Fachbeiträge & Kommentare zu Gesellschaftsrecht

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§ 3 Schnittstellen des Inte... / 2. Qualifikation von Antragspflicht und Insolvenzverschleppungshaftung

Rz. 175 Die kollisionsrechtliche Behandlung der ursprünglich in § 64 Abs. 1 GmbHG a.F. geregelten Pflicht zur Stellung eines Insolvenzantrags war vor der GmbH-Reform durch das MoMiG heftig umstritten.[482] Die systematische Verankerung im Gesellschaftsrecht und die Eigenschaft der Antragspflicht als spezifische Pflicht der gesellschaftlichen Organe wurden hierbei für eine ge...mehr

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Pakistan / A. Einführung

Rz. 1 Das pakistanische Rechtssystem und seine Strukturen basieren im Wesentlichen auf dem englischen Recht, welches in Britisch-Indien vorherrschte. Dieses britisch-indische Recht basierte seinerseits als kodifiziertes Rechtssystem auf dem englischen Recht des 19. Jahrhunderts. Nach der Abtrennung Pakistans von Indien im Jahre 1947 wurde zunächst dieses indische Gesellschaft...mehr

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Deutschland / N. Gesellschaft im internationalen Privatrecht

Rz. 245 Das internationale Gesellschaftsrecht bestimmt das Gesellschaftsstatut, also das Recht, nach dem sich die gesellschaftsrechtlichen Beziehungen richten. Das internationale Gesellschaftsrecht ist in Deutschland nicht gesetzlich kodifiziert. Es herrschte bislang die sog. Sitztheorie vor. Nach ihr findet das Gesellschaftsrecht des Staates Anwendung, in dem die Gesellscha...mehr

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Türkei / Literaturtipps

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USA1 Der Länderbeitrag wurd... / Literaturtipps

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Spanien1 Die Autoren bedank... / Literaturtipps

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§ 1 Grundlagen des internat... / 2. Besonderheiten bei EU-Gesellschaften

Rz. 61 War mit der Sitztheorie die weit gehende Beibehaltung inländischer Schutzmechanismen durch die weite Qualifikation des Begriffs des Gesellschaftsstatuts gewährleistet (Flucht in das Gesellschaftsstatut), drehte sich dieses Verhältnis durch die partielle Geltung des Gründungsstatuts nun um: Da die Geltung der Gründungstheorie nun das Eindringen ausländischer Gesellscha...mehr

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§ 4 Sitzverlegung / 3. Einreichung des Formwechselplans zum Handelsregister und Bekanntmachung

Rz. 149 Nach der neuen Mobilitäts-RL wird der Gegenstand der Bekanntmachung gegenüber dem schon bestehenden Regelungskonzept für grenzüberschreitende Verschmelzungen erweitert. Bekanntzumachen ist nicht nur der Hinweis auf den Formwechselplan, sondern der Plan selbst sowie eine Mitteilung über die Möglichkeit zur Übermittlung von Bemerkungen zum Formwechselplan durch Gesells...mehr

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§ 6 Grenzüberschreitende Un... / Literaturtipps

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Italien / V. Die Gesellschaftsrechtsreform 2004 und die Novellen 2012 bis 2013

Rz. 21 Wie in anderen Rechtsgebieten führt die Gesetzgebung der Europäischen Union zum einen zur allmählichen Vereinheitlichung des Gesellschaftsrechts und zum anderen zur Entstehung neuer europäischer Modelle wie die Societas Europea und die Societas Cooperativa Europea.[18] Die Entscheidungen des EuGH zum Gesellschaftsrecht[19] lassen jedoch erkennen, dass der Grad der Har...mehr

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USA1 Der Länderbeitrag wurd... / I. US-amerikanisches Kollisionsrecht

Rz. 174 Das Gesellschaftskollisionsrecht in den USA folgt der Gründungstheorie (internal affairs rule), wonach die Rechtsfähigkeit und die inneren Verhältnisse einer Kapitalgesellschaft dem Recht ihres Gründungsstaates unterliegen. Die inneren Verhältnisse umfassen dabei sämtliche gesellschaftsrechtlichen Beziehungen der corporation zu ihren Gesellschaftern und Organen (dire...mehr

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Tschechische Republik / I. Gesetzliche Grundlagen

Rz. 1 Das tschechische Gesellschaftsrecht wird in dem Gesetz über Handelskörperschaften (GHK), das zum 1.1.2014 in Kraft getreten ist, geregelt. Im GHK werden allgemeine Grundsätze des Gesellschaftsrechts, die allen Rechtsformen der Gesellschaften gemeinsam sind, geregelt. Daneben enthält das GHK eine abschließende Regelung der einzelnen Rechtsformen der Handelsgesellschafte...mehr

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§ 3 Schnittstellen des Inte... / 3. Kapitalerhaltungsregeln

Rz. 165 Von Interesse sind hier aber die Regelungen über die Kapitalerhaltung, die im Interesse der Gläubiger abstrakt präventiv den Abzug solcher Gesellschaftsmittel, die zur Erhaltung des Stammkapitals erforderlich sind, durch die Gesellschafter verhindern sollen und damit bereits im Vorfeld der Insolvenz der Absicherung der Gläubigerbefriedigung dienen.[456] Die Regelunge...mehr

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Kroatien1 Der ursprüngliche... / A. Einführung

Rz. 1 Das kroatische Gesellschaftsrecht ist im ZTD[2] geregelt. Die letzte Novelle des ZTD trat am 20.4.2019 in Kraft. Geregelte Gesellschaftsformen sind:mehr

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§ 1 Grundlagen des internat... / C. Gegenstand des Gesellschaftsstatuts

I. Qualifikation 1. Grundsätzliches Rz. 58 Die Anerkennung der im Ausland gegründeten Kapitalgesellschaft als juristische Person – einschließlich ihrer Rechtsfähigkeit – ist die bedeutendste Rechtsfolge, die sich aus dem Gesellschaftsstatut ergibt. Darüber hinaus regiert das Gesellschaftsstatut aber auch sämtliche Voraussetzungen für die Gründung der Gesellschaft, ihre Kapital...mehr

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§ 1 Grundlagen des internat... / II. Gründung der GmbH

1. Inhaltliche Anforderungen an die Gründung Rz. 64 Mit der Rechtsfähigkeit der Gesellschaft unterliegen konsequenterweise auch alle zum Erwerb der Rechtsfähigkeit erforderlichen Maßnahmen dem Gesellschaftsstatut. Dies gilt z.B. für die Anforderungen an die Errichtung des Gesellschaftsvertrags und den notwendigen Inhalt des Vertrags. Rz. 65 Aus dem Gesellschaftsstatut ergeben ...mehr

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§ 1 Grundlagen des internat... / XX. Grenzüberschreitende Verschmelzung

1. Verschmelzungsstatut Rz. 163 Die Verschmelzung[225] von Gesellschaften wird nach der in Deutschland bislang herrschenden Lehre dem Gesellschaftsstatut unterstellt. Soweit die miteinander verschmolzenen Gesellschaften verschiedenen Gesellschaftsstatuten unterliegen, ist eine Verschmelzung nur dann möglich, wenn Voraussetzungen und Erfordernisse der für sämtliche verschmolze...mehr

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§ 1 Grundlagen des internat... / A. Anerkennung einer ausländischen GmbH im Inland

I. Die Anerkennung einer ausländischen GmbH Rz. 1 Die GmbH ist wie jede andere Kapitalgesellschaft als "Schöpfung des Rechts" von der Anwendung eines Rechts, auf deren Grundlage sie errichtet worden ist (Gründungsrecht), abhängig. Außerhalb der Geltung dieses Rechts ist ihr als "juristische Fiktion" die Existenzgrundlage entzogen. Wie die Existenz einer Figur aus dem indonesi...mehr

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§ 1 Grundlagen des internat... / VIII. Sitztheorie nach autonomem Recht

1. Grundsätzliche Fortgeltung der Sitztheorie Rz. 30 Für den Bereich, der damit noch der Regelung durch das autonome deutsche internationale Gesellschaftsrecht verblieben ist, ist das Gesellschaftsstatut weiterhin nach der Sitztheorie zu bestimmen. Das Personalstatut der Gesellschaften ist also an den tatsächlichen Sitz der Hauptverwaltung anzuknüpfen. Da sich für die Anknüpf...mehr

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§ 1 Grundlagen des internat... / B. Grenzüberschreitender Formwechsel

I. Wechsel vom ausländischen zum deutschen Gesellschaftsstatut Rz. 42 Verlegt eine GmbH mit Sitz im Ausland ihren Sitz ins Inland (Zuzug),[66] so ist wie folgt zu differenzieren: Die Verlegung des tatsächlichen Sitzes der Hauptverwaltung ins Inland führt auf der Basis der Sitztheorie zur Geltung deutschen Gesellschaftsstatuts. Das deutsche Gesellschaftsstatut tritt dann also ...mehr

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§ 1 Grundlagen des internat... / I. Qualifikation

1. Grundsätzliches Rz. 58 Die Anerkennung der im Ausland gegründeten Kapitalgesellschaft als juristische Person – einschließlich ihrer Rechtsfähigkeit – ist die bedeutendste Rechtsfolge, die sich aus dem Gesellschaftsstatut ergibt. Darüber hinaus regiert das Gesellschaftsstatut aber auch sämtliche Voraussetzungen für die Gründung der Gesellschaft, ihre Kapitalisierung, die in...mehr

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§ 1 Grundlagen des internat... / VII. Durchgriffshaftung

1. Kollisionsrechtliche Behandlung der Durchgriffshaftung Rz. 88 Einer der rechtspolitisch sensibelsten und in der Literatur daher am heißesten "umkämpften" Bereiche der Qualifikation des internationalen Gesellschaftsrechts ist die Frage, ob für einzelne Haftungs- und Durchgriffstatbestände vom Gesellschaftsstatut abweichende "Sonderanknüpfungen" möglich sind. Hierbei haben g...mehr

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§ 1 Grundlagen des internat... / 4. Grenzen der Kombinationslehre

Rz. 170 Eine Einschränkung der Kombinationslehre bei der transnationalen Verschmelzung ergab sich in einer Sonderkonstellation, die dem österreichischen OGH zur Entscheidung vorlag:[236] Das österreichische Recht kennt die Möglichkeit, eine GmbH durch Übertragung ihres Unternehmens auf einen Alleingesellschafter bzw. einen Gesellschafter mit mindestens 90 % Beteiligung "umzu...mehr

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§ 1 Grundlagen des internat... / 4. Faktische Inlandsgesellschaften

Rz. 39 War eine Gesellschaft nach ausländischem Recht wirksam gegründet worden, hatte sie aber ihren effektiven Verwaltungssitz – von Anfang an oder wegen nachträglicher Verlegung in das Inland – in Deutschland,[60] so wurde lange Zeit angenommen, es handele sich bei der Gesellschaft um ein "Nullum".[61] Seit der Entscheidung des II. Senats des BGH vom 1.7.2002 ist jedoch an...mehr

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§ 1 Grundlagen des internat... / III. Geltung der Gründungstheorie aufgrund der europäischen Niederlassungsfreiheit

Rz. 14 Art. 49 AEUV [19] verbietet jegliche Beschränkungen der freien Niederlassung von Staatsangehörigen eines Mitgliedstaates im Hoheitsgebiet eines anderen Mitgliedstaates (primäre Niederlassungsfreiheit). Das Gleiche gilt für Beschränkungen der Gründung von Agenturen, Zweigniederlassungen oder Tochtergesellschaften durch Angehörige eines Mitgliedstaates, die im Hoheitsgeb...mehr

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§ 1 Grundlagen des internat... / 2. Wechsel des Gesellschafters aufgrund Erbfolge

Rz. 126 Das Erbstatut wird gem. Art. 21 EuErbVO für alle ab dem 17.8.2015 eingetretenen Erbfälle nun – vorbehaltlich einer Rechtswahl zugunsten seines Heimatrechts (Art. 22 EuErbVO) – an den gewöhnlichen Aufenthalt des Erblassers angeknüpft. Aus dem Erbstatut ergibt sich, wem diese in den Nachlass gefallenen Rechte zustehen sollen, also wer Erbe ist, welche Maßnahmen für den...mehr

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§ 1 Grundlagen des internat... / I. Wechsel vom ausländischen zum deutschen Gesellschaftsstatut

Rz. 42 Verlegt eine GmbH mit Sitz im Ausland ihren Sitz ins Inland (Zuzug),[66] so ist wie folgt zu differenzieren: Die Verlegung des tatsächlichen Sitzes der Hauptverwaltung ins Inland führt auf der Basis der Sitztheorie zur Geltung deutschen Gesellschaftsstatuts. Das deutsche Gesellschaftsstatut tritt dann also an die Stelle des bislang geltenden ausländischen Rechts. Da d...mehr

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§ 1 Grundlagen des internat... / 2. Zur Definition des Verwaltungssitzes

Rz. 33 Maßgeblich für die Anknüpfung ist nach der Sitztheorie allein der tatsächliche (effektive) Verwaltungssitz der Gesellschaft. Der statutarische (Satzungs-)Sitz der Gesellschaft ist für die Bestimmung des Gesellschaftsstatuts bedeutungslos. Nach der vom BGH rezipierten sog. Sandrock’schen Formel befindet sich der tatsächliche Sitz der Hauptverwaltung am "Tätigkeitsort d...mehr

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§ 1 Grundlagen des internat... / VI. Firma

Rz. 84 Die Rechtsnatur des Firmenrechts ist umstritten. Vielfach wird in der Literatur die Ansicht vertreten, es handele sich um Ordnungsrecht mit öffentlichem Charakter.[112] Dies führt zu einer territorialistischen Geltung. Maßgeblich wäre das Recht am Ort der Hauptniederlassung der Gesellschaft und ihrer Zweigniederlassung. Danach könnte z.B. von einer in Liechtenstein er...mehr

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§ 1 Grundlagen des internat... / 3. Kapitalersatzrecht

Rz. 94 Mit der Errichtung und anderen konstitutiven Elementen unterliegt auch die Kapitalverfassung dem Gesellschaftsstatut. Dies gilt für das gesetzliche Mindestkapital und die Kapitalaufbringung einschließlich der Zulässigkeit und besonderen Anforderungen an Sacheinlagen ebenso wie für seine Änderungen, also die Kapitalerhöhung und Kapitalherabsetzung.[125] Nach weit überw...mehr

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§ 3 Schnittstellen des Inte... / VI. Zwischenergebnis

Rz. 90 Aus den dargestellten Grundsätzen ergibt sich mithin folgendes Bild: Im Hinblick auf jedes eine Auslandsgesellschaft betreffende Rechtsverhältnis ist zunächst zu untersuchen, welche Kollisionsnorm einschlägig ist; hierfür ist insbesondere die Abgrenzung von Insolvenz- und Gesellschaftsstatut von besonderer Bedeutung. Es besteht eine Tendenz, gläubigerschützende Rechts...mehr

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Indien1 Der Verfasser dankt... / A. Einführung

Rz. 1 Das indische Gesellschaftsrecht hat die Wurzeln im englischen Recht; das erste indische Gesetzeswerk dazu, der Companies Act von 1956, war noch besonders stark an das entsprechende englische Gesetzbuch angelehnt. Rechtsprechung und Dogmatik nehmen nach wie vor auch Bezug auf das englische Recht, wobei sich zunehmend Unterschiede herausgebildet haben. Ab dem Jahr 2013 e...mehr

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§ 3 Schnittstellen des Inte... / I. Übergang von der Sitz- zur Gründungstheorie

Rz. 6 Im Bereich des Internationalen Gesellschaftsrechts ist in den vergangenen Jahren kein Stein auf dem anderen geblieben.[5] Die früher nahezu unangefochtene Sitztheorie hat die Rechtsbeziehungen einer Gesellschaft dem nach ihrer Auffassung sachnächsten Recht des Ortes unterstellt, wo die grundlegenden Entscheidungen der Unternehmensleitung effektiv in laufende Geschäftsf...mehr

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Litauen1 Der Länderbeitrag ... / Literaturtipps

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Indien1 Der Verfasser dankt... / 3. Haftung des Geschäftsführers

Rz. 130 Eine Haftung des Directors ergibt sich generell aus einem Verstoß gegen Sorgfalts- und Treuepflichten bei der Ausübung des Amtes. Aus der Rechtsprechung haben sich Fallgruppen für Fragen der Haftung herausgebildet.[19] Der Haftungsmaßstab richtet sich unter anderem auch nach der arbeitsvertraglichen Tätigkeitsbeschreibung und der tatsächlichen Mitwirkung im laufenden...mehr

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Schweden / N. Gesellschaft im internationalen Privatrecht

Rz. 163 Aufgrund der geringen Regelungsdichte im schwedischen internationalen Gesellschaftsrecht und des Fehlens einschlägiger Rechtsprechung wird das schwedische internationale Gesellschaftsrecht maßgeblich von europarechtlichen Vorgaben und der Lehre geprägt. Es herrscht die Sitztheorie, soweit es um juristische Personen geht, deren Zustandekommen nicht von einer Eintragun...mehr

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Japan / G. Schlussbetrachtung

Rz. 88 Insgesamt ist festzustellen, dass durch die Teilneuregelung des Rechts der Rechtsträger des Privatrechts, die den Rechtsformzusatz kaisha tragen, sich das japanische Gesellschaftsrecht noch weiter vom deutschen Recht entfernt hat. Das gilt nicht nur für die Abschaffung der GmbH, sondern vor allem wegen des Einziehens neuer Organstrukturen in das Recht der Aktiengesell...mehr

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Spanien1 Die Autoren bedank... / I. Gesellschaftsformen in Spanien

Rz. 1 Die mit Abstand beliebteste und zugleich häufigste Gesellschaftsform in Spanien ist die S.L., auch S.R.L. genannt, die Sociedad (de Responsabilidad) Limitada.[2] Sie ist der Spitzenreiter unter den spanischen Gesellschaften und stellt sich als geeignete Rechtsform nicht nur für kleine und mittlere Unternehmen dar, sondern selbst für Großunternehmen. Das erste spanische...mehr

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China / 9. Erwerb der Rechtsfähigkeit

Rz. 27 Grundsätzlich erlangen Gesellschaften mit Ausstellung der Business License Rechtspersönlichkeit. Dieses Dokument hat eine Doppelfunktion. Dieselbe Urkunde ist einerseits Handelsregistereintrag (bzw. entspricht dem "Certificate of Incorporation" in anderen Rechtsordnungen), andererseits Gewerbeschein. Die Bedeutung der Business License kann für den chinesischen Rechtsb...mehr

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Japan / B. Recht der Rechtsträger

Rz. 3 Die Anzahl der Rechtsträger in Japan, die nicht natürliche Personen sind, ist kaum zu überschauen. Ein einheitliches Recht der Rechtsträger, das die Grundlagen sowohl der Rechtsträger des öffentlichen Rechts als auch der Rechtsträger des Zivilrechts regelt, existiert hingegen in Japan ebenso wenig wie in der Bundesrepublik Deutschland. Auch wenn man den Blick lediglich...mehr

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Kanada / Literaturtipps

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China / I. Rechtsentwicklung

Rz. 1 Das Gesellschaftsrecht Chinas spiegelt den wirtschaftlichen Aufbruch wider, in dem sich das Land seit einigen Jahren befindet. Nachdem die Rechtsentwicklung eine längere Übergangsphase durchlaufen hat, zeichnet sich seit 2019 eine Konsolidierung ab. Rz. 2 Nach Gründung der Volksrepublik China im Jahre 1949 wurde am 29.12.1950 ein vollständiges Gesellschaftsrecht erlasse...mehr

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China / III. Gesellschaftsgesetz

Rz. 12 Das grundlegende Gesetz im chinesischen Gesellschaftsrecht ist das Gesellschaftsgesetz der Volksrepublik China, in Kraft seit 1.7.1994. Der Novelle vom 27.10.2005 folgten weitere Änderungen vom 28.12.2013 und vom 26.10.2018. Rz. 13 Bei den letzten Novellierungen wurden einige wichtige Neuerungen im Gesellschaftsrecht eingeführt. Die Mindestkapitalanforderung von zuletz...mehr

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Abkürzungsverzeichnis

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§ 4 Sitzverlegung / 3. Satzungssitzverlegung bei der GmbH & Co. KG

Rz. 86 Für das GmbH-Recht relevant können auch Konstellationen sein, in denen eine GmbH & Co. KG ihren Sitz formwechselnd über die Grenze verlegen soll. Einen derartigen Fall hatte das OLG Oldenburg[233] zu behandeln. Eine Société en commandite simple (S. C. S.) – das luxemburgische Pendant einer KG – mit Sitz in Luxemburg, an der insgesamt 18 Kommanditisten beteiligt waren ...mehr

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Brasilien / Literaturtipps

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Bulgarien / A. Einführung

Rz. 1 Das bulgarische Gesellschaftsrecht ist grundlegend im Handelsgesetz ("TZ", Търговски закон)[1] geregelt. Das TZ sieht fünf Gesellschaftsformen vor:mehr

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§ 4 Sitzverlegung / 2. Gründungstheorie

Rz. 9 Folgt ein Staat der sog. Gründungstheorie, entscheidet der Ort der Gründung über das anwendbare Recht (vgl. § 1 Rdn 3). Nach welchen Regeln das Recht am Gründungsort eine Gesellschaft entstehen lässt, ist wiederum eine Frage des Sachrechts. Für das englische Recht wäre beispielsweise zu prüfen, ob der Registersitz in England, Wales, Schottland oder Nordirland liegt (si...mehr

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Schweden / III. Recht der Vereinigungen

Rz. 6 Gesellschaften und Vereine werden in Schweden unter dem Oberbegriff "Vereinigungen" (associationer) zusammengefasst. Man spricht daher auch eher vom Recht der Vereinigungen als vom Gesellschaftsrecht. Das Gesellschaftsrecht umfasst nur die Gesellschaften im engeren Sinne, wie z.B. die Handelsgesellschaft und die Aktiengesellschaft. Nach schwedischem Verständnis liegt e...mehr

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§ 3 Schnittstellen des Inte... / 2. Überschneidungen mit dem Gesellschaftsstatut

Rz. 156 Bei verschiedenen, gem. Art. 7 Abs. 2 Satz 2 EuInsVO dem Insolvenzstatut zugeordneten Gegenständen kann es zu Überschneidungen mit dem Gesellschaftsstatut kommen, was eine genaue Abgrenzung erforderlich macht. Die noch unter der Rechtslage vor Inkrafttreten des MoMiG prima facie gesellschaftsrechtlichen Eigenkapitalersatzregeln führten innerhalb des Anwendungsbereich...mehr