Fachbeiträge & Kommentare zu Gesellschafterversammlung

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GmbH: Beiziehung von Berate... / 4 Rechtliche Zulässigkeit der Beiziehung von Beratern

Die Beiziehung von Beratern zur Gesellschafterversammlung ist grundsätzlich nur dann gestattet, wenn der Gesellschaftsvertrag sie zulässt oder aber wenn die Gesellschafterversammlung durch Mehrheitsbeschluss die Anwesenheit bzw. Teilnahme von Beratern gestattet.[1] Fehlt eine Satzungsregelung oder ergeht ein abschlägiger Beschluss der Gesellschafterversammlung zum Antrag eine...mehr

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GmbH: Beiziehung von Berate... / 3.1 Bloße Anwesenheit

Es kann sich um die bloße Anwesenheit eines Dritten handeln, der in keinster Weise in den Gang der Gesellschafterversammlung eingreift und noch nicht einmal den Gesellschafter intern berät oder begleitet. Dieser Dritte ist lediglich Zeuge des Ablaufs der Gesellschafterversammlung. Auch die bloße Anwesenheit kann von Bedeutung sein, etwa wenn es darum geht, in einer späteren ...mehr

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GmbH: Gesellschaftsvertrag ... / 2 Gang der Satzungsänderung

Die Änderung des Gesellschaftsvertrags vollzieht sich in folgenden Schritten: 1. Grundsätzliche Überlegungen, welche Satzungsänderung durchgeführt werden soll Die Gesellschafter müssen sich im Vorfeld Gedanken machen, inwieweit eine Satzungsänderung erforderlich ist, um das von ihnen gewählte Ziel zu erreichen, und diese Satzungsänderung gegebenenfalls mit anwaltlicher Hilfe f...mehr

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GmbH: Beiziehung von Berate... / 3.2 Beratung

Darüber hinaus kann der Dritte über seine bloße Anwesenheit hinaus den Gesellschafter unterstützen, indem er ihn berät oder "coacht". Oder aber der Beistand soll wie im obigen Beispiel aktiv in das Geschehen der Gesellschafterversammlung eingreifen, mit dem Ziel, das Stimmverhalten der Gesellschafter zu beeinflussen, um die Interessen des Gesellschafter durchzusetzen.mehr

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GmbH: Stimmverbot

Begriff Grundsätzlich hat jeder Gesellschafter der GmbH pro EUR seiner Beteiligung eine Stimme, mit der er bei der Beschlussfassung in der Gesellschafterversammlung sein Stimmrecht ausüben kann. Ausnahmen gelten dann, wenn ein Interessenkonflikt vorliegt, so darf z. B. der Gesellschafter nicht "Richter in eigener Sache" sein. Dann gilt ein gesetzliches Stimmverbot. Gesetze,...mehr

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Vertretungsregelung in der GmbH

Begriff Nach § 35 GmbHG wird die Gesellschaft durch einen oder mehrere Geschäftsführer vertreten. Diese Vertretungsbefugnis ist nicht beschränkbar. Die Vertretungsmacht für die GmbH wirkt nach außen und nach innen. Der Geschäftsführer hat also auch in der GmbH uneingeschränkte Weisungsbefugnis zu allen Sachverhalten und gegenüber allen Mitarbeitern. Allerdings ist er verpfl...mehr

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GmbH: Beiziehung von Berate... / 4.1 Konkreter Beratungsbedarf und Interesse der Gesellschaft

Einerseits geht es um essenzielle Entscheidungen für den Gesellschafter, wie z. B. den Entzug von mitgliedschaftlichen Rechten wie die Entziehung von Sonderrechten, die Abberufung eines Gesellschafters aus dem Amt des Geschäftsführers oder der Entzug des Geschäftsanteils. Hier wird also in den Kernbereich der Mitgliedschaft eingegriffen. Besteht aufgrund mangelnder Kompetenz...mehr

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GmbH: Abberufung / 1 Verfahren der Abberufung

Eine Abberufung als GmbH-Geschäftsführer ist jederzeit möglich. Zuständig dafür ist die Gesellschafterversammlung. Diese entscheidet durch Gesellschafterbeschluss. Die einfache Stimmenmehrheit ist dafür ausreichend, sofern der Gesellschaftsvertrag keine höhere Mehrheit vorschreibt. Umgesetzt wird der Beschluss, indem die Gesellschafterversammlung oder ein von ihr ermächtigte...mehr

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GmbH: Abberufung / 5 Abberufung und Kündigung

Von dem organschaftlichen Geschäftsführerverhältnis ist das Dienstverhältnis zu trennen. Dieses wird durch einen Geschäftsführer-Dienst- oder Anstellungsvertrag geregelt. Die Wirksamkeit der Abberufung ist gesondert von der Wirksamkeit der Beendigung des Dienstvertrags zu betrachten. Praxis-Tipp Abberufung ist nicht automatisch Kündigung Im Einzelfall ist zu prüfen, ob mit de...mehr

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GmbH: Gesellschaftsvertrag ... / Einführung

Der Gesellschaftsvertrag (= Satzung) bildet die Grundordnung der GmbH. Von Zeit zu Zeit können Satzungsänderungen erforderlich werden. Häufig wird die Satzung bei der Gründung nicht ausverhandelt, sondern es wird ein Vertragsmuster verwendet, das sich im Laufe der Zeit als nicht angemessen erweist bzw. das infolge von geänderten Wünschen oder Entwicklungen angepasst werden s...mehr

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GmbH: Abberufung / 2 Gründe für eine Abberufung

Die Abberufung eines Geschäftsführers ist grundsätzlich jederzeit ohne Angabe von Gründen möglich. Der Gesellschaftsvertrag kann jedoch vorsehen, dass ein Geschäftsführer nur aus einem besonderen Grund abberufen werden kann. In eng umgrenzten Ausnahmefällen kann eine Abberufung im Einzelfall rechtsmissbräuchlich sein, z. B. bei einem mitarbeitenden Gesellschafter-Geschäftsfü...mehr

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Haftung des GmbH-Geschäftsf... / 1 So haftet der Geschäftsführer gegenüber der GmbH

Der Geschäftsführer ist verpflichtet, die Geschäfte der GmbH mit der Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmanns zu führen. Fügt der Geschäftsführer dem Gesellschaftsvermögen durch schuldhaftes Verhalten Schaden zu, muss er diesen Schaden ersetzen. Die Haftung wird von der Gesellschafterversammlung per Beschluss geltend gemacht und gegebenenfalls gerichtlich für die GmbH durc...mehr

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GmbH: Notgeschäftsführer / 1 Handlungsfähigkeit der GmbH

Die GmbH ist eine juristische Person. Sie ist rechtlich selbstständig und kann im eigenen Namen Rechte erwerben und Pflichten begründen. Die GmbH benötigt Organe, die für sie handeln. Daher muss eine GmbH neben anderen Organen, wie z. B. der Gesellschafterversammlung oder dem Aufsichtsrat, über mindestens einen Geschäftsführer verfügen. Die Gesellschafter müssen grundsätzlic...mehr

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GmbH: Notgeschäftsführer / 3 Bestellung eines Notgeschäftsführers durch Gericht

Das Gericht wird nicht von Amts wegen tätig, sondern nur auf Antrag eines Beteiligten. Beteiligter in diesem Sinne ist jeder, der an der Bestellung des Notgeschäftsführers ein Interesse hat. Das können neben den einzelnen Gesellschaftern sonstige Organmitglieder, der Betriebsrat oder auch – wie im vorgenannten Beispiel – Gläubiger der GmbH sein. Schlägt der Antragsteller ein...mehr

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GmbH: Beiziehung von Berate... / 2 Wer darf Berater sein?

Der hinzugezogene Beistand kann Rechtsanwalt, Unternehmensberater, Branchenspezialist oder auch nur ein "väterlicher" Freund sein. Die Auswahl hängt von der Situation und dem Bedarf ab, auch ist zu fragen, welcher Beistand am ehesten mit den Mitgesellschaftern umgehen kann. Achtung Grenzen durch den Gesellschaftsvertrag beachten Häufig begrenzt die Satzung (= Gesellschaftsvert...mehr

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GmbH: Gesellschaftsvertrag ... / 3.2 Beispiel: Sozialversicherungsfreiheit für den Gesellschafter

Praxis-Beispiel Status des Gesellschafter-Geschäftsführers anpassen An einer GmbH, die Bücher verlegt, sind drei Gesellschafter jeweils zu 1/3 beteiligt. Nur einer der Gesellschafter arbeitet als Geschäftsführer mit. Die beiden anderen betrachten ihre Investition in die Gesellschaft durch die Beteiligung an der derselben als reine Kapitalanlage. Da Beschlüsse mit Mehrheit zu ...mehr

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Haftung des GmbH-Geschäftsf... / 4 Gesetze, Richtlinien und Urteile

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GmbH: Gesellschaftsvertrag ... / 4 Gesetze, Richtlinien und Urteile

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Austritt eines GmbH-Gesells... / 3 Wahlrecht der Gesellschaft

Die Austritts- bzw. Kündigungserklärung hat einen Anspruch des Austretenden auf Abnahme seines Geschäftsanteils gegen Abfindung zur Folge. Dabei steht der GmbH ein Wahlrecht zwischen der Einziehung, dem Erwerb eigener Geschäftsanteile oder der Vermittlung der Abtretung an Gesellschafter oder an Dritte zu. Dieses Wahlrecht der GmbH wird von der Gesellschafterversammlung ausge...mehr

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Haftung des GmbH-Geschäftsf... / Einführung

Der Geschäftsführer ist erheblichen Haftungsrisiken ausgesetzt. Seine Haftung ist wesentlich umfassender als die eines GmbH-Gesellschafters. Ihn kann eine Innenhaftung gegenüber der GmbH selbst treffen. Gleichzeitig haftet er aber in einer Reihe von Fällen auch nach außen, insbesondere in der Krise der Gesellschaft. Dieser Beitrag beleuchtet ausgewählte Haftungstatbestände. D...mehr

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Haftung des GmbH-Geschäftsf... / 1.1 Haftungsgefahr: Unzureichende Absicherung von Geschäften der GmbH

Der Geschäftsführer muss Schaden von der GmbH abwenden. Dazu gehört es, Forderungsausfälle abzusichern. Der Geschäftsführer muss die Bonität des Vertragspartners jedenfalls bei größeren Geschäften vor Vertragsschluss prüfen, er darf Ware nur unter Vereinbarung von Eigentumsvorbehalt liefern, gegebenenfalls sind die Sicherheiten für gewährte Anzahlungen zu verlangen, z. B. Ba...mehr

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Haftung des GmbH-Geschäftsf... / 2.3 Haftungsgefahr: Zahlungen an Gesellschafter, die zur Zahlungsunfähigkeit führen

Der Gesetzgeber hat mit Wirkung ab 1.11.2008 einen neuen Haftungstatbestand eingeführt, der für den Geschäftsführer sehr gravierend sein kann: Der Geschäftsführer hat der GmbH Zahlungen an Gesellschafter zu erstatten, die er schuldhaft veranlasst hat, soweit diese zur Zahlungsunfähigkeit der Gesellschaft führen. Praxis-Beispiel Zahlung des Verkaufserlöses an den Gesellschafte...mehr

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GmbH: Gesellschaftsvertrag ... / 3.3 Beispiel: Schutz des Minderheitsgesellschafters

Praxis-Beispiel Anpassungen zum Schutz des Minderheitsgesellschafters Eine Speditions-GmbH möchte ihr Geschäft deutlich erweitern, insbesondere Auslandsbüros in ehemaligen GUS-Staaten wie Kasachstan und Usbekistan eröffnen. Hierfür wird ein zusätzliches Kapital von 1 Mio. EUR benötigt. Ein usbekischer Investor ist bereit, dieses Kapital zur Verfügung zu stellen, wenn er hierf...mehr

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Geschäftsführer: So meister... / 2.8 Konflikte offen ansprechen

Meinungsverschiedenheiten gehören zur Arbeits- bzw. Ressortteilung. Wichtig ist, dass diese zeitnah, direkt und ohne Polemik angesprochen werden. Dazu gehört auch, Fehler und Pannen offen anzusprechen und Maßnahmen zur Abhilfe vorzuschlagen. Die meisten Konflikte lassen sich entschärfen, indem sie von allen Beteiligten gemeinsam und offen – also im Gremium – angesprochen und ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Geschäftsführer: So meister... / 3 Umgang mit den Gesellschaftern

Im kleinen Unternehmen, in dem wenige Gesellschafter zugleich auch Geschäftsführer sind, sind Fragen der Zusammenarbeit und der gegenseitigen Information leicht zu lösen. Solange keine wirklichen Kommunikationsbarrieren bestehen, ergeben sich innerhalb der täglichen Zusammenarbeit laufend Gelegenheiten zu einem Informationsaustausch. Werden zusätzlich bestimmte Formen durchg...mehr

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Geschäftsführer: So meister... / 2.5 Vollständige Dokumentation aller Absprachen und Vereinbarungen

Auch wenn es einigen Aufwand bedeutet, sollten Sie grundsätzlich alle geschäftsbezogenen Absprachen und Vereinbarungen zwischen den Gesellschafter/Geschäftsführern vollständig und inhaltlich nachvollziehbar dokumentieren. Das betrifft Gesellschafterversammlungen, Ressortsitzungen, aber auch Abteilungen und abteilungsübergreifende Projektarbeit. Damit stellen Sie sicher, dass ...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 11... / 8 Einzelne Fallgruppen/ABC des Zu- und Abflusses

Rz. 70 Abgeordnetenbezüge Dem Abgeordneten fließen die Abgeordnetenbezüge auch insoweit zu, als er von seinen Bezügen Sonderbeiträge an seine Partei abgetreten hat, die von der Parlamentsverwaltung unmittelbar an die Partei überwiesen werden. Denn er erlangt auch insoweit die Verfügungsmacht über seine Bezüge.[1] Absetzung für Abnutzung Greifen die Vorschriften über die AfA ein...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
GmbH: Nichtigkeit und Anfec... / 2 Gründe für die Nichtigkeit

Gründe für eine Nichtigkeit unabhängig von einer Anfechtbarkeit sind: Schwere Einberufungsmängel (nicht alle Gesellschafter wurden geladen, fehlende Einberufungsberechtigung, falsche Angaben bei der Einladung zur Gesellschafterversammlung (§ 241 Nr. 1 AktG analog)) Die fehlende erforderliche Beurkundung eines Beschlusses (§ 241 Nr. 2 AktG analog) Der Beschluss verstößt gegen fu...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
GmbH: Nichtigkeit und Anfec... / 3 Anfechtungsklage

Unabhängig von diesen Kriterien können Gesellschafterbeschlüsse, die sonstige Mängel, insbesondere weniger schwerwiegende Rechtsverstöße aufweisen, mit der Anfechtungsklage (§ 241 AktG) angegriffen werden. Ein Beispiel wäre die Nichteinhaltung der Ladungsfrist für die Gesellschafterversammlung. Hat der Gesellschafter die Einberufung zwar erhalten, aber z. B. einen Tag oder w...mehr

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GmbH & Co. KG: Rechnungslegung / 4.1.3 Eigenkapitalgliederung

Rz. 28 § 264c Abs. 2 HGB passt die Eigenkapitalgliederung an für eine GmbH & Co. KG geltende Regelung an: als Eigenkapital sind die folgenden Posten gesondert auszuweisen: Kapitalanteile Rücklagen Gewinnvortrag/Verlustvortrag Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag Während die Kapitalanteile gesondert auszuweisen sind, sieht das HGB zu den übrigen Positionen "keinen getrennten Ausweis ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Bilanzpolitik im HGB-Jahres... / 3.4.1 Grundsätzliche Überlegungen

Rz. 73 Beweglich zu handhabende, flexible Mittel sind für die Bilanzpolitik von größter Wichtigkeit. Mittel mit solchen Eigenschaften ermöglichen es, auf sich verändernde Unternehmenslagen rasch und situationsgerecht zu reagieren. Dabei ist "Flexibilität" in diesem Zusammenhang ein vielschichtiges Phänomen, das u. a. folgende Gesichtspunkte umfasst: Bindungswirkung: Hier geht...mehr

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Kapitalgesellschaften: Rech... / 1.2.4 Organe der Kapitalgesellschaft

Rz. 9 Aus dem Prinzip der Trennung der Sphäre der Kapitalgesellschaft von der der Gesellschafter folgt, dass die Kapitalgesellschaft selbst handlungsfähig ist und zu diesem Zweck über eigene Organe verfügt. Lediglich für die Gesellschafterversammlung als Organ der Kapitalgesellschaft besteht eine Verbindung zu den Gesellschaftern, da die Gesellschafterversammlung Organ der K...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Berufung eines Dritten auf die fehlende Eintragung der Abberufung eines Geschäftsführers gem. § 15 Abs. 1 HGB

Ein Dritter kann sich gem. § 15 Abs. 1 HGB nur dann nicht auf die fehlende Eintragung einer eintragungspflichtigen Tatsache im Handelsregister berufen, wenn er positive Kenntnis von der einzutragenden Tatsache hat; ein Kennenmüssen oder eine grob fahrlässige Unkenntnis schadet demgegenüber nicht. Bestimmte Tatsachen, unter anderem die Bestellung und die Abberufung von Geschäf...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Kapitalgesellschaften: Rech... / 2.2 Auflösung

Rz. 15 Die Kapitalgesellschaft wird nur bei Vorliegen bestimmter Tatbestände aufgelöst, die für die Aktiengesellschaft in § 262 AktG und für die GmbH in § 60 GmbHG abschließend aufgeführt sind. Die wichtigsten Auflösungsgründe sind der Beschluss der Hauptversammlung bzw. der Gesellschafterversammlung über die Auflösung, der mit einer Mehrheit von 3/4 der abgegebenen Stimmen z...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 4.2.1.4 Umsetzung der unternehmerischen Entscheidung

Rz. 700 Maßgeblicher Zeitpunkt für die Prüfung der sozialen Rechtfertigung ist auch bei der betriebsbedingten Kündigung der Zugang der Kündigungserklärung.[1] Betriebliche Erfordernisse für eine Kündigung liegen aber nur vor, wenn der Arbeitgeber die geplante unternehmerische Entscheidung tatsächlich auch umsetzt, d. h. wenn die Durchführung oder eingeleitete Durchführung de...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Kapitalgesellschaften: Rech... / 3.1.5 Aufstellung, Prüfung und Feststellung des Jahresabschlusses

Rz. 59 Der Jahresabschluss, bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und Anhang (Letzterer kann bei Kleinstkapitalgesellschaften entfallen), der bei mittelgroßen und großen Kapitalgesellschaften um den Lagebericht zu erweitern ist, ist von den gesetzlichen Vertretern der Kapitalgesellschaft aufzustellen (§ 264 Abs. 1 Satz 1 HGB). Aufstellungsverpflichtet sind demnac...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Der Formwechsel von der eGb... / 6. Musterformulierung

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Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
ABC der vereinbaren Tätigke... / 38 Vertreter in Gesellschafterversammlung

Nimmt der Berufsangehörige im Auftrag eines Mandanten als Vertreter an einer Gesellschafterversammlung teil und ist der Gegenstand seines Tätigwerdens nicht im abgabenrechtlichen Bereich angesiedelt, liegt eine vereinbare Tätigkeit vor. Die Vergütung bemisst sich nach § 612 Abs. 2 BGB, wobei die übliche Vergütung zum Ansatz kommt. Diese ist nach dem Zeitaufwand zu berechnen....mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
GmbH-Gesellschafter: Umfang... / Einführung

Jeden Gesellschafter, der nicht leitend in der GmbH mitarbeitet, kann das Gefühl beschleichen, dass hinter seinem Rücken gewirtschaftet wird. Geht in seiner GmbH alles mit rechten Dingen zu? Passieren rechtswidrige Aktivitäten, werden z. B. Gelder durch Schwarzarbeit am Gesellschaftsvermögen vorbei transferiert? Wie steht die GmbH da? Ist sie in der Krise, gibt es verborgene...mehr

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GmbH-Gesellschafter: Umfang... / 4 Verweigerung der Auskunft

Eine Verweigerung der Auskunft ist in diesen Fällen möglich: Wenn ein Fall von Rechtsmissbrauch vorliegt.[1] In der Praxis dürfte das allerdings die Ausnahme sein. Ein solcher Fall kann z. B. vorliegen, wenn ein Gesellschafter ständig Auskunft begehrt, den Geschäftsführer damit vollständig auslastet und den Geschäftsbetrieb lahmlegt, ohne dass tatsächlich ein berechtigtes Inf...mehr

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GmbH-Gesellschafter: Umfang... / 3 Durchsetzung des Anspruchs

Das Auskunfts- und Einsichtsrecht steht den Gesellschaftern bzw. in der Insolvenz des Gesellschafters dem Insolvenzverwalter und im Fall des Todes den Erben oder einem etwaigen Testamentsvollstrecker zu. Die Auskunft kann auf der Gesellschafterversammlung verlangt werden, der Gesellschafter kann sich aber auch direkt an den Geschäftsführer wenden. Praxis-Beispiel Auskunftsrec...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Option zur Körperschaftsbes... / 10 Außersteuerliche Aspekte der Option

Die Option zur Körperschaftsbesteuerung entfaltet grundsätzlich nur steuerliche Wirkung. Unmittelbare Auswirkungen auf Handels- oder Gesellschaftsrecht ergeben sich aus der Anwendung des Optionsmodells nicht. Insbesondere ändert sich nicht die Rechtsform der optierenden Gesellschaft. Die Fiktion eines Formwechsels der Personengesellschaft in die Rechtsform der Kapitalgesells...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
GmbH-Geschäftsführer: Aufgaben / 4 Einberufung von Gesellschafterversammlungen

Zu den Aufgaben als Geschäftsführer gehört nach § 49 Abs. 1 GmbHG auch die Einberufung der Gesellschafterversammlung. Diese kann durch jeden Geschäftsführer entweder aus gesetzlich vorgeschriebenen Gründen oder auf Wunsch der Gesellschafter erforderlich werden. So können Gesellschafter ab einer Minderheitsbeteiligung von mindestens 10 % nach § 50 Abs. 1 GmbHG den Geschäftsfü...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
GmbH-Geschäftsführer: Aufgaben / 3 Beschränkung der Geschäftsführungsbefugnis

Während die Vertretungsbefugnis das Außenverhältnis, also die Beziehungen der GmbH zu Geschäftspartnern, betrifft, regelt die Geschäftsführungsbefugnis das Innenverhältnis, also die Verteilung der Kompetenzen zwischen dem Geschäftsführer und anderen Organen der GmbH, etwa der Gesellschafterversammlung oder einem fakultativen Beirat. Die Kompetenzgrenze lässt sich vereinfachen...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
GmbH-Geschäftsführer: Aufgaben / Zusammenfassung

Überblick Dem Geschäftsführer obliegen die laufende Geschäftsführung und die Verwaltung der GmbH. Dazu gehören alle Handlungen im Rahmen des gewöhnlichen Betriebs der GmbH. Davon abzugrenzen sind ungewöhnliche Geschäfte, für deren Durchführung der Geschäftsführer regelmäßig die Zustimmung der Gesellschafterversammlung benötigt. Auf jeden Fall ist der Geschäftsführer gegenübe...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
GmbH: Gesellschaftsvertrag / 4 Regelungsbedürftige Fragen

Schließen sich mehrere Gesellschafter zur gemeinsamen Ausübung eines Geschäftsbetriebes in einer GmbH zusammen, müssen die unterschiedlichen Interessen abgestimmt werden. Damit wird vermieden, dass es später zu Spannungen, Konflikten oder gerichtlichen Auseinandersetzungen kommt. Praxis-Tipp Unterschiedliche Interessen klären Es bringt erfahrungsgemäß nichts, wenn unterschiedl...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
GmbH: Ausfallhaftung – So v... / 5.2 Sichere Zahlungsmodalitäten und Fristen vereinbaren

Prüfen Sie den Gesellschaftsvertrag auf die Zahlungsmodalitäten bei den Einlagen. Falls die Einlagen nicht unmittelbar nach der Zeichnung erbracht werden müssen, sollten Sie sich einen persönlichen Fristenkalender anlegen, wann die Einlagen fällig sind, und den Geschäftsführer ggf. daran erinnern, diese einzufordern. Wenn der Gesellschaftsvertrag zu Fristen schweigt, werden S...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
GmbH: Gesellschaftsvertrag / 1 Inhalt des Gesellschaftsvertrags

Im Gesellschaftsvertrag der GmbH (oft auch: "Satzung") vereinbaren die Gesellschafter, welche Grundregeln für ihre GmbH gelten sollen. Darin regeln die Gesellschafter Fragen wie: Wie heißt die GmbH? Wer bringt was und wie viel Geld in die GmbH ein? Welche Formalien sollen für die Gesellschafterversammlungen gelten? Können diese auch per Videozuschaltung oder hybrid abgehalten w...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 21... / 6.2.3.4 Rechtliche Einordnung der von einem Fonds mit wesentlichen Einflussnahmemöglichkeiten der Anlieger aufzubringenden Kosten

Rz. 261 Fonds mit wesentlichen Einflussnahmemöglichkeiten (Rz. 254ff.) können Herstellungs-, Modernisierungs- oder Sanierungsfonds sowie Erwerberfonds sein. Die Abgrenzung ergibt sich aus den allgemeinen Grundsätzen zu § 6 Abs. 1 Nr. 1 EStG (§ 6 EStG Rz. 109ff., 209ff.).[1] Rz. 262 Bei einem Herstellungs-, Modernisierungs- oder Sanierungsfonds gelten zur Abgrenzung zwischen A...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Ausscheiden und Kündigung d... / 2.3 Kündigung nur durch die Gesellschafterversammlung

Für die Kündigung des Geschäftsführer-Anstellungsvertrags ist die Gesellschafterversammlung per Beschlussfassung zuständig. Sie beauftragt einen Bevollmächtigten, die Kündigung auszusprechen (z. B. einen Gesellschafter oder Mit-Geschäftsführer). Fehlt diese ausdrückliche Bevollmächtigung im Gesellschafterbeschluss, kann der Geschäftsführer die Kündigung ggf. – wenn sie ihm g...mehr