Fachbeiträge & Kommentare zu Geschenk

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Geschenke / 5.1 Die 35 bzw. 50 EUR-Freigrenze

Die Obergrenze von 35 EUR (für nach dem 31.12.2023 beginnende Wirtschaftsjahre: 50 EUR) ist eine Freigrenze. Übersteigt die Summe der Geschenkaufwendungen je Empfänger den Betrag von 35 EUR (für nach dem 31.12.2023 beginnende Wirtschaftsjahre: 50 EUR) im Wirtschaftsjahr, wenn auch nur um einen Cent, entfällt jeglicher Abzug.[1] Ob die Freigrenze durch ein Geschenk oder mehre...mehr

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Geschenke / 6.1 Gesonderte Aufzeichnung

Aufwendungen für Geschenke an Personen, die nicht Arbeitnehmer des Steuerpflichtigen sind, müssen einzeln und getrennt von den sonstigen Betriebsausgaben aufgezeichnet werden.[1] Eine Vermischung mit anderen Betriebsausgaben muss vermieden werden. Bei Verletzung dieser Aufzeichnungspflicht sind die Geschenkaufwendungen selbst dann von der Berücksichtigung bei der Gewinnermit...mehr

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Geschenke / 8 Rechtsfolgen

Geschenke, die nicht ausschließlich betrieblich veranlasst sind, sind als Entnahmen zu behandeln. Sind betrieblich veranlasste Geschenke nicht abzugsfähig, weil die 35 EUR-Freigrenze (für nach dem 31.12.2023 beginnende Wirtschaftsjahre: 50 EUR-Freigrenze) überschritten ist oder weil sie nach § 4 Abs. 7 EStG nicht besonders aufgezeichnet sind, liegen keine Entnahmen, sondern e...mehr

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Geschenke / 5.2 Freigrenze pro Person

Die Obergrenze von 35 EUR (für nach dem 31.12.2023 beginnende Wirtschaftsjahre: 50 EUR) ist empfängerbezogen. Sie gilt selbst dann je Geschenkeempfänger, wenn innerhalb eines Unternehmens mehrere verschiedene Beschäftigte Geschenke empfangen. Bei Geschenken an mehrere, einander nahestehende Personen, z. B. Ehegatten oder Eltern und Kinder, ist jede Person gesondert Empfänger...mehr

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Geschenke / 3.2 Andere Zuwendungen

Beabsichtigt der Unternehmer bereits beim Bezug des Geschenks dieses ausschließlich und unmittelbar für eine unentgeltliche Zuwendung an das Personal zu verwenden, kann er das Geschenk nicht seinem Unternehmen zuordnen, sodass er keinen Vorsteuerabzug erhält.[1] Stellt jedoch die Sachzuwendung an das Personal für dessen privaten Bedarf eine Vergütung für die Dienstleistung de...mehr

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Geschenke / 5.3 Anschaffungs- oder Herstellungskosten

Für die Frage, ob die Freigrenze von 35 EUR (für nach dem 31.12.2023 beginnende Wirtschaftsjahre: 50 EUR) überschritten ist, sind bei Sachzuwendungen die Anschaffungs- oder Herstellungskosten der zugewendeten Gegenstände anzusetzen.[1] Die Bestimmung der Anschaffungs- oder Herstellungskosten richtet sich nach allgemeinen Grundsätzen und umfassen auch die Kosten der Kennzeichn...mehr

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Geschenke / 4 Betroffener Personenkreis

4.1 Geschenkempfänger Die Abzugsbeschränkung gilt für Geschenke an "Personen, die nicht Arbeitnehmer des Steuerpflichtigen sind". Keine Arbeitnehmer des Steuerpflichtigen sind z. B. Personen, zu denen ein Auftrags-, Geschäftsbesorgungs- oder Werkvertragsverhältnis besteht. Auch Personen, zu denen ständige Geschäftsbeziehungen bestehen, z. B. selbständige Handelsvertreter, sin...mehr

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Geschenke / 6 Aufzeichnungspflichten

6.1 Gesonderte Aufzeichnung Aufwendungen für Geschenke an Personen, die nicht Arbeitnehmer des Steuerpflichtigen sind, müssen einzeln und getrennt von den sonstigen Betriebsausgaben aufgezeichnet werden.[1] Eine Vermischung mit anderen Betriebsausgaben muss vermieden werden. Bei Verletzung dieser Aufzeichnungspflicht sind die Geschenkaufwendungen selbst dann von der Berücksic...mehr

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Geschenke / 5 Wertbestimmung

5.1 Die 35 bzw. 50 EUR-Freigrenze Die Obergrenze von 35 EUR (für nach dem 31.12.2023 beginnende Wirtschaftsjahre: 50 EUR) ist eine Freigrenze. Übersteigt die Summe der Geschenkaufwendungen je Empfänger den Betrag von 35 EUR (für nach dem 31.12.2023 beginnende Wirtschaftsjahre: 50 EUR) im Wirtschaftsjahr, wenn auch nur um einen Cent, entfällt jeglicher Abzug.[1] Ob die Freigre...mehr

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Geschenke / 4 Schenkung von aufgrund von Sponsoring-Verträgen erhaltenen Eintrittskarten zu VIP-Logen etc.

Beim Abschluss von Sponsoring-Verträgen erhält der sponsernde Unternehmer von dem Werbung betreibenden Unternehmer (z. B. Verein) neben den üblichen Werbeleistungen häufig auch Eintrittskarten für VIP-Logen, z. B. in Sportstätten. Hier kann die Paketzahlung des Sponsors wie folgt aufgeteilt werden[1]: 40 % für die erhaltene Werbeleistung und jeweils 30 % für die erhaltene Bewi...mehr

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Geschenke / 7 Umsatzsteuerliche Behandlung

Vorsteuerbeträge, die aus Aufwendungen resultieren, für die das Abzugsverbot des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 1 bis 4, 7 oder des § 12 Nr. 1 EStG gilt, sind nicht abzugsfähig.[1] Für Sachgeschenke und Geschenke in Form anderer geldwerter Vorteile (z. B. Eintrittsberechtigungen zu kulturellen oder sportlichen Veranstaltungen) aus betrieblicher Veranlassung an Personen, die nicht Arbe...mehr

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Geschenke / 3 Verstoß gegen Geschenkannahmeverbot

Bei (mehrfachem) Verstoß gegen diese Pflichten ist eine außerordentliche Kündigung möglich. Regelmäßig wird zuvor eine Abmahnung erforderlich sein.[1] Der wiederholte Verstoß eines Angestellten im öffentlichen Dienst gegen das Verbot gem. § 3 Abs. 2 TVöD, ohne Zustimmung des Arbeitgebers Belohnungen oder Geschenke in Bezug auf seine dienstliche Tätigkeit anzunehmen, ist an si...mehr

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Geschenke / 3 Zuwendungen an das Personal

Bei Zuwendungen an das Personal des Unternehmers ist wie folgt zu unterscheiden: 3.1 Zuwendung ist eine Aufmerksamkeit bzw. erfolgt aus überwiegend betrieblichem Interesse Handelt es sich bei der Zuwendung um eine sog. Aufmerksamkeit bzw. eine Zuwendung aus überwiegend betrieblichem Interesse, unterliegt diese nicht der Umsatzsteuer.[1] Die Vorsteuer aus der Anschaffung der Zu...mehr

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Geschenke / 3 Warengutscheine

Ob ein Warengutschein zum Arbeitslohn des Arbeitnehmers zählt, ist davon abhängig, ob der Warengutschein zum Einkauf beim Arbeitgeber berechtigt oder zum Einkauf bei einem Dritten, etwa in Kaufhäusern oder Ladengeschäften. 3.1 Einlösung beim Arbeitgeber 3.1.1 Lohnsteuer Warengutscheine, die beim Arbeitgeber einzulösen sind, also die Produkte der eigenen Firma betreffen, stellen...mehr

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Geschenke / Arbeitsrecht

1 Annahme von Geschenken Mögliche Formen von Geschenken reichen von geringwertigen Kleingegenständen (Kalender, Kugelschreiber, Mützen etc.) über unkörperliche Leistungen (Einladungen jeglicher Art) bis hin zu Barzahlungen (anlässlich privater Anlässe wie Geburtstage, Weihnachten[1]). Dabei ist nicht jegliche Zuwendung per se verboten. Arbeitsvertraglich, kollektivvertraglich...mehr

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Geschenke / 2 Steuerfreie Aufmerksamkeiten

2.1 Lohnsteuer Ein Sachgeschenk ist steuerfrei, wenn es sich um eine Aufmerksamkeit aus Anlass eines besonderen persönlichen Ereignisses des Arbeitnehmers handelt.[1] Hierzu gehören Geschenke, die im gesellschaftlichen Verkehr üblicherweise ausgetauscht werden[2], z. B. Blumen, Pralinen oder Bücher aus Anlass des Geburtstags eines Arbeitnehmers, der Konfirmation sowie Kommuni...mehr

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Geschenke / 3.2 Einlösung bei Dritten

3.2.1 Lohnsteuer Einkaufsgutscheine, die ein Arbeitnehmer kostenlos oder verbilligt erhält und die zum Einkauf bei einem Dritten, z. B. einem Kaufhaus berechtigen, können einen Sachbezug darstellen. Die Frage, ob Arbeitslohn in Form einer Sachleistung vorliegt, bestimmt sich ausschließlich nach der für Gutscheine und Geldkarten gesetzlich festgelegten Bestimmung des Begriffs ...mehr

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Geschenke / Einkommensteuer

1 Begriffsbestimmung Der Begriff des Geschenks ist gesetzlich nicht definiert. Finanzverwaltung[1] und BFH[2] orientieren sich an dem bürgerlich-rechtlichen Begriff der Schenkung. Eine Schenkung ist danach eine Zuwendung, durch die jemand aus seinem Vermögen einen anderen bereichert, wenn beide Teile darüber einig sind, dass die Zuwendung unentgeltlich erfolgt.[3] Geht mithin...mehr

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Geschenke / 1 Steuerpflichtige Sachbezüge

1.1 Lohnsteuer Geschenke des Arbeitgebers an den Arbeitnehmer gehören zum steuerpflichtigen Arbeitslohn, weil Geschenke aufgrund des Dienstverhältnisses gegeben werden, selbst wenn Auslöser für das Geschenk der Eintritt eines persönlichen Ereignisses des Arbeitnehmers sein sollte. Deshalb unterliegt der Wert des Geschenks dem Lohnsteuerabzug nach den Vorschriften, die für son...mehr

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Geschenke / 3.1 Einlösung beim Arbeitgeber

3.1.1 Lohnsteuer Warengutscheine, die beim Arbeitgeber einzulösen sind, also die Produkte der eigenen Firma betreffen, stellen stets einen Sachbezug dar. Diese arbeitgeberbezogenen Gutscheine sind deshalb als Belegschaftsrabatt bis zu 1.080 EUR je Kalenderjahr steuerfrei, wenn Waren oder Dienstleistungen erworben werden, die nicht überwiegend für den Bedarf der Arbeitnehmer h...mehr

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Geschenke / 3.2.2 Sozialversicherung

Aufgrund der Steuerfreiheit liegt bei Sachgutscheinen bis 50 EUR kein Arbeitsentgelt im Sinne der Sozialversicherung vor. Bis 50 EUR bleiben diese Gutscheine somit beitragsfrei.[1]mehr

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Geschenke / Entgelt

1 Steuerpflichtige Sachbezüge 1.1 Lohnsteuer Geschenke des Arbeitgebers an den Arbeitnehmer gehören zum steuerpflichtigen Arbeitslohn, weil Geschenke aufgrund des Dienstverhältnisses gegeben werden, selbst wenn Auslöser für das Geschenk der Eintritt eines persönlichen Ereignisses des Arbeitnehmers sein sollte. Deshalb unterliegt der Wert des Geschenks dem Lohnsteuerabzug nach ...mehr

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Geschenke / Umsatzsteuer

1 Nicht unternehmerisch veranlasste (private) Geschenke an "nahestehende" Personen Nicht unternehmerisch veranlasste ("private") Geschenke liegen i. d. R. vor, wenn der Unternehmer nahestehende Personen (Verwandte, Freunde, Verein, bei dem der schenkende Unternehmer Mitglied ist etc.) ohne eine betriebliche Veranlassung beschenkt. Wichtig ist, aus welchem Anlass das Geschenk ...mehr

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Geschenke / 1.2 Sozialversicherung

Nach § 14 Abs. 1 Satz 1 SGB IV ist es unerheblich, unter welcher Bezeichnung oder in welcher Form die Leistungen des Arbeitgebers erbracht werden. Sachbezüge, die einem Arbeitnehmer aus einer Beschäftigung zufließen, gehören somit grundsätzlich zum Arbeitsentgelt und sind beitragspflichtig in der Sozialversicherung. Für die Berechnung der Beiträge aus unentgeltlich zur Verfüg...mehr

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Geschenke / 3.1.1 Lohnsteuer

Warengutscheine, die beim Arbeitgeber einzulösen sind, also die Produkte der eigenen Firma betreffen, stellen stets einen Sachbezug dar. Diese arbeitgeberbezogenen Gutscheine sind deshalb als Belegschaftsrabatt bis zu 1.080 EUR je Kalenderjahr steuerfrei, wenn Waren oder Dienstleistungen erworben werden, die nicht überwiegend für den Bedarf der Arbeitnehmer hergestellt, vert...mehr

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Geschenke / 2.2 Sozialversicherung

Sachgeschenke oder Aufmerksamkeiten des Arbeitgebers, die auch im gesellschaftlichen Verkehr üblich sind und zu keiner ins Gewicht fallenden Bereicherung des Arbeitnehmers führen, gehören als bloße Aufmerksamkeiten nicht zum Arbeitsentgelt im Sinne der Sozialversicherung. Infolgedessen sind diese auch nicht beitragspflichtig. Zu den Aufmerksamkeiten zählen vor allem Sachzuwe...mehr

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Geschenke / 3.1.2 Sozialversicherung

Da Belegschaftsrabatte bis 1.080 EUR steuerfrei sind, bleiben sie auch beitragsfrei in der Sozialversicherung.[1] Arbeitsentgelt im Sinne der Sozialversicherung liegt also nur insoweit vor, als der geldwerte Vorteil den Rabatt-Freibetrag von 1.080 EUR im Jahr übersteigt.mehr

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Geschenke / 3.2.1 Lohnsteuer

Einkaufsgutscheine, die ein Arbeitnehmer kostenlos oder verbilligt erhält und die zum Einkauf bei einem Dritten, z. B. einem Kaufhaus berechtigen, können einen Sachbezug darstellen. Die Frage, ob Arbeitslohn in Form einer Sachleistung vorliegt, bestimmt sich ausschließlich nach der für Gutscheine und Geldkarten gesetzlich festgelegten Bestimmung des Begriffs "Sachbezug" in A...mehr

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Geschenke / 3.1 Zuwendung ist eine Aufmerksamkeit bzw. erfolgt aus überwiegend betrieblichem Interesse

Handelt es sich bei der Zuwendung um eine sog. Aufmerksamkeit bzw. eine Zuwendung aus überwiegend betrieblichem Interesse, unterliegt diese nicht der Umsatzsteuer.[1] Die Vorsteuer aus der Anschaffung der Zuwendung ist beim Unternehmer abzugsfähig (sofern er zum Vorsteuerabzug berechtigende Ausgangsumsätze tätigt und eine ordnungsgemäße Eingangsrechnung vorliegt). Praxis-Bei...mehr

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Geschenke: Abzugsbeschränku... / 4.2 Ausschließlich betrieblich nutzbare Geschenke

Nach dem Wortlaut des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 1 EStG tritt dessen Rechtsfolge auch ein, wenn die unentgeltliche Zuwendung dem Empfänger Betriebsausgaben oder Werbungskosten erspart und deshalb bei ihm nicht zu den Kosten der Lebensführung[1] gehört. Im Schrifttum wird unter einschränkender Auslegung des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 1 EStG die Ansicht vertreten, dass unter die genannt...mehr

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Geschenke: Abzugsbeschränku... / 4 Begriff und Gegenstand eines Geschenks

4.1 Geld, Sachzuwendungen und andere geldwerte Vorteile Gegenstand eines Geschenks können Geld [1] oder Sachzuwendungen, auch in Form von Geschenkgutscheinen, sein, die beim Empfänger zu einer Vermögensmehrung führen. Aber auch die Kosten einer für Geschäftsfreunde veranstalteten Auslandsreise sind Aufwendungen für Geschenke; eine solche Reise wird in Form der sog. Pauschalrei...mehr

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Geschenke: Abzugsbeschränku... / 6.1 50 EUR-Freigrenze

Die Obergrenze von 50 EUR (bis 2023: 35 EUR)[1] ist kein Freibetrag, sondern eine Freigrenze. Übersteigt die Summe der Geschenkaufwendungen je Empfänger den Betrag von 50 EUR im Wirtschaftsjahr, entfällt jeglicher Abzug. Ob die Freigrenze durch ein Geschenk oder mehrere Geschenke überschritten wird, ist ohne Belang. Das Abzugsverbot gilt also, wenn die Anschaffungs- oder Her...mehr

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Geschenke: Abzugsbeschränku... / 4.1 Geld, Sachzuwendungen und andere geldwerte Vorteile

Gegenstand eines Geschenks können Geld [1] oder Sachzuwendungen, auch in Form von Geschenkgutscheinen, sein, die beim Empfänger zu einer Vermögensmehrung führen. Aber auch die Kosten einer für Geschäftsfreunde veranstalteten Auslandsreise sind Aufwendungen für Geschenke; eine solche Reise wird in Form der sog. Pauschalreise auch gegen Entgelt angeboten und besitzt damit im Wi...mehr

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Geschenke: Abzugsbeschränku... / 5 Geschenkempfänger

Geschenke an eigene Arbeitnehmer fallen nicht unter § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 1 EStG. Arbeitnehmer sind auch die Rechtsnachfolger dieser Personen, soweit sie Arbeitslohn aus dem früheren Dienstverhältnis ihres Rechtsvorgängers beziehen.[1] Die Abzugsbeschränkung gilt für Geschenke an "Personen, die nicht Arbeitnehmer des Steuerpflichtigen sind", d. h., die zu ihm nicht in einem D...mehr

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Geschenke: Abzugsbeschränku... / 1 Grundsätze

Die Vorschrift des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 1 EStG erfasst nur betrieblich veranlasste Geschenke, also Aufwendungen, die begrifflich Betriebsausgaben sind.[1] Aufwendungen für ausschließlich privat veranlasste Geschenke sind als typische Kosten der Lebensführung ohnehin nicht abzugsfähig.[2] , [3] Geschenke, die sowohl betrieblich bzw. beruflich als auch wesentlich privat veranla...mehr

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Geschenke: Abzugsbeschränku... / 6.3.1 Ermittlung der Anschaffungs- oder Herstellungskosten

Für die Frage, ob die Freigrenze von 50 EUR überschritten ist, sind bei Sachzuwendungen die Anschaffungs- oder Herstellungskosten der zugewendeten Gegenstände anzusetzen.[1] Die Anschaffungs- oder Herstellungskosten werden nach allgemeinen Grundsätzen ermittelt. Das bedeutet: Skonti, Rabatte und andere Preisnachlässe mindern die Anschaffungskosten. Die Kosten der Verpackung ...mehr

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Geschenke: Abzugsbeschränku... / 6.2 Freigrenze pro Person

Die Obergrenze von 50 EUR (bis 2023: 35 EUR)[1] ist eine Freigrenze: 50 EUR sind voll abziehbar, bei Überschreitung um einen Cent entfällt jeder Abzug. Dabei sind die Werte sämtlicher Geschenke an einen Empfänger im Wirtschaftsjahr zusammenzurechnen. Die Geschenkefreigrenze bezieht sich auf die einzelne, das Geschenk empfangende Person (empfängerbezogene Freigrenze). Das für...mehr

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Geschenke: Abzugsbeschränku... / 7.4 Sammelbuchung ist in bestimmten Fällen zulässig

Prinzipiell ist die Hingabe eines jeden Geschenks als besonderer Geschäftsvorfall einzeln zu buchen mit der Folge, dass der Name des Geschenkempfängers aus der Buchung oder dem Buchungsbeleg zu ersehen sein muss.[1] Aufwendungen für Geschenke gleicher Art können jedoch in einer Buchung zusammengefasst werden (Sammelbuchung), wenn die Namen der Empfänger der Geschenke aus eine...mehr

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Geschenke: Abzugsbeschränku... / 9 Rechtsfolgen

Geschenke, die nicht ausschließlich betrieblich veranlasst sind, sind als Entnahmen zu behandeln. Sind betrieblich veranlasste Geschenke nicht abzugsfähig, weil die 50-EUR-Freigrenze (bis 2023: 35-EUR-Freigrenze) überschritten ist oder weil sie nicht besonders aufgezeichnet sind, liegen keine Entnahmen i. S. d. § 4 Abs. 1 Satz 2 EStG, sondern einkommensteuerrechtlich nicht ab...mehr

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Geschenke: Abzugsbeschränku... / 2 Betriebliche Veranlassung

Bei Aufwendungen für Geschenke an Geschäftsfreunde ist eine betriebliche Veranlassung i. S. d. § 4 Abs. 4 EStG zu bejahen, wenn sie durch die Absicht des Steuerpflichtigen ausgelöst sind, Geschäftsbeziehungen zu der beschenkten Person anzuknüpfen, zu sichern oder zu verbessern.[1] Geschenke i. S. d. § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 1 EStG dienen dazu, das Ansehen des Zuwendenden zu stärken...mehr

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Geschenke: Abzugsbeschränku... / 10.2.4 Unterrichtung des Zuwendungsempfängers

Der Zuwendende hat den Zuwendungsempfänger über die Pauschalierung zu unterrichten. Dazu reicht eine formlose Mitteilung aus, dass hinsichtlich der Sachzuwendung bzw. des Geschenks die Steuerübernahme durch den Zuwendenden erfolgt ist; weitere Einzelheiten (z. B. über die Höhe der Zuwendung) müssen nicht mitgeteilt werden.[1]mehr

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Geschenke: Abzugsbeschränku... / 8 Umsatzsteuerliche Behandlung

Nicht abziehbar sind Vorsteuerbeträge, die auf Aufwendungen entfallen, für die das Abzugsverbot des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 1 bis 4, 7 oder des § 12 Nr. 1 EStG gilt.[1] Bei Sachgeschenken aus betrieblicher Veranlassung an Personen, die nicht Arbeitnehmer des vorsteuerabzugsberechtigten Steuerpflichtigen sind, ist der Vorsteuerabzug also ausgeschlossen, wenn die Anschaffungs- od...mehr

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Geschenke: Abzugsbeschränku... / 10.1 Grundsätzliches

§ 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 1 EStG regelt nur die steuerliche Berücksichtigung von Geschenkaufwendungen beim Schenker. Ob und ggf. in welcher Form eine Einnahme beim Beschenkten steuerlich zu erfassen ist, richtet sich nach den steuerlichen Verhältnissen des Beschenkten. Insbesondere schließt die Nichtabzugsfähigkeit der Aufwendungen beim Schenker eine Besteuerung des Geschenks be...mehr

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Geschenke: Abzugsbeschränku... / Zusammenfassung

Überblick Aufwendungen für betrieblich veranlasste Geschenke an natürliche Personen, die nicht Arbeitnehmer des Steuerpflichtigen sind, oder an juristische Personen sind nicht abziehbare Betriebsausgaben (§ 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 1 Satz 1 EStG). Dieses Abzugsverbot gilt nicht, wenn die Anschaffungs- oder Herstellungskosten der dem Empfänger im Wirtschaftsjahr zugewendeten Gegen...mehr

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Geschenke: Abzugsbeschränku... / 10.2.6 Wirkung der Pauschalierung

Der zuwendende Steuerpflichtige hat die Pauschalsteuer nach § 37b Abs. 3 EStG zu übernehmen. Er wird insoweit Steuerschuldner, da § 40 Abs. 3 EStG sinngemäß anzuwenden ist. Der zuwendende Steuerpflichtige wird durch § 37b Abs. 3 Satz 3 EStG verpflichtet, den Empfänger über die Pauschalierung zu unterrichten. Die Zuwendungen und die Pauschalsteuer bleiben bei der Ermittlung de...mehr

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Geschenke: Abzugsbeschränku... / 3.3 Zweckgeschenke

Die Rechtsprechung unterscheidet zwischen Zweckgeschenken (Schmiergeschenke mit Geschenkcharakter) und Schmiergeldern ohne Geschenkcharakter.[1] Zweckgeschenke sind Geschenke, mit denen der Zuwendende einen Zweck verfolgt.[2] Unter Zweckgeschenken, die unter den Geschenkbegriff i. S. d. § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 1 EStG fallen, sind Zuwendungen zu verstehen, durch die der Geber d...mehr

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Geschenke: Abzugsbeschränku... / 10.2.2 Behandlung der Pauschalsteuer

Bei der Prüfung der Freigrenze des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 1 Satz 2 EStG von 50 EUR (bis 2023: 35 EUR) ist aus Vereinfachungsgründen allein auf den Betrag der Zuwendung abzustellen. Die übernommene Steuer ist nach Ansicht der Finanzverwaltung[1] aus Vereinfachungsgründen nicht mit einzubeziehen. Die Abziehbarkeit der Pauschalsteuer als Betriebsausgabe soll sich danach richten,...mehr

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Geschenke: Abzugsbeschränku... / 3.2 Entgeltliche Zuwendung

Keine Geschenke sind Zuwendungen, die entgeltlich im Hinblick auf eine Gegenleistung des Empfängers gemacht werden. Dabei kommen als Gegenleistungen, die den Schenkungscharakter der Zuwendung ausschließen, alle Handlungen des Empfängers oder einem von diesem dazu bestimmten oder veranlassten Dritten in Betracht, die im betrieblichen Interesse des Gebers liegen. Bei dieser Ge...mehr

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Geschenke: Abzugsbeschränku... / 7.2 Besonderes Konto

Die Pflicht zur besonderen Aufzeichnung ist erfüllt, wenn die Geschenkaufwendungen bei Gewinnermittlung durch Betriebsvermögensvergleich fortlaufend, zeitnah und auf einem besonderen Konto im Rahmen der Buchführung gebucht werden. Bei Gewinnermittlung durch Einnahmenüberschussrechnung müssen sie von Anfang an getrennt von den sonstigen Betriebsausgaben aufgezeichnet werden.[1...mehr

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Geschenke: Abzugsbeschränku... / 3.1 Unentgeltliche Zuwendung

Der Geschenkbegriff des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 1 EStG entspricht dem Begriff der bürgerlich-rechtlichen Schenkung.[1] , [2] , [3] Eine Schenkung ist danach eine Zuwendung, durch die jemand aus seinem Vermögen einen anderen bereichert, wenn beide Teile darüber einig sind, dass die Zuwendung unentgeltlich erfolgt. Zuwendung bedeutet Verschaffung eines vermögenswerten Vorteils, de...mehr