Fachbeiträge & Kommentare zu Gehalt

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Teil B: Grundlagen steuerli... / 11.5.5.1 Darlehen

Besonders wichtig für die zukünftige Betrachtung von konzerninternen Darlehen[1] ist die Tatsache, dass gemäß OECD die Anwendung des Fremdvergleichsgrundsatzes nicht nur die Höhe des Zinssatzes betrifft, sondern auch die Frage, ob ein Darlehen dem Grunde nach als solches anzuerkennen oder (teilweise) als Eigenkapital umzuqualifizieren sei. Für eine solche Qualifizierung der ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Teil B: Grundlagen steuerli... / 5.2.3 Steuerliche inländische F&E-Förderung

Lange Zeit war Deutschland einer von wenigen OECD- und EU-Mitgliedstaaten ohne ein Instrument der steuerlichen Forschungsförderung. Mit dem Forschungszulagengesetz (FZulG) vom 14. Dezember 2019[188] wurde zum 1. Januar 2020 erstmals eine steuerliche Forschungszulage eingeführt, die unabhängig von der jeweiligen Gewinnsituation von allen berechtigten Unternehmen in Anspruch g...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Teil B: Grundlagen steuerli... / 11.5.5.2 Cash Pool

Wie können fremdübliche Zinssätze für Cash Pools ermittelt werden? Im Kern ergeben sich aus VP-Sicht folgende Fragen zur Ausgestaltung von Cash Pools: Ist der Cash Pool Leader stets als Dienstleister anzusehen oder kann er auch als funktions- und risikostarker "Entrepreneur" qualifiziert werden? Nach welcher VP-Methode ist die Vergütung des Cash Pool Leaders zu bestimmen? Ist be...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Geschäftsführung und Haftun... / 1 Problematik

Unternehmer ist grundsätzlich derjenige, der nach § 2 Abs. 1 UStG selbstständig, nachhaltig und mit Einnahmeerzielungsabsicht tätig ist. Für die Frage der nachhaltigen Tätigkeit mit Einnahmeerzielungsabsicht besteht keine weitergehende gesetzliche Definition, die selbstständige Tätigkeit wird hingegen in § 2 Abs. 2 Nr. 1 UStG negativ abgegrenzt. Nichtselbstständig ist danach...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Teil B: Grundlagen steuerli... / 11.5.2.3 Im Lieferpreis enthalten

Eine Verrechnung von warenbezogenen Dienstleistungen im Lieferpreis der Ware ist dann denkbar und von der deutschen Finanzverwaltung[396] akzeptiert, soweit dies auch unter fremden Dritten üblich ist. Kritisch ist diese Verrechnungsart vor allem dann, wenn der Umfang der Leistungen in einem disproportionalen Verhältnis zum Umfang der Warenlieferungen steht. Häufig ist diese M...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Teil B: Grundlagen steuerli... / 10 Charakterisierung der Unternehmen

Autoren: Jörg Hanken, Daniel Retzer Im vorherigen Kapitel 9 wurde gezeigt, wie eine ausführliche und differenzierte F&R-Analyse erstellt wird – idealerweise auf Transaktionsebene und horizontal (d. h. zwischen den Parteien) sowie vertikal (d. h. zwischen den Funktionen und Risiken) gewichtet.[324] In diesem Kapitel wird nun der nächste Schritt beschrieben: die Charakterisierun...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Teil B: Grundlagen steuerli... / 11.5.5.3 Treasury-Funktionen

Eine Treasury-Funktion[1] nimmt verschiedenste Aufgaben wahr: Cash- und Liquiditätsmanagement, die Beschaffung von Fremd- und Eigenkapital sowie die Verwaltung von Geschäftsbeziehungen zu Banken und Ratingagenturen werden dabei explizit von der OECD genannt. Grundsätzlich betrachtet die OECD Treasury-Funktionen, wie die Rolle als konzerninterner Cash-Pool-Führer, als Routine...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Teil B: Grundlagen steuerli... / 5.1.10 ATAD-Umsetzungsgesetz und Abzugssteuerentlastungsmodernisierungsgesetz

Autoren: Jörg Hanken, Dr. Isabel Ruhmer-Krell, Sandra Ahrens Am 10. Dezember 2019 hat das Bundesministerium der Finanzen einen Referentenentwurf zur Umsetzung der sog. "EU Anti Tax Avoidance Directive"[153] (kurz ATAD) veröffentlicht. Die ATAD-Richtlinie enthält wesentliche Maßnahmen zur Verhinderung von Steuervermeidungspraktiken im EU-Binnenmarkt und steht im engen Zusammen...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Teil B: Grundlagen steuerli... / 6.3.2 Verdeckte Gewinnausschüttung ("vGA")

Eine vGA ist gem. R 8.5 KStR wie folgt definiert:mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Geschäftsführung und Haftun... / 3.1 Sachverhalt

Die X-GmbH ist Komplementärin verschiedener Kommanditgesellschaften, die ihren Sitz im Inland haben. Teilweise erhält die X-GmbH für die Geschäftsführungsleistung und die Übernahme der Haftung gesondert berechnete Entgelte, teilweise übernimmt die X-GmbH als Komplementärin gegen gesondert berechnetes Entgelt die Haftung bei den Personengesellschaften. Gesellschafter der X-Gmb...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Geschäftsführung und Haftun... / Zusammenfassung

Leistungen zwischen einem Gesellschafter und seiner Gesellschaft, an der er beteiligt ist, sind dann steuerbare Umsätze, wenn der Gesellschafter selbstständig, nachhaltig und mit Einnahmeerzielungsabsicht tätig ist. Auch Geschäftsführungsleistungen oder die Haftungsübernahme gegen Vergütung können unter diesen Bedingungen als unternehmerische Betätigung angesehen werden. Ob ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Teil B: Grundlagen steuerli... / 11 Verrechnungspreismethoden

Autoren: Jörg Hanken, Isabel Ruhmer-Krell, Ron Darward Dieses Kapitel erläutert die gebräuchlichen Methoden zur Berechnung einer fremdvergleichskonformen konzerninternen Vergütung. Sowohl auf nationaler als auch auf internationaler Ebene haben sich grundsätzlich fünf Verrechnungspreismethoden zur Bestimmung einer fremdvergleichskonformen Vergütung für den Austausch konzernint...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Teil B: Grundlagen steuerli... / 11.5.5.4 Garantien/Bürgschaften

Garantien bzw. Bürgschaften[1] innerhalb eines Konzerns können sehr unterschiedlich ausfallen, wobei die häufigste Konstellation sicherlich die (schriftliche) Garantie eines Konzernunternehmens für das externe Bankdarlehen eines anderen verbundenen Unternehmens darstellt, auf Basis derer der Darlehensnehmer das Darlehen entweder zu günstigeren Konditionen, einen höheren Darl...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Umsatzsteuer und Beteiligungen / 3 Fall: Die Geschäftsräume

Sachverhalt Schönheitschirurg S hat nach Abschluss aller notwendigen Ausbildungsschritte eine chirurgische Fachklinik eröffnet, in der er zu ca. 50 % steuerfreie ärztliche Leistungen nach § 4 Nr. 14 UStG und zu ca. 50 % steuerpflichtige schönheitschirurgische Leistungen ausführt. Da er seine Praxis gerne in eigenen Räumen unterhalten wollte, hatte er zusammen mit seinem Vater...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Umsatzsteuer und Beteiligungen / 1 Problematik

Das Halten von Beteiligungen an anderen Unternehmen kann in vielschichtiger Weise er­folgen. Von dem einfachen Kauf von Anteilen an einer Personen- oder Kapitalgesellschaft bis hin zu einem umfangreichen Beteiligungserwerb, verbunden mit einem aktiven Eingreifen in die Tätigkeiten der Gesellschaften, sind alle Zwischenformen denkbar. Dabei muss immer unterschieden werden, ob...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Teil B: Grundlagen steuerli... / 15.1 BMF-Schreiben

Schreiben des Bundesfinanzministeriums werden auch als Erlasse bezeichnet. Sie sind zwingend für die Finanzverwaltung bindend und in Betriebsprüfungen von den Betriebsprüfern anzuwenden. Da die BMF-Schreiben jedoch die Auslegung der Steuergesetze aus Sicht der Finanzverwaltung zusammenfassen, sind sie weder für Steuerpflichtige noch für Gerichte bindend. Ein Steuerpflichtige...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Teil B: Grundlagen steuerli... / 11.5.2 Dienstleistungen

Die folgende Tabelle fasst typische Transaktionsgruppen aus dem Bereich Dienstleistungen und die i. d. R. anwendbaren VP-Methoden zusammen:mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Teil B: Grundlagen steuerli... / 5.1.11 Neue BMF-Schreiben 2020 und 2021

Autoren: Jörg Hanken, Ron Dorward Am 3. Dezember 2020[1] und am 14. Juli 2021[2] veröffentlichte die deutsche Finanzverwaltung zwei neue BMF-Schreiben, mit denen sie ihre Interpretation der Gesetzesänderungen (z. B. § 1 AStG) darlegt und mit denen sie einige "alte" BMF-Schreiben ersetzt hat. Einzelne Passagen stellen Verschärfungen dar. Auch wenn die BMF-Schreiben für Gericht...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Teil B: Grundlagen steuerli... / 14.3.4.1.1 Ertragsteuerliche/VP-Aspekte

LRD vertreibt die Waren im eigenen Namen und auf eigene Rechnung Beurteilung des Funktions- und Risikoprofils der Beteiligten, hier: HQ = Strategieträger, LRD = Routinevertriebsgesellschaft/LRD Wahl der geeigneten Verrechnungspreismethode, hier: z. B. Wiederverkaufspreismethode oder TNMM Angemessenheit der Vergütung für LRD bestimmen: oft Erstellung einer Benchmarking-Studie Aus...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Teil B: Grundlagen steuerli... / 14.3.4.2.1 Ertragsteuerliche/VP-Aspekte

Agent vertreibt im fremden Namen und auf fremde Rechnung von HQ Beurteilung des Funktions- und Risikoprofils der Beteiligten, hier: HQ = Strategieträger, Agent = Routineunternehmen Wahl der geeigneten Verrechnungspreismethode, hier: z. B. umsatzabhängige Provision Angemessenheit der Vergütung für Agent bestimmen: oft Erstellung einer Benchmarking-Studie Ausgestaltung des konzern...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Teil B: Grundlagen steuerli... / 11.5.5.5 Konzerninterne (Rück-)Versicherungen

Konzerninterne Versicherungen[1] kann es z. B. zur Bündelung bzw. Diversifizierung von Risiken innerhalb einer Gruppe zwecks besserer externer Gruppenversicherung oder in Fällen von extern nicht versicherbaren Risiken geben. Eine häufige Sorge bei rein konzerninternen Versicherungen ist die Frage nach der korrekten Abgrenzung bzw. Charakterisierung des Geschäftsvorfalls. Ker...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Teil B: Grundlagen steuerli... / 14.3.3 Grundlagen Umsatzsteuer

Die Umsatzsteuer ("USt") ist keine "Personensteuer", d. h., sie knüpft nicht an die persönlichen Verhältnisse und individuelle Leistungsfähigkeit bzw. Zahlungsfähigkeit der beteiligten Personen an. Es handelt sich stattdessen um eine "Sach- oder Objektsteuer" bzw. eine "allgemeine Verbrauchsteuer", die den Verbrauch von Waren und Dienstleistungen besteuert. Der Umsatzsteuer ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Teil B: Grundlagen steuerli... / 5.1.5 Typische Risikosachverhalte aus Betriebsprüfungen

Steuerliche Betriebsprüfungen betreffen in Deutschland fast jedes Unternehmen, wobei größere Unternehmen häufiger geprüft werden als kleinere Unternehmen. Eine PwC-Studie[93] aus dem Jahre 2015 fasst die Beobachtungen von über 200 deutschen Unternehmen wie folgt zusammen: Häufigster Prüfungszeitraum war im Jahr 2015 der Zeitraum 2008 bis 2012 Eine deutliche Mehrheit der Untern...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Beschränkung des Vorsteuera... / 4.3 Lösung

A ist Unternehmer, da er im Rahmen seines Architekturbüros selbstständig, nachhaltig und mit Einnahmeerzielungsabsicht tätig ist.[1] Soweit er das Haus für seine privaten Wohnzwecke nutzt, ist er nicht unternehmerisch tätig. Generell kann er Leistungen, die er sowohl für unternehmerische als auch für private Zwecke verwenden möchte, insgesamt seinem Unternehmen zuordnen.[2] V...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Teil B: Grundlagen steuerli... / 11.5.5 Finanzierung

Die folgende Tabelle fasst typische Transaktionsgruppen und die i. d. R. anwendbaren VP-Methoden zusammen:mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Teil B: Grundlagen steuerli... / 12.1.3 Inhalte des Master Files

Die sog. Stammdokumentation ("Master File") soll einen Überblick über die Art der weltweiten Geschäftstätigkeiten der multinationalen Unternehmensgruppe sowie die von ihr angewandte Verrechnungspreissystematik verschaffen. Neben der Darstellung des Organisationsaufbaues ist hierbei auch die Wertschöpfungskette sowie die geografische Verteilung der Unternehmensaktivitäten zu ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Teil B: Grundlagen steuerli... / 11.5.2.5 Indirekte Umlagenabrechnung

Das folgende Schaubild zeigt unterschiedliche Arten der indirekten Umlagenabrechnung[420] sowie die Abgrenzung zu "Pools": Abb. 105: Unterschiedliche Arten der indirekten Umlagenabrechnung und Abgrenzung zu "Pools" Umlagen sind in der steuerlichen, aber auch in der Controllingwelt umstritten, weil die Verrechnungen zwar relativ wenig administrativen Aufwand verursachen, aber d...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Teil B: Grundlagen steuerli... / 12.1.2 Inhalte des Local Files

Die landesspezifische, unternehmensbezogene Dokumentation ("Local File") setzt sich im Wesentlichen aus der Sachverhalts- und der Angemessenheitsdokumentation zusammen. Für den Nach-BEPS-Zeitraum ist dies nun ausdrücklich gesetzlich geregelt.[595] Nachfolgend werden die notwendigen Inhalte für das Local File im Nach-BEPS-Zeitraum gemäß der GAufzV 2017 dargestellt. Auch für de...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Teil B: Grundlagen steuerli... / 5.1.8. OECD Pillar 1

Die erste Säule Pillar 1[1] befasst sich im Rahmen der Neuverteilung von Besteuerungsrechten mit folgenden Fragen:[140] Was ist eine Geschäftspräsenz und wie geht man für die Besteuerung mit Aktivitäten ohne physische Präsenz (z. B. beim Onlinehandel) um? Welcher Anteil der Gewinne sollte bzw. könnte in denjenigen Ländern besteuert werden, in denen Kunden/Nutzer digitaler Gesc...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Teil B: Grundlagen steuerli... / 11.5.2.4 Direkte Einzelabrechnung

Bei dieser Methode werden die einzelfallbezogenen/beauftragten Leistungen direkt von dem Leistungserbringer an den Leistungsempfänger abgerechnet. Häufig geschieht dies auf Basis von Stunden-/Manntagessätzen, was eine Zeiterfassung ("Time Sheets") erfordert. Dieses Verfahren ist zwar einzelfallgerecht und somit steuerlich sehr gut verteidigbar, aber es verursacht erheblichen...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Teil B: Grundlagen steuerli... / 9.5 Praxisbericht quantitative Wertbeitragsanalyse

In diesem Praxisbericht wird eine Wertbeitragsanalyse (Value Contribution Analysis, VCA) dargestellt, wie sie in der X-Gruppe über einen Zeitraum von rund 16 Monaten erarbeitet wurde. Federführend in diesem Projekt waren die Mitarbeiter des zur Steuerabteilung gehörenden Verrechnungspreisteams. Unterstützt wurden sie von verschiedenen Kollegen der operativen Geschäftseinheit...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Teil B: Grundlagen steuerli... / 8 Sachverhaltsermittlung (tatsächliche Transaktion)

So trivial es scheinen mag, aber die Sachverhaltsermittlung ist das "A und O" für eine profesionalle und effiziente Beurteilung und Lösungsfindung hinsichtlich folgender Frage: Wie lässt sich die tatsächliche Transaktion (siehe am Ende dieses Kapitels) möglichst gut beschreiben und mit welcher VP-Methode soll man die konzerninterne Lieferung oder Leistung bepreisen, um eine ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Teil B: Grundlagen steuerli... / 9.3 Was bedeutet die "DEMPE"-Funktion?

In Ergänzung zu den oben dargestellten Änderungen in Kapitel I der OECD-RL sei überdies auf das im Zuge des BEPS-Projektes neugefasste Kapitel VI ("Besondere Überlegungen bezüglich immaterieller Wirtschaftsgüter") hingewiesen. Dieses stellt im Hinblick auf die Zuordnung von Erträgen aus immateriellen Wirtschaftsgütern entscheidend auf die sog. "DEMPE"-Funktionen ab, wonach n...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Teil B: Grundlagen steuerli... / 13.1.2.1 Ablauf eines APA

Das Vorabverständigungsverfahren läuft, vereinfacht dargestellt, folgendermaßen ab: Abb. 144: Ablauf des Vorabverständigungsverfahrens Vorgespräch (Pre-filing) Üblicherweise beginnt ein APA-Verfahren mit einem sogenannten "Pre-filing Meeting", bei dem mit den jeweiligen Landesvertretern der Finanzbehörden die wesentlichen Rahmenbedingungen des APA (angedachter Sachverhalt, gepl...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Teil B: Grundlagen steuerli... / 11.6 Outcome Testing Approach oder Price Setting Approach?

Worum geht es hierbei? Die Arbeitsgruppe 6 der OECD hat mit ihrem Schreiben vom 6. Juni 2012[523] die Unternehmen darum gebeten, die von der OECD vorgeschlagenen Änderungen zur Frage des "richtigen" Zeitpunkts der VP-Bildung und des "richtigen" Zeitpunkts der Überprüfung dessen, ob die VP insbesondere im Hinblick auf die praktische Umsetzbarkeit hin angemessen sind, zu kommenti...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 3.3 Lohn von dritter Seite

Tz. 45 Stand: EL 130 – ET: 02/2023 In den Fällen des § 38 Abs. 3a EStG (Anhang 10); Ansprüche des Arbeitnehmers auf Arbeitslohn unmittelbar gegen einen Dritten) ist ein Lohnkonto vom Dritten zu führen. In den Fällen des § 38 Abs. 3a Satz 2 EStG (Anhang 10) ist der Arbeitgeber anzugeben und auch der Arbeitslohn einzutragen, der nicht vom Dritten, sondern vom Arbeitgeber selbst...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 3.1 Laufender Arbeitslohn

Tz. 40 Stand: EL 130 – ET: 02/2023 Bei jeder Lohnzahlung für das Kalenderjahr, für das das Lohnkonto gilt, sind im Lohnkonto die Art und die Höhe des gezahlten Arbeitslohnes einschließlich der steuerfreien Bezüge sowie die einbehaltene oder übernommene Lohnsteuer, Kirchenlohnsteuer, Solidaritätszuschlag einzutragen; an die Stelle der Lohnzahlung tritt in den Fällen des § 39b ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 02/2023, Vereinbarte Vergütung des vom Prozessbevollmächtigten in eigenen Namen beauftragten Terminsvertreters keine Auslage i.S.v. Vorbem. 7 Abs. 1 S. 2 VV

Vorbem. 7 Abs. 1 S. 2 VV RVG; §§ 670, 675 BGB; §§ 91, 104 ZPO Leitsatz Beauftragt der Prozessbevollmächtigte im eigenen Namen einen Terminsvertreter zur Wahrnehmung der mündlichen Verhandlung, handelt es sich bei den dadurch dem Prozessbevollmächtigten entstehenden Kosten in Form der Vergütung des Terminsvertreters nicht um Auslagen i.S.v. Vorbem. 7 Abs. 1 S. 2 VV. Derartige K...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 02/2023, Vereinbarte Ve... / Leitsatz

Beauftragt der Prozessbevollmächtigte im eigenen Namen einen Terminsvertreter zur Wahrnehmung der mündlichen Verhandlung, handelt es sich bei den dadurch dem Prozessbevollmächtigten entstehenden Kosten in Form der Vergütung des Terminsvertreters nicht um Auslagen i.S.v. Vorbem. 7 Abs. 1 S. 2 VV. Derartige Kosten sind selbst dann, wenn der Mandant dem Prozessbevollmächtigten ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 02/2023, Vereinbarte Ve... / III. Bedeutung für die Praxis

1. Grundsatz Der Entscheidung ist zuzustimmen. Dies beruht bereits auf dem Umstand, dass den Beklagten zu 2 und 3 mangels Bestehens eines Vertragsverhältnisses zu dem Terminsvertreter für dessen Tätigkeit keine Kosten entstanden sind. Gesetzliche Gebühren und Auslagen für den Terminsvertreter, die jedenfalls dem Grunde gem. § 91 Abs. 2 S. 1 ZPO erstattungsfähig sein können, f...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 02/2023, Vereinbarte Ve... / I. Sachverhalt

Die Prozessbevollmächtigten der Beklagten zu 2 und 3 hatten im eigenen Namen für die Wahrnehmung der mündlichen Verhandlung vor dem LG Leipzig einen Terminsvertreter beauftragt und diesem ein Pauschalhonorar von 400,00 EUR gezahlt. Soweit hier von Interesse stellten die Rechtsanwälte den Beklagten zu 2 und 3 die ihnen für die Vertretung vor dem LG Leipzig angefallene Vergütu...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 02/2023, Vereinbarte Ve... / II. Pauschalhonorar des Terminsvertreters

1. Vereinbartes Pauschalhonorar nicht erstattungsfähig Nach Auffassung des OLG Dresden sind im Rahmen des prozessualen Kostenerstattungsanspruchs nach § 91 Abs. 2 S. 1 ZPO nur die auf der Grundlage des RVG angefallenen gesetzlichen Gebühren und Auslagen des Rechtsanwalts festzusetzen. Demgegenüber seien Rechtsanwaltskosten, die auf einer Honorarvereinbarung beruhten, grds. be...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 02/2023, Keine ordnungs... / 3 Anmerkung:

Die Entscheidung macht auf ein Problem aufmerksam, das sich seit Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs in der Praxis häufiger stellen wird. Um die Bedeutung der ordnungsgemäßen Mitteilung der anwaltlichen Vergütungsberechnung besser verstehen zu können, sollen hier einige Grundsätze des anwaltlichen Vergütungsrechts erörtert werden. Grundsätze Beim anwaltlichen Vergütun...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 3.2 Pauschale Lohnversteuerung

Tz. 43 Stand: EL 130 – ET: 02/2023 Werden Arbeitslöhne pauschal versteuert, hat der Verein Aufzeichnungen in vereinfachter Form zu führen. Die Aufzeichnungen müssen nach § 4 Abs. 2 Nr. 8 LStDV (Anhang 8) in Form eines Sammelkontos geführt werden, das Folgendes enthalten muss: entweder in den Fällen des § 40 Abs. 1 Nr. 2 und Abs. 2 EStG (Anhang 10): den Tag der Zahlung des Arbei...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Grundsatz

Tz. 61 Stand: EL 130 – ET: 02/2023 Der Verband/Verein hat gem. § 8 Abs. 1 BVV in den Entgeltsunterlagen folgende Angaben über den Beschäftigten aufzunehmen: Beitragsnachweise und Belege über erstattete Meldungen zur Sozialversicherung (Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung); die Personalien des Beschäftigten, ggf. auch das betriebliche Ordnungsmerkmal. Bei Ausländern aus Sta...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 02/2023, Die sog. Alkoh... / d) Bestimmung der BAK

Die Feststellung der BAK erfolgt nach den Vorgaben der Rechtsprechung.[28] In der Praxis wird durch polizeiliche bzw. staatsanwaltliche Ermittlungen der Blutalkoholgehalt geprüft und ein BAK-Wert[29] festgestellt. Dieser in der Ermittlungsakte befindliche Wert wird im Rahmen der zivilrechtlichen Auseinandersetzung regelmäßig herangezogen. Die denkbaren Fragen einer korrekten...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / aa. Relevanz und Verlässlichkeit

Tz. 55 Stand: EL 49 – ET: 02/2023 Relevanz und Verlässlichkeit sind in CF 2.6ff. definiert. Durch die Bezugnahme auf das Rahmenkonzept möchte der Standardsetter sicherstellen, dass vom Unternehmen in Ermangelung einer Regelung durch den Standardsetter selbst entwickelte Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden auf demselben theoretischen Fundament basieren wie die von ihm verabs...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 02/2023, Transparenz be... / III. Klare und verständliche Klausel

1. Allgemeines Das Oberste Gericht Litauens hatte u.a. danach gefragt, ob Art. 4 Abs. 2 der Richtlinie 93/13 dahin auszulegen sei, dass eine Klausel eines zwischen einem Rechtsanwalt und einem Verbraucher geschlossenen Vertrags über die Erbringung von Rechtsdienstleistungen, nach der sich die Vergütung Letzterer nach dem Zeitaufwand richtet und die außer dem geltenden Stunden...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 02/2023, Transparenz be... / II. Hauptgegenstand des Vertrages

Der EuGH stellt zunächst klar, dass Art. 4 Abs. 2 der Richtlinie 93/13 dahin auszulegen ist, dass eine Klausel eines zwischen einem Rechtsanwalt und einem Verbraucher geschlossenen Vertrags über die Erbringung von Rechtsdienstleistungen, nach der sich die Vergütung Letzterer nach dem Zeitaufwand richtet, unter diese Bestimmung fällt. Die Zeithonorar-Klausel betreffen den sog...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 02/2023, Neues Betreuung... / 4. Unzulässige letztwillige Begünstigung des Betreuers

§ 30 Abs. 1 BtOG untersagt es einem Berufsbetreuer (§ 19 Abs. 2 BtOG), über die ihm zustehende Vergütung hinaus von dem von ihm Betreuten Geld oder geldwerte Leistungen anzunehmen. Dies gilt ausdrücklich auch für Zuwendungen im Rahmen einer Verfügung von Todes wegen (§ 30 Abs. 1 S. 2 BtOG). Die Vorschrift ähnelt den an die Stelle des früheren § 14 HeimG getretenen landesrech...mehr