betrieben wird." Ebenso wie bei der Körperschaftsteuer gibt es auch bei der Gewerbesteuer das Rechtsinstitut der Organschaft. Seit Erhebungszeitraum 2002 stimmen die Voraussetzungen für die gewerbe- und körperschaftsteuerliche Organschaft überein.[1] Rechts...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 3. Übertragung der Freibeträge für Kinder auf den anderen Elternteil

Rz. 160 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Ein Elternteil erhält von Gesetzes wegen die verdoppelten Freibeträge für Kinder (> Rz 6), wenn er unbeschränkt steuerpflichtig ist und der andere Elternteil nicht (vgl § 32 Abs 6 Satz 3 Nr 1 EStG). Rz. 161 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Bei einem unbeschränkt steuerpflichtigen Elternpaar, das die Voraussetzungen des § 26 Abs 1 Satz 1 EStG (> Eh...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 2. Ermittlung der Bemessungsgrundlage

Rz. 25 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Maßgebender Listenpreis: > Bemessungsgrundlage für die anzusetzenden Prozentsätze (1 %/Monat für Privatfahrten [> Rz 27]; idR 0,03 % je Entfernungs-km/Monat für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte [> Rz 30]; 0,002 % je Entfernungs-km bei einer Familienheimfahrt im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung [> Rz 53]) ist der in...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / III. Anzuwendende handelsrechtliche Vorschriften

Rn. 122 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 § 325 Abs. 2a Satz 1 bis 4 bestimmt explizit, welche konkreten Vorschriften des Dritten Buchs des HGB auf den befreienden IFRS-EA anzuwenden sind. § 325 Abs. 2a Satz 5 schließt die Anwendung der übrigen Vorschriften des Zweiten Unterabschnitts des Ersten Abschnitts und des Ersten Unterabschnitts des Zweiten Abschnitts des Dritten Buchs aus. ...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Kuriere

Rz. 1 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Der Begriff bezeichnet ua Einzelpersonen, die haupt- oder nebenberuflich unter Einsatz des eigenen Kfz/Motorrads/Fahrrads und auf eigenes Risiko von Fall zu Fall kurzfristig Nachrichten/Briefe/Pakete/Waren als Eilboten zustellen. Trotz Rahmenvereinbarung sind sie in der Übernahme des meist kurzfristig erteilten Auftrags frei. Solche Kuriere s...mehr

Beitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der Rechnungslegung – Einzelabschluss, Verzeichnis abgekürzt zitierter Schriften

Adler/Düring/Schmaltz (ADS) Adler/Düring/Schmaltz: Rechnungslegung und Prüfung der Aktiengesellschaft, 4. Aufl., Stuttgart 1968ff. Zitation: (vgl.) ADS (1968), § 149 AktG, Rn. ###. Adler/Düring/Schmaltz: Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen, 6. Aufl., Stuttgart 1995ff. Zitation: (vgl.) ADS (1997), § 268, Rn. ###. Adler/Düring/Schmaltz: Rechnungslegung und Prüfung der Unter...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Dreizehntes Gehalt

Zusammenfassung Begriff Das 13. Gehalt ist eine Sonderzahlung und wird in Höhe eines Monatsarbeitsgehalts ausgezahlt. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Arbeitsrecht: Gesetzlich normiert ist das 13. Gehalt nicht. Rechtsprechung: Anspruch auf anteilige Auszahlung bei Ausscheiden im laufenden Jahr (BAG, Urteil v. 7.9.1989, 6 AZR 637/88); Unzulässigkeit von Stichtagsregelun...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Dreizehntes Gehalt / 1 Dreizehntes Gehalt ist steuerpflichtiger sonstiger Bezug

Ein 13. Monatsgehalt gehört zum (steuerpflichtigen) Arbeitslohn. Dies gilt unabhängig davon, ob der Arbeitnehmer einen arbeitsrechtlichen Anspruch auf eine solche Leistung hat, z. B. weil der Tarifvertrag dies vorsieht, oder ob die Zahlung freiwillig erfolgt. Die Lohnsteuer ist nach den für sonstige Bezüge geltenden Regelungen zu erheben. Der Zeitpunkt der Besteuerung bestim...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Dreizehntes Gehalt / Zusammenfassung

Begriff Das 13. Gehalt ist eine Sonderzahlung und wird in Höhe eines Monatsarbeitsgehalts ausgezahlt. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Arbeitsrecht: Gesetzlich normiert ist das 13. Gehalt nicht. Rechtsprechung: Anspruch auf anteilige Auszahlung bei Ausscheiden im laufenden Jahr (BAG, Urteil v. 7.9.1989, 6 AZR 637/88); Unzulässigkeit von Stichtagsregelungen im Arbeitsv...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Dreizehntes Gehalt / 2 Rechtsnatur

Ob es sich bei der Zusage der Sonderzuwendung um ein 13. Gehalt mit Entgeltcharakter oder eine Gratifikation handelt, die andere Ziele bezweckt (z. B. Honorierung von Betriebstreue), ist durch Auslegung der vertraglichen Regelung zu ermitteln. Im Regelfall handelt es sich bei der als "13. Gehalt" bezeichneten Zuwendung um eine Gegenleistung für die durch den Arbeitnehmer erb...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Dreizehntes Gehalt / 2 Beitragsrechtliche Beurteilung bei Entgeltumwandlung

Verlangt allein das Beitragsrecht der Sozialversicherung für bestimmte Tatbestände ein Zusätzlichkeitserfordernis, führt dies im Falle einer Entgeltumwandlung nur unter bestimmten Voraussetzungen zur Beitragsfreiheit der daraus resultierenden Arbeitgeberleistung.[1]mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Dreizehntes Gehalt / Arbeitsrecht

1 Anspruchsgrundlage Ein gesetzlicher Anspruch auf Auszahlung eines 13. Monatsgehalts besteht nicht. Ein Anspruch muss durch Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung oder Einzelvertrag begründet werden. Anspruchsgrundlage kann auch der allgemeine arbeitsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz sein. Der Arbeitgeber darf nicht willkürlich, d. h. ohne sachlichen Grund, einzelne Arbeitneh...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Dreizehntes Gehalt / Sozialversicherung

1 Berücksichtigung als Einmalzahlung In der Sozialversicherung ist das 13. Monatsgehalt beitragsrechtlich als Einmalzahlung zu behandeln und dem Entgeltabrechnungszeitraum der Auszahlung zuzuordnen.[1] Wenn durch diese Zuordnung die monatliche Beitragsbemessungsgrenze überschritten wird, werden die vor der Auszahlung liegenden Entgeltabrechnungszeiträume des laufenden Kalende...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Dreizehntes Gehalt / Lohnsteuer

1 Dreizehntes Gehalt ist steuerpflichtiger sonstiger Bezug Ein 13. Monatsgehalt gehört zum (steuerpflichtigen) Arbeitslohn. Dies gilt unabhängig davon, ob der Arbeitnehmer einen arbeitsrechtlichen Anspruch auf eine solche Leistung hat, z. B. weil der Tarifvertrag dies vorsieht, oder ob die Zahlung freiwillig erfolgt. Die Lohnsteuer ist nach den für sonstige Bezüge geltenden R...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Dreizehntes Gehalt / 2 Entgeltumwandlung

Eine Umwandlung des 13. Gehalts in steuerfreie oder pauschal besteuerte Arbeitgeberleistungen ist nur bedingt möglich. Bei der Barlohnumwandlung ist u. a. darauf zu achten, ob für die Arbeitgeberleistung eine Zusätzlichkeitsvoraussetzung gilt.[1] Anrechnung zweckgebundener Leistungen auf 13. Gehalt Die Anrechnung zweckgebundener Arbeitgeberleistungen auf freiwillige Sonderzahl...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Dreizehntes Gehalt / 4 Anteiliger Anspruch

Beim 13. Gehalt handelt es sich regelmäßig um die Gegenleistung des Arbeitgebers für laufend erbrachte Arbeitsleistung durch den Arbeitnehmer. Es knüpft nicht an den Unternehmenserfolg an, sondern stellt eine zeitanteilig verdiente Gegenleistung für die Arbeitsleistung dar, die lediglich erst am Ende eines Kalenderjahres ausgezahlt wird.[1] Der Arbeitnehmer erwirbt also im L...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Dreizehntes Gehalt / 1 Anspruchsgrundlage

Ein gesetzlicher Anspruch auf Auszahlung eines 13. Monatsgehalts besteht nicht. Ein Anspruch muss durch Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung oder Einzelvertrag begründet werden. Anspruchsgrundlage kann auch der allgemeine arbeitsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz sein. Der Arbeitgeber darf nicht willkürlich, d. h. ohne sachlichen Grund, einzelne Arbeitnehmer oder Arbeitnehme...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Dreizehntes Gehalt / 3 Fortzahlung im Krankheitsfall

Bei der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall ist grundsätzlich das vertragsgemäße Arbeitsentgelt fortzuzahlen, also auch das 13. Monatsgehalt. Dies gilt jedoch nur für die Dauer des Anspruchs auf Entgeltfortzahlung.[1] Achtung Kürzungsmöglichkeit bei längerer Krankheit Wird ein 13. Monatsgehalt als arbeitsleistungsbezogene Sonderzahlung vereinbart, so entsteht für Zeiten, in d...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Dreizehntes Gehalt / 5 Stichtagsklauseln

Der Arbeitgeber, der ein 13. Monatsgehalt zusagt, kann die Voraussetzungen bestimmen, unter denen der Arbeitnehmer den Anspruch haben soll. Eine Stichtagsklausel ist aber bei Sonderzuwendungen mit Mischcharakter oder reinem Entgeltcharakter nicht zulässig. Eine Sonderzahlung, die auch Gegenleistung für im gesamten Kalenderjahr laufend erbrachte Arbeit darstellt, kann in Allg...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Dreizehntes Gehalt / 1 Berücksichtigung als Einmalzahlung

In der Sozialversicherung ist das 13. Monatsgehalt beitragsrechtlich als Einmalzahlung zu behandeln und dem Entgeltabrechnungszeitraum der Auszahlung zuzuordnen.[1] Wenn durch diese Zuordnung die monatliche Beitragsbemessungsgrenze überschritten wird, werden die vor der Auszahlung liegenden Entgeltabrechnungszeiträume des laufenden Kalenderjahres berücksichtigt. Etwas andere...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Lohnsteuer / Zusammenfassung

Begriff Die Lohnsteuer ist eine Erhebungsform der Einkommensteuer. Sie wird als Quellensteuer auf den von einem inländischen Arbeitgeber gezahlten Arbeitslohn erhoben. Der Arbeitgeber behält sie vom Lohn und Gehalt seiner Arbeitnehmer ein und führt sie an das örtliche Finanzamt ab. Er ist insoweit für die korrekte Einbehaltung und Abführung an die Finanzbehörden verantwortli...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Lohnsteuer / 1 Berechnung der Lohnsteuer

Für die Lohnsteuerberechnung hat der Arbeitgeber den steuerpflichtigen Teil des Arbeitslohns festzustellen. Dabei ist zwischen laufendem Arbeitslohn und sonstigen Bezügen zu unterscheiden: Laufender Arbeitslohn sind die regelmäßigen Zahlungen, die der Arbeitgeber für die üblichen Entgeltzahlungszeiträume leistet, wie den Monats-, Wochen- oder Tageslohn. Um einen sonstigen Bezu...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 2.2.4.3 Verzicht auf künftige Ansprüche nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses

Rz. 22 Praxis-Beispiel Vereinfacht nach BAG, Urteil v. 20.8.1980, 5 AZR 218/78 [1]: Firma F kündigte am 23.11. das Arbeitsverhältnis mit dem bei ihr seit dem 13.9. beschäftigten, jedoch vom 8.11. bis 12.12. arbeitsunfähigen Arbeitnehmer A fristlos. Im Kündigungsschutzverfahren wurde das Arbeitsverhältnis durch gerichtlichen Vergleich vom 21.12. zum 30.11. beendet. Im Streit ste...mehr