Fachbeiträge & Kommentare zu Geringfügige Beschäftigung

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Verbot nachteiliger Vereinb... / 1 Verbot privatrechtlicher Vereinbarungen zum Nachteil des Arbeitsnehmers

Die Regelung hat im Zusammenhang vor allem in den Fällen Bedeutung, in denen die bisher ausgeübte Beschäftigung in Teilen mit dem Ziel ausgelagert wird, in gleichem Umfang und mit gleichem Inhalt entweder als vermeintlich rechtlich selbstständige Tätigkeit oder geringfügige Beschäftigung fortgeführt zu werden. Praxis-Beispiel Verstoß gegen gesetzliche Vorschriften Ein Arbeitgeber...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / II. Geringfügig entlohnte Beschäftigung

Rz. 62 Stand: EL 139 – ET: 09/2024 § 8 Abs 1 SGB IV, der die geringfügige Beschäftigung definiert, unterscheidet in Nr 1 die regelmäßige geringfügige Beschäftigung (Entgeltgeringfügigkeit; > Rz 63) und in Nr 2 die zeitlich geringfügige kurzfristige – Beschäftigung (Zeitgeringfügigkeit; > Rz 30). Für beide Arten geringfügiger Beschäftigung gilt die Arbeitsentgeltgrenze von der...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / III. Rechtsentwicklung

Rz. 10 Stand: EL 139 – ET: 09/2024 Mit dem Gesetz zur Neuregelung der geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse vom 24.03.1999 (BGBl 1999 I, 388 = BStBl 1999 I, 302) ist zum 01.04.1999 (vgl § 52 Abs 7 EStG aF) § 3 Nr 39 aF EStG eingefügt worden. Damit wurde der > Arbeitslohn steuerfrei gestellt, wenn der ArbN bei einer geringfügigen Beschäftigung iSv § 8 Abs 1 Nr 1 SGB IV für ...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 2. Zusammenrechnung bei mehreren Beschäftigungen

Rz. 77 Stand: EL 139 – ET: 09/2024 Übt ein ArbN bei demselben ArbG nebeneinander mehrere Beschäftigungen aus, so ist ohne Rücksicht auf die arbeitsvertragliche Gestaltung sozialversicherungsrechtlich von einem einheitlichen Beschäftigungsverhältnis auszugehen, wenn die Beschäftigungen in einem inneren Zusammenhang stehen (BSG 55, 1 vom 16.02.1983 – 12 RK 26/81, USK 8310). Ein...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Minijobs

Stand: EL 139 – ET: 09/2024 > Geringfügige Beschäftigung.mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Geringfügige Beschäftigung

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / I. Geringfügig Beschäftigte mit Pauschalbesteuerung (§ 40a Abs 2 EStG)

Rz. 15 Stand: EL 139 – ET: 09/2024 Der vom ArbG gezahlte > Arbeitslohn unterliegt dem LSt-Abzug. Er kann die LSt/SolZ/KiSt individuell nach Maßgabe der > Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) des ArbN vom Arbeitslohn einbehalten oder – wenn bestimmte Voraussetzungen dies zulassen (vgl §§ 40ff EStG) – unter Verzicht auf eine individuelle Besteuerung die LSt pauschalieren. § 40a ES...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 2. Meldeverfahren zur Minijob-Zentrale

a) Meldung im beruflich/gewerblichen Bereich Rz. 40 Stand: EL 139 – ET: 09/2024 Die geringfügig Beschäftigten sind in das elektronische Meldeverfahren nach der Datenerfassungs- und übermittlungsverordnung (DEÜV) einbezogen. Dem ArbG obliegen nicht nur die An- und Abmeldungen, sondern grundsätzlich alle Meldepflichten in § 28a SGB IV. Für die geringfügig Beschäftigten iSv § 40a...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / I. Das Wesentliche für die Praxis in Kürze

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 1. Regelmäßiges Arbeitsentgelt

Rz. 70 Stand: EL 139 – ET: 09/2024 Rechtsgrundlagen: Was > Arbeitsentgelt ist, bestimmen die §§ 14ff SGB IV; der Begriff steht eigenständig neben dem steuerrechtlichen Begriff > Arbeitslohn. Die ArbG sind sowohl zum LSt-Abzug als auch zum Beitragsabzug für die > Sozialversicherung verpflichtet. Um diese Abzugsverpflichtung nicht zu erschweren, ist es grundsätzlich geboten, di...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 3. Überschreiten der Arbeitsentgeltgrenze

Rz. 85 Stand: EL 139 – ET: 09/2024 Überschreitet das Arbeitsentgelt regelmäßig die Geringfügigkeitsgrenze iHv aktuell 538 EUR im Monat, so tritt vom Tag des Überschreitens an Versicherungspflicht ein. Für die zurückliegende Zeit verbleibt es bei der möglichen Versicherungsfreiheit (> Rz 88). Ein nur gelegentliches und nicht vorhersehbares Überschreiten der Arbeitsentgeltgrenz...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / II. Allgemeine Hinweise

Rz. 5 Stand: EL 139 – ET: 09/2024 Ziel der Regelung in § 40a Abs 2 EStG (> Rz 6) ist es, die ArbG geringfügig entlohnter Beschäftigungsverhältnisse mit Abgaben zu belasten, wie sie auch bei beitragspflichtigen Beschäftigungen entstehen würden. Ferner sollen illegale Beschäftigungsverhältnisse in sozialversicherungspflichtige und steuerpflichtige Beschäftigungen zurückgeführt ...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / b) Haushaltsscheckverfahren für den Privathaushalt

Rz. 45 Stand: EL 139 – ET: 09/2024 Für die ausschließlich im Privathaushalt tätigen geringfügig Beschäftigten hat der ArbG der Minijob-Zentrale (> Rz 33) anstatt des Beitragsnachweises eine vereinfachte Meldung – Haushaltsscheck – zu erstatten (§ 28a Abs 7 Satz 1 iVm § 95 Abs 3 SGB IV). Der ArbG teilt der Minijob-Zentrale in dem Haushaltsscheck das > Arbeitsentgelt mit und ob...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / II. Hinweise zur Option für die Pauschsteuer

Rz. 25 Stand: EL 139 – ET: 09/2024 Die Vor- und Nachteile einer Steuerpauschalierung für eine geringfügig entlohnte Beschäftigung muss der ArbG im Einzelfall abwägen. Entscheidet sich der ArbG für eine Regelbesteuerung, muss er den LSt-Abzug nach Maßgabe der > Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) des ArbN vornehmen (Regelbesteuerung). Die Höhe der LSt hängt dann von der Einordung...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 3. Sonstige Steuerabzüge

Rz. 50 Stand: EL 139 – ET: 09/2024 Für die Besteuerung des Arbeitsentgelts aus einer geringfügig entlohnten Beschäftigung mit der pauschalen LSt in Höhe von 20 % (§ 40a Abs 2a EStG; > Pauschalierung der Lohnsteuer Rz 215 ff), die kurzfristige Beschäftigung (> Rz 30), die Beschäftigung von Aushilfskräften in der Land- und Forstwirtschaft (> Rz 31) und die individuelle Besteuer...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 1. Kurzfristige Beschäftigung

Rz. 30 Stand: EL 139 – ET: 09/2024 Für eine zeitlich geringfügige (kurzfristige) Beschäftigung iSv § 8 Abs 1 Nr 2 SGB IV (> Rz 3) wurde die Abgabenerhebung zwischen > Sozialversicherung und Steuerrecht nicht vereinheitlicht. Der für geringfügig entlohnte Beschäftigungen geltende § 40a Abs 2 EStG – Entsprechendes gilt für § 40a Abs 2a EStG (> Pauschalierung der Lohnsteuer Rz 2...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 1. Verfahrensgrundsätze

Rz. 33 Stand: EL 139 – ET: 09/2024 Die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft Bahn See (DRV-KBS) ist Träger der GRV, soweit Pauschalbeiträge in der Pauschalabgabe enthalten sind (vgl § 28i Satz 5 SGB IV). Sie hat als bundesweit zuständige Einzugsstelle eine ihrer Dienststellen, nämlich die Minijob-Zentrale bestimmt. Diese ist aber auch örtlich und sachlich zuständig für die ...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / Zusammenfassung

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / a) Meldung im beruflich/gewerblichen Bereich

Rz. 40 Stand: EL 139 – ET: 09/2024 Die geringfügig Beschäftigten sind in das elektronische Meldeverfahren nach der Datenerfassungs- und übermittlungsverordnung (DEÜV) einbezogen. Dem ArbG obliegen nicht nur die An- und Abmeldungen, sondern grundsätzlich alle Meldepflichten in § 28a SGB IV. Für die geringfügig Beschäftigten iSv § 40a Abs 2 EStG – die Mini-Jobs – ist die Minijo...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / I. Gemeinsames

Rz. 5 Stand: EL 139 – ET: 09/2024 Steuerfrei sind nach § 3 Nr 45 EStG (> Rz 3) Vorteile des ArbN aus der unentgeltlichen oder verbilligten privaten Nutzung von betrieblichen (> Rz 6) Datenverarbeitungs- und Telekommunikationsgeräten sowie deren Zubehör (Näheres zu den Geräten und Zubehör > Rz 2 f). Dienstleistungen, die im Zusammenhang mit der (leihweisen) Geräteüberlassung e...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Geringverdiener

Stand: EL 139 – ET: 09/2024 > Betriebliche Altersversorgung Rz 243, > Existenzminimum, > Geringfügige Beschäftigung, > Grundfreibetrag, > Krankenversicherung Rz 3, > Pauschalierung der Lohnsteuer Rz 165 ff.mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / V. Außenprüfung

Rz. 51 Stand: EL 139 – ET: 09/2024 Die privaten Haushalte als ArbG werden von den Prüfungsdiensten der > Sozialversicherung und der FinVerw (> Außenprüfung) nicht geprüft (vgl § 28p Abs 10 SGB IV; > R 42f Abs 3 Satz 2 LStR). Entsprechendes gilt für eine > Lohnsteuer-Nachschau Rz 4/1. In anderen Fällen sind die geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse Gegenstand der üblichen L...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Hinweise zur 139. Aktualisierung der 4. Auflage

Die Bearbeitung der 139. Ergänzungslieferung des ABC-Führer Lohnsteuer entspricht dem Rechtsstand vom 15.08.2024. Mit dem Update werden erneut wichtige praxisrelevante sowie überaus umfassende Teile der Kommentierung aktualisiert. Besonders hervorheben lassen sich Geringfügige Beschäftigung (Kommentierung der Pauschalbesteuerung nach § 40a Abs. 2 EStG u. a. zudem mit ausführl...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / IV. Unfallversicherung und Entgeltfortzahlung

Rz. 90 Stand: EL 139 – ET: 09/2024 Unfallversicherung: Für geringfügig entlohnte ArbN besteht eine GUV gegen die Folgen von Arbeitsunfällen und > Berufskrankheiten (§ 2 Abs 1 und Abs 2 Satz 1, §§ 8 und 9 SGB VII). Dies gilt auch für die in Privathaushalten Beschäftigten (§ 129 Abs 1 Nr 2 SGB VII). Die Beiträge zu dieser Pflichtversicherung trägt der ArbG. Zuständig für die Ver...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 2. Aushilfskräfte in der Land- und Forstwirtschaft

Rz. 31 Stand: EL 139 – ET: 09/2024 Für Aushilfskräfte in Betrieben der Land- und Forstwirtschaft ist § 40a Abs 2 und 2a EStG nicht anwendbar; § 40a Abs 3 EStG ist insoweit lex specialis (zu Einzelheiten > Pauschalierung der Lohnsteuer Rz 225 ff). Für die > Sozialversicherung kann das > Arbeitsentgelt bis zur Geringfügigkeitsgrenze (ab 01.01.2024: monatlich 538 EUR) aber eine ...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 2 – Private Altersvo... / A. Pflichtversicherte in der inländischen gesetzlichen Rentenversicherung (§ 10a Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 1 EStG)

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / I. Grundsätzliches

Rz. 60 Stand: EL 139 – ET: 09/2024 Die Pauschalbesteuerung der ‚geringfügig Beschäftigten’, von denen keine ArbN-Beiträge erhoben werden, ist für das Steuerrecht in § 40a Abs 2 EStG besonders geregelt. Die im EStG enthaltene Vorschrift greift auf Tatbestände zurück, die versicherungs- und beitragsrechtlich im Sozialgesetzbuch geregelt sind. Damit werden steuerliche Rechtsfolg...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Musiker

Rz. 1 Stand: EL 139 – ET: 09/2024 Einkunftsart: Musiker können > Einkünfte aus Gewerbebetrieb iSv § 15 EStG oder solche aus nichtselbständiger Arbeit iSv § 19 EStG haben; anerkannte Künstler erzielen Einkünfte aus freiberuflicher Tätigkeit (§ 18 EStG, zur Abgrenzung > Künstler Rz 1 f). Sind Musiker Mitglieder einer Kapelle, so ist zu klären, ob der Auftraggeber (Veranstalter ...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / IV. Angebot allen Arbeitnehmern zugänglich

Rz. 65 Stand: EL 139 – ET: 09/2024 Exklusive Programme etwa für die außertariflichen Angestellten oder den Leitungskreis schließt § 3 Nr 39 EStG von der Förderung aus. Deshalb muss sich das Angebot zur Beteiligung – mindestens – an alle dem Unternehmen angehörenden ArbN richten, die bereits ein Jahr lang oder länger beschäftigt sind (> Rz 67; vgl hierzu Hilbert, NWB 2009, 300...mehr

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§ 4 Anlagen zur ZVFV / VII. Modul E – Pfändung von Arbeitseinkommen

Rz. 209 Das Arbeitseinkommen stellt in der Praxis die Haupterwerbsgrundlage des Schuldners dar, sofern er nicht auf Sozialleistungen angewiesen ist. Hieraus muss er dann auch regelmäßig seine Verbindlichkeiten bedienen. Tipp Das Arbeitsverhältnis – und zwar sowohl das versicherungspflichtige als auch die geringfügige Beschäftigung – ist in der Vermögensauskunft nach §§ 802c, ...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 2 – Private Altersvo... / C. Nicht begünstigter Personenkreis

Nicht zum Kreis der zulageberechtigten Personen gehören:mehr

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§ 4 Anlagen zur ZVFV / VIII. Modul F – Forderungen aus Sozialleistungen

Rz. 210 Wer über kein eigenes Arbeitseinkommen verfügt, erhält meist Sozialleistungen. Auch diese können unter der Beachtung der Pfändungsschutzbestimmungen des § 54 SGB I pfändbar sein. Modul F erfasst wahlweise die Pfändung gegenüber der Agentur für Arbeit, Versicherungsträgern oder Versorgungseinrichtungen. Auch wenn hier isoliert betrachtet regelmäßig kein Pfändungserfol...mehr

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§ 4 Anlagen zur ZVFV / XVI. Modul N – Zusammenrechnung

Rz. 226 Nach § 850e Nr. 1 ZPO knüpft die Pfändung von Arbeitseinkommen am Nettoeinkommen an. Die diesbezügliche Berechnung gibt § 850e ZPO vor. Hinweis Die Zusammenrechnungsmöglichkeiten entsprechen grundsätzlich den Vorgaben, die auch schon die ZVFV 2012 gemacht hatte. Ergänzt wurde sie mit der ZVFV 2022 um die Zusammenrechnung mehrerer Sozialleistungen.[142] Selbstverständl...mehr

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Haushaltsnahe Beschäftigung... / 3.4 Minijob im Privathaushalt

Wegen der Höhe der Steuerermäßigung für die haushaltsnahe Beschäftigung ist zusätzlich zwischen geringfügiger Beschäftigung im Rahmen eines Minijobs[1] und sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung[2] zu unterscheiden. Die Abgrenzung bestimmt sich danach, ob der Steuerpflichtige am Haushaltsscheckverfahren [3] teilnimmt. Weist er im Rahmen seiner Einkommensteuererklärung d...mehr

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Lohnsteuer-Pauschalierung a... / 2.7.2 Pauschalierungsgrenzen

Für die Frage, welche Anforderungen bei Teilzeitbeschäftigten hinsichtlich einer Pauschalbesteuerung vorliegen müssen, ist nach dem Gesetz eine getrennte Betrachtung für kurzfristige bzw. geringfügige Beschäftigungen durchzuführen. Seit 1.1.2015 wird die Lohngrenze, die für die Lohnsteuerpauschalierung mit 25 % bei kurzfristig beschäftigten Aushilfen zu beachten ist, an den ...mehr

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Haushaltsnahe Beschäftigung... / 6.3 Arbeitgeberpflichten

Lohnsteuerhilfevereine dürfen auch die mit einem haushaltsnahen Beschäftigungsverhältnis [1] zusammenhängenden Arbeitgeberaufgaben erledigen.[2] Damit können Arbeitnehmer auch dann auf die Beratung von Lohnsteuerhilfevereinen zurückgreifen, wenn sie die Möglichkeit einer haushaltsnahen Beschäftigung in Anspruch genommen haben. Die Arbeitgeberpflichten umfassen die Anmeldung un...mehr

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Lohnsteuer-Pauschalierung a... / 2.7.3 Berechnung der Lohnsteuer

Bei geringfügig entlohnten Beschäftigungen bestimmt sich die Bemessungsgrundlage sowohl beim Pauschsteuersatz von 2 % als auch bei der pauschalen Lohnsteuer von 20 % nach dem Arbeitsentgelt i. S. d. Sozialversicherung, nicht etwa nach dem steuerlichen Arbeitslohnbegriff. Dies gilt unabhängig davon, ob es sich dabei um beitragspflichtiges Arbeitsentgelt handelt, das steuerpfl...mehr

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Lohnsteuer-Pauschalierung a... / 2.7 Teilzeitkräfte und geringfügig Beschäftigte

Geringfügige Beschäftigungen sind in jedem Fall lohnsteuerpflichtig. Anstelle der Steuerbefreiung hat der Arbeitgeber bei Minijobs die Möglichkeit, unter bestimmten Voraussetzungen pauschale Steuerabzugsbeträge zu erheben. Die Regelungen hierzu finden sich in der Vorschrift des § 40a EStG zur Lohnsteuer-Pauschalierung bei Teilzeitbeschäftigten und geringfügig Beschäftigten. ...mehr

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Haushaltsnahe Beschäftigung... / 2.2 Höchstbeträge

Der Steuerpflichtige kann in seiner Einkommensteuer­erklärung auf Antrag Aufwendungen für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse und für die Inanspruchnahme haushaltsnaher Dienstleistungen sowie Handwerkerleistungen bis zu bestimmten Beträgen unmittelbar von der Steuerschuld abziehen. Dabei müssen die haushaltsnahen Beschäftigungen und Dienstleistungen wegen der unterschied...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Haushaltsnahe Beschäftigung... / 6.2 Lohnsteuerermäßigungsverfahren

Damit sich die Steuerermäßigung für haushaltsnahe Beschäftigungen und Dienstleistungen bei Arbeitnehmern nicht erst nach Ablauf des Jahres bei der Einkommensteuerveranlagung auswirken kann, können die Aufwendungen für haushaltsnahe Beschäftigungen und haushaltsnahe Dienstleistungen auch als Freibetrag beim Lohnsteuerabzug berücksichtigt werden. Der Freibetrag berechnet sich ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Haushaltsnahe Beschäftigung... / 2.3 Nachweise

Bei sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungen im Privathaushalt, die unter das allgemeine Beitrags- und Nachweisverfahren zur Sozialversicherung fallen, sowie bei geringfügigen Beschäftigungen ohne Haushaltsscheckverfahren gelten die allgemeinen Nachweisregeln. Der Steuerpflichtige hat die Aufwendungen ggf. durch Vorlage einer Mehrfachausfertigung der Lohnsteuerbeschein...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Haushaltsnahe Beschäftigung... / 2.5 Mehrfachförderung

Die Steuerermäßigungen für Minijobs in Privathaushalten[1] und für sozialversicherungspflichtige Beschäftigungen[2] in Privathaushalten sowie für haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwer­kerleistungen können unter den gegebenen Voraussetzungen nebeneinander in Anspruch genommen werden. Allerdings ist die gleichzeitige und damit mehrfache Förderung ein und derselben Tätigke...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Lohnsteuer-Pauschalierung a... / 4 Übersicht über die Pauschalierungsvorschriften zu Abschn. 2

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Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Haushaltsnahe Beschäftigung... / 3 Haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse

Das Gesetz unterscheidet zwischen den Fallgruppen haushaltsnahe Minijobs[1] und haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse, die sozialversicherungspflichtig sind. Zu den begünstigten Aufwendungen bei haushaltsnahen Beschäftigungsverhältnissen gehören der Bruttoarbeitslohn (Arbeitsentgelt), die vom Steuerpflichtigen getragenen Sozialversicherungsbeiträge, die Lohnsteuer, zzgl. des ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Haushaltsnahe Beschäftigung... / 4.2 Gemeinsame Voraussetzungen

Die Anforderungen an die Steuerermäßigung für haushaltsnahe Dienstleistungen allgemeiner Art und für haushaltsnahe Dienstleistungen in Form von Pflege und Betreuung unterscheiden sich nur dort, wo aufgrund ihrer artspezifischen Unterschiede abweichende Regelungen erforderlich sind. Die nachfolgend dargestellten Grundvoraussetzungen der Steuerermäßigung sind dagegen für sämtl...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Haushaltsnahe Beschäftigung... / 3.1 Haushaltsnahe Tätigkeiten

Begünstigt sind haushaltsnahe Tätigkeiten, die im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses in einem inländischen oder EU-/EWR-Privathaushalt durchgeführt werden. Es muss sich um eine nichtselbstständige Tätigkeit handeln, für die arbeitsrechtliche Grundsätze gelten. Bei einem nicht inländischen Haushalt, der in einem Staat liegt, der der EU oder dem EWR angehört, setzt die Inanspru...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Dänemark / 1 Grenzüberschreitende Beschäftigung

Von der Verordnung (EG) Nr. 883/2004 erfasste Personen unterliegen ausschließlich den Rechtsvorschriften eines Mitgliedsstaates. Für einen Arbeitnehmer, der in Dänemark wohnt und in Deutschland beschäftigt ist, gelten die deutschen Rechtsvorschriften. Ausnahmen gibt es lediglich bei der Ausübung einer geringfügigen Beschäftigung. Praxis-Beispiel Arbeitnehmer wohnt in Dänemark...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Zypern / 1 Grenzüberschreitende Beschäftigung

Von der Verordnung (EG) Nr. 883/2004 erfasste Personen unterliegen ausschließlich den Rechtsvorschriften eines Mitgliedsstaates. Von diesem Grundsatz gibt es in der Regel keine Ausnahmen. Für einen Arbeitnehmer, der in Zypern wohnt und in Deutschland beschäftigt ist, gelten die deutschen Rechtsvorschriften. Praxis-Beispiel Arbeitnehmer wohnt auf Zypern und übt in Deutschland ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Griechenland / 1 Grenzüberschreitende Beschäftigung

Von der Verordnung (EG) Nr. 883/2004 erfasste Personen unterliegen ausschließlich den Rechtsvorschriften eines Mitgliedsstaates. Von diesem Grundsatz gibt es in der Regel keine Ausnahmen. Für einen Arbeitnehmer, der in Griechenland wohnt und in Deutschland beschäftigt ist, gelten die deutschen Rechtsvorschriften. Praxis-Beispiel Arbeitnehmer wohnt in Griechenland und übt in D...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Kroatien / 1 Grenzüberschreitende Beschäftigung

Von der Verordnung (EG) Nr. 883/2004 erfasste Personen unterliegen ausschließlich den Rechtsvorschriften eines Mitgliedsstaates. Von diesem Grundsatz gibt es in der Regel keine Ausnahmen. Für einen Arbeitnehmer, der in Kroatien wohnt und in Deutschland beschäftigt ist, gelten die deutschen Rechtsvorschriften. Praxis-Beispiel Arbeitnehmer wohnt in Kroatien und übt in Deutschla...mehr