Fachbeiträge & Kommentare zu Gesetz

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.2 Rechtsentwicklung

Rz. 2 Zum 1.1.1980 war gegenüber der bis dahin geltenden Rechtslage die Steuerbefreiung für die Übernahme von Verbindlichkeiten, Bürgschaften und anderen Sicherheiten wegen des engen wirtschaftlichen Zusammenhangs auf die Vermittlung dieser Umsätze ausgedehnt worden.[1] Rz. 3 Durch Art. 1 Nr. 2 Buchst. c des Zweiten Gesetzes zur Änderung des UStG v. 30.3.1990[2] war mWv 1.7.1...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Grenzgänger nach dem DBA-Schweiz 1971/2010 bei geringfügiger Beschäftigung

Leitsatz Der Grenzgängerbegriff des Art. 15a Abs. 2 DBA-Schweiz 1971/2010 setzt keine Mindestanzahl an Grenzüberquerungen pro Woche oder Monat voraus. Die anders lautende Regelung des § 7 KonsVerCHEV verstößt gegen den Grundsatz des Vorrangs des Gesetzes (Art. 20 Abs. 3 GG). Normenkette Art. 15a, Art. 24 Abs. 1 Nr. 1 Satz 1 Buchst. d DBA-Schweiz 1971/2010, Art. 20 Abs. 3 GG, ...mehr

Lexikonbeitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Holzstaub

Begriff Holzstaub entsteht bei der Bearbeitung von Holz, z. B. beim Sägen, Fräsen, Bohren oder Schleifen. Nach dem Stand der Technik gelten die Arbeitsbereiche oder Tätigkeiten als staubgemindert, wenn die Konzentration von einatembarem Holzstaub (E-Fraktion) 2 mg/m³ (Schichtmittelwert) nicht überschreitet, dieser Wert ist als AGW für Hartholzstaub festgelegt. Eine Liste de...mehr

Lexikonbeitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
FCKW

Begriff Fluorchlorkohlenwasserstoffe (FCKW) – auch als Chlorfluorkohlenwasserstoffe (CFKW) bezeichnet – sind sehr stabil und nicht brennbar. Wegen ihrer Eigenschaften wurden FCKW v. a. verwendet als Treibgase in Spraydosen, Kältemittel in Klimaanlagen sowie Kühl- und Gefriergeräten, Treibmittel für Schaumstoffe (u. a. Polyurethan, Polystyrol), Lösungsmittel zur Textilreinigung....mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, GewStG § 8... / 4.6.1 Rechtsentwicklung

Rz. 83 § 19 GewStDV enthält Sonderregelungen zur Hinzurechnung von Entgelten i. S. d. § 8 Nr. 1 Buchst. a GewStG für Kreditinstitute und verwandte Unternehmen. Der Gesetzgeber hat § 19 GewStDV durch Gesetz v. 19.12.2008[1] neu gefasst. Die Vorschrift gilt erstmals ab dem Ez 2008. Es ergaben sich bisher folgende Änderungen: Durch Gesetz v. 8.4.2010[2] wurden § 19 Abs. 3 Nr. 2,...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 8... / 12.1 Rechtsentwicklung

Rz. 329 § 8 Nr. 5 GewStG regelt die Hinzurechnung von nach dem EStG bzw. KStG begünstigten Gewinnanteilen. Die Vorschrift wurde durch Gesetz v. 20.12.2001[1] in das GewStG eingefügt. Anzuwenden war die Neuregelung erstmals für den Ez 2001 und damit teilweise rückwirkend. Das BVerfG hat die Rückwirkung als mit dem Grundsatz des Vertrauensschutzes unvereinbar angesehen[2], die...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 8... / 3.1 Rechtsentwicklung

Rz. 13 § 8 Nr. 1 GewStG regelt die Hinzurechnung von Finanzierungsentgelten. Der Gesetzgeber hat § 8 Nr. 1 GewStG durch Gesetz v. 1.12.1936[1] in das GewStG eingefügt. Durch Gesetz v. 14.8.2007[2] wurde § 8 Nr. 1 GewStG mit Wirkung vom Ez 2008 weitgehend neu gestaltet. Seither sind nicht nur Dauerschuldzinsen, sondern sämtliche Entgelte für Schulden dem Gewinn aus Gewerbebet...mehr

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§ 11 Spezialfälle ordnungsg... / II. Strafrechtliche Risiken im Umgang mit Daten

Rz. 125 Aufgrund der zahlreichen Berührungspunkte von Testamentsvollstreckung und Datenschutz können sich strafrechtliche Risiken für den Testamentsvollstrecker aus dem Umgang mit den Daten ergeben. In Betracht kommt ein Verstoß gegen § 203 Abs. 4 S. 2 Nr. 3 Alt. 2 StGB (Verletzung von Privatgeheimnissen). Danach wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 8... / 8.1 Rechtsentwicklung

Rz. 229 § 8 Nr. 1 Buchst. e GewStG regelt die Hinzurechnung von Miet- und Pachtzinsen sowie Leasingraten für unbewegliche Wirtschaftsgüter. Die Regelung wurde durch Gesetz v. 14.8.2007[1] in das GewStG eingefügt. Gelten sollte die Vorschrift erstmals ab dem Ez 2008. Es ergaben sich bisher folgende Änderungen: Noch vor Inkrafttreten wurde § 8 Nr. 1 Buchst. e GewStG durch Geset...mehr

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§ 2 Allgemeine Grundsätze d... / III. Grundsätzliche Befugnisse des Testamentsvollstreckers

Rz. 4 Ein großer Teil der praktischen Probleme der Testamentsvollstreckung resultieren daraus, dass die Befugnisse des Testamentsvollstreckers im Gesetz (§§ 2203–2209 BGB) nur sehr allgemein bestimmt sind.[16] Diese Form der gesetzlichen Ausgestaltung birgt neben den Problemen aber auch große Chancen für den Erblasser. Das Gesetz ermöglicht es ihm, dem Testamentsvollstrecker...mehr

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§ 4 Arten der Testamentsvol... / A. Allgemeines

Rz. 1 Die Unterscheidung in verschiedene Arten der Testamentsvollstreckung ist weitgehend tradiert. Im Gesetz findet sie nur unsystematisch Anklang. Der Grund ist darin zu sehen, dass das Gesetz vom Willen des Erblassers ausgeht und diesen in den Vordergrund stellt und nicht gesetzessystematische Erwägungen. Entsprechend den von den verschiedenen Erblassern verfolgten völlig...mehr

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§ 12 Steuerliche Verantwort... / 1. Regelungsmechanismus

Rz. 97 Auf Basis der richtungsweisenden Entscheidung des BVerfG[159] hatte der Gesetzgeber mit einem Gesetz zur Reform des Erbschaftsteuer- und Bewertungsrechts [160] einerseits die Wertermittlungsvorschriften mit der Zielvorgabe einer rechtsformneutralen Ermittlung von Verkehrswerten modifiziert, andererseits aber auch ein komplexes System zur Begünstigung von Betriebsvermög...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 8... / 7.1 Rechtsentwicklung

Rz. 174 § 8 Nr. 1 Buchst. d GewStG regelt die Hinzurechnung von Miet- und Pachtzinsen sowie Leasingraten für bewegliche Wirtschaftsgüter. Die Regelung wurde durch Gesetz v. 14.8.2007[1] in das GewStG eingefügt. Die Vorschrift gilt erstmals ab dem Ez 2008. Geändert wurde § 8 Nr. 1 Buchst. d GewStG durch Gesetz v. 12.12.2019.[2] Eingefügt wurde S. 2 in § 8 Nr. 1 Buchst. d GewS...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 8... / 13.1 Rechtsentwicklung

Rz. 360 § 8 Nr. 8 GewStG regelt die Hinzurechnung von Verlusten aus Beteiligungen an inl. und ausl. Personengesellschaften. Die Vorschrift wurde durch Gesetz v. 1.12.1936[1] in das GewStG eingefügt. Seit dem GewStG i. d. F. der Bekanntmachung v. 15.10.2002[2] erfolgte eine Änderung durch Gesetz v. 21.12.2020[3]. Eingefügt in § 8 Nr. 8 GewStG wurde S. 2. Danach ist § 8 Nr. 8 ...mehr

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§ 20 Nachlassverwaltung und... / 1. Rechtsgrundlage der Vergütung

Rz. 67 Der Ausgangspunkt der Vergütungsbemessung ist auch beim Nachlassverwalter noch einfach. Gemäß § 1987 BGB kann er – wie der Testamentsvollstrecker nach der nahezu wortgleichen Vorschrift des § 2221 BGB – für die Führung seines Amtes eine angemessene Vergütung verlangen. Anders als einem Testamentsvollstrecker und in Abweichung von § 1836 BGB (ab dem 1.1.2023: § 1808 BG...mehr

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§ 16 Testamentsvollstreckun... / D. Fehlende Qualifikation als Spannungsauslöser

Rz. 7 Bei der Gründung und laufenden Beratung einer Stiftung ist kompetente Beratung unerlässlich.[6] Diese Auffassung hat sich mittlerweile weitgehend durchgesetzt. Besonders bekannt geworden sind hier die Ausbildungsgänge "Zertifizierter Stiftungsberater (DSA) und "Zertifizierter Stiftungsmanager (DSA)"." Rz. 8 Eine fundierte Ausbildung für Testamentsvollstrecker ist von Ge...mehr

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§ 14 Vergütung des Testamen... / A. Einführung und gesetzliche Grundlagen

Rz. 1 Testamentsvollstreckung ist eine Dienstleistung, eine sehr anspruchsvolle sogar. Sie erfordert Verantwortungsbewusstsein ebenso, wie Durchsetzungsvermögen und wirtschaftlichen sowie rechtlichen Sachverstand. Für Fehler haftet der Testamentsvollstrecker mit seinem persönlichen Vermögen, § 2219 BGB. Soweit entsprechende Kenntnisse fehlen, hat der Testamentsvollstrecker a...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 8... / 6.1 Rechtsentwicklung

Rz. 151 § 8 Nr. 1 Buchst. c GewStG regelt die Hinzurechnung von Gewinnanteilen des stillen Gesellschafters. Die Regelung wurde durch Gesetz v. 14.8.2007[1] in das GewStG eingefügt. Änderungen erfolgten bisher nicht. Die Vorschrift gilt erstmals ab dem Ez 2008.mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 8... / 16.1 Rechtsentwicklung

Rz. 413 § 8 Nr. 12 GewStG regelt die Hinzurechnung ausl. Steuern. Die Vorschrift wurde durch Gesetz v. 25.2.1992[1] in das GewStG eingefügt. Seit dem GewStG i. d. F. der Bekanntmachung v. 15.10.2002[2] erfolgten keine Änderungen.mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 8... / 4.1 Rechtsentwicklung

Rz. 24 § 8 Nr. 1 Buchst. a GewStG regelt die Hinzurechnung von Entgelten für Schulden. Der Gesetzgeber hat diese Vorschrift durch Gesetz v. 14.8.2007[1] in das GewStG eingefügt. Änderungen erfolgten bisher nicht. § 8 Nr. 1 Buchst. a GewStG gilt erstmals für den Ez 2008.mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 8... / 5.1 Rechtsentwicklung

Rz. 120 § 8 Nr. 1 Buchst. b GewStG regelt die Hinzurechnung von Renten und dauernden Lasten. Die Regelung wurde durch Gesetz v. 14.8.2007[1] in das GewStG eingefügt. Änderungen erfolgten bisher nicht. Die Vorschrift gilt erstmals ab dem Ez 2008.mehr

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§ 19 Testamentsvollstreckun... / B. Änderungen durch das Bundesteilhabegesetz

Rz. 10 Mit Inkrafttreten des Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen, kurz Bundesteilhabegesetz (BTHG),[9] welches der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention dient, wurden Anfang 2017 neue Vermögensfreibeträge in das bestehende Recht inkorporiert. Es wurden vier Reformstufen vorgesehen, die nach und nach als Änderungen sel...mehr

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§ 17 Testamentsvollstreckun... / 2. Offene Handelsgesellschaft (OHG) und Kommanditgesellschaft (KG)

Rz. 38 Die offene Handelsgesellschaft ist in § 105 Abs. 1 HGB begrifflich definiert. Danach handelt es sich um eine Gesellschaft, deren Zweck auf den Betrieb eines Handelsgewerbes unter gemeinschaftlicher Firma gerichtet ist und bei der bei keinem der Gesellschafter die Haftung gegenüber den Gesellschaftsgläubigern beschränkt ist. Die OHG ist folglich eine Gesellschaft bürge...mehr

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§ 20 Nachlassverwaltung und... / 3. Verjährung

Rz. 87 Nach der Entscheidung des BGH vom 18.4.2007[76] verjährten die zivilrechtlichen Schadenersatzansprüche gegen einen Testamentsvollstrecker auch nach der Neuregelung des Verjährungsrechtes zum 1.1.2002 gemäß § 2219 Abs. 1 BGB erst in 30 Jahren seit ihrer Entstehung. Dies galt auch dann, wenn berufsrechtliche Regelungen eine kürzere Verjährung vorsahen.[77] Wegen der erb...mehr

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§ 7 Person des Testamentsvo... / III. Verbindlichkeit und Bestimmtheit

Rz. 10 Wer die tägliche Auseinandersetzung mit dem Fiskus nicht scheut, dem traut der künftige Erblasser auch die notwendige Standfestigkeit mit den Erben zu. Der Testamentsvollstrecker erhält sein Amt vom Erblasser übertragen. Das ihm zukommende Verwaltungs- und Verfügungsrecht über den Nachlass übt er kraft eigenen Rechts aus, entsprechend dem Willen des Erblassers und una...mehr

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§ 20 Nachlassverwaltung und... / a) Grundstücke im Nachlass

Rz. 40 Das Gesetz sieht eine Eintragung der Nachlassverwaltung in das Grundbuch nicht vor. Unterbliebe eine solche Eintragung, könnte ein Dritter gutgläubig Eigentum am Grundstück erwerben. Dies steht im Widerspruch zu der als Folge der Nachlassverwaltung gemäß § 1984 BGB eintretenden Verfügungsbeschränkung des Erben. Die Literatur geht deshalb davon aus, dass eine Eintragun...mehr

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§ 24 Muster und Checklisten / VII. Kombinationsmodell aus Zeit- und Tabellenvergütung

Rz. 7 Muster 24.6: Kombinationsmodell aus Zeit- und Tabellenvergütung Muster 24.6: Kombinationsmodell aus Zeit- und Tabellenvergütung Die Vergütung des Testamentsvollstreckers bemisst sich nach dem von ihm persönlich erbrachten Zeitaufwand. Diesen hat er tabellarisch zu erfassen und mit einer kurzen Bezeichnung seiner Tätigkeit zu versehen. Abzurechnen ist minutengenau. Als S...mehr

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§ 22 Fallstudie 2: "Die Kru... / 1. Vergütungskriterien nach der Rechtsprechung

Rz. 11 Zur Beurteilung der Angemessenheit sind maßgebend der dem Testamentsvollstrecker im Rahmen der Verfügung von Todes wegen nach dem Gesetz obliegende Pflichtenkreis, der Umfang der ihn treffenden Verantwortung und die von ihm geleistete Arbeit, wobei die Schwierigkeit der gelösten Aufgaben, die Dauer der Abwicklung oder der Verwaltung, die Verwertung besonderer Kenntnis...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 8... / 11.1 Rechtsentwicklung

Rz. 306 § 8 Nr. 4 GewStG regelt die Hinzurechnung von Gewinnanteilen bei einer KGaA. Die Regelung wurde durch Gesetz v. 1.12.1936[1] in das GewStG eingefügt. Seit dem GewStG i. d. F. der Bekanntmachung v. 15.10.2002[2] erfolgten keine Änderungen.mehr

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§ 12 Steuerliche Verantwort... / c) Erbschaftsteuerliche Folgen für den oder die Einziehungsbegünstigten

Rz. 83 Problematisch ist auch hier, dass das Gesetz Einziehungstatbestände – im Sinne einer Tatbestandskonkurrenz – an verschiedenen Stellen regelt.[123] In § 3 Abs. 1 Nr. 2 S. 3 ErbStG wird in Höhe der Wertdifferenz zwischen gemeinem Wert und Abfindung eine Schenkung auf den Todesfall, also ein Erwerb der verbleibendenden Gesellschafter vom ausscheidenden Gesellschafter, fi...mehr

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§ 14 Vergütung des Testamen... / a) Fehlende Rechtskraft von Vergütungstabellen

Rz. 48 Zur Rechtsnatur der sog. Vergütungstabellen ist zunächst festzustellen, dass es sich bei ihnen nicht um Regelungen handelt, die mit irgendeiner Rechtskraft ausgestattet wären oder auch nur gesetzesnahe Regelungskraft entfalten würden. Sie müssen daher von den Gerichten im Vergütungsrechtsstreit nicht anerkannt werden. Zu Recht verwendet der Deutsche Notarverein daher ...mehr

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§ 12 Steuerliche Verantwort... / a) Gesellschaftsrechtliche Ausgestaltung

Rz. 85 Verstirbt der Gesellschafter einer OHG oder der Komplementär einer KG, sieht das Gesetz ein automatisches Ausscheiden des verstorbenen Gesellschafters bei gleichzeitiger Fortsetzung der Gesellschaft mit den verbleibenden Gesellschaftern vor (§ 131 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 HGB bzw. § 161 Abs. 2 HGB i.V.m. § 131 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 HGB). Es kommt zu einem Anwachsungserwerb hinsi...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Haftung / 7.1 Beteiligung an einer Umsatzsteuerhinterziehung: Versagung des Vorsteuerabzugs und der Steuerbefreiung für innergemeinschaftliche Lieferungen (§ 25f UStG)

Sofern ein Unternehmer wusste oder hätte wissen müssen, das er sich mit der von ihm erbrachten Leistung oder seinem Leistungsbezug an einem Umsatz beteiligt, bei dem der Leistende oder ein anderer Beteiligter auf einer vorhergehenden oder nachfolgenden Umsatzstufe in eine begangene Hinterziehung von Umsatzsteuer oder Erlangung eines nicht gerechtfertigten Vorsteuerabzugs i. ...mehr

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§ 16 Testamentsvollstreckun... / IV. Entlassung betreiben

Rz. 19 Das Amt des Testamentsvollstreckers setzt kein Vertrauensverhältnis voraus. Der Testamentsvollstrecker soll im Gegenteil den Willen des Erblassers unbeeinflusst von den Interessen Dritter ausführen. § 2227 Abs. 1 BGB gibt dem Erben jedoch die Möglichkeit, die Entlassung des Testamentsvollstreckers gegen dessen Willen zu betreiben, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Ex...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 8... / 14.1 Rechtsentwicklung

Rz. 383 § 8 Nr. 9 GewStG regelt die Hinzurechnung von Spenden und Mitgliedsbeiträgen. Die Vorschrift wurde durch Gesetz v. 27.12.1950[1] in das GewStG eingefügt. Seit dem GewStG i. d. F. der Bekanntmachung v. 15.10.2002[2] erfolgten keine Änderungen.mehr

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§ 17 Testamentsvollstreckun... / 1. Grundsätzliche Unterschiede zu den Personenhandelsgesellschaften

Rz. 52 Kapitalgesellschaften sind im Gegensatz zu Personenhandelsgesellschaften keine personenbezogenen Zusammenschlüsse und beruhen nicht auf der Vertrauensbindung ihrer Mitglieder, wodurch eine Testamentsvollstreckung grundsätzlich bereits erleichtert wird. Die Testamentsvollstreckung an solchen Gesellschaftsanteilen ist daher grundsätzlich unproblematisch zulässig. Ein ge...mehr

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§ 4 Arten der Testamentsvol... / G. Testamentsvollstreckung mit beschränktem Aufgabenkreis

Rz. 22 Die Testamentsvollstreckung mit beschränktem Aufgabenkreis nach § 2208 BGB ist im Grundsatz mit allen Arten der Testamentsvollstreckung kombinierbar. Das Gesetz schreibt für die Testamentsvollstreckung keinen Mindestumfang an Aufgaben vor. Die Testamentsvollstreckung kann ganz nach den Wünschen des Erblassers beschränkt werden, bis hin zur Erfüllung einer einzigen Auf...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, GewStG § 8... / 15.1 Rechtsentwicklung

Rz. 390 § 8 Nr. 10 GewStG regelt die Hinzurechnung ausschüttungs- und abführungsbedingter Gewinnminderungen. Die Vorschrift wurde durch Gesetz v. 25.7.1988[1] in das GewStG eingefügt. Seit dem GewStG i. d. F. der Bekanntmachung v. 15.10.2002[2] erfolgten keine Änderungen.mehr

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§ 9 Annahme des Amtes und L... / I. Begriffsbestimmung der Nachlass- und Teilungssachen

Rz. 2 § 342 Abs. 1 Nr. 1–8 FamFG gibt eine gesetzliche Definition der Nachlasssachen. Ergänzt wird diese Regelung durch § 342 Abs. 1 Nr. 9 FamFG, der auch die sonstigen, den Nachlassgerichten durch Gesetz zugewiesenen Aufgaben in den Anwendungsbereich aufnimmt. Damit wird deutlich, wie auch ein Vergleich mit der enumerativen Aufzählung in § 342 Abs. 2 FamFG zeigt, dass es si...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 8... / 9.1 Rechtsentwicklung

Rz. 250 § 8 Nr. 1 Buchst. f GewStG regelt die Hinzurechnung von Aufwendungen für die Überlassung von Rechten. Die Regelung wurde durch Gesetz v. 14.8.2007[1] in das GewStG eingefügt. Änderungen erfolgten bisher nicht. Die Vorschrift gilt erstmals ab dem Ez 2008.mehr

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§ 2 Allgemeine Grundsätze d... / 3. Behandlung von Interessenkonflikten

Rz. 8 Rechtliche Interessenkonflikte zwischen Erben und Testamentsvollstrecker treten in der Praxis nicht selten auf. Der Grund liegt zumeist in einer Gestaltung der Testamentsvollstreckung, die diese Situationen nicht vorhergesehen und bspw. durch die Berufungsmöglichkeit eines Mit- oder Nebenvollstreckers nicht gelöst hat. Die Behandlung von Interessenkonflikten ist im Gese...mehr

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§ 24 Muster und Checklisten / III. Schreiben an den Nachlass bezüglich Amtsannahme

Rz. 40 Muster 24.23: Schreiben an den Nachlass bezüglich Amtsannahme Muster 24.23: Schreiben an den Nachlass bezüglich Amtsannahme Sehr geehrter Herr _________________________, Wie Ihnen aufgrund der Eröffnung der letztwilligen Verfügung ihrer Mutter durch das Amtsgericht _________________________ bekannt ist, wurde ich zum Testamentsvollstrecker des Nachlasses ihrer Mutter er...mehr

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§ 14 Vergütung des Testamen... / I. Die unterschiedlichen Interessenlagen

Rz. 6 Bei der Angemessenheitsbestimmung wird gemeinhin davon ausgegangen, dass es darum geht, einen Betrag zu finden, der sowohl die Interessen des Testamentsvollstreckers an einer auskömmlichen Vergütung als auch die Interessen der Zahlungspflichtigen, also regelmäßig der Erben, in praktische Konkordanz bringt.[11] Die Rechtsprechung greift hierbei auf eine Formel zurück, d...mehr

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§ 11 Spezialfälle ordnungsg... / J. Digitaler Nachlass

Rz. 105 Mit zunehmender Digitalisierung stellt sich immer häufiger die Frage nach der Behandlung des sogenannten "Digitalen Nachlasses". Was passiert, wenn der Erblasser noch kurz vor seinem Tod online eine kostspielige Reise gebucht hat, die storniert werden muss oder sein E-Mail-Postfach voller offener Rechnungen und Mahnungen ist? Oft ist es für die Hinterbliebenen essent...mehr

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§ 14 Vergütung des Testamen... / d) Höhe des Stundensatzes

Rz. 32 In früheren Veröffentlichungen wurde für anwaltliche Testamentsvollstrecker ein Stundensatz von 120 EUR zuzüglich Umsatzsteuer vorgesehen.[73] Als Grundlage diente der durchschnittliche Stundensatz eines Rechtsanwaltes, wobei auf das Statistische Berichtssystem für Rechtsanwälte (STAR) bezogen auf das Wirtschaftsjahr 1997 zurückgegriffen wurde. Dieser pauschale Ansatz...mehr

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§ 24 Muster und Checklisten / XIII. Abschlussvereinbarung über eine Testamentsvollstreckung (ausführlich)

Rz. 50 Muster 24.33: Abschlussvereinbarung über eine Testamentsvollstreckung Muster 24.33: Abschlussvereinbarung über eine Testamentsvollstreckung Abschlussvereinbarung über eine Testamentsvollstreckung zwischen der Erbengemeinschaft nach Frau/Herrn _________________________, geb. _________________________, verst. am _________________________ bestehend aus Frau/Herrn (Vorname/Na...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, GewStG § 8... / 3.2 Inhalt und Zweck der Vorschrift

Rz. 14 Hinzuzurechnen sind nach § 8 Nr. 1 GewStG: Entgelte für Schulden, Renten und dauernde Lasten, Gewinnanteile des typischen stillen Gesellschafters, ein Fünftel der Miet- und Pachtzinsen einschließlich der Leasingraten für die Benutzung von beweglichen Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens; eine hälftige Hinzurechnung insoweit ist vorzunehmen bei Elektrofahrzeugen, extern a...mehr

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§ 21 Fallstudie 1: "Vergess... / 6. Verhältnis von Testamentsvollstreckerzeugnis zu Erbschein

Rz. 23 Das Testamentsvollstreckerzeugnis ist in § 2368 BGB, §§ 342 ff. FamFG geregelt, der Erbschein in § 2353 BGB, §§ 352 ff. FamFG. Beide Zeugnisse werden nur auf Antrag erteilt. Wenn das Gesetz in § 352b FamFG im Zusammenhang mit dem Erbschein von "Testamentsvollstrecker" spricht, so ist dies missverständlich. Gemeint ist vielmehr, dass im Erbschein die Tatsache der Anordn...mehr

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§ 17 Testamentsvollstreckun... / 2. "Echte Testamentsvollstreckerlösung"

Rz. 15 Es handelt sich um einen rein erbrechtlichen Lösungsansatz. Das Handelsgeschäft wird vom Testamentsvollstrecker als Sondervermögen verwaltet. Für neu begründete Geschäftsverbindlichkeiten haftet nur der Nachlass.[11] Der Erbe wird als Inhaber ins Handelsregister eingetragen (§§ 31 Abs. 1, 29 HGB), daneben wird jedoch zur Sicherung des Handelsverkehrs in Analogie zu § ...mehr

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§ 7 Person des Testamentsvo... / B. Anforderungen rechtlicher Art

Rz. 2 Das Gesetz geht davon aus, dass grundsätzlich jede voll geschäftsfähige Person Testamentsvollstrecker werden kann. Eine besondere Eignung oder Befähigung braucht sie nicht zu besitzen. Daneben können auch juristische Personen oder Personenhandelsgesellschaften Testamentsvollstrecker sein.[2] Auch ausländische Personen sind zulässig. Ausnahmen ergeben sich nur aus § 220...mehr