Fachbeiträge & Kommentare zu Gesetz

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Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 2.2 Kapitalkonto

Rz. 131 § 15a EStG begrenzt den berücksichtigungsfähigen Verlustanteil des Kommanditisten auf die Höhe seines – positiven – Kapitalkontos. Das Gesetz umschreibt dies so, dass ein Anteil am Verlust der KG nicht ausgeglichen werden darf, soweit ein negatives Kapitalkonto des Kommanditisten entsteht oder sich erhöht. Indirekt bringt diese Formulierung damit zugleich zum Ausdruc...mehr

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Verwaltungsinstrumente: Bes... / Zusammenfassung

Überblick Das Wohnungseigentumsgesetz sieht grundsätzlich und abschließend 2 Modalitäten kollektiver Willensbildung in der Wohnungseigentümergemeinschaft vor: die Vereinbarung und den Beschluss. Soweit die Wohnungseigentümer von den gesetzlichen Bestimmungen abweichende Regelungen durch Vereinbarung treffen können, stellen diese Vereinbarungen zwingendes Recht innerhalb der ...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.1.3.4.1 Des Vorsitzenden

Rz. 27 Der Vorsitzende ist in erster Linie Mitglied der JAV. Allerdings obliegen ihm zusätzliche Befugnisse, Aufgaben und Zuständigkeiten, die das Gesetz ihm zuweist. Wichtigste Aufgabe des Vorsitzenden ist es, die Interessen der JAV im Rahmen ihrer gesetzlichen Zuständigkeit und der von ihr gefassten Beschlüsse gegenüber dem Betriebsrat zu vertreten. Keine Befugnis besteht ...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.1 Allgemeine Voraussetzungen

Rz. 5 Gem. § 60 Abs. 1 BetrVG n. F. (= neue Fassung seit dem 18.6.2021 mit Inkrafttreten des BRModG, s. o. 1.) ist eine JAV zu wählen, wenn in einem Betrieb i. d. R. mindestens 5 Arbeitnehmer beschäftigt sind, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben oder die zu ihrer Berufsausbildung beschäftigt werden. Entscheidend ist, dass im Betrieb üblicherweise 5 oder mehr ju...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 5.4.5.1 Allgemeines

Rz. 103 Die Wahl der JAV findet nach dem einstufigen vereinfachten Verfahren auf einer Wahlversammlung statt. Der Begriff wurde eigens für das vereinfachte Wahlverfahren neu in das Betriebsverfassungsgesetz eingeführt (vgl. §§ 14a, 17a BetrVG). Über die Wahlversammlung selbst enthalten Gesetz und Wahlordnung nur wenige Bestimmungen.mehr

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Entgeltfortzahlung: Pflicht... / 1.4 Medizinischer Dienst

Hat der Arbeitgeber Zweifel an der vom Arbeitnehmer angezeigten und vom Arzt bescheinigten krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit, so kann er den Beweiswert der papierenen ebenso wie denjenigen der elektronischen AU-Bescheinigung durch eigene Nachforschungen im Rahmen des gesetzlich allgemein Zulässigen zu erschüttern versuchen. Er hat allerdings keine rechtliche Handhabe, v...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 1 Vorbemerkung

Rz. 1 § 62 BetrVG regelt Größe und Zusammensetzung der Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV). Die Vorschrift ist durch das BetrVerf-ReformG vom 23.7.2001[1], in Kraft getreten am 28.7.2001, grundlegend geändert worden. Dies gilt zum einen für die Grenzzahlen, die für die Größe der JAV maßgeblich sind. Sie wurden zum Teil nicht unerheblich herabgesetzt mit der Folge, das...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 6.3 Nichtigkeit der Wahl

Rz. 111 Die Wahl der JAV kann – ebenso wie auch die Wahl des BR – nichtig sein, wenn gegen allgemeine Grundsätze einer jeden Wahl in einem solchen Maße verstoßen wurde, dass auch der Anschein einer dem Gesetz entsprechenden Wahl nicht mehr vorliegt (BAG, Beschluss v. 19.11.2003, 7 ABR 25/03 [1]).mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 4.2.4.2 Zusammensetzung

Rz. 29 Zum Mitglied des Wahlvorstands können sowohl jugendliche und auszubildende Arbeitnehmer als auch sonstige Arbeitnehmer des Betriebes bestellt werden.[1] Allerdings muss mindestens ein Mitglied des Wahlvorstands das passive Wahlrecht zum Betriebsrat besitzen (vgl. § 38 Satz 2 WO). Auch potenzielle Wahlbewerber und Unterzeichner von Wahlvorschlägen können Mitglied des W...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 8.4 Ausländische Personengesellschaften (§ 15a Abs. 5 Nr. 3 EStG)

Rz. 392 Als weiteren Personenkreis, für den die Regelungen der § 15a Abs. 1 bis 4 EStG sinngemäß gelten sollen, nennt das Gesetz den Gesellschafter einer ausl. Personengesellschaft. Voraussetzungen sind allerdings auch hier eine Mitunternehmerstellung, eine Haftung, die der eines Kommanditisten oder stillen Gesellschafters entspricht, der Ausschluss sowie die Unwahrscheinlichke...mehr

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Verwaltungsinstrumente: Bes... / 2.1 Rechtsnatur

Die Vereinbarung wird als schuldrechtlicher Kollektivvertrag bezeichnet, da sämtliche Wohnungseigentümer als Vertragspartei fungieren. Ihr Inhalt wird durch die Eintragung in das Grundbuch als Inhalt des Sondereigentums verdinglicht. Der Grundbucheintragung bedarf es allerdings nicht zur Begründung der Vereinbarung, sondern zur Bindung der Sondernachfolger von Wohnungseigent...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 4.2.3.2 Bestellung durch den Gesamtbetriebsrat oder den Konzernbetriebsrat

Rz. 21 Gem. § 63 Abs. 3 i. V. m. § 16 Abs. 3 Satz 1 BetrVG kann der Wahlvorstand, wenn der Betriebsrat untätig bleibt, vom Gesamtbetriebsrat oder, wenn ein solcher nicht besteht, vom Konzernbetriebsrat bestellt werden. Allerdings ist Voraussetzung für das Bestellungsrecht dieser Gremien, dass 6 Wochen vor Ablauf der Amtszeit der amtierenden JAV noch kein Wahlvorstand bestell...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.1.6.3 Folgen

Rz. 40 Sind die Voraussetzungen erfüllt, hat das Mitglied Anspruch auf Teilnahme an der Schulungs- oder Bildungsveranstaltung. Da gem. § 65 Abs. 1 auch § 37 Abs. 7 BetrVG entsprechend auf die JAV anzuwenden ist, haben die Mitglieder Anspruch auf bezahlte Freistellung für geeignete Schulungsveranstaltungen. Dabei steht ihnen, weil das Gesetz insoweit keinerlei Beschränkungen v...mehr

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Verwaltungsinstrumente: Bes... / 2.3 Entstehen

Für den Abschluss einer Vereinbarung bedarf es keiner bestimmten Form, womit eine Vereinbarung sogar durch schlüssiges Verhalten zustande kommen kann. Wegen der damit regelmäßig verbundenen weitreichenden Folgen, die nur schwer abgeändert werden können, sind aber hieran strenge Anforderungen zu stellen. Das schlüssige Verhalten der Wohnungseigentümer sollte auch stets zum Au...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 2.5.1 Kein Ausgleich mit anderen Einkünften

Rz. 200 Aus der Gesetzesformulierung werden zunächst 2 Regelungsinhalte deutlich. Erstens kommt in dem Verbot des Ausgleichs "mit anderen Einkünften aus Gewerbebetrieb" eine Objekt- bzw. Betriebsbezogenheit zum Ausdruck. Zweitens wird ausweislich der Formulierung "noch mit Einkünften aus anderen Einkunftsarten" ein Einkünfteausgleich im Rahmen des § 2 Abs. 3 EStG verhindert....mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 1.5.4 Auswirkungen auf die Gewerbesteuer

Rz. 50 § 15a EStG hat grundsätzlich keine Auswirkung auf die GewSt. § 7 GewStG legt vielmehr ausdrücklich fest, dass der Gewerbeertrag aus dem Gewinn aus Gewerbebetrieb i. S. d. EStG zu entwickeln ist, ergänzt durch Hinzu- und Abrechnungen. Da § 15a EStG aber keine Gewinnermittlungsvorschrift bildet, fehlt der Einfluss auf den Gewerbeertrag.[1] Ein bei der ESt nur verrechenb...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 1.9.1 Grundlagen

Rz. 94 Die Vorschrift des § 15a EStG war von Anfang an umstritten, die Diskussion um ihre Einführung äußerst kontrovers. Ansatzpunkte bildeten indessen weniger die grundsätzlichen Absichten und Ziele; hier erschien vielmehr eine Reaktion des Gesetzgebers auf die vorbehaltlose Anerkennung des negativen Kapitalkontos[1] unumgänglich. Rz. 95 Zur Kritik herausgefordert haben demg...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 3.2 Unbeachtliche andere Haftungsgründe

Rz. 239 Erforderlich, aber auch für sich ausreichend, ist die Haftung aus § 171 Abs. 1 HGB. Sie liegt auch dann vor, wenn Teile der ursprünglich geleisteten Hafteinlage später zurückgezahlt oder Gewinnanteile entnommen werden, bevor das Kapitalkonto die Hafteinlage erreicht hat. In beiden Fällen besteht gegenüber den Gläubigern der Gesellschaft eine gleichwertige unmittelbar...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 1.5.1 Systematische Stellung im EStG

Rz. 31 Die Vorschrift ist in erster Linie eine Ergänzung zu § 15 EStG, der die Einkünfte aus Gewerbebetrieb bei Einzel- und Mitunternehmern behandelt. Angesprochen ist daher zunächst auch nur der beschränkt haftende Gesellschafter einer KG, der Kommanditist. Rz. 32 Im konkreten Einzelfall kann durch § 15a Abs. 5 Nr. 4 EStG (= haftungslose Darlehen) auch eine Verlustausgleichs...mehr

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Verwaltungsinstrumente: Bes... / 2.7.3 Durch richterliche Entscheidung

Gemäß § 10 Abs. 2 WEG kann jeder Wohnungseigentümer eine vom Gesetz abweichende Vereinbarung oder die Anpassung einer Vereinbarung verlangen, soweit ein Festhalten an der geltenden Regelung aus schwerwiegenden Gründen unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls, insbesondere der Rechte und Interessen der anderen Wohnungseigentümer, unbillig erscheint. Der Wohnungse...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 5 Einlage- oder Haftungsminderung (Abs. 3)

Rz. 279 Aufgrund von § 15a Abs. 1 S. 1 und 2 EStG hängt der ertragsteuerliche Verlustausgleich beim Kommanditisten entscheidend von der Höhe seines Kapitalkontos und/oder der für ihn im Handelsregister eingetragenen Haftsumme ab. Beide Grenzwerte sind in der Praxis keine festen Größen. Während das Kapitalkonto einerseits durch Gewinne oder Verluste, andererseits durch Entnah...mehr

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Verwaltungsinstrumente: Bes... / 2.2.1 Kein Eingriff in unentziehbare und unverzichtbare Rechte/Grundprinzipien des WEG

Durch Vereinbarung kann nicht in die unentziehbaren und unverzichtbaren Rechte der Wohnungseigentümer eingegriffen werden. Auch die elementaren Grundprinzipien des WEG unterliegen nicht der Disposition der Wohnungseigentümer. In diesem Zusammenhang ist verbreitet vom "Kernbereich" des Wohnungseigentums die Rede. Die Reichweite dieses "Kernbereichs" ist nicht abschließend fes...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 4.5.3 Inhaltliche Anforderungen

Rz. 59 Gem. §§ 39 Abs. 1 i. V. m. 6 Abs. 2 WO BetrVG 2001 soll jede Vorschlagsliste mindestens doppelt so viele Bewerber aufweisen, wie in dem Wahlvorgang Mitglieder der JAV zu wählen sind. Hierbei handelt es sich allerdings nur um eine Sollvorschrift, sodass eine Vorschlagsliste auch dann gültig ist, wenn dort weniger Kandidaten benannt werden, als zu wählen sind. Gem. §§ 3...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 2.2.2.2 Zeitpunkt für die Bestimmung des Kapitalkontos

Rz. 169 Maßgebend für den Stand des Kapitalkontos ist jeweils das Ende eines Wirtschaftsjahres, für das dem Kommanditisten ein Verlustanteil zuzurechnen ist.[1] Es gilt ein strenges Stichtagsprinzip. Ein Zwischenstand im Lauf des Wirtschaftsjahres bleibt unberücksichtigt. Während Entnahmen und Einlagen des genannten Zeitraums einzubeziehen sind, gilt das nicht für einen Gewi...mehr

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Verwaltungsinstrumente: Bes... / 2.7.2.2.4 Materiell-rechtliche Reichweite

Sowohl vereinbarte als auch gesetzliche Öffnungsklauseln verleihen den Wohnungseigentümern lediglich entsprechende Kompetenz zur Änderungsregelung ohne freilich deren materiell-rechtliche Reichweite zu rechtfertigen. Materiell-rechtlich sind vereinbarte Öffnungsklauseln nämlich u. a. durch unentziehbare, aber verzichtbare Mitgliedschaftsrechte begrenzt. Zu den unentziehbaren...mehr

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Verwaltungsinstrumente: Bes... / 2.7.2.2.7 Formelle Voraussetzungen ordnungsmäßiger Beschlussfassung

Die formellen Voraussetzungen einer ordnungsmäßigen Beschlussfassung hängen maßgeblich vom Wortlaut der vereinbarten Öffnungsklausel ab. Wesen einer Öffnungsklausel – egal, ob vereinbart oder gesetzlich – ist die Einräumung einer Beschlusskompetenz zur Änderung von Gesetz und Vereinbarung. In der Regel sind zwar bestimmte qualifizierte Mehrheiten ("qualifizierte" Öffnungskla...mehr

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Internal Investigations: Re... / 1 Schwierigkeiten bei der Durchführung von Internal Investigations

Grundsätzlich zielt die Durchführung von "Internal Investigations" oder auch "Interne Ermittlungen" in einem Unternehmen immer darauf ab, mögliche Verstöße gegen Menschenrechte, den Verhaltenskodex, Gesetze aber auch interne Richtlinien gezielt zu untersuchen. Interne Untersuchungen sollten dann durchgeführt werden, wenn es Hinweise oder Beschwerden über mögliche Verstöße geg...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 2.5.3.4 Spezialfragen in Veräußerungsfällen

Rz. 230 Wenn der verrechenbare Verlust erst im Rahmen einer Anteilsveräußerung zu einer Gewinnminderung führt, treten gegenüber einem normalen Verlustvortrag Nachteile ein, weil – wegen der Betriebsbezogenheit der Verluste – immer mit einem Veräußerungsgewinn aufgerechnet werden muss, auch wenn andere positiv und normal zu versteuernde Einkünfte vorhanden sind. Es bleibt dan...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 2.3.2 Ergebnis der Gesamthandsbilanz

Rz. 180 Weil der "Anteil am Verlust der KG" nicht den gesamten Verlust aus der Mitunternehmerstellung umfasst, erhält im Rahmen von § 15a EStG die Frage einer Abgrenzung der jeweiligen Bereiche, insbesondere des Sonderbetriebsbereiches, auch in diesem Punkt entscheidende Bedeutung. Außerdem entsteht das zusätzliche Problem, ob und in welcher Weise eine Kompensation der Ergeb...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 2.5.3.2 Zeitraum der Verrechnung

Rz. 225 Eine Minderung ist nach dem ausdrücklichen Wortlaut des Gesetzes nur mit Gewinnen zulässig, die dem Kommanditisten in "späteren" Wirtschaftsjahren zuzurechnen sind. Damit wird nur ein Verlustvortrag möglich, ein Verlustrücktrag scheidet aus. Rz. 226 Andererseits ist wie beim normalen Verlustabzug gem. § 10d EStG die frühestmögliche Minderung vorzunehmen; es besteht in...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 5.5 Spätere Behandlung fiktiver Gewinne

Rz. 314 Durch den Ansatz eines fiktiven Gewinns werden im Ergebnis bisher ausgleichsfähige in verrechenbare Verluste umgewandelt. Diese Verluste gehen aber ertragsteuerlich nicht verloren, sondern werden wiederum vorgetragen. Ähnlich wie die verrechenbaren Verluste, die in ihrem Entstehungsjahr vom Verlustausgleich ausgeschlossen sind, werden die durch Einlage- oder Haftungs...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 2.3 Anteil am Verlust der Kommanditgesellschaft

Rz. 175 Der Ausgleichsbeschränkung unterliegt nach dem Wortlaut des Gesetzes der "Anteil am Verlust der KG". Damit ist nur der gemeinschaftlich erwirtschaftete negative Erfolg gemeint. Mit dieser Aussage und Abgrenzung wird zugleich klargestellt, dass Verluste im Zusammenhang mit der Beteiligung, die neben dem gemeinschaftlichen Ergebnis im Sonderbetriebsvermögen anfallen, u...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.1.2.4 2.1.2.3 Fehlen von Ersatzmitgliedern

Rz. 17b Wie bereits oben unter Rz. 16 ausgeführt, verweist § 65 BetrVG auf § 25 BetrVG, der das Nachrücken von Ersatzmitgliedern im BR regelt. Ersatzmitglieder sind die Wahlbewerber, die nicht gewählt worden sind, aber nach § 25 BetrVG eine Anwartschaft darauf haben, im Falle einer vorzeitigen Verhinderung eines BR-Mitglieds oder im Falle eines vorzeitigen Ausscheidens eines...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 1.3 Entstehung der Norm

Rz. 8 Die Rechtsentwicklung hinsichtlich § 15a EStG und rund um die steuerliche Anerkennung von Verlusten bei beschränkter Haftung findet ihren Ausgangspunkt in § 167 Abs. 3 HGB. Danach nimmt der Kommanditist am Verlust der Gesellschaft nur bis zum Betrag seines Kapitalanteils und seiner noch rückständigen Einlage teil. Aus diesem Wortlaut folgte für Teile des älteren handel...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 7.2 Entgeltliche Übertragung bei bisher nicht ausgeglichenen Verlusten

Rz. 346 Scheidet ein Kommanditist aus einer KG aus, bei der ihm Verlustanteile zugerechnet worden sind, die nicht ausgleichsfähig waren und daher als verrechenbarbar festgestellt wurden, ist dieser Sachverhalt zunächst und grundsätzlich wie jede andere Beendigung einer Mitunternehmerstellung zu würdigen. Nach den allg. Regelungen des § 16 EStG bedeutet dies, dass der Veräuße...mehr

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Steinmetz/Steinbildhauer (P... / Zusammenfassung

Überblick Der Steinmetz zählt zu den ältesten Berufen überhaupt. Heute werden neben Naturstein auch Betonwerk- bzw. Kunststein bearbeitet. Dazu werden traditionelle Werkzeuge und Maschinen verwendet. In den nach Plänen hergestellten Objekten dominiert die geometrische Gestaltung, wie z. B. an Grabsteinen, Geländern bzw. an Wänden von Bauwerken. Gemeinsam mit den Steinmetzen ...mehr

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Kunststoff- und Kautschukte... / Zusammenfassung

Überblick Die Berufsbezeichnung des bisherigen Verfahrensmechanikers für Kunststoff- und Kautschuktechnik wurde mit dem Bundesgesetzblatt Nr. 151 vom 19.06.2023 in Kunststoff- und Kautschuktechnologen bzw. Kunststoff- und Kautschuktechnologin geändert. Diese Kunststoff-Formgeber verarbeiten Massen aus Kunststoffen in Form von Pulvern, Granulaten, Lösungen, Dispersionen bzw. ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 6.3 Ausstrahlung der Feststellung

Rz. 326 Der Bescheid über verrechenbare Verluste ist, wie dargelegt, einerseits Folge-, andererseits Grundlagenbescheid. Er übernimmt die zuzurechnenden Einkünfte aus dem Gewinnfeststellungsbescheid, erzeugt mit seinem Regelungsgehalt wiederum Bindungswirkungen für andere Bescheide, und zwar sowohl für Bescheide des gleichen Vz zur ESt, zur KSt, über die Feststellung von Einkün...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 2.2.1.1.1 Zwei-Konten-Modell

Rz. 137 Das erste Alternativmodell zur gesetzlich vorgesehenen Kontenaufteilung kommt mit 2 Konten aus. Dabei wird das erste Konto – das sog. Kapitalkonto I – als festes Kapitalkonto geführt.[1] Auf ihm wird in der Regel die vereinbarte Einlage des Gesellschafters verbucht; nach diesem starren Betrag richten sich anschließend die Beteiligungsverhältnisse zwischen den Gesells...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 2.5.3.3 Person der Verrechnung (Verrechnungsberechtigter)

Rz. 227 Eine Verrechnung i. S. d. § 15a Abs. 2 EStG kann grundsätzlich nur derjenige vornehmen, dem der "Anteil am Verlust der KG" zugerechnet und für den er festgestellt worden ist. Damit bleibt er ein Steuermerkmal des Kommanditisten des Verlustjahres einerseits, Bestandteil des KG-Anteils andererseits. Wird dieser Anteil später auf eine andere Person übertragen, bevor ein...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 2.2.2.1 Einbeziehung von Ergänzungs- und Sonderbilanzen

Rz. 157 Unter dem Gesichtspunkt des eigenen Aufwands und des Haftungseinschlusses für alle Wirtschaftsgüter der Gesamthandsbilanz wird die Einbeziehung der Werte einer Ergänzungsbilanz in das Kapitalkonto für Zwecke des § 15a EStG deutlich und einsichtig. Diese Werte, die lediglich eine positive oder negative Ergänzung zum Buchwert der Wirtschaftsgüter bilden, dienen gleichf...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 2.1.2 Abweichende Haftungsvereinbarungen

Rz. 114 Nach den Vorstellungen des HGB spielt der Kommanditist im Rahmen der KG eine untergeordnete Rolle; er tritt im Normalfall als Geldgeber auf, während die Geschäfte vom Komplementär geführt werden, der dadurch und durch sein eigenes finanzielles Engagement die Geschicke der KG zur Hauptsache bestimmt. Rz. 115 Diese Verhältnisse haben sich in der Praxis seit längerem völ...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 12 Anwendung des Gesetzes i. d. F. des Gesetzes vom 4.11.2016 (§ 37 Abs. 12 ErbStG)

Rz. 32 Die §§ 10, 13a–13d, 19a, 28 und 28a ErbStG finden nach gem. § 37 Abs. 12 S. 1 ErbStG [1] auf alle Erwerbe Anwendung, für die die Steuer nach dem 30.6.2016 entsteht. Nach § 37 Abs 12 Nr. 2 ErbStG findet § 13a Abs. 1 S. 3 und 4 ErbStG in der Fassung des Gesetzes vom 4.11.2016 ebenfalls auf frühere Erwerbe Anwendung, für die die Steuer nach dem 30.6.2016 entsteht. Ebenso ...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 11 Erstmalige Anwendung des Gesetzes zur Neuregelung des Kulturschutzrechts (§ 37 Abs. 11 ErbStG)

Rz. 31 Durch das Gesetz zur Neuregelung des Kulturgutschutzrechts[1] wurde § 13 Abs. 1 Nr. 2b bb ErbStG geändert. Diese Neuregelung in der ab 6.8.2016 geltenden Fassung ist auf Erwerbe anzuwenden, für die die Steuer nach dem 5.8.2016 entsteht.mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Fischer/Pahlke/Wachter, ErbStG § 37 Anwendung des Gesetzes

1 Inkrafttreten (§ 37 Abs. 1 ErbStG) Rz. 1 § 37 Abs. 1 ErbStG wurde durch das WachstBeschlG[1] geändert und bestimmt den zeitlichen Anwendungsbereich der durch das WachstBeschlG geänderten Fassung des ErbStG. Diese Fassung ist auf Erwerbe anzuwenden, für die die Steuer nach dem 31.12.2009 entsteht; dieser für die Steuerentstehung maßgebende Zeitpunkt ergibt sich aus § 9 ErbSt...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Kassenprüfer (WEMoG)

Das Wohnungseigentumsgesetz sieht keinen Kassenprüfer vor. Der Grund ist plausibel, da die Wohnungseigentümer einen Verwaltungsbeirat bestellen können. Seit Inkrafttreten des WEMoG am 1.12.2020 sind die Wohnungseigentümer nach § 29 Abs. 1 WEG nicht mehr gezwungen, eine bestimmte Zahl von Wohnungseigentümern zum Beirat zu bestellen. Sie können die Zahl der Beiräte vielmehr fl...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 15 Vermeidung von Umsatzsteuerausfällen beim Handel im Internet und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften (§ 37 Abs. 16 ErbStG)

Rz. 35 Durch das Gesetz vom 11.12.2018[1] wurden § 19a, § 28 und § 28a ErbStG geändert. Die § 19a und § 28 ErbStG finden gem. § 37 Abs. 16 S. 1 ErbStG auf Erwerbe Anwendung, für die die Steuer nach dem 14.12.2018 entsteht. § 28a ErbStG in der Fassung des Gesetzes vom 11.12.2018 findet gem. § 37 Abs. 16 S. 2 ErbStG auf Erwerbe Anwendung, für die der Erlass erstmals nach dem 1...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 14 Anwendung des § 13 Abs. 1 Nr. 18 Buchst. a (§ 37 Abs. 15 ErbStG)

Rz. 34 Gem. § 37 Abs. 15 ErbStG [1] sind nach dem 29.7.2017 Parteien nicht mehr begünstigt, die gem. § 18 Abs. 7 ParteienG von der staatlichen Teilfinanzierung wegen festgestellter verfassungsfeindlicher Betätigung ausgeschlossen sind.mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 9 Erstmalige Anzeigepflicht für die Erteilung des Europäischen Nachlasszeugnisses (§ 37 Abs. 9 ErbStG)

Rz. 29 § 34 Abs. 2 Nr. 2 ErbStG ist auf Erwerbe anzuwenden, für die die Steuer nach dem 16.8.2015 entsteht. Dieser Zeitpunkt der erstmaligen Anwendung ist abgestimmt auf die am 17.8.2015[1] in Kraft getretenen Regelungen über das Europäische Nachlasszeugnis in §§ 35 ff. des Internationalen Erbrechtsverfahrensgesetzes (IntErbRVG).mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 2 Weitergeltung von § 25 ErbStG a. F. (§ 37 Abs. 2 ErbStG)

Rz. 10 § 37 Abs. 2 S. 1 ErbStG betrifft die Anwendung des vormaligen § 25 Abs. 1 Buchst. a ErbStG.[1] Nach dieser Vorschrift konnte bei nutzungs- oder rentenbelasteten Erwerben eine Aussetzung der Besteuerung bis zum Erlöschen der Belastung beantragt werden. Hierbei verbleibt es für die noch nicht abgeschlossenen Fälle.[2] Die Steuer ist nach Maßgabe des ErbStG 1996 zu berec...mehr