Fachbeiträge & Kommentare zu Gesellschafter

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / F. Anspruchsgegner

Rn. 22 Stand: EL 39 – ET: 06/2023 Der gesetzliche Anspruch richtet sich nach Abs. 1 Satz 2 gegen denjenigen, der die Prüfungsberichte in seinem Besitz hält. Der Gesetzeswortlaut ist dahingehend zu verstehen, dass die Verpflichtung zur Einsichtsgewährung diejenigen Personen trifft, die gleichzeitig mit den handelsrechtlichen Aufbewahrungspflichten betraut sind (vgl. Haufe HGB-...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Ausnahmen.

Rn 2 Art 1 II zählt die vom Anwendungsbereich der VO ausgenommenen Bereiche auf, bei denen Ansprüche eine Rolle spielen könnten, die als solche aus außervertraglichen Schuldverhältnissen zu qualifizieren wären (aA – keine Anwendung von Art 1 II lit a–e bei Qualifikation als außervertragliches Schuldverhältnis iSd Verordnung – Hohloch IPRax 12, 110, 113); auch hier ist eine a...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Widerruf des Beschaffungsvertrages, I, IV.

Rn 17 Nach I soll der Widerruf des Beschaffungsvertrages zB nach §§ 312g, 355, 356 auch den damit verbundenen Darlehensvertrag erfassen; das Darlehen ist gleichsam bestandsakzessorisch ggü dem Beschaffungsvertrag. Für die Rückabwicklung dieses widerrufenen Vertrages gelten § 355 III sowie, je nach Art des Vertrags, die §§ 357–357c direkt, für diejenige des Darlehens entspr, ...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, BGB-Gesellschaft

Stand: EL 132 – ET: 06/2023 Ist ein Verein noch nicht in das Vereinsregister eingetragen, besteht bis zur Eintragung eine BGB-Gesellschaft oder ein nicht rechtsfähiger Verein, auf die (den) die gesetzlichen Vorschriften der §§ 705ff. BGB (Anhang 12a) Anwendung finden bzw. sinngemäß anzuwenden sind. Steuerlich bedeutsam ist die Abgrenzung zwischen dem nichtrechtsfähigen Verein ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Allgemeines.

Rn 19 Die Sicherheit ist zurückzugeben oder zu verwerten (Lützenkirchen MDR 19, 257; LG Halle NZM 08, 685: wenn Forderung unstr, rechtskräftig festgestellt oder evident begründet ist, Karlsr ZMR 09, 120 u Hamm ZMR 16, 619: auch wenn die Forderung streitig ist, LG Hambg ZMR 17, 164). Grds ist die Kaution zurückzugeben (zur Verjährung des Mieteranspruchs nach § 195 vgl LG Berl...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Geschäftsführer, Prokurist, Vorstandsmitglied (§ 49 Abs 1 Nr 4 Buchst c EStG)

Rn. 204 Stand: EL 165 – ET: 06/2023 Inländischer Anknüpfungspunkt für eine Besteuerung der Einkünfte von Führungskräften nach § 49 Abs 1 Nr 4 Buchst c EStG ist seit dem VZ 2002 ausschließlich die Geschäftsleitung (§ 10 AO) der Gesellschaft im Inland. Die Dauer eines etwaigen vorübergehenden Aufenthalts im Ausland ist so lange unbedeutend, solange nicht eine ausschließliche Tä...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bb) Leistung durch Dritte

Rn. 476 Stand: EL 138 – ET: 09/2019 Bei Leistungen eines Dritten kommt es nicht darauf an, ob sie auf oder ohne Veranlassung des Erwerbers erfolgen (Wacker in Schmidt, § 16 EStG Rz 271 (38. Aufl); aA (nur soweit Erwerber dies nicht veranlasst hat): BFH v 17.09.2014, IV R 33/11, BStBl II 2015, 717), entscheidend ist der wirtschaftliche Zusammenhang (s Rn 505). Gestattet der Ver...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Erwerb durch Arbeit oder Vermögen (Abs 2 Nr 1).

Rn 2a Gem II Nr 1 müssen die im Versorgungsausgleich zu berücksichtigenden Anrechte durch Arbeit oder Vermögen erworben worden sein. Auf Arbeit beruhen Anrechte, die das versorgungsrechtliche Resultat einer nichtselbständigen Beschäftigung als Arbeitnehmer oder einer arbeitnehmerähnlichen Stellung als Selbständiger (zB als Gesellschafter-Geschäftsführer mit Leitungsmacht übe...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Sonderfälle (Mehrheit von Verbrauchern).

Rn 22 Bei mehreren gesamtschuldnerisch haftenden Darlehensnehmern ist die Verbrauchereigenschaft jedes Darlehensnehmers angesichts des Schutzzwecks der Vorschriften im Wege der Einzelbetrachtung getrennt zu prüfen. Jedem Verbraucher steht ein eigenes Widerrufsrecht zu, unabhängig davon, ob der Kredit als solcher eine gewerbliche o berufliche Zweckbestimmung hat (BGHZ 144, 37...mehr

Beitrag aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / II. Aufstellung, Prüfung und Offenlegung des Konzernlageberichts

Tz. 7 Stand: EL 50 – ET: 06/2023 Kapitalmarktorientierte Mutterunternehmen müssen gem. § 315e Abs. 1 HGB ihren verpflichtend aufzustellenden IFRS-Konzernabschluss um einen Konzernlagebericht nach § 315 HGB erweitern (vgl. Grottel/Kreher, in: Beck Bil.-Komm., 11. Aufl., § 315e, Tz. 10). Die Regelungen des § 315e HGB gelten sowohl für Kapitalgesellschaften als auch für Personen...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 5. Blick auf § 3 Nr. 2 GrEStG

Rz. 671 [Autor/Stand] Grundstücksschenkungen werden danach nur von der Schenkungsteuer erfasst, die Grunderwerbsteuer tritt zurück; insoweit prärogativ,[2] genügt stets die bloße Schenkungsteuerbarkeit des Erwerbs. Der BFH wendet die Kollisionsnorm des § 3 Nr. 2 GrEStG über ihren Wortlaut hinaus zur Vermeidung einer Doppelbelastung extensiv auch auf andere grunderwerbsteuerl...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Einzelfälle.

Rn 20 Arbeitnehmer: Assessor in Anwaltskanzlei (BAG DB 76, 539), Chefarzt (BAG NJW 61, 2085), Croupier einer Spielbank, der seine Vergütung aus dem Tronc erhält (BAG NZA 09, 1112), Fleischbeschau-Tierarzt, selbst bei Vergütung aus Anteilen an Gebühren (BAG AP Nr 17 zu § 611 – ›Fleischbeschauer-Dienstverhältnis‹), Fußballlizenzspieler (BAG NJW 96, 2388 [BAG 06.12.1995 - 5 AZR...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b) Isolierte Drittwiderklage.

Rn 19 Als isolierte Drittwiderklage bezeichnet man die Widerklage, die der Bekl (Widerkl) ausschließlich gegen eine bislang nicht am Rechtsstreit beteiligte Partei (Drittwiderbekl, der auch Streithelfer sein kann, vgl BGHZ 131, 76, 78) erhebt (vgl BGHZ 147, 220; NJW 07, 1753; Zö/Schultzky Rz 26; Musielak/Voit/Heinrich Rz 26; zu prozesstaktischen Überlegungen im Zusammenhang ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / F. Unterzeichnung und Weiterleitung nach § 321 Abs. 5

Rn. 85 Stand: EL 39 – ET: 06/2023 Nach § 321 Abs. 5 Satz 1 hat der AP den Bericht eigenhändig mit seinem Namen zu unterzeichnen. Dabei ist nach § 18 WPO die Berufsbezeichnung "WP" bzw. nach § 128 Abs. 2 WPO die Berufsbezeichnung "vBP" ohne Hinzufügung anderer Berufsbezeichnungen sowie nach § 48 WPO das (Berufs-)Siegel zu verwenden (vgl. IDW PS 450 (2021), Rn. 114; überdies Be...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / VI. Anteilsübertragung.

Rn 13 Die schenkweise Übertragung eines Anteils an einer Personengesellschaft oder einer stillen Beteiligung (BFH DB 74, 365) stellt für den Minderjährigen keinen lediglich rechtlichen Vorteil dar (BGHZ 68, 225, 232; LG Aachen NJW-RR 94, 1319; Lüdecke NJOZ 18, 681, 682). Anders wird dies teilweise für den voll eingezahlten Kommanditanteil bewertet, da die KG in diesem Fall k...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Beendigung der bisherigen Tätigkeit

Rn. 171 Stand: EL 138 – ET: 09/2019 Weitere Voraussetzung der Veräußerung des ganzen Gewerbebetriebs ist, dass der Veräußerer seine mit dem veräußerten BV bisher entfaltete gewerbliche Tätigkeit endgültig beendet (BFH v 21.08.2018, VIII R 2/15, BFH/NV 2019, 66; BFH v 09.08.1989, BStBl II 1989, 973; Tiedtke, FR 1988, 233; BFH v 18.12.1996, BStBl II 1997, 573; FG Ha v 08.10.200...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Voraussetzungen.

Rn 5 Die Erklärungspflicht verlangt eine Forderungspfändung durch einen wirksamen, dh insb zugestellten Pfändungsbeschluss. Ein vorläufiges Zahlungsverbot genügt nicht (AG Calw DGVZ 21, 67; AG Heilbronn DGVZ 21, 146; AG Bonn BeckRS 21, 24284). Auf eine Überweisung der gepfändeten Geldforderung kommt es nicht an (BGHZ 68, 289, 291). Für den Auskunftsanspruch genügt eine Pfänd...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. AGB-Kontrolle von Bürgschaftsklauseln (insb Globalbürgschaften).

Rn 14 Nach dem AGB-Recht in §§ 305–310 können einzelne Klauseln unwirksam sein (zur Einbeziehung von AGB s Vor § 765 Rn 29); s auch Förster WM 10, 1677: Nach § 309 Nr 12 ist eine Klausel unwirksam, durch welche der Gläubiger dem Bürgen die Beweislast für das Nicht-Bestehen der verbürgten Forderung – über die der Gläubiger die beste Kenntnis haben sollte – auferlegt (MüKoBGB/...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Beispiele.

Rn 5 Die Annahme der Anweisung nach § 784 ist ein abstraktes Schuldversprechen (s § 784 Rn 2). Ebenso die durch Inhaberschuldverschreibungen (§§ 793 ff) verbrieften Forderungen (München WM 98, 1716, 1717; Köln NJW-RR 99, 557 [OLG München 22.01.1997 - 7 U 4544/96]). Das Saldoanerkenntnis iRe Kontokorrentverhältnisses (§ 355 HGB; zu den Voraussetzungen Köln BKR 07, 170 [OLG Kö...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Abgrenzung

Rn. 1703 Stand: EL 148 – ET: 12/2020 Eine Realteilung mit Spitzenausgleich liegt nur dann vor, wenn Mitunternehmer mit eigenen Mitteln einen Ausgleich an die anderen Mitunternehmer leisten (BFH v 11.04.2013, III R 32/12, BStBl II 2014, 242; Gossert/Liepert/Sahm, DStZ 2019, 201; BMF v 19.12.2018, BStBl I 2019, 6 Tz 16). Er liegt hingegen nicht vor, wenn lediglich die positiven...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Anwendungsbereich.

Rn 1 Die Vorschriften (bis 2015: ex-Art 18–21) gelten für individualvertragliche Arbeitsrechtsstreitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Diese Merkmale sind europäisch-autonom auszulegen. In Betracht kommt eine Anlehnung an das EU-Primärrecht. Danach besteht das wesentliche Merkmal des Arbeitsverhältnisses darin, dass jemand während einer bestimmten Zeit für einen...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / fc) Beendigung Betriebsaufspaltung

Rn. 995 Stand: EL 148 – ET: 12/2020 Einen Sonderfall der Betriebsaufgabe stellt die Beendigung der Betriebsaufspaltung dar. Eine Betriebsaufspaltung liegt nach der Rspr vor, wenn einem Betriebsunternehmen wesentliche Grundlagen für seinen Betrieb von einem Besitzunternehmen überlassen werden (sachliche Verflechtung) und die hinter dem Betriebs- und dem Besitzunternehmen stehen...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Weitere Tatsachen.

Rn 10 Die Abtretung der Forderung gg nur einen Gesamtschuldner ist zulässig, aber idR nicht gewollt (RG JW 05, 428, Hamm NJW-RR 98, 486). Der Zedent kann weiter die anderen Gesamtschuldner in Anspruch nehmen, der Zessionar nur den einen Gesamtschuldner; bei Erfüllung durch einen Gesamtschuldner erlischt die Forderung beim Zedenten u Zessionar. Einer Zustimmung der betroffene...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / A. Anwendungs- und Regelungsbereich

Rn. 1 Stand: EL 39 – ET: 06/2023 Gemäß § 321 ist der AP verpflichtet, über das Ergebnis seiner Prüfung in schriftlicher Form zu berichten und den Bericht dem AR sowie gleichzeitig einem eingerichteten Prüfungsausschuss bzw. den gesetzlichen Vertretern vorzulegen (vgl. § 321 Abs. 1 Satz 1f. und Abs. 5; zu den Adressaten ausführlich HdR-E, HGB § 321, Rn. 5ff.). Die Regelungen z...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Eigentum des Mieters.

Rn 7 Das Vermieterpfandrecht erstreckt sich nur auf Sachen, die im Eigentum des Mieters stehen. Trotz der anerkannten Teilrechtsfähigkeit der Außen-GbR (BGH ZMR 01, 338) werden eingebrachte Sachen der Gesellschafter als dem Pfandrecht unterliegend angesehen, während für die OHG und KG dies gerade nicht gilt (vgl Staud/Emmerich § 562 Rz 18). Bei Miteigentum unterliegt entspr ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Entstehung durch Umwandlung.

Rn 19 Außer durch rechtsgeschäftliche Gründung kann die Gesellschaft auch durch Umwandlung einer Kapital- oder Personenhandelsgesellschaft in die Rechtsform einer GbR entstehen. Dies kann einerseits durch Form wechselnde Identität wahrende Umwandlung nach den §§ 190 ff UmwG erfolgen. Hierbei wird die Handels- oder Kapitalgesellschaft unter Wahrung der Identität des Rechtsträ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / VII. Unterbeteiligungen.

Rn 51 Die Unterbeteiligung ist die Beteiligung an einer Beteiligung; sowohl an Anteilen von Kapital- als auch Personengesellschaften, wie zB Beteiligungen an OHG und KG oder wiederum an einer GbR (MüKo/Schäfer Vor § 705 Rz 97). Die Unterbeteiligung ist in ihrer praktischen Bedeutung eine der wichtigsten Erscheinungsformen der Innen-GbR. Anlass für den Abschluss von Unterbete...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Sonst: Sitz- oder Gründungstheorie nach deutschem autonomem Internationalen Gesellschaftsrecht?

Rn 41 Wo weder das Unions- oder EWR-Recht noch Staatsverträge die Anknüpfung an die Gründung gebieten (s Rn 11 ff), ist das deutsche autonome IntGesR in seiner Entscheidung frei. Im Hinblick auf die Vielzahl der Staaten, deren Gesellschaften kraft staatsvertraglicher Regelung mittlerweile nach der Gründungstheorie zu beurteilen sind, wird von vielen in der Literatur die Ankn...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Diese Verordnung gilt für vertragliche Schuldverhältnisse in Zivil- und Handelssachen, die eine Verbindung zum Recht verschiedener Staaten aufweisen. Sie gilt insbesondere nicht für Steuer- und Zollsachen sowie verwaltungsrechtliche Angelegenheiten. (2) Vom Anwendungsbereich dieser Verordnung ausgenommen sind:mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Anwendungsbereich der Vorschrift

Rz. 537 [Autor/Stand] Wie zu § 7 Abs. 5 ErbStG (s.o. Rz. 504) wurden auch zu § 7 Abs. 6 ErbStG bislang keine Präzedenzfälle publik.[2] Dies dürfte sich kaum ändern, nachdem die Finanzverwaltung gerade bei den primär fokussierten Familienpersonengesellschaften[3] nun grundsätzlich auf eine zusätzliche Besteuerung verzichten will. Konsequent reduziert sich damit der Anwendungs...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Grundlagen.

Rn 1 Als Prozessvollmacht wird die spezielle Vollmacht bezeichnet, die den Bevollmächtigten zur Prozessführung für den Vertretenen ermächtigt. Entsprechend ihrer Zweckbestimmung findet auf sie grds nur das Prozessrecht Anwendung. Dies gilt auch, soweit Prozesshandlungen außerhalb eines gerichtlichen Verfahrens vorgenommen werden (zB Vollstreckungsunterwerfung nach § 794 I Nr...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Rechtsfolge bei Verstoß (inkl § 766 S 3).

Rn 17 Eine formunwirksame Bürgschaftserklärung ist nach § 125 1 nichtig. Im Falle der Teilunwirksamkeit, zB bei einer formunwirksamen Nebenabrede (vgl Rn 6), findet § 139 Anwendung. Fehlen notwendige Angaben in der Bürgschaftsurkunde (vgl Rn 10 ff), ist die Bürgschaft wegen Formmangels nichtig, selbst wenn die Parteien sich iÜ über den Inhalt der Erklärung einig waren (BGH W...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / c) Negative Feststellungsklage.

Rn 132 Der Wert des verneinten Rechts ist nach der jeweils einschlägigen Norm oder gem § 3 nach dem Interesse des Kl zu schätzen (Ddorf MDR 03, 236 [OLG Düsseldorf 14.11.2002 - 4 WF 121/02]: unbezifferte Forderung; Karlsr MDR 11, 1420: Versicherungsvertrag) und grds voll anzusetzen (BGH NJW 70, 2025; WuM 04, 352 [BGH 29.04.2004 - III ZB 72/03]; NJW-RR 05, 938 [BGH 20.04.2005...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Nachweismakler.

Rn 28 Der Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss eines Vertrags ist mehr als nur die Ermittlung und Weitergabe eines geeigneten, bisher dem Auftraggeber nicht bekannten Vertragsobjekts. Die Ermittlungsmöglichkeit durch den Auftraggeber reicht nicht aus (BGHZ 119, 32, 33). Der Nachweismakler hat den Auftraggeber vielmehr in die Lage zu versetzen, dass zumindest konkrete Verha...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Genehmigungstatbestände.

Rn 2 Nr 1 unterstellt zunächst die Verpflichtung zur Verfügung über das Vermögen des Betreuten im Ganzen dem Genehmigungsvorbehalt. Anders als bei § 1365 fallen hierunter nur Geschäfte über das Vermögen en bloc, wie sich aus der Gleichstellung mit Erbschaften ergibt (Staud/Veit § 1822 aF Rz 2 mwN). Dies sind Geschäfte iSd § 311 b III und solche, mit denen eine Gütergemeinsch...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Ausgeschlossene Angelegenheiten.

Rn 3 Die VO gilt nicht für Bereiche des Zivilrechts, die nicht die Rechtsnachfolge vTw betreffen. Aus Gründen der Klarheit nimmt die Negativliste des Abs 2 zwölf Bereichsausnahmen, die mit Erbsachen verknüpft sein können, ausdrücklich vom Anwendungsbereich aus (Erw 11). Sie spielen häufig als Vorfrage eine Rolle (NK/Looschelders Rz 15). Soweit nicht andere VO eingreifen, ist...mehr

Lexikonbeitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / VII. Kapitalerhaltungsgrundsätze

Rn. 104 Stand: EL 39 – ET: 06/2023 Neben den Definitions- und Ansatzgrundsätzen stehen die Kap.-Erhaltungsgrundsätze, nämlich das Imparitäts- und Vorsichtsprinzip, deren primärer Zweck darin besteht, eine bestimmte Form der nominellen Kap.-Erhaltung zu ermöglichen und damit die Gläubiger und andere Adressaten zu schützen. Die beiden Kap.-Erhaltungsgrundsätze sind in § 252 Abs...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Errichtung im Interesse des Anspruchstellers (§ 810 Alt 1).

Rn 6 Die Urkunde ist im eigenen Interesse des Anspruchstellers errichtet, wenn die Urkunde zumindest auch dazu bestimmt ist, ihm als Beweismittel zu dienen oder sonst seine rechtlichen Beziehungen zu fördern (BGH MDR 71, 574; Ddorf NJW-RR 96, 1464, 1466 [OLG Düsseldorf 15.09.1995 - 7 U 119/94]; Staud/Marburger Rz 12). Entscheidend kommt es nicht auf den Urkundsinhalt, sonder...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Gesetzlich angeordnete gemeinsame Klageerhebung.

Rn 11 Das Gesetz gebietet bei einer Verwaltungsgemeinschaft, sei es eine eheliche Gütergemeinschaft in Gesamtverwaltung (§§ 1450, 1472 BGB) oder die Einsetzung mehrerer Testamentsvollstrecker (§ 2224 BGB), eine gemeinsame Klage. Ebenso verhält es sich bei einem Pfandrecht (§ 1258 II BGB) oder bei einem Nießbrauch (§ 1066 II, 1082 BGB) an einem Miteigentumsanteil. Die Klage a...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Überblick.

Rn 1 § 43 II regelt die ausschließliche örtliche Zuständigkeit für WEG-Streitigkeiten. Für Verfahren, die Bezug auf eine WEG-Streitigkeit haben, kann das entspr gelten, zB für §§ 916 ff ZPO eine subjektive oder objektive Klagehäufung, für selbständige Beweis- (§§ 485 ff ZPO) oder Zwangsvollstreckungsverfahren. Die Zuständigkeit ist jew weit (BGH ZMR 16, 382 Rz 5; NJW 10, 181...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / VII. Einzelfälle.

Rn 41 Vielfach wird von der Rspr im Weg ergänzender Vertragsauslegung ein (stillschweigender) Haftungsverzicht angenommen, wenn der Geschädigte billigerweise das Risiko hätte versichern können (BGH NJW 79, 414, 415 [BGH 14.11.1978 - VI ZR 178/77] für Beschränkung der Haftung ggü Mitfahrer; Hamm NJW-RR 00, 1047 für Vollkaskoversicherung bei Ersatzfahrzeug; Wessel VersR 11, 56...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / a) Ermächtigung.

Rn 39 Es kann dahinstehen, ob die Ermächtigung als bürgerlich-rechtliches Rechtsgeschäft (R/S/G § 46 Rz 33) oder mit der hM als Prozesshandlung (BGH NJW 89, 1933 f; St/J/Bork Vor § 50 Rz 43) zu qualifizieren ist. Erteilung, (Fort-)Bestand und Willensmängel der Ermächtigung bestimmen sich jedenfalls nach den bürgerlich-rechtlichen Wirksamkeitsvoraussetzungen (BGH NJW 00, 738f...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB K

Kabotage Art 9 ROM I 17 Kaffeefahrten Art 6 ROM I 18 Kalendermäßige Befristung 620 11 Kalkulationsirrtum 119 30 offener Kalkulationsirrtum 119 32 verdeckter Kalkulationsirrtum 119 31 Kampfsportarten 254 41 Kanonisches Recht vor 2229 ff 6 Kapital- und Zahlungsverkehr Art 9 ROM I 11 Kapitalabfindung 1585 2 Abänderungsklage 843 7 Berechnung 843 7 wichtiger Grund 843 6 Kapitalanlagen Gewinne ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / b) Einflussbereich des Geschäftsherrn: Weisungsgebundenheit des Verrichtungsgehilfen.

Rn 9 Zweck dieses Merkmals ist die Zuordnung des Verrichtungsgehilfen zur Sphäre des Geschäftsherrn zur Legitimierung der Haftung nach § 831. Entscheidend ist die Bindung des Verrichtungsgehilfen an Weisungen des Geschäftsherrn. Sie ist va gekennzeichnet durch Eingliederung in die Herrschafts- und Organisationssphäre des Geschäftsherrn (insb BGHZ 45, 311, 313; NJW-RR 98, 250...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / e) Rechtsfolge: Bestimmung des zuständigen Gerichts.

Rn 9 Bei der Bestimmung des zuständigen Gerichts muss das Gericht vorrangig prüfen, ob hinsichtlich bereits anhängiger Verfahren Bindungswirkungen gem § 281 II 4 oder Zuständigkeitsverfestigungen nach § 261 III Nr 2 eingetreten sind, die eine Zuständigkeitsbestimmung ausschließen (BGH NJW 06, 699, 700 [BGH 10.01.2006 - X ARZ 367/05]), oder ob eine gesetzliche Beschränkung de...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cb) Schwesterpersonengesellschaft

Rn. 1520 Stand: EL 148 – ET: 12/2020 Der Wortlaut des § 16 Abs 3 S 2 EStG setzt für die Buchwertfortführung voraus, dass Gegenstände der Realteilung in "das jeweilige BV der einzelnen Mitunternehmer" übertragen werden. Das schließt nach dem Wortlaut die Übertragung sowohl in ein Einzel-BV als auch in ein Sonder-BV bei einer anderen Mitunternehmerschaft ein (s Rn 1516), die Üb...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / c) Einwendungen.

Rn 14 Ein Mitverschulden (§ 254 BGB, Art 77 CISG, dazu BGHZ 141, 129, 136) oder die Anrechnung einer Betriebsgefahr (§ 17 StVG) kann uU zu einem Anspruchsausschluss führen. Die frühere Rspr verlangte daher eine Entscheidung darüber im Grundurteil (RGZ 62, 145, 148; BGH NJW 79, 1933, 1935 [BGH 15.05.1979 - VI ZR 70/77]; Schilken ZZP 95, 45, 56 f mwN). Steht die Mitverschulden...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / F. Zustellung/Hemmung der Verjährung.

Rn 18 Die Anhängigkeit eines vor dem 30.12.01 eingeleiteten und am 1.1.02 noch nicht beendeten selbstständigen Beweisverfahrens bewirkt, dass eine neue 5-jährige Verjährungsfrist für baurechtliche Ansprüche sogleich gehemmt wird (Ddorf IBR 06, 130 [OLG Düsseldorf 25.02.2005 - I-22 U 79/04]; BGH IMR 12, 343; Frankf IBR 13, 185; Zimmermann NJW 13, 1644). Gem § 204 I Nr 7 BGB i...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Begriffsbestimmung des ArbG

Rn. 24 Stand: EL 165 – ET: 06/2023 Der Begriff des"ArbG" wird im EStG selbst nicht und im Abkommens-, Arbeits-, Zivil- und Sozialversicherungsrecht unterschiedlich definiert. Überwiegend wird der Begriff aus § 1 Abs 2 LStDV dergestalt abgeleitet, dass man als ArbG denjenigen ansieht, dem der ArbN die Arbeitsleistung schuldet, unter dessen Leitung er tätig wird oder dessen Wei...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Rechtsangleichung in der EU.

Rn 23 Für wenige europäische Gesellschaftsformen ( EWIV, SE, Europäische Genossenschaft) macht einheitliches unionsrechtliches Sachrecht in EU-Verordnungen die Anwendung von IntGesR zT entbehrlich (s jeweils mwN die Darstellungen bei MAHIntWirtR/Wegen/Mossler § 11 Rz 272–373 (mit einer statistischen Übersicht zur SE in Rz 276 f); Ulmer/Behrens/Hoffmann Einl B Rz 297 f, 299 ff...mehr