Fachbeiträge & Kommentare zu Gesetz

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Errichtung und Bezirk.

Rn 4 Die KfH besteht nicht kraft Gesetzes. Es bedarf vielmehr ihrer Errichtung durch LandesVO. Angesichts der flächendeckenden Umsetzung überall im Bundesgebiet dringt diese Tatsache nicht immer ins Bewusstsein. Die Befugnis der Landesregierung, durch VO Kammern für Handelssachen zu errichten, wird gem Abs 2 regelmäßig der Landesjustizverwaltung übertragen. Die Ermächtigungs...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / bb) Grundfall – Rechtgeschäftlicher Erwerb vom Nichtberechtigten.

Rn 81 Die bereicherungsrechtlich relevanten Zusammenhänge beim Aufeinandertreffen von Leistung und Eingriff lassen sich exemplarisch an einem simplen Fall verdeutlichen: A übereignet ihm von B unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware vorbehaltlos an den gutgläubigen Käufer C. Dann erwirbt C zu Lasten des vormals Berechtigten B kraft Gesetzes gem §§ 929, 932 I 1 das Eigentum....mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Verfahren und Form.

Rn 27 In der Regel wird im schriftlichen Verfahren entschieden. Die Durchführung einer mündlichen Verhandlung steht im Ermessen des Gerichts. Die Entscheidung ergeht durch Beschl, der wegen § 329 III zuzustellen ist. Den Parteien ist nach allgemeinen Grundsätzen rechtliches Gehör zu gewähren (Art 103 GG). Der Hauptsachetenor lautet: ›Die Kosten des Rechtsstreits trägt/tragen...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Allgemeines.

Rn 2 Wie im Revisionsverfahren (vgl § 552 I) ist die Zulässigkeit des Rechtsmittels vAw zu prüfen. Ist die Rechtsbeschwerde nicht statthaft (§ 574 I) oder wurde sie nicht in der Frist und Form des § 575 I–III eingelegt und begründet, ist sie als unzulässig zu verwerfen. Gleiches gilt dann, wenn im Falle einer kraft Gesetzes statthaften Rechtsbeschwerde (§ 574 1 Nr 1) die Zul...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Praktische Folgen.

Rn 2 Da § 999 keine Anspruchsgrundlage darstellt, jedoch bei der Besitznachfolge der Durchsetzung von Ersatzansprüchen dient, nachdem der frühere – aufwendende – Besitzer nicht mehr die Rechte aus den §§ 1000, 1001 und 1003 anwenden kann, muss der Besitzer zusammen mit seinem Rechtsvorgänger im Besitz bemüht sein, sämtliche Nachweise für getätigte Aufwendungen und Kosten zus...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Zurückweisung vertretungsberechtigter Personen.

Rn 11 Sollten die in Abs 2 S 2 Nr 1 und 2 bezeichneten Personen nicht in der Lage sein, den Sach- und Streitstand ordnungsgemäß darzustellen, kann ihnen das Gericht nach Abs 3 S 2 die weitere Vertretung durch unanfechtbaren Beschluss untersagen, der allerdings die Wirksamkeit vorgenommener Prozesshandlungen nicht tangiert. Dies gilt nicht für Rechtsanwälte und Notare (Bumill...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Anfechtbarkeit der Ablehnung der Wiedereinsetzung (Abs 3).

Rn 5 Die Versagung der Wiedereinsetzung ist nach Abs 3 anfechtbar und stellt die Beschränkung der Rechtsmittel nach dem Vorbild anderer Gesetze (dazu Holzer/Holzer § 19 Rz 6) auf den Rechtsmittelzug in der Hauptsache klar (Begr zu § 19 RegE in BTDrs 16/6308, S 184). Dies ist notwendig, weil die Versagung der Wiedereinsetzung auch als Zwischenentscheidung angesehen werden kön...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Anwendbarkeit des Buchs 1.

Rn 8 Die Anwendbarkeit des Buchs 1 auf die Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit und die Familiensachen ist problematisch. Nicht nur bei Letzteren (Groß, AnwBl. 09, 567), sondern auch bei den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit müssen alle Vorschriften von Buch 1 in jedem Einzelfall auf ihre Anwendbarkeit geprüft werden. Als struktureller Mangel erwei...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Das Erlöschen.

Rn 14 Das Recht kann grds ohne zeitliche oder sonstige Beschränkung bestellt werden, sog Ewigkeitsreallast. Es ist dann auch wiederholt vererblich. Erlöschen kann es durch Aufhebung, § 875, durch Ablösung (s.u. Rn 21), durch Ausschluss, § 1112, durch die Zuschlagswirkung des § 91 ZVG (zu deren Ausschluss LG Hagen Rpfleger 09, 564 [LG Hagen 11.05.2009 - 3 T 791/08]) oder durc...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Wirkung der Rechtskrafterstreckung.

Rn 6 Die Rechtskrafterstreckung besteht in einer Erweiterung der subjektiven Grenzen der Rechtskraft. Die Rechtskraft der Entscheidung ergreift hinsichtlich des streitbefangenen Gegenstandes auch den Dritten (BGH MDR 58, 319). Er ist an das Urt ebenso wie die Parteien des Rechtsstreits gebunden. Dies hat zur Folge, dass eine erneute Klage durch oder gegen den Dritten bzgl de...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

1Neben dem pfändungsfreien Betrag nach § 899 Absatz 1 Satz 1 werden folgende Erhöhungsbeträge nicht von der Pfändung des Guthabens auf einem Pfändungsschutzkonto erfasst:mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Allgemeines.

Rn 1 § 412 bezieht sich auf gesetzliche Vorschriften, die ausdr anordnen, dass die Forderung unmittelbar übergehen soll (BGHZ 43, 1, 5). Dies kann auch durch die Formulierung geschehen, dass eine Person an die Stelle des Gläubigers tritt (vgl § 326 II InsO). Keine cessio legis ist gegeben, wenn im G lediglich die Verpflichtung zur Abtretung vorgesehen ist (zB §§ 255, 285).mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / (1) Unbilligkeit.

Rn 21 Eine Vereinbarung oder deren Änderung kann verlangt werden, soweit ein Festhalten an der geltenden Regelung aus schwerwiegenden Gründen unbillig erscheint. Maßgeblich sind sämtliche Umstände des Einzelfalls (BGH V ZR 69/21 Rz 44; ZMR 19, 518 Rz 26), insb der Rechte und Interessen der anderen WEigtümer (BGH V ZR 69/21 Rz 44; ZMR 10, 542 Rz 31). Abzuwägen sind ua: Gleich...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Allgemeines.

Rn 1 § 282 regelt – abw vom irreführenden Wortlaut – einen Sonderfall des Schadensersatzes statt der ganzen Leistung. Bei Verletzung einer Schutzpflicht soll das Erfüllungsinteresse hinsichtlich einer selbst nicht verletzten Pflicht (nur) ausnahmsweise beansprucht werden können, nämlich wenn die ganze Leistung dem Gläubiger wegen der Pflichtverletzung nicht mehr zuzumuten is...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) 1 § 494 Absatz 1 bis 3 und 6 Satz 2 zweiter Halbsatz ist auf Teilzahlungsgeschäfte nicht anzuwenden. 2Gibt der Verbraucher sein Angebot zum Vertragsabschluss im Fernabsatz auf Grund eines Verkaufsprospekts oder eines vergleichbaren elektronischen Mediums ab, aus dem der Barzahlungspreis, der Sollzinssatz, der effektive Jahreszins, ein Tilgungsplan anhand beispielhafter G...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Wird eine abgetretene Forderung von dem bisherigen Gläubiger nochmals an einen Dritten abgetreten, so findet, wenn der Schuldner an den Dritten leistet oder wenn zwischen dem Schuldner und dem Dritten ein Rechtsgeschäft vorgenommen oder ein Rechtsstreit anhängig wird, zu Gunsten des Schuldners die Vorschrift des § 407 dem früheren Erwerber gegenüber entsprechende Anwend...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Original, Vervielfältigungen.

Rn 5 Bei der Beweisführung durch Urkunden müssen das Urkundenoriginal und die Reproduktionen der Urkunde unterschieden werden. Hier stellt sich zunächst die Frage, ob einer Kopie jedenfalls unter bestimmten Voraussetzungen selbst Urkundenqualität beigemessen werden kann, so dass sie in diesem Fall taugliches Objekt eines Urkundenbeweises ist. Dabei ist zum einen festzuhalten...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Autonomes IPR.

Rn 14 Das deutsche Kollisionsrecht umfasst zum einen das autonome IPR, das grds unabhängig davon erlassen wird, ob und wie andere Staaten ihr IPR regeln. Es besteht neben dem zweiten Kapitel des ersten Teils des EGBGB (Art 3–46c) aus richterrechtlichem Gewohnheitsrecht (etwa das Kollisionsrecht der rechtsgeschäftlichen Stellvertretung, s Vor Art 7–12 EGBGB Rn 6 ff, oder des ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Ähnliche Vorschriften.

Rn 3 Für eine Reihe von Rechtsgeschäften mit Auslandsbezug finden sich im EGBGB, anderen Gesetzen und Staatsverträgen vorrangige Sonderregelungen der einzuhaltenden Form, die teilweise das Günstigkeitsprinzip einschränken: für die Eheschließung im Inland Art 13 III, für die Ehescheidung im Inland Art 17 II, für Rechtswahlverträge Art 14 IV, 15 III, für letztwillige Verfügung...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Identitätsnachweis (II 3).

Rn 13 Für Anträge und Erklärungen können seit 1.1.18 elektronische Identitätsnachweise nach § 18 PAuswG oder § 78 V AufenthG verwendet werden, seit 1.11.19 auch solche nach § 12 des eID-Karte-Gesetzes. § 18 PAuswG (Elektronischer Identitätsnachweis) erlaubt es dem Personalausweisinhaber, mit dem entspr ausgestatteten Personalausweis seine Identität elektronisch nachzuweisen....mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, AVAG § 31 AVAG – Vollstreckungsklausel zur Verwendung im Ausland.

Gesetzestext Vollstreckungsbescheide, Arrestbefehle und einstweilige Verfügungen oder einstweilige Anordnungen, deren Zwangsvollstreckung in einem anderen Vertrags- oder Mitgliedstaat betrieben werden soll, sind auch dann mit der Vollstreckungsklausel zu versehen, wenn dies für eine Zwangsvollstreckung im Inland nach § 796 Absatz 1, § 929 Absatz 1 und § 936 der Zivilprozesso...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Hat ein Wohnungseigentümer sich einer so schweren Verletzung der ihm gegenüber anderen Wohnungseigentümern oder der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer obliegenden Verpflichtungen schuldig gemacht, dass diesen die Fortsetzung der Gemeinschaft mit ihm nicht mehr zugemutet werden kann, so kann die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer von ihm die Veräußerung seines Wohnungs...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Umsetzung EU-Richtlinie.

Rn 1 Das VSBG v 19.2.16 (BGBl I 254, ber 1039) setzt die RL 2013/11/EU (ADR-Richtlinie) über die alternative Beilegung verbraucherrechtlicher Streitigkeiten (ABl EU 2013 L 165, 63) um; zur insoweit umstrittenen Kompetenz der EU Roth JZ 13, 637, 642 [EuGH 19.09.2013 - Rs. C-579/12 RX-II]; Engel NJW 15, 1633, 1634. Das VSBG ist Abs 1 des Gesetzes zur Umsetzung der RL über alte...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, BGB, VersAusglG § 49 VersAusglG – Übergangsvorschrift für Auswirkungen des Versorgungsausgleichs in besonderen Fällen.

Gesetzestext Für Verfahren nach den §§ 4 bis 10 des Gesetzes zur Regelung von Härten im Versorgungsausgleich, in denen der Antrag beim Versorgungsträger vor dem 1. September 2009 eingegangen ist, ist das bis dahin geltende Recht weiterhin anzuwenden. Rn 1 Bestimmungen, die die nachträgliche Anpassung einer Entscheidung über den öffentlich-rechtlichen Wertausgleich aus bestim...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Inhalt.

Rn 2 Die Norm bestimmt in Abs 1, dass ad hoc dem Präsidenten bzw Aufsicht führenden Richter entsprechend § 21i II die Notzuständigkeit zur Geschäftsverteilung kraft Gesetzes zugewiesen ist. Ferner ist in Abs 2 angeordnet, dass das unabhängige Präsidium nach § 21a II Nr 1–4 binnen drei Monaten nach Errichtung des Gerichts zu wählen ist, also im Laufe des Geschäftsjahrs fristg...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Bedeutung.

Rn 1a Die Bedeutung folgt aus § 558a II Nr 1: Danach kann zur Begründung eines Mieterhöhungsverlangens auf einen qualifizierten Mietspiegel Bezug genommen werden. Ein qualifizierter Mietspiegel soll insoweit den Aussagewert von Mietspiegeln erhöhen und ihre Beweiskraft (§ 558b Rn 17 ff) stärken. Der Gesetzgeber misst einem qualifizierten Mietspiegel mithin eine besondere Gewä...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Notare (Abs 2 S 2 Nr 3).

Rn 9 Notare vertreten meist dann, wenn sie in einer Angelegenheit als Urkundsperson tätig waren. Darüber hinaus dürfen sie auch dann vertreten, wenn sie in Verfahren keine Anträge iSd § 23 gestellt haben (Begr zu § 13 RegE-FGG in RegE eines Gesetzes zur Neuregelung des Rechtsberatungsrechts, BTDrs 16/3655, S 92). Von der vorgenannten Regelung ist die vermutete Vollmacht der ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Familiensachen und FamFG.

Rn 5 Für die Unterstellung der Familiensachen unter das Regime der freiwilligen Gerichtsbarkeit spricht eine gegenüber dem früheren ›Verbundverfahren‹ der ZPO verstärkte Entformalisierung und Beschleunigung des Verfahrens sowie eine einheitliche, leichter durchschaubare Regelungsstruktur ohne Mehrfachregelungen, die die Wertigkeit des Verfahrens für die Betroffenen unterstre...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Allgemeines.

Rn 1 IdR greifen bei Vereinbarungen über ein Leistungsverweigerungsrecht andere Hemmungstatbestände. Bei anfänglicher Stundung beginnt mangels Fälligkeit die Verjährung erst gar nicht (§ 199 I Nr 1), bei nachträglicher greift idR § 212 I Nr 1. Ein Stillhalteabkommen wird idR die Verjährungshemmung nach § 203 eintreten lassen. Die Wirkung (§ 209) tritt unabhängig vom Parteiwi...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Normzweck.

Rn 1 Die Norm ersetzt ohne inhaltliche Änderungen die §§ 1912, 1918 II aF. Sie dient dem Schutz künftiger Rechte eines erzeugten, aber noch nicht geborenen Menschen. Sie ist nur auf das gezeugte, aber noch nicht geborene Kind anwendbar und kommt zB für die Entscheidung über den Schwangerschaftsabbruch nicht in Betracht (Vennemann FamRZ 87, 1068). IRd Aufgaben des Beistands (...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Vorschlag des Ausgleichswerts (Abs 3).

Rn 4 Gem § 5 III haben die Versorgungsträger mit der Berechnung des Ehezeitanteils einen Vorschlag für die Bestimmung des Ausgleichswerts zu unterbreiten. Der Ausgleichswert ist grds in der gleichen Bezugsgröße anzugeben wie der Ehezeitanteil (BGH FamRZ 14, 1983 Rz 16 f; 17, 1655 Rz 11). Werden die Angaben in verschiedenen Bezugsgrößen gemacht, ist für den Versorgungsausglei...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 4. Ansprüche wegen Verletzung des Erfüllungs- und Integritätsinteresses.

Rn 6 Eine Beschränkung von § 438 auf Ansprüche zur Liquidation des Erfüllungsinteresses mit der Folge, dass für Verletzungen des Integritätsinteresses die §§ 195 ff gelten, widerspricht dem Wortlaut des Gesetzes und dem Willen des Gesetzgebers (BRHP/Faust Rz 9; Staud/Matusche-Beckmann Rz 30; vgl BTDrs 14/6040, dass Nr 3 auch für Schadensersatzansprüche gilt; aA: Wagner JZ 02...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Genehmigungsbedürftige Rechtsgeschäfte.

Rn 25 Benötigt ein Rechtsgeschäft kraft Gesetzes eine behördliche Genehmigung, ist die Vornahme des Geschäfts ohne die Genehmigung grds verboten (Soergel/Hefermehl Rz 42). Wird ein einseitiges Rechtsgeschäft ohne behördliche Genehmigung vorgenommen, ist es idR nichtig (BGHZ 11, 37; 37, 235 f). Ein nicht genehmigtes zwei- oder mehrseitiges Rechtsgeschäft, zB ein Vertrag, ist ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Rechtsgeschäft.

Rn 6 Das Rechtsgeschäft muss auf dingliche Rechtsänderung gerichtet sein (BGH DNotZ 97, 385). Der bloße Übergang der Verfügungsbefugnis genügt nicht (vgl RGZ 61, 43 f). Ebensowenig genügt ein schuldrechtliches Rechtsgeschäft, selbst wenn es – wie Miete und Pacht – verfügungsähnlich wirkt (RGZ 106, 112; aA wohl MüKo/Lettmaier Rz 25, § 893 Rz 12). § 893 gilt nicht für den Erwe...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Zweck der Vorschrift.

Rn 1 Die durch Art 2 Nr 3 des Gesetzes zur Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10.10.13 (BGBl I 3786) mit Wirkung vom 1.7.14 geschaffene Vorschrift soll eine anwenderfreundliche elektronische Kommunikation ohne qualifizierte elektronische Signatur ermöglichen. Die in S 1 vorgesehene Verordnung stellt die Verordnung über die technischen Rahmenbed...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Weite Auslegung.

Rn 2 Die Begriffe gesetzliche Vermutung und Beweislast sind weit zu verstehen (ebenso NK-BGB, Bd. 6, Hüßtege/Mansel/Doehner). Sie umfassen von der Rechtsprechung entwickelte Grundsätze (s die Bsp in Rn 5–6). Hierfür sprechen folgende Gründe: (1) Der in der englischen Fassung der ROM I gewählte und der deutschen Fassung gleichgestellte (arg Art 55 I EUV; Art 4 EWG-SprachenVO)...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, BGB § 650m BGB – Abschlagszahlungen; Absicherung des Vergütungsanspruchs.

Gesetzestext (1) Verlangt der Unternehmer Abschlagszahlungen nach § 632a, darf der Gesamtbetrag der Abschlagszahlungen 90 Prozent der vereinbarten Gesamtvergütung einschließlich der Vergütung für Nachtragsleistungen nach § 650c nicht übersteigen. (2) 1Dem Verbraucher ist bei der ersten Abschlagszahlung eine Sicherheit für die rechtzeitige Herstellung des Werks ohne wesentlich...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Gegenstand.

Rn 31 Gemeinschaftsvermögen sind va: vertragliche, quasivertragliche und gesetzliche Ansprüche, nach § 28 I 1, II 1 gewillkürte Ansprüche (Hausgeld, Sonderumlage), Bereicherungsansprüche gegen WEigtümer (LG München I ZWE 16, 262), die Verwaltungsunterlagen (zur Einsichtnahme § 18 Rn 39 ff) sowie die Erhaltungsrücklage (§ 19 Rn 39) – beim Erwerb eines Wohnungseigentums im Weg...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) 1Eine Vereinbarung, nach der der Gläubiger die Erfüllung einer Entgeltforderung erst nach mehr als 60 Tagen nach Empfang der Gegenleistung verlangen kann, ist nur wirksam, wenn sie ausdrücklich getroffen und im Hinblick auf die Belange des Gläubigers nicht grob unbillig ist. 2Geht dem Schuldner nach Empfang der Gegenleistung eine Rechnung oder gleichwertige Zahlungsaufs...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Voraussetzungen.

Rn 2 Es muss ein Termin zur mündlichen Verhandlung nach § 215 I bestimmt worden sein. Nach § 370 I gehören dazu auch Termine zur Beweisaufnahme vor dem Prozessgericht, die kraft Gesetzes zugleich zur Fortsetzung der mündlichen Verhandlung bestimmt sind, was im Falle der Beweisaufnahme durch beauftragte oder ersuchte Richter nach § 370 II 1 angeordnet werden muss. Zur Säumnis...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Organisation (§ 29 I 2, 3).

Rn 11 Die Anzahl der Verwaltungsbeiräte ist beliebig (§ 29 I 1, 2). Hat der Verwaltungsbeirat mehrere Mitglieder, sind ein Vorsitzender und ein Stellvertreter zu bestimmen (§ 29 I 2). Wer das ist, müssen die WEigtümer anordnen, subsidiär ist der Verwaltungsbeirat selbst berechtigt. Der Verwaltungsbeirat wird vom Vorsitzenden nach Bedarf einberufen (§ 29 I 3). IdR kommen die ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, GVG § 191 GVG – [Ausschließung und Ablehnung des Dolmetschers].

Gesetzestext 1Auf den Dolmetscher sind die Vorschriften über Ausschließung und Ablehnung der Sachverständigen entsprechend anzuwenden. 2Es entscheidet das Gericht oder der Richter, von dem der Dolmetscher zugezogen ist. Rn 1 Ein Dolmetscher kann von den Prozessbeteiligten ebenso wie ein Sachverständiger abgelehnt werden, somit aus denselben Gründen, die zur Ablehnung eines R...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Einordnung und Zweck.

Rn 1 Zur Regelung des Anwendungsbereiches gibt I in Nr 1–4 weitgehend Art 3 I lit a-d RL 2000/43/EG, 2000/78/EG und 76/207/EWG (vgl Einl AGG Rn 1) wieder und in Nr 5–8 wörtlich Art 3 I lit e–h RL 2000/43/EG. II, III u IV enthalten Vorbehalte hinsichtlich anderer Gesetze. Rn 2 I regelt mögliche Benachteiligungsgegenstände nach AGG abschließend, soweit nicht das AGG selbst, (§ ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Übergangsregelungen Zivilrecht, Abs 2–5.

Rn 2 II u III sind Überleitungsvorschriften für das zivilrechtliche Benachteiligungsverbot. Für bestehende Dauerschuldverhältnisse sind §§ 19–21 AGG schon ab Inkrafttreten des Gesetzes anwendbar, sofern die Schuldverhältnisse geändert werden (II 2, III 2); sie sollen nicht auf unabsehbare Zeit ausgenommen bleiben (BTDrs 16/1780, 58). Rn 3 Für private Versicherungsverträge gil...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Gesetzliche Dringlichkeitsvermutung.

Rn 5 Für bestimmte Fallgruppen wird eine Gefährdung von Gesetzes wegen angenommen, weshalb eine Glaubhaftmachung des Verfügungsgrundes nicht erforderlich ist. Hierzu gehören bspw § 650d, § 885 I, 899 II, § 1615o III BGB, § 12 I UWG sowie §§ 2, 5 UKlaG. Die dort enthaltene Vermutung der Dringlichkeit ist aber widerleglich, wie etwa im Falle der Selbstwiderlegung, wenn der Glä...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, BGB § 1494 BGB – Tod des überlebenden Ehegatten.

Gesetzestext (1) Die fortgesetzte Gütergemeinschaft endet mit dem Tode des überlebenden Ehegatten. (2) Wird der überlebende Ehegatte für tot erklärt oder wird seine Todeszeit nach den Vorschriften des Verschollenheitsgesetzes festgestellt, so endet die fortgesetzte Gütergemeinschaft mit dem Zeitpunkt, der als Zeitpunkt des Todes gilt. Rn 1 Die fortgesetzte Gütergemeinschaft e...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Beschäftigte des Beteiligten (Abs 2 S 2 Nr 1).

Rn 7 Nach Abs 2 S 2 Nr 1 sind auch Beschäftigte des Beteiligten vertretungsbefugt. Unerheblich ist dabei, ob der Beteiligte eine natürliche Person, eine Personengesellschaft oder eine juristische Person des privaten oder Öffentlichen Rechts ist (Prütting/Helms/Ahn-Roth § 10 Rz 9). Als ›juristische Person des öffentlichen Rechts‹ ist jede Behörde zu verstehen, etwa das Jugend...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Tatsächliche oder rechtliche Verhinderung des an sich zuständigen Gerichts an der Ausübung des Richteramts in einem einzelnen Fall (§ 36 I Nr 1).

Rn 2 Das ›verhinderte‹ Gericht muss ungeachtet der etwaigen Zuständigkeit auch anderer Gerichte für den konkret in Rede stehenden Rechtsstreit örtlich und sachlich zuständig sein. Eine Verhinderung eines ganzen Gerichts aus tatsächlichen Gründen, wie sie etwa im Kriegszustand, bei Ausbruch lokal beschränkter Epidemien oder im Falle schwerer Naturkatastrophen vorstellbar wäre...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Bedeutung der Norm und Gesetzgebungsgeschichte.

Rn 1 Das ZPO-Reformgesetz hat die seit dem Inkrafttreten der ZPO geltende Unterscheidung zwischen der (unbefristeten) einfachen und der (befristeten) sofortigen Beschwerde beseitigt und einheitlich die sofortige Beschwerde eingeführt. Die allgemeine Befristung dient dem berechtigten Interesse der Beteiligten nach Beschleunigung des Verfahrens und möglichst klaren Rechtsverhä...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Ausschluss des Widerrufsrechts.

Rn 2 In besonderen Fällen ist die Einwilligung kraft Gesetzes unwiderruflich (§§ 876 3, 880 II 3, 1071 I 2, 1178 II 3, 1183 2, 1245 I 3, 1255 II 2, 1276 I 2, 1750 II 2, 2291 II). Wie die Vollmacht kann iÜ auch die Einwilligung unwiderruflich erteilt werden. Insoweit gelten die Ausführungen zu § 168 Rn 12 ff entspr. Auch wenn sich aus dem Grundverhältnis ergibt, dass der Zust...mehr