Fachbeiträge & Kommentare zu Gesellschaftsrecht

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Spaltung: Rechnungslegung / 4.4.1 Allgemeines

Rz. 86 Während das UmwG neben der Auf- und der Abspaltung auch die Ausgliederung mit den spaltungsspezifischen Vorschriften regelt, unterscheidet das UmwStG zwischen Auf- und Abspaltung einerseits und der Ausgliederung andererseits, wobei das UmwStG den Fall der Ausgliederung unter den Regelungsbereich der Einbringung subsumiert. Rz. 87 Der Tatbestand der Einbringung ist ents...mehr

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Gesellschaft bürgerlichen R... / 3.3 Haftung der Gesellschafter

Der BGH und mit ihm die herrschende Meinung ging bis 2023 davon aus, dass aufgrund der Rechtsfähigkeit der GbR die §§ 128, 129 HGB, die die Haftung in der OHG regeln, bei der GbR analog anzuwenden sind.[34] Die GbR wurde durch einen im Namen der GbR abgeschlossenen Vertrag selbst verpflichtet. Daneben haftete jeder Gesellschafter gemäß § 128 HGB analog akzessorisch für die v...mehr

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Gesellschaft bürgerlichen R... / 3.4 Übertragbarkeit und Pfändbarkeit des Geschäftsanteils und Anspruch auf Auseinandersetzungsguthaben

Gemäß § 711a S. 1 BGB sind die Ansprüche der Gesellschafter aus dem Gesellschaftsverhältnis mit Ausnahme der in Satz 2 genannten nicht übertragbar (siehe unter 1.3). Dies gilt aber nicht für die Mitgliedschaft als Ganzes oder mit anderen Worten für den Geschäftsanteil als Gesamtheit aller Mitgliedschaftsrechte.[37] Eine solche Gesellschafternachfolge unter Lebenden ist zum e...mehr

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Gesellschaft bürgerlichen R... / 2.1.2 Die Geschäftsführungsbefugnis

Nach dem Grundsatz der Selbstorganschaft können bei der GbR nur Gesellschafter mit der Geschäftsführung betraut werden. Fremdgeschäftsführung durch gesellschaftsfremde Dritte ist anders als bei den Kapitalgesellschaften nicht zulässig.[12] Deshalb haben die Gesellschafter nicht nur ein Recht zur Geschäftsführung, sondern auch die Pflicht zur Geschäftsführung, da ansonsten, w...mehr

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Gesellschaft bürgerlichen R... / 2.2 Stimmrecht

Jeder Gesellschafter hat ein Stimmrecht, wenn Beschlüsse durch alle Gesellschafter gefasst werden, z. B. auf einer Gesellschafterversammlung (§ 709 Abs. 3 BGB). Beschlüsse durch alle Gesellschafter sind notwendig, wenn eine Entscheidung nicht durch die geschäftsführenden Gesellschafter getroffen werden kann, sondern von allen Gesellschaftern gemeinsam getroffen werden muss.[...mehr

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Gesellschaft bürgerlichen R... / 3.2 Anspruch auf den Gewinnanteil und Verlustbeteiligung

Jeder Gesellschafter hat einen Anspruch auf den anteiligen Gewinn und ist verpflichtet, den anteiligen Verlust zu tragen (§ 709 Abs. 3 BGB). Der Teil des Gesellschaftsvermögens, der die Summe aus Einlagen der Gesellschafter und Verbindlichkeiten übersteigt, ist der Gewinn. Der jeweilige Jahresgewinn ist deshalb der Betrag, um den das Vermögen der Gesellschaft am Schluss des ...mehr

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Gesellschaft bürgerlichen R... / 1.3 Allgemeine Regeln

Für die Bestimmung und die Geltendmachung der Rechte und Pflichten der GbR-Gesellschafter gibt es einige allgemeine Regeln. Im Recht der GbR gilt der Grundsatz der gleichmäßigen Behandlung. Dieser Grundsatz besagt, dass eine Differenzierung zwischen den Gesellschaftern ohne sachlichen Grund grundsätzlich verboten ist. Allerdings ist dieser Grundsatz dispositiv, sodass im Ges...mehr

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Gesellschaft bürgerlichen R... / 2.1 Geschäftsführung und Vertretung

Eine Gesellschaft, ob rechtsfähig oder nicht, kann als juristische Konstruktion nicht selber, sondern nur durch natürliche Personen handeln. Bei der GbR handeln die Gesellschafter als natürliche Personen für die GbR durch Beschlussfassungen aller Gesellschafter formlos oder auf einer förmlichen Gesellschafterversammlung, durch Maßnahmen der Geschäftsführung und durch die Ver...mehr

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Gesellschaft bürgerlichen R... / 2.1.1 Abgrenzung Beschlussfassung, Geschäftsführung, Vertretung

Eine Beschlussfassung durch alle Gesellschafter ist für alle Grundlagengeschäfte, die die Zusammensetzung und die Organisation der Gesellschaft betreffen, erforderlich. Zu den Grundlagengeschäften zählen zunächst alle Änderungen des Gesellschaftsvertrages, aber auch die Auflösung der Gesellschaft und die Umwandlung in eine andere Gesellschaftsform (siehe unter 2.2). Eine Bes...mehr

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Gesellschaft bürgerlichen R... / 2.1.3 Die Vertretungsbefugnis

Die Vertretungsbefugnis räumt dem vertretungsberechtigten Gesellschafter die Rechtsmacht ein, im Namen und mit Wirkung für und gegen die GbR mit Dritten rechtswirksame Verträge abzuschließen.[16] Nach dem Grundsatz der Selbstorganschaft muss auch die Vertretungsbefugnis in den Händen der Gesellschafter liegen. Aber auch hier ist es möglich, Dritten, insbesondere auch Arbeitn...mehr

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Gesellschaft bürgerlichen R... / 3.1 Beitragsleistung und Nachschusspflicht

Um den Zweck der GbR erreichen zu können, müssen die Gesellschafter den Gesellschaftszweck fördern, durch die Leistung von Beiträgen in Form von Geld- oder Dienstleistungen. Die noch zu erbringenden Leistungen werden i. d. R. Beiträge genannt (§ 709 BGB). Sind die Leistungen schon erbracht worden, spricht man von Einlagen. Die Beiträge der Gesellschafter müssen im Gesellscha...mehr

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Gesellschaft bürgerlichen R... / 2.4 Die Treuepflicht

Die Treuepflicht der Gesellschafter einer GbR ist ein Oberbegriff für konkrete Handlungs- und Unterlassungspflichten der Gesellschafter, die sich daraus ergeben, dass die Gesellschafter verpflichtet sind, zur Erreichung des gemeinsamen Zwecks zusammenzuwirken und nicht gegeneinander zu arbeiten.[24] Treuepflicht meint damit im Allgemeinen, dass die Gesellschafter bei der Ausü...mehr

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Gesellschaft bürgerlichen R... / 3.5 Schadensersatzansprüche und Aufwendungsersatz

Die Gesellschaft kann Schadensersatzansprüche gegen die Gesellschafter geltend machen, wenn diese gegen ihre Pflichten verstoßen haben (§ 280 Abs. 1 BGB). Der Gesellschafter haftet gegenüber der Gesellschaft und gegenüber den übrigen Gesellschaftern für Vorsatz und Fahrlässigkeit (§ 280 Abs. 1 BGB). Die früher im Gesetz statuierte Haftungsbeschränkung auf die Sorgfalt in eig...mehr

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Gesellschaft bürgerlichen R... / 1.1 Mitgliedschaft und Gesellschaftsanteil

Die Summe der Rechte und Pflichten eines Gesellschafters einer GbR wird im Mitgliedschaftsrecht zusammengefasst. Das Mitgliedschaftsrecht verkörpert die Rechte und Pflichten des GbR-Gesellschafters.[3] Die Mitgliedschaft ist darüber hinaus ein selbstständiges, übertragbares subjektives Recht. Dies ist nunmehr in § 711 BGB ausdrücklich geregelt.[4] Die Übertragung der Mitglie...mehr

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Gesellschaft bürgerlichen R... / 2.3 Kontroll- und Informationsrechte

Die Kontroll- und Informationsrechte ergänzen das Geschäftsführungsrecht der Gesellschafter (§ 717 BGB). Insbesondere die Gesellschafter, die von der Geschäftsführung ausgeschlossen sind, können sich nur mithilfe der Kontroll- und Informationsrechte über die Geschäfte der GbR, über die finanzielle Situation und über die ordnungsgemäße Führung der Geschäfte durch die geschäft...mehr

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Gesellschaft bürgerlichen R... / 2.5 Handeln für die Gesellschaft (Sozialansprüche)

Grundsätzlich ist es eine Entscheidung der geschäftsführenden Gesellschafter, ob und gegebenenfalls wie Ansprüche der Gesellschaft gegen Gesellschafter oder gegen Dritte geltend gemacht werden sollen. Auch die tatsächliche Geltendmachung bis hin zur gerichtlichen Durchsetzung ist Sache der Geschäftsführer. Sozialansprüche der Gesellschaft, also Ansprüche der Gesellschaft geg...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebsrat: Grenzen der Be... / 3.2.3 Aufsichtsratsmitglieder

Es besteht grundsätzlich eine Verschwiegenheitspflicht der Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat auch gegenüber dem Betriebsrat, selbst wenn der Arbeitnehmervertreter zugleich dessen Mitglied ist. Verstößt der Arbeitnehmer hiergegen, kommen zunächst die Sanktionen des Gesellschaftsrechts, vor allem die Abberufung aus dem Aufsichtsrat in Betracht. Eine außerordentliche Kündig...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Jahreswechsel 2023/2024: Lo... / 2 Zukunftsfinanzierungsgesetz

Das von Bundestag und Bundesrat beschlossene Gesetz zur Finanzierung von zukunftssichernden Investitionen – Zukunftsfinanzierungsgesetz – ZuFinG[1]- enthält Regelungen aus dem Gesellschaftsrecht, dem Kapitalmarktrecht und dem Steuerrecht. Durch verbesserte steuerliche Rahmenbedingungen für die Mitarbeiterkapitalbeteiligung soll es Unternehmen erleichtert werden, Beschäftigte...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.1 Gesellschaftsrecht

6.1.1 AG oder KGaA als Organgesellschaft Tz. 31 Stand: EL 113 – ET: 03/2024 § 304 Abs 1, 2 AktG lässt für die Bemessung von Az mehrere Methoden zu: Grundfall: Wiederkehrende Geldleistung in Form eines Festbetrags, der sich nach dem von dem außenstehenden AE gehaltenen Anteil am Nenn-Kap der OG richtet: Nach § 304 Abs 2 S 1 AktG richtet sich die Höhe des Prozentsatzes nach der bi...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2.1 Einbringung von nichtqualifizierten Sachgesamtheiten (Einzelwirtschaftsgütern) gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten

Tz. 12a Stand: EL 103 – ET: 09/2021 Wird BV in eine Kap-Ges/Gen eingebracht und liegen die Voraussetzungen für eine Sacheinlage iSd § 20 Abs 1 UmwStG nicht vor, gelten für den Einbringenden und die aufnehmende (erwerbende) Kap-Ges die allg Grundsätze. Denn die Sonderregelungen des § 20 Abs 2 bis 9 UmwStG sowie der §§ 22 und 23 UmwStG sind nur anzuwenden, wenn sämtliche Tatbes...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2.2 Einbringung von Sachgesamtheiten oder Anteilen an Kapitalgesellschaften/Genossenschaften ohne Gewährung von neuen Gesellschaftsrechten

Tz. 12g Stand: EL 103 – ET: 09/2021 Wird BV in eine Kap-Ges eingebracht und liegen die Voraussetzungen für eine Sacheinlage iSd § 20 Abs 1 UmwStG nicht vor, gelten für den Einbringenden und die aufnehmende (erwerbende) Kap-Ges die allg Grundsätze. Denn die Sonderregelungen des § 20 Abs 2 bis 9 UmwStG sowie der §§ 22 und 23 UmwStG sind nur anzuwenden, wenn sämtliche Tatbestand...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Holzborn/Bunnemann, Gestaltung einer Sachausschüttung und Gewährleistung iRe Sachausschüttung, AG 2003, 671; Prinz/Schürner, Trading Stocks und Sachdividenden – ein neues Gestaltungsinstrument für spartenbezogene Gesellschaftsrechte?, DStR 2003, 181; Strunk, Sachdividenden im Spannungsfeld von Gesellschafts-, Bil- und StR, UM 2003, 45; Orth, Sachdividenden, Wpg 2004, 777, 841; K...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Herzig/Kessler, Die begrenzte St-Rechtsfähigkeit von Pers-Mehrheiten nach dem Beschl des GrS des BFH v 25.06.1984, DB 1985, 2476; Streck, Zwischenbil der Rechtsentwicklung nach dem Geprägebeschl des GrS, DStR 1986, 3; Küting, Grundlagen der unternehmerischen Zusammenarbeit, DStR 1990 Beil zu Heft 4. Boin, Die Rechtsfähigkeit der BGB-Gesellschaft – eine never ending Story? GmbHR...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.4 Sacheinlage nach § 20 Abs 1 UmwStG als Betriebsveräußerung

Tz. 52 Stand: EL 103 – ET: 09/2021 Die Einbringung eines Betriebs, Teilbetriebs oder MU-Anteils in eine Kap-Ges oder Gen gegen Erhalt von neuen Anteilen an der aufnehmenden Gesellschaft (Sacheinlage iSd § 20 Abs 1 UmwStG) entspr der Tatbestandsmäßigkeit einer Betriebsveräußerung iSd § 16 Abs 1 EStG (ggf iVm § 8 Abs 1 KStG, §§ 14, 18 Abs 3 EStG). Die Übertragung von Vermögen a...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.1.2 GmbH als Organgesellschaft

Tz. 38 Stand: EL 113 – ET: 03/2024 Bei einer OG in der Rechtsform der GmbH besteht hinsichtlich der Ausgestaltung der Az grds Vertragsfreiheit, jedoch bietet § 304 Abs 2 (einschl seines S 2) AktG auch hier einen brauchbaren und von der Fin-Verw herangezogenen Anhaltspunkt (dazu auch s Tz 27).mehr

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AGS 03/2024, Dr. Thomas Diehn, Notarkostenberechnungen - Muster und Erläuterungen zum GNotKG

Von Dr. Thomas Diehn, LL.M. (Harvard), Notar. 9. Aufl., 2024. Verlag C.H. Beck, München. 596 S., 45,00 EUR Nur rund 10 Jahre nach Inkrafttreten des GNotKG liegen die "Notarkostenberechnungen" von Diehn nunmehr bereits in 9. Aufl. vor. Darin stellt der Autor anhand von über 350 Musterberechnungen fast den gesamten Arbeitsbereich des Notars in kostenrechtlicher Hinsicht dar. Di...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.6.3.1 Sacheinlage mit Zuteilung "anderer Wirtschaftsgüter" bis 31.12.2014 (§ 20 Abs 2 S 4 UmwStG aF)

Tz. 219 Stand: EL 88 – ET: 01/2017 Werden als Gegenleistung für die Sacheinlage an den Einbringenden auch andere WG (zB Darlehensforderungen, stille Beteiligungen, Barabfindungen, Sachwerte, rechtliche Vorteile, eigene Anteile der Übernehmerin, s Tz 187 – 187e; auch von dritter Seite; s Tz 187d) neben den neuen Anteilen gewährt, ist das eingebrachte Vermögen mindestens mit de...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.4.6 Umwandlung von Personengesellschaften bei Vorhandensein von Sonderbetriebsvermögen

Tz. 164 Stand: EL 83 – ET: 04/2015 Sacheinlage nur unter Einschluss des wesentlichen Sonder-BV Bei der Umwandlung von Pers-Handels-Ges oder einer Partnerschaftsgesellschaft ergeben sich in stlicher Hinsicht Probleme bei der Einbringung iSd § 20 Abs 1 UmwStG, wenn wes Betriebsgrundlagen enthaltenes Sonder-BV vorhanden ist. Die St-Vergünstigung des § 20 UmwStG erfordert, dass au...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.3 Übernehmende Gesellschaft

Tz. 155 Stand: EL 109 – ET: 03/2023 Als sog "übernehmende Gesellschaft" für eine Sacheinlage nach dem Sechsten Teil des UmwStG kommt (nur) eine "Kap-Ges" oder eine "Gen" in Frage (s § 20 Abs 1 UmwStG). Die Begriffe "Kap-Ges" und "Gen" werden im Ges nicht erläuert. Auch wird nicht danach differenziert, ob die "Kap-Ges" und "Gen" im Inl oder Ausl ansässig ist und, ob es sich um...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.1.1 AG oder KGaA als Organgesellschaft

Tz. 31 Stand: EL 113 – ET: 03/2024 § 304 Abs 1, 2 AktG lässt für die Bemessung von Az mehrere Methoden zu: Grundfall: Wiederkehrende Geldleistung in Form eines Festbetrags, der sich nach dem von dem außenstehenden AE gehaltenen Anteil am Nenn-Kap der OG richtet: Nach § 304 Abs 2 S 1 AktG richtet sich die Höhe des Prozentsatzes nach der bisherigen Ertragslage, den künftigen wirt...mehr

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Erbprozessrecht / 2.1 Stillstand des gerichtlichen Verfahrens

Soweit kein Anwaltsprozess vorliegt, wird ein laufendes Verfahren gemäß § 239 ZPO durch den Tod einer Partei bis zum Eintritt eines Rechtsnachfolgers unterbrochen. Rechtsnachfolger sind in der Regel nach § 1922 BGB die Erben oder im Falle einer Erbengemeinschaft jeder einzelne Miterbe, wenn er im Passivprozess gemäß §§ 2058, 1967 BGB als Gesamtschuldner im Sinne von § 421 BG...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.2.4 Betriebe, die über Teilbetriebe verfügen

Tz. 34a Stand: EL 111 – ET: 09/2023 Die Einbringung eines Betriebs im Ganzen (Übertragung aller wes Betriebsgrundlagen) in eine Kap-Ges/Gen gegen Gewährung neuer Gesellschaftsrechte erfüllt einen Sacheinlagevorgang iSd § 20 Abs 1 UmwStG. An dieser Beurteilung ändert sich nichts, wenn das übertragene Unternehmen vd Tätigkeiten ausübt, die stlich als Teilbetriebe (s Tz 74ff) zu...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.1.2 Folgewirkungen auf vorangegangenen Betriebsvermögenstransfer und andere Vorgänge

Tz. 242 Stand: EL 109 – ET: 03/2023 Einbringung als schädlicher Vorgang für andere St-Vergünstigungen Die Einbringung von BV in eine Kap-Ges gem § 20 UmwStG kann rückblickend zu einer stlichen Neubeurteilung verwirklichter Sachverhalte beim Einbringenden führen. Angesprochen sind hier Übertragungs- oder Umstrukturierungsvorgänge im eingebrachten BV, die der Sacheinlage vorange...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.4.2.2 Mitunternehmerinitiative

Tz. 121 Stand: EL 88 – ET: 01/2017 MU-Initiative bedeutet vor allem Teilhabe an unternehmerischen Entscheidungen, wie sie zB Gesellschaftern oder diesen vergleichbaren Personen als Geschäftsführern, Prokuristen oder anderen leitenden Angestellten obliegen. Die Möglichkeit, Gesellschaftsrechte auszuüben, die wenigstens den Stimm-, Kontroll- und Widerspruchsrechten angenähert s...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.6.6.1 Zulässigkeit sonstiger Gegenleistungen bei der Sacheinlage iSd § 20 Abs 1 UmwStG

Tz. 187 Stand: EL 99 – ET: 06/2020 Die Legaldefinition der Sacheinlage gem § 20 Abs 1 UmwStG erfordet als Gegenleistung für die Einbringung des BV nur die Ausgabe neuer Anteile an der Übernehmerin. Die Gewährung darüber hinausgehender Leistungen an den Einbringenden wird weder ausgenommen (wie zB in §§ 3 Abs 2 Nr 3, 11 Abs 2 Nr 3 UmwStG) noch ausdrücklich als zulässig festges...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.8 Verhältnis zum Tauschgutachten

Tz. 60 Stand: EL 103 – ET: 09/2021 Nach § 6 Abs 6 S 1 EStG idF des StEntlG 1999/2000/2002 ist der Tausch von Einzel-WG des BV ein gewinnrealisierender Vorgang. Denn das im Tauschwege erworbene WG ist mit dem gW des eingetauschten WG zu aktivieren. Dies gilt für alle Arten von WG, ohne dass hier Ausnahmen zugelassen wären (zB für Anteile an Kap-Ges). Nach dem ausdrücklichen Wi...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.6.5 Umwandlung einer Personengesellschaft in eine KGaA/Ausgliederung auf eine KGaA

Tz. 185 Stand: EL 99 – ET: 06/2020 Die KGaA ist eine Gesellschaft mit eigener Rechtspersönlichkeit (jur Pers und Kap-Ges), die anders als die AG zwei Arten von Gesellschaftern hat (s §§ 278ff AktG). Mindestens ein Gesellschafter haftet den Gesellschaftsgläubigern unbeschr (phG) und ein oder mehrere Gesellschafter, die an dem in Aktien zerlegten Grund-Kap beteiligt sind, sind ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.5 Anteilseinbringung (§ 21 UmwStG) als Veräußerung

Tz. 55 Stand: EL 103 – ET: 09/2021 Die Einbringung von Anteilen an Kap-Ges oder Gen in eine aufnehmende Kap-Ges/Gen gem § 21 Abs 1 UmwStG (Anteilstausch) ist – ebenso wie die Betriebseinbringung nach § 20 Abs 1 UmwStG (s Tz 52f) – ertragstlich dem Grunde nach eine Veräußerung der Anteile durch einen tauschähnlichen Vorgang. Der ein direktes Gegenseitigkeitsverhältnis zwischen...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.2.8.3 Stichtagsbetrachtung oder zeitraumbezogene Beurteilung (Gesamtplan)?

Das BV eines lebenden Unternehmens ist infolge der Geschäftsvorfälle ständigen Veränderungen unterlegen. Diese Veränderungen betreffen auch den Zeitraum bis zur Einbringung bzw den Rückbezugszeitraum (dh die Zeitspanne zwischen dem rückbezogenen stlichen Übertragungsstichtag und der tats Einbringung des Betriebs oder Eintragung der Umw). Scheiden in einem zeitlichen Zusammen...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.7 Verhältnis von § 8b Abs 2 KStG zum UmwStG

Tz. 59 Stand: EL 103 – ET: 09/2021 Nach § 8b Abs 2 KStG ist der Gewinn aus der Veräußerung von Anteilen an Kap-Ges stfrei, wenn dieser durch eine Kö als AE erzielt wird (s § 8b KStG Tz 101ff). Dies führt dazu, dass die St-Vergünstigung der Sacheinlagen gem §§ 20 Abs 1 und 21 Abs 1 UmwStG an Bedeutung verlieren, soweit Kap-Anteile betroffen und Kö Einbringende sind. Denn das U...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.6.1 Erfordernis der Ausgabe neuer Anteile

Tz. 170 Stand: EL 79 – ET: 12/2013 Gegenleistung für die eingebrachten WG muss die Gewährung "neuer" (Geschäfts-)Anteile an der aufnehmenden Kap-Ges oder Genossenschaft sein (s § 20 Abs 1 UmwStG; ständige Rspr zB s Urt des BFH v 18.12.1990, BStBl II 1991, 512 unter 4.a); v 13.12.2005, BFH/NV 2006, 1094 unter II.2.b)bb) und vom 07.04.2010, BStBl II 2010, 1094 unter II. 2. b) b...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.4.3 Einbringung durch Vermögensanwachsung auf den letzten Gesellschafter einer Personengesellschaft

Tz. 160 Stand: EL 113 – ET: 03/2024 "Umw" einer Pers-Ges in eine Kap-Ges durch Anwachsung Eine betrieblich tätige oder gew geprägte Pers-Ges kann in eine Kap-Ges/Gen umstrukturiert werden, indem das Gesellschaftsvermögen der Gesellschaft zivilrechtlich durch Anteilsvereinigung in einer Hand auf den letztverbliebenen Gesellschafter in der Rechtsform einer Kap-Ges/Gen anwächst. D...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.4 Verhältnis zu anderen Vorschriften

Tz. 16 Stand: EL 113 – ET: 03/2024 Wegen des Verhältnisses von § 13 zu den §§ 11 und 12 UmwStG s Tz 1. Über § 15 Abs 1 gilt § 13 UmwStG entspr in Fällen der Auf- und Abspaltung von Kö auf andere Kö (hierzu s Tz 61 ff). Sofern die Tatbestandsvoraussetzungen des § 15 Abs 1 S 2 UmwStG auf der Ebene der übertragenden Kö (hierzu s § 15 UmwStG Tz 53ff) nicht vorliegen, scheidet ein...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.6.6.3 Sonstige Gegenleistungen bei der Sacheinlage

Tz. 187b Stand: EL 99 – ET: 06/2020 Zusätzlich zu der für den Tatbestand der Sacheinlage (s § 20 Abs 1 UmwStG) notwendigen Gewährung neuer Anteile können dem Einbringenden als Gegenleistung für die Übertragung der betrieblichen Sachgesamtheit "auch andere WG" (s § 20 Abs 2 S 4 UmwStG aF und s § 20 Abs 3 S 3 UmwStG) zugewendet werden (s Tz 187). Bedeutsam sind derartige Gegenl...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.3.7 Teilbetriebe als Einbringungsgegenstand

Tz. 101 Stand: EL 84 – ET: 08/2015 Die Sacheinlage nach § 20 Abs 1 UmwStG fordert: "Wird ein Teilbetrieb ... eingebracht ...". Es ist nur darauf abzustellen, ob Gegenstand der Einbringung ein Teilbetrieb ist. Es kann demnach nicht darauf ankommen, welche stliche Qualität das zurückbehaltene BV im "Restbetrieb" des Einbringenden hat; insbes, ob noch ein oder mehrere Teilbetrie...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.3.3 Umwandlungen im Konzern (Verschmelzung/Spaltung/Formwechsel) nach dem 31.12.2009 – Steuervergünstigung nach § 6a GrEStG

Tz. 51 Stand: EL 103 – ET: 09/2021 Erfolgt eine Einbringung iSd § 20 Abs 1 UmwStG oder ein Anteilstausch iSd § 21 Abs 1 UmwStG im Wege einer ab 01.01.2010 im Reg eingetragen hr-lichen Verschmelzung oder Spaltung im Konzern und kommt es dadurch zu einem Erwerbsvorgang iSd § 1 Abs 1 Nr 3 S 1, Abs 2, Abs 2a, Abs 3 oder Abs 3a GrEStG (s u), wird die GrESt (unter bestimmten Voraus...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.3.3.3 Einbringende Personen iSd § 1 Abs 4 S 1 Nr 2 Buchst b UmwStG

Tz. 13 Stand: EL 109 – ET: 03/2023 Rechnet ein Rechtsträger nicht zu den von § 1 Abs 4 S 1 Nr 2 Buchst a UmwStG erfassten Pers (weil entweder die Rechtsform einer Gesellschaft iSd Art 54 AEUV/Art 34 EWR-Abkommen nicht vorliegt oder die Ansässigkeitserfordernisse in dem EWR nicht vorliegen, s Tz 12), kann dennoch eine Einbringung unter Anwendung von § 20 UmwStG möglich sein. §...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.4.2.4 Bargründung oder -Kapitalerhöhung mit Sacheinlageagio

Tz. 159 Stand: EL 113 – ET: 03/2024 Eine Sacheinlage iSd § 20 Abs 1 UmwStG kann im Zusammenhang mit der Ausgabe neuer Anteile auch dann gegeben sein, wenn die Anteile bei Gründung der Übernehmerin oder bei Kap-Erhöhung gesellschaftsrechtlich durch eine Bareinlage entstehen. Da die Übertragung des BV der in § 20 Abs 1 UmwStG genannten Sachgesamtheiten ursächlich auf den Erwerb...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.4.4.3 Wesentliche Betriebsgrundlagen im Sonderbetriebsvermögen

Tz. 135 Stand: EL 74 – ET: 04/2012 Die zum unmittelbaren Einsatz im Betrieb der MU-Schaft überlassenen WG des Sonder-BV I (s Tz 127ff) gehören zu den wes Betriebsgrundlagen des MU-Anteils, wenn sie ein wes wirtsch Gewicht für das Unternehmen besitzen. Hier kommen insbes Rechte; Erfindungen und Patente (s Tz 49ff) sowie Grundstücke in Frage (s Tz 52ff). Eine Forderung des MU au...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.1 Zweckmäßigkeit der verbindlichen Auskunft in Einbringungsfällen

Tz. 13 Stand: EL 113 – ET: 03/2024 In Einbringungsfällen besteht ein besonderes Bedürfnis nach Rechtssicherheit über die stlichen Auswirkungen einer beabsichtigten Umstrukturierung. Dies liegt zum einen darin begründet, dass es sich bei den §§ 20ff UmwStG um komplexe und komplizierte ertragstliche (Sonder-)Vorschriften (mit zahlreichen ungeklärten Rechtsbegriffen) handelt, be...mehr