Fachbeiträge & Kommentare zu Geringfügig entlohnte Beschäftigung

Kommentar aus SGB Office Professional
Jansen/Sommer, SGB I § 32 V... / 2.2 Abweichung von Vorschriften des SGB

Rz. 8 Die privatrechtliche Vereinbarung muss unmittelbar oder mittelbar zur Abweichung von Vorschriften des SGB führen. "Abweichen" meint dabei eine Veränderung der Rechtsposition des Sozialleistungsberechtigten in der Form, dass die Vorschriften des SGB daran andere Rechtsfolgen knüpfen. Dabei kann es sich um Abweichungen von Bestimmungen dieses Buches, aber auch von solche...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 52 Automati... / 1 Allgemeines

Rz. 5 Mit dieser Vorschrift soll die missbräuchliche Inanspruchnahme von Bürgergeld vermieden werden (BT-Drs. 15/1516, Begründung S. 64 Art. 1 zu § 52; Merten, in: BeckOK-SGB II, § 52 Rz. 1). Die Missbrauchskontrolle umfasst den unberechtigten Doppelbezug, das unbewusste oder bewusste Verschweigen vorhandenen Vermögens oder erzielter Einnahmen aus Erwerbstätigkeit oder Rente...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 63 Bußgeldv... / 2.2.2 § 63 Abs. 1 Nr. 2

Rz. 10 Ordnungswidrig handelt, wer entgegen der nach § 58 Abs. 1 Satz 1 oder 3 bestehenden Pflicht zur Erteilung einer Einkommensbescheinigung mit dem dort festgelegten Inhalt die Art der Erwerbstätigkeit oder die Dauer der Erwerbstätigkeit oder die Höhe des Arbeitsentgelts oder die Höhe der Vergütung nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig bescheinigt oder...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Tschechien / 1 Grenzüberschreitende Beschäftigung

Von der Verordnung (EG) Nr. 883/2004 erfasste Personen unterliegen ausschließlich den Rechtsvorschriften eines Mitgliedsstaates. Von diesem Grundsatz gibt es in der Regel keine Ausnahmen. Für einen Arbeitnehmer, der in Tschechien wohnt und in Deutschland beschäftigt ist, gelten die deutschen Rechtsvorschriften. Praxis-Beispiel Arbeitnehmer wohnt in Tschechien und übt in Deuts...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Reisekosten bei Arbeitnehmern / 3.5 Bildungseinrichtung als erste Tätigkeitsstätte

Der Gesetzgeber legt auch eine Bildungseinrichtung als erste Tätigkeitsstätte fest, die außerhalb eines Dienstverhältnisses[1] zum Zwecke eines Vollzeitstudiums oder einer vollzeitigen Bildungsmaßnahme aufgesucht wird.[2] Die Fahrten zur Bildungseinrichtung fallen damit unter die Regeln der Entfernungspauschale. Hier kommt eine weitergehende Berücksichtigung der Kosten nur i...mehr

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Minijobs und andere geringf... / 2 Geringfügig entlohnte Beschäftigungen

2.1 Verdienstgrenze: 538 EUR Bei geringfügig entlohnten Beschäftigungen sind neben der monatlichen Verdienstgrenze von 538 EUR folgende Punkte zu berücksichtigen: In der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung ist eine geringfügig entlohnte Beschäftigung versicherungsfrei und damit auch für den Arbeitnehmer abgabenfrei. In der Rentenversicherung besteht dagegen für eine ...mehr

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Minijobs und andere geringf... / 2.1 Verdienstgrenze: 538 EUR

Bei geringfügig entlohnten Beschäftigungen sind neben der monatlichen Verdienstgrenze von 538 EUR folgende Punkte zu berücksichtigen: In der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung ist eine geringfügig entlohnte Beschäftigung versicherungsfrei und damit auch für den Arbeitnehmer abgabenfrei. In der Rentenversicherung besteht dagegen für eine geringfügig entlohnte Beschä...mehr

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Minijobs und andere geringf... / 4 Meldeverfahren bei geringfügiger Beschäftigung

Geringfügig entlohnte Beschäftigungen sind ab dem ersten Euro in das allgemeine Meldeverfahren – einschließlich der Beschäftigung in privaten Haushalten – integriert.[1] In der DEÜV-Meldung ist als Personengruppenschlüssel der Wert 109 (geringfügig entlohnte Beschäftigung) bzw. 110 (kurzfristige Beschäftigung) anzugeben. Als Beitragsgruppenschlüssel gilt bei geringfügig entl...mehr

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Minijobs und andere geringf... / 2.4.1 Ermäßigter Pauschsteuersatz

Um die Abgabenlast für versicherungsfreie geringfügig entlohnte Beschäftigungen gering zu halten, besteht neben den pauschalen Arbeitgeberbeiträgen zur Rentenversicherung die Möglichkeit der Besteuerung mit einem ermäßigten Pauschsteuersatz von 2 %. Für geringfügig Beschäftigte i. S. d. § 8 Abs. 1 Nr. 1 SGB IV und für geringfügig Beschäftigte in Privathaushalten[1], die jewe...mehr

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Minijobs und andere geringf... / 2.4.2 Pauschale Lohnsteuer von 20 %

Es besteht ferner die Möglichkeit, die Lohnsteuer bei sämtlichen geringfügig entlohnten Beschäftigungen mit einem Pauschsteuersatz von 20 % zu erheben.[1] Diese Variante wird immer dann von Bedeutung sein, wenn zwar eine geringfügige Beschäftigung i. S. d. Sozialversicherung vorliegt[2], diese aber aufgrund der gesetzlichen Regelungen zur Zusammenrechnung von Arbeitsentgelte...mehr

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Minijobs und andere geringf... / 1 Arten geringfügiger Beschäftigungen

Die Sozialversicherung kennt 2 Fallgruppen der geringfügigen Beschäftigung. Das Gesetz unterscheidet in geringfügig entlohnte Beschäftigungen[1] und geringfügig kurzfristige Beschäftigungen.[2] Die Übereinstimmungen im Steuer- und Sozialversicherungsrecht betreffen geringfügig entlohnte Arbeitnehmer. Für kurzfristige Beschäftigungen[3] gelten sowohl bei der Sozialversicherung...mehr

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Minijobs und andere geringf... / 2.2 Pauschale Arbeitgeberbeiträge und Beitragsanteile zur Rentenversicherung

Die Versicherungsfreiheit einer geringfügigen Beschäftigung führt nur für den Fall der kurzfristigen Beschäftigung[1] zu einer Befreiung von Sozialabgaben. Für den Bereich der geringfügig entlohnten versicherungsfreien Beschäftigungen sind dagegen Beiträge vom Arbeitgeber zu entrichten. Bei Arbeitnehmern, die sich nicht von der Rentenversicherungspflicht der geringfügig entl...mehr

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Minijobs und andere geringf... / Zusammenfassung

Überblick Für den Arbeitslohn aus sog. Minijobs ist die Begriffsbestimmung der geringfügig entlohnten Beschäftigung im Sozialversicherungsrecht und im Lohnsteuerrecht einheitlich. Dagegen weichen die lohnsteuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Regelungen, die an das Vorliegen einer kurzfristigen Beschäftigung geknüpft sind, voneinander ab. Durch die pauschalen Arbeitg...mehr

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Minijobs und andere geringf... / 2.4 Lohnsteuer-Pauschalierung

Um für Minijobs eine einheitliche Behandlung bei der Steuer und der Sozialversicherung zu erreichen, hat der Gesetzgeber die Pauschalierungsvorschriften an die sozialversicherungsrechtliche Begriffsbestimmung der geringfügigen Beschäftigung i. S. d. § 8 Abs. 1 Nr. 1 SGB IV geknüpft. Die weitere Unterscheidung nach der Höhe des anfallenden Pauschalsteuersatzes ist ebenfalls a...mehr

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Minijobs und andere geringf... / 2.3 Übergangsbereich von 538,01 EUR bis 2.000 EUR (Midijobs)

Das Gesetz enthält eine Regelung zum sog. Übergangsbereich. Dieser definiert für das Sozialversicherungsrecht einen eigenständigen Niedriglohnsektor bei einem regelmäßigen Arbeitsentgelt zwischen 538,01 EUR und 2.000 EUR monatlich, in dem die Beiträge nach einem besonderen Verfahren berechnet werden. Bei einem Arbeitsentgelt ab 538,01 EUR monatlich besteht (volle) Versicheru...mehr

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Steuerliche Beurteilung von... / 1.9 Minijob

Handelt es sich bei der Nebentätigkeit um einen Minijob, wird der nach § 3 Nr. 26 EStG steuerfreie Lohn von maximal 3.000 EUR nicht in die Minijob-Vergütung einbezogen.[1] Nur der den Übungsleiterfreibetrag übersteigende Betrag muss innerhalb der Verdienstgrenze für Minijobs (2024: 538 EUR) bleiben. Im Ergebnis kann ein Steuerpflichtiger im Jahr 2024 für seine begünstigte Üb...mehr

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Minijobs und andere geringf... / 3 Kurzfristige Beschäftigungen

Kurzfristige Beschäftigungen sind in allen Sozialversicherungszweigen versicherungsfrei. Im Unterschied zur geringfügig entlohnten Beschäftigung zahlen weder Arbeitgeber noch Arbeitnehmer Sozialversicherungsbeiträge. Die Definition der Jahresgrenze für die Berechnung der Höchstarbeitsdauer bezieht sich auf das Kalenderjahr. 3.1 Sozialversicherungsrechtliche Voraussetzungen 3.1...mehr

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Minijobs und andere geringf... / 3.1.3 Prüfung der Berufsmäßigkeit

Eine kurzfristige Beschäftigung liegt nicht mehr vor, wenn die Grenzen einer geringfügig entlohnten Beschäftigung überschritten sind (Arbeitsentgelt mehr als 538 EUR monatlich) und sie berufsmäßig ausgeübt wird. Liegt das monatliche Arbeitsentgelt nicht über 538 EUR, entfällt die Prüfung der Berufsmäßigkeit. Berufsmäßigkeit liegt dann vor, wenn die Beschäftigung für die betr...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Minijobs und andere geringf... / 3.2 Zusammenrechnung

Mehrere aufeinander folgende kurzfristige Beschäftigungen sind auch dann zusammenzurechnen, wenn die einzelnen Beschäftigungen bei verschiedenen Arbeitgebern ausgeübt werden. Eine Zusammenrechnung von kurzfristigen und nicht geringfügigen Beschäftigungen ist nicht möglich. Es ist jeweils bei Beginn einer kurzfristigen Beschäftigung zu prüfen, ob diese zusammen mit anderen im ...mehr

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Minijobs und andere geringf... / 5 Schaubild

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Minijobs und andere geringf... / 3.1 Sozialversicherungsrechtliche Voraussetzungen

3.1.1 Kalenderjahrprinzip Eine kurzfristige Beschäftigung in der Sozialversicherung liegt vor, wenn die Tätigkeit innerhalb des laufenden Kalenderjahrs aufgrund ihrer Eigenart oder vertraglicher Regelung von vornherein auf längstens 3 Monate bzw. 70 Arbeitstage begrenzt ist. Wichtig Befristung im Voraus maßgebend Wichtig ist, dass die Befristung im Voraus vertraglich vereinbart...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Minijobs und andere geringfügige Beschäftigungsverhältnisse

Zusammenfassung Überblick Für den Arbeitslohn aus sog. Minijobs ist die Begriffsbestimmung der geringfügig entlohnten Beschäftigung im Sozialversicherungsrecht und im Lohnsteuerrecht einheitlich. Dagegen weichen die lohnsteuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Regelungen, die an das Vorliegen einer kurzfristigen Beschäftigung geknüpft sind, voneinander ab. Durch die pau...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Minijobs und andere geringf... / 3.3 Keine Sozialversicherungspflicht und keine Beitragspflicht

In allen Zweigen der Sozialversicherung herrscht für kurzfristige Beschäftigungen unabhängig von der Höhe des Verdiensts Versicherungsfreiheit. Sowohl für Arbeitgeber als auch für den kurzfristig Beschäftigten besteht Beitragsfreiheit.mehr

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Minijobs und andere geringf... / 3.1.2 Maximale Beschäftigungsdauer

Eine zeitliche Begrenzung muss für die Beschäftigung entweder aus ihrer Eigenart oder aus der vertraglichen Vereinbarung folgen. Eine zeitliche Beschränkung nach der Eigenart der Beschäftigung liegt vor, wenn aus Art, Wesen oder Umfang der zu verrichtenden Arbeiten keine längere Arbeitszeit denkbar ist, wie z. B. Saisonarbeiten. Die Zeitgrenze von 3 Monaten einerseits und die...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Minijobs und andere geringf... / 3.4 Kurzfristige Beschäftigung im Lohnsteuerrecht

Der Arbeitslohn aus einer kurzfristigen Beschäftigung ist lohnsteuerpflichtig. Gleichwohl ist die Begriffsbestimmung auch für das Steuerrecht von Bedeutung, weil das Gesetz für kurzfristig Beschäftigte die Möglichkeit der Lohnsteuer-Pauschalierung mit dem festen Steuersatz von 25 % zulässt. Die Voraussetzungen für das Vorliegen einer lohnsteuerlich pauschalierungsfähigen kur...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Minijobs und andere geringf... / 3.1.1 Kalenderjahrprinzip

Eine kurzfristige Beschäftigung in der Sozialversicherung liegt vor, wenn die Tätigkeit innerhalb des laufenden Kalenderjahrs aufgrund ihrer Eigenart oder vertraglicher Regelung von vornherein auf längstens 3 Monate bzw. 70 Arbeitstage begrenzt ist. Wichtig Befristung im Voraus maßgebend Wichtig ist, dass die Befristung im Voraus vertraglich vereinbart ist oder sich diese bere...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Steuerliche Beurteilung von... / 1.3.1 Einheitliche Pauschsteuer von 2 %

Bei einer geringfügigen Beschäftigung/Minijob hat der Arbeitgeber deutschlandweit Pauschalabgaben an die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See Minijob-Zentrale in 45115 Essen zu entrichten. Hinzu kommt der Beitrag zur gesetzlichen Unfallversicherung, dessen Höhe sich nach dem individuellen Beitragssatz des zuständigen Unfallversicherungsträgers richtet. Wichtig Einh...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Steuerliche Beurteilung von... / 1.2 Besteuerung als Einkünfte aus nichtselbstständiger Tätigkeit

Die Nebentätigkeit kann selbstständig oder nichtselbstständig ausgeübt werden. Für die Besteuerung einer nichtselbstständigen Nebentätigkeit ist zu unterscheiden, ob es sich um eine geringfügige Beschäftigung/Minijob mit Lohnsteuer-Pauschalierung handelt oder nicht. Eine geringfügige Beschäftigung liegt u. a. vor, wenn das Arbeitsentgelt aus dieser Beschäftigung regelmäßig d...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Steuerliche Beurteilung von... / 1.3 Geringfügige Beschäftigung mit Pauschalabgaben

Handelt es sich bei der Nebentätigkeit um eine geringfügige Beschäftigung, kann der Arbeitgeber die Lohnsteuer entweder pauschal oder nach Maßgabe der individuellen elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (elektronische Lohnsteuerkarte, sog. ELStAM) erheben. Für die Lohnsteuer-Pauschalierung ist zu unterscheiden zwischen der einheitlichen Pauschsteuer i. H. v. 2 %[1] und der...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Krankenversicherung der Ren... / 4.1 Erstmalig Aufnahme einer Erwerbstätigkeit

Die Rahmenfrist, innerhalb derer Versicherungszeiten anrechenbar sind, beginnt mit dem Tag der erstmaligen Aufnahme einer Erwerbstätigkeit. Sie endet mit dem Tag der Rentenantragstellung, und zwar auch dann, wenn die KVdR zunächst nicht wirksam wird (z. B. wegen einer Vorrangversicherung). Als Erwerbstätigkeit gilt jede auf Erwerb gerichtete oder zur Berufsausbildung ausgeübt...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Verbot nachteiliger Vereinb... / 1 Verbot privatrechtlicher Vereinbarungen zum Nachteil des Arbeitsnehmers

Die Regelung hat im Zusammenhang vor allem in den Fällen Bedeutung, in denen die bisher ausgeübte Beschäftigung in Teilen mit dem Ziel ausgelagert wird, in gleichem Umfang und mit gleichem Inhalt entweder als vermeintlich rechtlich selbstständige Tätigkeit oder geringfügige Beschäftigung fortgeführt zu werden. Praxis-Beispiel Verstoß gegen gesetzliche Vorschriften Ein Arbeitgeber...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / II. Geringfügig entlohnte Beschäftigung

Rz. 62 Stand: EL 139 – ET: 09/2024 § 8 Abs 1 SGB IV, der die geringfügige Beschäftigung definiert, unterscheidet in Nr 1 die regelmäßige geringfügige Beschäftigung (Entgeltgeringfügigkeit; > Rz 63) und in Nr 2 die zeitlich geringfügige kurzfristige – Beschäftigung (Zeitgeringfügigkeit; > Rz 30). Für beide Arten geringfügiger Beschäftigung gilt die Arbeitsentgeltgrenze von der...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / III. Rechtsentwicklung

Rz. 10 Stand: EL 139 – ET: 09/2024 Mit dem Gesetz zur Neuregelung der geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse vom 24.03.1999 (BGBl 1999 I, 388 = BStBl 1999 I, 302) ist zum 01.04.1999 (vgl § 52 Abs 7 EStG aF) § 3 Nr 39 aF EStG eingefügt worden. Damit wurde der > Arbeitslohn steuerfrei gestellt, wenn der ArbN bei einer geringfügigen Beschäftigung iSv § 8 Abs 1 Nr 1 SGB IV für ...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 2. Zusammenrechnung bei mehreren Beschäftigungen

Rz. 77 Stand: EL 139 – ET: 09/2024 Übt ein ArbN bei demselben ArbG nebeneinander mehrere Beschäftigungen aus, so ist ohne Rücksicht auf die arbeitsvertragliche Gestaltung sozialversicherungsrechtlich von einem einheitlichen Beschäftigungsverhältnis auszugehen, wenn die Beschäftigungen in einem inneren Zusammenhang stehen (BSG 55, 1 vom 16.02.1983 – 12 RK 26/81, USK 8310). Ein...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Minijobs

Stand: EL 139 – ET: 09/2024 > Geringfügige Beschäftigung.mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / I. Geringfügig Beschäftigte mit Pauschalbesteuerung (§ 40a Abs 2 EStG)

Rz. 15 Stand: EL 139 – ET: 09/2024 Der vom ArbG gezahlte > Arbeitslohn unterliegt dem LSt-Abzug. Er kann die LSt/SolZ/KiSt individuell nach Maßgabe der > Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) des ArbN vom Arbeitslohn einbehalten oder – wenn bestimmte Voraussetzungen dies zulassen (vgl §§ 40ff EStG) – unter Verzicht auf eine individuelle Besteuerung die LSt pauschalieren. § 40a ES...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 2. Meldeverfahren zur Minijob-Zentrale

a) Meldung im beruflich/gewerblichen Bereich Rz. 40 Stand: EL 139 – ET: 09/2024 Die geringfügig Beschäftigten sind in das elektronische Meldeverfahren nach der Datenerfassungs- und übermittlungsverordnung (DEÜV) einbezogen. Dem ArbG obliegen nicht nur die An- und Abmeldungen, sondern grundsätzlich alle Meldepflichten in § 28a SGB IV. Für die geringfügig Beschäftigten iSv § 40a...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / I. Das Wesentliche für die Praxis in Kürze

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Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 1. Regelmäßiges Arbeitsentgelt

Rz. 70 Stand: EL 139 – ET: 09/2024 Rechtsgrundlagen: Was > Arbeitsentgelt ist, bestimmen die §§ 14ff SGB IV; der Begriff steht eigenständig neben dem steuerrechtlichen Begriff > Arbeitslohn. Die ArbG sind sowohl zum LSt-Abzug als auch zum Beitragsabzug für die > Sozialversicherung verpflichtet. Um diese Abzugsverpflichtung nicht zu erschweren, ist es grundsätzlich geboten, di...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 3. Überschreiten der Arbeitsentgeltgrenze

Rz. 85 Stand: EL 139 – ET: 09/2024 Überschreitet das Arbeitsentgelt regelmäßig die Geringfügigkeitsgrenze iHv aktuell 538 EUR im Monat, so tritt vom Tag des Überschreitens an Versicherungspflicht ein. Für die zurückliegende Zeit verbleibt es bei der möglichen Versicherungsfreiheit (> Rz 88). Ein nur gelegentliches und nicht vorhersehbares Überschreiten der Arbeitsentgeltgrenz...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / II. Allgemeine Hinweise

Rz. 5 Stand: EL 139 – ET: 09/2024 Ziel der Regelung in § 40a Abs 2 EStG (> Rz 6) ist es, die ArbG geringfügig entlohnter Beschäftigungsverhältnisse mit Abgaben zu belasten, wie sie auch bei beitragspflichtigen Beschäftigungen entstehen würden. Ferner sollen illegale Beschäftigungsverhältnisse in sozialversicherungspflichtige und steuerpflichtige Beschäftigungen zurückgeführt ...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / b) Haushaltsscheckverfahren für den Privathaushalt

Rz. 45 Stand: EL 139 – ET: 09/2024 Für die ausschließlich im Privathaushalt tätigen geringfügig Beschäftigten hat der ArbG der Minijob-Zentrale (> Rz 33) anstatt des Beitragsnachweises eine vereinfachte Meldung – Haushaltsscheck – zu erstatten (§ 28a Abs 7 Satz 1 iVm § 95 Abs 3 SGB IV). Der ArbG teilt der Minijob-Zentrale in dem Haushaltsscheck das > Arbeitsentgelt mit und ob...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / II. Hinweise zur Option für die Pauschsteuer

Rz. 25 Stand: EL 139 – ET: 09/2024 Die Vor- und Nachteile einer Steuerpauschalierung für eine geringfügig entlohnte Beschäftigung muss der ArbG im Einzelfall abwägen. Entscheidet sich der ArbG für eine Regelbesteuerung, muss er den LSt-Abzug nach Maßgabe der > Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) des ArbN vornehmen (Regelbesteuerung). Die Höhe der LSt hängt dann von der Einordung...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 3. Sonstige Steuerabzüge

Rz. 50 Stand: EL 139 – ET: 09/2024 Für die Besteuerung des Arbeitsentgelts aus einer geringfügig entlohnten Beschäftigung mit der pauschalen LSt in Höhe von 20 % (§ 40a Abs 2a EStG; > Pauschalierung der Lohnsteuer Rz 215 ff), die kurzfristige Beschäftigung (> Rz 30), die Beschäftigung von Aushilfskräften in der Land- und Forstwirtschaft (> Rz 31) und die individuelle Besteuer...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 1. Kurzfristige Beschäftigung

Rz. 30 Stand: EL 139 – ET: 09/2024 Für eine zeitlich geringfügige (kurzfristige) Beschäftigung iSv § 8 Abs 1 Nr 2 SGB IV (> Rz 3) wurde die Abgabenerhebung zwischen > Sozialversicherung und Steuerrecht nicht vereinheitlicht. Der für geringfügig entlohnte Beschäftigungen geltende § 40a Abs 2 EStG – Entsprechendes gilt für § 40a Abs 2a EStG (> Pauschalierung der Lohnsteuer Rz 2...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 1. Verfahrensgrundsätze

Rz. 33 Stand: EL 139 – ET: 09/2024 Die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft Bahn See (DRV-KBS) ist Träger der GRV, soweit Pauschalbeiträge in der Pauschalabgabe enthalten sind (vgl § 28i Satz 5 SGB IV). Sie hat als bundesweit zuständige Einzugsstelle eine ihrer Dienststellen, nämlich die Minijob-Zentrale bestimmt. Diese ist aber auch örtlich und sachlich zuständig für die ...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / Zusammenfassung

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Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / a) Meldung im beruflich/gewerblichen Bereich

Rz. 40 Stand: EL 139 – ET: 09/2024 Die geringfügig Beschäftigten sind in das elektronische Meldeverfahren nach der Datenerfassungs- und übermittlungsverordnung (DEÜV) einbezogen. Dem ArbG obliegen nicht nur die An- und Abmeldungen, sondern grundsätzlich alle Meldepflichten in § 28a SGB IV. Für die geringfügig Beschäftigten iSv § 40a Abs 2 EStG – die Mini-Jobs – ist die Minijo...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / V. Außenprüfung

Rz. 51 Stand: EL 139 – ET: 09/2024 Die privaten Haushalte als ArbG werden von den Prüfungsdiensten der > Sozialversicherung und der FinVerw (> Außenprüfung) nicht geprüft (vgl § 28p Abs 10 SGB IV; > R 42f Abs 3 Satz 2 LStR). Entsprechendes gilt für eine > Lohnsteuer-Nachschau Rz 4/1. In anderen Fällen sind die geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse Gegenstand der üblichen L...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / IV. Unfallversicherung und Entgeltfortzahlung

Rz. 90 Stand: EL 139 – ET: 09/2024 Unfallversicherung: Für geringfügig entlohnte ArbN besteht eine GUV gegen die Folgen von Arbeitsunfällen und > Berufskrankheiten (§ 2 Abs 1 und Abs 2 Satz 1, §§ 8 und 9 SGB VII). Dies gilt auch für die in Privathaushalten Beschäftigten (§ 129 Abs 1 Nr 2 SGB VII). Die Beiträge zu dieser Pflichtversicherung trägt der ArbG. Zuständig für die Ver...mehr