Fachbeiträge & Kommentare zu Gerichtsvollzieher

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FoVo 06/2019, Schwärzung vo... / Leitsatz

Eine Schwärzung oder Löschung von Auskünften des Bundeszentralamts für Steuern durch den Gerichtsvollzieher über Konten, über die der Schuldner lediglich verfügungsbefugt ist, ist grundsätzlich nicht zulässig. LG Rostock, Beschl. v. 7.5.2019 – 3 T 66/19mehr

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FoVo 06/2019, Ablehnung ein... / 1 I. Der Fall

PfÜB wegen Betreuervergütung Durch Pfändungs- und Überweisungsbeschluss des AG pfändete die Gläubigerin die Ansprüche der Schuldnerin auf Berufsbetreuervergütung unter anderem gegenüber dem Drittschuldner und überwies diese der Gläubigerin zur Einziehung. Für den Drittschuldner besteht eine Betreuung ohne Einwilligungsvorbehalt, Betreuerin ist die Schuldnerin. GV verweigert Zu...mehr

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ZErb 06/2019, Trans- und po... / IV. Widerruf der Vollmacht

Der Widerruf einer Vollmacht setzt voraus, dass diese überhaupt widerruflich ist. Insoweit kommt es zunächst auf das zugrundeliegende Rechtsgeschäft an. Handelt es sich dabei um einen Auftrag, dann ist nach den §§ 671 Abs. 1, 168 BGB von freier Widerruflichkeit auszugehen. Fehlt es an einem Grundgeschäft, liegt eine sog. isolierte Vollmacht vor, der kein Auftrags- oder sonst...mehr

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FoVo 06/2019, Titelumschrei... / 3 Der Praxistipp

Entscheidung trägt modernen Anforderungen Rechnung Die Entscheidung des LG ist nicht nur konsequent und überzeugend begründet, sondern sie trägt auch modernen Entwicklungen Rechnung. Die Finanzierung von Unternehmen ist eine wesentliche Belastung. Sie wird durch Außenstände – den häufigsten Grund für Insolvenzen von Unternehmen – weiter erschwert. Deshalb suchen Unternehmen v...mehr

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FoVo 06/2019, Ablehnung ein... / 2 II. Die Entscheidung

LG sieht den GV im Recht Die sofortige Beschwerde der Gläubigerin ist zulässig, insbesondere ist sie gemäß § 793 ZPO statthaft und wurde form- und fristgerecht eingelegt. Sie hat in der Sache jedoch keinen Erfolg. Zu Recht hat das AG die Erinnerung der Gläubigerin gegen die Weigerung des GV, den PfÜB dem Drittschuldner zuzustellen, zurückgewiesen. Gläubiger hat das richtige Re...mehr

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AGS 06/2019, Zahlung wieder... / 2 Aus den Gründen

Die weitere Beschwerde ist zulässig, hat jedoch in der Sache keinen Erfolg. 1. Die weitere Beschwerde ist vom LG zugelassen und fristgerecht eingelegt worden, §§ 66 Abs. 4, 68 Abs. 1 S. 6 GKG, § 32 Abs. 2 RVG. 2. Sie ist jedoch unbegründet. Das LG hat die Beschwerde rechtsfehlerfrei (§§ 66 Abs. 4 S. 2, 68 Abs. 1 S. 5 GKG; § 546 ZPO) zurückgewiesen. a) Maßgebend zur Bestimmung d...mehr

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FoVo 05/2019, Probleme mit ... / II. Die Lösung

Maßgeblich ist zunächst das Vollstreckungsrecht Ausgangspunkt der Beauftragung des Gerichtsvollziehers ist § 802l ZPO. Kommt der Schuldner seiner Pflicht zur Abgabe der Vermögensauskunft nicht nach oder ist bei einer Vollstreckung in die dort aufgeführten Vermögensgegenstände eine vollständige Befriedigung des Gläubigers voraussichtlich nicht zu erwarten, so darf der Gerichts...mehr

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FoVo 05/2019, Gerichtsvollz... / 3 Der Praxistipp

Für 77 Amtsgerichte ist eine Streitfrage geklärt Für den Bezirk des größten OLG in Deutschland mit seinen 10 Landgerichten und 77 Amtsgerichten und den dort angesiedelten Gerichtsvollziehern dürfte nun zur Freude vieler Gläubiger und ihrer Rechtsdienstleister, aber auch der Schuldner eine wesentliche Streitfrage entschieden sein. Die Gebühr für den Versuch einer gütlichen Ein...mehr

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FoVo 05/2019, Gerichtsvollz... / 2 II. Die Entscheidung

OLG verneint die Voraussetzungen der Gebühr Die nach § 5 Abs. 2 S. 2 GvKostG i.V.m. § 66 Abs. 4 S. 1 GKG statthafte und zulässige weitere Beschwerde ist unbegründet. Zur Begründung und zur Vermeidung von Wiederholungen wird zunächst auf die insgesamt zutreffenden Ausführungen des AG und des LG in den angefochtenen Entscheidungen verwiesen, denen der Senat sich nach eigener Prü...mehr

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FoVo 05/2019, Keine Nichter... / 2 II. Die Entscheidung

Zulässige Kostenansatzbeschwerde Die statthafte sofortige Beschwerde erweist sich in der Sache als begründet. Die sofortige Beschwerde ist zulässig. Sie ist insbesondere gem. § 5 Abs. 2 S. 2 GvKostG, § 66 Abs. 2 S. 2 GKG statthaft, da das AG die Beschwerde gegen seine Entscheidung ausdrücklich aufgrund der grundsätzlichen Bedeutung der zur Entscheidung stehenden Frage zugelas...mehr

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FoVo 05/2019, Probleme mit ... / I. Das Problem

Wertgrenze oder nicht: Das ist hier die Frage Der Gläubiger betreibt gegen den Schuldner die Zwangsvollstreckung aus einem Vollstreckungsbescheid über insgesamt 342 EUR. Der Schuldner entzieht sich fortwährend jeder Vollstreckungsmaßnahme. Die Abnahme der Vermögensauskunft hat er verweigert, indem er zum Termin zur Abnahme nicht erschienen ist. Wir wollten nunmehr den Gericht...mehr

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FoVo 05/2019, Gerichtsvollz... / Leitsatz

Weist der Gerichtsvollzieher (GV) den Schuldner schriftlich auf die Möglichkeit der gütlichen Erledigung der Vollstreckungssache hin, kann dieses Schreiben aber dem unbekannt verzogenen Schuldner nicht zugestellt werden, entsteht keine Gebühr nach Nr. 208 KV GvKostG für den Versuch einer gütlichen Erledigung. OLG Hamm, Beschl. v. 19.3.2019 – 25 W 66/19mehr

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FoVo 05/2019, Keine Auslage... / Leitsatz

Erfolgt durch den Gläubiger eine rechtzeitige Auftragsrücknahme per Telefax, so stellt es eine unrichtige Sachbehandlung dar, wenn der Gerichtsvollzieher von ihm bestellte Arbeitshilfen nicht abbestellt und hierdurch unnötige Kosten entstehen. AG Schöneberg, Beschl. v. 17.5.2018 – 30 M 182/18mehr

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FoVo 05/2019, Keine Nichter... / 1 I. Der Fall

Abnahme der VA mit anschließender bedingter Sachpfändung beauftragt Die Gläubigerin betreibt gegen die Schuldner die Zwangsvollstreckung aus einem Vollstreckungsbescheid. In ihrem Vollstreckungsauftrag beauftragte die Gläubigerin den Gerichtsvollzieher (GV) mit der Abnahme einer Vermögensauskunft nach den §§ 802c, 802f ZPO (ohne vorherigen Pfändungsversuch). Ferner war im Vol...mehr

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FoVo 05/2019, Keine Nichter... / 3 Der Praxistipp

Kostenrechnungen prüfen Die Entscheidung des LG zeigt auf, dass der Gläubiger bzw. der von ihm beauftragte Rechtsdienstleister gut beraten sind, die Kostenrechnungen der GV zu überprüfen. Die Kostenrechnung ist nicht allein deshalb richtig, weil sie von einem Gerichtsvollzieher und damit einem staatlichen Vollstreckungsorgan kommt. In der Praxis scheitert die Prüfung regelmäßi...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 4.1.6 Sonstige öffentliche Stellen

Rn 72b Der vorläufige Insolvenzverwalter kann im Insolvenzeröffnungsverfahren über den Gerichtsvollzieher keine Auskünfte nach § 802 l ZPO bei den Trägern der gesetzlichen Rentenversicherung, dem Bundeszentralamt für Steuern oder dem Kraftfahrt-Bundesamt einholen, da erst der Eröffnungsbeschluss einen vollstreckbaren Titel im Sinne der Norm darstellt.[171] In Betracht kommt ...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 6.1 Betretungsrecht

Rn 109 § 22 Abs. 3 Satz 1 ermächtigt jeden vorläufigen Insolvenzverwalter dazu, die Geschäftsräume des Schuldners zu betreten und dort Nachforschungen anzustellen. Über Notwendigkeit sowie Art und Weise der Umsetzung seines Betretungsrechts kann der vorläufige Verwalter selbständig entscheiden. Weigert sich der Schuldner, dem vorläufigen Verwalter das Betreten der Geschäftsr...mehr

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AGS 04/2019, Erstattungsfäh... / 1 Sachverhalt

Die Gläubigerin hatte mit Schreiben v. 16.8.2017 einen gegen die Schuldner gerichteten Vollstreckungsauftrag an die Gerichtsvollzieherverteilerstelle beim AG übermittelt, mit dem unter Abschnitt G1 die Abnahme der Vermögensauskunft nach den §§ 802c, 802f ZPO ohne vorherigen Pfändungsversuch sowie unter Abschnitt M2 die Einholung von Auskünften Dritter (§ 802l ZPO) in Bezug a...mehr

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ZErb 04/2019, Keine verläng... / Aus den Gründen

Die zulässigen Rechtsbeschwerden haben in der Sache keinen Erfolg. 1. Das Beschwerdegericht hat ausgeführt, das Testament der Erblasserin vom 21. November 2006 sei wirksam. Gesetzliche Erbfolge sei nicht eingetreten. Der Beteiligte zu 5 habe gemäß § 1944 BGB nicht wirksam ausgeschlagen. Maßgebliche Personen, auf deren Kenntnis es ankomme, seien der Beteiligte zu 2 und dessen ...mehr

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AGS 04/2019, Erstattungsfäh... / 2 Aus den Gründen

Die zulässige Beschwerde (§§ 793, 567 Abs. 1 Nr. 1 ZPO) bleibt in der Sache ohne Erfolg. Soweit das AG die Erinnerung mit der Begründung zurückgewiesen hat, dass für die Beauftragung des Gerichtsvollziehers mit der Einholung von Drittauskünften keine gesonderte Verfahrensgebühr nach Nr. 3309 VV entstehe, kann dem im Hinblick auf den Beschl. des BGH v. 20.9.2018 (I ZB 120/17 [...mehr

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FoVo 03/2019, Pflicht zur N... / 1 I. Der Fall

Eigene statt amtliche Forderungsaufstellung führt zur Antragszurückweisung Die Gläubigerin begehrt die Vollstreckung einer durch Vollstreckungsbescheid titulierten Geldforderung in Gesamthöhe von 251,50 EUR nebst Zinsen durch den Gerichtsvollzieher (GV). Sie reichte beim GV das amtliche Antragsformular nach Anlage zu § 1 Abs. 1 der Verordnung über das Formular für den Vollstr...mehr

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FoVo 03/2019, Pflicht zur N... / 3 Der Praxistipp

Der Bundesgerichtshof hat schon zur ZVFV in der Forderungspfändung entschieden, dass der Formularzwang verbindlich ist und nur dann Ausnahmen duldet, wenn das Formular keine Eintragungsmöglichkeiten für eine bestimmte Konstellation vorsieht. Das ist bezogen auf die Forderungsaufstellung meist nur bei mehreren Hauptforderungen, Teilzahlungen mit verschiedenen Verrechnungsmeth...mehr

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FoVo 03/2019, Keine Schwärz... / 3 Der Praxistipp

GV überblickt Reichweite der Forderungspfändung nicht Wie berechtigt die Forderung des Deutschen Gerichtsvollzieherbundes nach einer qualifizierten Ausbildung der Gerichtsvollzieher ist, zeigt auch diese Entscheidung. Es konnte zu der Schwärzung nur kommen, weil eine hinreichende Ausbildung im materiellen Zivilrecht wie in der Forderungsvollstreckung fehlt. Die Erhebung oder d...mehr

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FoVo 03/2019, Kontoauszüge ... / Schritt 2: Aufforderung zur Herausgabe der Kontoauszüge, § 836 Abs. 3 ZPO

Im zweiten Schritt ist der Schuldner dann zunächst zur freiwilligen Auskunftserteilung und Herausgabe der Kontoauszüge aufzufordern. Selbstverständlich kann das Schreiben auch mit einer Zahlungsaufforderung verbunden werden. Musterformulierung An den … (Schuldner) Jetzt zahlen = Aufwand sparen! Sehr geehrte(r) Herr/Frau … , wir haben aufgrund des vollstreckbaren Titels … vom … ,...mehr

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FoVo 03/2019, Keine Schwärz... / 2 II. Die Entscheidung

Es besteht Anspruch auf Übersendung ungeschwärzter Daten Die zulässige Erinnerung ist begründet. Das Gericht ist der Auffassung, dass Daten über Konten Dritter, deren wirtschaftlich Berechtigter der Schuldner ist, für Zwecke der Vollstreckung erforderlich und deshalb nicht gem. § 802l Abs. 2 ZPO zu löschen sind. Keine Kontopfändung Zwar kann der Gläubiger eines Vollstreckungssc...mehr

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FoVo 03/2019, Keine Schwärz... / 1 I. Der Fall

Drittauskunft beim Bundeszentralamt für Steuern Die Gläubigerin betreibt gegen den Schuldner die Zwangsvollstreckung aus einem Vollstreckungsbescheid. Die Gläubigerin beauftragte den Gerichtsvollzieher (GV), das Bundeszentralamt für Steuern zu ersuchen, bei den Kreditinstituten die in § 93b Abs. 1 AO bezeichneten Daten abzurufen. Folge: Mitteilung einer Verfügungsberechtigung A...mehr

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FoVo 03/2019, Kontoauszüge ... / Schritt 3: Der Vollstreckungsantrag nach §§ 836 Abs. 3, 883 ff. ZPO

Reagiert der Schuldner auf die Aufforderung zur freiwilligen Auskunftserteilung und Herausgabe nicht, muss abgewogen werden, welchen (Informations-)Ertrag die Kontoauszüge erbringen, d.h. ob die mangelnde Kooperation darauf beruht, dass der Schuldner etwas verschweigt oder dass er einfach nur den Kopf in den Sand gesteckt hat. Die Kosten-Nutzen-Abwägung muss also in jedem Ei...mehr

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FoVo 03/2019, Pflicht zur N... / 2 II. Aus der Entscheidung

BGH geht auch von Formunwirksamkeit aus Zu Recht hat das LG die sofortige Beschwerde der Gläubigerin zurückgewiesen. Der Vollstreckungsauftrag entspricht nicht der nach § 753 Abs. 3 S. 1 ZPO i.V.m. § 5 GVFV vorgeschriebenen Form und war daher als unzulässig zurückzuweisen. Formulare sind grundsätzlich verbindlich Gemäß § 753 Abs. 3 S. 1 ZPO wird das Bundesministerium der Justiz...mehr

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Architektenleistungen: Kündigung des Werkvertrags

Leitsatz Wird der Werkvertrag nach teilweiser Erbringung der Werkleistung gekündigt, unterliegt auch der Anspruch aus § 649 Satz 2 a.F. BGB der Umsatzsteuer. Sachverhalt Die Beteiligten streiten über die Frage, ob eine Zahlung auf der Grundlage des § 649 Satz 2 a. F. BGB (vgl. aktuell § 648 BGB) der Umsatzsteuer unterliegt. Der Kläger ist selbständiger Landschaftsarchitekt. E...mehr

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§ 1 Beendigung des Arbeitsv... / 1. Klagen des Insolvenzverwalters

Rz. 58 Für Klagen des Insolvenzverwalters einer Personengesellschaft gegen deren persönlich haftende Gesellschafter ist der Rechtsweg zu den Arbeitsgerichten eröffnet, soweit es sich um Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis, insbesondere auf Zahlung von Arbeitsentgelt, Sozialplanansprüche (siehe § 2 Rdn 203 ff.) und Ansprüche der betrieblichen Altersversorgung (siehe § 5 Rdn 1...mehr

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FoVo 02/2019, Der richtige Rechtsweg bei der Vorschussanforderung des Gerichtsvollziehers

Leitsatz Gegen die Vorschussanforderung des Gerichtsvollziehers ist die Rechtsbeschwerde zum BGH unstatthaft. Es ist der Weg über die Kostenbeschwerde einzuschlagen. Die Rechtsbeschwerde ist deshalb an das OLG zu verweisen. BGH, Beschl. v. 7.11.2018 – VII ZB 49/17 1 I. Der Fall Vollstreckung in die Früchte auf dem Halm Die Gläubigerin betreibt die Zwangsvollstreckung gegen die Sc...mehr

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FoVo 02/2019, Wann sind obj... / II. Die Lösung

Der Auftrag nach § 802c ZPO … Der erteilte Auftrag auf Abnahme der Vermögensauskunft richtet sich zunächst nach § 802c ZPO. Zur Abnahme der Vermögensauskunft ist es erforderlich, dass der Schuldner nach § 802f ZPO geladen wird. Die Ladung ist nach § 802f Abs. 4 ZPO zuzustellen. Da die Zustellung auf Betreiben des Gläubigers als Partei erfolgt, ist sie nach dem Kostenverzeichn...mehr

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FoVo 02/2019, Wann sind obj... / I. Das Problem

Wegegeld trotz abgegebener Vermögensauskunft Unserem Mandanten steht gegen den Schuldner eine Geldforderung zu, die wir für ihn tituliert haben. Da keine Erkenntnisse zu den Vermögensverhältnissen des Schuldners vorhanden waren, haben wir den Gerichtsvollzieher – unter ausdrücklichem Ausschluss des Einverständnisses mit einer gütlichen Erledigung – mit der Abnahme der Vermöge...mehr

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zfs 02/2019, Anforderungen ... / 3 Anmerkung:

Die grundlegende Entscheidung des BGH ist zwar in einem Verfahren auf Festsetzung von Zwangsvollstreckungskosten gem. § 788 ZPO ergangen, ihre Grundsätze gelten – mit Ausnahme des Erfordernisses der Angabe des Vollstreckungstitels – aber auch für die Festsetzung der Kosten des Rechtsstreits nach §§ 103 ff. ZPO. Dies ergibt sich schon daraus, dass § 788 Abs. 2 S. 1 ZPO auf §§...mehr

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FoVo 02/2019, Update zu vol... / IV. Haftkostenbeiträge

SU gibt keine Vermögensauskunft ab: Haftbefehl Wird der Schuldner auf Antrag des Gläubigers (§ 802g ZPO) inhaftiert, weil er die Vermögensauskunft nicht abgegeben hat und sich auch bei der Verhaftung weigert, diese abzugeben, oder weil gegen ihn Zwangs- oder Ordnungshaft nach den §§ 888 bzw. 890 ZPO verhängt wird, wird ein Haftkostenbeitrag fällig, den zunächst der Gläubiger ...mehr

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FoVo 02/2019, Räumungstitel... / 1 I. Der Fall

Räumungstitel gegen Mieter, aber nicht alle Bewohner Der Gläubiger vollstreckt aus einem Räumungstitel betreffend das von dem Schuldner zu Wohnzwecken angemietete Einfamilienhaus. Der Gerichtsvollzieher (GV) teilte mit, der Schuldner habe ihn durch das Hausanwesen geführt und beide Wohnbereiche gezeigt. Der Sohn wohne im Obergeschoss, dort befänden sich auch persönliche Gegen...mehr

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FoVo 02/2019, Räumungstitel... / 2 II. Die Entscheidung

Räumungstitel ist gegen den Besitzer erforderlich Die nach § 793 i.V.m. §§ 567 ff. ZPO statthafte sofortige Beschwerde ist zulässig, insbesondere fristgerecht eingelegt. Sie hat aber in der Sache keinen Erfolg. Die Beschwerde akzeptiert offenbar den Ausgangspunkt der amtsgerichtlichen Überlegungen, dass aus einem Räumungstitel gegen den Mieter einer Wohnung nicht gegen einen ...mehr

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FoVo 02/2019, Der richtige ... / Leitsatz

Gegen die Vorschussanforderung des Gerichtsvollziehers ist die Rechtsbeschwerde zum BGH unstatthaft. Es ist der Weg über die Kostenbeschwerde einzuschlagen. Die Rechtsbeschwerde ist deshalb an das OLG zu verweisen. BGH, Beschl. v. 7.11.2018 – VII ZB 49/17mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Pfändung von Arbeitslohn

Rz. 1 Stand: EL 116 – ET: 01/2019 Die Lohnpfändung erfasst alle Vergütungen, die dem Schuldner (ArbN) aus der im Pfändungsbeschluss bezeichneten Arbeits- oder Dienstleistung zustehen, unabhängig davon, wie sie benannt oder berechnet werden (§ 850 Abs 4 ZPO). Das schließt den Erstattungsbetrag aus dem vom ArbG durchzuführenden betrieblichen LStJA (§ 42b EStG) ein. Dieser Ersta...mehr

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§ 2 Haftungs-ABC / Y. Zwangsvollstreckung

Rz. 903 Das Kapitel Zwangsvollstreckung birgt vielerlei Haftungsrisiken, auch wenn Anwälte nicht für die Solvenz der Vertragspartner und Prozessgegner ihrer Mandanten einzustehen haben, nicht zur Durchsetzung von Ansprüchen verpflichtet sind, die ihren Mandanten nach Recht und Gesetz nicht zustehen, und grds. nur in bekanntes oder ermittelbares pfändbares Vermögen vollstreck...mehr

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§ 2 Haftungs-ABC / J. Gewerblicher Rechtsschutz

Rz. 580 Die Fragen zum gewerblichen Rechtsschutz gehören einer Materie an, zu der sich vollkommen zu Recht ein Kreis hochspezialisierter Fachleute gebildet hat. Allein schon das Hantieren mit Eilrechtsbehelfen und Vollzugsfristen sowie Spezialzuständigkeiten von Gerichten geht über den Katalog üblicher Anwaltsarbeiten hinaus. Daher empfiehlt es sich nicht, ohne spezielles Kn...mehr

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§ 10 Das Zustellungsrecht i... / 2. Die Zustellung durch den Gerichtsvollzieher

Rz. 296 Die Zustellung im Parteibetrieb erfolgt nach § 192 ZPO grundsätzlich durch den Gerichtsvollzieher. An diesen ist der Zustellungsantrag zu richten.[224] Dem Antrag ist die erforderliche Anzahl an Abschriften des zuzustellenden Schriftstückes beizufügen. Der Gerichtsvollzieher erhält für die persönliche Zustellung die Gebühr nach Nr. 100 KVGvKostG in Höhe von derzeit 1...mehr

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§ 16 Vorläufiger Rechtsschutz / XX. Muster: Zustellungsauftrag an den Gerichtsvollzieher

Rz. 308 Muster 16.20: Zustellungsauftrag an den Gerichtsvollzieher Muster 16.20: Zustellungsauftrag an den Gerichtsvollzieher An das Amtsgericht _________________________ Gerichtsvollzieherverteilerstelle[475] In der Vollstreckungssache _________________________./._________________________ überreichen wir namens und kraft versicherter Vollmacht der Gläubigerin, ___________________...mehr

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§ 10 Das Zustellungsrecht i... / XIII. Muster: Antrag auf Zustellung an den Gerichtsvollzieher am Wohnsitz der zustellenden Partei

Rz. 354 Muster 10.13: Antrag auf Zustellung an den Gerichtsvollzieher am Wohnsitz der zustellenden Partei Muster 10.13: Antrag auf Zustellung an den Gerichtsvollzieher am Wohnsitz der zustellenden Partei Anmehr

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§ 10 Das Zustellungsrecht i... / XII. Muster: Antrag auf Zustellung an den Gerichtsvollzieher am Wohnsitz des Adressaten

Rz. 353 Muster 10.12: Antrag auf Zustellung an den Gerichtsvollzieher am Wohnsitz des Adressaten Muster 10.12: Antrag auf Zustellung an den Gerichtsvollzieher am Wohnsitz des Adressaten An in _...mehr

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§ 16 Vorläufiger Rechtsschutz / VII. Haftung der Vollstreckungsorgane bei der Vollziehung

Rz. 131 Da auch bei der Vollziehung des Arrestes bzw. einer einstweiligen Verfügung durch den Gerichtsvollzieher oder durch einen Sequester Fehler entstehen können, die zu Vermögensschäden beim Antragsteller führen, stellt sich die Frage ihrer Haftung. Rz. 132 Bei der Vollziehung von einstweiligen Verfügungen, die auf vorläufige Herausgabe von unter Eigentumsvorbehalt geliefe...mehr

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FoVo 01/2019, Wenn Gläubige... / II Die Lösung

Mehrere PfÜB begründen gleichzeitige Zustellung Nicht selten wird eine Vermögensauskunft für mehrere Gläubiger gleichzeitig abgegeben, so dass den Gläubigern auch der Arbeitgeber des Schuldners zeitgleich bekannt wird. Erkennbar wird dies daran, dass die Vermögensauskunft mehrere DR-Aktenzeichen des Gerichtsvollziehers trägt. Aber natürlich kann die Information auch über ande...mehr

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§ 10 Das Zustellungsrecht i... / IV. Checkliste zur Zustellung

Rz. 340 Aus den vorstehenden Ausführungen ergibt sich unter Anwendung der §§ 166–195 ZPO folgende Übersicht für die Zustellung eines Schriftstückes an den Adressaten: durch:mehr

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FoVo 01/2019, Kein Anspruch... / 2 II. Die Entscheidung

Es fehlt an einer Rechtsgrundlage Die Erinnerung war nach § 5 Abs. 1 GvKostG zulässig und in der Sache begründet. Die Erhebung der Dokumentenpauschale in Höhe von 1 EUR erfolgte ohne Rechtsgrundlage. Eine solche ergibt sich nicht aus Nr. 700 KV GvKostG. Eine zulässige Erhebung der Dokumentenpauschale nach Maßgabe von Nr. 700 KV GvKostG setzt voraus, dass durch den GV in den do...mehr

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AGS 01/2019, Vergütung des ... / 2. Betrag der Vollstreckungsforderung

Der Gegenstandswert bei der Einholung von Drittauskünften richtet sich deshalb nach § 25 Abs. 1 Nr. 1 RVG.[5] Maßgebend ist deshalb grds. der Betrag der zu vollstreckenden Geldforderung einschließlich der Nebenforderungen. Beispiel Der Anwalt beauftragt den Gerichtsvollzieher wegen einer Forderung i.H.v. 5.000,00 EUR nebst Nebenkosten (insgesamt 50,00 EUR) mit der Abnahme der...mehr