Fachbeiträge & Kommentare zu Gesetz

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Direktversicherung / Zusammenfassung

Begriff Bei einer Direktversicherung schließt der Arbeitgeber als Versicherungsnehmer auf das Leben des Arbeitnehmers eine Lebens- bzw. Rentenversicherung ab. Der Arbeitnehmer oder seine Hinterbliebenen sind hinsichtlich der Versorgungsleistungen des Versicherers ganz oder zum Teil bezugsberechtigt. Als Versorgungsleistungen kommen Leistungen der Alters-, Invaliditäts- oder ...mehr

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Gesamtvergütungsmodell: Var... / 1 Einleitung

Die variable Vergütung ist begrifflich schwer zu fassen. Sie umfasst prinzipiell sämtliche Formen der nicht fixen Vergütung. Hierzu zählen Tantiemen, Boni, Prämien, Rewards, Benefits, Zulagen, Provisionen, Aufmerksamkeiten, Gratifikationen, Aktien und Aktienoptionen sowie monetäre und nicht-monetäre Incentives, nicht aber kollektiv vereinbarte Lohnzuschläge wie Akkordlohn, Ü...mehr

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Gesamtvergütungsmodell: Var... / Zusammenfassung

Überblick Variable Vergütungsbestandteile sind neben der Grundvergütung und den Sozial- und Nebenleistungen die dritte Säule einer modernen Vergütungspolitik. Der Arbeitgeber hat dabei sehr differenzierte Möglichkeiten, seine Mitarbeiter variabel zu vergüten. Die Variabilität kann sich auf die individuelle Leistung des Arbeitnehmers oder einer Gruppe beziehen – hier sind die...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 286a Glaub... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Regelung wurde eingefügt durch Art. 1 Nr. 108 des Gesetzes zur Herstellung der Rechtseinheit in der gesetzlichen Renten- und Unfallversicherung (Renten-Überleitungsgesetz – RÜG) v. 25.7.1991 (BGBl. I S. 1606). Sie trat zum 1.1.1992 in Kraft. Sie ersetzt die Verordnung über die Feststellung von Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung bei verlorenen, zerst...mehr

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Vollmachten in der GmbH: Re... / 7 Gesetze, Richtlinien und Urteile

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Beratungskosten / 1.3 Inkassokosten: Mit betrieblichem Bezug sind Inkassokosten als Betriebsausgaben abziehbar

Die Einschaltung eines Inkassobüros kommt in Betracht vor Inanspruchnahme anwaltlicher/gerichtlicher Hilfe oder nach Vorlage einer "titulierten" Forderung (Vollstreckungsbescheid, Urteil). Die Kosten, die dem Unternehmer durch die vorgerichtliche Beauftragung eines Inkassobüros entstehen, werden von vielen Gerichten nicht als erstattungsfähig angesehen, sodass es günstiger sein...mehr

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Vollmachten in der GmbH: Re... / Einführung

Der Geschäftsführer ist als gesetzlicher Vertreter der GmbH meist nicht in der Lage, alle Geschäfte des Unternehmens selbst zu tätigen. Insbesondere für die Abwicklung der "Tagesgeschäfte" oder von Spezialaufgaben werden daher die Pflichten an andere Personen, im Regelfall andere Arbeitnehmer, delegiert. In diesen Fällen spricht man von einer Stellvertretung oder von der Ert...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Partnerschaftsgesellschaft / Zusammenfassung

Begriff Eine Partnerschaftsgesellschaft (PartG) ist vor allem eine für den Zusammenschluss von freiberuflich Tätigen geeignete Gesellschaftsform. Die PartG als relativ neue Rechtsform wurde speziell auf die Bedürfnisse der Angehörigen freier Berufe zugeschnitten, sodass diese nicht mehr zwingend auf eine GbR oder eine Kapitalgesellschaft zurückgreifen müssen. Insbesondere is...mehr

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Vollmachten in der GmbH: Re... / 2.1 Umfang der Handlungsvollmacht

Der Umfang der Handlungsvollmacht ist im Innenverhältnis, genau wie bei anderen Vollmachten, frei bestimmbar. Dies schränkt die Vollmacht im Außenverhältnis aber nur selten ein. Vielmehr kommt es darauf an, inwieweit der Vertragspartner auf das Bestehen der Vollmacht vertrauen durfte. Dies ist im Fall der Handlungsvollmacht zum Teil durch das Gesetz vorgegeben. Das Gesetz be...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Partnerschaftsgesellschaft / 1.2 Partner

Von besonderer Bedeutung bei der PartG ist die Frage, wer Partner in dieser Gesellschaftsform sein kann. Dieser elementare Punkt ist gesetzlich geregelt.[1] Danach ist der Zugang in eine PartG nur für Angehörige der freien Berufe möglich. Folgende selbstständig ausgeübte Berufe werden vom Gesetz konkret als freie Berufe aufgeführt – zur besseren Übersicht untergliedert in die...mehr

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Beratungskosten / 1.1 Rechtsanwaltskosten: Wann Rechtsanwaltskosten als Betriebsausgaben gebucht werden

Rechtsanwaltskosten entstehen im Zusammenhang mit einer vorsorglichen Beratung oder bei konkretem Anlass außergerichtlich oder im Rahmen eines Prozesses. Praxis-Beispiel Wann Rechtsanwaltskosten Betriebsausgaben sind Unternehmer lässt sich über die neuesten Vorschriften im Arbeitsrecht (z. B. Mindestlohn, Kurzarbeit wegen Angriffskrieg gegen Ukraine) informieren oder neue Arbe...mehr

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Gefährdungsbeurteilung psyc... / 2.1 Gesetzliche Grundlagen

Der Arbeitgeber ist gemäß Arbeitsschutzgesetz dazu verpflichtet, eine Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen durchzuführen. Die rechtlichen Vorgaben zur Gefährdungsbeurteilung gelten allerdings nur im Hinblick auf die Beurteilung der Belastungen, nicht der Beanspruchungen.[1] Das bedeutet, dass nur untersucht werden muss, wie ein Belastungsfaktor auf die Gesundheit de...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Partnerschaftsgesellschaft / 5 Veränderungen

Wie jede Gesellschaft, so wird auch eine PartG in ihrem Bestand nicht unverändert bleiben; denkbar ist z. B., dass ein neuer Partner in die Gesellschaft eintritt, einer der bisherigen Partner ausscheidet, mehrere PartG zu einer PartG fusionieren oder eine PartG sich in mehrere PartG aufspaltet. Vorbehaltlich dessen, dass der Partnerschaftsvertrag eine anders lautende Regelung ent...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Partnerschaftsgesellschaft / 3.2 Betriebsvermögen

Zum Betriebsvermögen einer PartG rechnet zunächst das Gesamthandsvermögen der Gesellschaft. Zusätzlich sind aber auch von einem Partner an die PartG überlassene Wirtschaftsgüter dem steuerlichen Betriebsvermögen zuzurechnen – das sog. Sonderbetriebsvermögen. Hinweis Keine Änderung durch MoPeG Zwar ist durch das MoPeG[1] die gesamthänderische Bindung zugunsten von Eigentum einer...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Partnerschaftsgesellschaft / 2.4 Geschäftsführung

Zur Geschäftsführung ist grundsätzlich jeder Partner berechtigt, jedoch kann dies im Partnerschaftsvertrag abweichend geregelt werden. Denn anders als bei der eigentlichen Berufsausübung, ist es für den Bereich der Geschäftsführung möglich, einzelne Partner davon auszuschließen. Das Gesetz umschreibt dies mit "sonstige Geschäfte", zu denen eine eingeschränkte Berechtigung ge...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Vollmachten in der GmbH: Re... / 2.3.3 Besonderheit Kündigung

Das Gesetz nennt bei einseitigen Rechtsgeschäften, insbesondere bei Kündigungen, eine Besonderheit: Der Bevollmächtigte hat seine Vollmachtsurkunde auf Aufforderung des anderen Teils sofort vorzulegen. Anderenfalls kann die Erklärung durch den anderen sofort zurückgewiesen werden, mit der Wirkung, dass das Rechtsgeschäft unheilbar unwirksam ist. Die Vorlage einer Kopie der V...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Vollmachten in der GmbH: Re... / 2.4 Vertretung ohne Vertretungsmacht

Wie bereits kurz angeführt, kann auch ein Nicht-Bevollmächtigter das Unternehmen wirksam vertreten. Das Gesetz unterscheidet zwischen 2 Grundarten, in denen auch ein Vertreter ohne (hinreichende) Vollmacht das Unternehmen wirksam vertreten kann. Dies ist dann der Fall, wenn der Nicht-Bevollmächtigte sich als solcher ausgibt und im Namen des Unternehmens auftritt, der Geschäft...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Betriebliche Notfallplanung / 5 Auskünfte an Behörden und die Öffentlichkeit

Notfälle sind besondere Situationen. Sie sind u. a. geprägt von verschiedenen Faktoren, wie Ungewissheit, Aufregung, Zeitdruck und Informationsflut. Es ist daher wichtig, das Verhalten in Notfallsituationen zu üben. Festgelegte Abläufe müssen sich einprägen, damit sie "im Fall der Fälle" auch eingehalten werden. Gerade Auskünfte und die Kommunikation mit externen Stellen, wi...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Betriebliche Notfallplanung / 3.2.3 Umweltgefährdungen/Umweltschutzmaßnahmen

Gibt es Gefährdungen für die Umwelt? Diese können z. B. folgende Bereiche betreffen: Luftverunreinigungen (z. B. durch Abluft aus Verbrennungsprozessen), Gewässer-/Bodenverunreinigungen (z. B. durch auslaufende Chemikalien, defekte Abwasserbehandlungen, kontaminiertes Kühlwasser), Lärm. Die Anforderungen sind z. B. durch das Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG), das Wasserhau...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Beratungskosten / Zusammenfassung

Begriff Zu den Beratungskosten des Unternehmers gehören u. a. die Kosten der Rechtsverfolgung, die durch Beratung, Vertretung oder Prozessführung bei Verfolgung betrieblicher Ansprüche entstehen oder bei der Abwehr gegen den Betrieb gerichteter Ansprüche anfallen. Ein Großteil der Beratungskosten entfällt auf den beauftragten Steuerberater. Gesetze, Vorschriften und Rechtspr...mehr

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Jung, AsylbLG § 15 Übergangsregelung zum Zweiten Gesetz zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch Art. 5 Nr. 8 des Zweiten Gesetzes zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht v. 15.8.2019 (BGBl. I S. 1294) mit Wirkung zum 21.8.2019 eingeführt. 1 Allgemeines Rz. 2 Die Übergangsregelung steht im Zusammenhang mit der in § 2 Abs. 1 normierten Wartefrist, nach deren Ablauf der Leistungsberechtigte die im Vergleich zu den Re...mehr

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Sauer, SGB III § 458 Gesetz... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch das Gesetz zur Stärkung der Aus- und Weiterbildungsförderung v. 17.7.2023 (BGBl. I Nr. 191) mit Wirkung zum 1.4.2024 in das SGB III eingefügt.mehr

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Sauer, SGB III § 458 Gesetz zur Stärkung der Aus- und Weiterbildungsförderung

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch das Gesetz zur Stärkung der Aus- und Weiterbildungsförderung v. 17.7.2023 (BGBl. I Nr. 191) mit Wirkung zum 1.4.2024 in das SGB III eingefügt. 1 Allgemeines Rz. 2 § 458 enthält eine Übergangsregelung zum neu ab 1.4.2024 eingeführten Mobilitätszuschuss nach § 73a. Den Mobilitätszuschuss kann demnach auch bei Vorliegen der mate...mehr

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Sauer, SGB III § 458 Gesetz... / 1 Allgemeines

Rz. 2 § 458 enthält eine Übergangsregelung zum neu ab 1.4.2024 eingeführten Mobilitätszuschuss nach § 73a. Den Mobilitätszuschuss kann demnach auch bei Vorliegen der materiellen Voraussetzungen des § 73a ein Auszubildender im ersten Jahr der förderungsfähigen Berufsausbildung nicht erhalten, wenn diese vor dem 1.4.2024 begonnen hat.mehr

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Jung, AsylbLG § 15 Übergang... / 3 Literatur

Rz. 5 Deibel, Die Neuregelungen im Asylbewerberleistungsrecht 2019, ZFSH/SGB 2019, 541. Kötter, Die aktuelle Rechtsprechung zum Asylbewerberleistungsgesetz seit dem 2. Gesetz zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht und dem 3. Asylbewerberleistungsgesetz-Änderungsgesetz, info also 2021, 154.mehr

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Sauer, SGB III § 458 Gesetz... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Der Mobilitätszuschuss im ersten Jahr förderungsfähiger Berufsausbildungen nach § 73a ist eine ab 1.4.2024 mögliche neue finanzielle Leistung der Arbeitsförderung. Die Höhe des Mobilitätszuschusses richtet sich nach den erforderlichen Fahrkosten für 2 monatliche Familienheimfahrten. Dieser Umfang ist erst im Gesetzgebungsverfahren durch den zuständigen BT-Ausschuss vor...mehr

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Jung, AsylbLG § 15 Übergang... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch Art. 5 Nr. 8 des Zweiten Gesetzes zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht v. 15.8.2019 (BGBl. I S. 1294) mit Wirkung zum 21.8.2019 eingeführt.mehr

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Jung, AsylbLG § 15 Übergang... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Die Übergangsregelung begünstigt diejenigen, die am 21.8.2019 die Wartefrist von 15 Monaten (nach zuvor geltendem Recht), nicht aber die Wartefrist von 18 Monaten (nach dem ab 21.8.2019 geltenden Recht) erfüllt hatten. Maßgeblich ist die Erfüllung der Voraussetzungen zum Stichzeitpunkt, nicht die bereits erfüllte Auszahlung von Leistungen oder deren Bewilligung. Zu den...mehr

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Sauer, SGB II § 80 Übergangsregelung aus Anlass des Gesetzes zur Regelung des Sozialen Entschädigungsrechts

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Durch das Gesetz zur Anpassung des Zwölften und des Vierzehnten Buches Sozialgesetzbuch und weiterer Gesetze v. 22.12.2023 (BGBl. I Nr. 408) wurde eine neue Vorschrift als § 80 in das SGB II eingefügt. Das berührt nicht die ursprünglich durch das Neunte Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch – Rechtsvereinfachung – sowie zur vorüberg...mehr

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Jung, AsylbLG § 15 Übergang... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Übergangsregelung steht im Zusammenhang mit der in § 2 Abs. 1 normierten Wartefrist, nach deren Ablauf der Leistungsberechtigte die im Vergleich zu den Regelleistungen nach §§ 3 bis 4 günstigeren Analogleistungen nach § 3 i. V. m. den Vorschriften des SGB XII beanspruchen kann. Diese Wartefrist wurde mit Inkrafttreten des o. g. Gesetzes am 21.8.2019 von 15 Monaten ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 3 Leistung... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Abs. 3 Nr. 2 wurde zum 1.1.1998 neu gefasst durch das 1. SGB III-ÄndG v. 16.12.1997 (BGBl. I S. 2970). Abs. 1 bis 3 und Abs. 5 wurden zum 1.7.2001 geändert durch das SGB IX v. 19.6.2001 (BGBl. I S. 1046). Zum 1.1.2002 wurde Abs. 1 Nr. 2 und 6 geändert, Abs. 2 Nr. 2 neu gefasst, Abs. 3 Nr. 1 geändert und Nr. 6 und 7 angefügt, Abs. 4 geändert durch das Job-AQTIV-Gesetz v. ...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 80 Übergang... / 2.1 Förmliche Entwicklung der Übergangsvorschrift

Rz. 3 Die Vorschrift stellt im Ergebnis die Übergangsregelung aus Art. 33 Nr. 2 des Gesetzes über die Entschädigung der Soldatinnen und Soldaten und zur Neuordnung des Soldatenversorgungsrechts v. 20.8.2021 (BGBl. I S. 3932) wieder her. Damit war in das SGB II eine Vorschrift als § 84 (Übergangsregelung aus Anlass des Gesetzes zur Regelung des Sozialen Entschädigungsrechts) ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 151 Bemess... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch das Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt v. 20.12.2011 (BGBl. I S. 2854) mit Wirkung zum 1.4.2012 von § 131 nach § 151 überführt. § 131 wurde zum 1.1.2005 durch das Dritte Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 23.12.2003 (BGBl. I S. 2848) neu gefasst; Abs. 4 ist allerdings bereits zum 1.1.2004 in K...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 22 Bedarfe ... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist mit Art. 1 des Vierten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 24.12.2003 (BGBl. I S. 2954) am 1.1.2005 (Art. 61 Abs. 1 des genannten Gesetzes) in Kraft getreten. Durch das Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze v. 24.3.2006 (BGBl. I S. 558) sind mit Wirkung zum 1.4.2006 Abs. 2a und Abs. 6 angefügt...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 11a Nicht z... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch das Gesetz zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch v. 24.3.2011 (BGBl. I S. 453) mit Wirkung zum 1.4.2011 in das SGB II eingefügt. Dabei wurde § 11 in der bis zum 31.3.2011 geltenden Fassung in die §§ 11 (Neufassung), 11a und 11b aufgegliedert. Durch das Neunte Gesetz zur Änderung des ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 81 Grundsatz / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch das Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt v. 20.12.2011 mit Wirkung zum 1.4.2012 von § 77 nach § 81 überführt. § 77 wurde zum 1.1.2003 durch das Erste Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 23.12.2002 (BGBl. I S. 4607) neu gefasst. § 77 Abs. 3 wurde zum 1.1.2004 geändert und Abs. 1 zum 1.1.2005 neu ge...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 82 Förderu... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist durch das Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt v. 20.12.2011 mit Wirkung zum 1.4.2012 von § 417 nach § 82 überführt worden. § 417 war durch das Job-AQTIV-Gesetz v. 10.12.2001 (BGBl. I S. 3443) mit Wirkung zum 1.1.2002 neu gefasst worden. § 417 Abs. 1 Nr. 5 und Abs. 2 wurden mit Wirkung zum 31.12.2005 durch das 5. SGB III-Än...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 325 Wirkun... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Abs. 4 ist zum 1.1.1998 durch das Gesetz zur Förderung der ganzjährigen Beschäftigung im Baugewerbe v. 22.10.1997 (BGBl. I S. 2486) und zum 1.11.1999 durch das Gesetz zur Neuregelung der Förderung der ganzjährigen Beschäftigung in der Bauwirtschaft v. 23.11.1999 (BGBl. I S. 2230) geändert worden. Zum 1.1.2004 wurden durch das Dritte Gesetz für moderne Dienstleistungen a...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 323 Antrag... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Abs. 2 ist zum 1.1.1998 durch das Gesetz zur Förderung der ganzjährigen Beschäftigung im Baugewerbe v. 22.10.1997 (BGBl. I S. 2486) und zum 1.1.2001 durch das Einmalzahlungs-Neuregelungsgesetz v. 21.12.2000 (BGBl. I S. 1971) geändert worden. Das Dritte Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 23.12.2003 (BGBl. I S. 2848) änderte zum 1.1.2004 Abs. 2 und zum...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 9 A... / 1.1 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift enthält Regelungen, nach denen bestimmte Beträge bei der Ermittlung des Einkommens abziehbar sind. Entsprechende Regelungen waren vor dem Inkrafttreten des KStG 1977 im Wesentlichen in § 11 KStG 1975 enthalten. Die früher auch in § 11 KStG 1975 normierte Behandlung der versicherungstechnischen Rückstellungen ist nunmehr modifiziert in den §§ 20-21a KStG ...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 11a Nicht z... / 2.2 Nicht zu berücksichtigendes Einkommen nach Abs. 1

Rz. 22 Abs. 1 HS 1 regelt zunächst, dass Leistungen nach dem SGB II selbst nicht als Einkommen zu berücksichtigen sind. Diese Leistungen haben ihre Rechtsgrundlage im SGB II selbst. Dadurch wird z. B. verhindert, dass das Einstiegsgeld als eine Leistung zur Eingliederung in Arbeit sinnwidrig die Leistungen zum Lebensunterhalt mindert, die trotz der Erwerbstätigkeit noch zur ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 153 Leistu... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch das Dritte Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 23.12.2003 (BGBl. I S. 2848) zum 1.1.2005 neu gefasst. In ihr sind die früheren §§ 136 (Leistungsentgelt) und 137 (Leistungsgruppe), die durch dasselbe Gesetz aufgehoben wurden, aufgegangen. Durch das Vierte Gesetz zur Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Ge...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 11b Absetzb... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch das Gesetz zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch v. 24.3.2011 (BGBl. I S. 453) mit Wirkung zum 1.4.2011 in das SGB II eingefügt. Dabei wurde § 11 in die §§ 11 (Neufassung), 11a und 11b aufgegliedert. Abs. 1 wurde mit Wirkung zum 1.4.2012 durch das Gesetz zur Verbesserung der Einglied...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 12 Zu berüc... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift trat mit Art. 1 des Vierten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 24.12.2003 (BGBl. I S. 2954) am 1.1.2005 (Art. 61 Abs. 1 des genannten Gesetzes) in Kraft. Abs. 2 Nr. 1 wurde geändert und Nr. 1a eingefügt durch das Vierte SGB III-ÄndG v. 19.11.2004 (BGBl. I S. 2902), die Änderungen wurden zum 1.1.2005 wirksam. In Abs. 2 wurden die Grun...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 24 Abweiche... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift trat mit Art. 1 des Vierten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 24.12.2003 (BGBl. I S. 2954) am 1.1.2005 als § 23 (Art. 61 des genannten Gesetzes) in Kraft. Abs. 4 wurde zwischenzeitlich durch das Kommunale Optionsgesetz v. 30.7.2004 (BGBl. I S. 2014) zum 6.8.2004 (Art. 1 Nr. 12a, Art. 17) angefügt. Diese Änderung wurde jedoch erst mi...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 22 Bedarfe ... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift regelt die Leistungen zur Deckung der Bedarfe für Unterkunft und Heizung einschließlich damit zusammenhängender Kosten zur Wohnraumbeschaffung. Unterkunft und Heizung sind elementare Bestandteile des Lebensunterhalts und des Existenzminimums (Recht auf angemessenen Wohnraum, verbrieft als Menschenrecht auf Wohnen als Teil des Rechts auf einen angemessene...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 27 Versich... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Abs. 1 Nr. 1 wurde zum 1.1.1998 geändert, Abs. 3 Nr. 4 und Abs. 5 eingefügt durch das 1. SGB III-ÄndG v. 16.12.1997 (BGBl. I S. 2970). Abs. 2 Satz 1 wurde zum 1.4.1999 neu gefasst durch das Gesetz zur Neuregelung der geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse v. 24.3.1999 (BGBl. I S. 388). Abs. 2 Satz 2 Nr. 3 wurde zum 1.7.2001 geändert durch das SGB IX v. 19.6.2001 (BGBl....mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 11a Nicht z... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift regelt, welche Einnahmen nicht als Einkommen nach § 11 zu berücksichtigen sind. Dabei handelt es sich um Leistungen, Renten, Entschädigungen und Zuwendungen. § 11a durchbricht den Grundsatz, dass alle Einnahmen zu berücksichtigen sind. Der Gesetzgeber fasst in dieser Regelung zusammen, welche Einnahmen er wegen ihrer Bestimmung oder Motivation kraft Gese...mehr

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Sauer, SGB II § 11b Absetzb... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift regelt, welche Einnahmen, Abzüge, Beiträge und Aufwendungen bei der Berücksichtigung von Einkommen vor der Anrechnung auf den Bedarf der Bedarfsgemeinschaft von den Einnahmen abzusetzen sind. Das setzt voraus, dass die Einnahme als zu berücksichtigendes Einkommen zu qualifizieren ist. Dazu werden Regelungen nicht nur in § 11b, sondern auch in den §§ 11, 1...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 311 Anzeig... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift wurde zum 1.1.2004 durch das Dritte Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 23.12.2003 (BGBl. I S. 2848) sowie zum 1.1.2005 durch das Vierte Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 24.12.2004 (BGBl. I S. 2954) geändert. Die Vorschrift wurde durch das Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt v. 20.12.2...mehr