Fachbeiträge & Kommentare zu Gehalt

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§ 2 Grundlagen und aktuelle... / 5. Sonderfall: Testamentsvollstreckung an Unternehmen

Rz. 29 Im Bereich der Testamentsvollstreckung an Unternehmen besteht angesichts der besonders großen Bandbreite an Kriterien und der eher noch weniger gefestigten Rechtsprechung ein besonders großer Regelungsbedarf. Ausgehend vom Kriterium der Verantwortungsvergütung ist es dabei u.E. weniger angebracht, eine reine Umsatz- oder Ertragsbetrachtung des Unternehmens als Kriteri...mehr

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§ 3 Vergütungstabellen / 4. Testamentsvollstreckung über Unternehmen und Unternehmensbeteiligungen

Rz. 50 Besondere Probleme treten bei Verwaltungsvollstreckungen (Dauervollstreckungen) auf, wenn ein Geschäftsbetrieb in den Nachlass fällt, sei es als Unternehmen, sei es als Unternehmensbeteiligung. Für die Vergütung des Testamentsvollstreckers werden in diesen Fällen besondere Gesichtspunkte maßgebend sein. Rechtsprechung und Literatur haben sich mit diesen speziellen Fra...mehr

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§ 3 Vergütungstabellen / c) Modell Insolvenzrechtliche Vergütungsverordnung

Rz. 75 Einen positivrechtlichen Anhaltspunkt liefert die Insolvenzrechtliche Vergütungsverordnung (InsVV) in der ab 1.1.2021 geltenden Fassung. Allerdings ist zu berücksichtigen, dass bei der InsVV wie auch bei den übrigen Tabellen – anders als bei den DNotV-Empfehlungen und der Groll´schen Tabelle – die Vergütung nicht einfach ablesbar ist, sondern gestaffelt berechnet werd...mehr

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§ 2 Grundlagen und aktuelle... / 4. Zuschlag wegen besonderer sozialer Verantwortung?

Rz. 25 Aber auch in den Fällen, in denen die Testamentsvollstreckung in besonderer sozialer Verantwortung erfolgt – und diese sind in der Praxis gar nicht so selten – erweist sich die Gebührenbegrenzung als ein eher kontraproduktives Mittel. Rz. 26 Praxisbeispiel Ein Einzelunternehmen, alt eingesessen, aber ohne nennenswerten Verkehrswert, soll durch den Testamentsvollstrecke...mehr

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§ 7 Zeitvergütung für den T... / I. Grundsätzliche Positionen von Rechtsprechung und Literatur

Rz. 5 Zunächst wird der sicherlich in der Praxis erhebliche Einwand erhoben, der Bundesgerichtshof habe die Zeitvergütung ausdrücklich abgelehnt.[7] Tatsächlich hat sich der Bundesgerichtshof zuletzt im Jahr 2005 im Rahmen einer Nichtzulassungsbeschwerde mit der Frage eines Zeithonorars als Kriterium für die Angemessenheitsbestimmung im Rahmen des § 2221 BGB beschäftigt. Für...mehr

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§ 2 Grundlagen und aktuelle... / II. Sicht des Testamentsvollstreckers

Rz. 9 Aus der Sicht des Testamentsvollstreckers ist festzustellen, dass sich die tatsächlichen und rechtlichen Rahmenbedingungen in den zurückliegenden fünfzehn Jahren deutlich geändert haben. Die bisherige Rechtsprechung datiert überwiegend aus Zeiten, als die Testamentsvollstreckung entweder als reiner Freundschaftsdienst angesehen oder ausschließlich durch Rechtsanwälte u...mehr

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§ 3 Vergütungstabellen / I. Die Tabellen als Grobraster

Rz. 35 Würde man bei der Ermittlung des Vergütungsgrundbetrages aufhören, wäre nicht ausreichend nach der Art der Testamentsvollstreckung differenziert: Die "Tabellenwerte" sollen nämlich nach ihrem eigenen Anspruch nur die glatte Abwicklung unter normalen Verhältnissen abgelten. Sie decken den Zeitraum bis zur Beendigung der Tätigkeit des Testamentsvollstreckers ab; das ist...mehr

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§ 5 Formulierungsbeispiele ... / C. Individuelle, gesonderte Vereinbarungen mit den Erben?

Rz. 18 Eine zwischen dem Testamentsvollstrecker und den Erben mangels letztwilliger Anordnung ausgehandelte Vergütung ist regelmäßig angemessen[32] und daher eine ausgezeichnete und in der Praxis erprobte Möglichkeit, Streitigkeiten über die Vergütung zu vermeiden.[33] Eine solche Vereinbarung sollte möglichst zu Beginn der Tätigkeit der Testamentsvollstreckung getroffen wer...mehr

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§ 8 Besteuerung der Testame... / e) Einkünfte aus mehrjähriger Tätigkeit gem. § 34 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 4 EStG

Rz. 14 Für außerordentliche Einkünfte sieht § 34 Abs. 1 EStG eine Tarifermäßigung nach der sog. "Fünftelregelung" vor, um eine Übermaßbesteuerung durch die Progressionswirkung bei einer Zusammenballung von Einkünften in einem Veranlagungszeitraum zu vermeiden. Zu den außerordentlichen Einkünften rechnen nach § 34 Abs. 2 Nr. 4 EStG auch Vergütungen für eine mehrjährige Tätigk...mehr

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§ 3 Vergütungstabellen / III. Anfechtung

Rz. 85 Hat der Erblasser die Anwendung einer bestimmten Tabelle letztwillig verfügt, ist damit eine entscheidende Vorfrage, die sich ohne besondere Vergütungsregelung stellen würde, schon erledigt. Gleichwohl können sich in der Folge Probleme ergeben. Vor allem bei großen Nachlässen, bei den sich aufgrund der vom Erblasser verfügten Tabelle eine besonders hohe Vergütung erre...mehr

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§ 3 Vergütungstabellen / I. Ausgangslage

Rz. 1 Das deutsche Erbrecht folgt einem privatautonomen Konzept. Dies gilt auch für die Vergütung des Testamentsvollstreckers. Es bleibt den Beteiligten – Erblasser, Testamentsvollstrecker und Erben – überlassen, sie festzusetzen oder zu vereinbaren. Jedenfalls fehlt eine gesetzliche Rahmenregelung mit verlässlichen Parametern für die Höhe der Vergütung. Kommt es nicht zu ei...mehr

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§ 7 Zeitvergütung für den T... / F. Formulierungshilfe

Rz. 30 Formulierungsbeispiel: Anordnung einer Zeitvergütung in der letztwilligen Verfügungmehr

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§ 7 Zeitvergütung für den T... / E. Nachweis der geleisteten Stunden

Rz. 24 In dem Maße, in dem sich die Stundenvergütung von Testamentsvollstreckern gerade bei anspruchsvollen Nachlassgestaltungen durchzusetzen beginnt, werden die Anforderungen an den Nachweis der geleisteten Tätigkeit des Testamentsvollstreckers unterschiedlich beurteilt. Auszugehen ist zunächst von dem Grundsatz, dass derjenige, der eine für sich positive Rechtsfolge gelte...mehr

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§ 3 Vergütungstabellen / I. Veränderte Geldwertverhältnisse

Rz. 64 Die Geldwertverhältnisse haben sich in Deutschland in den letzten Jahrzehnten deutlich verändert, vor allem im Zuge der Euro-Einführung und durch den Anstieg der Immobilienpreise. Der Verbraucherpreisindex für Deutschland (VPI) hat sich seit dem Jahr 2000 (Veröffentlichung der DNotV-Empfehlungen) bis zum Jahre 2020 von 79,9 auf 105,8 Punkte, also von 100 % auf 132 % e...mehr

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§ 6 Testamentsvollstreckerv... / II. Honorarmodelle und -höhe

Rz. 23 Die gesetzliche Regelung zur Vergütung des Testamentsvollstreckers in § 2221 BGB gilt selbstverständlich berufsgruppenübergreifend und somit auch für Banken. Um Streit und Unklarheiten zu vermeiden, sollte der Erblasser die Vergütung des späteren Testamentsvollstreckers im Einvernehmen mit diesem selbst regeln. Die am Markt tätigen Institute bieten ihren Kunden in der...mehr

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§ 8 Besteuerung der Testame... / IV. Fazit

Rz. 46 Testamentsvollstrecker, welche die Gelegenheit haben, auf die Testamentsvollstreckeranordnungen in den letztwilligen Verfügungen Einfluss zu nehmen, können gegebenenfalls dabei auch die steuerlichen Folgen für sich selbst berücksichtigen. Beratungsseitig geschieht dies regelmäßig im Einvernehmen mit dem Erblasser. Durch die geschickte Wahl der Zahlungszeitpunkte der Te...mehr

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§ 2 Grundlagen und aktuelle... / V. Zeithonorare

Rz. 36 Die Nachteile von Pauschalvergütungen, seien sie durch Gegenstandswerte oder durch Festbeträge bestimmt, zeigen sich immer dann, wenn der investierte Zeitaufwand gering und die Pauschalvergütung hoch ist. Aufgewandte Zeit und "verdientes" Honorar haben nach allgemeinem Verständnis in einem angemessenen Verhältnis zu stehen, ansonsten werden sie als ungerecht empfunden...mehr

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§ 3 Vergütungstabellen / I. Beurkundungsverfahren

Rz. 81 Fraglich ist, wie in letztwilligen Verfügungen wirksam auf Vergütungstabellen verwiesen werden kann. Testamente – notariell beurkundete wie auch privatschriftlich erstellte – enthalten häufig pauschale Bezugnahmen auf Tabellen, nach denen sich die Vergütung des Testamentsvollstreckers richten soll. Entsprechende Formulierungen sind in fast allen kautelarjuristischen W...mehr

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§ 2 Grundlagen und aktuelle... / IV. Pauschalhonorar?

Rz. 35 In der Praxis der letztwillig verfügten Testamentsvollstreckervergütung erscheinen Pauschalhonorare in der Form eines bestimmten Vomhundertsatzes des Nachlasses und – seltener – in der Form einer betragsmäßig festgelegten Vergütung. Im Rahmen der an dieser Stelle zu beurteilenden Frage, ob ein Pauschalhonorar eine angemessene Vergütung im Sinne des § 2221 BGB darstell...mehr

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§ 2 Grundlagen und aktuelle... / IV. Sicht des Erblassers

Rz. 13 Es verbleibt ein kontrollierender Blick auf die Interessenlage des Erblassers. Betroffen ist das von ihm geschaffene Vermögen, mit dem er nach seinem Belieben verfahren kann. Der Bundesgerichtshof[25] hat deutlich herausgestellt, dass es die freie Entscheidung des Erblassers ist, welche Person er zum Testamentsvollstrecker bestimmt und dass mit der Wahl der Person des...mehr

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§ 3 Vergütungstabellen / 3. Wertvergütung als maßgebliches Modell

Rz. 5 Fehlt eine Aussage des Erblassers zur Vergütung, hat diese nach § 2221 BGB angemessen zu sein. Der Grundsatz der Angemessenheit, der in § 2221 BGB verankert ist, beinhaltet zum einen zum anderen Aufgrund des Differenzierungsgebots ist im Rahmen der erforderlichen Einzelfallbetrachtung auf die vom Testamentsvollstrecker ko...mehr

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§ 3 Vergütungstabellen / 1. Eigenes Selbstverständnis

Rz. 10 Die veröffentlichten und in der Praxis angewandten Vergütungstabellen sind nicht mit gesetzlichen Vergütungsordnungen (z.B. für Rechtsanwälte, Notare etc.) zu vergleichen. Tabellen sind, wie bei der erstmaligen Vorstellung der DNotV-Empfehlungen betont wurde,[4] nur eine Hilfestellung. Die Anwendung der Tabellen ist eine Art Annährungsversuch; Verfügungen von Todes we...mehr

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§ 3 Vergütungstabellen / 3. Letztwillige Bezugnahme auf Tabellen

Rz. 13 Hat der Erblasser selbst die Vergütung festgesetzt und dabei auf Vergütungstabellen verwiesen, sind diese dann im Kontext der maßgeblichen Verfügung von Todes wegen zu sehen, auch die Art der Anwendung der Tabellen kann dabei durch Auslegung des letzten Willens festgelegt werden. Auch Irrtümer über den Inhalt der verfügten Vergütung sind zu berücksichtigen (vgl. dazu ...mehr

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§ 3 Vergütungstabellen / 8. InsVV

Rz. 28 Seit dem 1.1.2021 gilt eine neue Fassung des § 2 Abs. 1 InsVV:[23] Der Insolvenzverwalter erhält in der Regelmehr

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§ 8 Besteuerung der Testame... / 3. Kleinunternehmerregelung und Vorsteuerabzug

Rz. 29 Mangels Steuerbefreiung sind die im Inland gegen Entgelt erbrachten Leistungen des Testamentsvollstreckers grundsätzlich umsatzsteuerpflichtig. Gleichzeitig besteht die Möglichkeit, die in Eingangsrechnungen ausgewiesene Umsatzsteuer als Vorsteuer abzuziehen. Allerdings ist – zumindest soweit die Testamentsvollstreckung nicht im Rahmen des bestehenden anwaltlichen oder...mehr

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§ 3 Vergütungstabellen / 4. Umsatzsteuer

Rz. 61 Von erheblicher wirtschaftlicher Bedeutung ist, ob die Testamentsvollstreckervergütung eine Brutto- oder Nettovergütung ist. § 7 InsVV sieht vor, dass die Umsatzsteuer zur Vergütung des Insolvenzverwalters hinzukommt, ebenso § 3 Abs. 1 S. 3 VBVG für den Betreuer.[43] Für § 2221 BGB fehlt eine gesetzliche Regelung. Rz. 62 Die Vergütung sollte hiernach eine Bruttovergütu...mehr

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§ 10 Empirisches / 3. Die Häufigkeit der verschiedenen Vergütungsformen

Rz. 26 Die zuvor erwähnten Vergütungsformen teilen sich prozentual wie folgt auf:mehr

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§ 5 Formulierungsbeispiele ... / D. Außergerichtliche Durchsetzung des Vergütungsanspruchs

Rz. 21 Vor einer unter Umständen zeit- und kostenintensiven gerichtlichen Geltendmachung sollte der Testamentsvollstrecker auch im Streitfall zumindest den Versuch einer außergerichtlichen Durchsetzung seines Vergütungsanspruches unternehmen. Das ist schon allein deshalb erforderlich, um die Gefahr einer Belastung mit den vollen Prozesskosten nach sofortigem Anerkenntnis der...mehr

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§ 2 Grundlagen und aktuelle... / I. Formel der Rechtsprechung

Rz. 7 Die Rechtsprechung greift hierbei auf eine Formel zurück, die der Bundesgerichtshof vor mittlerweile über 60 Jahren entwickelt hat.[15] Danach gilt Folgendes: Zitat "Für die Vergütung des Testamentsvollstreckers (ist) der ihm im Rahmen der Verfügung von Todes wegen nach dem Gesetz obliegende Pflichtenkreis, der Umfang der ihn treffenden Verantwortung und die von ihm gele...mehr

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§ 2 Grundlagen und aktuelle... / 1. Gutgläubiger Testamentsvollstrecker

Rz. 45 Der Testamentsvollstrecker, der im Vertrauen auf seine wirksame Einsetzung für den Nachlass handelt, soll nach überwiegender Auffassung für seine bis dahin geleistete Tätigkeit eine angemessene Vergütung erhalten. Anspruchsgrundlage sind dann die Vorschriften über die Geschäftsbesorgung, die der vermeintliche Testamentsvollstrecker hier zugunsten der Erben führt, §§ 6...mehr

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§ 11 Fortentwicklung der Em... / III. Anmerkung 3: Hinzuziehung von Fachleuten

Rz. 11 Ein Testamentsvollstrecker wird als Vertrauensperson beauftragt. Die Hinzuziehung von Fachleuten (z.B. Rechtsanwälte, Steuerberater, Kunstsachverständige, aber auch Hilfspersonen für einzelne Aufgaben wie der Verschaffung des Zugangs zu IT-Geräten des Erblassers u.v.m.) auf Kosten des Nachlasses wird in der heutigen Zeit der zunehmenden fachlichen Spezialisierung oftm...mehr

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§ 3 Vergütungstabellen / 4. Funktion von Vergütungstabellen

Rz. 8 Mit der Option für die Wertvergütung allein ist das Angemessenheitsproblem noch nicht gelöst. Es stellt sich dann die Frage, welcher Prozentsatz für die Vergütung angemessen ist. Nötig sind Leitlinien für die Berechnung. Die Vergütungstabellen übernehmen diese Funktion. Mit ihrer Hilfe wird ein Vergütungsgrundbetrag ermittelt. Rz. 9 Die Tabellen wurden erstellt, um die ...mehr

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§ 3 Vergütungstabellen / III. Die Anwendung der Tabellen: Drei-Schritt-Verfahren

Rz. 14 Die angemessene Vergütung wird in drei Schritten ermittelt:mehr

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§ 2 Grundlagen und aktuelle... / E. Resümee

Rz. 49 Die gesetzlichen Gebührenordnungen als Regelfall der Vergütung für die Testamentsgestalter sind die entscheidenden Ursachen dafür, dass eine präzise Vergütungsregelung für den Testamentsvollstrecker keinen Eingang in die letztwilligen Verfügungen findet. Für den Berater ist es regelmäßig schlicht einfacher, und damit wirtschaftlich vernünftiger, die Frage der Vergütun...mehr

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§ 8 Besteuerung der Testame... / A. Einführung

Rz. 1 Die Einnahmen, die der Testamentsvollstrecker aus seiner Tätigkeit erzielt, sind regelmäßig sowohl beim Testamentsvollstrecker selbst als auch bei den Erben steuerlich relevant.[1] Beim Testamentsvollstrecker stellt sich vor allem die Frage der Steuerpflicht der Vergütung im Bereich der Einkommen-, Gewerbe- und Umsatzsteuer. Durch die zunehmende Durchführung von Testam...mehr

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§ 2 Grundlagen und aktuelle... / VI. Sonderfall: Vergütungsmodelle für interprofessionell agierende Testamentsvollstrecker

Rz. 37 Angesichts der immer komplexer werdenden Vermögensstrukturen anspruchsvoller Nachlässe wird die geschäftsmäßige Testamentsvollstreckung der Zukunft von der interprofessionellen Zusammenarbeit mehrerer Testamentsvollstrecker, zumindest aber der verstärkten Einschaltung von Hilfspersonen, geprägt sein.[75] Diesem Umstand müssen moderne Vergütungsmodelle entsprechen könn...mehr

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§ 3 Vergütungstabellen / III. Handlungsempfehlung

Rz. 80 Will man einerseits die Geldentwertung, andererseits die stärker in den Fokus getretene Problematik von Großnachlässen im Rahmen der Angemessenheitsprüfung berücksichtigen, sind folgende Schritte nötig:mehr

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§ 3 Vergütungstabellen / II. Auslegung

Rz. 83 Auch bei der Auslegung der entsprechenden Verfügung können sich abweichende Überlegungen zu den Fällen ergeben, in denen das Testament zwar eine Vergütung nicht ausschließt, aber selbst keine Anordnung enthält. Der Unterschied liegt darin, dass der Erblasser dann eine bestimmte Tabelle selbst "verordnet" hat. Da die Tabellen aber inhaltlich offen sind (und auch sein m...mehr

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§ 2 Grundlagen und aktuelle... / III. Anwendung der Insolvenzverwaltervergütungsverordnung?

Rz. 34 Die Anwendung der Insolvenzverwaltervergütungsordnung auch für Testamentsvollstrecker wird in der Literatur ebenfalls diskutiert.[67] Erwähnt wird dieser Ansatz darüber hinaus in der neuen Tabelle des Deutschen Notarvereins 2000. Diese versteht ihn aber offenbar eher im Zusammenhang mit der Überlegung, dass der Sinn und Zweck der Testamentsvollstreckung eine eher höhe...mehr

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§ 3 Vergütungstabellen / 2. DNotV-Empfehlungen: Lineare Tabelle

Rz. 32 Bei der Neuen Rheinischen Tabelle (DNotV-Empfehlungen) kann die Vergütung unmittelbar – unter Berücksichtigung der dort genannten Korrekturvorschrift bei Wertsprüngen – aus der Tabelle abgelesen und linear berechnet werden. Beispiel Nachlasswert 268.000 EUR: hieraus 3 %, ergibt 8.040 EUR. Unter Berücksichtigung der Korrekturvorschrift bei Wertsprüngen beträgt der Minde...mehr

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§ 8 Besteuerung der Testame... / 1. Steuerbarkeit

Rz. 21 Die Testamentsvollstreckung ist eine sonstige Leistung, die der Umsatzsteuer unterliegt, wenn sie im Inland gegen Entgelt im Rahmen eines Unternehmens, d.h. nachhaltig und selbstständig zur Erzielung von Einnahmen, ausgeführt wird; auf die Absicht, Gewinn zu erzielen, kommt es dabei nicht an (§ 1 Abs. 1 Nr. 1, 2 Abs. 1 S. 1, 3 UStG). Wird die Tätigkeit also einmalig un...mehr

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§ 3 Vergütungstabellen / 1. Rheinische Tabelle

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§ 10 Empirisches / C. Wie oft werden Vergütungsbestimmungen getroffen?

Rz. 14 Nur in 30 % der Testamente mit einer Testamentsvollstreckungsanordnung gibt es eine Vergütungsbestimmung des Testators – mit den unterschiedlichsten Inhalten. Hierbei sind drei Komplexe zu unterscheiden:mehr

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Allgemeines Literaturverzeichnis

Bengel/Reimann, Handbuch der Testamentsvollstreckung, 7. Auflage 2020 Birk, Vergütung und Aufwendungsersatz des Testamentsvollstreckers, Diss., Konstanz 2002 Brandis/Heuermann, Ertragsteuerrecht, Kommentar, Loseblatt, Stand: Oktober 2021 Damrau/Tanck, Praxiskommentar Erbrecht, 4. Auflage 2020 Dauner-Lieb, Unternehmen im Sondervermögen (zugl. Habil.,), 1998 Deckenbrock/Henssler, R...mehr

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§ 7 Zeitvergütung für den T... / B. Zulässigkeit der Zeitvergütung

Rz. 4 Gleichwohl werden immer wieder Einwände gegen eine Vergütung des Testamentsvollstreckers nach Zeitaufwand erhoben.[6] Sie vermögen im Ergebnis jedoch nicht zu überzeugen. I. Grundsätzliche Positionen von Rechtsprechung und Literatur Rz. 5 Zunächst wird der sicherlich in der Praxis erhebliche Einwand erhoben, der Bundesgerichtshof habe die Zeitvergütung ausdrücklich abgel...mehr

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§ 3 Vergütungstabellen / 2. Mögliche Ansätze

Rz. 71 Für die Berechnung der Vergütung bei "Großvermögen" gibt es mehrere Ansätze, die allerdings – wenn bestimmte wertabhängige Prozentsätze vorgeschlagen werden – den Charakter einer "Setzung" haben und daher nicht zwingend sein können, aber im Einzelfall brauchbare Erwägungsgründe geben können. a) Sockelbetrag und individuelle Anpassung bei großen Nachlasswerten Rz. 72 Den...mehr

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§ 3 Vergütungstabellen / 4. Berliner Praxis-Tabelle

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§ 1 Testamentsvollstreckung... / IV. Testamentsvollstreckung und Stiftung

Rz. 27 Stifter und Erblasser sind gleichermaßen von dem Wunsch nach der Perpetuierung des eigenen Vermögens und des eigenen Willens getragen. In der Praxis kann der Testamentsvollstrecker als Gehilfe und/oder als Organ der Stiftung eingesetzt werden. Auch eine Kontrollfunktion des Testamentsvollstreckers gegenüber den Stiftungsorganen ist möglich. In welcher Funktion der Tes...mehr

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§ 3 Vergütungstabellen / 6. DNotV-Empfehlungen (Neue Rheinische Tabelle)

Rz. 26 wobei jedoch mindestens der höchste Betrag der Vorstufe zugrunde gelegt wird.mehr

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§ 8 Besteuerung der Testame... / II. Ertragsteuern

Rz. 38 Die Kosten der Testamentsvollstreckung können Werbungskosten oder Betriebsausgaben sein. Es kommt darauf an, ob sie der Erwerbung, Sicherung oder Erhaltung von Einnahmen dienen. Der Blick richtet sich darum auf die Art und den Zweck der Tätigkeit des Testamentsvollstreckers im Einzelfall.[37] Erneut ist es wichtig, dass der Testamentsvollstrecker auf seiner Rechnung g...mehr