Fachbeiträge & Kommentare zu Gesellschafterversammlung

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Lagebericht als Marketingin... / 4 Andere Lesergruppen

Einer der größten Fehler ist die Annahme, dass der Lagebericht kaum gelesen wird. Unter anderem die gesetzliche Veröffentlichungspflicht führt dazu, dass weitere interessierte Stellen Informationen aus dem Lagebericht ziehen werden. Einige Beispiele: Der Staat erhält den Jahresabschluss mit der Steueranmeldung. So können z. B. die Schwerpunkte einer Betriebsprüfung auf Inhalt...mehr

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Insolvenzantragspflicht des... / 2 Zahlungsunfähigkeit

Eine GmbH (GmbH & Co. KG) ist zahlungsunfähig, wenn sie fällige Zahlungsverpflichtungen nicht mehr erfüllen kann. Davon geht das Gesetz aus wenn die Gesellschaft ihre Zahlungen eingestellt hat (§ 17 II 2 InsO). Ansonsten ist fraglich, welcher Grad der Zahlungsunfähigkeit zu fordern ist und wie lange dieser Zustand andauern muss, damit der Insolvenzgrund angenommen werden kan...mehr

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H / 4 Hauptverhandlung, Ausbleiben des Betroffenen [Rdn 2398]

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GmbH: Ressortaufteilung - H... / 6 Geschäftsordnung einer Geschäftsführung mit Ressortaufteilung

Wer sich auf seine Geschäftsführung mit Ressortaufteilung gut vorbereiten will, sollte mit seinen Mit-Geschäftsführern unbedingt eine Geschäftsordnung beschließen. Sie hilft mit Sicherheit, Streitigkeiten schon im Vorfeld zu vermeiden. Checkliste: Diese Punkte sollten Sie klar regeln Grundlegendes Prinzip: Geschäftsführung steht den Geschäftsführern nur gemeinschaftlich zu (Pri...mehr

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GmbH: Ressortaufteilung - H... / 5 Vereinbarung der Geschäftsverteilung

Für die Geschäftsverteilung und Zuordnung sind in erster Linie die Gesellschafter der GmbH verantwortlich. Den Gesellschaftern steht es frei, ob und wie sie eine Geschäftsverteilung der Geschäftsführer festlegen wollen. Den Gesellschaftern steht es auch frei, bestehende Geschäftsordnungen zu ändern. Hinweis Eine wirksame Ressortverteilung knüpft der 2. Zivilsenat des BGH an 4...mehr

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GmbH: Ressortaufteilung - H... / 3.1 Einzelvertretung – Gesamtvertretung

Hat eine GmbH nur einen Geschäftsführer, vertritt dieser die GmbH alleine. Auch bei mehreren Geschäftsführern kann jeder von ihnen einzelvertretungsberechtigt sein, sofern ihm von der Gesellschafterversammlung Einzelvertretungsbefugnis erteilt wird. Schließt ein einzelvertretungsberechtigter Geschäftsführer Verträge für die Gesellschaft, ist diese daran gebunden, auch wenn d...mehr

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M&A: Zur Bedeutung der aktualisierten Gesellschafterliste im Handelsregister

Zusammenfassung Beim Unternehmenskauf kann ein Gesellschafter, der noch nicht in der Gesellschafterliste im Handelsregister eingetragen ist, ausnahmsweise seine Gesellschafterrechte auch dann wirksam ausüben, wenn die aktualisierte Gesellschafterliste unverzüglich nach Vornahme der entsprechenden Handlung in das Handelsregister aufgenommen wird. Der Gesellschafter einer GmbH ...mehr

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Neues Beschlussmängelrecht für Personengesellschaften – Wechsel zum Anfechtungsmodell

Zusammenfassung Das MoPeG schafft neue Regeln für Beschlussfassung und -mängel bei Personengesellschaften. Das Anfechtungsmodell für OHG, KG & GmbH & Co. KG soll dabei Unsicherheit beseitigen und Rechtsschutz erleichtern. Wir erklären, was das bedeutet und warum vertragliche Regelungen weiterhin wichtig sind. Neuerungen für OHG, KG und GmbH & Co. KG – Alte Probleme bei GbR un...mehr

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Jahresabschlusskompetenz / 5.2 Prüfungskompetenz

Rz. 35 Der Jahresabschluss und der Lagebericht von Kapitalgesellschaften, die nicht kleine i. S. des § 267 Abs. 1 HGB sind, sind nach § 316 Abs. 1 Satz 1 HGB durch einen Abschlußprüfer zu prüfen.[1] Abschlussprüfer können gemäß § 319 Abs. 1 Satz 1 HGB Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften sein. Abschlussprüfer von Jahresabschlüssen und Lageberichten mitte...mehr

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Jahresabschlusskompetenz / 1 Begriff der Kompetenz

Rz. 1 Unter Kompetenz ist zunächst die Zuständigkeit für eine bestimmte Aufgabe zu verstehen. Daraus leitet sich wiederum die Verantwortlichkeit für deren ordnungsmäßige Erledigung ab. Wenn eine gesetzliche Verpflichtung zu einer Handlung – wie bei der Aufstellung des Jahresabschlusses gemäß § 242 Abs. 1 HGB bzw. § 140 AO – vorliegt, trifft diese denjenigen, der mit der ents...mehr

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Jahresabschlusskompetenz / 4.3 Ergebnisverwendungskompetenz

Rz. 24 Bei der Kommanditgesellschaft werden die Ergebnisse des Geschäftsjahres gemäß § 167 Abs. 1 HGB i. V. m. § 120 Abs. 2 HGB den jeweiligen Kapitalkonten der einzelnen Gesellschafter zu- bzw. abgeschrieben. Bei Kommanditisten begrenzen die Absätze 2 und 3 des § 167 HGB diesen Vorgang jeweils auf die Höhe der bedungenen bzw. rückständigen Einlage. Eine förmliche Beschlussf...mehr

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Jahresabschlusskompetenz / 5.3 Feststellungskompetenz

Rz. 38 Bis zu seiner Feststellung existiert der Jahresabschluss nur als Entwurf. Erst durch den förmlichen Feststellungsbeschluss nach § 46 Nr. 1 GmbHG durch die Gesellschafterversammlung erlangt er seine Verbindlichkeit nach innen gegenüber den Gesellschaftern und nach außen zu den Gläubigern sowie den übrigen Interessengruppen.[1] Es handelt sich um die Anerkennung seiner ...mehr

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Jahresabschlusskompetenz / 5.4 Ergebnisverwendungskompetenz

Rz. 39 Die Gesellschafter haben gemäß § 42a Abs. 2 Satz 1 GmbHG bzw. § 46 Nr. 1 GmbHG spätestens bis zum Ablauf der ersten 8 Monate oder, wenn es sich um eine kleine Gesellschaft handelt (§ 267 Abs. 1 HGB), bis zum Ablauf der ersten 11 Monate des Geschäftsjahrs über die Feststellung des Jahresabschlusses und über die Ergebnisverwendung zu beschließen. Der Gesellschaftsvertra...mehr

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Jahresabschlusskompetenz / 5.1 Aufstellungskompetenz

Rz. 30 Gemäß § 42a Abs. 1 GmbHG ist die Geschäftsführung für die Aufstellung des Jahresabschlusses der GmbH verantwortlich. Dies schließt ein den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchhaltung entsprechendes Rechnungswesen mit ein. Die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung müssen richtig aus der Finanzbuchhaltung entwickelt werden. Für die GmbH finden die für Kapitalgesellscha...mehr

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Währungsumrechnung nach HGB... / 2.4.2.2 Auslandsbeteiligungen

Rz. 49 Beteiligungen an ausländischen Personengesellschaften Gesellschaftsanteile an ausländischen Personengesellschaften sind als Beteiligungen in der inländischen Handelsbilanz des Gesellschafters dann auszuweisen, wenn ihnen die bilanzrechtliche Vermögensgegenstandsqualität zukommt, sie dem inländischen Anteilseigner wirtschaftlich zuzurechnen (Verfügungsgewalt) und unter ...mehr

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XI Anhang II: Die GmbH & Co... / 1.1.2.4 Gesellschafterversammlung

Rz. 795 Der Verschmelzungsvertrag bedarf der Zustimmung der Gesellschafterversammlung sowohl der übertragenden GmbH als auch der aufnehmenden GmbH & Co. KG (Verschmelzungsbeschlüsse), § 13 Abs. 1 Satz 2 UmwG. Die Beschlüsse sind notariell zu beurkunden, § 13 Abs. 3 UmwG. Bei der GmbH & Co. KG ist grundsätzlich die Zustimmung aller Gesellschafter erforderlich. Nach § 43 UmwG k...mehr

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XI Anhang II: Die GmbH & Co... / 1.1.2.3 Information der Gesellschafter und des Betriebsrats

Rz. 794 Zur Vorbereitung der Gesellschafterversammlungen der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist der Entwurf des Verschmelzungsvertrages und der Verschmelzungsbericht den Gesellschaftern spätestens mit der Einberufung der Gesellschafterversammlung zu übersenden, § 42 UmwG. Außerdem muss der Entwurf des Verschmelzungsvertrages gemäß § 5 Abs. 3 UmwG spätestens ...mehr

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XI Anhang II: Die GmbH & Co... / 1.1.3.3 Information der Gesellschafter und des Betriebsrats

Rz. 803 Gemäß § 230 Abs. 1 UmwG haben die Geschäftsführer der GmbH allen Gesellschaftern spätestens mit der Einberufung der Gesellschafterversammlung den Formwechsel als Gegenstand der Beschlussfassung schriftlich anzukündigen. Der Entwurf des Umwandlungsbeschlusses ist spätestens einen Monat vor dem Tag der Gesellschafterversammlung dem Betriebsrat der GmbH – sofern vorhand...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
XI Anhang II: Die GmbH & Co... / 1.1.3.1 Umwandlungsbeschluss

Rz. 800 Die formwechselnde Umwandlung der GmbH in eine GmbH & Co. KG erfolgt aufgrund eines notariell zu beurkundenden Umwandlungsbeschlusses der Gesellschafterversammlung der GmbH, § 193 UmwG.[1] Für diesen Beschluss ist grundsätzlich eine Mehrheit von mindestens ¾ der in der Gesellschafterversammlung abgegebenen Stimmen erforderlich, § 233 Abs. 2 Satz 1 UmwG. Der Gesellsch...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / d) KapErtrSt ist keine Nachlassverbindlichkeit

Im Wege eines Vermächtnisses erwarb A von seinem verstorbenen Vater einen Anteil an einer GmbH. Vor dem Tod des Vaters hatte die Gesellschafterversammlung eine Ausschüttung beschlossen, die i.H.v. 187.500 EUR auf den Vater entfiel und nach dessen Tod unter Einbehalt von KapErtrSt an A ausbezahlt wurde. Das FA setzte im ErbSt-Bescheid die Forderung mit dem Nennwert von 187.500...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 3 Beendigung durch Kündigung

Rz. 18 Das Schriftformerfordernis erstreckt sich zum einen auf die einseitige Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch Kündigung und zum anderen auf die beiderseitige einvernehmliche Auflösung des Arbeitsverhältnisses durch Aufhebungsvertrag. Rz. 19 Unerheblich ist, ob die Kündigung durch den Arbeitgeber oder durch den Arbeitnehmer erklärt wird. § 623 BGB gilt auch für Kündi...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Corona-Sonderzahlung / 1.4 Begünstigte Arbeitnehmer

Als Höchstbetrag für eine steuerfreie Beihilfe oder Unterstützung i. S. d. § 3 Nr. 11a EStG galt pro Arbeitnehmer der Betrag von 1.500 EUR. Unerheblich war, ob bei Zahlung der Corona-Sonderzahlung der Arbeitnehmer in Voll- oder Teilzeit beschäftigt war oder ob es sich um einen geringfügig entlohnten Beschäftigten (sog. Minijobber) gehandelt hat. Im Fall eines Ehegatten-Arbei...mehr

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§ 14 Kündigung des Dienstve... / VII. Vorliegen wirksamer Gesellschaftsbeschlüsse

Rz. 45 Wie bereits erwähnt, handeln die regelmäßig mit Geschäftsführer-/Vorstandsthemen befassten Organe, Gesellschafterversammlung bei der GmbH und Aufsichtsrat bei der AG, auf der Basis von Beschlüssen (vgl. § 108 AktG und § 48 GmbHG ). Wenn und soweit diese Organe aber durch Beschlüsse handeln, dann ist es erforderlich, dass das Organ (Gesellschafterversammlung, Aufsichtsr...mehr

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§ 14 Kündigung des Dienstve... / I. Einleitende Vorbemerkungen

Rz. 17 Ebenso wie bei der AG gilt auch bei der GmbH das Trennungsprinzip. Rz. 18 Beginnen wir mit dem statistischen Ausnahmefall: Fällt eine GmbH unter das Mitbestimmungsgesetz (MitbestG) und ist damit paritätisch mitbestimmt, ordnet § 31 Abs. 1 MitbestG an, dass die Bestellung der Mitglieder des zur gesetzlichen Vertretung des Unternehmens befugten Organs (= Geschäftsführung...mehr

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§ 14 Kündigung des Dienstve... / V. Fristen

Rz. 37 Im Gegensatz zum Widerruf des Bestellungsakts (vgl. §§ 84 AktG, 38 GmbHG) ist die außerordentliche Kündigung des Dienstvertrags streng fristgebunden. Die Kündigungserklärung muss gem. § 626 Abs. 2 BGB innerhalb von zwei Wochen nach dem Zeitpunkt, in dem der Kündigungsberechtigte von den für die Kündigung maßgebenden Tatsachen Kenntnis erlangt hat, zugegangen sein.[47]...mehr

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§ 14 Kündigung des Dienstve... / VIII. Vertretungsbefugnis

Rz. 51 Sowohl die Gesellschafterversammlung als auch der Aufsichtsrat bei GmbH und AG können sich für den Ausspruch der jeweiligen Erklärungen nach allgemeinen Grundsätzen eines Dritten (Bevollmächtigter/einzelnes Mitglied des Organs/einzelne Gesellschafter/Mitglieder der Geschäftsleitung/Mitglieder des Vorstands) bedienen. Dem steht bei der Aktiengesellschaft insbesondere §...mehr

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§ 14 Kündigung des Dienstve... / VI. Zuständigkeiten

Rz. 38 Die Beendigungserklärungen greifen nur dann durch, wenn sie auf der Basis zuvor wirksam gefasster Beschlüsse des zuständigen Organs der Gesellschaft ausgesprochen werden. Insoweit gilt grundsätzlich und im Zweifel für die Zuständigkeit eine Annexkompetenz [50] zugunsten derjenigen Organe, die auch für die Organbestellung und -abberufung und den Abschluss des Dienstvert...mehr

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§ 3 Allgemeiner Kündigungss... / 1. Unternehmerentscheidung

Rz. 59 Mit Unternehmerentscheidung ist die Organisationsentscheidung gemeint, deren praktischer Umsetzung gleichsam zwingend die Kündigungsentscheidung und der wiederum der Kündigungsausspruch folgt. So liegt eine derartige Organisationsentscheidung z.B. darin, dass der Unternehmer sich dazu entschließt, (nur) die IT-Abteilung zu schließen und diese Aufgaben auf ein Fremdunt...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.8.4 Selbstständigkeit juristischer Personen als Gesellschafter-Geschäftsführer

Rz. 178 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Juristische Personen, die als Gesellschafter Geschäftsführungs- und Vertretungsleistungen an die Gesellschaft erbringen, werden insoweit grundsätzlich selbstständig tätig. Das Weisungsrecht der Gesellschafterversammlung gegenüber der juristischen Person als Geschäftsführer führt nicht zur Unselbstständigkeit (BMF vom 31.05.2007, BStBl I 2007...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Einzelfälle vertretbarer und unvertretbarer Handlungen (alphabetisch).

Rn 23 Abfallbeseitigung: vertretbar (Brandbg 24.3.20 – 3 U 49/16, Rz 61). Abnahme beim Kauf: vertretbar, wenn allein auf Besitzbefreiung gerichtet (aA noch Marienwerder SeuffA 50, 237, 237 f); unvertretbar, wenn mit ihr Prüfung als Erfüllung (Annahme) verbunden (Anders/Gehle/Schmidt ZPO Rz 32). Abrechnung s.u., insb ›Auskunftserteilung und Rechnungslegung‹. Maßnahmen zur Verhin...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 14 Kündigung des Dienstve... / III. Außerordentliche Kündigung

Rz. 24 Bei der außerordentlichen Kündigung des Dienstvertrags eines GmbH-Geschäftsführers gelten die Ausführungen, die zur außerordentlichen Kündigung bei Vorstandsmitgliedern gemacht wurden, entsprechend. Auch beim Geschäftsführer ist eine zweistufige Prüfung vorzunehmen. Als Beispiele für wichtige Gründe kommen etwa in Betracht: beharrlicher Widerspruch gegen Gesellschafte...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / a) Werbende Tätigkeit.

Rn 8 Die AG wird grds – auch bei Klagen einzelner Aufsichtsratsmitglieder (§§ 246 II 3, 249 I; BGHZ 122, 342, 344 f) – durch den Vorstand (§ 78 I AktG), ggf einen Notvorstand (§ 85 AktG), vertreten. Erheben Aktionäre Anfechtungs- oder Nichtigkeitsklage, wird die Gesellschaft durch Vorstand und Aufsichtsrat in Gesamtvertretung vertreten (§§ 246 II 2, 249 I, 275 IV AktG). In P...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.3.8.1 Finanzielle Eingliederung

Rz. 76 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Unter der finanziellen Eingliederung ist der Besitz der entscheidenden Anteilsmehrheit an der Organgesellschaft zu verstehen, die es dem Organträger ermöglicht, durch Mehrheitsbeschlüsse seinen Willen in der Organgesellschaft durchzusetzen. Entsprechen die Beteiligungsverhältnisse den Stimmrechtsverhältnissen, war nach der bisherigen BFH-Rech...mehr

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§ 15 Kündigung und Insolvenz / 2. Anspruchsberechtigter Personenkreis

Rz. 45 Anspruchsberechtigt sind Arbeitnehmer und arbeitnehmerähnliche Personen. Der Begriff des Arbeitnehmers ist gesetzlich nicht definiert. Maßgeblich ist der abhängig Beschäftigte im arbeitsrechtlichen Sinn.[50] Rz. 46 Arbeitnehmer i.S.d. §§ 165 ff. SGB III sind demnach Personen, die eine Erwerbstätigkeit in persönlicher Abhängigkeit zu einem Arbeitgeber ausüben. Dazu gehö...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.5.2.5 Missbrauchsfälle, Beweislast

Rz. 107 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Der Vergütungsanspruch setzt gem. § 18 Abs. 9 S. 1 UStG zunächst voraus, dass es sich um einen im Ausland ansässigen Unternehmer handelt (§ 59 Abs. 1 i. V. m. § 51 Abs. 3 S. 1 UStDV). Als nicht im Inland ansässiger Unternehmer gilt nach Art. 1 der RL 79/1072/EWG derjenige Steuerpflichtige, der im Inland weder den Sitz seiner wirtschaftlichen...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Handelsgesellschaften (Abs 1 Nr 4 lit a).

Rn 8 Hierunter fallen OHG, KG, KGaA sowie AG und GmbH. Genossenschaft und stille Gesellschaft sind zwar keine Handelsgesellschaften, werden aber durch das Gesetz gleichgestellt. Innerhalb dieses Zusammenhangs wird die Zuständigkeit der KfH weit ausgelegt. Es reicht aus, dass für den geltend gemachten Anspruch gesellschaftsspezifische Rechte und Pflichten der Parteien eine un...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Allgemeiner Kündigungss... / 3. Umsetzung der Unternehmerentscheidung

Rz. 72 Um kündigungsrelevant sein zu können, muss die Unternehmerentscheidung vom Arbeitgeber umgesetzt werden. Die Organisationsentscheidung muss zu einer Organisationsänderung führen. Die Organisationsänderung kann zum Zeitpunkt des Zugangs der Kündigung bereits abgeschlossen, eingeleitet oder beabsichtigt sein. Im ersteren Fall muss der Arbeitgeber den oder die Arbeitnehm...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
GmbH: Gesellschafterbeschluss / 2 Beschlussfassung außerhalb von Gesellschafterversammlungen

Der Abhaltung einer Gesellschafterversammlung bedarf es nicht, wenn sich alle Gesellschafter schriftlich in Textform mit der zu treffenden Bestimmung oder mit der schriftlichen Abgabe der Stimmen einverstanden erklären, § 48 Abs. 2 GmbHG. Diese Regelung hat 2 Varianten: Ein Gesellschafterbeschluss kommt zustande, wenn alle Gesellschafter schriftlich in Textform mit der Beschl...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
GmbH: Gesellschafterbeschluss / 1 Beschlussfassung in Gesellschafterversammlungen

Gesellschafterbeschlüsse werden in der Gesellschafterversammlung gefasst. "Gesellschafterversammlung" dient dabei als Bezeichnung sowohl für das Organ der Gesellschaft als auch für die Versammlung an sich. Das Gesetz geht historisch bedingt von einer physischen Versammlung aus (§ 48 Abs. 1 S. 1), sieht aber seit der Digitalisierungsrichtlinie 2022 auch eine digitale Möglichk...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
GmbH: Gesellschafterbeschluss / Zusammenfassung

Begriff Die Gesellschafter einer GmbH bilden zusammen die Gesellschafterversammlung, das wichtigste Organ der Gesellschaft. Die Gesellschafterversammlung besitzt Weisungsbefugnis gegenüber der Geschäftsführung und kann damit die Geschicke der GmbH lenken. Ein Gesellschafterbeschluss ist das Werkzeug dieser Gesellschafterversammlung und bringt den Willen der Unternehmenseigen...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
GmbH: Gesellschafterbeschluss / 4.1 Anfechtbare Beschlüsse

Anfechtbare Beschlüsse sind so lange wirksam, bis sie entweder durch einen neuen Beschluss aufgehoben oder von einem Gericht aufgrund der Klage eines Gesellschafters für nichtig erklärt worden sind. Als Anfechtungsgrund kommt jede Verletzung des Gesetzes oder der Satzung in Betracht. Verfahrensfehler, z. B. Fehler bei der Einberufung, führen nur dann zur Anfechtbarkeit, wenn...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
GmbH: Gesellschafterbeschluss / 4.2 Nichtige Gesellschafterbeschlüsse

Für die Bestimmung der Nichtigkeit von GmbH-Gesellschafterbeschlüssen werden von den Gerichten die Regelungen über die Hauptversammlung bei der Aktiengesellschaft herangezogen. Ein Nichtigkeitsgrund liegt beispielsweise bei einer nicht ordnungsgemäß einberufenen Gesellschafterversammlung vor (§ 241 Nr. 1 AktG). Das ist unter anderem der Fall, wenn nicht alle Gesellschafter z...mehr

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GmbH-Gesellschafterversamml... / 1 Anlässe für eine Gesellschafterversammlung

Grundsätzlich muss eine Gesellschafterversammlung dann einberufen werden, wenn Entscheidungen notwendig werden, die von der Kompetenz des Geschäftsführers nicht gedeckt sind oder bei denen der Geschäftsführer eine Entscheidung der Gesellschafterversammlung zu seiner eigenen Entlastung benötigt. Man unterscheidet hierbei zwischen ordentlicher und außerordentlicher Gesellschaf...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
GmbH-Gesellschafterversamml... / 1.1 Die ordentliche Gesellschafterversammlung

Als ordentliche Gesellschafterversammlung bezeichnet man die im Gesellschaftervertrag vorgesehene (meist) jährliche Gesellschafterversammlung. In dieser Gesellschafterversammlung wird über vom Gesellschaftsvertrag vorgegebene Punkte turnusmäßig entschieden. Die ordentliche Gesellschafterversammlung findet in aller Regel innerhalb dreier Monate, spätestens aber innerhalb von ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
GmbH-Gesellschafterversamml... / 1.2 Die außerordentliche Gesellschafterversammlung

Will die Gesellschaft einen Beschluss außerhalb der ordentlichen Gesellschafterversammlung fassen, spricht man von einer außerordentlichen Gesellschafterversammlung. Die außerordentliche Gesellschafterversammlung findet nach Bedarf statt. Tagesordnungspunkte dieser Gesellschafterversammlung können alle Angelegenheiten sein, bei denen laut Gesetz oder darüber hinaus laut Gese...mehr

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GmbH-Gesellschafterversamml... / 3 Wer kann die Gesellschafterversammlung einberufen?

Die Gesellschafterversammlung wird regelmäßig durch den Geschäftsführer einberufen. Die Einberufung durch den Geschäftsführer kann darüber hinaus von jedem Gesellschafter mit einem Anteil von mindestens 10 % des Stammkapitals verlangt werden. Auch mehrere Gesellschafter, die lediglich gemeinsam einen Anteil von mindestens 10 % des Stammkapitals halten, können die Einberufung ...mehr

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GmbH-Gesellschafterversammlung: mit der richtigen Einladung fängt es an

Einführung Oberstes Organ der GmbH ist die Gesellschafterversammlung als die Vertretung aller Gesellschafter. Sie allein ist befugt, Entscheidungen zu treffen, die alle weiteren Organe und Mitglieder der Gesellschaft binden. Die Gesellschafterversammlung entscheidet durch Beschlüsse innerhalb der Versammlung. Ein solcher Beschluss kann aber schon daran scheitern, dass die Ges...mehr

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GmbH-Gesellschafterversamml... / Einführung

Oberstes Organ der GmbH ist die Gesellschafterversammlung als die Vertretung aller Gesellschafter. Sie allein ist befugt, Entscheidungen zu treffen, die alle weiteren Organe und Mitglieder der Gesellschaft binden. Die Gesellschafterversammlung entscheidet durch Beschlüsse innerhalb der Versammlung. Ein solcher Beschluss kann aber schon daran scheitern, dass die Gesellschafte...mehr

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GmbH-Gesellschafterversamml... / 5 Gesetze, Richtlinien und Urteile

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GmbH-Gesellschafterversamml... / 4 Wann kann in schwierigen Fällen ein Vertreter/Berater hinzugezogen werden?

Grundsätzlich kann sich der Geschäftsführer sowie auch jeder Gesellschafter zur Vorbereitung auf die Gesellschafterversammlung an einen Dritten, insb. einen Rechtsanwalt oder Steuerberater, wenden. Dies geht auch dann, wenn er besonders zur Verschwiegenheit verpflichtet ist. Soll der Berater hingegen auch in der Gesellschafterversammlung anwesend sein, bedarf dies entweder ei...mehr