Fachbeiträge & Kommentare zu Gesetz

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 4 ... / 6.3.6 Typisierende Betrachtungsweise; Typusbegriffe

Rz. 154 Die typisierende Betrachtungsweise ist keine Auslegungsmethode, sondern in ihrem Kern eine die Verwaltungstätigkeit vereinfachende Gesetzesanwendung.[1] Sie zielt – ebenso wie gesetzliche Typisierungen[2] und typisierende Verwaltungsvorschriften (dazu Rz. 116 f.) – auf einen effektiven gleichmäßigen Verwaltungsvollzug durch eine vom konkreten Einzelfall gelöste veral...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 4 ... / 5.2 Rechtsgrundlagen

Rz. 110 Verwaltungsvorschriften kommen unter zahlreichen Bezeichnungen und mit sehr unterschiedlicher Bedeutung vor. Die Bezeichnung lässt dabei meist die Stelle erkennen, die die Anordnung erlassen hat oder sie kennzeichnet eine besondere Bedeutung der Verwaltungsvorschrift. Die normalen Anweisungen oberster Bundes- oder Landesbehörden ergehen regelmäßig als Erlass, allgeme...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 4 ... / 2.9.3 Verbindliche Zusagen und Auskünfte; tatsächliche Verständigung

Rz. 44 Für verbindliche Zusagen und Auskünfte ergab sich die Bindungswirkung nach der früheren BFH-Rspr.[1] aus dem Grundsatz von Treu und Glauben; diese Grundsätze haben aufgrund der nunmehr in § 89 Abs. 2 AO getroffenen Regelung weitgehend an Bedeutung verloren.[2] Vor dem Hintergrund dieser Regelung wird ein Stpfl. grundsätzlich auf eine Bindung der Finanzbehörde außerhal...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 4 ... / 2.9.4.4 Vertrauenstatbestand

Rz. 60 Verwirkung hat darüber hinaus zur Voraussetzung, dass für den Anspruchsverpflichteten durch bestimmtes Verhalten des Anspruchsberechtigten ein Vertrauenstatbestand dergestalt geschaffen wurde, dass der Verpflichtete bei objektiver Beurteilung darauf vertrauen durfte, nicht mehr in Anspruch genommen zu werden.[1] Hierfür reicht eine vom FA im Rahmen einer Steuerfestset...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 4 ... / 2.8 Gewohnheitsrecht

Rz. 26 Das Gewohnheitsrecht als ungeschriebene Rechtsnorm i. S. d. § 4 AO entsteht (ohne förmlichen Entstehungsakt und ohne Verkündigung) durch ständige Übung, die von einem andauernden allgemeinen Rechtsbewusstsein der beteiligten Personenkreise und dessen Rechtsüberzeugung von den Gerichten getragen wird.[1] Der Rang eines Gewohnheitsrechts richtet sich nach seinem Inhalt....mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 4 ... / 2.3 Unionsrecht

Rz. 9 Rechtsnorm i. S. d. § 4 AO ist auch das EU-Recht. Diesem kommt ein Anwendungsvorrang vor dem nationalen Recht zu, und zwar unabhängig davon, ob es sich um Bundes-, Landes- oder gemeindliches Satzungsrecht handelt.[1] Grundsätzlich gilt der Anwendungsvorrang des Unionsrechts vor nationalem Recht aufgrund Art. 23 Abs. 1 GG auch für entgegenstehendes deutsches Verfassungs...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 3 ... / 7 Steuerliche Nebenleistungen (Abs. 4)

Rz. 81 § 3 Abs. 4 AO enthält eine Legaldefinition der in zahlreichen Vorschriften genannten "steuerlichen Nebenleistungen".[1] Die Aufzählung der steuerlichen Nebenleistungen ist mehrfach erweitert und durch das Gesetz zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens v. 18.7.2016[2] im Interesse der Übersichtlichkeit klarer strukturiert worden. Eine materielle Änderung ist dami...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 3 ... / 3.1 Gesetzmäßigkeit (Tatbestandsmäßigkeit) der Besteuerung

Rz. 36 In der von § 3 Abs. 1 AO vorausgesetzten Auferlegung der Geldleistung gegenüber allen, bei denen der gesetzliche Tatbestand der Leistungspflicht erfüllt ist, findet der Grundsatz der Gesetzmäßigkeit (Tatbestandsmäßigkeit) der Besteuerung Ausdruck. Rz. 37 Dieser aus Art. 2 Abs. 1 GG und dem Rechtsstaatsprinzip[1] abzuleitende Grundsatz[2] bedeutet zum einen, dass nur ei...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Hinweisgeberschutzgesetz veröffentlicht! Inkrafttreten am 2. Juli 2023!

Zusammenfassung Die EU-Whistleblower-Richtlinie hätte bis 17.12.2021 in nationales Recht umgesetzt werden müssen. Der Bundestag hatte eine erste Fassung am 16.12.2022 beschlossen, zu der allerdings am 10.2.2023 der Bundesrat seine Zustimmung verweigerte. Vermittlungsausschuss einigt sich auf Kompromiss Eine überarbeitete Fassung des Hinweisgeberschutzgesetzes (HinSchG) wurde a...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 5 ... / 1 Grundlagen

Rz. 1 Die Vorschrift enthält, obwohl im Zweiten Abschnitt ("Steuerliche Begriffsbestimmungen") platziert, keine Begriffsbestimmung, sondern eine Direktive für das Wie des von der Finanzbehörde auszuübenden Ermessens und die Grenzen der Ermessensausübung. Die Vorschrift stimmt wörtlich mit § 40 VwVfG überein. Es handelt sich nur um eine Rahmenvorschrift für die Anwendung des ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 5 ... / 4.3 Verletzung der inneren Ermessensgrenze

Rz. 39 Hat die Finanzbehörde die äußere Ermessensgrenze eingehalten, also das Vorhandensein eines Ermessensspielraums erkannt und eine vom Gesetz gedeckte Rechtsfolge gewählt, so kann trotz Einhaltung der äußeren Ermessensgrenze ein fehlerhafter Ermessensgebrauch durch Verletzung der inneren Ermessensgrenze (auch sog. Ermessensmissbrauch oder Ermessensfehlgebrauch) gegeben s...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 3 ... / 2.4.1 Gegenleistungen nach Zuteilungsgesetz 2012

Rz. 32 Die Regelungen des Zuteilungsgesetzes 2012[1] zur Kürzung von Emissionsberechtigungen bei der kostenlosen Zuteilung von Emissionszertifikaten für die Zuteilungsperiode 2008 bis 2012 sowie zur Streichung einer Zuteilungsgarantie aus der Zuteilungsperiode 2005 bis 2007 werden nicht voraussetzungslos, sondern als Gegenleistung für die erworbenen Emissionsberechtigungen e...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 5 ... / 2 Begriff und Wesen des Ermessens

Rz. 4 Zentrales Merkmal des Ermessens ist die der Behörde durch den Gesetzgeber eingeräumte Entscheidungsfreiheit, bei Verwirklichung eines gesetzlichen Tatbestands zwischen zwei oder mehreren rechtlich zulässigen Rechtsfolgen auszuwählen.[1] Darin liegt der entscheidende Unterschied zu einer gebundenen Entscheidung, bei der die Behörde bei Vorliegen der tatbestandlichen Vor...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / h) Keine Verlustausgleichsbeschränkung gem. § 15a EStG in sog. "Goldfinger-Fällen"

Im Streitfall ging es um die Frage, ob die im Rahmen einer auslandsbezogenen Goldfingergestaltung erzielten Verluste auf der Ebene der Gesellschafter durch eine Anwendung des § 15a EStG neutralisiert werden können. Das FG entschied: Die Darlegungs- und Feststellungslast für die im Ergebnis steuererhöhende Regelung des § 15a Abs. 5 EStG trägt in der Regel die Finanzverwaltung. D...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 3 ... / 3 Verfassungsrechtliche Bindungen der Besteuerung

Rz. 35 Der Steuerbegriff des § 3 Abs. 1 AO verlangt, dass die Geldleistungspflicht "allen" auferlegt ist, "bei denen der Tatbestand zutrifft, an den das Gesetz die Leistungspflicht knüpft". Diese Erfordernisse gleichmäßiger und tatbestandsmäßiger Besteuerung sind indes nicht nur Merkmale des einfachgesetzlichen Steuerbegriffs, sondern unter der Geltung des GG auf der Grundla...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
HR Analytics: Modernes Pers... / 9 Literaturhinweise

Atabaki/Biemann, Potenziale der Datenanalyse für HR (People Analytics), in: Petry/Jäger (Hrsg.), Digital HR. Smarte und agile Systeme, Prozesse und Strukturen im Personalmanagement, 2018, S. 125-136. Becker/Huselid/Ulrich, The HR scorecard. Linking people, strategy, and performance, Harvard Business Press, 2001. Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG), 2023, https://www.gesetze-im-...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 3 ... / 4.3 Aufkommen (Ertragshoheit)

Rz. 76 Art. 106 GG regelt die Ertragshoheit, d. h. die Verteilung der steuerlichen Erträge auf Bund, Länder und Gemeinden. Dabei ist derzeit nicht von allen nach dem GG möglichen Steuern Gebrauch gemacht: Bundessteuern [1]: Zölle, bundesgesetzlich geregelte Verbrauchsteuern ohne BierSt, StraßengüterverkehrSt (gesetzliche Regelung ist ausgelaufen), KapitalverkehrSt (wurde aus g...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 3 ... / 8 Aufkommensberechtigung bei steuerlichen Nebenleistungen (Abs. 5)

Rz. 86 Abs. 5 regelt die Aufkommensberechtigung für die in Abs. 4 aufgeführten steuerlichen Nebenleistungen. § 3 Abs. 5 S. 4 AO wurde durch das AbzStEntModG v. 2.6.2021[1] angepasst. Durch das Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2021/514 des Rates vom 22.3.2021 zur Änderung der Richtlinie 2011/16/EU über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden im Bereich der Besteuerun...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Kein Anspruch des GmbH-Geschäftsführers auf Löschung persönlicher Daten aus dem Handelsregister

Zusammenfassung Das OLG Celle (Beschluss v. 24.2.2023, 9 W 16/23) hat sich mit der Frage beschäftigt, ob das Geburtsdatum und der Wohnort eines Geschäftsführers aus bestimmten Gründen (hier bei Gefahr für Leib und Leben) aus dem Handelsregister gelöscht werden müssen. Die Sache ist nun beim BGH (BGH, II ZB 7/23) anhängig. Hintergrund Der Antragsteller ist als GmbH-Geschäftsfüh...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 3 ... / 2.2 Von öffentlich-rechtlichen Gemeinwesen auferlegt

Rz. 6 Die Geldleistung muss von einem öffentlich-rechtlichen Gemeinwesen auferlegt worden sein. Dies sind nicht nur die Gebietskörperschaften des öffentlichen Rechts (Bund, Länder, Gemeinden, Gemeindeverbände)[1], sondern nach dem eindeutigen Wortlaut des § 3 Abs. 1 AO sämtliche Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts. Verfassungsrechtlich ist die Be...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Geschlechtsunabhängige Beza... / 3 Momentaufnahme und erste Handlungsempfehlungen

Allein aufgrund der Richtlinie besteht für Arbeitgeber in Deutschland noch kein konkreter Handlungsbedarf. Die Richtlinie muss erst durch ein nationales Gesetz umgesetzt werden. Der deutsche Gesetzgeber wird hierfür aber voraussichtlich nicht die dreijährige Umsetzungsfrist voll ausschöpfen müssen, denn seit 2017 besteht in Deutschland bereits das Entgelttransparenzgesetz (E...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 5 ... / 3.1 Erfordernis gesetzlicher Ermächtigung

Rz. 13 Das Ermessen setzt schon nach dem Wortlaut des § 5 Halbs. 1 und 2 AO eine entsprechende (gesetzliche) Ermächtigung voraus, durch die der Gesetzgeber der Verwaltung einen bestimmten bzw. jedenfalls durch Auslegung bestimmbaren Ermessensspielraum einräumt. Auch der Zweck der Ermächtigung für die zu treffende Ermessensentscheidung muss sich aus der Ermächtigungsvorschrif...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitssicherheit / Zusammenfassung

Begriff Arbeitssicherheit ist das Ziel des Arbeitsschutzes. Im engeren Sinne bedeutet dieses Ziel, den Arbeitnehmer vor Gefahren für Leib und Leben zu schützen. Im weiteren Sinne bedeutet dieses Ziel, den Arbeitsplatz menschengerecht zu gestalten. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Arbeitsrecht: Regelungen zur Arbeitssicherheit sind im Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), in ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 3 ... / 6 Einfuhr- und Ausfuhrabgaben (Abs. 3)

Rz. 80 Durch das SteuerändG 2001 v. 20.12.2001, BGBl I 2001, 3794 ist die Bestimmung in Abs. 1 S. 1 "Zölle und Abschöpfungen sind Steuern i. S. dieses Gesetzes" durch die Regelung des neuen Abs. 3 ersetzt worden. Nach der am 1.5.2016 in Kraft getretenen Änderung des Abs. 3 durch das ZKAnpG[1] bezieht sich diese Regelung nunmehr auf Einfuhr- und Ausfuhrabgaben nach Art. 5 Nr....mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Unwirksame Pflichtteilsentziehung macht Enterbung nicht unwirksam

Zusammenfassung Ist eine Pflichtteilsentziehung unwirksam, z. B. wegen Verzeihung durch den Erblasser, so führt dies nicht automatisch zur Unwirksamkeit einer im gleichen Testament verfügten Enterbung. Entziehung des Pflichtteils wegen groben Undanks In dem vom OLG entschiedenen Fall hatte ein Vater seinen 3 Kindern durch testamentarische Verfügung den Pflichtteil wegen groben...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 26... / 3.4 Zwangsvollstreckung bei fortgeltendem Güterstand der Eigentums- und Vermögensgemeinschaft

Rz. 25 § 744a ZPO (Zwangsvollstreckung bei Eigentums- und Vermögensgemeinschaft) Leben die Ehegatten gemäß Art. 234 § 4 Abs. 2 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch im Güterstand der Eigentums- und Vermögensgemeinschaft, sind für die Zwangsvollstreckung in Gegenstände des gemeinschaftlichen Eigentums und Vermögens die §§ 740 bis 744, 774 und 860 entsprechend anz...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 3 ... / 3.2.5 Rechtsanwendungsgleichheit

Rz. 60 Zur Gleichmäßigkeit der Besteuerung gehört nicht nur ein diesen Grundsatz beachtendes materielles und formelles Steuerrecht. Auch die Anwendung dieses Rechts durch die Verwaltung und die Gerichte untersteht diesem Grundsatz. Rechtsanwendungsgleichheit ist eine Grundform des Rechtsstaats, wonach das bestehende Recht ausnahmslos ohne Ansehen der Person zu verwirklichen ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 2.1.2 Taugliche Täter

Rz. 20 Jeder, der einen in tatsächlicher Hinsicht unrichtigen und steuergefährdenden Beleg ausstellt, verwirklicht den Tatbestand des § 379 Abs. 1 Nr. 1 AO. Folglich handelt es sich bei § 379 Abs. 1 Nr. 1 AO um ein Jedermannsdelikt ("wer"). Es ist nicht erforderlich, dass der Täter selbst Stpfl. ist oder sonstige persönliche Merkmale[1] aufweist. Folglich kommen z. B. auch M...mehr

Kommentar aus TVöD Office Professional
Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 1.1.1.1 Bundesverwaltung und Verwaltungen der bundesunmittelbaren juristischen Personen des öffentlichen Rechts

Hinsichtlich des Anwendungsbereiches unterscheidet das Gesetz nicht zwischen den Verwaltungen des Bundes und der bundesunmittelbaren Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts. Sie alle sind ebenso wie die Gerichte des Bundes und die Betriebsverwaltungen vom Gesetz erfasst. Dementsprechend findet auch keine Differenzierung zwischen Verwaltung mit hoheit...mehr

Kommentar aus TVöD Office Professional
Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 1.1.1.3 Betriebsverwaltungen

Der Geltungsbereich des Gesetzes erfasst auch die Betriebsverwaltungen der voran genannten Verwaltungen auf Bundesebene. Sowohl die Betriebsverwaltungen, als auch die Betriebe selbst unterfallen dem Gesetz. Unklarheiten hinsichtlich der Frage, ob eventuell das BetrVG zur Anwendung gelangen könnte, werden so vermieden. Betriebe oder Betriebsverwaltungen unterliegen stets dann ...mehr

Kommentar aus TVöD Office Professional
Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 1.1.2.2 Bundesunmittelbare Körperschaft, Anstalt oder Stiftung des öffentlichen Rechts

Der Anwendungsbereich des BPersVG erfasst lediglich die Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts, die bundesunmittelbar sind. Dies ist nur dann der Fall, wenn sie der Staatsaufsicht des Bundes unterliegen. Für Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts, die der landesrechtlichen Staatsaufsicht unterliegen, gilt das jeweilige Lande...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 2 Objektiver Tatbestand

Rz. 5 § 379 AO bedroht 20 unterschiedliche Begehungsweisen mit Geldbuße: das Ausstellen unrichtiger Belege[1] die entgeltliche Weitergabe von Belegen[2] das Nichtverbuchen oder unrichtige Verbuchen von Geschäftsvorfällen[3] den Einsatz ordnungswidriger elektronischer Aufzeichnungssysteme[4] das Fehlen einer zertifizierten internen technischen Sicherungseinrichtung bei elektronisc...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 2.3.1.1 Buchführungs-/Aufzeichnungspflicht

Rz. 30 Ob eine Buchführungs- oder Aufzeichnungspflicht besteht und für wen, ergibt sich aus der jeweiligen Bezugsnorm. Da die Pflichten "nach dem Gesetz" bestehen müssen, kommen gem. § 4 AO nur solche in Betracht, die sich aus einer Rechtsnorm, also Gesetzen im materiellen und formellen Sinn, ergeben. Maßgeblich sind somit förmliche Gesetze und Rechtsverordnungen, nicht jedo...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 2.17.1 Allgemeines

Rz. 130a Durch die Einführung dieses Tatbestands im Rahmen des Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2021/514 des Rates vom 22.3.2021 zur Änderung der Richtlinie 2011/16/EU über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden im Bereich der Besteuerung und zur Modernisierung des Steuerverfahrensrechts[1] trägt der Gesetzgeber dem Umstand Rechnung, dass aufgrund der Digitalis...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 2.5.1 Allgemeines

Rz. 47 § 146a AO normiert besondere Ordnungsvorschriften für die Buchführung und für Aufzeichnungen mittels elektronischer Aufzeichnungssysteme. Auch wenn die Regelung in die AO bereits durch das Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen v. 22.12.2016[1] eingefügt wurde, so ist die Norm doch erst auf Kalenderjahre nach dem 31.12.2019 anzuwenden.[2...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Weiterbeschäftigungsansprüc... / 5 Freistellung des Arbeitnehmers für die Dauer der Kündigungsfrist

Einseitige Freistellung nur in Ausnahmefällen Der allgemeine Weiterbeschäftigungsanspruch des Arbeitnehmers, gerichtet auf seine tatsächliche Beschäftigung, besteht auch für die Dauer der Kündigungsfrist. Das Beschäftigungsinteresse des Arbeitnehmers überwiegt während der Kündigungsfrist grundsätzlich nicht das Interesse des Arbeitgebers an der Nichtbeschäftigung des Arbeitne...mehr

Kommentar aus TVöD Office Professional
Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 1.1.3.1 Abweichungen für besondere Verwaltungszweige

Die §§ 110 ff. BPersVG enthalten abweichende Regelungen für besondere Einrichtungen. Diese sind der Bundesnachrichtendienst, die Bundespolizei und der Bundesverfassungsschutz. Das Gesetz findet in ihnen nur nach Maßgabe der jeweils einschlägigen Vorschriften Anwendung. In den bundesunmittelbaren Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts im Bereich der Sozialversich...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 2.14.1.1 Zweck der Norm

Rz. 109 § 379 Abs. 2 Nr. 1e bis 1g AO wurden im Jahr 2019 eingefügt.[1] Die Bußgeldvorschrift dient der Umsetzung des Art. 25a EU-AmtshilfeRL in der durch die RL (EU) 2018/822 geänderten Fassung.[2] Durch Art. 25a der EU-AmtshilfeRL werden die Mitgliedstaaten zur „wirksamen, verhältnismäßigen und abschreckenden“ Sanktionierung von Verstößen gegen die in Umsetzung des Art. 8a...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Ausgleichsquittung: Inhalt ... / 2.2.6 Betriebliche Altersversorgung, unverfallbare Anwartschaften

Arbeitnehmer, denen vom Arbeitgeber eine betriebliche Altersversorgung zugesagt wurde, behalten nach dem Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung (BetrAVG) bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses vor Eintritt des Versorgungsfalls ihre Rechte aus dieser Altersversorgung. Die gesetzliche Unverfallbarkeit tritt für ab dem 1.1.2018 erteilte arbeitgeberseitige Ve...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 2.4.1 Allgemeines

Rz. 40 § 146a AO normiert besondere Ordnungsvorschriften für die Buchführung und für Aufzeichnungen mittels elektronischer Aufzeichnungssysteme. Auch wenn die Regelung in die AO bereits durch das Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen v. 22.12.2016[1] eingefügt wurde, so ist die Norm doch erst auf Kalenderjahre nach dem 31.12.2019 anzuwenden.[2...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 2 Beteiligte am Revisionsverfahren

Rz. 2 § 122 FGO regelt nicht, wer kraft Gesetzes am Revisionsverfahren beteiligt ist, sondern nur, wer daran beteiligt sein kann. Nur die am Klageverfahren Beteiligten (mit Ausnahme des nach Abs. 2 Beigetretenen) können am Revisionsverfahren beteiligt sein, sie müssen es aber nicht. Ein gewillkürter Parteiwechsel ist nicht möglich. Ein neuer Beteiligter kann auch nicht im We...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke, FGO § 119 F... / 3 Mitwirkung eines ausgeschlossenen oder abgelehnten Richters, Nr. 2

Rz. 12 Zur Ausschließung von Gerichtspersonen oder Ablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit vgl. § 51 FGO. Ausgeschlossene oder mit Erfolg abgelehnte Richter dürfen an der Entscheidung nicht mitwirken.[1] Wurde hiergegen verstoßen, ist das angefochtene Urteil ohne Prüfung der materiell-rechtlichen Rechtslage auf Rüge aufzuheben und die Sache an das FG zurückzuverweisen.[2]...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 2 Vorausgegangene unanfechtbare Entscheidungen (Abs. 2)

Rz. 7 Nach Abs. 2 hat der BFH als Revisionsgericht grds. auch die Entscheidungen des FG zu überprüfen, die dem Urteil vorausgegangen sind und die vorweggenommene Teile des FG-Urteils darstellen (Abs. 2 Hs. 1). Für die Rechtmäßigkeit dieser Vorentscheidungen ist deren Ergebnis, nicht die Begründung maßgebend. Rz. 8 Die Regelung gilt für das Beschwerdeverfahren entsprechend.[1]...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 5.3 Wegfall der Bindungswirkung

Rz. 39 Die Bindungswirkung entfällt, wenn im zweiten Rechtsgang neue Tatsachen oder Beweismittel vorliegen, sodass das FG über einen anderen Sachverhalt zu entscheiden hat, als er der Beurteilung durch den BFH unterlag.[1] Die Bindungswirkung entfällt, wenn sich nachträglich die entscheidenden tatsächlichen Umstände geändert haben. Dies gilt auch dann, wenn der betreffende Um...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 2.6.1 Allgemeines

Rz. 55 § 146a AO normiert besondere Ordnungsvorschriften für die Buchführung und für Aufzeichnungen mittels elektronischer Aufzeichnungssysteme. Auch wenn die Regelung in die AO bereits durch das Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen v. 22.12.2016[1] eingefügt wurde, so ist die Norm doch erst auf Kalenderjahre nach dem 31.12.2019 anzuwenden.[2...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 2.18.1 Allgemeines

Rz. 130e § 379 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1i AO stellt die logische Ergänzung zu Nr. 1h für den Fall dar, dass sich die Daten bei einem Dritten befinden. Auch dieser Tatbestand wurde durch das Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2021/514 des Rates vom 22.3.2021 zur Änderung der Richtlinie 2011/16/EU über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden im Bereich der Besteuerung und z...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 4.4.2 Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

Rz. 27 Nach der Neufassung des Abs. 2 durch das 2. FGOÄndG[1] läuft die Begründungsfrist unabhängig von der Einlegungsfrist. Der Lauf der Begründungsfrist wird demnach von der Versäumung der Einlegungsfrist nicht beeinflusst. Wurde die Einlegungsfrist versäumt und insoweit Wiedereinsetzung beantragt, ist die Revision, sofern die Begründungsfrist noch läuft, somit gleichwohl ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 3.2 Rechtsfolge der Revisionsrücknahme

Rz. 16 Die Rücknahme der Revision bewirkt nur den Verlust der jeweils eingelegten Revision, nicht des Rechtsmittels überhaupt. Das angefochtene Urteil bleibt bestehen. Das Recht, Revision einzulegen, kann deshalb, sofern die Revisionsfrist noch nicht abgelaufen ist, erneut (theoretisch mehrfach) wahrgenommen werden.[1] Deshalb wird das FG-Urteil, wenn die fristgerecht eingel...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 3.1 Rücknahmeerklärung

Rz. 5 Die Rücknahme muss als Prozesshandlung klar und eindeutig erklärt werden.[1] Eine missverständliche Erklärung ist unwirksam, der BFH braucht sich nicht durch Rückfrage über den Inhalt der Erklärung zu vergewissern.[2] Die Rücknahme unter einer Bedingung ist daher unwirksam.[3] Nicht erforderlich ist die ausdrückliche Erklärung, die Revision zurücknehmen zu wollen; ausr...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Personenbedingte Kündigung:... / Zusammenfassung

Überblick Der Beitrag stellt einzelne personenbedingte Kündigungsgründe und ihre jeweiligen besonderen Voraussetzungen dar. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Gesetzliche Grundlage für die personenbedingte Kündigung ist § 1 Abs. 2 KSchG. Die weiteren Voraussetzungen werden maßgeblich von zahllosen Entscheidungen der Rechtsprechung festgelegt.mehr