Fachbeiträge & Kommentare zu Geschäftsveräußerung

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Erbfall und vorweggenommene... / 4.3.3 Gewährung von Versorgungsleistungen (betriebliche Veräußerungsrente)

Rz. 45 Hierunter fallen Übergabeverträge, durch die Eltern ihren Betrieb im Hinblick auf die künftige Erbfolge auf einen oder mehrere Abkömmlinge übertragen. Sind bei derartigen Versorgungs-Vereinbarungen Leistung und Gegenleistung wie unter Fremden nach kaufmännischen Gesichtspunkten gegeneinander abgewogen, liegt ein vollentgeltliches Veräußerungsgeschäft vor. Eine betrieb...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Betriebsstätte, Verbleibensfrist

Rn. 68 Stand: EL 155 – ET: 12/2021 Die Regelung des IAB ist betriebs- und nicht personenbezogen (BFH BStBl II 2016, 936; 2019, 466; FG Münster 4 K 1018/19, Rev, Az des BFH IV R 11/21, BB 2021, 1328; Reddig, FR 2018, 925). Dazu Einzelheiten dazu in ABC-Form: Anderer Betrieb desselben StPfl Überführung des WG dorthin soll schädlich sein, wenn innerhalb der Verbleibensfrist (BMF v...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ca) Fälle der Rückgängigmachung (Zusammenfassung)

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Die Betriebsbezogenheit der Größenmerkmale

Rn. 82 Stand: EL 155 – ET: 12/2021 § 7g Abs 1 S 2 Nr 1 EStG aF ordnete aufgrund seiner Formulierung ("der Betrieb") an, dass die dort genannten Größenmerkmale betriebsbezogen (s Rn 68) waren (BFH BStBl II 2016, 936; 2017, 291; FG Münster 6 K 3183/14 F, DStRE 2018, 837 rkr; Kulosa in Schmidt, § 7g EStG Rz 25, 40. Aufl 2021; Kratzsch in Frotscher/Geurts, § 7g EStG Rz 3; Reddig,...mehr

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Honorargestaltung für Steue... / 5 Kollegenecke: Veräußerungsbilanz bei 4/3-Rechner

Frage: Mein Mandant (Einnahmen-Überschussrechner nach § 4 Abs. 3 EStG) hat seinen Betrieb veräußert. Für diesen Zweck habe ich neben einer EÜR auch eine Schlussbilanz auf den Zeitpunkt der Betriebsveräußerung erstellt. Nun finde ich in der StBVV keine passende Position zur Abrechnung einer solchen Schlussbilanz. Können Sie mir helfen? Antwort: In der StBVV taucht das Wort "Schl...mehr

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Zurechnung eines Gewinns aufgrund der Sperrfristverletzung gemäß § 16 Abs. 3 Satz 3 EStG

Leitsatz Ein Gewinn i.S. des § 16 Abs. 3 Satz 3 EStG, den ein Realteiler erzielt, weil er seinen Betrieb, in den er die im Rahmen der Realteilung übernommenen wesentlichen Betriebsgrundlagen zum Buchwert übertragen hat, innerhalb der Sperrfrist veräußert, ist gemäß § 16 Abs. 3 Satz 8 EStG allein diesem Realteiler zuzurechnen. Normenkette § 16 Abs. 3 Sätze 2, 3 und 7 EStG, § 1...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.8 Geschäftsveräußerung im Ganzen und Gesellschaftsgründung

Rz. 271 Die Geschäftsveräußerung an einen anderen Unternehmer, die Veräußerung land- und forstwirtschaftlicher Betriebe oder Teilbetriebe sowie die Einbringung land- und forstwirtschaftlicher Betriebe oder Teilbetriebe in Gesellschaften sind nach § 1 Abs. 1a UStG nicht steuerbar.[1] Eine nicht steuerbare Geschäftsveräußerung liegt auch dann vor, wenn einzelne Wirtschaftsgüter...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 7.3 Bindung an die Option

Rz. 293 Hat der Land- und Forstwirt wirksam nach § 24 Abs. 4 S. 1 UStG zur Regelbesteuerung optiert, bindet ihn diese Erklärung nach § 24 Abs. 4 S. 2 UStG für mindestens fünf Kalenderjahre.[1] Der Gesetzgeber hielt die fünfjährige Bindungsfrist zur Vermeidung von Missbräuchen für notwendig.[2] Eine Möglichkeit der rückwirkenden Rücknahme der Optionserklärung wie in § 19 Abs....mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.7.2 Unrichtiger oder unberechtigter Steuerausweis

Rz. 268 Weist der Pauschallandwirt in der Rechnung einen höheren Steuerbetrag aus, als er im Rahmen der Durchschnittssatzbesteuerung in Rechnung stellen darf, schuldet er nach § 14c Abs. 1 UStG diesen Mehrbetrag (= unrichtiger Steuerausweis). Das Gleiche gilt, wenn der Pauschallandwirt Empfänger einer Gutschrift mit unrichtig ausgewiesener Steuer ist.[1] Der Leistungsempfäng...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.1.5 Verhältnis zu anderen Vorschriften des UStG

Rz. 115 S. zu u. U. unter § 1 Abs. 1a UStG fallenden Geschäftsveräußerungen und zur Einbringung landwirtschaftlicher Betriebe in Personengesellschaften Rz. 271ff. Rz. 116 S. zu u. a. nach § 4 UStG steuerfreien Umsätzen im Rahmen eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebs Rz. 254ff. S. Rz. 260f. zum Verzicht auf die Steuerbefreiung (Option) nach § 9 UStG bei Leistungen an ...mehr

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Gutschrift / 3.1 Wann sollte der Gutschriftsempfänger (Leistender) der Gutschrift widersprechen?

Der Widerspruch des Gutschriftempfängers ist unverzüglich erforderlich, wenn in der Gutschrift der Umsatzsteuerausweis zu hoch erfolgt (z. B. Abrechnung über steuerfreie Leistungen bzw. nicht steuerbare Leistungen wie z. B. Geschäftsveräußerungen im Ganzen oder wenn statt dem ermäßigten Steuersatz der Regelsteuersatz ausgewiesen wird), der Umsatzsteuerausweis unberechtigt erfo...mehr

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Slowakei / I. Grundlagen

Rz. 55 Das Handelsregister ist gem. § 27 HGB das öffentliche Verzeichnis der durch das Gesetz vorgeschriebenen Angaben, deren Bestandteil auch die Urkundensammlung darstellt. Das Handelsregister führt das Bezirksgericht am Sitz des Kreisgerichts für die Gesellschaften, die ihren Sitz im Bereich dieses Kreisgerichts haben. In der Slowakei gibt es insgesamt acht Gerichte, die ...mehr

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Gewinnermittlung nach EStG / 1.2 Gewinnbegriff des Einkommensteuerrechts

Rz. 5 In § 2 Abs. 1 Satz 1 Nrn. 1–7 EStG werden verschiedene Einkunftsarten aufgezählt, die der Einkommensteuer unterliegen. Für die hier genannten Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb und selbstständiger Arbeit (§ 2 Abs. 1 Satz 1 Nrn. 1–3 EStG) bildet der Gewinn i. S. d. §§ 4–7k[1] und 13a EStG die Bemessungsgrundlage (§ 2 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 EStG). In Ab...mehr

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Gewinnermittlung nach EStG / 3.2 Notwendigkeit der Gewinnkorrekturen

Rz. 238 Die unterschiedlichen Gewinnermittlungsarten in § 4 Abs. 1 EStG bzw. § 5 EStG und § 4 Abs. 3 EStG können, bezogen auf einzelne Wirtschaftsjahre, aufgrund ihrer unterschiedlichen Systematiken – im Betriebsvermögensvergleich erfolgt im Wesentlichen eine periodengerechte Erfolgsabgrenzung anhand von Aufwendungen und Erträgen, während die Einnahmenüberschussrechnung dem ...mehr

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Gewinnermittlung nach EStG / 3.3.1.2 Vorgehensweise beim Wechsel

Rz. 246 Aufstellung einer Eröffnungs- bzw. Übergangsbilanz Beim Wechsel zum Betriebsvermögensvergleich hat der Steuerpflichtige eine sog. Anfangs- oder Übergangsbilanz (teilweise auch: Eröffnungsbilanz[1]) zu erstellen, in welcher das gesamte Betriebsvermögen – dies umfasst alle Vermögensgegenstände (positive Wirtschaftsgüter) und Schulden (negative Wirtschaftsgüter) – ordnun...mehr

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Gewinnermittlung nach EStG / 3.6 Wechsel von der Tonnagebesteuerung zu anderen Gewinnermittlungsarten

Rz. 293 Erfüllt ein Steuerpflichtiger die Voraussetzungen des § 5a EStG, so ist er – sofern er einen entsprechenden Antrag gestellt hat – grundsätzlich für 10 Jahre an die Gewinnermittlung nach der in seinem Betrieb geführten Tonnage verpflichtet (§ 5a Abs. 3 Satz 7 EStG).[1] Nach Ablauf dieses Zeitraums kann der Steuerpflichtige seinen Antrag gemäß § 5a Abs. 3 Satz 8 EStG b...mehr

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Gewinnermittlung nach EStG / 2.2.6 Elektronische Übermittlung von Bilanzen sowie Gewinn- und Verlustrechnungen

Rz. 67 Durch das Steuerbürokratieabbaugesetz[1] wurde § 5b als Verfahrensvorschrift in das EStG eingeführt. Alle Unternehmen, die ihren Gewinn nach §§ 4 Abs. 1, 5 oder 5a EStG ermitteln, müssen die Inhalte ihrer Bilanzen und GuV durch Datenfernübertragung übermitteln, wenn diese nach den handels- oder steuerrechtlichen Bestimmungen aufzustellen sind oder freiwillig aufgestel...mehr

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Umsatzsteuererklärung 2021 / 2.14 Vorsteuerberichtigung

Hat der Unternehmer eine Leistung seinem Unternehmen zugeordnet und hat er den Vorsteuerabzugsanspruch entsprechend der in diesem Zeitpunkt maßgebenden Verhältnisse beurteilt, kann sich eine Vorsteuerberichtigung ergeben, wenn die bezogene Leistung in einem anderen Verhältnis für vorsteuerabzugsberechtigende und nicht vorsteuerabzugsberechtigende Ausgangsleistungen verwendet...mehr

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Umsatzsteuererklärung 2021 / 2.12.5 Im Inland nicht steuerbare Leistungen

Führt der Unternehmer Leistungen aus, deren Ort nicht im Inland ist, ist der Umsatz nicht steuerbar und eigentlich gegenüber der deutschen Finanzverwaltung aus umsatzsteuerrechtlichen Gründen nicht meldepflichtig. Aus Gründen der Verprobung (z. B. stehen die Vorsteuerabzugsbeträge in einem sinnvollen Verhältnis zu den Ausgangsleistungen), sind auch im Inland nicht steuerbare...mehr

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Umsatzsteuererklärung 2021 / 2.11 Leistungsempfänger als Steuerschuldner nach § 13b UStG

Teil H des Hauptvordrucks nimmt die vom Leistungsempfänger aufgrund von ihm gegenüber ausgeführten Leistungen geschuldeten Steuerbeträge auf ( Reverse-Charge-Verfahren ). Die Leistungen, für die der Leistungsempfänger die USt schuldet, sind abschließend in § 13b Abs. 1 und Abs. 2 UStG aufgeführt. In der Steuererklärung werden die verschiedenen Anspruchsgrundlagen nur teilweise...mehr

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Umsatzsteuererklärung 2021 / 1.2 Inhalt der Erklärung

In der Umsatzsteuererklärung muss der Unternehmer sämtliche steuerbaren Umsätze angeben, die er in diesem Besteuerungszeitraum ausgeführt hat. Dabei sind die Umsätze in die verschiedenen Steuersätze und die verschiedenen Arten der Steuerbarkeit (entgeltliche und unentgeltliche Umsätze) aufzuteilen. Darüber hinaus muss er sämtliche Vorsteuerbeträge dieses Besteuerungszeitraum...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 45... / 1.3.3 Verhältnis zu § 15a Abs. 10 UStG

Rz. 7 Im Fall einer Geschäftsveräußerung im Ganzen i. S. d. § 1 Abs. 1a UStG wird der Rechtsnachfolger hinsichtlich der Vorsteuerberichtigung nach § 15a Abs. 10 UStG zwar wie ein Gesamtrechtsnachfolger behandelt, ist aber ein Einzelrechtsnachfolger.[1] Rz. 8–9 einstweilen freimehr

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Anlage S (Einkünfte aus sel... / 4 Veräußerungsgewinn

Rz. 1041 [Betriebsveräußerung → Zeilen 31 ff.] Siehe weitere Ausführungen zum Veräußerungsgewinn unter → Tz 1009 ff. und → Tz 996 zur Anlage G wegen nachträglicher Einkünfte.mehr

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Anlage G (Einkünfte aus Gew... / 7 Veräußerungsgewinn

Rz. 1009 Betriebsaufgabe und Betriebsveräußerung werden weitgehend gleich behandelt (§ 16 Abs. 3 Satz 1 EStG). Der hierbei erzielte Gewinn bzw. Verlust gehören zu den Einkünften aus Gewerbebetrieb, aus Land- und Forstwirtschaft oder selbstständiger Arbeit. Der Gewinn ist aber bei Vorliegen bestimmter Tatbestandsmerkmale steuerlich begünstigt. Rz. 1010mehr

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Anlage EÜR (Einnahme-Übersc... / 3.3 Betriebsausgaben im Einzelnen

Rz. 1094 [Waren, Roh- und Hilfsstoffe → Zeile 26] Die Kosten für Waren, Roh- und Hilfsstoffe (einschließlich Nebenkosten) sind Betriebsausgaben im Zeitpunkt der Zahlung. Davon ausgenommen sind die AK oder HK für Anteile an Kapitalgesellschaften, für Wertpapiere u. Ä., für Grund und Boden sowie Gebäude des Umlaufvermögens. Diese sind erst bei Zufluss des Veräußerungserlöses od...mehr

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Anlage G (Einkünfte aus Gew... / 2 Weitere Angaben

Rz. 271 [Betriebsveräußerung/Betriebsaufgabe → Zeilen 31–46] Der Gewinn, den Sie aus der Veräußerung eines Betriebs, eines Teilbetriebs, eines Anteils an einer Personengesellschaft oder einer Betriebsaufgabe erzielt haben, gehört ebenfalls zu den gewerblichen Einkünften (→ Tz 1009 ff.). Sind Sie berufsunfähig oder mindestens 55 Jahre alt, steht Ihnen ein Freibetrag zu. Da die...mehr

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Anlage G (Einkünfte aus Gew... / 1 Allgemein

Rz. 264 Wichtig Gewerbetreibende müssen Anlage G ausfüllen Die Anlage G müssen Sie in folgenden Fällen ausfüllen: Sie waren im Veranlagungsjahr Inhaber eines Gewerbebetriebs. Sie haben bzw. hatten die Absicht, einen Gewerbebetrieb zu eröffnen. In diesem Zusammenhang sind Ihnen Aufwendungen entstanden. Sie sind an einer gewerblichen Personengesellschaft beteiligt. Ehegatten geben ...mehr

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Anlage S (Einkünfte aus sel... / 2 Weitere Angaben

Rz. 284 [Betriebsveräußerung/-aufgabe → Zeilen 31–44] Haben Sie Ihren freiberuflichen Betrieb veräußert oder aufgegeben, ist ein dadurch entstandener Gewinn steuerlich zu erfassen. Auf die Ausführungen zu den Zeilen 31–46 der Anlage G wird verwiesen. Rz. 285 [Außerordentliche Erträge → Zeile 45] Infrage kommen z. B. Entschädigungen für entgangene oder entgehende Einnahmen oder ...mehr

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§ 3 Der Erbfall / M. Umsatzsteuer und Erbfall

Rz. 225 Zuwendungen von Todes wegen (insbesondere Erbschaft und Vermächtnisse) sind keine entgeltlichen Lieferungen und sonstigen Leistungen i.S.d. § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG und damit grundsätzlich nicht umsatzsteuerbar. Das gilt auch insoweit, als bei einer Erbauseinandersetzung Abfindungen an Miterben gezahlt werden müssen, da diese ebenfalls kein Entgelt darstellen, das für U...mehr

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Bilanzberichtigung und Bila... / 3.2.3.1 Nachträglich getroffene Sachverhaltsgestaltungen

Rz. 105 Bei Bilanzänderungen handelt es sich vor allem um Fälle, in denen der Steuerpflichtige eine zum Ansatz gebrachte Bilanzposition im Rahmen eines ihm zustehenden Bewertungswahlrechts ändert, er folglich nachträglich ein Bewertungswahlrecht ausübt oder auf die Wahlrechtsausübung verzichtet. Von der Bilanzänderung sind jedoch solche Maßnahmen zu differenzieren, die ledig...mehr

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Bilanzberichtigung und Bila... / 3.1.2.2 Vermögensübersicht (Bilanz) als Gegenstand der Bilanzberichtigung

Rz. 53 § 4 Abs. 2 Satz 1 EStG betrifft nur die Steuerbilanz, nicht aber die Handelsbilanz. Dies lässt bereits der Wortlaut der genannten Vorschrift erkennen, wonach die Bilanz nach den Vorschriften des Einkommensteuergesetzes aufzustellen ist, was auf die Handelsbilanz jedoch nicht zutrifft.[1] Gegenstand der Bilanzberichtigung ist demnach die Steuerbilanz bzw. jegliche zu s...mehr

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§ 44 Unternehmenskauf / II. Muster: Unternehmenskaufvertrag

Rz. 52 Muster 44.4: Unternehmenskaufvertrag Muster 44.4: Unternehmenskaufvertrag Unternehmenskaufvertrag zwischen _____ (nachfolgend auch "Verkäufer" genannt) und _____ (nachfolgend auch "Käufer" genannt) bezüglich _____ (Unternehmen) Vorbemerkung (1) Der Verkäufer, eine GmbH mit Sitz in _____, HRB _____, gesetzlich vertreten durch die gesamtvertretungsberechtigten Geschäftsführer...mehr

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§ 21 Insolvenzrecht / b) Rechtliche Grundlagen

Rz. 165 Bei einer anschließenden Betriebs- bzw. Teilbetriebsveräußerung aus der Insolvenz haftet der Erwerber des Betriebs bzw. Betriebsteiles nicht für Altverbindlichkeiten des Unternehmens, die vor Insolvenzeröffnung entstanden sind. § 25 HGB findet keine Anwendung.[102] Demgegenüber findet § 613a BGB auch im Insolvenzverfahren weitgehend Anwendung, jedoch mit der Maßgabe, ...mehr

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§ 21 Insolvenzrecht / a) Gläubigerversammlung

Rz. 83 Die Gläubigerversammlung ist nach der Insolvenzordnung das oberste Organ im Rahmen der insolvenzrechtlichen Gläubigerselbstverwaltung.[72] Die Einberufung der Gläubigerversammlung erfolgt durch das Insolvenzgericht. Die Leitung der Versammlung obliegt dem Gericht. Die Mitwirkung der Gläubigerversammlung beschränkt sich auf die gesetzlich im Einzelnen definierten Befug...mehr

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§ 21 Insolvenzrecht / a) Typischer Sachverhalt

Rz. 188 Der Geschäftsbetrieb der Schuldnerin wurde im Insolvenzverfahren fortgeführt und anschließend veräußert. Aufgrund von laufenden Rechtsstreiten kann das Insolvenzverfahren derzeit noch nicht abgeschlossen werden. Aus der Betriebsveräußerung wurden 3.000.000 EUR erzielt, so dass eine Abschlagsverteilung von zumindest 2.000.000 EUR möglich erscheint.mehr

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§ 20 Handelsvertreterrecht / b) Benachrichtigungs- und Informationspflicht

Rz. 32 Der Unternehmer schuldet des Weiteren unverzügliche Unterrichtung im Falle einer bevorstehenden erheblich beschränkten Auftragsannahme. Insoweit ist vor allem zu berücksichtigen, dass die unternehmerische Freiheit und das berechtigte Geheimhaltungsinteresse des Unternehmers vielfach die Grenze bilden.[106] Besonders problematisch ist die Informationspflicht im Falle e...mehr

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§ 44 Unternehmenskauf / 7. Arbeitsverhältnisse, Ausgeschiedene Mitarbeiter

Rz. 46 § 613a Abs. 1 BGB. Tarifvertragliche Regelungen gelten bei den übergehenden Arbeitsverhältnissen individualvertraglich fort und dürfen frühestens ein Jahr nach Betriebsübergang zum Nachteil der Arbeitnehmer geändert werden, wenn sie nicht vorher auslaufen oder beim Käufer eine kollidierende beiderseitige Tarifbindung besteht oder Käufer und Arbeitnehmer einzelvertragl...mehr

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§ 21 Insolvenzrecht / d) Muster: Massekreditvertrag

Rz. 160 Zumeist wird es zu Beginn des Verfahrens an Liquidität mangeln, da nur in den seltensten Fällen noch ausreichende finanzielle Mittel im Unternehmen vorhanden sind. Der Verwalter muss dafür sorgen, dass dem Unternehmen so schnell wie möglich neue finanzielle Mittel zur Verfügung gestellt werden, damit der Geschäftsbetrieb ohne große Unterbrechungen fortgesetzt werden ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 3 ... / 3 Steuerfreiheit im Rahmen der Betriebsveräußerung oder -aufgabe (S. 1 Buchst. b)

Rz. 28 Die Steuerfreiheit gilt auch, wenn die Beteiligung nicht als solche veräußert wurde, sondern Teil einer Veräußerung des Betriebs, Teilbetriebs oder des gesamten Mitunternehmeranteils ist. Entsprechendes gilt bei der Betriebsaufgabe. Der Veräußerungserlös oder Aufgabewert muss daher nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten auf die Beteiligung und die übrigen Wirtschaftsgü...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 3 ... / 3.1 Begünstigter Veräußerungspreis i. S. d. § 16 Abs. 2 EStG (Buchst. b S. 1)

Rz. 31 Begünstigt ist der Veräußerungspreis i. S. d. § 16 Abs. 2 EStG, soweit er auf Anteile an Körperschaften i. S. d. § 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG, Körperschaften i. S. d. § 20 Abs. 1 Nr. 9 EStG und Genussrechte i. S. d. § 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG handelt (Rz. 14). Begünstigt ist auch der auf Organgesellschaften (Rz. 15) entfallende anteilige Veräußerungspreis. Die Steuerfreiheit gi...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 3 ... / 3.2 Begünstigter Aufgabewert i. S. d. § 16 Abs. 3 EStG (Buchst. b S. 2)

Rz. 33 Begünstigt ist der Aufgabewert i. S. d. § 16 Abs. 3 EStG, soweit er auf Anteile an Körperschaften i. S. d. § 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG, Körperschaften i. S. d. § 20 Abs. 1 Nr. 9 EStG und Genussrechte i. S. d. § 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG entfällt (Rz. 14). Begünstigt ist auch der auf Organgesellschaften (Rz. 15) entfallende anteilige Aufgabewert. Erfasst ist auch die rückwirkend...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 3 ... / 14 Einbringungsgeborene Anteile i. S. d. § 21 UmwStG a. F. (§ 52 Abs. 4 S. 6 EStG)

Rz. 63 Für Anteile an Kapitalgesellschaften, die einbringungsgeboren i. S. d. § 21 UmwStG in der am 12.12.2006 geltenden Fassung sind, gilt § 3 Nr. 40 S. 3 und 4 EStG in der am 12.12.2006 geltenden Fassung weiter. Rz. 64 Das Teileinkünfteverfahren ist nach § 3 Nr. 40 S. 3 EStG a. F. ausgeschlossen, um missbräuchliche Gestaltungen, d. h. die anteilige Steuerbefreiung für die B...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 3 ... / 3.3 Ausschluss der Steuerfreiheit nach voll steuerwirksamem Abzug (Buchst. b S. 3)

Rz. 34 Die Steuerfreiheit gilt nicht, soweit der Veräußerungserlös oder Aufgabewert auf einem Abzug nach § 6b EStG oder einem ähnlichen Abzug beruht (Rz. 26). Voraussetzung für den Ausschluss ist, dass der Abzug voll steuerwirksam vorgenommen wurde (Rz. 27). Beruht der anteilige Veräußerungs- oder Aufgabegewinn auf einer früheren voll steuerwirksamen Teilwertabschreibung, is...mehr

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§ 7 Gestaltung der Unterneh... / (1) Grundsätzliches

Rz. 167 Beim Asset-Deal werden wie gesagt – und sei es aufgrund steuerlicher Fiktion wie bei Personenhandelsgesellschaften – einzelne Wirtschaftsgüter, die zu einem Unternehmen gehören, veräußert.[230] Bei diesen Wirtschaftsgütern handelt es sich regelmäßig um steuerliches Betriebsvermögen. Übersteigt der Kaufpreis die Buchwerte des veräußerten Betriebsvermögens, entsteht ei...mehr

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§ 7 Gestaltung der Unterneh... / (2) Besteuerung des Veräußerungsgewinns

Rz. 174 Die Veräußerung eines ganzen Betriebs bzw. Teilbetriebs unterliegt ebenso wie die Betriebsaufgabe gemäß §§ 16, 34 EStG einer ermäßigten Besteuerung. Voraussetzungen hierfür sind,mehr

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§ 27 Betriebsverpachtung / I. Bedeutung für die Unternehmensnachfolge

Rz. 1 Eine Vielzahl von Unternehmern muss sich mit der Frage auseinandersetzen, wie die jeweilige Nachfolge optimal gestaltet werden kann. Die Beantwortung dieser Frage ist von besonderer Schwierigkeit, wenn für die Unternehmensnachfolge kein Familienangehöriger in Betracht kommt, etwa weil in diesem Personenkreis keine unternehmerischen Interessen bzw. Qualifikationen vorli...mehr

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§ 27 Betriebsverpachtung / I. Einkommensteuerrecht

Rz. 39 Liegen die dargestellten Voraussetzungen der Betriebsverpachtung vor und erklärt der Verpächter nicht die Betriebsaufgabe, müssen die stillen Reserven des Betriebs bzw. Teilbetriebs nicht aufgedeckt werden. Dies ergibt sich aus einer teleologischen Reduktion von § 16 Abs. 3 S. 1 EStG. Werden nicht wesentliche Betriebsgrundlagen (vgl. Rdn 13 ff.) nicht mitverpachtet, a...mehr

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§ 30 Betriebsaufspaltung / B. Formen der Betriebsaufspaltung

Rz. 9 Nach der Art und Weise, wie eine Betriebsaufspaltung entsteht, wird zunächst zwischen echter und unechter Betriebsaufspaltung unterschieden. Eine echte Betriebsaufspaltung liegt dabei vor, wenn ein bisher einheitliches Unternehmen (meist Einzelunternehmen oder Personengesellschaft) in der Weise aufgespalten wird, dass neben dem bisherigen Unternehmen ein neues Unterneh...mehr

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§ 30 Betriebsaufspaltung / a) Überblick

Rz. 15 Im Gegensatz zur Betriebsveräußerung, Betriebsaufgabe, Betriebsverpachtung und unentgeltlicher Betriebsübertragung nach § 6 Abs. 5 S. 3 EStG verlangt das Institut der Betriebsaufspaltung lediglich, dass eine wesentliche Betriebsgrundlage vom Besitzunternehmen an das Betriebsunternehmen überlassen wird. Ausreichend ist damit, dass eine von mehreren wesentlichen Betrieb...mehr

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§ 27 Betriebsverpachtung / II. Steuerrecht

Rz. 3 Will ein Steuerpflichtiger seinen Betrieb nicht mehr persönlich fortführen, kommen für ihn verschiedene Möglichkeiten in Betracht, die unterschiedliche steuerliche Konsequenzen nach sich ziehen. Zunächst ist an eine Betriebsveräußerung im Ganzen zu denken, wobei der Veräußerungsgewinn nach § 16 Abs. 1 EStG zu versteuern ist. Die Vergünstigungen nach § 16 Abs. 4 EStG un...mehr