Fachbeiträge & Kommentare zu Gerichtsvollzieher

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§ 17 Zustellung und Empfang... / I. Wesen der Zustellung

Rz. 1 Die Zustellung ist die Bekanntgabe eines Dokuments an eine Person in der gesetzlich bestimmten Form. Sie erfolgt entweder von Amts wegen (§§ 166 ff. ZPO) oder auf Betreiben einer Partei (§§ 191 ff. ZPO). Rz. 2 Zweck der Zustellung ist die Sicherung des Nachweises eines für den Prozess wesentlichen Vorgangs, z.B. der Klageerhebung, der Klageerweiterung, der Feststellung ...mehr

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§ 49 Wörterlexikon / 16 P

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Estland / 4. Inventur

Rz. 55 Nach einer Inventur ist die Verantwortung des Erben für Pflichten, die sich aus der Erbschaft ergeben, auf den Wert der Erbschaft beschränkt. Eine Inventur der Erbschaft ist gesetzlich vorgeschrieben, wenn es sich bei mindestens einem Erben um eine beschränkt geschäftsfähige Person, eine Gemeinde oder den Staat handelt. In allen anderen Fällen ist die Inventur freiwil...mehr

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§ 17 Zustellung und Empfang... / III. Arten der Zustellung

Rz. 5 Zu unterscheiden ist die Zustellung von Amts wegen und die sog. Zustellung im Parteibetrieb . Bei der erstgenannten Zustellungsart veranlasst das Gericht, bei der zweitgenannten die Partei die Zustellung. Die Zustellung von Amts wegen stellt dabei die Regel dar. Die Zustellung erfolgtmehr

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§ 49 Wörterlexikon / 24 Z

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Finnland / 1. Bekanntgabe des Testaments

Rz. 92 Eine Bekanntgabe des Testaments gegenüber dem Gericht ist seit dem 1.1.1990 nicht mehr vorgesehen. Stattdessen geben die testamentarisch Bedachten gem. PK 14:1 den Erben das Testament in einer beglaubigten Abschrift bekannt. Dies geschieht üblicherweise durch Zustellung über einen Gerichtsvollzieher.mehr

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§ 33 Allgemeine Voraussetzu... / 2. Rechtspfleger

Rz. 28 In den in § 20 Nr. 12 und 13 des Rechtspflegergesetzes (RPflG) aufgezählten Fällen wird die vollstreckbare Ausfertigung nicht vom Urkundsbeamten der Geschäftsstelle, sondern vom Rechtspfleger des Vollstreckungsgerichts erteilt. Die in § 20 Nr. 12 und 13 RPflG genannten Fälle aus dem 8. Buch der ZPO sind: §§ 726 Abs. 1, 727–729, 733, 738, 742, 744, 745 Abs. 2, 749, 797...mehr

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§ 1 Kanzleiorganisation / I. Posteingänge

Rz. 171 Post kann eine Kanzlei über verschiedene Quellen erreichen. Zu nennen sind hier:mehr

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§ 33 Allgemeine Voraussetzu... / 2. Sicherheitsleistung

Rz. 12 Vor bzw. spätestens mit Beginn der Vollstreckung muss gem. § 751 Abs. 2 ZPO durch eine öffentliche oder öffentlich beglaubigte Urkunde nachgewiesen werden, dass die Sicherheit vom Gläubiger geleistet wurde und es muss eine Abschrift dieser Urkunde dem Schuldner zugestellt werden. Der vorzunehmende Nachweis der erfolgten Sicherheitsleistung hängt von der Art der Sicher...mehr

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§ 1 Kanzleiorganisation / I. Elektronischer Rechtsverkehr und beA

Rz. 218 Büroorganisation in der heutigen Zeit ist ohne den elektronischen Rechtsverkehr (ERV) nicht mehr denkbar. Die Umstellung auf das elektronische Zeitalter begann Anfang der 1980er Jahre mit dem Einzug der Personal Computer in Anwaltskanzleien. Die Entwicklung von der guten alten Schreibmaschine zum Computer erfolgte sehr schnell, da in den Kanzleien rasch erkannt wurde...mehr

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Belgien / 14. Gewisse Immobilienverkäufe (Art. 1186 ff. GGB) und Mobilienverkäufe (Art. 1194 ff. GGB)

Rz. 150 Die Art. 1186 ff. GGB regeln das Verkaufsverfahren in Bezug auf Immobilien, die zu herrenlosen Nachlässen, unter Vorbehalt der Inventarerrichtung angenommenen Nachlässen, zu Nachlässen, an denen minderjährige oder andere geschäftsunfähige Erben oder zu Nachlässen von vermutlich verschollenen Personen gehören. Diese Immobilienverkäufe bedürfen einer besonderen gericht...mehr

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§ 17 Zustellung und Empfang... / 1. Zustellung gegen Empfangsbekenntnis

Rz. 13 Zustellungen von Amts wegen an einen Anwalt, Notar, Gerichtsvollzieher oder eine Behörde kann das Gericht auch durch das Empfangsbekenntnis bewirken, § 174 Abs. 1 ZPO, wenn es nicht eine Zustellung über das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA) gem. § 174 Abs. 3 S. 1 ZPO erfolgt, was bereits möglich ist. Bei dem Empfangsbekenntnis handelt es sich um eine dem z...mehr

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§ 33 Allgemeine Voraussetzu... / 1. Zustellung von Urteilen

Rz. 46 Urteile werden den Parteien grundsätzlich gem. § 317 Abs. 1 ZPO von Amts wegen zugestellt. Die Geschäftsstelle führt die Zustellung nach §§ 173–175 ZPO aus. Sie kann einen beliehenen Unternehmer (z.B. Post) oder einen Justizbediensteten mit der Ausführung der Zustellung beauftragen. Den Auftrag an die Post erteilt die Geschäftsstelle auf dem dafür vorgesehenen Vordruc...mehr

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Bulgarien / 5. Gläubigerstellung

Rz. 79 Zum Schutz der Gläubiger des Erblassers bestimmt das Erbgesetz, dass ein Erbe, der die Annahme nach Verzeichnis vorgenommen hat, den Nachlass mit der Sorgfalt verwalten muss, die in eigener Sache üblich ist. Ferner ist der Erbe den Gläubigern zur Rechenschaft verpflichtet und kann innerhalb von fünf Jahren nach Annahme des Nachlasses keine Immobilien aus dem Nachlass ...mehr

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§ 27 Arrest / 2. Art der Vollziehung

Rz. 9 Durch die Vollziehung darf keine Befriedigung des Gläubigers eintreten, da der Arrest lediglich der Sicherung, nicht aber der Befriedigung von Ansprüchen dient. Sie erfolgt in der Regel nur durch Pfändung . Daher dürfen:mehr

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§ 1 Kanzleiorganisation / 1. Zwangsvollstreckung

Rz. 67 Im Bereich der Zwangsvollstreckung obliegt den Rechtsanwaltsfachangestellten oder anderen Mitarbeitern einer Kanzlei im Rahmen der Sachbearbeitung die Herbeiführung der Zwangsvollstreckungsvoraussetzungen zu einem bereits bestehenden Titel. Dies bedeutet, dass sie zum einen für die Beschaffung der Vollstreckungsklausel und für eine eventuell im Parteibetrieb notwendig...mehr

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§ 28 Einstweilige Verfügung / B. Arten

Rz. 2 Es lassen sich zwei wesentliche Arten von einstweiligen Verfügungen unterscheiden:mehr

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§ 33 Allgemeine Voraussetzu... / 7. Verfahren zur Hinterlegung einer Sicherheit

Rz. 23 Sofern als Sicherheitsleistung eine Bankbürgschaft gestellt wird, wird diese im Original dem Schuldner zugestellt (ggf. von Anwalt zu Anwalt oder durch den Gerichtsvollzieher) und zwar entweder vor oder spätestens mit Beginn der Zwangsvollstreckung. In der Praxis kommt aber auch immer noch die Hinterlegung von Geld bei der Hinterlegungsstelle eines Amtsgerichts vor (W...mehr

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Frankreich / 3. Annahme mit Haftungsbeschränkung auf den Aktivnachlass

Rz. 181 Gemäß Art. 787 ff. C.C. kann der Erbe die Erbschaft unter Beschränkung seiner Haftung auf den Aktivnachlass annehmen (acceptation à concurrence de l’actif net; bis 1.1.2007: Annahme unter Vorbehalt der Inventarerrichtung, acceptation sous bénéfice d’inventaire). Diese gibt dem Erben gem. Art. 791 Nr. 3 C.C. die Möglichkeit der Haftungsbeschränkung auf das ererbte Ver...mehr

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Bulgarien / 4. Haftung der Erben, die das Erbe angenommen haben

Rz. 75 Die Erben, die das Erbe angenommen haben, haften für die Nachlassverbindlichkeiten. Es handelt sich um eine Haftung pro rata, deren Höhe sich nach dem jeweiligen Anteil des Erben am Nachlass richtet. Rz. 76 Der Erbe kann seine Haftung beschränken, indem er das Erbe nach Verzeichnis annimmt. Die verzeichnisgebundene Erklärung des Erben wird in das Buch der Erberklärunge...mehr

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§ 12 Allgemeine Vorschriften / E. Fragen und Antworten

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§ 33 Allgemeine Voraussetzu... / b) Zustellung von Anwalt zu Anwalt

Rz. 51 Prozessvergleiche können auch von Anwalt zu Anwalt zugestellt werden, wenn die Parteien beide durch Anwälte vertreten sind, § 195 Abs. 1 ZPO, § 14 BORA. Die Zustellung von Anwalt zu Anwalt kann ebenfalls per Telefax und via besonderes elektronisches Anwaltspostfach (beA) als elektronisches Dokument gegen entsprechendes elektronisches Empfangsbekenntnis erfolgen. Der e...mehr

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§ 30 Rechtsanwaltsvergütung... / II. Begriff des Kostenrechts

Rz. 3 Mit dem Begriff Kosten- und Gebührenrecht bezeichnet man die Gesamtheit der Normen, nach denen sich die Berechnung und Festsetzung der Kosten bestimmt, die bei Inanspruchnahme von Rechtsberatung oder Gerichtstätigkeit anfallen. Dabei teilt sich das Kostenrecht grob in das Recht der Gerichtskosten und das der Rechtsanwaltsvergütung auf. Bei der Rechtsanwaltsvergütung un...mehr

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§ 34 Die Kosten der Zwangsv... / I. Gebührenanfall

Rz. 1 Der Rechtsanwalt erhält für seine Tätigkeit in der Zwangsvollstreckung grundsätzlich eine 0,3 Verfahrensgebühr nach Nr. 3309 VV RVG. Bei entsprechender Tätigkeit in einem Termin kann er auch eine 0,3 Terminsgebühr nach Nr. 3310 VV RVG verdienen. Die Verfahrensgebühr fällt für jede gesondert beauftragte Vollstreckungsmaßnahme i.S.d. § 18 Abs. 1 RVG an. Wird z.B. zunächs...mehr

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§ 31 Einführung

Rz. 1 Wie das Erkenntnisverfahren, ist auch die Zwangsvollstreckung ein staatliches Verfahren. Im Unterschied zum Erkenntnisverfahren, bei dem die Gerichte darüber entscheiden, ob jemandem ein Anspruch gegen eine andere Person zusteht, geht es bei der Zwangsvollstreckung – wie der Name bereits besagt – um die zwangsweise Durchsetzung titulierter , d.h. in einem Vollstreckungs...mehr

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§ 41 Zwangsvollstreckung we... / D. Zwangsvollstreckung von Unterlassungsansprüchen

Rz. 41 Unterlassungsansprüche, z.B. es zu unterlassen, wahrheitswidrige ehrenrührige Behauptungen aufzustellen, werden gem. § 890 ZPO in ähnlicher Weise wie Ansprüche auf unvertretbare Handlungen vollstreckt. Auf Antrag des Gläubigers wird von dem Prozessgericht des ersten Rechtszuges für jeden Fall der Zuwiderhandlung ein Ordnungsgeld in Höhe von bis zu 250.000,00 EUR festg...mehr

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§ 34 Die Kosten der Zwangsv... / II. Beispiele für die Entstehung von RA-Kosten in der ZV

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§ 49 Wörterlexikon / 15 O

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§ 1 Kanzleiorganisation / a) Gerichtsteil

Rz. 125 Der Gerichtsteil einer Akte bildet das Spiegelbild der Akte, die das Gericht über das Verfahren führt . In ihn werden sämtliche Schriftstücke eingeheftet, die das gerichtliche Verfahren betreffen. Rz. 126 Es sind dies z.B.: Rz. 127 Im Zivil- und Arbeitsrechtsverfahren:mehr

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§ 49 Wörterlexikon / 22 V

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§ 35 Übersicht über den Ablauf der Zwangsvollstreckung

Rz. 1 Wie bereits in der Einführung dargelegt, ist für den Ablauf der Zwangsvollstreckung die Art des jeweils titulierten Anspruchs von maßgeblicher Bedeutung. Das 8. Buch der ZPO ist in mehrere Abschnitte aufgeteilt:mehr

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§ 30 Rechtsanwaltsvergütung... / 1. Einigungsgebühr

Rz. 122 Die Einigungsgebühr ist in Teil 1 "Allgemeine Gebühren" unter Nr. 1000 VV RVG geregelt. Diese Gebühren des Teils 1 des Vergütungsverzeichnisses zum RVG erhält der Rechtsanwalt laut Vorbemerkung 1 neben den in anderen Teilen bestimmten Gebühren. Die Voraussetzungen für das Entstehen einer Einigungsgebühr sind:mehr

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§ 2 Fristenkontrolle / IV. Fristlänge

Rz. 82 Der Anwalt sollte, wenn er Wiedervorlagefristen verfügt, darauf achten, dass diese nicht zu kurzfristig bestimmt werden. Das Ziehen und spätere Wegsortieren der Akten bindet erhebliche Personalkräfte und führt dazu, dass die Akten, die einfach nur weiter "vorgestellt" werden, längere Zeit in Stößen herumliegen, weil die Zeit für das Wegräumen nicht gefunden wird. Rz. ...mehr

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§ 41 Zwangsvollstreckung we... / C. Zwangsvollstreckung von Ansprüchen auf Vornahme von Handlungen

Rz. 16 Das Gesetz unterscheidet bei der Zwangsvollstreckung zwischen vertretbaren (§ 887 ZPO) und unvertretbaren (§ 888 ZPO) Handlungen. Unter vertretbaren Handlungen versteht man solche, die nicht ausschließlich der Schuldner vornehmen kann, sondern auch ein fachkundiger Dritter; dementsprechend ist z.B. die Durchführung einer Autoreparatur eine vertretbare Handlung. Insbes...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 4 Verfahren

Rz. 6 Gem. Abs. 2 Satz 1 kann das Gericht auch verspätete Anträge zulassen, wenn es keine grobe Nachlässigkeit oder Verschleppungsabsicht annimmt, andernfalls kann es den Antrag ohne sachliche Prüfung zurückweisen. Ausschließlich (§ 802 ZPO) zuständig für die Entscheidung ist das Vollstreckungsgericht (§ 764 Abs. 2 ZPO), das gem. § 20 Nr. 17 RpflG durch den Rechtspfleger dur...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 4 Öffentliche (Präsenz)Versteigerung (Abs. 1, 2 Nr. 1)

Rz. 4 Die Verwertung erfolgt regelmäßig durch öffentliche Versteigerung vor Ort ("Präsenzversteigerung"; vgl. §§ 92 – 96 GVGA) durch den Gerichtsvollzieher, der die Sache zuvor gepfändet hat. Ausnahmsweise kann die Versteigerung auch durch freihändigen Verkauf (§§ 817a, 821 ZPO) oder auf andere Art und Weise (§ 825 ZPO) erfolgen. Als Formen der anderweitigen Verwertung komme...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 3 Ablieferung an Gläubiger (Abs. 1)

Rz. 3 § 815 ZPO befasst sich im unmittelbaren Anwendungsbereich der Vorschrift mit der Verwertung gepfändeten Geldes. Diese gestaltet sich insofern besonders einfach, als es genügt, dass der Gerichtsvollzieher das gepfändete Geld dem Gläubiger "abliefert" (§ 815 Abs. 1 ZPO). Hierbei handelt es sich um einen öffentlich-rechtlichen Übertragungsakt, kraft dessen der Gläubiger –...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 5 Wegnahme beim Schuldner (Abs. 3)

Rz. 8 Abs. 3 stellt im Wege der gesetzlichen Fiktion darauf ab, dass im Rahmen der Zwangsvollstreckung die Wegnahme des dem Schuldner gehörenden Geldes durch den Gerichtsvollzieher als Zahlung des Schuldners gilt (zur freiwilligen Zahlung des Schuldfners vgl. Rz 9). Die Vorschrift regelt die Gefahrtragung und bewirkt, dass der Schuldner nach Wegnahme des Geldes durch den Ger...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 2.1 Präsenzversteigerung

Rz. 3 Die Versteigerung stellt grds. eine Präsenzversteigerung unter Anwesenheit der Bieter und der versteigernden Person dar (Abs. 1 Satz 1). Dies ist bei Online-Auktionen nicht gegeben (Viertelhausen, DGVZ 2003, 2). Rz. 4 Vor Eröffnung der Versteigerung sind die Pfandgegenstände bereitzustellen (§ 94 Abs. 1 Satz 1 GVGA). Bei Eröffnung des Versteigerungstermins sind zuerst d...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 3.1 Präsenzversteigerung

Rz. 13 Es besteht eine Amtspflicht des Gerichtsvollziehers, dem Meistbietenden die zugeschlagene Sache zu den Versteigerungsbedingungen gegen – bedingungsfeindliche – Barzahlung (Abs. 2; § 95 Abs. 11 GVGA) abzuliefern. Vorangegangene Überweisung genügt allerdings (Thomas/Putzo, § 817 Rn. 11). Einen Scheck darf der Gerichtsvollzieher nur mit Zustimmung des Auftraggebers (Gläu...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / Literaturtipps

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 4 Die Auskehr des Erlöses

Rz. 5 Wie der Gerichtsvollzieher im Einzelnen mit dem erlangten Erlös zu verfahren hat, bestimmt § 118 Abs. 2 GVGA. Aus dem Erlös sind vorweg ein im Wege der (vorläufigen) Austauschpfändung dem Schuldner zu erstattender Ersatzbetrag (§§ 74, 75 GVGA) sowie die Verfahrenskosten gem. § 15 Abs. 1 GvKostG zu entnehmen. Danach ist der Betrag, der dem Gläubiger zusteht, einschließl...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 3 Versteigerungsort (Abs. 2)

Rz. 3 Die Pfandstücke werden in der Gemeinde versteigert, in der sie gepfändet worden sind (nicht wo sie aufbewahrt werden), an einem anderen Ort im Bezirk des Vollstreckungsgerichts oder am Amtssitz des Gerichtsvollzieher, sofern nicht der Gläubiger und der Schuldner sich auf einen anderen Ort einigen oder der Gerichtsvollzieher auf Antrag des Gläubigers oder des Schuldners...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 4 Hinterlegung (Abs. 2)

Rz. 7 Bevor der Gerichtsvollzieher das gepfändete Geld an den Gläubiger abgeliefert hat, kann ein Dritter, der gegenüber dem Gerichtsvollzieher ein die Veräußerung hinderndes Recht an dem Geld glaubhaft macht (§ 294 ZPO), die Übergabe an den Gläubiger verhindern. Abs. 2 gibt die Möglichkeit, durch eine Drittwiderspruchsklage zu intervenieren und so die Geldübergabe durch Hin...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 2.2 Befristung

Rz. 4 Die vorläufige Austauschpfändung ist durch den Gerichtsvollzieher aufzuheben, wenn der Gläubiger nicht binnen einer Frist von zwei Wochen nach Benachrichtigung von der Pfändung einen Antrag nach § 811a Abs. 2 ZPO bei dem Vollstreckungsgericht gestellt hat oder wenn ein solcher Antrag rechtskräftig zurückgewiesen ist (Abs. 2; vgl. § 75 GVGA). Der Nachweis der rechtzeiti...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 5 Internetversteigerung (Abs. 2 Nr. 2)

Rz. 7 Wegen des eingeschränkten Bieterkreises bei der Präsenzversteigerung (Abs. 1, Abs. 2 Nr. 1) lassen sich insbes. für gepfändete Gebrauchsgegenstände des täglichen Lebens oder Geräte der Unterhaltungselektronik oftmals keine Bieter finden. Finden sich Bieter, so bleiben die Erlöse hinter denen, die bei einer Verwertung über das Internet erzielt werden könnten, erheblich ...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 6 Rechtsbehelfe

Rz. 11 Dem Gläubiger steht im Fall des Abs. 2 die Erinnerung nach § 766 ZPO zu; dies gilt ebenfalls, wenn der Gerichtsvollzieher nach Fristablauf die Vollstreckung nicht weiter fortsetzt. Schuldner und Dritter können ebenfalls Erinnerung (§ 766 ZPO) einlegen, wenn der Gerichtsvollzieher das Geld gem. Abs. 1 abliefern will.mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / Literaturtipps

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 2.4 Übergabe

Rz. 7 Lässt das Vollstreckungsgericht eine Austauschpfändung nach §§ 811a Abs. 1, 1. Halbs. ZPO, 74 Abs. 1 GVGA zu, so übergibt der Gerichtsvollzieher nach Anweisung des Gläubigers dem Schuldner gegen Quittung das Ersatzstück oder den zu seiner Beschaffung erforderlichen Geldbetrag und setzt die Zwangsvollstreckung sodann fort (Abs. 3; 74 Abs. 1 GVGA); er darf nunmehr dem Sc...mehr