Fachbeiträge & Kommentare zu Gesetz

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, UmwStG § 3... / 5.3.1 Personengesellschaften

Rz. 40 Als übernehmende Rechtsträger kommen bei der Verschmelzung inl. Rechtsträger zunächst die in § 3 Abs. 1 Nr. 1 UmwG aufgeführten Personenhandelsgesellschaften in Betracht. Rz. 41 OHG und KG können übernehmende Personenhandelsgesellschaften i. S. d. § 3 Abs. 1 Nr. 1 UmwG sein.[1] Gleiches gilt für die Partnerschaftsgesellschaft. [2] Rz. 42 Die nicht in § 3 Abs. 1 Nr. 1 Umw...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 3... / 1 Inhalt und Zweck

Rz. 1 §§ 3 bis 9 UmwStG betreffen die Verschmelzung einer Körperschaft auf eine Personengesellschaft oder auf eine natürliche Person. Die Verschmelzung ist dadurch gekennzeichnet, dass das gesamte Vermögen von einem oder mehreren Rechtsträgern im Wege der Gesamtrechtsnachfolge auf einen anderen, bereits bestehenden Rechtsträger (Verschmelzung durch Aufnahme) oder neu gegründ...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 3... / 11.5.2.2 Betriebsvermögen

Rz. 135 Die übergehenden Wirtschaftsgüter müssen dem Betriebsvermögen des übernehmenden Rechtsträgers zuzuordnen sein. Der Begriff "Betriebsvermögen" ist bei den Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft, aus Gewerbebetrieb und aus selbstständiger Arbeit identisch. Ob Betriebsvermögen vorliegt, richtet sich nach den Grundsätzen der §§ 13, 15 bzw. 18 EStG. Der Überführung in d...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 2a... / 4 Abzug "finaler" Verluste in EU und EWR

Rz. 46 Seit der Neukonzeption des Abs. 1 durch Gesetz v. 19.12.2008 (Rz. 1e) ist der Regelungsbereich der Vorschrift auf Verluste aus Drittstaaten beschränkt. Für Verluste aus den EU- und EWR-Staaten gibt es daher keine ausdrückliche gesetzliche Regelung, wenn man von dem Ausschluss des positiven und negativen Progressionsvorbehalts in § 32b Abs. 1 S. 2, 3 EStG absieht. Die ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 2a... / 5.3.3.1 Ausweitung der Nachversteuerung

Rz. 86 Bis Vz 1998 enthielt das Gesetz nur eine Regelung zur Nachversteuerung bei der Umwandlung der ausl. Betriebsstätte. Durch G. v. 22.12.1999[1] wurde die Nachversteuerungsregelung ausgeweitet, um Lücken zu schließen.[2] Der bisherige Nachversteuerungstatbestand der Umwandlung der Betriebsstätte wurde beibehalten. Die Neuregelung gilt für alle Vorgänge, die ab Vz 1999 de...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 2a... / 2.2.3.1 Verlustausgleich und Verlustabzug

Rz. 26 Als Rechtsfolge bestimmt § 2a Abs. 1 S. 1 EStG, dass die unter den Tatbestand dieser Vorschriften fallenden negativen Einkünfte nur eingeschränkt an dem Verlustausgleich teilnehmen. Der Verlustausgleich ist bei den unter § 2a Abs. 1 EStG fallenden Einkünften nur eingeschränkt möglich, nämlich zwischen positiven und negativen Einkünften derselben Art und aus demselben ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 2a... / 2.2.2.5 Anteile an einer Drittstaaten-Körperschaft (Abs. 1 Nr. 3)

Rz. 23d Abs. 1 Nr. 3 schließt den Ansatz von negativen Einkünften aus der Teilwertabschreibung (Nr. 3a) und der Veräußerung und der Entnahme von Anteilen an einer Drittstaaten-Körperschaft aus, die zu einem Betriebsvermögen gehört. Die Verlustberücksichtigung ist jedoch möglich, soweit der Tatbestand des Abs. 2 S. 2 vorliegt (Rz. 40b). Die Vorschrift ist durch G. v. 25.2.199...mehr

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Restrukturierungsrückstellu... / 3.1.1 Rückstellungswahlrechte sind entfallen

Es dürfen nur noch die o. g. Rückstellungen gebildet werden.[1] Mit dem Gesetz zur Modernisierung des Bilanzrechts (BilMoG) vom 25.5.2009 sind Rückstellungswahlrechte für sog. Aufwandsrückstellungen entfallen.mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 2a... / 5.3.3.4 Nachversteuerung bei Betriebsaufgabe (Abs. 4 S. 1 Nr. 3)

Rz. 100 Der Nachversteuerungstatbestand des § 2a Abs. 4 S. 1 Nr. 3 EStG erfasst den Fall, dass die von der Betriebsstätte ausgeübte Geschäftstätigkeit von der Betriebsstätte aufgegeben und stattdessen von einem anderen Rechtsträger ganz oder teilweise fortgeführt wird. Dieser Tatbestand soll Gestaltungen verhindern, die als missbräuchlich angesehen werden können, obwohl Miss...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 2a... / 2.2.2.1 Einkünfte einer bestimmten Einkunftsart?

Rz. 19 Der Wortlaut des § 2a Abs. 1 EStG wirft die Frage auf, ob die in dieser Vorschrift aufgeführten Einkünfte in eine bestimmte, in der jeweiligen Nummer des § 2a Abs. 1 EStG aufgeführte Einkunftsart fallen müssen[1], oder ob § 2a Abs. 1 EStG immer anwendbar ist, wenn sachlich die Definitionen des Abs. 1 zutreffen, unabhängig davon, in welche Einkunftsart diese Einkünfte ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 2a... / 2.2.4 Konkurrenz des § 2a Abs. 1 EStG zu § 15a EStG

Rz. 32 § 2a Abs. 1 EStG kann in Konkurrenz zu § 15a EStG treten. So ist es denkbar, dass unter § 2a EStG fallende negative Einkünfte einem Kommanditisten zuzurechnen sind, der nicht über ein positives Kapitalkonto verfügt. M. E. stehen § 2a Abs. 1 EStG und § 15a EStG selbstständig nebeneinander, d. h. jede Vorschrift ist für sich anzuwenden, wenn ihr Tatbestand vorliegt, und...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 2a... / 5.3.3.2 Nachversteuerung bei Umwandlung der Betriebsstätte (Abs. 4 S. 1 Nr. 1)

Rz. 88 § 2a Abs. 4 S. 1 Nr. 1 EStG regelt die Nachversteuerung bei der Umwandlung der ausl. Betriebsstätte in eine Kapitalgesellschaft. Bis Vz 1998 war dies der einzige Nachversteuerungstatbestand. Die Regelung hat sich jedoch als nicht ausreichend erwiesen; deshalb wurde sie ab Vz 1999 durch einen erweiterten Nachversteuerungstatbestand ersetzt, der auch die Übertragung der...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 2a... / 2.2.5 Verfahrensrechtliche Fragen

Rz. 34 Nach § 2a Abs. 1 S. 5 EStG sind die am Schluss des Vz verbleibenden negativen Einkünfte gesondert festzustellen. Festzustellende "verbleibende negative Einkünfte" sind die im Vz nicht durch Verlustausgleich ausgeglichenen negativen Einkünfte nach § 2a Abs. 1 EStG des laufenden Vz zuzüglich der noch nicht verfallenen, noch nicht ausgeglichenen und noch nicht durch Verl...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 2a... / 5.1 Allgemeines

Rz. 63 Abs. 3 und 4 sind durch das G. v. 25.7.1988 in § 2a EStG eingefügt worden. Die Vorschrift ersetzte § 2 AIG; das AIG wurde durch dieses Gesetz aufgehoben. Rz. 64 Durch G. v. 24.3.1999[1] wurde § 2a Abs. 3, 4 EStG mit Wirkung ab Vz 1999 ersatzlos aufgehoben.[2] Die Beseitigung der Möglichkeit, laufende ausl. Verluste im Inland abzuziehen, verstößt nicht gegen das GG oder...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 2a... / 2.1.4 Zur Vereinbarkeit des § 2a Abs. 1, 2 EStG mit dem europäischen Recht

Rz. 14 § 2a Abs. 1, 2 EStG schränkt nur die Abziehbarkeit ausl. Verluste ein. Erleidet ein unbeschränkt Stpfl. Verluste der in Abs. 1 genannten Art aus einer inl. Tätigkeit, kann er diese Verluste im Rahmen des § 2 Abs. 3 EStG abziehen, bei ausl. Verlusten ist dies nicht der Fall. Dies stellt einen Verstoß gegen die Niederlassungsfreiheit[1], die Dienstleistungsfreiheit[2] o...mehr

Lexikonbeitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Hygiene / Zusammenfassung

Begriff Hygiene im klassischen Sinn bezeichnet die Lehre von der Verhütung der Krankheiten und der Erhaltung und Festigung der Gesundheit (Deutsche Gesellschaft für Hygiene und Mikrobiologie). So gesehen sind fast alle Bestrebungen im Arbeitsschutz hygienischer Natur. Im gebräuchlicheren Sinn wird unter Hygiene jedoch vor allem die Vorbeugung von Infektionskrankheiten versta...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 2a... / 5.3.4 Rechtsfolge

Rz. 113 Wird einer der Ersatztatbestände erfüllt, ist ein in der Vergangenheit nach Abs. 3 abgezogener Verlust wieder hinzuzurechnen. Das bedeutet, dass die Verlustberücksichtigung im Inland wieder rückgängig gemacht wird. Mit der Erfüllung der Ersatztatbestände kann in der ausl. Betriebsstätte kein Gewinn mehr erzielt werden, sodass es nicht mehr zu einer Nachversteuerung n...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 2a... / 3.1 Verluste der gewerblichen Betriebsstätte

Rz. 36 § 2a Abs. 1 EStG ist nicht auf alle negativen Einkünfte aus einer Betriebsstätte in einem Drittstaat anzuwenden, sondern nur auf bestimmte Einkünfte, die aus einer Tätigkeit stammen, die vom inländischen Gesetzgeber als volkswirtschaftlich nicht sinnvoll eingestuft wird. Diese "Produktivitätsklausel" in Abs. 2 EStG ist § 5 AIG und § 1 Abs. 3 EntwLStG nachgebildet; die...mehr

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Restrukturierungsrückstellu... / Zusammenfassung

Überblick Eine Restrukturierung umfasst alle Formen von Prozessen, die auf eine – unter Umständen – tiefgreifende Veränderung im Unternehmen abzielen. Neben einer Reorganisation und Neustrukturierung führt dies auch zu einer Produktänderung und einer Neuorientierung am Markt. Restrukturierungskosten entstehen beim Verkauf oder bei der Aufgabe eines Geschäftszweigs, bei Stillleg...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 13... / 1 Allgemeines

Rz. 1 § 139b AO befasst sich mit dem Identifikationsmerkmal für natürliche Personen, der Identifikationsnummer.[1] Obgleich die Zuteilung durch das BZSt nun schon einige Zeit zurückliegt und bisher wenig Beachtung erfahren hat, ist sie gerade in der jüngeren Vergangenheit in den Mittelpunkt des politischen Interesses gerückt. Zwei Kernpfeiler der Digitalisierung der Verwaltu...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 13... / 3.2 Verarbeitung durch andere Stellen (Abs. 2 S. 2)

Rz. 2b Andere öffentliche oder nicht öffentliche Stellen [1] unterliegen nach § 139b Abs. 2 S. 2 AO noch strengeren Restriktionen. Die Befugnisse dieser Stellen erschöpfen sich im Wesentlichen in Handlungen, die zur Vornahme von Datenübermittlungen erforderlich sind. Darüber hinaus sind aber auch diese Stellen zur Erhebung und Verwendung der Identifikationsnummer befugt, wenn...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 13... / 4.1 Abschließende Aufzählung

Rz. 4 § 139b Abs. 3 AO enthält eine abschließende Aufzählung personenbezogener Daten, die vom BZSt im Wesentlichen zum Zweck der eindeutigen Identifikation eines Stpfl. gespeichert werden.[1] Die Speicherung der zuständigen Finanzbehörden[2] ist hingegen erforderlich, um dem zentral mit der Vergabe des Identifikationsmerkmals beauftragten BZSt eine Mitteilung der Nummer an d...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 13... / 6.2 Erstmalige Zuteilung der Identifikationsnummer (Abs. 6)

Rz. 11 § 139b Abs. 6 AO gewährleistete die erstmalige Erfassung aller stpfl. natürlichen Personen zum Zwecke der Erteilung der Identifikationsnummer. Nach §§ 18, 19 und 34 Bundesmeldegesetz (BMG) beziehen die Meldebehörden die Ansässigkeitsdaten von den Standes- und den Ausländerämtern, bzw. durch Mitteilung und/oder Abruf vom Meldeamt des Wegzugs. Auf diesem Weg kann eine l...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 13... / 5.1.4 Abruf der digitalen Rentenübersicht (Abs. 4b)

Rz. 7c Das Rentenübersichtsgesetz [1] verfolgt das Ziel, den Kenntnisstand der Bevölkerung über die eigene Altersvorsorge zu verbessern. Hierzu sind die angebundenen öffentlich-rechtlichen Vorsorgeeinrichtungen berechtigt, die Identifikationsnummern bei ihren Kundinnen und Kunden zu erheben.[2] Nur die angebundenen Träger der gesetzlichen Rentenversicherung, der Alterssicheru...mehr

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Altersteilzeit / 1.10 Rentenversicherung

Seit der Änderung des AltTZG im Juli 2004 muss der Arbeitgeber den Beschäftigten zusätzlich Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung mindestens in Höhe des Beitrags entrichten, der auf 80 % des Regelarbeitsentgelts für die Altersteilzeitarbeit – begrenzt auf den Unterschiedsbetrag zwischen 90 % der monatlichen Beitragsbemessungsgrenze und dem Regelarbeitsentgelt – entfäl...mehr

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Aktuelle Rechtsprechung zur... / a) Geändertes Besteuerungskonzept bei in organschaftlicher Zeit verursachten Mehr-/Minderabführungen

Das Besteuerungskonzept für die in organschaftlicher Zeit verursachten Mehr- bzw. Minderabführungen hat sich durch das KöMoG[32] geändert: Bis VZ 2021 werden in der Steuerbilanz des Organträgers steuerliche Ausgleichsposten gebildet (Ausgleichspostenkonzept). Ab VZ 2022 sind Minderabführungen als Einlagen in die Organgesellschaft und Mehrabführungen als Einlagerückgewähr der O...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 13... / 6.3 Geburten, sonstige Fälle, Änderung der Daten und Sterbefälle (Abs. 7 und 8)

Rz. 12 § 139b Abs. 7 AO regelt die Übermittlung von Meldedaten an das BZSt im Fall einer Geburt und in sonstigen Fällen, in denen einer Person, z. B. bei Zuzug aus dem Ausland, noch keine Identifikationsnummer zugeteilt worden ist. Hiernach erhalten Personen, die nicht unter § 139a Abs. 2 AO fallen, da sie nicht steuerlich in Erscheinung treten können, eine Identifikationsnu...mehr

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Altersteilzeit / 1.3 Ziel des Altersteilzeitgesetzes

Das Gesetz verfolgte ursprünglich 2 Ziele: Es wollte älteren Beschäftigten einen gleitenden Übergang vom Erwerbsleben in die Altersrente ermöglichen (§ 1 Abs. 1 AltTZG). Die Einstellung arbeitsloser Beschäftigter, die Übernahme von Auszubildenden nach Abschluss ihrer Berufsausbildung sowie die Beschäftigung von Auszubildenden sollte gefördert werden. Um das 1. Ziel erreichen zu...mehr

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Altersteilzeit / 1.4 Altersteilzeitmodelle

Ein gleitender Übergang vom Erwerbsleben in den Ruhestand (§ 1 Abs. 1 AltTZG) ist an sich nur dann gegeben, wenn der Beschäftigte seine bisherige Arbeitszeit zunächst noch einige Zeit auf die Hälfte reduziert und dann in Rente geht (Teilzeitmodell). Das Gesetz lässt jedoch auch andere Arbeitszeitmodelle zu, z. B. das Blockmodell, das in der Arbeitswelt von der Ausnahme zur R...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 13... / 5.1.2 Berechnung der Mindestrente (Abs. 4 S. 2)

Rz. 7a Nachdem die Bemessungsgrundlage für den Rentenzuschlag zur Beseitigung der Altersarmut in der politischen Debatte lange umstritten war, wurde das zu versteuernde Einkommen unter Hinzurechnung des steuerfreien Teils der Rente bzw. eines Versorgungsfreibetrags und der Einkünfte aus Kapitalvermögen zugrunde gelegt.[1] Diese Bemessungsgrundlagen sind nunmehr mit dem Grund...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 13... / 5.1.3 Onlinezugangsgesetz (Abs. 4a)

Rz. 7b Mit dem Familienleistungsgesetz[1] wurde die Möglichkeit geschaffen, die nach der Geburt eines Kindes als besonders lästig empfundenen Behördengänge durch einen weitgehend technisch unterstützten Prozess zu ersetzen. § 8 Abs. 2 OZG sieht hierzu die Befugnis der Elterngeldstellen vor, beim BZSt die Identifikationsnummer des Antragstellers abzurufen, um seine Grunddaten...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Altersteilzeit / 1.2 Das Altersteilzeitgesetz (AltTZG)

Am 1.8.1996 ist das Altersteilzeitgesetz in Kraft getreten.[1] Es hat keine amtliche Abkürzung, in Literatur und Rechtsprechung wird aber überwiegend die Abkürzung AltTZG verwendet. Seit dem Inkrafttreten ist das AltTZG mehrfach geändert worden. Von besonderer Bedeutung bei den vielen Änderungen des AltTZG sind 2 markante Zeitpunkte, der 1.7.2004 (Wegfall der Mindestnettotabel...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 13... / 6.5.1 Übermittlung der Kontenverbindung (Abs. 10)

Rz. 15 Bei der Einspielung der Kontendaten differenziert das Gesetz danach, ob der Inhaber der IDNr das 18. Lebensjahr vollendet hat. Satz 1 behandelt den Regelfall der Volljährigkeit und legt fest, dass der Inhaber der IDNr die Übermittlung anstoßen muss und diese nicht automatisch abgelegt wird. Hierzu ist erforderlich, dass er entweder die Daten über eine noch festzulegen...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Keine außergewöhnlichen Belastungen bei Aufwendungen im Zusammenhang mit einer Ersatzmutterschaft

Leitsatz Aufwendungen eines gleichgeschlechtlichen (Ehe‐) Paares im Zusammenhang mit einer Ersatzmutterschaft sind nicht als außergewöhnliche Belastung zu berücksichtigen. Normenkette § 33 EStG, § 1 Abs. 1 Nr. 1, 2 und 7 ESchG, Art. 1 Abs. 1, Abs. 3, Art. 6 GG Sachverhalt Die Kläger sind zwei Männer, die im Streitjahr (2017) die Ehe geschlossen haben und zur ESt zusammen veran...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Altersteilzeit / 2.4.1.2 Möglichkeit/Inanspruchnahme von Altersteilzeit

Mit Ablauf der Stichtagsregelung am 31.12.2022 endete zwar der tarifvertragliche Rechtsanspruch auf Altersteilzeit, nicht jedoch die grundsätzliche Möglichkeit, Altersteilzeit freiwillig auf gesetzlicher Grundlage zu vereinbaren. Sofern dies beabsichtigt ist, bestehen grundsätzlich keine Bedenken, die tarifvertraglichen Regelungen in Bezug zu nehmen. Dabei ist jedoch zu beac...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 13... / 5.2 Zweckbindung (Abs. 5)

Rz. 8 Nach der Rspr. des BVerfG bedarf es darüber hinaus eines – amtshilfefesten – Schutzes gegen Zweckentfremdung durch Weitergabe- und Verwertungsverbote. Diese strikte Zweckbindung erreicht § 139b Abs. 5 AO durch die Klarstellung, dass die Verwendung der beim BZSt gespeicherten Daten zu anderen Zwecken ausgeschlossen ist. Damit engt Abs. 5 den Verwendungszweck für die zur...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Inventur: Wie die Bestandsa... / Zusammenfassung

Überblick Je besser eine Inventur (Bestandsaufnahme) vorbereitet ist, desto weniger Arbeit kommt am Bilanzstichtag auf den Geschäftsführer und seine Mitarbeiter zu. Oft sind es nur Kleinigkeiten und fehlende Hilfsmittel, die am Inventurtag zu unnötigen Verzögerungen führen. Wenn dann noch Fehler bei wesentlichen Formvorschriften passieren, kommt zu der Mehrarbeit noch der Är...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 13... / 3.1 Verarbeitung durch Finanzbehörden (Abs. 2 S. 1)

Rz. 2a Die Finanzbehörden dürfen unter strikter Beachtung des Grundsatzes der Erforderlichkeit die Identifikationsnummer nur erheben und verwenden, soweit dies zur Erfüllung ihrer gesetzlichen Aufgaben erforderlich ist oder eine Rechtsvorschrift die Erhebung oder Verwendung ausdrücklich erlaubt oder anordnet.[1] Zu den Rechtsvorschriften i. d. S. gehören neben Gesetzen und R...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Altersteilzeit / 1.6.1 Insolvenzsicherung

Führt eine Vereinbarung über die Altersteilzeitarbeit zum Aufbau eines Wertguthabens (i. d. R. im Blockmodell, aber z. B. auch im Teilzeitmodell mit zurückgehendem Arbeitszeitanteil – siehe Beispiel unter 1.5), das den Betrag des 3-Fachen des Regelarbeitsentgelts nach § 6 Abs. 1 AltTZG einschließlich des darauf entfallenden Arbeitgeberanteils am Gesamtsozialversicherungsbeit...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Konkurrenzklausel

Begriff Bei einer Konkurrenzklausel handelt es sich um eine Vereinbarung zwischen dem Arbeitgeber und einem Arbeitnehmer, die den Arbeitnehmer für die Zeit nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses in seiner Tätigkeit beschränkt. Sie soll verhindern, dass der Arbeitnehmer zu seinem Arbeitgeber nach Ende des Arbeitsverhältnisses in Wettbewerb tritt. Gesetze, Vorschriften und ...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
"Finanzielle Eingliederung" bei qualifizierten Mehrheitserfordernissen

Leitsatz Sieht die Satzung der Organgesellschaft für Beschlüsse der Gesellschafterversammlung generell eine qualifizierte Mehrheit vor, muss der Organträger über eine entsprechend qualifizierte Mehrheit der Stimmrechte verfügen, um die Voraussetzung der finanziellen Eingliederung im Sinne des § 14 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 des Körperschaftsteuergesetzes zu erfüllen. Normenkette § 1...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Treuepflicht / Zusammenfassung

Begriff Die Treuepflicht ist die Pflicht des Arbeitnehmers, seine Verpflichtungen aus dem Arbeitsverhältnis so zu erfüllen, seine Rechte so auszuüben und die im Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis stehenden Interessen so zu wahren, wie dies von ihm nach Treu und Glauben billigerweise verlangt werden kann. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Arbeitsrecht: Wichtige Rech...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Allgemeine Geschäftsbedingu... / 4.2.2 Die Verschärfungen des Gesetzes für faire Verbraucherverträge

Die §§ 308, 309 BGB wurden durch das Gesetz für faire Verbraucherverträge vom 10.8.2021 ergänzt. Das bedeutet weitere Restriktionen für AGB-Verwender und einen stärkeren Verbraucherschutz. Neu geregelt sind Verbote von Abtretungsausschlüssen und neu reglementierte Vertragsverlängerungen bei langen Vertragslaufzeiten. 4.2.2.1 Untersagung von Abtretungsverboten Mit Wirkung seit ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 30... / 1.1 Entwicklungsgeschichte

Rz. 2 Die Norm hat eine längere Vorgeschichte. In ihren Grundzügen entspricht sie § 22 RAO. Die Formel des § 22 RAO "Das Steuergeheimnis ist unverletzlich" ist in der AO ersetzt worden durch das klarere Gebot "Amtsträger haben das Steuergeheimnis zu wahren" (s. auch Rz. 3). In der ausdifferenzierten Norm sind die in Lit. und Rspr. zu § 22 RAO entwickelten Gedanken insbesonde...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 30... / 8.1.4.1 Allgemeines

Rz. 90 Zulässig ist nach § 30 Abs. 4 Nr. 2 AO ein Offenbaren oder Verwerten[1] geschützter Daten, soweit es durch Bundesgesetz[2] ausdrücklich zugelassen ist. Gesetz i. S. v. § 30 Abs. 4 Nr. 2 AO ist (ungeachtet § 4 AO) nur ein Gesetz im formellen Sinn. Dies wird aus der Entstehungsgeschichte der Vorschrift und aus der Bedeutung des Steuergeheimnisses hergeleitet.[3] Rechtsv...mehr

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Allgemeine Geschäftsbedingu... / Zusammenfassung

Jeder kennt sie, (fast) jeder im Wirtschaftsleben Aktive hat sie: Allgemeine Geschäftsbedingungen, kurz AGB. Diese Regelwerke machen Geschäfte einfacher, da sie – einmal vorformuliert – für eine Vielzahl gleichgelagerter Verträge genutzt werden können. Sie schließen Gesetzeslücken und beseitigen Unklarheiten in Fällen, in denen der Gesetzgeber keine spezielle rechtliche Rege...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 30... / 8.4 Datenentschlüsselung im De-Mail-Verkehr (§ 30 Abs. 7 AO)

Rz. 135 Der Gesetzgeber fördert die elektronische Kommunikation im Verwaltungsverfahren.[1] Damit soll ein Beitrag zur Verwaltungsmodernisierung und -effizienz durch Bürokratieabbau geleistet werden. Hieraus ergeben sich – vermutlich auch in Zukunft immer wieder – technische Folgen, die tendenziell geeignet sind, beim Abweichen von geübten Verfahrensweisen ggf. auch gegen Re...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 30... / 8.1.4.2 Einzelne gesetzliche Zulässigkeitsregeln

Rz. 91 Einige Normen der bundesgesetzlichen Öffnung des Steuergeheimnisses über § 30 Abs. 4 Nr. 2 AO sind unmittelbar in der AO geregelt. So enthält § 31 AO die Befugnis zur Mitteilung von Besteuerungsgrundlagen an Körperschaften des öffentlichen Rechts und Religionsgemeinschaften sowie von geschützten Daten der betroffenen Person an die Träger der gesetzlichen Sozialversich...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 30... / 8.1.11.1.1 Abwehr erheblicher Risiken für die Allgemeinheit (§ 30 Abs. 4 Nr. 5 Buchst. a 1. Alt. AO)

Rz. 114 Nach § 30 Abs. 4 Nr. 5 Buchst. a AO in der ersten Alternative ist ein zwingendes öffentliches Interesse dann gegeben, wenn die Offenbarung zur Abwehr erheblicher Nachteile für das Gemeinwohl oder einer Gefahr für die öffentliche Sicherheit, die Verteidigung oder die nationale Sicherheit erforderlich ist. Diese Abwehrrechte und -pflichten sind erst seit dem 25.5.2018 ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 30... / 9.1 In Betracht kommende Rechtsfolgen

Rz. 147 Die Verletzung des Steuergeheimnisses kann strafrechtliche, disziplinarische und zivilrechtliche Folgen haben. Strafrechtlich wird die vorsätzliche, also bewusste und gewollte Verletzung des Steuergeheimnisses für die Fälle des Offenbarens von geschützten Daten nach § 355 StGB mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Als Nebenstrafe kann da...mehr