Fachbeiträge & Kommentare zu Gesetz

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Schwarz/Pahlke/Keß, PStTG §... / 3 Vergütung (Abs. 2)

Rz. 24 Abs. 2 definiert den Begriff der Vergütung und dient der Umsetzung der Regelung in Anhang V, Abschn. I, Unterabschn. A, Nr. 10 der Amtshilferichtlinie.[1] Rz. 25 Vergütung ist hiernach jegliche Form von Entgelt, abzüglich aller vom Plattformbetreiber einbehaltenen oder erhobenen Gebühren, Provisionen oder Steuern, das einem Anbieter im Zusammenhang mit einer relevanten...mehr

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zfs 11/2023, zfs Aktuell / 3.1 Gesetz zur Änderung mautrechtlicher Vorschriften

Der Bundestag und der Bundesrat haben am 20.10.2023 den Entwurf der Bundesregierung für ein Gesetz zur Änderung mautrechtlicher Vorschriften (BT-Drucks 20/8092) angenommen. Durch das Gesetz wird die Lkw-Maut ab dem 1.12.2023 um eine CO2-Komponente erweitert und ab dem 1.7.2024 auf Lkws mit mehr als 3,5 t bis 7,5 t ausgeweitet. Die CO2-Komponente soll ein Preissignal setzen, ...mehr

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zfs 11/2023, Zehntes Gesetz zur Änderung des StVG - Quo vadis StVG?

Wir Anwälte sollten aufmerksam die anstehende Änderung des StVG beobachten. Im Koalitionsvertrag wurde von den Regierungsfraktionen vereinbart, dass in das StVG zusätzliche Ziele aufgenommen werden, um Ländern und Kommunen Entscheidungsspielräume zu eröffnen: "Wir werden Straßenverkehrsgesetz und Straßenverkehrsordnung so anpassen, dass neben der Flüssigkeit und Sicherheit des...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / V. Verhältnis zu anderen Vorschriften

Rz. 14 [Autor/Stand] §§ 32–34 GrStG regeln die Erlasstatbestände der Grundsteuer abschließend und überschneidungsfrei. Während § 32 GrStG auf Kulturgut und Grünanlagen ausgerichtet ist, regeln §§ 33, 34GrStG den Erlass wegen wesentlicher Reinertragsminderung bei Betrieben der Land- und Forstwirtschaft und bei bebauten Grundstücken. § 32 GrStG hat als Spezialvorschrift Vorran...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 1.1 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 15 EStG enthält eine umfassende Definition und Abgrenzung der gewerblichen Einkünfte i. S. v. § 2 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 EStG (§ 2 EStG Rz. 45ff.). Ursprünglich erschöpfte sich § 15 EStG in der jetzt in Abs. 1 enthaltenen Aufzählung der Arten, 1974 wurde allerdings die seit 1971 als § 2a EStG eingeführte und jetzt in Abs. 4 enthaltene Beschränkung der Verlustverrechnung a...mehr

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ZErb 11/2023, Deutschland a... / 1. Allgemeines

Bis Ende 2006 war die Steuer auf die stillen Reserven nach § 6 AStG a.F. unmittelbar bei Wegzug fällig. Nachdem der EuGH in dem Urteil in der Rechtssache de Lasteyrie [52] die dem § 6 AStG a.F. entsprechende französische Regelung zur Wegzugsbesteuerung für europarechtswidrig erklärt hat, wurde im Rahmen des SEStEG die Vorschrift des § 6 AStG neu gefasst. Die damalige Gesetzes...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / IV. Rechtsentwicklung

Rz. 11 [Autor/Stand] § 32 GrStG ist seit der Neufassung des GrStG v. 7.8.1973[2] unverändert.[3] Ihre Wurzeln hat § 32 Abs. 1 Nr. 1 GrStG in § 26a Ziff. 2 bis 4 GrStG 1951 sowie §§ 8, 9 GrStErlVO v. 26.3.1952.[4] Diese können wiederum zurückverfolgt werden bis zu den Billigkeitsrichtlinien, zuletzt geändert am 22.1.1940.[5] § 32 Abs. 1 Nr. 2 GrStG hat im Wesentlichen die Inh...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 3. Sachwertverfahren nach §§ 83 ff. BewG

Rz. 24 [Autor/Stand] Das Sachwertverfahren nach §§ 189 ff. BewG weist eine gewisse Ähnlichkeit mit dem bei der Einheitsbewertung für Zwecke der Grundsteuer bis zum 31.12.2024 anzuwendenden Sachwertverfahren nach §§ 83 ff. BewG auf. Auch dort wird der Grundstückswert aus einem Bodenwert und einem Gebäudewert ermittelt. Allerdings ist bei der Einheitsbewertung regelmäßig der W...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 3.5.1 Übersicht

Rz. 383 Die Einkünfte des Mitunternehmers setzen sich zusammen aus seinem Gewinnanteil als Gesellschafter, den Vergütungen (sog. Sondervergütungen) für seine Tätigkeit im Dienst der Gesellschaft und für die Hingabe von Darlehen und die Überlassung von Wirtschaftsgütern, den Ergebnissen aus der Veränderung (Zu- und Abgänge) von Sonderbetriebsvermögen des Gesellschafters. Das Gese...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / IV. Rechtsentwicklung

Rz. 14 [Autor/Stand] Die Vorschrift hat ihre Wurzeln in § 26a Ziff. 1 GrStG des Grundsteuergesetzes vom 10.8.1951[2] sowie §§ 7, 10 bis 19 der Grundsteuererlassverordnung (GrStErlVO) vom 26.3.1952[3] und wurde in die Neufassung des Grundsteuergesetzes vom 7.8.1973 aufgenommen.[4] Durch die Grundsteuerrechtsreform 1973 war bei Betrieben der Land- und Forstwirtschaft vier Fünf...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Öffentliche Grünanlagen, Spiel- und Sportplätze

Rz. 52 [Autor/Stand] § 32 GrStG sieht in Abs. 1 Nr. 2 GrStG den Erlass für unrentable öffentliche Grünanlagen, Spiel- und Sportplätze vor. In Abgrenzung zu § 3 Abs. 1 Nr. 1 GrStG, der eine Grundsteuerbefreiung für inländische juristische Personen des öffentlichen Rechts vorsieht, kommen hier Grundstücke im Privateigentum in Betracht, die der Öffentlichkeit zugänglich sind un...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Zeitlicher Anwendungsbereich

Rz. 3 [Autor/Stand] Bis zum 31.12.2024 gilt noch die Fassung des GrStG v. 7.8.1973[2] mit den späteren Änderungen, die sich aus dem Einigungsvertrag und dem Eisenbahnneuordnungsgesetz ergeben haben. Die Neufassung des GrStG gilt erstmals für die Grundsteuer des Kalenderjahres 2025 (§ 37 Abs. 1 GrStG). § 32 hat durch das Gesetz zur Reform des Grundsteuer- und Bewertungsrechts ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Gebäude mit Gegenständen von kultureller Bedeutung

Rz. 71 [Autor/Stand] § 32 Abs. 2 sieht den Erlass für Grundbesitz mit Gebäuden vor, in denen sich Gegenstände von kultureller Bedeutung befinden. Das Erhaltungsinteresse der öffentlichen Hand besteht hier an den Gegenständen, die sich in Gebäuden befinden, nicht am Gebäude selbst.[2] Die Regelung kommt nur in Betracht, sofern nicht Befreiungstatbestände der §§ 3 ff. GrStG gr...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Zeitlicher Anwendungsbereich

Rz. 6 [Autor/Stand] § 33 GrStG enthält in der bis zum 31.12.2024 geltenden Fassung sowohl Erlassregelungen bei wesentlicher Ertragsminderung für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft als auch für bebaute Grundstücke. Zur Rechtsentwicklung vgl. Rz. 14 ff. Rz. 7 [Autor/Stand] Die Neufassung des Grundsteuergesetzes gilt erstmals für die Grundsteuer des Kalenderjahres 2025 (§ 37...mehr

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zfs 11/2023, zfs Aktuell / 1.1 Novelle des Verbandsklagerechts

Am 12.10.2023 ist das Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2020/1828 über Verbandsklagen zum Schutz der Kollektivinteressen der Verbraucher und zur Aufhebung der Richtlinie 2009/22/EG sowie zur Änderung des Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetzes (Verbandsklagenrichtlinienumsetzungsgesetz – VRUG) im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden (BGBl I Nr. 272 v. 12.10.2023). ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / VII. Abrundung des steuerpflichtigen Erwerbs (Abs. 1 Satz 6)

Rz. 47 [Autor/Stand] Der steuerpflichtige Erwerb, also erst nach Abzug der persönlichen Freibeträge [2] der §§ 16 und 17 ErbStG, ist auf volle 100 EUR nach unten abzurunden, so dass dies i.V.m. der Kleinbetragsgrenze des § 22 ErbStG zu tatsächlich höheren Freibeträgen als im Gesetz genannt führt (s. § 22 ErbStG Rz. 2).[3] Eine Abrundung der Steuer erfolgt nicht. Bei der Jahre...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Erblasserschulden (Abs. 5 Nr. 1)

a) Vom Erblasser herrührend Rz. 61 [Autor/Stand] Erblasserschulden sind die vom Erblasser "herrührenden" Schulden, also solche, die nach § 1922 BGB i.V.m. § 1967 Abs. 2 BGB, § 45 Abs. 1 AO als Nachlassverbindlichkeiten auf den oder die Erben übergehen.[2] Auch bei Erwerbern, die keine Erben sind, können solche Schulden als Nachlassverbindlichkeiten abgezogen werden. Dies folgt...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 3. Sachlicher Anwendungsbereich

Rz. 6 [Autor/Stand] Der Erlass betrifft bestimmten inländischen Grundbesitz aus übergeordnetem öffentlichen Interesse. § 32 GrStG bezieht sich auf den Steuergegenstand des Grundbesitzes, der Betriebe der Land- und Forstwirtschaft (§§ 233, 240 BewG), Grundstücke (§ 243 BewG) und Betriebsgrundstücke (§ 218 Satz 2 u. 3 BewG) umfasst.[2] Die Regelung bewirkt grds. einen Vollerla...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Unrentabilität

Rz. 28 [Autor/Stand] Der Erlass nach § 32 Abs. 1 Nr. 1 GrStG stellt auf die Unrentabilität als Dauerzustand ab.[2] Die Prüfung dieses Kriterium führt zu erheblichen praktischen Schwierigkeiten auf Seiten der Verwaltung.[3] Unrentabilität bedeutet, dass die erzielten Einnahmen und sonstigen Vorteile, also der Rohertrag, in der Regel unter den jährlichen Kosten liegen müssen. ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 3. Sachlicher Anwendungsbereich

Rz. 9 [Autor/Stand] Der Erlass betrifft bestimmten inländischen Grundbesitz bei erheblicher Ertragsminderung. § 33 GrStG bezieht sich auf den Steuergegenstand des Grundbesitzes in Form von Betrieben der Land- und Forstwirtschaft (§§ 233, 240 BewG). § 33 GrStG gilt für inländischen Grundbesitz i.S.d. Bewertungsgesetzes. Die Vorschrift beschränkt sich auf Betriebe der Land- un...mehr

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FF 11/2023, Zum neuen Unter... / V. Angleichung des Betreuungsunterhalts nach § 1615l und § 1570 BGB

Schon mit der Unterhaltsreform 2008[23] ist der Betreuungsunterhaltsanspruch nach § 1615l BGB dem Unterhaltsanspruch nach § 1570 BGB weitgehend angeglichen worden. Das BMJ plant, noch verbliebene Unterschiede zu beseitigen. 1. Gleiche Unterhaltsbemessung bei vergleichbarer Lebenslage Die wohl wichtigste Änderung dürfte die geplante Angleichung der Unterhaltsbemessung nach § 16...mehr

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AGS 11/2023, Zulässigkeit d... / II. Konsensualer Pflichtverteidigerwechsel

Der BGH verneint das Vorliegen der Voraussetzungen für einen konsensualen Pflichtverteidigerwechsel. Die einvernehmliche Entpflichtung eines bestellten Pflichtverteidigers und die Bestellung eines anderen Verteidigers sei durch das Gesetz zur Neuregelung des Rechts der notwendigen Verteidigung vom 10.12.2019 (BGBl I, 2128) nicht normiert worden. Nach dem zugrundeliegenden Ge...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 3.1 Regelungsinhalt und Systematik des § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 EStG

Rz. 213 Sind mehrere (natürliche oder juristische) Personen an einer einheitlichen, als gewerblich einzustufenden Einkunftsquelle in einer Weise beteiligt, dass ihnen die Einkünfte steuerlich anteilig zuzurechnen sind (§§ 179, 180 Abs. 1 Nr. 2 a AO), so sind sie Mitunternehmer. Eine solche Besteuerungssituation liegt vor, wenn eine Einkunftsquelle von einem selbst nicht ertr...mehr

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zfs 11/2023, Zur Schmerzens... / III. Mitverschulden beim Entstehen des Schadensereignisses

Die Ermittlung der Haftungsquote richtet sich nach § 17 StVG. Das Gesetz macht in § 17 StVG die Schadenersatzpflicht im Verhältnis der Parteien zueinander davon abhängig, inwieweit der Schaden vorwiegend von dem einen oder von dem anderen Teil verursacht worden ist. Damit bringt das Gesetz zum Ausdruck, dass in die Abwägung nur diejenigen Tatbeiträge eingebracht werden dürfe...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 4. Abzug von Kosten aufgrund des Erbfalls (Abs. 5 Nr. 3)

a) Sonstige Nachlassverbindlichkeiten nach § 10 Abs. 5 Nr. 3 Satz 1 ErbStG Rz. 117 [Autor/Stand] Der Erwerber kann gem. § 10 Abs. 5 Nr. 3 Satz 1 ErbStG weitere Kosten erwerbsmindernd abziehen: die Kosten der Bestattung des Erblassers, die Kosten für ein angemessenen Grabdenkmal und die übliche Grabpflege [2] sowie die Kosten, die dem Erwerber unmittelbar mit der Abwicklung, Re...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 1.3 Gewerbliches Unternehmen oder Gewerbebetrieb

Rz. 17 Was mit dem Begriff "gewerbliches Unternehmen" in Abs. 1 Nr. 1 gemeint ist, ist dem Gesetzeswortlaut unmittelbar nicht zu entnehmen. Erst die Gesamtsystematik des Gesetzes erschließt, dass mit "gewerblichem Unternehmen" das gewerblich tätige Einzelunternehmen, der Gewerbebetrieb des Einzelunternehmers, gemeint ist (Rz. 5). Rz. 18 Dem stellt Abs. 1 Nr. 2 den Gesamtberei...mehr

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AGS 11/2023, Auslegung eine... / V. Bedeutung für die Praxis

Die Entscheidung ist ein weiterer Beleg dafür, dass sich die Richter der obersten Bundesgerichte vielfach mit fast querulatorischen Eingaben befassen müssen. Auch wenn häufig solche Entscheidungen vom Rechtspfleger beim BGH entworfen werden, muss sich gleichwohl ein Richter damit befassen und seine kostbare Arbeitszeit für die Bearbeitung von unbegründeten und von vornherein...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Allgemein gültige Aussagen

Rz. 9 [Autor/Stand] Als maßgebliche Wertzahl ist grundsätzlich auf die von den Gutachterausschüssen für die Verkehrswertermittlung im Sachwertverfahren ermittelten Sachwertfaktoren zurückzugreifen (§ 191 Satz 1 BewG). Die Gutachterausschüsse veröffentlichen die Sachwertfaktoren regelmäßig in ihren Grundstücksmarktberichten, sofern sie die Sachwertfaktoren aus der Kaufpreissa...mehr

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FF 11/2023, Zum neuen Unter... / 5. Vermögenseinsatz

Angleichen möchte das BMJ zudem die Regelungen zum Vermögenseinsatz. Soweit es den Berechtigten betrifft, sieht § 1615l Abs. 3 S. 1 BGB i.V.m. § 1602 Abs. 1 BGB zwar schon jetzt den Einsatz des Vermögensstammes vor. Maßstab hierfür ist aber das Merkmal der Unzumutbarkeit, während § 1577 Abs. 3 BGB im Rahmen des nachehelichen Unterhalts auf die Unwirtschaftlichkeit oder Unbil...mehr

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ZErb 11/2023, Deutschland a... / II. Mitteilungspflicht

Nach §§ 138d-138k AO besteht bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen eine Mitteilungspflicht bezüglich "grenzüberschreitender Steuergestaltungen". Ein sehr ausführliches BMF-Schreiben vom 29.3.2021[18] hat dazu Stellung genommen. Die Richtlinie (EU) 2018/822 sieht vor, dass die EU-Mitgliedstaaten bis zum 31.12.2019 eine Pflicht zur Mitteilung grenzüberschreitender Steuerges...mehr

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ZErb 11/2023, Gestaltungsin... / 1. Gefahr "Schuldenfalle"

Auch wenn das Gesetz den Verschonungsabschlag nach § 13a ErbStG antragslos und zwingend gewährt, kann dies in bestimmten Konstellationen für die Erbschaftsteuerbelastung von erheblichem Nachteil sein. Werden bspw. GmbH-Anteile mit einem Wert von bis zu 26 Mio. EUR vererbt oder verschenkt, die voll fremdfinanziert sind oder sogar ein Schuldenüberhang vorhanden ist, werden auf...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Grundsätze

Rz. 60 [Autor/Stand] Da das Erbschaftsteuergesetz die Bereicherung des Erwerbers erfassen will, geht es vom Nettoprinzip aus (s. Rz. 3). Abzugsfähig sind demnach alle Erwerbsschmälerungen bzw. Schulden und Lasten. Der Begriff Nachlassverbindlichkeiten ist insofern zu eng gefasst (s. Rz. 39), zumal Erwerbsschmälerungen auch bei du Schenkungen unter Lebenden zu beachten sind (...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 4.1 Zivilrechtliche Rechtsnatur der KGaA

Rz. 489 Eine KGaA ist eine Gesellschaft mit eigener Rechtspersönlichkeit, bei der mindestens ein Gesellschafter, der persönlich haftende Gesellschafter, den Gesellschaftsgläubigern gegenüber unbeschränkt haftet, während die übrigen Gesellschafter, die Kommanditaktionäre, an dem in Aktien zerlegten Grundkapital beteiligt sind, ohne persönlich für die Verbindlichkeiten der Ges...mehr

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AGS 11/2023, Erstattung der... / II. Gestattung und keine Verpflichtung

Die Teilnahme an einer Verhandlung per Video gem. § 128a ZPO ist nicht verpflichtend. Nach dem Gesetz ist den Rechtsanwälten und den Parteien die Teilnahme per Video zu "gestatten". Daher steht es dem Rechtsanwalt und der Partei frei, dennoch zur mündlichen Verhandlung vor dem Gericht persönlich zu erscheinen. Entschließt sich ein Prozessbevollmächtigter dazu, persönlich zum...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 3.2.2.5 Partenreederei

Rz. 251 Betreiben mehrere ein ihnen gemeinschaftlich zustehendes Schiff auf gemeinschaftliche Rechnung zum Erwerb durch die Seefahrt, so besteht eine Partenreederei (§ 489 HGB a. F.). Voraussetzung für das Vorhandensein einer Partenreederei ist das Schiff; ihm kommt eine ähnliche Funktion zu wie dem Grund- bzw. Stammkapital bei AG und GmbH. Die Partenreederei ist mit dem Sch...mehr

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AGS 11/2023, Bewilligung vo... / II. Darlegung der wirtschaftlichen Verhältnisse

Die Bewilligung von PKH und die damit verbundene Beiordnung eines Rechtsanwalts für das Adhäsionsverfahren erfolge nach § 404 Abs. 5 S. 1 StPO i.V.m. § 119 Abs. 1 S. 1 ZPO für jeden Rechtszug gesondert (vgl. auch BGH, Beschl. v. 30.3.2001 – 3 StR 25/01, NJW 2001, 2486). Dies erfordere daher in jeder Instanz erneut eine Prüfung durch das jeweilige Gericht und deshalb die Darl...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 3.5.4.7.1 Sondervergütung an unmittelbar Beteiligte

Rz. 452 Nach § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 EStG gehören neben dem Anteil am Gewinn der Personengesellschaft auch Vergütungen, die der Mitunternehmer erhält für seine Tätigkeit im Dienst der Gesellschaft, die Hingabe von Darlehen, die Überlassung von Wirtschaftsgütern zu seinen Einkünften aus Gewerbebetrieb. Diese sog. Sondervergütungen sind ihrer Art nach ebenfalls Sonderbetriebseinnah...mehr

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FF 11/2023, Zum neuen Unter... / 6. Vererbbarkeit

Letztlich möchte das Eckpunktepapier die Regelungen zur Vererbbarkeit vereinheitlichen. Das Fortbestehen der Ansprüche als solche über den Tod des Pflichtigen hinaus regelt das Gesetz schon jetzt nicht unterschiedlich. Sowohl §§ 1615l Abs. 3 S. 4, 1615 Abs. 1 BGB als auch § 1586 Abs. 2 BGB sehen ein Fortbestehen sowohl entstandener als auch zukünftiger Ansprüche vor, für die...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 7.1 Entstehungsgeschichte

Rz. 549 Durch das Steuervergünstigungsabbaugesetz v. 16.5.2003[1] ist die Verlustverrechnungsbeschränkung für Beteiligungen einer Kapitalgesellschaft an einer anderen Kapitalgesellschaft mit Wirkung von 2003 eingeführt und durch das Korb II-Gesetz v. 22.12.2003[2] auch auf zwischengeschaltete Personengesellschaften erstreckt worden. Die Rückwirkung des § 15 Abs. 4 S. 6 EStG ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 3.3.6 Wagniskapital-Gesellschaften

Rz. 315 § 18 Abs. 1 Nr. 4 EStG, eingefügt durch Gesetz v. 30.7.2004[1], begünstigt das sog. "Carried Interest", das ist der Gewinn-Voraus der Initiatoren der Wagniskapital-Gesellschaften (Venture Capital- bzw. Private Equity-Gesellschaften) dadurch, dass diese in einem Gewinnverzicht der Mitgesellschafter bestehenden Sondervergütungen für Leistungen im Dienst der Wagniskapit...mehr

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AGS 11/2023, Beratungshilfe... / IV. Bedeutung für die Praxis

Die Entscheidung knüpft an die zitierte Rspr. anderer AG, insbesondere an die das AG Bad Segeberg (a.a.O.) an. Sie ist m.E. zutreffend. Denn es wäre in der Tat aus den vom AG dargelegten Gründen nicht nachvollziehbar, warum der Beschuldigte nicht auch nach Zustellung der Anklageschrift Anspruch auf Rechtsberatung (in geringem Maße) haben soll, wenn die Voraussetzungen für di...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Umsatzsteuerbefreiung nach § 4 Nr. 22 UStG

Tz. 7 Stand: EL 134 – ET: 11/2023 Die Entgelte aus sonstigen Leistungen, die von den Gesellschaften/Einrichtungen erbracht werden, können nach § 4 Nr. 22 Buchst. a UStG (Anhang 5) umsatzsteuerfrei sein, soweit diese Entgelte für die Vorträge, Kurse und andere Veranstaltungen wissenschaftlicher oder belehrender Art von den Teilnehmern vereinnahmen. Bedingung für die Steuerfrei...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Unbilligkeit

Rz. 37 [Autor/Stand] Das Kriterium der Unbilligkeit stellt auf die objektiven wirtschaftlichen Verhältnisse des jeweiligen Betriebs ab. Damit ist das Tatbestandsmerkmal – anders als die entsprechenden Begriffe in §§ 163, 227 AO als unbestimmter Rechtsbegriff zu qualifizieren, dessen Anwendung der vollen gerichtlichen Nachprüfung unterliegt.[2] Rz. 38 [Autor/Stand] Persönliche...mehr

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FoVo 11/2023, Keine Fortset... / 2 II. Die Entscheidung kurz zusammengefasst

Schutzantrag nach § 765a ZPO Das LG hat den Antrag der Schuldnerin auf Aufhebung des PfÜB bezüglich des Guthabens auf ihrem bei der Drittschuldnerin geführten Girokonto zutreffend als Vollstreckungsschutzantrag nach § 765a ZPO ausgelegt. Voraussetzung ist zunächst, dass kein spezieller Pfändungsschutz existiert. Kein Schutz nach § 851 ZPO § 851 Abs. 1 ZPO i.V.m. § 399 1. Fall BG...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 3 Kündigungsfristen

Rz. 6 Die Kündigungsfrist beginnt auch dann mit dem Abschluss des Mietvertrages, wenn das Mietverhältnis noch nicht in Vollzug gesetzt worden ist; damit kann der Kündigungstag auch bereits vor dem Beginn des Mietverhältnisses liegen (BGH, Urteil v. 21.2.1979, VIII ZR 88/78, BGHZ 73, 350, 352; Urteil v. 29.10.1986, VIII ZR 253/85, BGHZ 99, 54, 60). Dies gilt auch dann, wenn e...mehr

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AGS 11/2023, Kostenerstattu... / II. Absetzung der Kosten für die Kopien

Die sofortige Beschwerde gegen die Ablehnung der Festsetzung von Kosten für insgesamt 2.420 Kopien hat das BVerfG als unbegründet angesehen. Der insoweit allein in Betracht kommende Kostentatbestand der Nr. 7000 Nr. 1 b) VV sei nicht erfüllt. Der Rechtsanwalt sei nach den einschlägigen Regelungen des BVerfGG nicht zur Vorlage von Mehrfertigungen seiner Schriftsätze verpflich...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Ausschluss bei Erzielung eines einkommensteuerlichen Gewinns

Rz. 39 [Autor/Stand] Ein Teilerlass der Grundsteuer ist insbesondere ausgeschlossen, wenn für den Betrieb der Land- und Forstwirtschaft für dasjenige Wirtschaftsjahr ein Gewinn ermittelt wurde, das im Erlasszeitraum bei der Ermittlung des tatsächlichen Reinertrags zugrunde zu legen ist. § 33 Abs. 2 Satz 2 GrStG führt die Gewinnermittlungen nach § 4 Absatz 1, § 4 Absatz 3 ode...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 2.8.1 Allgemeines

Rz. 97 Zu den im Gesetz genannten positiven und negativen Merkmalen einer gewerblichen Tätigkeit tritt nach st. Rspr. als ungeschriebenes negatives Tatbestandsmerkmal hinzu, dass die Betätigung sich nicht als ein Akt der privaten Vermögensverwaltung darstellt, sondern den Rahmen einer Vermögensverwaltung überschreitet. Diese zusätzliche Abgrenzung ist erforderlich, weil auch...mehr

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FF 11/2023, Zum neuen Unter... / 2. Vorliegen eines asymmetrischen Wechselmodells

Fälle der substanziellen Mitbetreuung soll das Gesetz zukünftig unter dem Begriff des asymmetrischen Wechselmodells zusammenfassen.[5] Das Unterhaltsrecht kennt damit zukünftig drei verschiedene Betreuungsmodelle, an die jeweils unterschiedliche Berechnungsmodelle anknüpfen: das Residenzmodell, das asymmetrische Wechselmodell und das symmetrische Wechselmodell. Die bislang p...mehr

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FoVo 11/2023, Zwangsvollstreckungsformular-Verordnung im Änderungsmodus

Die Halbwertzeit von normativen Regelungen wird offenbar immer geringer. Am 21.12.2022 wurde im Bundesgesetzblatt die Zwangsvollstreckungsformular-Verordnung vom 16.12.2022 verkündet (BGBl I 2022, S. 2368). Die Verordnung trat am Folgetag in Kraft, sodass seitdem die neuen acht Formulare genutzt werden können. § 6 ZVFV sieht vor, dass die Anträge wegen der Vollstreckung von G...mehr