Fachbeiträge & Kommentare zu Gesellschafter

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cb) Schwesterpersonengesellschaft

Rn. 1520 Stand: EL 148 – ET: 12/2020 Der Wortlaut des § 16 Abs 3 S 2 EStG setzt für die Buchwertfortführung voraus, dass Gegenstände der Realteilung in "das jeweilige BV der einzelnen Mitunternehmer" übertragen werden. Das schließt nach dem Wortlaut die Übertragung sowohl in ein Einzel-BV als auch in ein Sonder-BV bei einer anderen Mitunternehmerschaft ein (s Rn 1516), die Üb...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / c) Einwendungen.

Rn 14 Ein Mitverschulden (§ 254 BGB, Art 77 CISG, dazu BGHZ 141, 129, 136) oder die Anrechnung einer Betriebsgefahr (§ 17 StVG) kann uU zu einem Anspruchsausschluss führen. Die frühere Rspr verlangte daher eine Entscheidung darüber im Grundurteil (RGZ 62, 145, 148; BGH NJW 79, 1933, 1935 [BGH 15.05.1979 - VI ZR 70/77]; Schilken ZZP 95, 45, 56 f mwN). Steht die Mitverschulden...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / F. Zustellung/Hemmung der Verjährung.

Rn 18 Die Anhängigkeit eines vor dem 30.12.01 eingeleiteten und am 1.1.02 noch nicht beendeten selbstständigen Beweisverfahrens bewirkt, dass eine neue 5-jährige Verjährungsfrist für baurechtliche Ansprüche sogleich gehemmt wird (Ddorf IBR 06, 130 [OLG Düsseldorf 25.02.2005 - I-22 U 79/04]; BGH IMR 12, 343; Frankf IBR 13, 185; Zimmermann NJW 13, 1644). Gem § 204 I Nr 7 BGB i...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Begriffsbestimmung des ArbG

Rn. 24 Stand: EL 165 – ET: 06/2023 Der Begriff des"ArbG" wird im EStG selbst nicht und im Abkommens-, Arbeits-, Zivil- und Sozialversicherungsrecht unterschiedlich definiert. Überwiegend wird der Begriff aus § 1 Abs 2 LStDV dergestalt abgeleitet, dass man als ArbG denjenigen ansieht, dem der ArbN die Arbeitsleistung schuldet, unter dessen Leitung er tätig wird oder dessen Wei...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Rechtsangleichung in der EU.

Rn 23 Für wenige europäische Gesellschaftsformen ( EWIV, SE, Europäische Genossenschaft) macht einheitliches unionsrechtliches Sachrecht in EU-Verordnungen die Anwendung von IntGesR zT entbehrlich (s jeweils mwN die Darstellungen bei MAHIntWirtR/Wegen/Mossler § 11 Rz 272–373 (mit einer statistischen Übersicht zur SE in Rz 276 f); Ulmer/Behrens/Hoffmann Einl B Rz 297 f, 299 ff...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Zweck der Vermerkpflicht

Rn. 3 Stand: EL 39 – ET: 06/2023 Die Angabepflicht von Haftungsverhältnissen nach § 251 dient in erster Linie der Selbstinformation des Kaufmanns über Risiken für die Vermögens- und Finanzlage seines UN. Da für Nicht-KapG, die nicht unter § 264a oder das PublG fallen, keine gesetzlichen Offenlegungspflichten bestanden, konnte es bei Entstehung des Gesetzes kein unmittelbarer ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / d) Sonderbetriebsvermögen

Rn. 2960 Stand: EL 165 – ET: 06/2023 Kommt es bei Mitunternehmeranteilen zu einer Sonderrechtsnachfolge (s Rn 2751), umfasst die Sonderrechtsnachfolge nur den Gesellschaftsanteil und damit das Gesamthandsvermögen, nicht evtl vorhandenes Sonder-BV, das in jedem Fall in den Nachlass fällt und damit zunächst der Erbengemeinschaft, nicht dem unmittelbaren Rechtsnachfolger in den ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Teilbare Leistung.

Rn 2 Eine Leistung ist teilbar, wenn ohne Wertminderung u Beeinträchtigung des Leistungszwecks Zerlegung in mehrere gleichartige Teile möglich ist. Im natürlichen Sinne teilbar sind va Geld u bestimmte Mengen vertretbarer Sachen. Gleichwohl kann die Leistung im Rechtsinne unteilbar sein, wenn eine gemeinschaftliche Empfangszuständigkeit besteht, so bei Mietzinszahlungen an M...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Unentgeltliche Zuwendungen.

Rn 11 Der Begriff der Zuwendung deckt sich mit dem der Schenkung iSv § 516 (Karlsr FamRZ 74, 306). Dazu rechnen auch Ausstattungen (§ 1624), Spenden und Stiftungen. Lag der Zuwendung eine Verpflichtung zu Grunde, fehlt es an der Unentgeltlichkeit (BGH FamRZ 86, 565), die aber uU in der Eingehung der Verpflichtung gesehen werden kann (MüKo/Koch Rz 44). Ein vor Eintritt in den...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Kaufmann (Abs 1 Nr 1).

Rn 4 Gegen einen eingetragenen Kaufmann gerichtete Ansprüche aus einem beiderseitigen Handelsgeschäft können vor die KfH gebracht werden. Der Beklagte muss nach dem Wortlaut der Norm eingetragen sein (KG NJW-RR 08, 1023). Zweck der Regelung ist, langwierige Streitereien oder Beweiserhebungen um die Kaufmannseigenschaft zu vermeiden (Nürnbg NJW-RR 00, 568 [OLG Nürnberg 20.07....mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 5. Die Bewertung

Rz. 639 [Autor/Stand] Der steuerpflichtige Erwerb richtet sich nach der Bereicherung des Erwerbers (§ 10 Abs. 1 Satz 1 ErbStG). Die hier als Erwerbs- und damit auch Bewertungsgegenstand fingierte Werterhöhung des Anteils des jeweils Bedachten an der leistungsempfangenden Kapitalgesellschaft ergibt sich logischerweise als Differenzbetrag aus den Anteilswerten nach und vor der...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Gesamtschuld kraft Gleichstufigkeit.

Rn 8 Gesamtschuldner sind: Architekt u Bauunternehmer bzw Handwerker bzgl der gemeinsam zu verantwortenden Baumängel (BGHZ 43, 227, 232 ff; 51, 275, 277; NJW-RR 08, 176, 178; Saarbr NJW 16, 3186, 3191), Architekt u Statiker (BGH VersR 71, 667; Stuttg BauR 08, 879), Bauunternehmer verschiedener Gewerke, deren fehlerhafte Leistungen zu Mängeln geführt haben, die nur einheitlic...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Verträge: Gestaltung und Ab... / 1.6.4 Bürgschaft, Garantie, Schuldbeitritt, Patronatserklärung

Schließlich können Dritte für die Erfüllung vertraglicher Pflichten einstehen, seien es Familienangehörige, Geschäftspartner, die Gesellschafter einer GmbH, Banken oder Muttergesellschaften im Konzern. Je nach Art und Intensität des Einstehens für die Schuld des Vertragspartners unterscheidet man dabei die Bürgschaft: Durch den Bürgschaftsvertrag verpflichtet sich der Bürge ge...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO I

ICSID-Schiedsspruch 1061 ZPO 11 Identität 750 ZPO 4 geschuldete mit der angebotenen Sache 756 ZPO 8 Identitätsformel 5 ZPO 25 immaterielle Nachteile 198 GVG 8 Immissionen selbstständiges Beweisverfahren 485 ZPO 21 Immunität Ausnahme 21 GVG 1 Ausreise 18 GVG 9 Besatzungsmächte 20 GVG 8 Botschaftsgebäude 18 GVG 3 Botschaftsgrundstück 18 GVG 3 Bußgeldverfahren 18 GVG 5, 15 Delegationsliste 2...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 4. Anwendungsbeispiel

Rz. 664 [Autor/Stand] Mit notariellem Schenkungsvertrag nebst Auflassung überträgt die T1-GmbH ein ihr gehörendes Grundstück (Bedarfswert = 1 Mio EUR) an die T2-GmbH. Für beide Gesellschaften handelte ihr Geschäftsführer A, der Alleingesellschafter der T2 ist und 40% der Anteile an der T1 hält, an der neben ihm noch B beteiligt ist. Zivilrechtlich liegt eine Grundstücksschenk...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / d) Fehlgeschlagene Veräußerung

Rn. 659 Stand: EL 138 – ET: 09/2019 Veräußerungskosten setzen ein verwirklichtes Veräußerungsgeschäft voraus (FG Münster v 07.11.1994, 13 K 3775/92 E, EFG 1995, 424). § 16 EStG legt das von seinem Wortlaut her nicht zwingend nahe, "bei der Veräußerung" bezieht sich auf einen Prozess, der auch fehlschlagen kann. Einen Gewinn, insb einen Veräußerungserlös, gibt es aber nur, wen...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Handelssachen im Sinne dieses Gesetzes sind die bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten, in denen durch die Klage ein Anspruch geltend gemacht wird:mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, BGB Vorbemerkung vor §§ 312 ff BGB

Rn 1 Der durch das SchRModG eingefügte Untertitel 2 enthielt zunächst va das alte G über den Widerruf von Haustürgeschäften und ähnlichen Geschäften v 16.1.86 (HWiG) in den §§ 312, 312a aF und das FernabsatzG v 27.6.00 in den §§ 312b bis 312d aF. Beide Vorschriftengruppen wie auch § 312i aF dienten der Umsetzung der HausTWRL und der FernabsRL. Durch das VerbrKrRL-UG wurden d...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b) Drittschuldner.

Rn 53 Mit der Zustellung des Pfändungsbeschlusses an den Drittschuldner wird die Pfändung nach Abs 3 bewirkt. Wird ihm der Pfändungsbeschluss nicht zugestellt, ist die Pfändung unwirksam (BGHZ 228, 75 Rz 16), Ausnahme §§ 857 VI, 830. Die Zustellung an den Drittschuldner ist nach § 173 I 2 GVGA vor der Zustellung an den Schuldner durchzuführen, falls nicht der Auftraggeber ei...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 4. Minderung und Wegfall eines Anrechts.

Rn 3a Ist ein Versorgungsanrecht zwar in der Ehezeit erworben worden, aber bei Ehezeitende nicht mehr vorhanden, folgt schon aus dem Stichtagsprinzip, dass es im Versorgungsausgleich nicht zu berücksichtigen ist. Aber auch soweit ein Anrecht erst nach Ehezeitende – ganz oder tw – ersatzlos weggefallen ist, kann es nicht mehr in den Versorgungsausgleich einbezogen werden (Gru...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Tatbestandsvoraussetzungen.

Rn 2 Zum Fehlen der Prozessfähigkeit s § 52. Zum gesetzlichen Vertreter s § 51 Rn 2 ff. Die Zustellung an den Betreuer wirkt indessen nicht gegen den Betroffenen. Die Vorschrift findet auf diesen im Betreuungsverfahren keine Anwendung (BGH NJW-RR 19, 1025 [BGH 26.06.2019 - XII ZB 35/19] Rz 15). Nach § 275 Abs 1 FamFG ist der Betroffene vielmehr in Betreuungssachen ohne Rücksi...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO T

Tantiemen 850i ZPO 18 Taschengeldanspruch 850b ZPO 10 Pfändbarkeit 850b ZPO 11 Pfändungsfreigrenzen 850b ZPO 11 Taschengeldforderung 850b ZPO 12 Taschenpfändung 758 ZPO 3; 758a ZPO 2 Tatbestand 707 ZPO 6 Berufungsurteil 540 ZPO 13 Tatbestandsberichtigung Berufungsfrist 517 ZPO 14 Tatsache allgemeinkundig 291 ZPO 2 Begriff 284 ZPO 7 doppelt relevant 328 ZPO 10 Feststellung 529 ZPO 5 gerich...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / E. Bei Betriebsaufgabe/Veräußerung zurückbehaltene WG

Rn. 573 Stand: EL 138 – ET: 09/2019 WG, die keine wesentlichen WG sind, und deren Zurückbehaltung somit die steuerliche Begünstigung der Übertragung eines gesamten Gewerbebetriebs dem Grunde nach nicht gefährden (BFH v 03.10.1989, VIII R 142/84, BStBl II 1990, 420; BFH v 29.10.1987, IV R 93/85, BStBl II 1988, 374), können beim Veräußerer zwingend oder aufgrund Entnahmehandlun...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Vertretungsbefugnis (Nr 1).

Rn 9 Nach § 79 können sich im Parteiprozess die Parteien durch einen RA als Bevollmächtigten vertreten lassen (§ 79 II 1). ›Darüber hinaus sind als Bevollmächtigte vertretungsbefugt‹ die in Abs 2 S 2 Nr 1–4 genannten Personen und Institutionen. Nr 4 enthält für das Mahnverfahren die Besonderheit, dass Personen, die Inkassodienstleistungen erbringen (registrierte Personen nac...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Gesetzliche Haftungsprivilegierung.

Rn 25 Bei gesetzlichen Haftungsprivilegierungen kommt es auf den Zweck der jeweiligen Regelung an. Ist ein Arbeitsunfall durch einen von §§ 104, 105, 106 SGB VII (früher §§ 636f RVO) begünstigten Arbeitgeber oder Arbeitskollegen u einen außenstehenden Zweitschädiger verursacht, so beschränkt sich der Anspruch des Geschädigten auf den Verantwortungsanteil des Zweitschädigers ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Bedeutung der Auflage.

Rn 1 Der Auflage widmet das BGB nur die wenigen Vorschriften §§ 2192–2196 sowie die allg Begriffsbestimmung in § 1940. Ihre praktische Bedeutung ist erheblich größer, als diese geringe Regelungsdichte vermuten lässt. Insb ermöglicht die Auflage eine weit reichende Flexibilität der Gestaltung, was beispielhaft in folgenden Fällen deutlich wird: Rn 2 Verfügt der Erblasser zugun...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Rechtsnachfolger.

Rn 9 Rechtsnachfolger ist derjenige, der bei Tod der Partei deren Rechtsstellung erlangt, dh grds derjenige, der Inhaber der streitbefangenen Rechtsposition wird (BGH NJW 12, 3642 [BGH 29.08.2012 - XII ZR 154/09]; Anders/Gehle/Becker ZPO § 239 Rz 11; MüKoZPO/Stackmann § 239 Rz 25; vgl a. § 239 Rn 4 – Übergang der Prozessführungsbefugnis nach § 265 II). Das ist grds der Erbe ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Vertrag zwischen Schuldner und Übernehmer mit Zustimmung des Gläubigers.

Rn 3 Gem § 415 kann die Schuldübernahme auch zwischen Schuldner u Übernehmer vereinbart werden. Ihre Wirksamkeit hängt dann von der Genehmigung des Gläubigers ab. Nach der herrschenden Verfügungstheorie liegt in dem Vertrag neben einer Verpflichtungserklärung des Übernehmers zugleich eine Verfügung von Nichtberechtigten iSd § 185. Rn 4 Die Genehmigung setzt nach § 415 I 2 die...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / c) Sozialgerichtsbarkeit.

Rn 11 Der § 51 SGG enthält eine ggü der Generalklausel des § 40 VwGO umfangreiche enumerative Sonderzuweisung an die Sozialgerichte als besondere Verwaltungsgerichte für die dort genannten Streitigkeiten mit spezialgesetzlicher Ergänzungsmöglichkeit (§ 51 I Nr 10 SGG). Rechtsbeziehungen der Krankenkassen und ihrer Verbände zu Ärzten, Zahnärzten, Psychotherapeuten, Apotheken ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / ee) Zuwendungen mittels Kompetenzüberschreitung

Rz. 192 [Autor/Stand] Einschlägige Fälle sind dadurch gekennzeichnet, dass Vertretungsorgane von Körperschaften, Personenvereinigungen oder Vermögensmassen i.S.d. § 2 Abs. 1 Satz 2 Buchst. d ErbStG oder andere Personen, die mit der Wahrnehmung fremder Vermögensinteressen beauftragt sind, rechtswirksam Zuwendungen zu Lasten des ihnen anvertrauten Vermögens vornehmen oder vera...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Einzelheiten.

Rn 14 Der nV (verstanden als die Mitglieder in ihrer gesamthänderischen Verbundenheit) ist Träger des Vereinsvermögens und des durch § 12 geschützten Namensrechts des Vereins. Er ist wechsel- und scheckfähig, erbfähig und fähig, Arbeitgeber zu sein (LAG Hamm NZA-RR 03, 487 [LAG Hamm 12.12.2002 - 1 (11) Sa 1813/01]). Der nV kann Mitglied einer juristischen Person und einer Pe...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b) Rechtsnachfolge auf Schuldnerseite.

Rn 11 Rechtsnachfolger des Schuldners sind dessen Allein- oder Miterben (im Unterschied zur Beerbung des Gläubigers s Rn 6) ab Annahme der Erbschaft oder dem Ablauf der Ausschlagungsfrist, was alternativ durch öffentliche Urkunden nachzuweisen ist (Musielak/Voit/Lackmann § 727 Rz 7). Miterben haften als Rechtsnachfolger als Gesamtschuldner, die zur Rechnungslegung, Auskunfts...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Funktion.

Rn 4 § 750 hat zum Ziel, zum Zwecke der Vollstreckung Identität herzustellen zwischen den Personen, die im Titel aufgeführt sind, und denen, die tatsächlich Vollstreckungsgläubiger und -schuldner sind (Bielau DGVZ 09, 193). Gegen Dritte darf aus dem Titel nicht vollstreckt werden (BGHZ 159, 383: Aus einem Räumungstitel gegen den Mieter einer Wohnung darf nicht gegen einen im...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Künftige Forderungen.

Rn 13 Auch die Abtretung künftiger Forderungen ist zulässig. Die Rechtsgrundlage für den Anspruch braucht noch nicht zu bestehen (BGH NJW 65, 2197 [BGH 22.09.1965 - VIII ZR 265/63]), der Schuldner muss ebenfalls noch nicht feststehen (BAG NJW 67, 751 [BAG 14.12.1966 - 5 AZR 168/66]). Es genügt vielmehr, dass das Entstehen der Forderung im Zeitpunkt der Abtretung möglich ersc...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO F

falsche Schreibweise 750 ZPO 9 FamFG Allgemeiner Teil 750 ZPO 7 Anwendbarkeit 1 FamFG 1 Entwicklung Einleitung FamFG 1 Evaluation Einleitung FamFG 9 Familiensachen Einleitung FamFG 5 geregelte Angelegenheiten 1 FamFG 7 Gerichtsverfassungsgesetz 1 FamFG 9 Regelungskonzept Einleitung FamFG 6 Unanwendbarkeit 1 FamFG 8 Unzulänglichkeiten Einleitung FamFG 2 Verfahrensvorschriften 25 EGGVG 4 F...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Grundsatz: Herausgabe ›in Natur‹.

Rn 3 Die sich aus §§ 812, 816, 817 1 ergebende Herausgabepflicht des Bereicherungsschuldners betrifft primär das durch die Vermögensverschiebung Erlangte, in erster Linie also den Zuwendungsgegenstand selbst. Wie die Herausgabe zu bewerkstelligen ist, hängt von der Art des Zuwendungsgegenstandes ab. Danach erfolgt die Rückgabe rechtsgrundlos erlangten Eigentums durch (rechts...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Fälle fehlender Ausgleichsreife.

Rn 2 Nr 1 erfasst die noch verfallbaren betrieblichen Anrechte, dies gilt auch, wenn die Anwartschaftsdynamik endgehaltsbezogener betrieblicher Anrechte noch verfallbar ist. Die nachehezeitlich eintretende Unverfallbarkeit wirkt auf die Ehezeit, § 5, zurück (BGH FamRZ, 18, 94). Wertveränderungen bei fondsgebundenen Rentenversicherungen unterfallen der Bestimmung nicht (BGH F...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Beteiligte.

Rn 8 Es ist das Kennzeichen einer statutarischen Schiedsklausel in einem Gesellschaftsvertrag, dass diese neben den Gesellschaftern, die den Gesellschaftsvertrag abgeschlossen haben, auch die hierdurch erst geschaffene Gesellschaft bindet. Das gleiche gilt entsprechend für statutarische Schiedsklauseln in den Satzungen von Vereinen, Genossenschaften oder Verbänden, die jewei...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Fortsetzungsklausel.

Rn 5 Bei einer GbR, die auf berufliche Qualifikation und/oder persönliche Verbindung beruht, wird regelmäßig eine Fortsetzungsklausel nach § 736 I vereinbart, die die Fortführung der GbR unter den verbliebenen Gesellschaftern und unter Ausschluss der Erben gegen Abfindung nach §§ 738–740 bewirkt (s §§ 738–740). Eine Fortführung mit den Erben ist durch eine Nachfolge- oder Ei...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Abweichende Vereinbarungen.

Rn 4 Abw von der Regel des § 727 I kann die Fortführung der GbR nach Tod eines Gesellschafters vereinbart werden, um so den Fortbestand der GbR mit oder ohne die Erben zu ermöglichen. I. Fortsetzungsklausel. Rn 5 Bei einer GbR, die auf berufliche Qualifikation und/oder persönliche Verbindung beruht, wird regelmäßig eine Fortsetzungsklausel nach § 736 I vereinbart, die die Fort...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Wirksamkeitsgrenzen.

Rn 13 Hat die GbR eine ideelle Zielsetzung, ist der vertragliche Ausschluss der Abfindung oder seine Einschränkung uneingeschränkt zulässig (BGHZ 135, 387, 390 f). Anderes gilt bei einer wirtschaftlich tätigen GbR. Bei dieser können die Abfindung beschränkende oder ausschließende Klauseln wegen sittenwidriger Knebelung nach § 138 oder wegen Gläubigerbenachteiligung nichtig o...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Voraussetzungen.

Rn 2 Die Vorschrift gilt für den Tod einer natürlichen Person und ist auf die Beendigung juristischer Personen und Gesellschaften nicht anwendbar (Schmid/Harz/Gahn § 580 Rz 4 ff). Zur Lage beim Tod eines von mehreren (Wiese ZMR 20, 284) Mietern s bei § 564 sowie Butenberg ZMR 15, 189. Unanwendbar ist § 580 bei Tod eines BGB-Gesellschafters (Brandenbg ZMR 08, 780).mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Nachfolgeklausel.

Rn 6 Durch eine Nachfolgeklausel wird die Fortführung der GbR bei Tod eines Gesellschafters mit seinen Erben oder im Falle einer rechtsgeschäftlichen Nachfolgeklausel auch mit einem Nichterben fortgeführt. 1. Rechtsgeschäftliche Nachfolgeklausel. Rn 7 Mit der rechtsgeschäftlichen Nachfolgeklausel verfügt der Gesellschafter zu Lebzeiten aufschiebend bedingt auf seinen Tod über ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / c) Sanierungsvereitelung.

Rn 40 Im Unterschied zur Insolvenzverschleppung betrifft die spiegelbildliche Fallgruppe der Sanierungsvereitelung das Verhalten von Gläubigern wie Gesellschaftern. § 826 greift jedoch auch hier nur unter besonderen Umständen ein (insb BGHZ 129, 136, 172 ff, wo gleichzeitig eine Verletzung der gesellschaftsrechtlichen Treuepflicht angenommen wurde; ausf MüKo/Wagner § 826 Rz ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Unternehmen(sbeteiligungen).

Rn 16 Bei Handelsunternehmen ist ihr wirklicher Wert als wirtschaftliche Einheit unter Berücksichtigung der stillen Reserven und des Firmenwerts, nicht der bloße Buchwert anzusetzen (BGH NJW 73, 509 [BGH 17.01.1973 - IV ZR 142/70]; 77, 949 [BGH 09.03.1977 - IV ZR 166/75]; 82, 575). Im Einzelfall hat der Tatrichter die betriebswirtschaftlich angemessene Methode zu wählen (BGH...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Abstrakte Sicherheiten und Eigentumsvorbehalt, Abs 2.

Rn 3 Konsequent stellt II 1 die abstrakten Sicherungsrechte wie insb Sicherungszession und Sicherungsübereignung den akzessorischen gleich. Nicht akzessorische Sicherheit idS ist auch die Sicherungsgrundschuld (§ 1192 Ia). Vertraglich können entspr Sicherheitsgestaltungen begründet werden (BGH NJW 00, 1331 f [BGH 17.02.2000 - VII ZR 51/98]; 17.9.13 – XI ZR 507/12: zu § 233)....mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Feste Einrichtung oder Betriebsstätte unterhalten

Rn. 181 Stand: EL 165 – ET: 06/2023 Wird die selbstständige Tätigkeit nicht im Inland verwertet oder ausgeübt, besteht seit dem VZ 2004 ggf alternativ der inländische Anknüpfungspunkt über die Unterhaltung einer festen Einrichtung oder Betriebsstätte (vgl zum Anknüpfungspunkt Loschelder in Schmidt, § 49 EStG Rz 72, 41. Aufl). Eine feste Einrichtung ist zu bejahen bei einer Ge...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Rechtsnatur.

Rn 13 Gesellschafterbeschlüsse sind mehrseitige Rechtsgeschäfte aus einer Vielzahl empfangsbedürftiger Willenserklärungen durch Stimmabgabe. Die Stimmabgabe ist gestaffelt möglich, mit der letzten Stimmabgabe ist der Beschl gefasst (Köln NZG 98, 767, 768). Die Willenserklärungen zur Stimmabgabe haben rechtsgeschäftlichen Charakter, auch wenn sie nicht auf Änderung des Gesell...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / F. Erscheinungsformen.

Rn 39 Wegen der Dispositivität der meisten Regelungen der §§ 705 ff sind die Erscheinungsformen der GbR vielfältig. Dazu trägt weiter bei, dass der Abschluss des Gesellschaftsvertrages auch konkludent möglich ist und es den Gesellschaftern vielfach nicht bewusst sein wird, eine GbR zu gründen. Auch die Tatsache, dass die GbR nicht dauerhaft angelegt sein muss, sondern sich i...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Andere Formen der selbstständigen Gebrauchsüberlassung.

Rn 4 Hierzu zählen alle auf Dauer angelegten Überlassungen des Mietobjekts an einen Dritten oder zumindest die partielle Überlassung zum selbstständigen Mit- und Mietgebrauch (LG Berlin ZMR 18, 930). Zur entgeltlichen Überlassung einer zuvor über ›airbnb‹ angebotenen Mietwohnung an Touristen vgl LG Berlin ZMR 15, 303. Rechtlich fällt unter die Gesamtüberlassung auch die echt...mehr