Fachbeiträge & Kommentare zu Gehalt

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Arbeitslohn-ABC / Outplacement-Beratung

Beratungs- und Betreuungsleistungen des Arbeitgebers zur beruflichen Neuorientierung von Arbeitnehmern anlässlich der Auflösung des Dienstverhältnisses (Outplacement-Beratung) sind regelmäßig Teil der Abfindungsvereinbarung und steuerbarer Arbeitslohn. Sie sind jedoch gesetzlich steuerfrei gestellt worden.[1]mehr

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Arbeitslohn-ABC / Getränke/Süßwaren

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Arbeitslohn-ABC / Payback-Punkte

Nach Auffassung der Finanzverwaltung führen die Vorteile aus dienstlich erworbenen Payback-Punkten zu steuerpflichtigem Arbeitslohn. Der Zufluss erfolgt dabei bereits bei Gutschrift auf dem privaten Punktekonto und nicht erst bei Einlösung der Payback-Punkte.[1]mehr

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Arbeitslohn-ABC / Gruppenversicherungen

Prämien des Arbeitgebers zu Gruppenversicherungen führen beim Arbeitnehmer zu einem Lohnzufluss, wenn dem Arbeitnehmer gegen die Versicherung ein unentziehbarer Rechtsanspruch zusteht, den er auch selbst durchsetzen kann. Erhält ein Mitarbeiter Leistungen aus einer arbeitgeberfinanzierten Gruppenunfallversicherung ohne eigenen Rechtsanspruch, führen die bis dahin entrichtete...mehr

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Arbeitslohn-ABC / Incentivereisen

Die Teilnahme an derartigen Reisen im Rahmen des Dienstverhältnisses ist regelmäßig Arbeitslohn.[1]mehr

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Arbeitslohn-ABC / Provisionen im Bank- und Versicherungsgewerbe

Steuerpflichtiger Arbeitslohn liegt vor, wenn zum Aufgabenbereich des Arbeitnehmers der direkte Kontakt mit Kunden des Versicherungsunternehmens gehört. Hier kann auch eine Lohnzahlung Dritter in Betracht kommen.mehr

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Arbeitslohn-ABC / Veruntreute Beträge/widerrechtlich erlangte Vorteile

Vorteile, die sich der Arbeitnehmer gegen den Willen des Arbeitgebers selbst zuteilt, zählen nicht zum Arbeitslohn.[1] S. auch "Diebstahl".mehr

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Arbeitslohn-ABC / Jahreswagen

Rabatte, die Automobilhersteller und -händler ihrer Belegschaft beim Kauf von Neuwagen einräumen, sind Arbeitslohn, auf den die Rabattregelung anzuwenden ist. Diese Fahrzeuge werden oft als Jahreswagen bezeichnet, weil sie regelmäßig innerhalb eines Jahres von den Mitarbeitern an Dritte weiterveräußert werden.[1]mehr

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Arbeitslohn-ABC / VIP-Logen

Die Gewährung von Eintrittsberechtigungen in VIP-Logen ist regelmäßig steuerpflichtiger Arbeitslohn.[1]mehr

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Arbeitslohn-ABC / Waren-/Einkaufsgutscheine

Die Gewährung ist regelmäßig Arbeitslohn.[1] Sie bleiben unter weiteren Voraussetzungen im Rahmen der Sachbezugsfreigrenze steuerfrei.mehr

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Arbeitslohn-ABC / Abschlagszahlungen

Abschlagszahlungen sind Arbeitslohn. Es besteht jedoch die Möglichkeit, die Lohnsteuer erst bei der späteren Lohnabrechnung (innerhalb von 5 Wochen) vorzunehmen.[1]mehr

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Arbeitslohn-ABC / Belegschaftsaktien

Die unentgeltliche oder verbilligte Abgabe von Aktien, Genussscheinen und sonstigen Vermögensbeteiligungen am Unternehmen des Arbeitgebers ist Arbeitslohn, der aber teilweise steuerfrei bleibt. S. "Aktienüberlassung".mehr

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Arbeitslohn-ABC / Geldbußen/-strafen

Gegen Arbeitnehmer festgesetzte Geldbußen, die vom Arbeitgeber übernommen werden, sind nach der Rechtsprechung steuerpflichtiger Arbeitslohn. Ein rechtswidriges Tun ist danach keine beachtliche Grundlage einer betriebsfunktionalen Zielsetzung.[1] Anders beurteilt der BFH jedoch die Übernahme von Geldbußen, die gegen den Arbeitgeber als Halter eines Fahrzeugs festgesetzt werde...mehr

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Arbeitslohn-ABC / Parkgebühren/Parkplatz

Die unentgeltliche oder verbilligte Überlassung von Parkraum/Stellplätzen am Firmensitz bzw. an der ersten Tätigkeitsstätte durch den Arbeitgeber stellt nach Verwaltungsauffassung[1] – trotz gegenteiliger Finanzgerichtsrechtsprechung[2] – keinen Arbeitslohn dar. Ersetzt der Arbeitgeber dem Mitarbeiter allerdings die Parkgebühren für öffentliche Parkplätze oder Parkhäuser für ...mehr

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Arbeitslohn-ABC / Diebstahl

Stehlen Beschäftigte Geld oder Sachwerte des Arbeitgebers, so entsteht regelmäßig kein steuerpflichtiger Arbeitslohn.[1] Nur wenn der Arbeitgeber ausdrücklich auf die Rückzahlung verzichtet, kann dies zu steuerpflichtigem Arbeitslohn führen. Wird Arbeitnehmern im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit eine Sache entwendet, kann der Arbeitgeber den Schaden erstatten. Kein steuerpf...mehr

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Arbeitslohn-ABC / Rabatte

Rabatte vom eigenen Arbeitgeber sind grundsätzlich Arbeitslohn, für die regelmäßig der Rabattfreibetrag gewährt wird.[1] Bei Rabatten von Fremdfirmen kann es sich unter weiteren Voraussetzungen um Arbeitslohn von Dritten handeln. Die genaue Abgrenzung ist jedoch immer wieder umstritten.[2] Gewährt ein Arbeitgeber Arbeitnehmern eines Zulieferers die gleichen Rabatte wie seinen...mehr

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Arbeitslohn-ABC / Unfallversicherung

Steht dem Arbeitnehmer ein eigener Anspruch gegen die Versicherungsgesellschaft zu, handelt es sich bei den Prämienzahlungen des Arbeitgebers bereits im Zeitpunkt der Zahlung um Arbeitslohn. Beitragsteile, mit denen Unfälle auf Dienstreisen versichert sind, werden als steuerfreier Reisekostenersatz angesehen. Bei Unfallversicherungen, die nur berufliche Unfälle versichern, si...mehr

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Arbeitslohn-ABC / Zusammenfassung

Überblick Arbeitslohn sind alle Einnahmen, die einem Steuerpflichtigen als Gegenleistung (Entlohnung) für die Zurverfügungstellung der Arbeitskraft aus einem gegenwärtigen oder früheren Dienstverhältnis zufließen. Der steuerpflichtige Arbeitslohn ergibt sich dadurch, dass von den Einnahmen aus dem Dienst-/Arbeitsverhältnis die nicht steuerbaren und die ausdrücklich steuerbef...mehr

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Arbeitslohn-ABC / Altersteilzeit

Aufstockungsbeträge zum Altersteilzeit-Arbeitsentgelt sind steuerfrei.[1] Die Steuerfreiheit kann unabhängig davon in Anspruch genommen werden, ob die Altersteilzeit förderfähig ist.[2]mehr

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Sachbezüge / 2.5.4 Essenmarken

Bestehen die Leistungen des Arbeitgebers ausschließlich aus Barzuschüssen in Form von Essenmarken (Restaurantschecks), die vom Arbeitgeber an die Arbeitnehmer verteilt und jeweils einzeln beim Bezug einer Mahlzeit in Zahlung genommen werden, wird der Wert der Essenmarken als Arbeitslohn angesetzt, höchstens jedoch der amtliche Sachbezugswert abzüglich des vom Arbeitnehmer ge...mehr

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Arbeitslohn-ABC / Vermächtnis

Zuwendungen aufgrund eines Vermächtnisses des verstorbenen Arbeitgebers an langjährige, bei ihm beschäftigte Arbeitnehmer gehören zum steuerpflichtigen Arbeitslohn, wenn es sich um Gegenleistungen aus dem Arbeitsverhältnis handelt.[1] Dies gilt insbesondere, wenn der Erblasser in einer letztwilligen Verfügung als Motiv für seine Zuwendung unzureichende Entlohnung oder Sicher...mehr

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Arbeitslohn-ABC / Wettbewerbsverbot

Entgelt eines ausgeschiedenen Arbeitnehmers vom früheren Arbeitgeber für die Einhaltung des Wettbewerbsverbots gehört zu den sonstigen Einkünften, die als Entschädigung tarifbegünstigt zu besteuern sein können.[1]mehr

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Arbeitslohn-ABC / Altersbezüge/Pensionen/Betriebsrenten/Renten (aus betrieblicher Altersvorsorge)

Die einzelnen Formen der Altersbezüge werden lohnsteuerrechtlich unterschiedlich behandelt: Betriebsrenten und Pensionen, zu denen der Arbeitnehmer während seiner aktiven Dienstzeit keine eigenen Beiträge geleistet hat, werden als Arbeitslohn aus einem früheren Dienstverhältnis im Grundsatz voll besteuert. Die Verfassungsmäßigkeit – im Vergleich zu der übergangsweise immer no...mehr

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Arbeitslohn-ABC / Verpflegung

Verpflegt der Arbeitgeber seine Arbeitnehmer unentgeltlich oder verbilligt, ist der den Arbeitnehmern gewährte Vorteil regelmäßig Arbeitslohn, der in vielen Fällen mit dem Sachbezugswert anzusetzen ist.[1] Kein Arbeitslohn liegt vor, wenn das eigenbetriebliche Interesse des Arbeitgebers an einer Gemeinschaftsverpflegung wegen besonderer betrieblicher Abläufe den Vorteil der ...mehr

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Vermögenswirksame Leistunge... / 8 Lohnsteuerabzug

Wie bereits erwähnt, rechnen vermögenswirksame Leistungen im Regelfall zum steuerpflichtigen Arbeitslohn. Die Besteuerung richtet sich je nachdem, ob es sich um laufende oder einmalige Bezüge handelt, nach den für den laufenden Arbeitslohn oder aber nach den für sonstige Bezüge geltenden Bestimmungen.[1] Für ihre zeitliche Zuordnung gilt deshalb Folgendes: Laufende vermögensw...mehr

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Arbeitslohn-ABC / Fahrausweise

S. "BahnCard" und "Fahrtkostenersatz für den Arbeitsweg".mehr

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Arbeitslohn-ABC / Betriebsrente

S. "Altersbezüge/Pensionen/Betriebsrenten/Renten".mehr

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Arbeitslohn-ABC / Mietkostenzuschuss/Mietzahlungen des Arbeitgebers an Arbeitnehmer

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Arbeitslohn-ABC / Darlehen

S. "Zinsersparnisse/-zuschüsse" und "Forderungsverzicht".mehr

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Arbeitslohn-ABC / Handy

Die Überlassung zur Nutzung ist steuerfrei, die Übereignung nicht, s. "Telefon/Telekommunikation".mehr

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Arbeitslohn-ABC / Sicherheitsmaßnahmen

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Arbeitslohn-ABC / Letztwillige Verfügungen

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Arbeitslohn-ABC / Betriebliche Weiterbildung

S. "Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen des Arbeitgebers".mehr

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Arbeitslohn-ABC / Studiengebühren

S. "Fort- und Weiterbildungsleistungen des Arbeitgebers".mehr

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Arbeitslohn-ABC / Versorgungsbezüge

S. "Altersbezüge/Pensionen/Betriebsrenten/Renten".mehr

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Arbeitslohn-ABC / Kleidergeld

bleibt unter engen Voraussetzungen steuerfrei.[1]mehr

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Arbeitslohn-ABC / Kindergartenzuschüsse

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Arbeitslohn-ABC / Chefarzt

Einnahmen eines angestellten Chefarztes aus dem Liquidationsrecht für gesondert berechenbare Wahlleistungen sind Arbeitslohn[1], wenn der Arzt in den organisatorischen Krankenhausbetrieb eingegliedert ist, keinen eigenen Entscheidungsspielraum hat und kein Unternehmerrisiko trägt.[2] Die Rechtsprechung hat sich mit einer möglichen Korrektur bei Doppelerfassung als Arbeitslohn...mehr

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Arbeitslohn-ABC / Arbeitszeitkonto

Sozialversicherungsrechtlich wird unterschieden zwischen sog. Wertguthabenvereinbarungen und sonstigen Arbeitszeitvereinbarungen, die regelmäßig keine steuerlichen Folgen haben. Die Finanzverwaltung hat einen ­Anwendungserlass zur steuerlichen Behandlung von Wertguthaben herausgegeben.[1] Der dabei verwendete Begriff des Zeitwertkontos entspricht dem Begriff der Wertguthaben...mehr

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Arbeitslohn-ABC / Auslagenersatz

stellt keinen Arbeitslohn dar.[1] Voraussetzung ist, dass es sich um den Ersatz von Ausgaben des Arbeitnehmers für Rechnung des Arbeitgebers handelt. Dabei ist gleichgültig, ob die Beträge im Namen des Arbeitgebers oder im eigenen Namen verausgabt wurden.[2] Der Ersatz von Kosten der privaten Lebensführung des Arbeitnehmers ist ebenso wenig steuerbefreit wie der Ersatz von W...mehr

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Arbeitslohn-ABC / Früheres Dienstverhältnis

Einnahmen, die durch ein früheres Dienstverhältnis veranlasst sind, sind steuerpflichtiger Arbeitslohn, z. B. Pensionen, Warte- und Ruhegelder, Witwen- und Waisengelder; s. "Altersbezüge/Pensionen/Betriebsrenten/Renten". Arbeitslohn, der nach dem Tod des Arbeitnehmers den Erben zufließt, gehört bei ihnen zu den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit. Durch den Zufluss de...mehr

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Arbeitslohn-ABC / Sprachkurse

Bei Flüchtlingen und anderen Arbeitnehmern, deren Muttersprache nicht Deutsch ist, sind Deutschkurse dem ganz überwiegenden betrieblichen Interesse des Arbeitgebers zuzuordnen, wenn der Arbeitgeber die Sprachkenntnisse in dem für den Arbeitnehmer vorgesehenen Aufgabengebiet verlangt.[1] Allgemein sind (fremd)sprachliche Bildungsmaßnahmen dem ganz überwiegenden betrieblichen I...mehr

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Arbeitslohn-ABC / Führungszeugnis

Aufwendungen für ein polizeiliches Führungszeugnis zur Vorlage beim Arbeitgeber gehören zu den steuerlich abzugsfähigen Werbungskosten. Will der (zukünftige) Arbeitgeber derartige Kosten ersetzen, handelt es sich regelmäßig um steuerpflichtigen Arbeitslohn. Kostenerstattungen eines kirchlichen Arbeitgebers an seine Beschäftigten für die Erteilung erweiterter Führungszeugniss...mehr

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Arbeitslohn-ABC / Fußballer

Erhält ein Fußballer von seinem Verein beim Transfer von einem anderen Verein einen Anteil der Ablösezahlung, liegt steuerpflichtiger Arbeitslohn vor. Eine Tarifbegünstigung kommt nicht in Betracht, wenn die Ablöse bereits im Arbeitsvertrag vereinbart war[1]; s. "Amateursportler". Ein Fußball-Nationalspieler, dem der DFB Anteile an den durch die zentrale Vermarktung der Fußba...mehr

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Arbeitslohn-ABC / Gleichbehandlung

Entschädigungen nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) können steuerpflichtigen Arbeitslohn darstellen. Der Arbeitgeber ist bei einem Verstoß gegen das Benachteiligungsverbot verpflichtet, den hierdurch entstandenen materiellen Schaden zu ersetzen, wenn er die Pflichtverletzung zu vertreten hat.[1] In diesem Fall liegt regelmäßig steuerpflichtiger Arbeitslohn vor...mehr

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Arbeitslohn-ABC / Mitgliedsbeiträge

Übernimmt der Arbeitgeber für den Arbeitnehmer die Mitgliedsbeiträge zu privaten Vereinen, z. B. Rotary-, Tennis- oder Golf-Club, gehören die Aufwendungen hierfür zum steuerpflichtigen Arbeitslohn, selbst wenn durch die Mitgliedschaft die geschäftlichen Interessen des Arbeitgebers wahrgenommen werden.[1] Nur wenn der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer den Beitritt derart aufdrängt...mehr

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Arbeitslohn-ABC / Fahrtkostenersatz für den Arbeitsweg

Erstattungen für Fahrten zwischen Wohnung und Tätigkeitsstätte sind grundsätzlich steuerpflichtiger Arbeitslohn, soweit die Aufwendungen nicht zu den Reisekosten gehören.[1] Er kann ggf. vom Arbeitgeber pauschal versteuert werden.[2] Eine Ausnahme gilt für sog. Job-Tickets. Zuschüsse des Arbeitgebers, die zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn zu den Aufwendungen von...mehr

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Arbeitslohn-ABC / Geschenke

sind nach Rechtsprechung des BFH steuerpflichtiger Arbeitslohn.[1] Sog. Aufmerksamkeiten (Sachgeschenke) zu persönlichen Anlässen bis zu einem Wert von 60 EUR werden jedoch von der Finanzverwaltung steuerfrei belassen.[2] Andere Sachzuwendungen können aufgrund der Sachbezugsfreigrenze i. H. v. 50 EUR/Monat steuerlich außer Ansatz bleiben.[3] Geldgeschenke sind unabhängig von...mehr

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Arbeitslohn-ABC / Kammerbeiträge

Obwohl die Anerkennung einer Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft voraussetzt, dass die Geschäftsführer Wirtschaftsprüfer bzw. Steuerberater sind, führt die Übernahme der Beiträge zu den Berufskammern durch den Arbeitgeber zu Arbeitslohn. Der Arbeitgeber handelt nicht im überwiegend eigenbetrieblichen Interesse.[1] S. "Berufshaftpflicht". Die Übernahme von Be...mehr

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Arbeitslohn-ABC / Trinkgelder

Soweit Arbeitnehmer auf die Gewährung von Trinkgeldern keinen Rechtsanspruch haben (freiwillige Trinkgelder), handelt es sich dem Grunde nach um Arbeitslohn[1], der jedoch gem. § 3 Nr. 51 EStG vollumfänglich steuerfrei gestellt wird. Freiwillige Trinkgeldzahlungen bleiben auch in der Sozialversicherung beitragsfrei. Zu den freiwilligen Trinkgeldern gehören z. B. die sog. Über...mehr