Fachbeiträge & Kommentare zu Gesetz

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Schell, SGB IX § 97 Fachkräfte / 2 Rechtsentwicklung

Rz. 3 Die für das Recht der Sozialhilfe geltende Vorschrift des § 6 SGB XII ist mit der Einordnung des Rechts der Eingliederungshilfe in das SGB IX umfassend weiterentwickelt worden. Während in § 6 SGB XII neben der fachlichen Qualifizierung auch die Eignung nach der Persönlichkeit hervorgehoben ist, ist eine persönliche, charakterliche Eignung der Fachkräfte in § 97 nicht b...mehr

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Gesellschafterbeschlüsse: R... / 7 Nichtigkeit und Anfechtbarkeit von Gesellschafterbeschlüssen

In einer Gesellschafterversammlung können grundsätzlich nur dann wirksame Beschlüsse gefasst werden, wenn die Gesellschafterversammlung ordnungsgemäß einberufen wurde.[1] Ferner können das Fehlen einer notwendigen notariellen Beurkundung, Sittenwidrigkeit (z. B. Beschlüsse, die dazu dienen, einem Gesellschafter zu schaden), Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht oder Verstöße gegen...mehr

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Schell, SGB IX § 220 Aufnah... / 2.2 Aufnahmeanspruch des behinderten Menschen

Rz. 3 Einen Aufnahmeanspruch hat der behinderte Mensch nur, wenn Leistungen durch die Rehabilitationsträger gewährleistet sind. Die Werkstätten finanzieren sich durch individuelle Leistungen an die behinderten Menschen, im Eingangsverfahren und im Berufsbildungsbereich durch die in § 63 Abs. 1 genannten Rehabilitationsträger, im Arbeitsbereich durch die in § 63 Abs. 2 genannt...mehr

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Schell, SGB IX § 185a Einhe... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift wurde mit Art. 7 des Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe von Menschen mit Behinderungen sowie zur landesrechtlichen Bestimmung der Träger von Leistungen für Bildung und Teilhabe in der Sozialhilfe (Teilhabestärkungsgesetz) v. 2.6.2021 (BGBl. I S. 1367) mit Wirkung zum 1.1.2022 (Art. 14 Abs. 1 des Gesetzes) in das SGB IX eingefügt.mehr

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Schell, SGB IX § 220 Aufnah... / 2.4 Rückkehrrecht

Rz. 9 Mit dem Bundesteilhabegesetz ist Abs. 3 angefügt worden, der ein Rückkehrrecht bestimmt. Im Grunde handelt es sich hierbei um eine gesetzliche Klarstellung, ein Rückkehrrecht bestand bereits auch vor dem 1.1.2018. Dieses ergab sich einer Regelung im Rentenrecht. Dort ist nämlich bestimmt, dass bei Versicherten, die bereits vor Erfüllung der allgemeinen Wartezeit voll e...mehr

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Schell, SGB IX § 228 Unentg... / 2.2.2.1.1 Dynamisierung des Betrages der Eigenbeteiligung (Abs. 2 Satz 2 bis 5)

Rz. 11 Mit dem Gesetz zur Änderung des Neunten Buches Sozialgesetzbuch v. 8.12.2012 (BGBl. I S. 2480) wurde in den neuen Sätzen 4 bis 7 in § 145 (ab 1.1.2018 Abs. 2 Satz 2 bis 5) wurde zum 1.1.2013 eine Dynamisierung der Höhe der Eigenbeteiligung entsprechend der Lohnentwicklung eingeführt. Mit der Verweisung auf § 160 Abs. 3 wird auf das Verfahren hingewiesen, mit dem berei...mehr

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Steuerlagerregelung / 15 Steuerbefreiungen bei der Einfuhr

Um eine steuerliche Belastung zu vermeiden, ist die Einfuhr von in der Anlage 1 zum UStG genannten Gegenständen, die in ein Umsatzsteuerlager eingelagert werden sollen, steuerfrei.[1] Dabei reicht der Wille des Einführers, die eingeführten Gegenstände in ein solches Lager einzulagern, für die Gewährung der Steuerbefreiung aus. Praxis-Beispiel Einfuhr von Papierrollen Unternehm...mehr

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Schell, SGB IX § 113 Leistu... / 2.6 Assistenz bei stationärer Behandlung im Krankenhaus (Abs. 6)

Rz. 20 Abs. 6 wurde durch Art 7c des Gesetzes zum Erlass eines Tierarzneimittelgesetzes und zur Anpassung arzneimittelrechtlicher und anderer Vorschriften v. 27.9.2021 mit Inkrafttreten zum 1.11.2022 angefügt. Mit Abs. 6 wird die Kostenträgerschaft für die Übernahme der (Personal-)Kosten bei Mitarbeiterinnen/Mitarbeitern eines Leistungserbringers der Eingliederungshilfe währe...mehr

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Schell, SGB IX § 94 Aufgabe... / 2.5 Evidenzbeobachtung (Abs. 5)

Rz. 8 Der Gesetzgeber hat ausgehend von der Erkenntnis, dass sich die Ausgangssituation nicht nur in den Ländern selbst sondern darüber hinaus auch zwischen den Ländern unterscheide und die Eingliederungshilfereform insbesondere in der ersten Phase der Umsetzung des neuen Rechts eine erhebliche Umstellungssituation darstelle, eine länderübergreifende Evidenzbeobachtung sowie...mehr

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Schell, SGB IX § 94 Aufgabe... / 2.1 Bestimmung der Träger der Eingliederungshilfe (Abs. 1)

Rz. 3 Mit der Herauslösung des Rechts der Eingliederungshilfe aus dem SGB XII sind künftig nicht mehr die Träger der Sozialhilfe für die Leistungen der Eingliederungshilfe zuständig. Die Bestimmung der Träger der Eingliederungshilfe obliegt den jeweiligen Ländern. Die Träger der Sozialhilfe sind bereits in § 6 bei der Aufzählung der Träger der Leistungen zur Teilhabe als Trä...mehr

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Steuerlagerregelung / Zusammenfassung

Begriff Die sog. Umsatzsteuerlagerregelung bietet insbesondere inländischen Lagerbetrieben (z. B. in Seehäfen) die Möglichkeit, Waren (insbesondere Schüttgüter und hochwertige Metalle) zu lagern, die an Terminbörsen (z. B. in London) Gegenstand zahlreicher Handelstransaktionen sind, ohne dass die Güter körperlich bewegt, d. h. an ihren neuen Eigentümer transportiert werden....mehr

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Sommer, SGB V § 47b Höhe un... / 1 Allgemeines

Rz. 2 § 47b regelt ausschließlich die Höhe und Berechnung des Krankengeldes (§ 44) und des Kinderkrankengeldes (§ 45) bei Beziehern von Arbeitslosengeld (§§ 136 ff. SGB III; Rz. 3 ff.), Unterhaltsgeld (ehemals §§ 153 ff. SGB III; Rz. 6) und Kurzarbeitergeld (§§ 95 ff. und 101 ff. sowie § 111 ff. SGB III; Rz. 15 ff.). Da das Unterhaltsgeld mit Wirkung zum 1.1.2005 durch das Arbei...mehr

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Schell, SGB IX § 167 Präven... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift ist im Rahmen des Gesetzes zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit Schwerbehinderter v. 29.9.2000 (BGBl. I S. 1394) in das Schwerbehindertengesetz (SchwbG) eingefügt worden. Sie dient dem Zweck, bei Eintreten von Schwierigkeiten im Arbeitsverhältnis die spezifischen Schutzinteressen schwerbehinderter Menschen zur Geltung zu bringen und eine mit dem Schutzzwe...mehr

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Gesellschafterbeschlüsse: R... / Zusammenfassung

Überblick Ein Gesellschafterbeschluss ist ein Beschluss der Gesellschafter bzw. Anteilsinhaber einer Personen- oder Kapitalgesellschaft über Satzungsänderungen, Gewinnverteilung, Aufnahme neuer Gesellschafter, Ausschluss von Gesellschaftern, Kapitalerhöhung etc. Für welche Tatbestände Gesellschafterbeschlüsse notwendig und welche Mehrheiten jeweils erforderlich sind, ist ent...mehr

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Schell, SGB IX § 93 Verhält... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Abs. 1 bestimmt, dass die Vorschriften über die Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach dem SGB II ("Hartz IV") sowie über die Hilfe zum Lebensunterhalt und die Grundsicherung im Alter und bei voller Erwerbsminderung nach dem SGB XII (Drittes und Viertes Kapitel) unberührt bleiben. Rz. 3a Mit der Überführung der Eingliederungshilfe zum 1.1.2020 in das SGB IX...mehr

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Umweltschutz / 4 Kraftfahrzeugsteuer: Begünstigungen und Steuerbefreiungen

Im Lichte der Erkenntnis, dass Mobilität ein unverzichtbarer Teil des täglichen Lebens in Deutschland und dass der Verkehr nach Energieerzeugung und Industrie der drittgrößte Verursacher sog. Treibhausgase ist, hat der Gesetzgeber das Kraftfahrzeugsteuergesetz (KrafStG) unlängst bereits wesentlich reformiert.[1] Mit dieser Reform des KraftStG hat der Gesetzgeber insbesondere ...mehr

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Kassenführung: Besonderheit... / Zusammenfassung

Überblick Dieser Beitrag informiert über die Besonderheiten bei der Kassenführung, die Inhaber von Taxibetrieben kennen und beachten müssen. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung §§ 238 ff. HGB §§ 140 ff. AO (insbes. §§ 146, 146a, 146b, 147 AO) und § 158 AO AEAO zu §§ 140 ff. und § 158 § 22 UStG i. V. m. § 63 UStDV Kassengesetz vom 22.12.2016 (GSchuMadiG – Gesetz zum Schutz vo...mehr

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Mehrwertsteueraktionsplan u... / 2 Richtlinien- und Verordnungsvorschlagspaket vom 4.10.2017

Die EU-Kommission hatte am 4.10.2017 ein Paket von Richtlinien- und Verordnungsvorschlägen für eine Reform der EU-Mehrwertsteuervorschriften vorgelegt. Auch hier handelte es sich ein "Follow-up" zum Aktionsplan im Bereich der MwSt. Der Vorschlag zur Änderung der MwStSystRL,[1] enthielt insgesamt vier wesentliche Bereiche (sog. Quick Fixes - Schnelllösungen vor einer Implemen...mehr

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Mehrwertsteueraktionsplan u... / 1.2.4 Umsatzsteuerliche Inanspruchnahme von Internetplattformbetreibern bei Fernverkäufen über deren Plattform

Unternehmer, die Fernverkäufe von aus Drittgebieten oder Drittländern eingeführten Gegenständen in Sendungen mit einem Sachwert von höchstens 150 EUR durch die Nutzung einer elektronischen Schnittstelle, z. B. eines Marktplatzes, einer Plattform, eines Portals o. ä., unterstützen, werden seit 1.7.2021 so behandelt, als ob sie diese Gegenstände selbst erhalten und geliefert h...mehr

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Umweltschutz / Zusammenfassung

Begriff Umweltschutz bezeichnet die Gesamtheit aller Maßnahmen zum Schutz der Umwelt mit dem Ziel der Erhaltung der natürlichen Lebensgrundlagen aller Lebewesen mit einem funktionierenden Naturhaushalt. Gegebenenfalls sollen durch den Menschen verursachte Beeinträchtigungen oder Schäden behoben werden. Das Augenmerk des Umweltschutzes liegt dabei sowohl auf einzelnen Teilber...mehr

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Kassenführung: Besonderheit... / 5.1 Einzelaufzeichnungspflicht: Laut Gesetzgeber grundsätzlich zumutbar

Taxibetriebe müssen ihre Einnahmen einzeln aufzeichnen. Das gilt auch für die Barumsätze. Die Verpflichtung zur Einzelaufzeichnung ergibt sich aus § 146 Abs. 1 AO und § 22 UStG i. V. m. §§ 63 ff. UStDV (vgl. aber auch § 1 KassenSichV).[1] Die sofortige Bezahlung einer Leistung steht der Verpflichtung zur Einzelaufzeichnung nicht entgegen. Nach dem Gesetz zum Schutz vor Manipu...mehr

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Mehrwertsteueraktionsplan u... / 1.1.4 Umsetzung zum 1.1.2019 in deutsches Recht

Die vorgenannten unionsrechtlichen Änderungen wurden mit dem Gesetz zur Vermeidung von Umsatzsteuerausfällen beim Handel mit Waren im Internet und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften (sog. UStAVermG)[1] in nationales Recht umgesetzt. Hinsichtlich der Bestimmung des Orts der Dienstleistung bei Telekommunikationsdienstleistungen, Rundfunk- und Fernsehdienstleistunge...mehr

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Kassenführung: Besonderheit... / 12 Die Kassen-Nachschau nach § 146b AO

Seit dem 1.1.2018 sind die Finanzbehörden befugt, eine Kassen-Nachschau gemäß § 146b AO durchzuführen. Die Kassen-Nachschau ist keine Außenprüfung i. S.d. § 193 AO und wird nicht vorher angekündigt. Dabei dürfen während der üblichen Geschäfts- und Arbeitszeiten Geschäftsgrundstücke oder Geschäftsräume des Steuerpflichtigen betreten werden. Für Taxibetriebe hat diese im Rahmen...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Aufmerksamkeiten des Arbeit... / 5 Weitere lohnsteuerliche Befreiungstatbestände für Arbeitgeberzuwendungen

Bei Sachzuwendungen an Arbeitnehmer können – kraft Gesetzes oder Verwaltungsanweisungen – weitere besondere Steuerbefreiungen greifen. Hier die wichtigsten Befreiungstatbestände: Arbeitgeberzuwendungen aus Anlass von üblichen Betriebsveranstaltungen [1] und anlässlich solcher Veranstaltungen überreichte Geschenke;[2] hier ist insbesondere die 110-EUR-Grenze zu beachten, die se...mehr

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Kassenführung: Besonderheit... / 10.1 Datenzugriff auf alle steuerlich relevanten Einzeldaten

Für Taxameter gelten gem. BMF-Schreiben[1] die gleichen Vorschriften wie für elektronische Registrierkassen. Konnten Geräte bauartbedingt die erforderlichen Journaldaten nicht vorhalten, durften sie längstens bis zum 31.12.2016 eingesetzt werden. Das galt aber nur unter der Voraussetzung, dass die technische Aufrüstung oder eine Softwareanpassung nicht möglich war. Taxameter,...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Aufmerksamkeiten des Arbeit... / 3 Aufmerksamkeiten des Arbeitgebers sind lohnsteuerfrei

Jede Zuwendung des Arbeitgebers an seine Arbeitnehmer – ob in bar oder als Sachgeschenk – ist grundsätzlich durch das Arbeitsverhältnis veranlasst und damit ein zu versteuernder geldwerter Vorteil (Arbeitslohn). Steuerfrei bleiben kann eine Arbeitgeberleistung nach höchstrichterlicher Rechtsprechung nur dann, wenn dies im Einkommensteuergesetz oder in Verwaltungsanweisungen ...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Rohrleitungen (WEMoG) / Zusammenfassung

Begriff Rohrleitungen durchziehen die gesamte Wohnanlage – egal, ob es sich um Heizungs-, Wasser- oder Gasrohre zur Versorgung des Gemeinschaftseigentums sowie der einzelnen Sondereigentumseinheiten handelt. Insbesondere im Hinblick auf etwa erforderliche Erhaltungsmaßnahmen ist zunächst zu klären, welche Rohrbereiche im Gemeinschaftseigentum und welche im Sondereigentum der...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Umweltschutz / 1.4.2 Anschaffungsnaher Aufwand

Für Baumaßnahmen, die in den ersten 3 Jahren nach der Anschaffung des Gebäudes durchgeführt werden, ist § 6 Abs. 1 Nr. 1a EStG als Spezialvorschrift gegenüber § 255 HGB anzuwenden.[1] Daher ist zunächst zu prüfen, ob die Tatbestandsvoraussetzungen des § 6 Abs. 1 Nr. 1a EStG erfüllt sind. Hierbei sind alle getätigten Aufwendungen einzubeziehen, außer den in § 6 Abs. 1 Nr. 1a ...mehr

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Mehrwertsteueraktionsplan u... / Zusammenfassung

Überblick Die EU-Kommission hatte am 7.4.2016 eine Mitteilung über einen Aktionsplan im Bereich der Mehrwertsteuer[1] veröffentlicht, in dem sie ihre Arbeitsschwerpunkte im Bereich der Mehrwertsteuer für die nahe Zukunft beschrieb. Ziel der EU-Kommission ist die Schaffung eines moderneren, einfacheren EU-Mehrwertsteuersystems, das weniger anfällig für Betrug und gleichzeitig ...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 9 Gesetz zur Neuregelung des Kulturgutschutzrechts

Rz. 28 Der gesetzliche Verweis in § 13 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. b Doppelbuchst. bb ErbStG auf das Verzeichnis national wertvollen Kulturgutes wurde durch das Gesetz zur Neuregelung des Kulturgutschutzrechts (KGSG) an die neue Rechtsgrundlage angepasst und ist nach § 37 Abs. 11 ErbStG auf Erwerbe nach dem 05.08.2016 anzuwenden.mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 2.10.5 Gesetz zur Regelung der Verbindlichkeiten nationalsozialistischer Einrichtungen und der Rechtsverhältnisse an deren Vermögen (§ 13 Abs. 1 Nr. 7d ErbStG)

Rz. 170 Dem NSVerbG (in Kraft getreten zum 01.04.1965, BGBl I 1965, 79, letzte Änderung durch Art. 2 Abs. 17 des Gesetzes vom 12.08.2005, BGBl I 2005, 2354) unterliegen die in § 3 Abs. 1 Nr. 4 des Allgemeinen Kriegsfolgengesetzes einer gesetzlichen Regelung vorbehaltenen Ansprüche gegen nationalsozialistische Einrichtungen.mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 7 Gesetz zum Internationalen Erbrecht und zur Änderung von Vorschriften zum Erbschein sowie zur Änderung sonstiger Vorschriften

Rz. 26 Das Gesetz dient zur Umsetzung der sog. ErbVO (Erbrechtsverordnung; Verordnung (EU) Nr. 650/2012 vom 04.07.2012) über die Zuständigkeit, das anzuwendende Recht, die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen und die Annahme und Vollstreckung öffentlicher Urkunden in Erbsachen sowie zur Einführung eines Europäischen Nachlasszeugnisses. Die ErbVO ist ab dem 17.08....mehr

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zfs 06/2022, zfs Aktuell / Gesetz zur Finanzierung des sog. 9-Euro-Tickets

Am 20.5.2022 hat der Bundesrat dem erst am 19.5.2022 vom Bundestag beschlossenen Siebten Gesetz zur Änderung des Regionalisierungsgesetzes zugestimmt, das der Finanzierung des sog. 9-Euro-Tickets dient, mit dem in den Monaten Juni, Juli und August 2022 der gesamte öffentliche Nahverkehr in Deutschland für 9 EUR monatlich genutzt werden kann. Zum Zeitpunkt des Redaktionsschlu...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 10 Gesetz zur Anpassung des Erbschaft- und Schenkungsteuergesetzes an die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts

Rz. 29 Mit Urteil vom 17.12.2014, BStBl II 2015, 50 hatte das BVerfG die §§ 13a und 13b und § 19 Abs. 1 ErbStG für verfassungswidrig erklärt. Die Privilegierung des BV bei der Erbschaftsteuer war in seiner damaligen Ausgestaltung nicht in jeder Hinsicht mit Art. 3 Abs. 1 GG (Gleichheitsgrundsatz) vereinbar. Die Vorschriften waren zunächst weiter anwendbar; der Gesetzgeber ha...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 13 Gesetz über steuerliche Begleitregelungen zum Austritt des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen Union (Brexit-Steuerbegleitgesetz – Brexit-StBG)

Rz. 37 Neben den Auswirkungen auf zukünftige Erbschaft- und Schenkungsteuerfälle hat der 2019 abzusehende Austritt Großbritanniens aus der Europäischen Union auch Auswirkungen auf bereits verwirklichte Sachverhalte, wie beispielsweise auf die Behaltensfristen nach § 13 Abs. 1 Nrn. 2 und 3 ErbStG oder die Lohnsummenfrist nach § 13a Abs. 3 ErbStG, wenn diese Fristen zum Zeitpu...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 2.11.2 Gesetz über Entschädigungen für Opfer des Nationalsozialismus im Beitrittsgebiet (§ 13 Abs. 1 Nr. 8b ErbStG)

Rz. 183 Art. 1 des NSOEBGG (in Kraft getreten am 01.05.1992, BGBl I 1992, 906) beinhaltet das Entschädigungsrentengesetz (ERG), mit dem die Zahlung von Ehrenpensionen und Hinterbliebenenpensionen für NS-Verfolgte der früheren DDR vom Zeitpunkt des Inkrafttretens neu geregelt wurde. Die Schaffung einer neuen gesetzlichen Grundlage war aufgrund des Wegfalls der Rechtsgrundlage ...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 12 Gesetz zum Ausschluss verfassungsfeindlicher Parteien von der Parteienfinanzierung

Rz. 34 Die Steuerfreiheit für Zuwendungen an politische Parteien mit Stichtagen nach dem 29.07.2017 wurde für Parteien gestrichen, die gem. § 18 Abs. 7 Parteiengesetz von der staatlichen Teilfinanzierung ausgeschlossen sind. Dies wird gem. § 37 Abs. 15 wirksam für Erwerbe mit Steuerentstehungszeitpunkt nach dem 29.07.2017. Rz. 35 Das Gesetzgebungsverfahren startete zunächst a...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 2.10 Ansprüche aus diversen Gesetzen in der jeweils geltenden Fassung (§ 13 Abs. 1 Nr. 7 ErbStG)

2.10.1 Allgemeines Rz. 166 § 13 Abs. 1 Nr. 7 ErbStG beinhaltet eine Steuerbefreiung für diverse gesetzliche Ansprüche. Allen gemeinsam ist, dass nur der persönliche Anspruch des Erwerbers selbst befreit ist; somit nicht eine eventuelle Weitergabe/-vererbung eines bereits festgesetzten Zahlungsanspruchs, einer bereits ausgezahlten Geldsumme oder einer Hingabe an Erfüllungs sta...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/P/M), Kommentar zum KStG und UmwStG, Abkürzungs- und Zeitschriftenverzeichnis

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Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 5 Anzeigepflicht nach anderen Gesetzen

Rz. 64 Über die Anzeigepflicht des § 33 Abs. 1 ErbStG hinaus sieht § 43 Abs. 1 Satz 6 EStG für unentgeltliche Übertragungen von Wertpapieren und Depots zu Lebzeiten eine eigene Anzeigepflicht vor (seit 2011 auf elektronischem Wege). Weist der Bankkunde der Bank gegenüber die Übertragung als Schenkung aus, unterwirft diese den Vorgang zwar nicht der Abzugsteuer, zeigt jedoch ...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer, Erbschaft- und Schenkungsteuer, Bewertungsgesetz, ErbStG § 37 Anwendung des Gesetzes

Ausgewählte Literaturhinweise: Crezelius, Erbschaftsteuerreform 2016: Ein rechtssystematischer Überblick, ZEV 2016, 541; Hennigfeld, Keine Erbschaftsteuerpause 2016, DB 2019, 461; Schmidt/Leyh, Die eingetragene Lebenspartnerschaft im JStG 2010, NWB 2010, 4269; Wachter, Keine Steuerpause bei der Erbschaftsteuer, DB 2019, 688. Ausgewählte Rechtsprechung: BFH vom 20.01.2015, BFH/N...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 15.2 Anwendungsstichtage nach dem 31.12.1995 und bis zum 29.12.2020

Rz. 41 Die wesentlichen Änderungen sind in nachstehender Übersicht zusammengefasst:mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 16 Erbschaftsteuerdurchführungsverordnung

Rz. 46 § 13 der ErbStDV regelt, dass die aktuelle Verordnung (neugefasst durch VO vom 02.11.2005, BGBl I 2005, 3126) am 01.08.1998 in Kraft tritt. Die wesentlichen Änderungen seither sind in nachstehender Übersicht zusammengefasst:mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 2.10.7 Vertriebenenzuwendungsgesetz (§ 13 Abs. 1 Nr. 7f ErbStG)

Rz. 174 Mit dem Gesetz über die einmalige Zuwendung an die im Beitrittsgebiet lebenden Vertriebenen (VertrZuwG vom 30.09.1994, BGBl I 1994, 2635, zuletzt geändert durch Art. 4 Abs. 43 des Gesetzes vom 22.09.2005, BGBl I 2005, 2809) wurde Vertriebenen (einschließlich Aussiedlern), die nach der Vertreibung bis einschließlich 02.10.1990 in der ehemaligen DDR gewohnt haben, eine...mehr

Beitrag aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Einführung BewG / 3 Historische Entwicklung

Rz. 6 Die Kodifizierung erster Regelungen zur Wertermittlung finden sich in der Reichsabgabenordnung vom 13.12.1919 (RGBl I, 1993). Diese wurden um das erste Vermögensteuergesetz vom 08.04.1922 (RGBl I, 335) sowie das zweite Vermögensteuergesetz vom 19.12.1923 (RGBl I, 1205) ergänzt. Aufgrund z. T. unterschiedlicher Bewertungsregelungen in den jeweiligen Ländern wurde das Be...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Rechtslage ab 1979

Rn. 6 Stand: EL 158 – ET: 06/2022 Durch das StÄndG 1979 wurde aufgrund der Rspr des BVerfG BStBl II 1977, 526 die zumutbare Belastung iSd Abs 3 der Vorschrift geändert, und zwar durch eine Erweiterung der bei Berechnung der zumutbaren Belastung zu berücksichtigenden Kinder. Nach § 33 Abs 3 S 2 Nr 2 EStG 1979 wird im Gegensatz zur bisherigen Regelung auch ein Kind berücksichti...mehr

Beitrag aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Abkürzungsverzeichnis

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Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 1 Reaktion des Gesetzgebers auf Petita des Bundesverfassungsgerichtsbeschlusses von 2006

Rz. 1 Mit Beschluss vom 07.11.2006 hatte das BVerfG das alte Erbschaftsteuerrecht für verfassungswidrig erklärt (BVerfG vom 07.11.2006, ZEV 2007, 76), da u. a. die Bewertung und der Ansatz des Grundvermögens für die Besteuerung nicht den Anforderungen des Gleichheitssatzes des Art. 3 Abs. 1 GG genügte. Der Gesetzgeber war gehalten, spätestens bis zum 31.12.2008 neues Recht z...mehr

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zfs 06/2022, Bemessung des ... / 2 Aus den Gründen:

[25] II. 1. Die zulässige Berufung bleibt ohne Erfolg. Die Klägerin hat gegen die Beklagten keinen Anspruch auf Zahlung eines Hinterbliebenengeldes, das den vom Landgericht für angemessen erachteten Betrag in Höhe von insgesamt 12.000 EUR übersteigt. [26] a) Die gesamtschuldnerische Haftung der Beklagten aus § 10 Abs. 3 StVG in Verbindung mit § 115 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, Satz 4...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / E. Zeitlicher Anwendungsbereich

Rn. 25 Stand: EL 158 – ET: 06/2022 Gemäß § 52 Abs 34 S 1 EStG ist § 34a EStG idF Unternehmensteuerreformgesetz 2008, BGBl I 2007, 1912) ab VZ 2008 anzuwenden. Dies gilt gleichermaßen für die mit JStG 2009, BGBl I 2008, 2794 eingeführten Gesetzesänderungen, die rückwirkend für den VZ 2008 anzuwenden sind. Hierbei handelt es sich um eine sog echte Rückwirkung, die verfassungsre...mehr