Fachbeiträge & Kommentare zu Gesetz

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§ 19 Fachgerichtsbarkeiten ... / VI. Insolvenzverfahren

Rz. 24 Für Insolvenzverfahren wird auf die Anwendung der ZPO verwiesen, sodass hier sowohl § 130a ZPO als auch § 130d ZPO zum Tragen kommen. Zitat § 4 InsO 1Für das Insolvenzverfahren gelten, soweit dieses Gesetz nichts anderes bestimmt, die Vorschriften der Zivilprozeßordnung entsprechend. 2 § 128a der Zivilprozessordnung gilt mit der Maßgabe, dass bei Gläubigerversammlungen so...mehr

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§ 12 Elektronische Dokumente / 4. Verordnungsermächtigung zu ERVB

Rz. 38 Da die technische Entwicklung voranschreitet, werden sich auch künftig die technischen Anforderungen an einzureichende Dateiformate sowie Höchstgrenzen für Anzahl und Volumen elektronischer Dokumente, zulässige physische Datenträger etc. verändern. Die Bundesregierung wird daher mit § 5 ERVV ermächtigt, die Standards für die Übermittlung und Eignung zur Bearbeitung el...mehr

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§ 19 Fachgerichtsbarkeiten ... / VII. Patentgerichtsverfahren

Rz. 27 Für Verfahren vor dem Bundespatentgericht (z.B. Nichtigkeitsverfahren, Erteilung von Zwangslizenzen etc.) und dem Bundesgerichtshof (z.B. Berufungsverfahren im Nichtigkeitsverfahren) wird in § 125a Abs. 2 PatG auf die Vorschriften der ZPO verwiesen. Zitat § 125a PatG: (1) Soweit in Verfahren vor dem Deutschen Patent- und Markenamt für Anmeldungen, Anträge oder sonstige H...mehr

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§ 2 Überblick über beA, Ges... / F. Kommunikationspartner im beA – Zusammenfassung

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§ 2 Überblick über beA, Ges... / V. beBPo

Rz. 46 Mit der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV)[35] wurden zum 1.1.2018 in § 6 ERVV die Anforderungen an das von juristischen Personen des öffentlichen Rechts und Behörden zu führende besondere elektronische Behördenpostfach (beBPo [36]) geregelt. Auch das beBPo beruht auf dem technischen Protokollstandard OSCI oder ggf. künftig einem diesen ersetzenden, dem jew...mehr

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§ 18 Nutzungspflicht für da... / H. Kosten

Rz. 34 Für die Einreichung einer Schutzschrift beim ZSSR entstehen Gerichtskosten i.H.v. 83,00 EUR, § 1 Nr. 5a i.V.m. Nr. 1160 KV JVKostG (Gesetz über Kosten in Angelegenheiten der Justizverwaltung [Justizverwaltungskostengesetz]). Diese Gebühr schuldet der Einreicher, § 15a JVKostG. Bei Einreichung über EGVP, beA oder OSCI-Drittanbieter erfolgt die Berechnung auch auf diese...mehr

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§ 20 Strafsachen und OWi-Sa... / B. Elektronische Aktenführung

Rz. 3 Die elektronische Aktenführung in Strafsachen ist bisher eine "Kann-Regelung", vgl. dazu § 32 StPO. Zitat § 32 StPO Elektronische Aktenführung; Verordnungsermächtigungen "(1) 1Die Akten können elektronisch geführt werden. 2Die Bundesregierung und die Landesregierungen bestimmen jeweils für ihren Bereich durch Rechtsverordnung den Zeitpunkt, von dem an die Akten elektronisc...mehr

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§ 15 Zustellungen via beA / IX. Zustellung einer einfachen statt einer beglaubigten Abschrift

Rz. 142 Der BGH hatte in einem sehr interessanten Fall jüngst im Februar 2022 zu entscheiden, ob bzw. zu wann eine vorgenommene Zustellung wirksam erfolgt ist und ob bzw. wann damit die Frist für den Einspruch gegen ein Versäumnisurteil zu laufen begonnen hatte. Im Hinblick auf die Vielschichtigkeit dieser zu einer beA-Zustellung ergangenen Entscheidung wird auf sie im Nachf...mehr

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§ 11 Elektronische Signatur... / a) Maschinenschriftliche Namenswiedergabe

Rz. 136 Für die Anbringung einer einfachen elektronischen Signatur genügt der maschinenschriftlich wiedergegebene Namenszug,[97] siehe auch Rdn 11 ff. in diesem Kapitel. Die Zitat "einfache Signatur soll – ebenso wie die eigenhändige Unterschrift oder die qualifizierte elektronische Signatur – die Identifizierung des Urhebers der schriftlichen Prozesshandlung ermöglichen und d...mehr

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§ 15 Zustellungen via beA / I. Allgemeine Ausführungen

Rz. 239 Die Zustellung im Parteibetrieb kann auch durch den Gerichtsvollzieher erfolgen, siehe dazu § 192 S. 1 ZPO. Bei Verfahren vor dem Amtsgericht kann die Partei den Gerichtsvollzieher durch die Geschäftsstelle des Prozessgerichts den Auftrag zur Zustellung erteilen (sog. Verteilerstelle für Gerichtsvollzieheraufträge), § 192 S. 2 ZPO. Der Auftrag wird dann an den Gerich...mehr

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§ 18 Nutzungspflicht für da... / A. Allgemeines zu Schutzschriften

Rz. 1 Schutzschriften, so definiert es § 945a Abs. 1 S. 2 ZPO, sind vorbeugende Verteidigungsschriftsätze gegen erwartete Anträge auf Arrest oder einstweilige Verfügung. Solche Schutzschriften werden daher häufig nach Abmahnungen für einen potenziellen Antragsgegner über deren Prozessbevollmächtigte eingereicht. Mit einer solchen Schutzschrift möchte man vermeiden, dass ein ...mehr

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§ 12 Elektronische Dokumente / VI. Materiell-rechtliche Erklärungen

Rz. 143 § 126 i.V.m. § 126a BGB regelt die Möglichkeit der Ersetzung einer gesetzlich vorgeschriebenen Schriftform durch die elektronische Form; wobei in den besonderen Vorschriften des BGH hiervon zahlreiche Ausnahmen geregelt sind: § 126a BGB Soll die gesetzlich vorgeschriebene schriftliche Form durch die elektronische Form ersetzt werden, so muss der Aussteller der Erkläru...mehr

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§ 17 Mahnverfahren und Zwan... / 1. Vollstreckbare Ausfertigungen in Papierform

Rz. 18 "Titel,[7] Klausel,[8] Zustellung[9]" sind die Voraussetzungen zur Zwangsvollstreckung. Die Fragen, die sich stellen, wenn die Zwangsvollstreckung nicht mehr in Papierform, sondern in elektronischer Form erfolgen soll, beginnen bereits mit dem Titel selbst. § 317 Abs. 2 ZPO wurde zum 1.7.2014 geändert,[10] und bestimmt, dass Ausfertigungen nur auf Antrag und nur in Pa...mehr

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§ 11 Elektronische Signatur... / I. Gesetzliche Grundlage – § 130a ZPO

Rz. 117 Wegen der Bedeutung der rechtlichen Vorschriften zur Einreichung elektronischer Dokumente sind die entsprechenden Ausführungen nachstehend vorgenommen worden. Wie die Einreichung via beA über die Web-Oberfläche der BRAK erfolgt, ist in § 13 ausführlich beschrieben und bebildert. Rz. 118 § 130a ZPO regelt die Einreichung elektronischer Dokumente und lautet wie folgt:[7...mehr

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§ 3 Nutzungspflichten und E... / 1. Gesetzliche Grundlage und Rechtsprechung – § 130d ZPO

Rz. 41 Zum 1.1.2022 ist § 130d ZPO in Kraft treten (Hervorhebungen durch die Verfasser): Zitat § 130d ZPO Nutzungspflicht für Rechtsanwälte und Behörden "Vorbereitende Schriftsätze und deren Anlagen sowie schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen, die durch einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich ...mehr

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§ 1 Einführung zum beA und ERV / O. Schicksal des beA nach Widerruf der Zulassung oder Tod

Rz. 96 Wird die Zulassung des Rechtsanwalts widerrufen oder verstirbt ein Anwalt, wird sein beA zunächst deaktiviert und nach Ablauf einer angemessenen Zeit gem. § 31a Abs. 4 BRAO gelöscht. Ein deaktiviertes beA kann nicht mehr adressiert werden. Es ist somit für eingehende Nachrichten nicht mehr erreichbar. Sobald der entsprechende Eintrag aufgrund des Widerrufs der Zulassu...mehr

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§ 16 Art u. Weise der Ersat... / 4. "Nach Diktat verreist" – BVerfG gibt vor!

Rz. 94 Das BVerfG hat mit Beschl. v. 7.12.2015 überspannten Anforderungen an formwirksame Revisionsbegründungen im Strafverfahren eine Absage erteilt: Zitat "Es ist mit dem Anspruch auf wirkungsvollen Rechtsschutz nicht vereinbar, allein daraus, dass der Revisionsbegründungsschriftsatz (§ 345 II StPO) nicht von dem mit "i.V." unterzeichnenden Rechtsanwalt selbst verfasst wurde...mehr

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§ 16 Art u. Weise der Ersat... / I. Gesetzliche Anforderung bei schriftlicher Einreichung

Rz. 6 Die Unterschrift soll "die Identifizierung des Urhebers der schriftlichen Prozesshandlung ermöglichen und dessen unbedingten Willen zum Ausdruck bringen, die Verantwortung für den Inhalt des Schriftsatzes zu übernehmen" und gleichzeitig "sicherstellen, dass es sich bei dem Schriftstück nicht nur um einen Entwurf handelt, sondern dass es mit Wissen und Willen des Berech...mehr

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§ 25 Übersicht: Internetseiten

Rz. 1 Nachstehend haben wir Ihnen eine Auflistung von nach unserer Auffassung interessanten Internetseiten zusammengestellt.[1] Wir weisen darauf hin, dass kein Anspruch auf Vollständigkeit erhoben, keine Haftung für Inhalte oder enthaltene Schadsoftware und keine Garantie für eine dauerhafte Aktualität der Seiten übernommen wird. Wir machen uns den Inhalt der Seiten nicht z...mehr

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§ 16 Art u. Weise der Ersat... / C. Abschriften bei Ersatzeinreichung erforderlich

Rz. 110 Reicht man überwiegend Dokumente elektronisch bei Gericht ein, wird man sich schnell daran gewöhnt haben, dass Abschriften (weder einfach noch beglaubigt) von Schriftsätzen (§ 133 Abs. 1 S. 1 ZPO) und Klagen (§ 253 Abs. 5 ZPO) nicht mehr beigefügt werden müssen. Die Ersatzeinreichung, die "schriftlich" erfolgt (Original oder Fax, siehe § 130 Nr. 6 ZPO), erfordert jed...mehr

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§ 7 So legen Mitarbeiter, V... / I. Neuregelung der Vertretungsbestellung seit 1.8.2021

Rz. 20 Die BRAO hat gerade auch im Bereich der Vertretung erhebliche Änderungen zum 1.8.2022 erfahren.[1] Das Recht der Vertretungsbestellung wurde entbürokratisiert; die Selbst-Bestellung wurde vereinfacht und die Notwendigkeit der Vertretungsbestellung bei Ortsabwesenheit ausgedehnt. Sofern ein Anwalt länger als eine Woche gehindert ist, seinen Beruf auszuüben, muss gem. §...mehr

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§ 22 Mitarbeitereinsatz/EDV... / X. Büropersonal ohne ReFa-Ausbildung

Rz. 29 Wie sich aus der oben dargestellten Rechtsprechung des BGH zu den Anforderungen an das einzusetzende Personal ergibt, stellt sich die Frage, ob nur ausgebildete Rechtsanwaltsfachangestellte/Rechtsfachwirte/wirtinnen mit den im Rahmen des Fristenwesens delegierbaren Aufgaben betraut werden dürfen oder ob es auch möglich ist, "fachfremdes Personal" und ggf. unter welche...mehr

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§ 23 Rechtssicheres ersetze... / II. Vernichtung oder Archivierung

Rz. 72 Der logische Schritt nach der Durchführung des ersetzenden Scannens ist die Vernichtung der Originaldokumente. Dies ist nicht für alle Dokumente zulässig. Neben dem digitalen Dokument, das z.B. in die elektronische Akte fließen kann, wird parallel ein Papierarchiv, in dem das Originaldokument für die Dauer der Aufbewahrungsfrist verfügbar gehalten wird, angelegt. Doku...mehr

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§ 15 Zustellungen via beA / III. Zustellung von Schriftstücken gegen EB von Gerichten – § 175 ZPO

Rz. 49 Die Zustellung von Schriftstücken, die bis zum 31.12.2021 ebenfalls in § 174 ZPO a.F. geregelt war, wurde inhaltlich in die neuen §§ 175 und 176 ZPO aufgenommen. Abs. 1 des § 175 ZPO regelt zunächst, dass ein Schriftstück an die in § 173 Abs. 2 ZPO genannten Verfahrensbeteiligten, somit also auch an Rechtsanwälte, gegen Empfangsbekenntnis zugestellt werden kann. Die M...mehr

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§ 1 Einführung zum beA und ERV / E. Zustellungsbevollmächtigte

Rz. 47 Von der empfangsbereiten Freischaltung eines beA sind grundsätzlich keine Ausnahmen vorgesehen. Auch die nachstehenden Gründe berechtigen nicht zum Antrag auf Nichteinrichtung oder zu einer zeitweisen "Aussetzung":mehr

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§ 17 Mahnverfahren und Zwan... / III. Zentrale Mahngerichte

Rz. 5 Örtlich ausschließlich zuständig ist jeweils das Amtsgericht, bei dem der Antragsteller seinen allgemeinen Gerichtsstand hat, § 689 Abs. 2 S. 1 ZPO. Sofern der Antragsteller im Inland keinen allgemeinen Gerichtsstand hat, ist das Amtsgericht Wedding in Berlin ausschließlich zuständig, § 689 Abs. 2 S. 2 ZPO. § 689 Abs. 3 ZPO beinhaltet die Ermächtigungsgrundlage für die...mehr

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Umsatzsteuer in Zypern / 5.1 Vorschriften zur Rechnungserteilung

Die einschlägigen Vorschriften sind niedergelegt in den Absätzen (1), (1A), (1B) und (2) der Anlage Zehn zum MwSt-Gesetz des Jahres 2000 und in den einschlägigen Verordnungen (Allgemeine MwSt-Vorschriften A11-12 von 2004) in der ab 1.5.2004 geltenden geänderten Fassung. Registrierte Unternehmer sind in Zypern verpflichtet, eine Rechnung für MwSt-Zwecke auszustellen, wenn sie e...mehr

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§ 15 Zustellungen via beA / VII. Willkürliche Vor- oder Rückdatierung des EB/eEB

Rz. 111 Empfangsbekenntnisse, gleich ob in Papierform oder elektronischer Form, sind wahrheitsgemäß mit dem Zustellungsdatum zu versehen. Es verbietet sich von selbst, auch zu eigenen Ungunsten, ein falsches Datum anzugeben, da man schlicht und ergreifend Gerichte und auch die gegnerischen Prozessbevollmächtigten diesbezüglich nicht belügen darf. Auch das Sachlichkeitsgebot ...mehr

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§ 15 Zustellungen via beA / A. Allgemeine Einführung

Rz. 1 Das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften[1] hat erhebliche Änderungen/Verschiebungen im Zustellungsrecht zum 1.1.2022 mit sich gebracht. Inhalte aus dem bis zum 31.12.2021 geltenden § 174 ZPO (Zustellung gegen Empfangsbekenntnis) finden sich in den §§ 173 und 175 ZPO wieder. So greift § 173 ZPO die...mehr

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§ 17 Mahnverfahren und Zwan... / 1. Beantragung eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses

Rz. 64 Bereits zum 1.1.2013[41] hat der Gesetzgeber einen ersten "Versuchsballon" in Richtung "elektronischer ZV" durch Einführung eines neuen § 829a ZPO gestartet, der zwischenzeitlich mehrfach überarbeitet wurde: Rz. 65 Zitat § 829a Vereinfachter Vollstreckungsantrag bei Vollstreckungsbescheiden "(1) Im Fall eines elektronischen Antrags zur Zwangsvollstreckung aus einem Volls...mehr

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§ 15 Zustellungen via beA / 2. Fehlende Abgabe eines Empfangsbekenntnisses

Rz. 193 In der Praxis kommt es leider auch häufig vor, dass angeforderte Empfangsbekenntnisse gar nicht zurückgesendet werden. Gerade im Umgang mit dem beA konnte hier eine Häufung solcher Fälle in der Praxis festgestellt werden. Rz. 194 Auch bei der Zustellung elektronischer Dokumente, bei denen der Nachweis der Zustellung durch elektronisches Empfangsbekenntnis erfolgt,[114...mehr

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§ 2 Überblick über beA, Ges... / II. beA

Rz. 9 Um eine Kommunikation zwischen den Justizbehörden und Anwälten auf elektronischer Basis durchführen zu können, wird ebenfalls ein elektronisches Postfach benötigt. Ein solches Postfach muss weitgehend sicher und einfach zu bedienen sein. Es muss vor Missbrauch geschützt werden und eine diskrete Kommunikation ermöglichen. Den Gerichten steht das unter Rdn 6 erwähnte EGV...mehr

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§ 12 Elektronische Dokumente / I. Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung

Rz. 1 Was unter "elektronische Dokumente" i.S.d. § 130a Abs. 1 u. 2 ZPO zu verstehen ist, regelt seit dem 1.1.2018 die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung-ERVV).[1] Rz. 2 Mit dieser Verordnung macht der Verordnungsgeber Gebrauch von se...mehr

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§ 1 Einführung zum beA und ERV / F. beA für Syndizi und RAe mit weiterer Kanzlei

Rz. 52 Da Syndikusanwälte ebenfalls nach § 1 S. 2 Nr. 1, 2 u. 3 RAVPV in das elektronische Gesamtverzeichnis aufzunehmen sind, ist auch für diese ein beA einzurichten. Die beA der Syndikusrechtsanwälte wurden zum 27.11.2017 freigeschaltet,[64] nachdem Ende November 2017 eine Aufnahme der Syndikusrechtsanwälte in das bundesweite amtliche Anwaltsverzeichnis erfolgt ist. Syndik...mehr

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§ 15 Zustellungen via beA / III. Zustellung elektronischer Dokumente durch den Gerichtsvollzieher

Rz. 252 § 193a ZPO wurde völlig neu zum 1.1.2022 durch das ERVV-Ausbaugesetz[164] eingeführt. Im Hinblick auf die Wichtigkeit dieser neuen Zustellungsmöglichkeit auch in ein beA soll zunächst der Gesetzestext abgedruckt werden: Zitat § 193a Zustellung von elektronischen Dokumenten "(1) Soll ein Dokument als elektronisches Dokument zugestellt werden, so übermittelt die Partei de...mehr

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§ 21 Der Wiedereinsetzungsa... / C. Wiedereinsetzungsfähige Fristen

Rz. 4 Eine Wiedereinsetzung ist nur möglich bei Versäumung Rz. 5 Die versäumte Frist muss eine gesetzliche Notfrist oder eine der in § 233 ZPO gen...mehr

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Literaturhinweise

Achatz, Schriftform, Zustellung und Beglaubigung im Wandel der gerichtlichen Digitalisierung, RDi 2022, 31 Bacher, Der elektronische Rechtsverkehr im Zivilprozess, NJW 2015, 2753 Bacher, Elektronisch eingereichte Schriftsätze im Zivilprozess, NJW 2009, 1548 Bacher, Das elektronische Schutzschriftenregister, MDR 2015, 1329 Baumbach/Lauterbach, ZPO, 80. Aufl. 2022 Bernhardt, Anwalt...mehr

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§ 12 Elektronische Dokumente / 2. Von der ERVV umfasste Rechtsgebiete und Dokumente

Rz. 21 Die Regelungen der ERV-Verordnung bezogen auf die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs gelten für die Übermittlung elektronischer Dokumente inmehr

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§ 15 Zustellungen via beA / IV. Prozessuale Pflichten

Rz. 80 Rechtsanwälte sind prozessual verpflichtet, einen sicheren Übermittlungsweg für die Zustellung elektronischer Dokumente vorzuhalten, § 173 Abs. 2 ZPO. Sofern in anderen Verfahrensordnungen auf die Zustellungsvorschriften der ZPO verwiesen wird, gilt dies auch hier. Rz. 81 Sichere Übermittlungswege gem. § 130a Abs. 4 S. 1 ZPO [42] sindmehr

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§ 3 Nutzungspflichten und E... / e) Übergabe von Schriftsätzen im Gerichtstermin?

Rz. 65 Zu Recht sprechen sich Hettenbach und Müller dafür aus, dass die Überreichung eines Schriftsatzes im Termin nicht "per se" eine Missachtung von Gericht und Gegner darstellt, sondern vielmehr zulässiges prozesstaktisches Mittel für Klageerweiterungen und Widerklagen sind, sowie zudem materiell-rechtlich auch zur Ausübung von Gestaltungsrechten dient.[63] Rz. 66 Fraglich...mehr

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§ 15 Zustellungen via beA / II. Abgabepflicht – ordnungsgemäße Zustellungen

Rz. 66 Gem. § 14 S. 1 BORA sind Rechtsanwälte verpflichtet, ordnungsgemäße Zustellungen von Gerichten, Behörden und Rechtsanwälten entgegenzunehmen und das Empfangsbekenntnis mit Datum versehen unverzüglich zu erteilen. Rz. 67 Zum Nachweis der Zustellung eines Schriftstücks von Anwalt zu Anwalt genügt das mit Datum und Unterschrift versehene Empfangsbekenntnis desjenigen Anwa...mehr

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§ 17 Mahnverfahren und Zwan... / a) Gesetzliche Bestimmung – § 754a ZPO

Rz. 69 Mit Wirkung zum 26.11.2016 ist § 754a ZPO eingefügt worden, der zum 1.1.2018 nochmals angepasst wurde:[44] Zitat § 754a ZPO – Vereinfachter Vollstreckungsauftrag bei Vollstreckungsbescheiden "(1) 1Im Fall eines elektronisch eingereichten Auftrags zur Zwangsvollstreckung aus einem Vollstreckungsbescheid, der einer Vollstreckungsklausel nicht bedarf, ist bei der Zwangsvoll...mehr

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§ 23 Rechtssicheres ersetze... / E. Personal

Rz. 29 Die verpflichtende Beachtung von einschlägigen Gesetzen, Regeln und Vorschriften bei Mitarbeitern in Rechtsanwaltskanzleien sollte eine Selbstverständlichkeit sein. Quereinsteiger sowie anderes fachfremdes Personal sind vor der Betrauung mit Tätigkeiten zum rechtssicheren ersetzenden Scannen entsprechend zu unterweisen und ggf. zu schulen. Rz. 30 Zur Vermeidung von Una...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 3... / 4 Verbot der Übertragung von Verwaltungstätigkeiten auf Richter

Rz. 20 Mit § 32 FGO korrespondiert § 4 DRiG, der den Richtern grundsätzlich verbietet, Aufgaben der rechtsprechenden Gewalt und Aufgaben der gesetzgebenden oder der vollziehenden Gewalt gleichzeitig wahrzunehmen.[1] Rz. 21 § 4 Abs. 2 DRiG nennt aber folgende Tätigkeiten, die Richter ausnahmsweise wahrnehmen dürfen, ohne mit der richterlichen Unabhängigkeit in Konflikt zu gera...mehr

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§ 15 Zustellungen via beA / 1. Elektronische Zustellung als Regelzustellungsart – § 173 Abs. 1 ZPO

Rz. 10 Beim Lesen der Vorschrift des § 173 Abs. 1 ZPO stockt man zunächst einmal, da hier von der elektronischen Zustellung elektronischer Dokumente die Rede ist und man sich unweigerlich fragt: Wie werden denn sonst elektronische Dokumente zugestellt, wenn nicht elektronisch? Ein elektronisches Dokument kann aber auch ausgedruckt und in Schriftform gem. § 175 ZPO oder § 176...mehr

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§ 20 Strafsachen und OWi-Sa... / D. Pflicht zur elektronischen Einreichung

Rz. 18 Die Pflicht zur elektronischen Übermittlung in Strafsachen (und aufgrund der Verweisung gem. § 110c OWiG in OWi-Sachen) ist in § 32d StPO geregelt, der zum 1.1.2022 in Kraft getreten ist. Dabei wird hier – anders als z.B. in ZPO-Verfahren – unterschieden zwischen verschiedenen elektronischen Dokumenten. Rz. 19 Zitat § 32d StPO [13] Pflicht zur elektronischen Übermittlung "...mehr

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§ 15 Zustellungen via beA / 2. Gegner oder Gericht haben Zweifel am angegebenen Datum

Rz. 127 Es kommt vor, dass eine Partei versucht, ein auf dem eEB oder EB des gegnerischen Anwalts angegebenes Datum, weil er es für falsch hält, zu entkräften, aber auch, dass das Gericht Zweifel an der Richtigkeit des abgegebenen Empfangsbekenntnisses hat. Rz. 128 Gerichte sind von Gesetzes wegen gehalten zu prüfen, ob ein Rechtsmittel form- und fristgerecht eingelegt worden...mehr

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§ 23 Rechtssicheres ersetze... / C. Beweiswert eines elektronischen Dokuments

Rz. 16 Sofern Beweismittel in ein Verfahren eingebracht werden, werden an diese Beweismittel keine Vorgaben geknüpft. Denn andernfalls ließen sich diese Dokumente nicht mehr als Beweismittel verwerten. So kann es z.B. sein, dass Verträge in elektronischer Form geschlossen wurden, in einem Format, das nur sehr selten oder bereits veraltet ist. Auch Digitalfotos, Videoaufzeich...mehr

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§ 11 Elektronische Signatur... / d) Angabe "Rechtsanwalt" ist nicht ausreichend

Rz. 153 Auch wenn man als sog. "Einzelkämpfer" am Markt unterwegs ist und damit der Briefkopf auch allein den Namen des den Schriftsatz verantwortenden Anwalts ausweist, ist bei Eigenversand aus dem beA zwingend eine einfache elektronische Signatur am Ende des Dokuments anzugeben. Rz. 154 Zitat "Die bei einer über das beA eingereichten Beschwerdeschrift fehlende einfache Signa...mehr

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§ 17 Mahnverfahren und Zwan... / 2. Farbdruck- oder Prägesiegel

Rz. 19 Vollstreckbare Ausfertigungen benötigen die Anbringung eines Farbdruck- oder Prägesiegels des Gerichts bzw. Notars.[11] Die Frage der Siegelung im digitalen Zeitalter ist in der Praxis relevant, weshalb an dieser Stelle hierauf kurz eingegangen wird. Rz. 20 Am 14.12.2016 hat sich der BGH mit der Frage befasst, ob es sich bei einem "drucktechnisch" erzeugten Dienstsiege...mehr