Fachbeiträge & Kommentare zu Gesetz

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Verhältnis zum Verfassungsrecht

Rn. 41 Stand: EL 160 – ET: 10/2022 Die Vorschrift verstößt nicht gegen den Bestimmtheitsgrundsatz. Insbesondere können die Voraussetzungen für die Steuerabzugsverpflichtung gemäß § 48 Abs 1 S 1 EStG dem Grunde und der Höhe nach hinreichend bestimmt aus dem Gesetz abgeleitet werden (aA Wübbelsmann, IStR 2003, 802). Rn. 42 Stand: EL 160 – ET: 10/2022 Im Bereich des Steuerabzugs f...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 5. Grenzen des Auskunftsverkehrs

Rz. 857 [Autor/Stand] Ausgehend von den Erforderlichkeitsanforderungen ist die Grenze zulässiger Informationsweitergabe überschritten, wenn der Sachverhalt, der im Ausland möglicherweise der Besteuerung unterliegt, den dortigen Behörden bereits bekannt ist[2]; gerade Spontanauskünfte zielen – dem Charakter einer Kontrollmitteilung entsprechend – auf eine reine Sachinformation...mehr

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Bilanz Check-up 2023: Natio... / 7.4 Würdigung

Das IDW sieht eine verpflichtende Anwendung der Neuregelungen durch IDW RH FAB 1.021 vor. Dies wird in der Fachliteratur zum Teil kritisch betrachtet. Weder ist das Gesetz hinsichtlich der Bewertung von RDV und Pensionsrückstellungen geändert worden noch lassen sich die bilanziellen Konsequenzen, die IDW RH FAB 1.021 vorsieht, direkt aus dem Gesetz ableiten. Hinzu kommt, dass...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 15. Landesspezifische Besonderheiten

a) Allgemeines Rz. 1177 [Autor/Stand] Der RbDatA[2] mit der sog. Schwedischen Initative basierend auf dem Grundsatz der gegenseitigen Anerkennung gilt im Verhältnis zu allen EU-Mitgliedstaaten und für die Schengen-assoziierten Staaten Schweiz, Liechtenstein, Norwegen und Island[3]. Für die Schweiz stellt der Rahmenbeschluss eine Weiterentwicklung von Bestimmungen des Schengen...mehr

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Bilanz Check-up 2023: Natio... / 1.1 Überblick

Mit dem Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (MoPeG) vom 25. Juni 2021 (BGBl. 2021 I, 3436) hat der deutsche Gesetzgeber eine umfassende Überarbeitung des Personengesellschaftsrechts beschlossen. Das Gesetz tritt – von wenigen Ausnahmen abgesehen (s. Art. 137 Satz 2 MoPeG) – zum 1.1.2024 in Kraft. Während die Rechtsprechung die Gesellschaften bürgerlichen...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Allgemeines

Rn. 14 Stand: EL 160 – ET: 10/2022 Das Gesetz eröffnet dem Leistenden zwei voneinander unabhängige Ansprüche auf die Erteilung der Freistellungsbescheinigung (§ 48b Abs 1 und 2 EStG). Die Grundannahme in § 48b Abs 1 S 1 EStG ist, dass zu sichernde Steueransprüche des Staates gegenüber dem Leistenden bestehen, deren potentielle Gefährdung zu überprüfen ist. Im Gegensatz hierzu...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 3. Nachweis des rechtlichen und tatsächlichen Entzugs des Stiftungsvermögens (Nr. 1)

„... 1. nachgewiesen wird, dass das Stiftungsvermögen der Verfügungsmacht der in den Absätzen 2 und 3 genannten Personen rechtlich und tatsächlich entzogen ist und ...” Rz. 274 [Autor/Stand] Wer hat den Nachweis zu erbringen? Nach § 15 Abs. 6 Nr. 1 muss "nachgewiesen" werden, dass das Stiftungsvermögen der Verfügungsmacht der in den Abs. 2 und 3 genannten Personen rechtlich und...mehr

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Bilanz Check-up 2023: Natio... / 1.2 Änderungen im Recht der BGB-Gesellschaften (GbR)

Das MoPeG sieht im (geschriebenen) Recht der GbR einen Paradigmenwechsel vor: Während die bisherigen §§ 705 ff. BGB in der GbR "eine nicht rechtsfähige, zur Durchführung einer begrenzten Anzahl von Einzelgeschäften gegründete Gesamthandsgesellschaft" sahen (vgl. RegE, BT-Drs. 19/27635, S. 1), geht das neue Recht konsequent von einer auf Dauer eingerichteten rechtsfähigen Auß...mehr

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ZErb 10/2022, Einschränkend... / 5. Hauptsacheentscheidung vom 24.11.2021

Das FG Münster stellt zunächst fest, dass nach dem Wortlaut des § 13b Abs. 2 S. 2 ErbStG die begehrten Begünstigungen nach § 13a Abs. 1 und Abs. 2 ErbStG im Streitfall vollständig ausgeschlossen sind. Im Anschluss wird dann ausgeführt: Zitat "Jedoch ist die Vorschrift des § 13b Abs. 2 S. 2 ErbStG ihrem Normzweck entsprechend im Wege der teleologischen Reduktion dahingehend ein...mehr

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Bilanz Check-up 2023: Übers... / 2.9.12 IDW PH 9.970.12 (02.2022): Besonderheiten der Prüfungen nach § 75 Satz 2, § 104 Abs. 10 Satz 3 EEG 2021, § 30 Abs. 1 Nr. 5 KWKG 2020 und § 17f Abs. 5 Satz 2 EnWG i. V. m. § 30 Abs. 1 Nr. 5 KWKG 2020 der Abrechnungen von Elektrizitätsversorgungsunternehmen, stromkostenintensiven Unternehmen, Letztverbrauchern und Eigenversorgern für das Kalenderjahr 2021 (Stand: 16.2.2022)

Im Hinblick auf den IDW Prüfungshinweis waren noch einige Änderungen durch das Gesetz zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes und weiterer energierechtlicher Vorschriften vom 21.12.2020 nachzuvollziehen, die erst bei den Endabrechnungen über das Kalenderjahr 2021 zu berücksichtigen sind. Ferner waren weitere Änderungen erforderlich aufgrund des Gesetzes zur Umsetzung ...mehr

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Bilanz Check-up 2023: Übers... / 2.9.11 IDW PH 9.970.11 (02.2022): Besonderheiten der Prüfung nach § 75 Satz 1 EEG 2021 der zusammengefassten Endabrechnung eines Netzbetreibers für das Kalenderjahr 2021 (Stand: 16.2.2022)

Im Hinblick auf den IDW Prüfungshinweis waren noch einige Änderungen durch das Gesetz zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes und weiterer energierechtlicher Vorschriften vom 21.12.2020 nachzuvollziehen, die erst bei den Endabrechnungen über das Kalenderjahr 2021 zu berücksichtigen sind. Ferner waren weitere Änderungen erforderlich aufgrund des Gesetzes zur Umsetzung ...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 4. Gewinnausschüttungen der Zwischengesellschaft (Satz 2)

Rz. 441 [Autor/Stand] Normzweck und Anwendbarkeit nach ATAD-UmsG. Abs. 9 Satz 2 dient, ebenso wie § 15 Abs. 10 Satz 2 und Abs. 11, der Vermeidung einer doppelten Steuerbelastung.[2] Insoweit, als Einkünfte der Stiftung nach § 15 Abs. 9 Satz 1 bereits hinzugerechnet wurden, soll die Ausschüttung von Gewinnen an die Stiftung, die auf diesen Einkünften beruhen, dort nicht noch ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 1. Allgemeines

Rz. 707 [Autor/Stand] Die grenzüberschreitende Zusammenarbeit in Steuerverfahren erfolgt im Wege der – von der Rechtshilfe in Strafsachen zu unterscheidenden – Amtshilfe. Neben den Regelungen zur Teilnahme von Beamten eines Staates an Betriebsprüfungen in einem anderen Staat oder zur Zustellung von Dokumenten und Schriftstücken im Ausland betrifft die in der Praxis bedeutsam...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / aa) Allgemeines

Rz. 1013 [Autor/Stand] Mit der Europäischen Ermittlungsanordnung (im Folgenden "EEA") besteht erstmals ein einheitliches Instrument im Bereich der Beweisrechtshilfe [2]. Die Idee einer vereinfachten und praxisgerechten Rechtshilfe in Beweissachen unter Berücksichtigung des Prinzips der gegenseitigen Anerkennung geht bereits auf die Tagung des Europäischen Rates vom 15./16.10....mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / II. Begriff der Familienstiftung (Abs. 2)

"(2) Familienstiftungen sind Stiftungen, ... ." Rz. 161 [Autor/Stand] Begriff "Familienstiftung". Unter die Zurechnungsvorschrift des § 15 fallen nur ausländische Familienstiftungen, einschl. jener Rechtsformen, welche in Abs. 2 und 3 der Familienstiftung gleichgestellt werden. § 15 Abs. 1 definiert, wann eine Familienstiftung als "ausländisch" gilt. § 15 Abs. 2 enthält für d...mehr

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FF 10/2022, Gute Kinderschu... / I. Einleitung

Mit dem Gesetz zur Bekämpfung sexualisierter Gewalt gegen Kinder vom 16.6.2021[1] traten wichtige Änderungen zum Kinderschutzverfahren in wesentlichen Teilen zum 1.7.2021 in Kraft. Ziel dieses Gesetzes ist primär, sexualisierte Gewalt gegen Kinder als eine der wichtigsten gesellschaftlichen Herausforderungen zu bekämpfen und Kinder besser vor sexualisierter Gewalt zu schütze...mehr

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ZErb 10/2022, Zum Erbschaft... / 2 Gründe

I. Die Klage hat keinen Erfolg. Die streitigen Bescheide sind rechtmäßig und verletzen die Klägerin nicht in ihren Rechten. 1. Der Beklagte hat zu Recht einen Freibetrag i.H.v. 100.000 EUR berücksichtigt. Nach § 16 Abs. 1 ErbStG bleibt in den Fällen der unbeschränkten Steuerpflicht der Erwerb der Kinder i.S.d. Steuerklasse I Nr. 2 und der Kinder verstorbener Kinder i.S.d. Steue...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / aa) Einführung

Rz. 316 [Autor/Stand] Das Gesetz zur Reform der Vermögensabschöpfung findet auch auf vor dem 1.7.2017 begangene Taten Anwendung (§ 316h EGStGB). § 2 Abs. 5 StGB gilt nicht. Wird über die Anordnung der Einziehung des Tatertrages oder des Wertes des Tatertrages wegen einer Tat, die vor dem 1.7.2017 begangen worden ist, nach diesem Zeitpunkt entschieden, sind abweichend von § 2 ...mehr

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ZErb 10/2022, Einschränkend... / 1. Wortlaut

Insbesondere die Ausführungen des II. Senats des BFH in den Urteilen zum jungen Verwaltungsvermögen auch in den Fällen des Aktivtauschs[19] werden von Teilen der Literatur als Einschränkung der vertretbaren Auslegung und des Gebots der Entscheidung nach dem Wortlaut interpretiert.[20] In diesen Entscheidungen betont der II. Senat des BFH, dass die Grenzen vertretbarer Ausleg...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / III. Das Erstattungsverfahren gemäß § 48c Abs 2 EStG

Rn. 57 Stand: EL 160 – ET: 10/2022 Das Erstattungsverfahren gemäß § 48c Abs 2 EStG greift ein, wenn das Anrechnungsverfahren gemäß § 48c Abs 1 EStG nicht anwendbar ist. Das Verfahren gemäß § 48c Abs 2 EStG richtet sich an Leistende, die im Inland nicht ansässig sind. Hat der im Ausland ansässige Leistende im Inland keine Steuern zu entrichten, läuft das Anrechnungsverfahren n...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / d) Spontanauskünfte

Rz. 748 [Autor/Stand] Spontanauskünfte ergehen ohne ein vorhergehendes einzelfallbezogenes Ersuchen. Sie werden auf eigene Initiative der Behörden des Auskunft erteilenden Staates übermittelt, weil damit die Erwartung verbunden wird, dass diese Information in einem anderen Staat für ein Besteuerungsverfahren von Bedeutung sein kann, vor allem weil eine fehlerhafte Steuerfest...mehr

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AGS 10/2022, Kein Beschwerd... / IV. Bedeutung für die Praxis

Für die Praxis wird durch das LG Dortmund klargestellt, dass der Kreis der Beschwerdeberechtigten nicht unendlich ausgeweitet werden kann, sondern entsprechend § 64 Abs. 3 InsO die enumerative Aufzählung der Berechtigten greift. Die Staatskasse selbst ist nur im Rahmen der Kostenstundung zu beteiligen. Gegen die Festsetzung "danach", also nach Bewilligung der Stundung, ist i...mehr

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zfs 10/2022, Gutbürgerlich?!?

Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) erfuhr zum 1.1.2022 und damit vor gut zehn Monaten erhebliche Änderungen im Kaufrecht durch die Umsetzung der Warenkauf-Richtlinie (EU) 2019/771 (WKRL) und der Richtlinie (EU) 2019/770 über bestimmte vertragsrechtliche Aspekte der Bereitstellung digitaler Inhalte und digitaler Dienstleistungen (DIRL). Der gesetzgeberische Beweggrund ist siche...mehr

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FoVo 10/2022, Vorlage der G... / Leitsatz

1. Die Vorlage einer Geldempfangsvollmacht zur Auszahlung der von dem Gerichtsvollzieher (GV) vereinnahmten Zahlungen ist nicht (mehr) notwendig. 2. Die GVGA erhebt dabei aber keinen Anspruch auf Vollständigkeit und befreit den GV nicht von der Verpflichtung, sich eine genaue Kenntnis der Bestimmungen aus dem Gesetz und den dazu ergangenen gerichtlichen Entscheidungen selbst ...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 4. Zurechnung bei Körperschaftsteuerpflichtigen (Satz 3)

Rz. 386 [Autor/Stand] Systematik und Kritik. Satz 3 bildet seinem Tatbestand nach die komplementäre Vorschrift zu Satz 1. Während jene Vorschrift ausdrücklich auf Zurechnungsadressaten anzuwenden ist, welche "ihre Einkünfte nicht nach dem Körperschaftsteuergesetz ermitteln", regelt diese die Verhältnisse bei Personen, "die ihre Einkünfte nach dem Körperschaftsteuergesetz erm...mehr

Beitrag aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 2. Befreiende Offenlegung

Tz. 40 Stand: EL 48 – ET: 10/2022 Im Rahmen der Offenlegung konnte für Geschäftsjahre, die vor dem 1. Januar 2022 begannen, nach § 325 Abs. 2a HGB bei der Bundesanzeigerpublizität an die Stelle eines HGB-Jahresabschlusses ein IFRS-Einzelabschluss treten, sofern bestimmte inhaltliche und formale Voraussetzungen erfüllt waren (vgl. Tz. 42ff.). Der handelsrechtliche Jahresabschl...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 1. Allgemeines

Rz. 401 [Autor/Stand] Systematische Einordnung und allgemeiner Norminhalt. Der durch das AmtshilfeRLUmsG (vgl. Rz. 10) neu geschaffene und durch das ATAD-UmsG (vgl. Rz. 11) ergänzte Abs. 9 normiert keinen eigenständigen Tatbestand der Zurechnung zu einem Zurechnungsadressaten. Vielmehr wird der Umfang derjenigen Stiftungseinkünfte, welche dem Zurechnungsadressaten gem. Abs. ...mehr

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ZErb 10/2022, Einschränkend... / a) Wille des Gesetzgebers

§ 13b Abs. 2 S. 2 ErbStG in seiner heutigen Fassung wurde durch die Beschlussempfehlung und den Bericht des Finanzausschusses vom 22.6.2016 mit folgender Begründung eingefügt: Zitat "Satz 2 nimmt solches begünstigungsfähiges Vermögen von der Verschonung aus, das nahezu ausschließlich aus Verwaltungsvermögen besteht. Besteht betriebliches Vermögen oder das Vermögen einer Gesell...mehr

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ZErb 10/2022, Gedanken zu einer Reform der Reform der Erbschaftsbesteuerung erbender Ehe- und eingetragener Lebenspartner

Der Verfasser sieht eine europaweite Tendenz, die Erbschaftsteuer ganz oder für Ehe- und eingetragene Lebenspartner abzuschaffen. In Deutschland sei das derzeit kaum mehrheitsfähig. Die Besteuerung von Ehe- und Lebenspartnern sei jedoch (erneut) reformbedürftig. Für diese Reform wird eine Neustruktur vorgestellt, die auf die grundrechtlich angreifbare Steuerfreiheit des Fami...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 5. Zurechnung bei Bezugs-/Anfallsberechtigten (noch Satz 1)

"..., sonst den unbeschränkt steuerpflichtigen Personen, die bezugs- oder anfallsberechtigt sind, ..." Rz. 126 [Autor/Stand] "Sonstige" Zurechnung. Die Zurechnung nach § 15 unterliegt einer Rangfolge. Diese ergibt sich gesetzestechnisch aus dem Wort "sonst". Auf der ersten Stufe steht die Zurechnung beim Stifter, soweit dieser im Zeitpunkt der Zurechnung unbeschränkt steuerpfl...mehr

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Bilanz Check-up 2023: Natio... / 1.4 Auswirkungen auf die Rechnungslegung bei Personenhandelsgesellschaften

Persönlich haftende Gesellschafter Der Gesetzgeber hat durch das MoPeG zunächst klargestellt, dass der handelsrechtliche Jahresabschluss Grundlage für die Gewinn- und Verlustverteilung ist. Völlig neu gefasst wurden die gesetzlichen Bestimmungen zur Gewinn- und Verlustverteilung. Bisher hatte das HGB vorgesehen, zunächst jedem Gesellschafter einen Anteil von 4 % seines Kapital...mehr

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Bilanz Check-up 2023: Natio... / 17 Offenlegung von Rechnungslegungsunterlagen und Unternehmensberichten

Kernaussage Die vertretungsberechtigten Mitglieder von Kapitalgesellschaften und haftungsbeschränkten Personengesellschaften sowie von Unternehmen, die dem PublG unterliegen, müssen ihre Rechnungslegungsunterlagen für Geschäftsjahre, die nach dem 31.12.2021 beginnen, elektronisch an das Unternehmensregister übermitteln. Die vertretungsberechtigten Mitglieder von Kapitalgesell...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / c) Europäische Überwachungsanordnung

Rz. 1173 [Autor/Stand] Als Alternative zur Untersuchungshaft enthält der Rahmenbeschluss über eine Europäische Überwachungsanordnung[2] Regelungen, wonach ein Mitgliedstaat die in einem anderen Mitgliedstaat erlassene Entscheidung über die Überwachungsmaßnahme anerkennt, die einer natürlichen Person auferlegten Überwachungsmaßnahme überwacht und die betroffene Person bei Ver...mehr

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FoVo 10/2022, Vorlage der G... / 2 II. Die Entscheidung

Die Erinnerung ist zulässig und begründet. Die Versicherung der ordnungsgemäßen Bevollmächtigung durch den Gläubigervertreter genügt. Einer Geldempfangsvollmacht bedarf es nicht mehr. Vollmacht muss zwar vorliegen, aber nur noch versichert werden § 815 ZPO regelt, wie mit gepfändetem Geld zu verfahren ist. Die Pfandverwertung von Geld erfolgt durch die Ablieferung beim Gläubig...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Entrichtung der Vorauszahlungsschuld (§ 37 Abs 1 S 1 EStG)

Rn. 10 Stand: EL 160 – ET: 10/2022 Abweichend von der logischen Reihenfolge, nach der eine Schuld erst entstanden sein muss, bevor sie fällig werden kann, regelt § 37 Abs 1 S 1 EStG erst den Entrichtungs- und dann erst den Entstehungszeitpunkt. Rn. 11 Stand: EL 160 – ET: 10/2022 In den Normalfällen sind die Vorauszahlungen zum 10.03., 10.06., 10.09. und 10.12. eines (Kalender-)...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 2. Der Weg zum Außensteuergesetz 1972

Rz. 4 [Autor/Stand] Übernahme des § 12 StAnpG a.F. § 15 erfuhr im Rahmen des Gesetzgebungsverfahren zum Außensteuergesetz 1972 wenig Aufmerksamkeit. Zeitzeugen sprechen davon, dass die Entstehung von § 15 "in der Öffentlichkeit fast unbemerkt" geblieben sei.[2] Dies hatte mehrere Ursachen. Einmal ist der Anwendungsbereich des § 15 vom Umfang her mit dem der Hinzurechnungsbes...mehr

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Bilanz Check-up 2023: Natio... / 3 Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie durch DiRUG und DiREG

Kernaussage Unternehmen aller Rechtsformen können fortan Registeranmeldungen mittels Videokommunikationssystem online durchführen. GmbHs können künftig auch online gegründet werden. Satzungsändernde Gesellschafterbeschlüsse sowie Gesellschafterbeschlüsse zu Kapitalmaßnahmen können bei Einstimmigkeit online durchgeführt werden. Die EU hat im Jahr 2019 die sog. Digitalisierungsri...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 4. Vermögensarrest zur Sicherung der Wertersatzeinziehung (§§ 111e ff. StPO)

a) Einführung Rz. 470 [Autor/Stand] Ist die Annahme begründet, dass die Voraussetzungen der Einziehung von Wertersatz vorliegen, so kann gem. § 111e Abs. 1 StPO zur Sicherung der Vollstreckung der Vermögensarrest in das bewegliche und unbewegliche Vermögen des Betroffenen angeordnet werden. Liegen dringende Gründe für diese Annahme vor, so soll der Vermögensarrest angeordnet ...mehr

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Bilanz Check-up 2023: Natio... / 16.2 Änderungen an der Erklärung zur Unternehmensführung

Mit dem Gesetz zur Ergänzung und Änderung der Regelungen für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst (kurz: FüPoG II, BGBl. I Nr. 51 vom 11. August 2021, S. 3311) wurden Gesetzesänderungen vorgenommen, die u. a. die Inhalte der (Konzern)Erklärung zur Unternehmensführung gemäß §§ 289f, 315d HGB betreff...mehr

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FoVo 10/2022, Vergütung in ... / 1 I. Die Entscheidung

Regelung zu Inkassokosten nach § 4 RDGEG a.F. = § 13e RDG n.F. Nach der Systematik des RDGEG können Inkassogebühren grundsätzlich sowohl vor Titulierung als auch nach der Titulierung anfallen. Vor Titulierung sind die Inkassokosten von Personen, die Inkassodienstleistungen erbringen (registrierte Personen nach § 10 Abs. 1 S. 1 Nr. 1) grundsätzlich nur bis zur Höhe der einem R...mehr

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ZErb 10/2022, Nachsteuerpfl... / 3. Irrtumsanfechtung nach § 119 i.V.m. § 812 Abs. 1 S. 1 Alt. 1 BGB und § 985 BGB.

In Betracht kommen kann weiterhin ein Herausgabeanspruch nach § 812 Abs. 1 S. 1 Alt. 1 BGB bzw. § 985 BGB bei wirksamer Anfechtung des zugrundeliegenden Kausalgeschäft.[50] Insoweit ist allerdings zu berücksichtigen, dass Irrtümer über die Rechtsfolge einer Erklärung grundsätzlich einen insoweit unbeachtlichen Motivirrtum darstellen, wenn der Erklärende über Rechtsfolgen irr...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Unternehmer iSd § 2 UStG

Rn. 68 Stand: EL 160 – ET: 10/2022 Unternehmer iSd § 2 UStG ist, wer eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit (nachhaltig und) selbständig ausübt. Maßgeblich für die Bestimmung des Unternehmerbegriffs sind umsatzsteuerliche Grundsätze (ausführlich zum Unternehmerbegriff: Fuchsen, StB 2002, 213). Unerheblich ist, ob die Betätigung ertragsteuerlich als LuF, Gewerbebetrieb, fr...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / h) Gemeinsamer Meldestandard nach OECD

Rz. 797 [Autor/Stand] Der gemeinsame – mithin für alle beteiligten Länder geltende – sog. Meldestandard[2] enthält die Melde- und Sorgfaltspflichten, die dem automatischen Austausch von Informationen über Finanzkonten zugrunde liegen. Der Meldestandard enthält (1) ein Muster[3] für eine Vereinbarung zwischen den zuständigen Behörden ("Mustervereinbarung") und den gemeinsamen...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Glaubhaftmachung

Rn. 60 Stand: EL 160 – ET: 10/2022 Verlangt das Gesetz nur Glaubhaftmachung, braucht das Bestehen oder Nichtbestehen einer Tatsache nicht zur Überzeugung des FA bzw des FG festzustehen. Die überwiegende Wahrscheinlichkeit des Bestehens oder Nichtbestehens der Tatsache reicht aus. Es handelt sich also um ein herabgesetztes Beweismaß (vgl Diebold, DStZ 2003, 413). Nach dem ents...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / XI. Sonderregelungen anlässlich der Corona-Pandemie

Rn. 94 Stand: EL 160 – ET: 10/2022 Mit erstem Schreiben BMF v 24.04.2020, BStBl I 2020, 496 verfügte das BMF, dass von der Corona-Krise unmittelbar und nicht unerheblich negativ betroffene StPfl, die noch nicht für den VZ 2019 veranlagt worden waren, in den zeitlichen Grenzen des § 37 Abs 3 S 3 EStG grundsätzlich eine Herabsetzung der festgesetzten Vorauszahlungen für 2019 be...mehr

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AGS 10/2022, Weinreich/Klein, Familienrecht - Kommentar zum Familienrecht

Herausgegeben von Gerd Weinreich und Michael Klein. 7. Aufl., 2022. Verlag Luchterhand, Wolters Kluwer, Hürth. XLII, 2.222 S., 129,00 EUR Kernstück des vorliegenden Werks ist die Kommentierung der Vorschriften des vierten Buchs des BGB. Darüber hinaus werden das GewSchG kommentiert sowie auszugsweise das EStG. Ein weiteres wesentliches Kernstück ist die Kommentierung des FamF...mehr

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zfs 10/2022, Das selbststän... / I. Kostenentscheidung im selbstständigen Beweisverfahren

Im selbstständigen Beweisverfahren findet abweichend vom gerichtlichen Erkenntnisverfahren regelmäßig keine Kostenfestsetzung statt. Der Bundesgerichtshof hat eine analoge Anwendung des § 269 Abs. 3 Satz 2 ZPO abgelehnt.[41] Die Kostenregelung im selbstständigen Beweisverfahren ist gesetzlich nur rudimentär geregelt. In § 494a ZPO ist allein der Fall ausdrücklich im Gesetz g...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Sachlicher und persönlicher Geltungsbereich

Rn. 6 Stand: EL 160 – ET: 10/2022 § 48c EStG regelt in sachlicher Hinsicht die Verwendung des auf Rechnung des Leistenden einbehaltenen Steuerabzugsbetrags. Es handelt sich um die Kehrseite des in §§ 48, 48a EStG geregelten Steuerabzugs. Die Vorschrift sieht zwei Verfahren vor: das Anrechnungsverfahren gemäß § 48c Abs 1 EStG und das Erstattungsverfahren gemäß § 48c Abs 2 EStG...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Rechtsentwicklung

Rn. 4 Stand: EL 160 – ET: 10/2022 § 48c EStG wurde mit dem Gesetz zur Eindämmung illegaler Betätigung im Baugewerbe v 30.08.2001 (BGBl I 2001, 2267) in das EStG eingefügt und ist seitdem nicht mehr geändert worden. Allgemein zu der zugrunde liegenden steuerrechtlichen Problematik s § 48 Rn 1ff (Wienbergen). Rn. 5 Stand: EL 160 – ET: 10/2022 vorläufig freimehr

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Bilanz Check-up 2023: Übers... / 2.9.5 IDW PH 9.400.17 (04.2022): Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers zum Jahresabschluss und Lagebericht einer registrierungspflichtigen Kapitalverwaltungsgesellschaft gemäß § 45a Abs. 1 KAGB (Stand: 13.4.2022)

Durch das Gesetz zur weiteren Stärkung des Anlegerschutzes vom 16.7.2021 unterliegen viele registrierungspflichtige Kapitalverwaltungsgesellschaften erstmals für nach dem 31.12.2020 beginnende Geschäftsjahre einer (umfassenderen) Prüfungspflicht, die auch aufsichtliche Prüfungen, u. a. Geldwäscheprüfungen, umfasst. Der neue, vom IDW Fachausschuss Investment (FAIN) entwickelte...mehr