Fachbeiträge & Kommentare zu Gesetz

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Sauer, SGB II § 80 Übergang... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Durch das Gesetz zur Anpassung des Zwölften und des Vierzehnten Buches Sozialgesetzbuch und weiterer Gesetze v. 22.12.2023 (BGBl. I Nr. 408) wurde eine neue Vorschrift als § 80 in das SGB II eingefügt. Das berührt nicht die ursprünglich durch das Neunte Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch – Rechtsvereinfachung – sowie zur vorübergehenden Aussetzung ...mehr

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Jung, AsylbLG § 3 Grundleis... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist 1993 in Kraft getreten und bereits durch das Erste Gesetz zur Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes v. 26.5.1997 (BGBl. I S. 1130) mit Wirkung zum 1.6.1997 dahingehend geändert worden, dass eine Sonderregelung für in Abschiebehaft genommene Leistungsberechtigte geschaffen wurde (Abs. 1 Satz 5). Geändert wurde auch Abs. 2, der lange unverändert g...mehr

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Sauer, SGB III § 313 Nebene... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Abs. 1 wurde zum 1.1.2004 redaktionell und zum 1.1.2005 inhaltlich durch das Dritte Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 23.12.2003 (BGBl. I S. 2848) und das Vierte Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 24.12.2003 (BGBl. I S. 2954) geändert. Abs. 3 wurde durch das Gesetz zur Förderung ganzjähriger Beschäftigung v. 24.4.2006 (BGBl. I S....mehr

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Sauer, SGB III § 321 Schade... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Nr. 2 wurde mit Wirkung zum 1.7.2001 durch das SGB IX v. 19.6.2001 (BGBl. I S. 1046) geändert. Durch das Dritte Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 23.12.2003 (BGBl. I S. 2848) ist Nr. 3 zum 1.1.2004 neu gefasst und die Vorschrift im Übrigen redaktionell angepasst worden. Nr. 3 wurde mit Wirkung zum 1.11.2006 durch das Gesetz zur Förderung der ganzjähr...mehr

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Sauer, SGB III § 25 Beschäf... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Zum 24.12.2000 wurde Abs. 2 Satz 2 geändert durch das SGÄndG v. 19.12.2000 (BGBl. I S. 1815). Abs. 1 Satz 2 wurde mit Wirkung zum 1.1.2002 angefügt durch das Job-AQTIV-Gesetz v. 10.12.2001 (BGBl. I S. 3443). Abs. 2 wurde mit Wirkung zum 1.2.2006 durch das Dritte Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 23.12.2003 (BGBl. I S. 2848) geändert. Abs. 2 Satz 3 w...mehr

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Sauer, SGB III § 320 Berech... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Abs. 1, 2, 4 und 5 wurden redaktionell angepasst, Abs. 3 geändert und Abs. 4a zum 1.1.2004 eingefügt durch das Dritte Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 23.12.2003 (BGBl. I S. 2848). Zum 1.11.2006 wurden Abs. 1 und 4 neu gefasst und Abs. 3 geändert durch das Gesetz zur Förderung ganzjähriger Beschäftigung v. 24.4.2006 (BGBl. I S. 926). Abs. 1 wurde mi...mehr

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Sauer, SGB III § 327 Grundsatz / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Abs. 3 ist zum 1.11.1999 durch das Gesetz zur Neuregelung der ganzjährigen Beschäftigung in der Bauwirtschaft v. 23.11.1999 (BGBl. I S. 2230) geändert worden. Zum 1.1.2004 wurde die Vorschrift durch das Dritte Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 23.12.2003 (BGBl. I S. 2848) redaktionell angepasst, Abs. 1 und 2 wurden geändert sowie Abs. 5 und 6 neu ge...mehr

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Sauer, SGB III § 9 Ortsnahe... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Abs. 2 Sätze 3 bis 5 wurde zum 1.1.2003 angefügt durch das Erste Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 23.12.2002 (BGBl. I S. 4607) und Abs. 1 und 2 zum 1.1.2004 redaktionell geändert, Abs. 3 neu gefasst durch das Dritte Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 23.12.2003 (BGBl. I S. 2848). Abs. 1a wurde zum 1.1.2005 eingefügt durch das V...mehr

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Sauer, SGB III § 330 Sonder... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Zum 1.1.2002 wurden Abs. 3 Satz 2 durch das Job-AQTIV-Gesetz v. 10.12.2001 (BGBl. I S. 3443) geändert und Abs. 5 durch das 6. SGG-ÄndG (BGBl. I S. 2144) aufgehoben. Abs. 3 Satz 2 ist zum 1.1.2003 geändert worden durch das Erste Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 23.12.2002 (BGBl. I S. 4607). Das Dritte Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmar...mehr

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Sauer, SGB II § 44a Festste... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch Art. 1 des Vierten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 24.12.2003 (BGBl. I S. 2954) zum 1.1.2005 in Kraft gesetzt. Zum 1.8.2006 wurde § 44a durch das Gesetz zur Fortentwicklung der Grundsicherung für Arbeitsuchende v. 20.7.2006 (BGBl. I S. 1706) neu gefasst. Abs. 1 Satz 3 wurde zum 1.8.2006 durch das BetriebsrentenG v. 2....mehr

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Sauer, SGB III § 141 Arbeit... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch das Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt v. 20.12.2011 (BGBl. I S. 2854) mit Wirkung zum 1.4.2012 von § 122 nach § 141 überführt. Mit Wirkung zum 1.8.1998 wurde § 122 Abs. 2 Nr. 3 aufgehoben und Abs. 3 geändert durch das 2. SGB III-ÄndG v. 21.7.1999 (BGBl. I S. 1648). § 122 Abs. 1 Satz 2 wurde mit Wirkung zum 1.1.2...mehr

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Sauer, SGB III § 82 Förderu... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Ein hoher Beschäftigungsstand und eine anhaltend hohe Nachfrage nach qualifizierten Arbeitskräften lässt den Arbeitsmarkt in Deutschland nach der in der Gesetzesbegründung zum Qualifizierungschancengesetz geäußerten Auffassung der Bundesregierung auf Vollbeschäftigung zusteuern. Zugleich wird aber auf den sich in immer kürzeren Abständen wandelnden Arbeitsmarkt hingewi...mehr

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Sauer, SGB II § 16k Ganzhei... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Durch das Zwölfte Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze – Einführung eines Bürgergeldes (Bürgergeld-Gesetz) v. 16.12.2022 (BGBl. I S. 2328) wurde die Vorschrift mit Wirkung zum 1.7.2023 in das SGB II eingefügt. Durch das Gesetz zur Anpassung des Zwölften und des Vierzehnten Buches Sozialgesetzbuch und weiterer Gesetze v. 22.12.2023 ...mehr

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Sauer, SGB II § 18 Örtliche... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Abs. 1 und 2 der Vorschrift traten mit Art. 1 des Vierten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 24.12.2003 (BGBl. I S. 2954) am 1.1.2005 (Art. 61 Abs. 1 des genannten Gesetzes) in Kraft, Abs. 4 ist gemäß Art. 61 Abs. 2 dieses Gesetzes i. V. m. Art. 14 Nr. 4 des Kommunalen Optionsgesetzes am 1.1.2004 in Kraft getreten. Abs. 1a war zwischenzeitlich durc...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 10 ... / 1.1 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift enthält Regelungen, nach denen bestimmte Aufwendungen bei der Ermittlung des Einkommens nichtabziehbar sind. Entsprechende Regelungen in § 12 KStG 1975 enthalten, aus dem § 10 KStG 1977 entwickelt worden ist. Als nichtabziehbare Personensteuern führte § 12 Nr. 2 KStG 1975 neben den Steuern vom Einkommen nur die Vermögensteuer auf. In § 10 Nr. 2 KStG 1977...mehr

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Sauer, SGB III § 81 Grundsatz / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift regelt die persönlichen, individuellen Voraussetzungen für eine Förderung der beruflichen Weiterbildung für Arbeitnehmer und den Bildungsgutschein. Die institutionellen Voraussetzungen für die Förderung der beruflichen Weiterbildung, nämlich die Zulassung von Trägern und Maßnahmen, regelt das Fünfte Kapitel (§§ 176 ff.). Die institutionellen Förderungsvo...mehr

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Sauer, SGB II § 22 Bedarfe ... / 2.5.1 Regelfall

Rz. 265 Abs. 1 Satz 7 erlaubt Leistungen für Unterkunft und Heizung für einen befristeten Zeitraum auch in unangemessener Höhe, solange keine oder keine zumutbare Möglichkeit besteht, die Aufwendungen auf ein angemessenes Maß zu senken. Durch Einfügung neuer Sätze 2 bis 5 in Abs. 1 durch das 12. SGB II-ÄndG mit Wirkung zum 1.1.2023 ist der frühere Abs. 1 Satz 3 seither zu Abs...mehr

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Sauer, SGB II § 11a Nicht z... / 2.4 Zweckbestimmte Einnahmen

Rz. 32 Abs. 3 Satz 1 schützt zweckgebundene Einnahmen, die einen anderen Zweck als die Leistungen zum Lebensunterhalt bzw. die Eingliederungsleistungen nach dem SGB II verfolgen. Die Vorschrift stellt die Zweckerreichung sicher. Auf die Herkunft der Einnahmen kommt es grundsätzlich nicht an. An einer Zweckbestimmung fehlt es, wenn der Bezieher von Einkommen weder rechtlich n...mehr

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Sauer, SGB II § 44a Festste... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift regelt die Kompetenzen zur einheitlichen Feststellung der Erwerbsfähigkeit und Hilfebedürftigkeit für die Agenturen für Arbeit und die kommunalen Träger als Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende in der Organisationsform der gemeinsamen Einrichtung nach § 44b. Zur rechtlichen Entwicklung und Gesamtproblematik vgl. BT-Drs. 17/13857. Gegenüber der Fa...mehr

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Sauer, SGB II § 24 Abweiche... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift regelt besondere Sachverhalte, bei denen Leistungen nicht als Zuschuss, sondern als Darlehen und anstatt in Geld als Sachleistung sowie besondere Leistungen neben denen für den Regel- und Mehrbedarf erbracht werden können. Teilweise sind davon Leistungen betroffen, die nicht nach dem SGB XII gewährt werden können. Rechtsstreitigkeiten zum Regelbedarf erö...mehr

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Sauer, SGB III § 3 Leistung... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 § 3 ordnet die Leistungen nach ihren Charakteren bzw. Erbringungsformen und Zielsetzungen, dagegen nicht mehr wie bis zum 31.3.2012 nach den am Geschehen auf dem Arbeitsmarkt maßgeblich beteiligten Gruppen, nämlich der Aufzählung der Leistungen an Arbeitnehmer und Arbeitgeber sowie für Träger als Empfänger bzw. Anspruchsberechtigte. Die Leistungen werden seither vielme...mehr

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Sauer, SGB II § 11a Nicht z... / 2.16 Weitere Tatbestände

Rz. 101a Bausparzinsen sind vor Auszahlung des Guthabens auch dann nicht als Einkommen zu berücksichtigen, wenn der Bausparvertrag vorzeitig gekündigt werden kann. Gutgeschriebene Bausparzinsen stehen bis dahin nicht zur Deckung des Lebensunterhalts zur Verfügung (BSG, Urteil v. 19.8.2015, B 14 AS 43/14 R). Rz. 101b Eine Gutschrift i. S. v. § 22 Abs. 3 ist nicht als Einkommen...mehr

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Sauer, SGB II § 11b Absetzb... / 2.10 Zusätzliche Erwerbstätigkeit von Schülern, Studenten, Freiwilligen und Auszubildenden (Abs. 2b)

Rz. 86k Mit Abs. 2b Satz 1 Nr. 1 und 2 werden junge Menschen in förderungsfähiger Ausbildung nach dem BAföG oder in förderungsfähiger klassischer Berufsausbildung (§ 57 Abs. 1 SGB III), berufsvorbereitender Maßnahme (§ 51 SGB III) bzw. Einstiegsqualifizierung (§ 54a SGB III) mit einem Absetzbetrag von monatlich 520,00 EUR ab 1.7.2023 bzw. 538,00 EUR ab 1.1.2024 (§ 8 Abs. 1a ...mehr

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Sauer, SGB II § 22 Bedarfe ... / 2.9 Umzugskosten

Rz. 362 Wohnungsbeschaffungskosten, Mietkautionen und Umzugskosten können vom kommunalen Träger bzw. der gemeinsamen Einrichtung als Ermessensleistungen nach Abs. 6 übernommen werden. Erstattungsfähig sind nur angemessene Kosten. Dies hat das BSG für Umzugskosten aus der Überlegung abgeleitet, dass ohne die Regelung des Abs. 6 Satz 2 die Umzugskosten in diesen Fällen nach Ab...mehr

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Jung, AsylbLG § 3a Bedarfss... / 2.1.1. Differenzierung nach Bedarfsstufen

Rz. 4 Abs. 1 regelt die Bedarfsstufen für den monatlichen notwendigen persönlichen Bedarf, soweit dieser vollständig durch Geldleistungen gedeckt wird. Der Begriff des notwendigen persönlichen Bedarfs wird in § 3 Abs. 1 Satz 2 legaldefiniert (vgl. § 3 Rz. 15). Es handelt sich um die Leistungen zur Deckung persönlicher Bedürfnisse des täglichen Lebens. Gemeint ist damit insbe...mehr

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Sauer, SGB II § 11b Absetzb... / 2.11 Zusätzlicher Erwerbstätigenfreibetrag (Abs. 3)

Rz. 87 Abs. 3 bestimmt Freibeträge aus dem Erwerbseinkommen eines erwerbsfähigen Leistungsberechtigten. Sie sollen dazu motivieren, die Erwerbstätigkeit auf bedarfsdeckende Beschäftigungen bzw. Tätigkeiten auszuweiten. Um welche Erwerbstätigkeit es sich dabei handelt, ist irrelevant. Freibeträge sind unabhängig von der Bezeichnung der Tätigkeit, von Sozialversicherungspflich...mehr

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Sauer, SGB II § 11b Absetzb... / 2.8 Absetzung bei Ausbildungsförderung und Freiwilligendienst

Rz. 86 Abs. 2 Satz 5 a. F. sah aus Gründen der Vereinfachung und der Gleichbehandlung einen Grundabsetzbetrag von 100,00 EUR wie beim Erwerbseinkommen auch bei den Leistungen der Ausbildungsförderung vor. Damit wurden die Ausgaben nach Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 bis 5 pauschaliert. Geringere tatsächliche Ausgaben für diese Posten veränderten an der Höhe des Grundabsetzbetrages nich...mehr

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Sauer, SGB III § 320 Berech... / 2.5 Arbeitskämpfe

Rz. 16 Im Zusammenhang mit Arbeitskämpfen trachten die Tarifpartner stets danach, die dafür entstehenden Kosten bei sich selbst zu minimieren bzw. bei der Gegenseite zu erhöhen. Deshalb gehen mit Arbeitskämpfen stets Anzeigen über Arbeitsausfall und Antragstellungen auf Kurzarbeitergeld (vgl. auch § 100) und Arbeitslosengeld (vgl. auch § 160) einher. Damit die betroffenen Ag...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 9 A... / 3.4.1 Rechtsentwicklung

Rz. 38 Durch Gesetz v. 8.4.2010[1] wurde der Kreis der Zuwendungsempfänger, der bislang auf inländische Einrichtungen begrenzt war, deutlich erweitert. Nunmehr können nach § 9 Abs. 1 Nr. 2 S. 2ff. KStG unter weiteren Voraussetzungen auch grenzüberschreitende Zuwendungen an Einrichtungen in der EU bzw. im EWR abziehbar sein. Diese Änderung ist ein weiterer Schritt zu einer du...mehr

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Sauer, SGB III § 24 Versich... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Abs. 3 wurde zum 1.1.1998 neu gefasst durch das Rentenreformgesetz 1997 v. 16.12.1997 (BGBl. I S. 2998) und zum 1.4.2006 geändert durch das Gesetz zur Förderung ganzjähriger Beschäftigung v. 24.4.2006 (BGBl. I S. 926). Durch das Gesetz zur Stärkung der Aus- und Weiterbildungsförderung v. 17.7.2023 (BGBl. I Nr. 191) wurde Abs. 3 mit Wirkung zum 1.4.2024 geändert.mehr

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Sauer, SGB II § 11b Absetzb... / 2.2 Absetzbeträge nach Abs. 1

Rz. 21 Abs. 1 regelt, welche Beträge vom Einkommen abzusetzen sind. Dabei handelt es sich vom Charakter her um Abgaben und Versicherungs- bzw. Vorsorgebeiträge, Werbungskosten, den Erwerbstätigenfreibetrag und Unterhaltsleistungen. Die Aufzählung ist abschließend, sie enthält keine Öffnungsklausel. Abzüge nach § 11b verhindern einen entsprechenden Vorwegabzug bei der Ermittl...mehr

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Sauer, SGB III § 25 Beschäf... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift regelt die Versicherungspflicht Beschäftigter. Die Versicherungspflicht sonstiger Personen regelt dagegen erst § 26. Spiegelbildlich dazu regeln die folgenden Vorschriften die Versicherungsfreiheit Beschäftigter (§ 27) und sonstiger Personen (§ 28). Versicherungsfrei sind Personen in einer geringfügigen Beschäftigung, also insbesondere innerhalb der Geri...mehr

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Sauer, SGB II § 11a Nicht z... / 2.12 Nicht zu berücksichtigende Einnahmen nach der Bürgergeld–V

Rz. 55 Bagatellgrenze (§ 1 Abs. 1 Nr. 1 Bürgergeld–V) § 1 Nr. 1 Bürgergeld–V bestimmt eine Bagatellgrenze für regelmäßige und unregelmäßige Einnahmen. Die regelmäßigen Einnahmen sind als einmalige Einnahmen zu behandeln, wenn sie in größeren als monatlichen Zeitabständen anfallen (§ 11 Abs. 2 Satz 3). Die Bagatellgrenze beträgt für jeden Kalendermonat 10,00 EUR. Das gilt inso...mehr

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Sauer, SGB III § 323 Antrag... / 2.5 Kurzarbeitergeld, Transfermaßnahmen, Winterbauleistungen

Rz. 13 Für das Kug, für Leistungen nach den §§ 110, 111 und Winterbauleistungen nach § 102 bestimmt Abs. 2 Satz 1 und 2 allgemein die Schriftform von Anträgen und die Beteiligung der Betriebsvertretung durch eine Stellungnahme. Allerdings ist auch eine elektronische Antragstellung zugelassen. Die Gesetzesbegründung zur Zulassung dieser Form der Antragstellung weist zutreffen...mehr

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Sauer, SGB II § 12 Zu berüc... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift regelt den Umfang der Berücksichtigung von Vermögen. Sie stellt klar, dass verwertbares Vermögen grundsätzlich zur Bestreitung des Lebensunterhaltes einzusetzen ist, bevor die Leistungen nach dem SGB II in Anspruch genommen werden können. Maßgebend sind die vorhandenen aktiven Vermögenswerte, nicht die Bilanz aus aktiven und passiven Vermögenswerten (BSG...mehr

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Sauer, SGB III § 21 Träger / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift wurde zum 1.1.2002 durch das Job-AQTIV-Gesetz v. 10.12.2001 (BGBl. I S. 3443) geändert. Die Vorschrift wurde mit Wirkung zum 1.1.2024 durch Art. 117 des Gesetzes zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts v. 10.8.2021 (BGBl. I S. 3436) erneut geändert.mehr

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Sauer, II, SGB II § 68 Abwe... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch das Gesetz zur Anpassung des Zwölften und des Vierzehnten Buches Sozialgesetzbuch und weiterer Gesetze v. 22.12.2023 (BGBl. I Nr. 408) mit Wirkung zum 1.1.2024 in das SGB II eingefügt.mehr

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Sauer, SGB III § 21 Träger / 2.1 Rechtlicher Status der Träger

Rz. 3 § 21 erkennt natürliche und juristische Personen des privaten wie des öffentlichen Rechts als Träger an (rechtsfähige Personen). Eine natürliche Person ist der Mensch von der Geburt bis zu seinem Tod. Er ist als Rechtssubjekt Träger von Rechten und Pflichten. § 21 stellt keine weiteren Bedingungen, die einschlägigen Qualitätsanforderungen müssen jedoch erfüllt werden. Ei...mehr

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Sauer, SGB III § 288a Unter... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift wurde zum 1.1.1998 durch das 1. SGB III-ÄndG v. 16.12.1997 (BGBl. I S. 2970) in das SGB III eingefügt. Abs. 1 bis 4 zum 1.1.2004 geändert durch das Dritte G für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 23.12.2003 (BGBl. I S. 2848). Abs. 1 der Vorschrift wurde mit Wirkung zum 1.4.2012 durch das Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeits...mehr

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Sauer, SGB II § 12 Zu berüc... / 2.7 Keine Karenzzeit bei kurzzeitigen Bedarfen (Abs. 6)

Rz. 147 Abs. 6 vermeidet, dass Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende trotz freigestellten Vermögens in der Karenzzeit in Anspruch genommen werden, obwohl die Bedarfe aus diesem Vermögen bestritten werden könnten. In diesen Fällen sollen die Regelungen zur Karenzzeit nicht gelten, die Möglichkeit der Deckung der Bedarfe wird anhand der Vermögensregelungen in § 12 o...mehr

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Sauer, SGB III § 82 Förderu... / 2.1 Motivlage

Rz. 3 Ausgangsüberlegung für das Qualifizierungschancengesetz zum 1.1.2019 waren die neuen Herausforderungen, vor die der digitale und demografische Strukturwandel das (erfolgreiche) deutsche Wirtschafts- und Sozialmodell stellt. Einerseits kann der höchste Beschäftigungsstand seit der Wiedervereinigung, andererseits eine anhaltend hohe Nachfrage insbesondere nach qualifizie...mehr

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Jung, AsylbLG § 16 Sofortzu... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Leistungsberechtigt sind gemäß Satz 1 minderjährige Leistungsberechtigte sowie Leistungsberechtigte, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, unverheiratet sind und mit mindestens einem Elternteil in einer Wohnung i. S. v. § 42a Abs. 2 Satz 2 SGB XII zusammenleben (zum Begriff der Wohnung vgl. § 42 Abs. 2 Satz 2 SGB XII und die Komm. zu § 3a Rz. 13). Der Sofo...mehr

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Sauer, SGB II § 12 Zu berüc... / 2.1.4 Fehlende Hilfebedürftigkeit aufgrund verwertbaren Vermögens

Rz. 20 Zur Prüfung der Hilfebedürftigkeit kann in Fällen verwertbaren Vermögens zunächst der Wert aller verwertbaren Vermögensgegenstände ermittelt und dem Grundfreibetrag (Abs. 2 Nr. 1, 1a) gegenübergestellt werden. Möglicherweise bietet es sich an, die Frage der Verwertbarkeit auch erst dann zu prüfen, wenn Vermögensgegenstände auch nach Prüfung der Abs. 3 und 2 noch ganz ...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 10 ... / 3.4.1 Allgemeines

Rz. 33 Das Gesetz v. 24.3.1999[1] passte den Wortlaut des § 10 Nr. 2 KStG an die umsatzsteuerlichen Änderungen an, die dieses Gesetz vorsah. Bei der USt wurde der Eigenverbrauch als selbstständiger Besteuerungstatbestand abgeschafft und ersetzt durch die Regelungen zur unentgeltlichen Wertabgabe.[2] Dem folgend bestimmt § 10 Nr. 2 KStG, dass die USt für Umsätze, die Entnahme...mehr

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Sauer, II, SGB II § 68 Abwe... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift ist im Gesetzgebungsverfahren zum Gesetz zur Anpassung des Zwölften und des Vierzehnten Buches Sozialgesetzbuch und weiterer Gesetze durch den zuständigen Ausschuss dem Deutschen Bundestag zur Beschlussfassung vorgeschlagen und angenommen worden. Eine § 68 inhaltlich entsprechende Regelung wurde für die Sozialhilfe in § 142 SGB XII vorgeschlagen und besc...mehr

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Sauer, SGB II § 24 Abweiche... / 2.6 Leistungen für die Erstausstattung der Wohnung an Jugendliche

Rz. 48 Abs. 6 ist eine Folgeregelung zu § 22 Abs. 5 und § 20 Abs. 3. Nach Einführung der Grundsicherung für Arbeitsuchende war die Zahl der anspruchsberechtigten Bedarfsgemeinschaften weit über das geplante Maß hinausgeschossen. Analysen ergaben, dass insbesondere Jugendliche die Gesetzeslage dazu nutzten, nicht nur im Elternhaus eine eigene Bedarfsgemeinschaft zu gründen (m...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 313 Nebene... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Nebeneinkommen aus selbständiger oder unselbständiger Tätigkeit sind nach Maßgabe der Vorschriften zu den einzelnen Leistungen auf die Entgeltleistungen nach dem SGB III anzurechnen (vgl. z. B. § 155). Dies bedingt eine Pflicht zur Ausstellung einer Bescheinigung über die Nebenbeschäftigung oder Nebentätigkeit durch den "Arbeitgeber". Die Verpflichtung besteht kraft Ge...mehr

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Sauer, SGB III § 82 Förderu... / 2.5 Veränderungen des Umfangs der Beteiligung des Arbeitgebers bzw. der Leistungen durch die Agentur für Arbeit (Abs. 4 und 5 a. F.)

Rz. 34a Abs. 5 a. F. wurde mit Wirkung zum 1.4.2024 aufgehoben. Der Gesetzgeber hat aber an den Regelungen des Abs. 4 festgehalten. Wenn eine Betriebsvereinbarung oder eine tarifvertragliche Regelung, die betriebsbezogen berufliche Weiterbildung vorsieht, vorliegt, verringert sich die Beteiligung des Arbeitgebers an den Lehrgangskosten nach Abs. 2 kraft Gesetzes unabhängig v...mehr

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Jung, AsylbLG § 18 Übergang... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Voraussetzung für den Leistungsanspruch ist der vorangehende Bezug von Leistungen nach dem AsylbLG im Mai 2022 (Abs. 1 Satz 1 Nr. 1). Sie müssen außerdem nach dem 24.2.2022 und vor dem 1.6.2022 eine Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG oder eine Fiktionsbescheinigung nach § 81 AufenthG erhalten haben (Abs. 1 Satz 1 Nr. 2) und ferner muss eine erkennungsdienstliche B...mehr

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Jung, AsylbLG § 3 Grundleis... / 2.5 Art und Weise der Leistungsgewährung

Rz. 35 Gemäß Abs. 5 Satz 1 sollen Geldleistungen oder Gutscheine (Geldeswert) dem Leistungsberechtigten oder einem volljährigen berechtigten Haushaltsmitglied persönlich ausgehändigt werden. Aus der Wortwahl des Gesetzes wird bereits deutlich, dass der Gesetzgeber mit dieser naiven Regelung verhindern wollte, dass die Leistungen in falsche Hände geraten (BT-Drs. 12/4451 S. 9...mehr