Fachbeiträge & Kommentare zu Gerichtsvollzieher

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 8.1 Antrag auf Vornahme der Austauschpfändung (Absatz 2)

Rz. 15 An das Amtsgericht - Vollstreckungsgericht - Az.: ... Antrag auf Vornahme der Austauschpfändung In der Zwangsvollstreckungssache X ./. Y zeige ich an, dass ich den Gläubiger vertrete. Namens und in Vollmacht desselben werde ich beantragen, die Austauschpfändung gemäß § 811a ZPO hinsichtlich der im Gewahrsam des Schuldners befindlichen Armbanduhr der Marke Rolex (nähere Bezei...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 2.1 Austauschpfändung ist zu erwarten

Rz. 2 Nach Abs. 1 ist die vorläufige Austauschpfändung zulässig, wenn eine Zulassung durch das Gericht zu erwarten ist (OLG München, OLGZ 1983, 325). In diesem Fall pfändet der Gerichtsvollzieher die Sachen, wenn er im Gewahrsam des Schuldners keine pfändbaren Sachen vorfindet oder wenn die vorhandenen pfändbaren Sachen zur Befriedigung des Gläubigers nicht ausreichen. Er be...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 1 Grundsatz – Zweck

Rz. 1 Die Vorschrift bezweckt die vorläufige Sicherstellung durch Pfändung einer nach § 811 Nr. 1, 5 und 6 ZPO unpfändbaren Sache durch den Gerichtsvollzieher im Rahmen eines Vollstreckungsauftrages. Die Voraussetzungen sind die gleichen wie bei § 811a ZPO.mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 7 Kosten – Gebühren

Rz. 12 Für die Wegnahme oder Entgegennahme des Geldes erhält der Gerichtsvollzieher eine Gebühr von 26 EUR (Nr. 221 KV als Anlage zu § 9 GvKostG).mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 4 Rechtsbehelfe

Rz. 11 Gläubiger und Schuldner steht der Rechtsbehelf der Erinnerung (§ 766 ZPO) zu. Dies gilt nicht, wenn der Gerichtsvollzieher aufgrund der Beurteilung ob eine Erheblichkeit i. S. d. Abs. 1 vorliegt eine vorläufige Austauschpfändung ablehnt (AG Bad Segeberg, DGVZ 1992, 126).mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 3 Ablieferung (Abs. 2)

Rz. 12 Voraussetzung jeglicher Ablieferung ist zum einen eine wirksame Pfändung, eine öffentliche Versteigerung sowie eine Verstrickung (Geißler, DGVZ 1994, 33). Der Meisbietende hat einen öffentlich-rechtlichen Anspruch auf Ablieferung der Sache durch den Gerichtsvollzieher. Nichterfüllung kann eine Amtshaftpflichtverletzung darstellen. 3.1 Präsenzversteigerung Rz. 13 Es best...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 1 Grundsatz – Zweck

Rz. 1 Die Vorschrift bestimmt, dass die Empfangnahme des Erlöses durch den Gerichtsvollzieher (grundsätzlich) als Zahlung des Schuldners gilt. Sie entspricht § 815 Abs. 3 ZPO für die Geldpfändung und erschöpft sich (wie diese) in der Regelung der Gefahrtragung.mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 4 Bekanntmachung (Abs. 3)

Rz. 5 Die Versteigerung muss öffentlich bekannt gemacht werden (vgl. § 93 Abs. 1 Satz 1 GVGA), um Personen, die im Einzelfall als Interessenten in Betracht kommen, möglichst umfassend auf die bevorstehende Versteigerung hinzuweisen und durch Heranziehung zahlreicher Bieter ein günstiges Versteigerungsergebnis zu erzielen. Die Bekanntmachung muss rechtzeitig erfolgen, spätest...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / Literaturtipps

mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 3 Beendigung der Zwangsvollstreckung

Rz. 3 Bis zur Auskehr (Eigentumsverschaffung) des Erlöses (Geldes) ist die Zwangsvollstreckung nicht beendet (vgl. Rz. 2). Dritte, die an der abgelieferten Pfandsache ein die Veräußerung hinderndes Recht (§ 771 ZPO) haben, können dieses hinsichtlich des Erlöses geltend machen; Entsprechendes gilt für das Recht auf vorzugsweise Befriedigung (§ 805 ZPO). Mängel des Vollstrecku...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 5 Kosten – Gebühren

Rz. 12 Gerichtskosten entstehen keine. Stellt der Gläubiger das Ersatzstück oder leistet den Geldbetrag, ist ihm der Wert i. R.d. Kosten der Zwangsvollstreckung (§ 788 ZPO) gem. Abs. 2 Satz 3 vorab aus dem Versteigerungserlös zu erstatten. Der Gerichtsvollzieher erhält eine Gebühr i. H. v. 26,00 EUR gem. Nr. 205 KV als Anlage zu § 9 GvKostG. Neben dieser Gebühr wird gegebene...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 2.3 Gebotsabgabe/Zuschlag/Wirkungen

Rz. 10 Abgegebene Gebote (zur Legaldefinition des Mindestgebots vgl. § 817a Abs. 1 Satz 1 ZPO) stellen eine Prozesshandlung (BGH, NJW-RR 2005, 1359) dar. Partei-, Prozess- und Postulationsfähigkeit sowie Vertretungsmacht sind unabdingbar und bedingungsfeindlich. Der Bieter ist an das Gebot gebunden (§§ 156, 145 BGB). Anfechtung gem. §§ 119 ff. BGB ist bis zur Zuschlagserteil...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 1 Regelungszweck

Rz. 1 Die Bestimmung gehört zu dem Kreis der gesetzlichen Bestimmungen, die den Ablauf der Versteigerung sowie die Ablieferung der zugeschlagenen Sache und einige weitere Versteigerungsbedingungen regelt. Neben ihr sind bedeutsam die §§ 814, 816, 817a ZPO. Aber auch aus diesen Bestimmungen ist eine vollständige Regelung der Rahmenbedingungen der Versteigerung nicht erkennbar...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 6 Rechtsbehelfe

Rz. 21 Als Rechtsbehelf steht – dem Gläubiger, dem Schuldner und Dritten – die Erinnerung (§ 766 ZPO) gegen Verfahrensfehler (Zuschlag, Eigentumsübertragung, Verfahrensablauf) zur Verfügung, allerdings nur bis zur Ablieferung der Sache, danach ist die Erinnerung nur bei Fehlern bei der Erlösverteilung möglich. Im Erinnerungsverfahren kann nicht angeordnet werden, dass die Vo...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 4 Anderweitige Versteigerung

Rz. 19 Abs. 3 sieht eine anderweitige Versteigerung vor, wenn auf das zugeschlagene Meistgebot der Ersteher die Ablieferung gegen Zahlung des Kaufgeldes nicht verlangt. Bei der entweder sofort oder in einem anderweitigen Termin zu erfolgenden Wiederversteigerung darf dann der (ehemalige) Meistbietende zu keinem weiteren Gebot zugelassen werden (vgl. auch § 95 Abs. 11 GVGA). ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 3.2 Internetversteigerung/unbare Zahlung

Rz. 18 Mit der Fassung von Abs. 2 wird den Gepflogenheiten des bargeldlosen Zahlungsverkehrs sowie den Erfordernissen bei der Internetversteigerung Rechnung getragen. Die Ablieferung der zugeschlagenen Sache ist auch für den Fall ausdrücklich zugelassen, dass das Kaufgeld bereits vorher, d. h. in der Regel durch Überweisung auf das Dienstkonto des Gerichtsvollziehers, entric...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 6 Rechtsbehelfe

Rz. 13 Gegen den Beschluss des Vollstreckungsgerichts ist die sofortige Beschwerde nach § 793 ZPO statthaft, gegen das Verfahren des Gerichtsvollziehers die Erinnerung (§ 766 ZPO).mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 8 Kosten

Rz. 13 Anfallende Kosten stellen notwendige Kosten der Zwangsvollstreckung nach §§ 778, 91 ZPO dar. Es fallen keine Gerichtskosten an, wohl aber Kosten des Gerichtsvollziehers (Anlage zu § 9 GvKostG): durch die Versteigerung 52 EUR gem. Nrn. 300, 301 KV; dies gilt nicht bei einer Versteigerung im Internet (vgl. Anm. zu Nr. 300 KV). Für das nochmalige Ausgebot bei einer Inter...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FoVo 11/2019, Ohne Auftrag keine Vergütung des Gerichtsvollziehers

Leitsatz 1. Der Gerichtsvollzieher (GV) ist gemäß § 802b Abs. 1 ZPO trotz des Ausschlusses einer Zahlungsvereinbarung (im verpflichtenden Antragsvordruck Modul F) zur Herbeiführung einer gütlichen Erledigung verpflichtet. 2. Das ausschließliche Angebot der vom Gläubiger ausdrücklich ausgeschlossenen Zahlungsvereinbarung als gütliche Erledigung stellt eine unrichtige Sachbehand...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FoVo 11/2019, Die weitere vollstreckbare Ausfertigung als Grundlage einer effektiven Vollstreckung

Grundsätzlich nur eine vollstreckbare Ausfertigung Der Gläubiger erhält grundsätzlich nur eine vollstreckbare Ausfertigung des Titels, bestehend aus dem Rubrum, der Beschlussformel und dem Tenor, § 317 Abs. 2 S. 3 ZPO, die um die Vollstreckungsklausel nach § 724 ZPO ergänzt und so zur vollstreckbaren Ausfertigung wird. Das soll den Schuldner vor wiederholten und letztlich über...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FoVo 11/2019, Keine Gebühr ... / I. Das Problem

Abnahme der VA mit anschließendem Sachpfändungsauftrag Wir haben den Gerichtsvollzieher beauftragt, dem Schuldner die Vermögensauskunft abzunehmen. Soweit sich aus dem Vermögensverzeichnis pfändbares Vermögen ergeben sollte, wurde ein bedingter Sachpfändungsauftrag erteilt. Tatsächlich übersandte der Gerichtsvollzieher ein von dem Schuldner bereits zuvor abgegebenes Vermögensv...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FoVo 11/2019, Keine Gebühr ... / II. Die Lösung

Der richtige Rechtsweg Im Streit steht nur eine Forderung des Gerichtsvollziehers von insgesamt 18 EUR. Sofern der Gläubiger die Erinnerung nach § 766 Abs. 2 ZPO einlegt, kann es nur zu einer Entscheidung des Amtsgerichtes kommen, weil die nachfolgende sofortige Beschwerde an § 567 Abs. 2 ZPO und dem nicht erreichten Beschwerdewert scheitern würde. Sachgerechter ist deshalb di...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FoVo 11/2019, Ohne Auftrag ... / Leitsatz

1. Der Gerichtsvollzieher (GV) ist gemäß § 802b Abs. 1 ZPO trotz des Ausschlusses einer Zahlungsvereinbarung (im verpflichtenden Antragsvordruck Modul F) zur Herbeiführung einer gütlichen Erledigung verpflichtet. 2. Das ausschließliche Angebot der vom Gläubiger ausdrücklich ausgeschlossenen Zahlungsvereinbarung als gütliche Erledigung stellt eine unrichtige Sachbehandlung im ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 11/2019, Erstattungsfäh... / 2 Aus den Gründen

Die nach §§ 567 Abs. 1 Nr. 1, 104 Abs. 3, 567 Abs. 1 Nr. 2, 567 Abs. 2 ZPO zulässige sofortige Beschwerde hat in der Sache keinen Erfolg. 1. Das LG hat den Kostenfestsetzungsantrag des Klägers zu Recht zurückgewiesen, denn die geltend gemachte Gebühr nach Nr. 3309 VV nebst Kostenpauschale und Umsatzsteuer ist nicht erstattungsfähig. a) Entgegen der Ansicht des Beklagten haben ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 11/2019, Erstattungsfäh... / 2 Aus den Gründen

Die nach § 104 Abs. 3 S. 1 i.V.m. §§ 567 ff. ZPO statthafte, insbesondere fristgerecht eingelegte sofortige Beschwerde hat in der Sache Erfolg. Durch das Schreiben eines Rechtsanwalts, durch das der Schuldner zur Vermeidung der Zwangsvollstreckung zur Zahlung aufgefordert wird, wird die Zwangsvollstreckung vorbereitet, weshalb eine 0,3-Vollstreckungsgebühr nach § 13 RVG i.V.m...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 2 Zuständigkeit

Rz. 2 Sachlich zuständig ist das Amtsgericht als Vollstreckungsgericht. Das gilt auch bei der Verwaltungsvollstreckung (§ 308 Abs. 4 Satz 3 AO). Örtlich zuständig ist das Amtsgericht, an das der Gerichtsvollzieher bzw. der Drittschuldner die Anzeige der Hinterlegung zu richten hat (§§ 827 Abs. 2, 853, 854 Abs. 2 ZPO). Die Zuständigkeit auch für das Verteilungsgericht ist aus...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 3 Aufforderung zur Berechnung der Forderung

Rz. 3 Das zuständige Verteilungsgericht hat die Aufforderung von Amts wegen an alle ihm aus der Anzeige und den ihr beigefügten Unterlagen ersichtlichen und hiernach an der Vollstreckung beteiligten Gläubiger zu richten. Es ist hierbei weder ein bestimmter Inhalt noch eine bestimmte Form gesetzlich vorgeschrieben. Jedenfalls wird der Gläubiger darauf hinzuweisen sein, dass d...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FoVo 10/2019, Antrag auf Bestimmung eines Termins zur Ergänzung des Vermögensverzeichnisses (Nachbesserung)

Werden vom Gerichtsvollzieher die Vermögensverzeichnisse nach der Abnahme der Vermögensauskunft nach § 802c, d ZPO übersandt, muss der Gläubiger regelmäßig feststellen, dass diese nicht vollständig oder nicht widerspruchsfrei sind. Dies gibt ihm einen Nachbesserungsanspruch gegen den Schuldner, da dieser nach § 802c ZPO Auskunft über sein gesamtes Vermögen geben muss. Hinwei...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 10/2019, Keine Terminsg... / 1 Sachverhalt

Die Gläubigerin betrieb gegen den Schuldner die Zwangsvollstreckung aus einem Versäumnisurteil, mit dem dieser zur Räumung einer Wohnung (monatlicher Mietzins. 510,00 EUR) sowie zur Zahlung von insgesamt 1.499,45 EUR nebst Zinsen verurteilt worden war. Zugunsten der Gläubigerin erging in dem vorgenannten Verfahren zudem ein Kostenfestsetzungsbeschluss über 1.256,84 EUR. Die G...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 10/2019, Keine Terminsg... / 2 Aus den Gründen

1. Die sofortige Beschwerde ist gem. § 11 Abs. 1 RPflG i.V.m. §§ 104 Abs. 3, 567 ff. ZPO statthaft und zulässig. Sie wurde insbesondere form- und fristgerecht eingereicht und der Beschwerdewert übersteigt 200,00 EUR. 2. Die sofortige Beschwerde ist nur teilweise begründet, soweit das AG von der Festsetzung eines Teilbetrags i.H.v. 226,46 EUR abgesehen hat. I.Ü. ist sie unbegr...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 10/2019, Keine Terminsg... / 3 Anmerkung

Die Entscheidung ist in allen Punkten zutreffend. Eine Terminsgebühr konnte nicht anfallen, da der Tatbestand der Nr. 3110 VV ausdrücklich einen gerichtlichen Termin voraussetzt oder einen Termin zur Abgabe der Vermögensauskunft. Eine Terminsgebühr in der Variante der Vorbem. 3 Abs. 3 S. 3 Nr. 2 VV (Besprechung zur Vermeidung oder Erledigung eines Verfahrens) ist in der Zwangs...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FoVo 09/2019, Elektronische... / 2 II. Die Entscheidung

OLG stellt Rechtswidrigkeit fest Auf gesonderten Antrag des Antragstellers war gemäß § 28 Abs. 1 S. 4 EGGVG festzustellen, dass die von ihm beanstandete Maßnahme rechtswidrig gewesen ist. Der Zustellungsauftrag des Antragstellers vom 13.2.2019 hätte nicht mit der Begründung zurückgewiesen werden dürfen, dass die Übermittlung der zuzustellenden Urkunde als elektronisches Dokum...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FoVo 09/2019, Keine Gebühr ... / 2 II. Die Entscheidung

Auch das OLG folgt der Argumentation des Gläubigers Die weitere Beschwerde ist gemäß § 5 Abs. 2 Satz 2 GvKostG i.V.m. § 66 Abs. 4 GKG statthaft und auch ansonsten unbedenklich zulässig. In der Sache selbst hat sie jedoch keinen Erfolg. Die Entscheidung des LG Aachen ist rechtlich nicht zu beanstanden. Anfall der Gebühr ist streitig Ob eine Gebühr für eine nicht bewirkte Pfändun...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FoVo 09/2019, Keine Gebühr ... / 1 I. Der Fall

Abnahme der Vermögensauskunft mit bedingtem Pfändungsauftrag Die Gläubigerin betreibt gegen die Schuldner die Zwangsvollstreckung aus einem Vollstreckungsbescheid. In ihrem Vollstreckungsauftrag beauftragte die Gläubigerin den Gerichtsvollzieher (GV) mit der Abnahme einer Vermögensauskunft nach den § 802f ZPO (ohne vorherigen Pfändungsversuch). Ferner war im Vollstreckungsauf...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FoVo 09/2019, Keine Gebühr ... / 3 Der Praxistipp

Wie effektiv ist die Gerichtsvollziehervollstreckung? Gerichtsvollzieher machen vor allem mit erfolglosen Tätigkeiten von sich reden. Davon kann jeder Praktiker ein Lied singen, ohne dass es des Blickes in eine der Fachzeitschriften bedarf. Die Fälle, in denen bei einer Sachpfändung ein Vollstreckungserfolg erzielt wird und kaum ein Vermögensverzeichnis, bei dem tatsächlich a...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FoVo 09/2019, Hartz IV muss kein Hindernisgrund für eine gütliche Einigung sein

Die Praxis bei der Erteilung von Aufträgen zur gütlichen Einigung Hat der Gläubiger eine Zahlungsvereinbarung nicht ausgeschlossen, so kann der Gerichtsvollzieher dem Schuldner nach § 802b Abs. 2 ZPO entweder eine Zahlungsfrist einräumen oder eine Tilgung durch Teil- oder Ratenzahlungen gestatten, sofern der Schuldner glaubhaft darlegt, die nach Höhe und Zeitpunkt festzusetze...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FoVo 09/2019, Keine Einigun... / 3 Der Praxistipp

Keine Vollstreckung gegen den Willen des Gläubigers Das OLG schließt den Kreis der obergerichtlichen Rechtsprechung, die den Versuch einer gütliche Erledigung nach § 802b ZPO gegen den Willen des Gläubigers als falsche Sachbehandlung ansieht. Um den entgegenstehenden Willen zu dokumentieren, genügt es grundsätzlich, Modul F anzukreuzen und in Modul E keine Eintragungen vorzun...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FoVo 09/2019, Keine Einigun... / Leitsatz

Ein Vergütungsanspruch nach Nrn. 208, 716 KV GvKostG besteht nicht, wenn der Gerichtsvollzieher unbeachtet lässt, dass der Gläubiger in Modul F angekreuzt hat, keine Zahlungsvereinbarung mit dem Schuldner zu wünschen. Es liegt dann ein Fall der falschen Sachbehandlung vor. OLG Karlsruhe, Beschl. v. 8.8.2019 – 4 W 84-18mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FoVo 09/2019, Elektronische... / Leitsatz

Der Gerichtsvollzieher kann auch über das elektronische Gerichtspostfach mit der Zustellung eines als elektronisches Dokument übermittelten Schreibens beauftragt werden. OLG Köln, Beschl. v. 7.5.2019 – 7 VA 3/19mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FoVo 09/2019, Elektronische... / 3 Der Praxistipp

Elektronischer Rechtsverkehr als Kommunikationsweg etabliert Die Praxis zeigt, dass zunächst nur wenige von der schon seit dem 1.1.2013 eröffneten Möglichkeit des elektronischen Rechtsverkehrs Gebrauch gemacht haben. Insoweit liegen weder bei den meisten Unternehmen und Rechtsdienstleistern noch bei der Justiz hinreichende Erfahrungen vor. Seit dem 1.1.2018 schreitet der elek...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FoVo 09/2019, Keine Einigun... / 1 I. Der Fall

Auftrag zur Abnahme der VA bei Ausschluss der gütlichen Einigung Die Gläubigerin betreibt gegen den Schuldner die Zwangsvollstreckung aus dem Vollstreckungsbescheid. Mit Vollstreckungsauftrag vom 8.11.2017 beauftragte sie die Gerichtsvollzieherin mit der Abnahme der Vermögensauskunft nach den §§ 802c, 802f ZPO. Im Modul F des Vollstreckungsauftrags ist der vorformulierte Pass...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FoVo 09/2019, Keine Einigun... / 2 II. Die Entscheidung

Das OLG folgt der Argumentation des Gläubigers Die von der Bezirksrevisorin als Vertreterin der Staatskasse eingelegte weitere Beschwerde ist gemäß den §§ 5 Abs. 2 GvKostG, 66 Abs. 4 GKG statthaft und auch im Übrigen zulässig. In der Sache hat das Rechtsmittel allerdings keinen Erfolg. Die angefochtene Entscheidung hat zu Recht angeordnet, dass die in der Kostenrechnung enthal...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 4 ... / 12.2.8.4.3 Mittelpunkt der gesamten betrieblichen oder beruflichen Tätigkeit

Rz. 801 Nach dem Wortlaut des § 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 6b EStG i. d. F. des Gesetzes v. 8.12.2010[1] sind Aufwendungen für ein betrieblich oder beruflich veranlasstes häusliches Arbeitszimmer ab Vz 2007 (Rz. 781) nur noch in voller Höhe abzugsfähig, wenn das Arbeitszimmer den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen oder beruflichen Tätigkeit bildet. Rz. 802 Ob das Arbeitszimmer der...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 07/2019, Amtshaftungsa... / Aus den Gründen

Die zulässige Revision ist begründet. Sie führt zur Aufhebung des angefochtenen Urteils und zur Zurückverweisung der Sache an das Berufungsgericht. I. Das Oberlandesgericht hat zur Begründung seiner (unter anderem in DGVZ 2018, 208 veröffentlichten) Entscheidung im Wesentlichen ausgeführt: Es könne dahinstehen, ob dem Antragsgegner G. eine Kopie (einfache Abschrift) oder eine ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Abkürzungs- und Literaturve... / D

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Abkürzungs- und Literaturve... / G

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FoVo 06/2019, Schwärzung von Drittkonten in der Auskunft des Bundeszentralamts für Steuern durch den Gerichtsvollzieher

Leitsatz Eine Schwärzung oder Löschung von Auskünften des Bundeszentralamts für Steuern durch den Gerichtsvollzieher über Konten, über die der Schuldner lediglich verfügungsbefugt ist, ist grundsätzlich nicht zulässig. LG Rostock, Beschl. v. 7.5.2019 – 3 T 66/19 1 I. Der Fall GV schwärzt Namen Die Gläubiger betreiben die Zwangsvollstreckung aus einem Vollstreckungsbescheid wegen ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FoVo 06/2019, Man will doch wissen, warum die Zwangsvollstreckung erfolglos war

Unergiebige GV-Mitteilungen Beauftragt der Gläubiger den Gerichtsvollzieher mit der Zwangsvollstreckung, so zeigt die Rückmeldung meist keine genauen Gründe für die Nichterledigung des Auftrages, für die fruchtlose Vollstreckung auf. Solche Informationen sind für den Gläubiger aber wichtig, um einerseits die weiteren Erfolgsaussichten der Zwangsvollstreckung einschließlich de...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FoVo 06/2019, Ablehnung ein... / 3 Der Praxistipp

Pragmatisch, aber problematisch Die Entscheidung scheint auf den ersten Blick pragmatisch und im Ergebnis auch überzeugend zu sein. Tatsächlich wirft sie aber mehr Fragen auf, als sie Antworten gibt. Zunächst ist mit dem LG davon auszugehen, dass mangels Einwilligungsvorbehalt nicht von einer zu vermutenden Geschäftsunfähigkeit auszugehen war, sondern – im Gegenteil – die Gesc...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FoVo 06/2019, Ablehnung ein... / Leitsatz

1. Gegen die Ablehnung einer Zustellung eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses durch den Gerichtsvollzieher ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gegeben. 2. Liegen trotz fehlenden Einwilligungsvorbehaltes hinreichende Anhaltspunkte vor, an der Geschäftsfähigkeit des Drittschuldners (Betreuter) zu zweifeln, kann der Gerichtsvollzieher die Zustellung an den Drittschuldner ...mehr