Fachbeiträge & Kommentare zu Gesetzgebung

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Katalonien / I. Das katalanische Zivilrecht in Spanien als Staat mit mehreren Gesetzgebungsorganen

Rz. 2 In Spanien bestehen für das Zivilrecht mehrere Gesetzgebungskompetenzen. Die Spanische Verfassung (Constitución Española – CE) von 1978 anerkennt und gewährleistet diese Vielfalt der Gesetzgebung in Art. 149.1.8 insofern, als sie den Autonomen Regionen mit eigenem Zivilrecht die alleinige Kompetenz für dessen Erhaltung, Änderung und Weiterentwicklung mit Ausnahme einig...mehr

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Belgien / 3. Freibeträge, Steuerabzüge und Steuerermäßigungen

Rz. 209 Art. 2.7.3.2.12 des Codex sieht einen Steuerfreibetrag für behinderte Erben und Vermächtnisnehmer vor. Unbebauter, in Naturschutzgebieten belegener Grundbesitz ist unter den in Art. 2.7.6.0.5. des Codex festgelegten Bedingungen (insbesondere das Bestehen eines Bewirtschaftungsplans i.S.d. flämischen Gesetzgebung) von der Erbschaftsteuer befreit. Für Erbschaften, die na...mehr

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Schweden / VI. Auslegung von Testamenten und Behandlung von Vermächtnissen

Rz. 96 Für die Auslegung von Testamenten hat das Erbgesetzbuch im 11. Kapitel Anweisungen gegeben. Hauptgrundsatz ist, "dass einem Testament die Auslegung zu geben ist, die als mit dem Willen des Testators als übereinstimmend anzusehen ist" (ÄB 11:1, Abs. 1). In Abs. 2 heißt es: "Hat ein Testament durch einen Schreibfehler oder sonst wie infolge eines Versehens einen anderen...mehr

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Spanien: Gemeinspanisches R... / III. Reform 2015 des spanischen Schenkungs- und Erbschaftsteuergesetzes

Rz. 260 Der EuGH hat mit Urt. v. 3.9.2014 (C-127/12) festgestellt, dass Spanien die Kapitalverkehrsfreiheit nach Art. 63 AEUV und Art. 40 des Abkommens über den europäischen Wirtschaftsraum vom 2.5.1992 verletzt, "soweit das spanische Steuerrecht die ungleiche Behandlung bei Schenkungen und Erbschaften von ansässigen und nichtansässigen Erben und Beschenkten, bei in Spanien ...mehr

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Schweiz / a) Erbschaftssteuer

Rz. 219 Gegenstand der Erbschaftssteuer sind die von Todes wegen erfolgenden Vermögensübergänge. Darunter fallen die Vermögensübertragungen aufgrund der gesetzlichen Erbfolge bzw. aufgrund einer Verfügung von Todes wegen.[390] Da die jeweilige kantonale Gesetzgebung über die Begriffsauslegung bestimmt, können zusätzlich auch andere mit dem Tod zusammenhängende Tatbestände de...mehr

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Polen / III. Weitere im Rahmen der Erbfolge anfallende Steuern

Rz. 129 Der polnischen Gesetzgebung ist der Begriff einer Steuer auf Bereicherung in Verbindung mit der Annahme der Erbschaft nicht bekannt. Der Staat nimmt in diesem Fall nur eine Erbschaft- und Schenkungsteuer ein. Die Annahme der Erbschaft durch natürliche Personen ist steuerfrei. Bei juristischen Personen führt die Erbschaft zur Entstehung einer Einkunft, die gemäß den i...mehr

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Spanien: Balearische Inseln / aa) Zulässigkeit

Rz. 68 Während im gemeinspanischem Recht der Verzicht auf das Noterbrecht zu Lebzeiten des Erblassers unzulässig ist (Art. 816 CC), sieht das für Mallorca und (zwischenzeitlich[115] auch insoweit für) Menorca geltende Erbrecht einen entsprechenden Verzicht in Form der definición in den Art. 38–50 ErbVG (Art. 50 f. CDCIB a.F.) vor.[116] Ziel der definición ist es, die Noterbb...mehr

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Bulgarien / 3. Dritte Erbordnung

Rz. 15 Die dritte Erbordnung schließt zwei Gruppen von Erben ein: Rz. 16 Innerhalb der ersten Gruppe erben Geschwister, welche dieselben Elternteile wie der Erblasser haben (vollbürtige Geschwister), einen doppelt so hohen Anteil wie Ges...mehr

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Finnland / c) Verlobungskinder

Rz. 37 Eine Besonderheit des finnischen Rechts ist das sogenannte Verlobungskind. Als Verlobungskinder wurden in der früheren Gesetzgebung Kinder bezeichnet, die von bereits Verlobten gezeugt wurden oder deren Eltern sich später verlobt hatten. Das Verlobungskind hat die Stellung eines außerehelichen Kindes mit anerkannter Vaterschaft. Diese Regelung gilt für Kinder, die zwi...mehr

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Andorra / A. Internationales Erbrecht

Rz. 1 Da das Fürstentum Andorra nicht Mitgliedstaat der Europäischen Union ist, ist dort die Europäische Erbrechtsverordnung nicht in Kraft getreten. Rz. 2 Traditionell unterstellte das Internationale Privatrecht von Andorra die Erbfolge dem Heimatrecht des Verstorbenen. Rz. 3 Das Gesetz über die Erbfolge vom 18.12.2014[1] wurde im ersten Teil der Zusatzbestimmungen über das i...mehr

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Spanien: Balearische Inseln / A. Rechtsgrundlagen und Einführung

Rz. 1 Spanien ist in erbrechtlicher Hinsicht ein sog. Mehrrechtsstaat. Einzelne Gebietseinheiten Spaniens – so auch die Balearen – verfügen über ein eigenes Erbrecht. Die Ursprünge eines eigenen, balearischen Zivilrechts reichen bis ins 13. Jahrhundert zurück und beginnen mit der Eroberung Mallorcas durch den König Jaume I am 31.12.1229.[1] Das balearische Erbrecht ist inten...mehr

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§ 1 Die Europäische Erbrech... / A. Die Entstehung der EuErbVO

Rz. 1 Der Vertrag von Maastricht vom 7.2.1992 schuf die justizielle Zusammenarbeit in Zivil- und Strafsachen als dritte Säule der Union.[1] Nachdem hierauf erarbeitete Entwürfe scheiterten, überführte der Vertrag von Amsterdam vom 2.10.1997[2] die justizielle Zusammenarbeit in die "erste Säule". Dadurch wurde der Rat ausdrücklich ermächtigt, Maßnahmen zur Vereinbarung und Ve...mehr

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Katalonien / II. Die Anwendung des katalanischen Zivilrechts auf Ausländer

Rz. 4 Trotz der Vielzahl der Fälle in der Praxis der gesetzgeberischen Vielfalt hält das spanische Recht kein ausgereiftes und an die tatsächlichen Erfordernisse angepasstes System zur Lösung von Gesetzeskollisionen zwischen den regionalen Regelungen bereit. Nach 149.1.8 CE hat der autonome Gesetzgeber der jeweiligen Region die Gesetzgebungskompetenz auf dem Gebiet des Zivil...mehr

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§ 8 Grundzüge des deutschen... / 2. Gegenstand des internationalen Steuerrechts und Einfluss der EuGH-Rechtsprechung

Rz. 4 Unter dem Begriff des internationalen Steuerrechts ist zunächst einmal das nationale (deutsche) Steuerrecht zu verstehen, das sich mit der Besteuerung grenzüberschreitender Sachverhalte befasst. Das internationale Steuerrecht befasst sich dabei insbesondere auch mit den sich daraus ergebenden Konflikten, wenn verschiedene Staaten den gleichen Lebenssachverhalt besteuer...mehr

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§ 2 Die Bestimmung des Erbs... / 1. Das Deutsch-Persische Niederlassungsabkommen

Rz. 210 Art. 8 des Niederlassungsabkommens zwischen dem Deutschen Reich und dem Kaiserreich Persien (Deutsch-Persisches Niederlassungsabkommen) vom 17.2.1929[160] lautet wie folgt: Zitat Art. 8 (1) Die Angehörigen jedes vertragsschließenden Staates genießen im Gebiet des anderen Staates in allem, was den gerichtlichen und behördlichen Schutz ihrer Personen und Güter angeht, die...mehr

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Dänemark / I. Rechtsgrundlagen

Rz. 1 Zum 1.1.2008 trat in Dänemark ein neues Erbgesetz – arveloven Nr. 515 vom 6.6.2007[1] – in Kraft.[2] Die Reform führte u.a. zu einer Stärkung der Testierfreiheit des Erblassers sowie der erbrechtlichen Stellung des überlebenden Ehegatten. Des Weiteren wurde nichtehelich Zusammenlebenden unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit eröffnet, durch Testament einander...mehr

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Schweiz / Literaturtipps

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Dänemark / Literaturtipps

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Belgien / 8. Begünstigung von kleinen und mittelgroßen Unternehmen

Rz. 232 Gemäß Art. 60bis ErbStGB BH gilt in der Region Brüssel-Hauptstadt ein Steuersatz von 3 % (für Erben in gerader Linie, Ehegatten oder gesetzlich Zusammenwohnende) oder 7 % (für alle anderen Erben) für:mehr

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Belgien / a) Umfang des Ehegattenerbrechts

Rz. 40 Das Erbrecht des überlebenden Ehegatten wurde durch Gesetz vom 14.5.1981[71] grundlegend in der Weise reformiert, dass er neben Verwandten des Erblassers ein weit umfänglicheres eigenes gesetzliches Erbrecht erhält.[72] Der Umfang seines gesetzlichen Erbrechts wird durch den Güterstand,[73] in dem er mit seinem vorverstorbenen Ehepartner gelebt hat, und durch das Vorh...mehr

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Die "Highlights" im steuerl... / I. Gesetzgebung

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Die "Highlights" im steuerlichen Verfahrensrecht 2024 (AO-StB 2024, Heft 12, S. 374)

Das Wichtigste aus Gesetzgebung, Rechtsprechung und Verwaltung Dipl.-Fw. Karl-Heinz Günther[*] In der nachfolgenden Übersicht werden noch einmal die wichtigsten gesetzlichen Neuerungen, Anweisungen der Finanzverwaltung und Entscheidungen aus der Rechtsprechung im steuerlichen Verfahrensrecht des Jahres 2024 zur Erinnerung in Form einer Checkliste zusammengestellt. Alle Materia...mehr

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Change Management / 1.1 Warum sind Veränderungen notwendig?

Unternehmen agieren in einem dynamischen Wettbewerbsumfeld, in dem es permanent zu Veränderungen kommt. Zu nennen sind hier insbesondere eine steigende Wettbewerbsintensität, die zunehmende Internationalisierung mit vielen gegenseitigen Abhängigkeiten, neue und geänderte Gesetzgebung und politische Spannungen in mehreren Weltregionen. Unternehmen, die im Wettbewerb bestehen ...mehr

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Literaturauswertung EStG/KS... / 2.34 § 17 EStG (Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften)

• 2020 Ausgefallene Finanzierungshilfen/Verhältnis zu § 20 Abs. 2 EStG/Holding-Modell/Verfassungsmäßigkeit von § 20 Abs. 6 EStG/§ 17 Abs. 2a EStG/§ 20 Abs. 2 EStG/§ 20 Abs. 6 EStG Die zeitliche Anwendungsregelung hinsichtlich § 17 Abs. 2a EStG in § 52 Abs. 25a EStG lässt Veräußerungen und veräußerungsähnliche Vorgäge, die genau zum 31.7.2019 erfolgt sind, außer Betracht. Auch...mehr

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Literaturauswertung EStG/KS... / 2.36 § 19 EStG (Nichtselbständige Arbeit)

• 2019 Rabatte von Dritten als Arbeitslohn / § 19 EStG Das FG Köln hat mit Urteil v. 11.10.2018, 7 K 2053/17 (Az. des BFH: VI R 53/18) entschieden, dass es sich nicht um steuerpflichtigen Arbeitslohn handelt, wenn ein Autohersteller den Arbeitnehmern eines verbundenen Unternehmens dieselben Rabatte beim Autokauf wie seinen eigenen Mitarbeitern gewährt. Zu begründen ist dies d...mehr

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Der GmbH-Jahresrückblick 20... / I. Gesetzgebung

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Der GmbH-Jahresrückblick 2024 (GmbHStB 2024, Heft 12, S. 374)

Checkliste zur Erinnerung an Gesetzgebung, Rechtsprechung und Verwaltung Redaktion Die nachfolgende Übersicht möchte Ihnen – geordnet nach Themenbereichen – einen Überblick über wichtige und interessante im Jahr 2024 (bis zum jetzigen Zeitpunkt) ausführlich kommentierte GmbH und GmbH & Co. KG-spezifische steuerrechtliche und gesellschaftsrechtliche Entscheidungen und Verwaltu...mehr

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Die ErbschaftsteuerBerater-... / I. Gesetzgebung – Auswahl (Stand: 15.11.2024)

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Die ErbschaftsteuerBerater-Checkliste 2024 (ErbStB 2024, Heft 12, S. 355)

Jahresrückblick zur Erinnerung an das Wichtigste aus Gesetzgebung, Rechtsprechung und Verwaltung Redaktion Die nachfolgende Checkliste gibt Ihnen – geordnet nach Themenbereichen – einen Überblick über wichtige und interessante im Jahr 2024 kommentierte Entscheidungen und Verwaltungsanweisungen und ruft so die Rechtsentwicklung des Jahres in Erinnerung. Wie gewohnt enthält die...mehr

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Umsatzsteuer 2025: Wichtige... / Zusammenfassung

Jedes Jahr zum Jahreswechsel besteht noch einmal die Chance, Sachverhalte des alten Veranlagungszeitraums zu prüfen und sich auf die Änderungen im neuen Jahr einzustellen. Gerade der Jahreswechsel 2024/2025 ist aufgrund der diversen gesetzlichen Änderungen eine besondere Herausforderung für die Praxis. Aber auch die Rechtsprechung und die Veränderungen bei der Rechtsauffassu...mehr

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Freizeitlärm (Volksfeste, O... / Zusammenfassung

Überblick Der Vielfalt der Freizeitaktivitäten entspricht die Vielzahl der Nachbarkonflikte wegen Lärmbelästigungen durch Freizeitanlagen. Unterschiedliche Freizeitaktivitäten werden bei einer Freizeitanlage sozusagen an einem Ort gebündelt und weisen deshalb auch ein dementsprechendes Lärmpotenzial auf. Die Wohnnachbarschaft wird damit mehr oder weniger gezwungen, das Treib...mehr

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Schwarz/Pahlke, AO § 29c Ve... / 2.5 Weiterverarbeitung für die Gesetzesfolgenabschätzung (Abs. 1 S. 1 Nr. 5)

Rz. 35 Unter vergleichbar engen Voraussetzung wie bei der Entwicklung von IT-Verfahren (vgl. Rz. 28ff.) ist nach § 29c Abs. 1 S. 1 Nr. 5 AO die Weiterverarbeitung für Zwecke der Abschätzung der Folgen einer geplanten Gesetzesänderung zulässig. Im Rahmen der politischen Begleitung eines Gesetzgebungsvorhabens ist zum einen die Beeinflussung des Steueraufkommens im Ganzen, zum...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 88... / 1.1 Gegenstand und Zweck

Rz. 1 Während § 85 AO die Aufgaben der Finanzbehörden beschreibt, regelt § 88 AO die Art und Weise der Aufgabenerfüllung.[1] § 88 AO bildet die steuerrechtliche Parallelvorschrift zu § 24 VwVfG. Der Untersuchungsgrundsatz ist Ausfluss des Rechtsstaatsprinzips[2], insbesondere der Grundsätze des fairen Verfahrens und der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung.[3] Nach § 85 AO ist die...mehr

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Forderungsmanagement: Prakt... / 11 Wichtige Tipps für die Praxis

Folgende Maßnahmen sind auch für den Kleinbetrieb/Handwerker leicht und ohne (großen) Kostenaufwand umsetzbar: Der erste Blick bei Auftragsangeboten sollte dem Telefonbuch (übers Internet) gelten. Sind dort keine Eintragungen zur Adresse oder nur Handy-Nummern vorhanden, ist Vorsicht geboten. Das Internet ist ebenfalls hilfreich, zumindest bei Firmenkunden über deren Homepage ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6.5 Richtlinienvorschlag: Übertragung von Durchführungsbefugnissen auf die EU-Kommission

Rz. 1171 Die EU-Kommission hatte am 18.12.2020 einen Vorschlag zur Änderung der MwStSystRL vorgelegt, mit der der EU-Kommission Durchführungsbefugnisse zur Definition der Bedeutung bestimmter in der MwStSystRL verwendeter Begriffe übertragen werden sollen.[1] Die EU-Kommission hat bisher keinerlei Durchführungsbefugnisse in Bezug auf die MwStSystRL. Das einzige bestehende Ins...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Vorwort zur 140. Ergänzungslieferung

Die 140. Aktualisierung berücksichtigt die Änderungen der Gesetzgebung, die aktuelle Finanzrechtsprechung sowie wichtige Verwaltungsanweisungen. Wesentlicher Inhalt der Lieferung sind u. a. die nachfolgenden Stichworte/Themenbereiche: Bundesliga-Schiedsrichter, Bundesligavereine, Bürgerbusvereine, Bürgeinitativen, Burschenvereine Rechtsfolgen der Aberkennung von Gemeinnützigke...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / Literaturtipps

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zfs 12/2024, Über die Beson... / III. Bußgeldverfahren

Für eine Geschwindigkeitsüberschreitung von 26 km/h außerhalb geschlossener Ortschaften wurde zunächst gegen den Halter des Kfz in einem Bußgeldverfahren in Brüssel eine Geldbuße von 113 EUR erhoben. Das "Informationsschreiben" wurde auf Deutsch übersetzt. Der Inhalt des Schreibens ist vergleichbar mit den Angaben in deutschen Bußgeldbescheiden: So wird der Tatvorwurf "Overt...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Nitzschke, Abzug von Sonder-BA beschränkt stpfl Mitunternehmer, Ubg 2015, 1; Schnitger, Weitere Maßnahmen zur BEPS-Gesetzgebung in Deutschland, IStR 2017, 214; Prinz, Finanzierungsbezogene Sonder-BA eines im Ausland ansässigen Mitunternehmers, GmbHR 2017, 553; Bergmann, Double dip ade – Erste Einordnung des neuen § 4i EStG, FR 2017, 126; Kudert/Kahlenberg, Abzugsverbot für Sonde...mehr

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§ 22 Bestattungsrecht / I. Gesetzessystematik

Rz. 2 Das kodifizierte Bestattungsrecht ist überwiegend Landesrecht. Dies liegt an der grundgesetzlichen Kompetenzverteilung – die Materie ist nicht ausdrücklich dem Bund zugewiesen. Eine Ausnahme enthält in Art. 74 Abs. 1 Nr. 10 GG (konkurrierende Gesetzgebung). Aufgrund dieser Bestimmung hat der Bund das "Gräbergesetz"[1] und zugehörige Verwaltungsvorschriften erlassen. Bun...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Hey, Steuerplanungssicherheit als Rechtsproblem, Habilitation, Köln 2002; Nöcker, Rückwirkende Gesetzgebung, AO-StB 2010, 369; Koops/Dräger, Verfassungsrechtliche Grenzen der "unechten Rückwirkung" von Steuergesetzen, DB 2010, 2247; Birk, Der Schutz vermögenswerter Rechtspositionen bei der Änderung von Steuergesetzen, FR 2011, 1; Cyftci, Übergangsfristen bei Gesetzes- und Verord...mehr

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Vorwort zur 1. Auflage

Das Berufsbild des Juristen wandelt sich nicht nur im Arbeitsrecht. Stand früher der Forensiker im Fokus, der bei den Gerichten plädierende Kämpfer für die Rechte seiner Mandaten, so ist es heute zunehmend der gestaltend tätige Jurist. Denn die Aufgaben und damit das Anforderungsprofil haben sich gewandelt. Die Tendenz unserer Gesellschaft, immer komplexer werdende Sachverha...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ba) Allgemein

Rn. 37 Stand: EL 176 – ET: 10/2024 Eine Gesellschaft, deren Zweck auf den Betrieb eines Handelsgewerbes unter gemeinschaftlicher Firma gerichtet ist und bei der die Haftung gegenüber den Gesellschaftsgläubigern bei einem oder mehreren Gesellschaftern auf den Betrag einer bestimmten Vermögenseinlage beschränkt ist (Kommanditisten) und bei der bei mindestens einem Gesellschafter ...mehr

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§ 28 Geringfügige Beschäfti... / A. Allgemeines

Rz. 1 Die geringfügige Beschäftigung ist ein spätestens seit der Diskussion um die sog. Hartz-Gesetzgebung kurz nach der Jahrtausendwende beschäftigungs- und sozialpolitisch umstrittenes Thema, das eine erhebliche und politisch letztlich gewollte Bedeutung im allgemeinen deutschen Arbeitsmarkt hat. Der zeitweilig verbreiteten Praxis, Aushilfen mehr oder weniger unabhängig vo...mehr

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§ 1 Rechtsgeschichtliche Ei... / E. Rezeption

Rz. 15 Rezeption meint in unserem Zusammenhang die Übernahme des antiken römischen Rechts im mittelalterlich-neuzeitlichen Europa.[51] Wenn vom "römischen Recht" gesprochen wird, ist dies selbstverständlich eine erhebliche Verkürzung. Es wird auf eine mehrere Jahrhunderte umfassende Periode voller Entwicklungen zurückgeblickt. Den Höhepunkt erreichten die "genialen Schöpfung...mehr

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§ 15 Anspruch auf Pflegetei... / III. Pflegezeitantrag im Kleinunternehmen

Rz. 52 Der Anspruch auf die Pflegezeit besteht nur gegenüber Arbeitgebern mit mehr als 15 Beschäftigten, § 3 Abs. 1 S. 2 PflegeZG. Arbeitnehmer kleinerer Unternehmen waren bislang vollständig auf den guten Willen ihres Arbeitgebers angewiesen, wenn sie Pflegezeit oder Pflegeteilzeit in Anspruch nehmen wollten. Insoweit ist ihnen der Gesetzgeber zur Hilfe gekommen, indem er s...mehr

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§ 1 Rechtsgeschichtliche Ei... / Literaturtipps

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / b) Struktur des Mitbestimmungstatbestands in § 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG

Rz. 543 Soweit eine gesetzliche oder tarifliche Regelung nicht besteht, bestimmt der Betriebsrat mit über Regelungen zur Verhütung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten sowie über den Gesundheitsschutz im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften oder der Unfallverhütungsvorschriften. Die unter Rdn 542 genannten Sachverhalte zeigen, dass die Mitbestimmung des Betriebsrates na...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Schmidt/Hageböke, Der Verlust von EK-ersetzenden Darlehen und § 8b Abs 3 KStG, DStR 2002, 1202; Buchna/Sombrowski, Aufwendungen mit EK-Ersatzcharakter als nicht zu berücksichtigende Gewinnminderungen nach § 8b Abs 3 KStG nF, DB 2004, 1956; Scheipers/Kowallik, Zur Anwendbarkeit des § 8b Abs 3 KStG bei der Veräußerung direkt gehaltener Beteiligungen durch beschr Stpfl, IWB F 3 G...mehr

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ZErb 12/2024, Jahressteuergesetz 2024 - Europarecht und Bruch der’Ampelkoalition

Im Jahressteuergesetz 2024 beabsichtigte der Gesetzgeber, die Konsequenzen aus der Rechtsprechung des EuGH zur Verletzung der Kapitalverkehrsfreiheit in bestimmten Fällen zu ziehen: Im Urt. v. 12.10.2023 (C-670/21, DStR 2023, 2334) hatte der EuGH den Ausschluss des § 13d ErbStG (10 %-iger Wertabschlag für zu Wohnzwecken vermietete Immobilien) für das Drittgebiet als europarec...mehr