Fachbeiträge & Kommentare zu Gesamtsozialversicherungsbeitrag

Beitrag aus TVöD Office Professional
Pflegezeit, Betreuungszeit,... / 6.3.2.4 Lohnsteuer- und sozialversicherungsrechtliche Behandlung des Aufstockungsbetrags

Der Aufstockungsbetrag ist lohnsteuerpflichtiges Arbeitsentgelt. § 3 Nr. 28 EStG regelt nur die Steuerfreiheit des Aufstockungsbetrags bei Altersteilzeit. Eine dieser Vorschrift entsprechende Bestimmung gibt es für den Aufstockungsbetrag bei Familienpflegezeit nicht. Der Aufstockungsbetrag ist auch sozialversicherungspflichtiges Arbeitsentgelt im Sinne der Sozialversicherungs...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Beitragsbescheinigung / 1.1 Freiwillige Versicherung/Höherversicherung

Für alle Zahlungen von Beiträgen an die Rentenversicherung, die nicht als Gesamtsozialversicherungsbeitrag gezahlt werden, gilt die Verordnung über die Zahlung von Beiträgen zur gesetzlichen Rentenversicherung (RV-BZV). Beiträge zur freiwilligen Versicherung und zur Höherversicherung sowie Pflichtbeiträge der selbstständig Tätigen sind von den Versicherten direkt an den Rente...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Pflegezeit, Betreuungszeit,... / 6.3.2.1 Berechnung

Das für die reduzierte Arbeitszeit zu zahlende Arbeitsentgelt ist während der Dauer der vor dem 1.1.2015 vereinbarten Familienpflegezeit aufzustocken. Nach der Intention des Gesetzes ist das Teilzeitentgelt – vereinfacht formuliert – um die Hälfte der Differenz zwischen dem bisherigen und dem wegen der Teilzeitarbeit verringerten Entgelt aufzustocken. Beispiel (vereinfachte ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Insolvenzgeld / 3 Gesamtsozialversicherungsbeiträge

Die Einzugsstellen (Krankenkassen) haben gegenüber der Agentur für Arbeit bei Zahlungsunfähigkeit des Arbeitgebers Anspruch auf Ausgleich der noch nicht entrichteten Sozialversicherungsbeiträge für die letzten 3 Monate vor dem Insolvenzereignis.[1] Der Anspruch der Einzugsstelle auf die Gesamtsozialversicherungsbeiträge gegenüber dem Arbeitgeber bleibt dennoch bestehen. Sowe...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Insolvenzgeld / 1 Einführung

Das Insolvenzgeld ist eine umlagefinanzierte[1] Lohnersatzleistung der Bundesagentur für Arbeit. Es schützt die Beschäftigten vor dem Risiko eines Lohnausfalls aufgrund der Zahlungsunfähigkeit ihres Arbeitgebers und wird auf Antrag des Arbeitnehmers lohnsteuerfrei in Höhe des Nettolohns gezahlt. Die gesetzliche Regelung in den §§ 165 f. SGB III sichert das Lohnausfallrisiko ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Entgeltersatzleistung / 2 Beitragsrechtliche Regelungen

Während des Bezugs einer Entgeltersatzleistung wird in der Regel kein Entgelt gezahlt. Daher sind vom Arbeitgeber keine Gesamtsozialversicherungsbeiträge zu entrichten, solange ein Anspruch auf Entgeltersatzleistungen besteht. Zuschüsse[1], die Arbeitnehmer während des Bezugs von Entgeltersatzleistungen erhalten, gelten nicht als beitragspflichtiges Arbeitsentgelt, wenn sie ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitnehmeranteil / 1 Arbeitnehmeranteil vom Bruttolohn

Die Arbeitnehmeranteile zum (gesetzlichen) Gesamtsozialversicherungsbeitrag (Arbeitslosen-, Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung) einschließlich der Beitragszuschläge sind aus dem beitragspflichtigen Bruttoarbeitsentgelt, welches i. d. R. mit dem steuerpflichtigen Bruttoarbeitslohn übereinstimmt, zu bestreiten, maximal bis zur jeweils gültigen Beitragsbemessungsgrenze. Es...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitnehmeranteil / Zusammenfassung

Begriff Die Beiträge zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung werden vom Arbeitgeber und Arbeitnehmer gemeinsam getragen. Der vom Arbeitnehmer zu tragende Beitragsanteil wird Arbeitnehmeranteil genannt. Dieser Anteil wird durch den Arbeitgeber vom Bruttolohn einbehalten und zusammen mit dem Arbeitgeberanteil an die zuständige Einzugsstelle (Krankenkasse) a...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitnehmeranteil / 3 Geringverdienergrenze für Auszubildende

Für Auszubildende, deren monatliches Arbeitsentgelt die Geringverdienergrenze i. H. v. 325 EUR nicht übersteigt, trägt der Arbeitgeber den Arbeitnehmeranteil am Gesamtsozialversicherungsbeitrag[1], ebenso den Beitragszuschlag in Höhe von 0,6 % für (über 23-jährige) kinderlose Mitglieder in der sozialen Pflegeversicherung. Wird der Grenzwert von 325 EUR durch eine Einmalzahlun...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitnehmeranteil / 4 Übergangsbereich

Beschäftigungen mit einem monatlichen Arbeitsentgelt im Übergangsbereich von 538,01 EUR bis 2.000 EUR[1] sind versicherungspflichtig. Der Arbeitnehmer hat hier nur einen reduzierten Beitragsanteil am Gesamtsozialversicherungsbeitrag zu zahlen.[2]mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Pauschalbesteuerung von Sac... / 4 Pauschalbesteuerte Sachzuwendungen an Mitarbeiter konzernverbundener Unternehmen

Für die nach § 37b Abs. 1 EStG pauschal besteuerten Sachzuwendungen, die an Mitarbeiter konzernverbundener Unternehmen gewährt werden, gilt das Gleiche wie für an eigene Mitarbeiter des Unternehmens geleistete Sachzuwendungen. Sie sind beitragspflichtig zur Sozialversicherung. Praxis-Beispiel Sachzuwendungen an eigene und fremde Mitarbeiter Die Müller AG lädt im Mai zu einer k...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitnehmeranteil / 1.5 Nachholung des Beitragseinbehalts

Ist die Einbehaltung der Arbeitnehmeranteile für einen Lohnabrechnungszeitraum unterblieben, darf dies nur bei den nächsten 3 Lohn- oder Gehaltszahlungen nachgeholt werden, danach nur dann, wenn der Abzug ohne Verschulden des Arbeitgebers unterblieben ist.[1] Diese zeitliche Beschränkung des Abzugs gilt nicht für vom Arbeitnehmer allein zu tragende Teile des Gesamtsozialvers...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitnehmeranteil / 2.2 Personen ohne anderweitigen Krankenversicherungsschutz

In der gesetzlichen Krankenversicherung sind Personen versicherungspflichtig, die keinen anderweitigen Krankenversicherungsschutz[1] haben. Sofern es sich bei diesen Personen um Arbeitnehmer handelt, tragen Arbeitgeber und Arbeitnehmer die aus dem Arbeitsentgelt zu zahlenden Beiträge jeweils zur Hälfte. Wichtig Regelungen zum GSV-Beitrag gelten nicht Die Regelungen über die Za...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitnehmeranteil / 2 Arbeitnehmeranteil als Vorsorgeaufwendungen abzugsfähig

Die vom Arbeitgeber einbehaltenen und abgeführten Arbeitnehmeranteile an den gesetzlichen Gesamtsozialversicherungsbeiträgen dürfen ebenso wie die vom Arbeitnehmer selbst gezahlten Beträge den steuerpflichtigen Arbeitslohn nicht mindern. Die Anteile zur Kranken-, Renten- und Pflegeversicherung werden beim laufenden Lohnsteuerabzug durch die in die Lohnsteuertabelle eingearbe...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Umlageverfahren bei Mutters... / 6 Fälligkeit des Erstattungsanspruchs

Für das Umlageverfahren gilt das maschinelle Meldeverfahren. Dies bezieht sich auch auf die Erstattungsanträge. Da die Erstattung nur auf Antrag vorgenommen wird, bedeutet es, dass die Fälligkeit des Erstattungsanspruchs erst zu dem Zeitpunkt eintritt, in dem im Entgeltabrechnungsprogramm der Anspruch geltend gemacht wird. Eine Erstattung für zurückliegende Zeiträume ist mög...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Umlageverfahren bei Mutters... / 4 Erstattungsfähige Aufwendungen

Zu den erstattungsfähigen Aufwendungen gehört der vom Arbeitgeber gezahlte Zuschuss zum Mutterschaftsgeld. Erstattet werden kann allerdings nur der Zuschuss des Arbeitgebers aufgrund des § 20 Abs. 1 MuSchG. Hierbei handelt es sich um den Zuschuss zum Mutterschaftsgeld für die Dauer von 6 Wochen vor und 8 bzw. 12 Wochen (bei Frühgeburten evtl. noch darüber hinaus) nach der En...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Lohnsteuer-Anmeldung und Be... / Zusammenfassung

Überblick Der Arbeitgeber ist verpflichtet, spätestens bis zum 10. Tag nach Ablauf des Lohnsteuer-Anmeldezeitraums die einbehaltene und von ihm zu tragende pauschale Lohnsteuer dem Betriebsstättenfinanzamt anzumelden und an dieses abzuführen. Lohnsteueranmeldezeitraum ist grundsätzlich der Monat; abweichend hiervon kommt auch das Kalendervierteljahr oder das Kalenderjahr in ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Lohnsteuer-Anmeldung und Be... / 2.2.1 Abzug der Arbeitnehmeranteile

Die Einzugsstelle fordert zur Einreichung eines ordnungsgemäßen Beitragsnachweises auf. Der Arbeitgeber darf seinem Arbeitnehmer nicht den geschätzten Gesamtsozialversicherungsbeitrag in dessen Beitragsanteil abziehen, sondern nur den sich aus dem tatsächlich erzielten Arbeitsentgelt ergebenden Beitragsanteil.mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Lohnsteuer-Anmeldung und Be... / 7 Abführung der Sozialversicherungsbeiträge

Der Gesamtsozialversicherungsbeitrag ist im Allgemeinen vom Arbeitgeber an die Krankenkasse abzuführen.[1] Er umfasst sowohl den Arbeitgeber- als auch den Arbeitnehmeranteil. Zu den Beiträgen für geringfügig Beschäftigte existieren Besonderheiten.[2] Die Beitragsabführung durch den Arbeitgeber gilt allerdings nicht für Versicherte ohne anderweitigen Krankenversicherungsschutz...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Lohnsteuer-Anmeldung und Be... / 1.1 Entgeltabrechnungszeitraum

Die gesetzlichen Bestimmungen enthalten keine Vorschrift über die Dauer von Beitragsperioden.[1] Jedoch sieht die Beitragsverfahrensverordnung für die Berechnung des Gesamtsozialversicherungsbeitrag den Kalendermonat vor.[2]mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Lohnsteuer-Anmeldung und Be... / 6.2 Arbeitnehmeranteile

Der Arbeitgeber hat gegen den Beschäftigten einen Anspruch auf den vom Beschäftigten zu tragenden Teil des Gesamtsozialversicherungsbeitrags. Dieser Arbeitnehmeranteil des Gesamtsozialversicherungsbeitrags kann nur durch Abzug vom Arbeitsentgelt geltend gemacht werden.[1] Folglich muss der Arbeitnehmer den Abzug seiner Anteile an den Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslos...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Lohnsteuer-Anmeldung und Be... / 7.2.2 Arbeitgeber mit Betriebsstätten in mehreren Kassenbezirken

Arbeitgeber, die Gesamtsozialversicherungsbeiträge an mehrere Krankenkassen zu zahlen haben, können die Abgabe der Beitragsnachweise und Beitragszahlungen an eine zentrale Stelle vornehmen.[1] Die Regelung gilt nur für die jeweils bei den genannten Kassenarten versicherten Arbeitnehmer (Pflicht- und freiwillig Versicherte). Die Vereinfachungsregelungen zum zentralen Beitrags...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Lohnsteuer-Anmeldung und Be... / 2.2.2 Rücknahme der Schätzung

Die Schätzung des für die Beitragsberechnung maßgebenden Arbeitsentgelts gilt so lange, bis der Nachweis ordnungsmäßig eingereicht wird.[1] Sobald der Beitragsnachweis ordnungsgemäß eingereicht wird, ist die Schätzung zurückzunehmen. Aufgrund der Schätzung gezahlte Gesamtsozialversicherungsbeiträge sind mit der tatsächlichen Beitragsschuld zu verrechnen. Der Arbeitgeber kann...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Lohnsteuer-Anmeldung und Be... / 7.1 Zuständige Krankenkasse

Zuständige Krankenkasse für den Einzug der Gesamtsozialversicherungsbeiträge ist für versicherungspflichtige Arbeitnehmer die Krankenkasse, bei der die Krankenversicherung durchgeführt wird.[1] Dabei ist es unerheblich, ob die Krankenversicherung auf einer Pflichtversicherung oder auf einer freiwilligen Versicherung beruht. Einzugsstelle für geringfügig Beschäftigte ist die M...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Lohnsteuer-Anmeldung und Be... / 3.1 Null-Beitragsnachweis

Sofern in einem Monat ausnahmsweise keine Gesamtsozialversicherungsbeiträge, keine Umlagen U1 oder U2 und auch keine Insolvenzgeldumlage anfallen (z. B. aufgrund unbezahlten Urlaubs oder Krankengeldbezugs etc.), ist gleichwohl ein Beitragsnachweis einzureichen ("Null-Nachweis"). Ansonsten kann es passieren, dass aufgrund des fehlenden Nachweises eine Schätzung vorgenommen wi...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jansen/Sommer, SGB I § 32 V... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 25 Bloesinger, Rentenbezugsklauseln als Instrument zur Beendigung von Arbeitsverhältnissen, NZA 2023, 1497. Bürck, § 32 SGB I in der Praxis, VSSR 1990, 287. Eichenhofer, Sozialrechtliche Grenzen der Privatautonomie, VSSR 1991, 185. ders., Kassenwahl und Arbeitgeber, RdA 2006, 203. Gagel, Probleme der "128er Vereinbarung", BB 1988, 1957. Krause, Abwälzung des Pauschalbeitrags ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Minijobs und andere geringf... / 2.3 Übergangsbereich von 538,01 EUR bis 2.000 EUR (Midijobs)

Das Gesetz enthält eine Regelung zum sog. Übergangsbereich. Dieser definiert für das Sozialversicherungsrecht einen eigenständigen Niedriglohnsektor bei einem regelmäßigen Arbeitsentgelt zwischen 538,01 EUR und 2.000 EUR monatlich, in dem die Beiträge nach einem besonderen Verfahren berechnet werden. Bei einem Arbeitsentgelt ab 538,01 EUR monatlich besteht (volle) Versicheru...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Verbot nachteiliger Vereinb... / 2 Beitragsnachforderungen

Werden privatrechtliche Vereinbarungen zum Nachteil des Arbeitnehmers durch eine Betriebsprüfung der Deutschen Rentenversicherung festgestellt, sind Nachberechnungen der Gesamtsozialversicherungsbeiträge nicht ausgeschlossen. Mit der Regelung des § 32 SGB I wird also ein doppeltes Ziel verfolgt: Sozialversicherungsrechtlicher Schutz der Arbeitnehmerinteressen und Abwehr möglic...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 3. Überschreiten der Arbeitsentgeltgrenze

Rz. 85 Stand: EL 139 – ET: 09/2024 Überschreitet das Arbeitsentgelt regelmäßig die Geringfügigkeitsgrenze iHv aktuell 538 EUR im Monat, so tritt vom Tag des Überschreitens an Versicherungspflicht ein. Für die zurückliegende Zeit verbleibt es bei der möglichen Versicherungsfreiheit (> Rz 88). Ein nur gelegentliches und nicht vorhersehbares Überschreiten der Arbeitsentgeltgrenz...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / b) Haushaltsscheckverfahren für den Privathaushalt

Rz. 45 Stand: EL 139 – ET: 09/2024 Für die ausschließlich im Privathaushalt tätigen geringfügig Beschäftigten hat der ArbG der Minijob-Zentrale (> Rz 33) anstatt des Beitragsnachweises eine vereinfachte Meldung – Haushaltsscheck – zu erstatten (§ 28a Abs 7 Satz 1 iVm § 95 Abs 3 SGB IV). Der ArbG teilt der Minijob-Zentrale in dem Haushaltsscheck das > Arbeitsentgelt mit und ob...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Pauschalierung der Einkomme... / 1.9 Rechtsfolgen der Pauschalierung

Der zuwendende Steuerpflichtige hat die Pauschalsteuer gem. § 37b Abs. 3 EStG zu übernehmen. Da auf die Pauschalsteuer § 40 Abs. 3 EStG sinngemäß anzuwenden ist, wird er insoweit zum Steuerschuldner. Die Pauschalsteuer gilt als Lohnsteuer. Der Zuwendungsempfänger wird – wie bei der pauschalen Lohnsteuer – aus der Steuerschuldnerschaft entlassen. Das gilt auch, soweit der Zuw...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 455a Neunu... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Die Vorschrift stellt eine Übergangsregelung zur Anpassung verschiedener Leistungen zur Einstiegsqualifizierung, Berufsausbildungsbeihilfe und zum Ausbildungsgeld nach den §§ 61, 62, 64, 67 und 123 bis 126 sowie zur Anrechnungsmodalität nach § 68 dar. Eine solche oder ähnliche Regelung im Zusammenhang mit dem Basisgesetz zur Änderung des BAföG ist nicht neu, vgl. zulet...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Säumniszuschläge / 1.1 Kein Verzicht auf Säumniszuschläge

Die Krankenkassen können auf die Säumniszuschläge grundsätzlich nicht nach eigenem Ermessen ohne Weiteres verzichten.[1] Denn die so errechneten Säumniszuschläge stehen allen am Gesamtsozialversicherungsbeitrag beteiligten Versicherungsträgern zu. Sie werden entsprechend dem Anteil des einzelnen Versicherungsträgers am Gesamtsozialversicherungsbeitrag aufgeteilt.mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Kurzarbeitergeld: Auswirkun... / 5 Erstattungsanspruch des Arbeitgebers

Der Arbeitgeber trägt die Gesamtsozialversicherungsbeiträge aus dem Kurzarbeitergeld allein. Eine Erstattung der Beiträge ist grundsätzlich nicht vorgesehen. 5.1 Erstattungsanspruch des Arbeitgebers beim Saison-Kurzarbeitergeld Für die Bezieher von Saison-KuG besteht in § 102 Abs. 4 SGB III eine Regelung, nach der die von den Arbeitgebern allein zu tragenden Sozialversicherung...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Kurzarbeitergeld: Auswirkun... / 5.2 Zwischenzeitlicher Erstattungsanspruch des Arbeitgebers wegen der Corona-Krise

Aufgrund der zeitweise angespannten Lage auf dem Arbeitsmarkt, ausgelöst durch die Corona-Pandemie, hatte die Bundesregierung am 1.3.2020 die Regelungen für das Kurzarbeitergeld befristet verbessert. So wurden dem Arbeitgeber die Gesamtsozialversicherungsbeiträge aus dem Kurzarbeitergeld (teilweise) erstattet. Bis zum 31.12.2021 erstattete die Agentur für Arbeit die Beiträge...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 454 Gesetz... / 2.1 Übergangsregelung bei Auszubildenden

Rz. 3 § 454 ist eine Übergangsvorschrift. Sie hat naturgemäß nur eine zeitlich begrenzte Bedeutung. Die Vorschrift schützt vor Anwendung neuen Rechts zugunsten Auszubildender, wenn die im Einzelfall zur Förderung des Trägers einer außerbetrieblichen Berufsausbildung für die Erstattung maßgebende Ausbildungsvergütung vor Inkrafttreten der Neuregelung des § 76 Abs. 7 Satz 2 ve...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 455 Sieben... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Die Vorschrift folgt dem Vorbild des § 445 in Zusammenhang mit dem 25. BAföG-ÄndG 2016. Betroffen sind die Vorschriften § 54a – Einstiegsqualifizierung. Der Zuschuss zur Vergütung von bisher höchstens 247,00 EUR monatlich wurde für Arbeitgeber auf bis zu 262,00 EUR monatlich erhöht, die eine betriebliche Einstiegsqualifizierung durchführen. Der Zuschuss betrifft die von ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Minijob: Geringfügig entloh... / 13.1 Arbeitgeber

Der Arbeitgeber hat nach den gesetzlichen Bestimmungen jeden versicherungspflichtigen und jeden geringfügig Beschäftigten der zuständigen Einzugsstelle zu melden, alle von den Arbeitnehmern vorgelegten Befreiungsanträge von der Rentenversicherungspflicht anzuzeigen und den Gesamtsozialversicherungsbeitrag zu zahlen. Hieraus erwächst für den Arbeitgeber die Verpflichtung, das Ver...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Minijob: Geringfügig entloh... / 12.2 Rentenversicherungspflichtige Minijobber

Der Pauschalbeitrag i. H. v. 15 % des Entgelts ist vom Arbeitgeber auch für rentenversicherungspflichtige Minijobber zu zahlen. Zudem hat der geringfügig Beschäftigte selbst einen Beitragsanteil zu leisten. Dieser entspricht der Differenz zwischen dem Pflichtbeitrag zur allgemeinen Rentenversicherung (2024: 18,6 %) und dem Pauschalbeitrag des Arbeitgebers. In 2024 beträgt de...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Haushaltsscheck / 7.2 SEPA-Basislastschriftmandat

Wenn die Voraussetzungen für die Anwendung des Haushaltsscheckverfahrens erfüllt sind, muss der Privathaushalt der Minijob-Zentrale ein Lastschriftmandat für die Abbuchung der Gesamtsozialversicherungsbeiträge (einschließlich der Aufstockungsbeiträge bei Rentenversicherungspflicht), Umlagen nach dem Aufwendungsausgleichsgesetz (AAG) sowie Beiträge zur gesetzlichen Unfallversich...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Haushaltsscheck / 7.1 Form und Inhalt des Haushaltsschecks

Der Haushaltsscheck ist der Vordruck zur An- und Abmeldung des im Privathaushalt Beschäftigten bei der Minijob-Zentrale. Er umfasst auch das SEPA-Basislastschriftmandat für die Gesamtsozialversicherungsbeiträge, Umlagen nach dem AAG, die Beiträge zur Unfallversicherung und die einheitliche Pauschsteuer. Der Haushaltsscheck[1] wird von der Minijob-Zentrale in Papierform und a...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Haushaltsscheck / 9.1 Bescheinigung für den Arbeitgeber

Der Privathaushalt erhält von der Minijob-Zentrale jeweils vor den Fälligkeitsterminen einen Bescheid der Minijob-Zentrale über die Höhe der im Haushaltsscheckverfahren zu zahlenden Abgaben und Beiträge. Jeweils nach Ablauf eines Kalenderjahres erhält der Privathaushalt eine Bescheinigung der Minijob-Zentrale über den Zeitraum, für den Beiträge zur Rentenversicherung gezahlt ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB IV § 28g Beitra... / 2.1 Anspruch des Arbeitgebers auf Einbehalt des Arbeitnehmeranteils (Satz 1 und Satz 2)

Rz. 5 Der Arbeitgeber hat den Gesamtsozialversicherungsbeitrag an die Einzugsstelle zu zahlen (vgl. § 28e). Schuldner der Beiträge zur Sozialversicherung ist insofern ausschließlich der Arbeitgeber (BSG, Beschluss v. 30.3.2004,B 4 RA 24/02 R; BSG, Urteil v. 29.6.2000, B 4 RA 57/98 R; BGH, Urteil v. 16.5.2000, VI ZR 90/99). Er schuldet den Gesamtsozialversicherungsbeitrag (§ ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB IV § 28g Beitra... / 2.5 Weitergehende Rückgriffsmöglichkeiten des Arbeitgebers (Satz 4)

Rz. 27 Nach Satz 4 gelten die Sätze 2 und 3 nicht, wenn der Beschäftigte seinen Pflichten nach § 28o Abs. 1 vorsätzlich oder grob fahrlässig nicht nachkommt oder er den Gesamtsozialversicherungsbeitrag allein trägt oder solange der Beschäftigte nur Sachbezüge erhält. Nur in diesen Fällen kann der Arbeitgeber seinen Anspruch gegen den Arbeitnehmer auf den Arbeitnehmeranteil in je...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB IV § 28h Einzug... / 2.1 Sachliche Zuständigkeit der Einzugsstelle (Abs. 1)

Rz. 9 Die Vorschrift begründet die sachliche Zuständigkeit der Einzugsstelle für die darin genannten Fallgestaltungen. Diese Zuständigkeitsregelung ist nicht dispositiv. Sie ist aus Gründen der Rechtssicherheit auch anzuwenden, wenn es um die Versicherungspflicht und die Beitragshöhe nur in einem der Zweige der Sozialversicherung geht. Das Gesetz begründet auch in einem solc...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB IV § 28g Beitra... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Der Gesamtsozialversicherungsbeitrag (§ 28d) ist vom Arbeitgeber (zum Begriff vgl. Komm. zu § 28g Rz. 13 ff.) und seinen Beschäftigten (zum Begriff vgl. Komm. zu § 28g Rz. 18 sowie § 7) gemeinsam aufzubringen. Regelungsbedürftig ist daher, in welcher Form und zu welchem Zeitpunkt der Arbeitgeber den auf den Arbeitnehmer entfallenden Teil des Gesamtsozialversicherungsbe...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB IV § 28h Einzug... / 1 Allgemeines

Rz. 6 Die Vorschrift enthält eine Aufgabenzuweisung. Sie bestimmt, welche sachliche Funktionen die Einzugsstellen haben. Hingegen folgt deren formale Zuständigkeit aus § 28i. Rz. 7 Die Krankenkassen haben als Einzugsstellen neben ihren Beiträgen zur Krankenversicherung auch die Beiträge zur Pflege,- Renten- und Arbeitslosenversicherung in einem Betrag (Gesamtsozialversicherun...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB IV § 28f Aufzei... / 2.2 Besonderheiten im Bau- und Logistikgewerbe (Abs. 1a)

Rz. 35 § 28f Abs. 1a sieht zur Sicherstellung der Nachunternehmerhaftung vor, dass der Nachunternehmer die Entgeltunterlagen und die Beitragsabrechnung so zu gestalten hat, dass eine Zuordnung der Arbeitnehmer, des Arbeitsentgelts und des darauf entfallenden Gesamtsozialversicherungsbeitrags zum Auftraggeber möglich ist (vgl. BT-Drs. 19/14417 S. 13). Diese besondere Aufzeich...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB IV § 28f Aufzei... / 2.5 Beitragsnachweise (Abs. 3)

Rz. 78 Der Arbeitgeber hat der Einzugsstelle für jeden Entgeltzahlungszeitraum 2 Arbeitstage vor Fälligkeit der Beiträge einen Beitragsnachweis durch Datenübertragung zu übermitteln, in dem er den Gesamtsozialversicherungsbeitrag (vgl. § 28d) nach Beitragsgruppen aufgegliedert angibt (Abs. 3 Satz 1 HS 1). Die Beitragsnachweis-Datensätze sind sowohl für den allgemeinen Beitra...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB IV § 28f Aufzei... / 2.1 Aufzeichnungspflichten des Arbeitgebers (Abs. 1)

Rz. 13 Die Grundaussage zur Aufzeichnungspflicht trifft Abs. 1 Satz 1. Hiernach hat der Arbeitgeber für jeden Beschäftigten, getrennt nach Kalenderjahren, Entgeltunterlagen im Geltungsbereich dieses Gesetzes in deutscher Sprache zu führen und bis zum Ablauf des auf die letzte Prüfung (§ 28p) folgenden Kalenderjahres geordnet aufzubewahren. Hierdurch sollen die Versicherungst...mehr