Fachbeiträge & Kommentare zu Gesetzliche Krankenversicherung

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 89 Schiedsa... / 2.2 Schiedsverfahren

Rz. 14 Das zuständige Schiedsamt wird nach Abs. 3 Satz 1 tätig, wenn a) ein erstmalig zu schließender Vertrag über die vertrags(zahn-)ärztliche Versorgung entweder ganz oder teilweise im Verhandlungswege nicht zustande kommt oder b) sich die Partner über die Fortsetzung eines gekündigten Vertrages über die vertrags(zahn-)ärztliche Versorgung ganz oder teilweise nicht einig ge...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / a) Beiträge zur Basiskrankenversicherung und zur gesetzlichen Pflegeversicherung (§ 10 Abs 1 Nr 3 EStG)

Rz. 36 Stand: EL 123 – ET: 08/2020 Begünstigt sind Beiträge zu einer Basiskrankenversicherung (> Rz 26/1; BFH 260, 148 = BStBl 2018 II, 230, VerfB gemäß §§ 93a, 93b BVerfGG nicht zur Entscheidung angenommen, BVerfG vom 08.05.2019 – 2 BvR 1733/18). Sie deckt ein Risiko, das dem Versorgungsniveau der Sozialhilfe iSd SGB XII entspricht (§ 10 Abs 1 Nr 3 Buchst a EStG; BMF vom 24....mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / a) Grundsätze

Rz. 82 Stand: EL 123 – ET: 08/2020 Sonstige Vorsorgeaufwendungen iSd § 10 Abs 1 Nr 3 und Nr 3a EStG (> Rz 36–44) werden seit dem VZ 2010 bis zu einem Höchstbetrag von 2 800 EUR jährlich abgezogen (§ 10 Abs 4 Satz 1 EStG). Bei Stpfl, die ganz oder teilweise ohne eigene Aufwendungen einen Anspruch auf vollständige oder teilweise Erstattung oder Übernahme von Krankheitskosten ha...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / b) Mindestansatz

Rz. 85 Stand: EL 123 – ET: 08/2020 Übersteigen die vom Stpfl geleisteten Beiträge für die Basis-KV und die gesetzliche PflV (> Rz 36 ff) den Höchstbetrag von 2 800 EUR/1 900 EUR, sind diese Beiträge für die Basisabsicherung als SA anzusetzen. Sie werden nicht auf den Höchstbetrag (> Rz 82) reduziert (keine Deckelung). Ein zusätzlicher Abzug von weiteren sonstigen Vorsorgeaufw...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Knappschaft

Rz. 1 Stand: EL 123 – ET: 08/2020 In der Knappschaftsversicherung sind die Kranken-, Pflege- und die Rentenversicherung für ArbN des Bergbaus zusammengefasst. Träger der knappschaftlichen Rentenversicherung (KnRV) für > Bergarbeiter ist die > Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See (> Sozialversicherung Rz 1; vgl §§ 125, 133 SGB VI). Die DRV-KBS ist > Öffentliche Kas...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / b) Besonderheiten bei Kindern

Rz. 8 Stand: EL 123 – ET: 08/2020 Diese grundsätzliche Beschränkung des SA-Abzugs auf eigene Aufwendungen (> Rz 7/2) gilt an sich auch im Verhältnis der Eltern zu ihrem Kind. So ist es zB, wenn der Stpfl finanziell mit Aufwendungen belastet ist, obwohl sein Kind selbst als VN zur Beitragsleistung verpflichtet ist (BFH 112, 369 = BStBl 1974 II, 545 bei Pflichtbeiträgen des Soh...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 7. Durchführung der Günstigerprüfung

Rz. 107 Stand: EL 123 – ET: 08/2020 Die Günstigerprüfung gemäß § 10 Abs 4a EStG zwischen den nach dem geltenden Recht abziehbaren Beträgen (> Rz 45–86) und dem nach der Rechtslage 2004 anzusetzenden Abzugsbetrag (> Rz 87–106) nimmt das FA von Amts wegen vor. Ein Antrag ist nicht erforderlich. Seit dem VZ 2011 ist die Abschmelzung des Vorwegabzugs zu berücksichtigen (> Rz 90/1...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / G. Anrechnung erstatteter oder gutgeschriebener Sonderausgaben

Rz. 115 Stand: EL 123 – ET: 08/2020 Grundsätzlich mindern erstattete Aufwendungen die SA im Erstattungsjahr. Bonuszahlungen einer GKV für gesundheitsbewusstes Verhalten nach § 65a SGB V sind dabei keine von den SA des Stpfl abzuziehenden Leistungen (BFH 254, 111 = BStBl 2016 II, 989), wohl aber Prämienzahlungen bei Wahltarifen gemäß § 53 Abs 1 SGB V (BFH 261, 524 = BStBl 2018 ...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 1. Unbeschränkte und beschränkte Steuerpflicht

Rz. 5 Stand: EL 123 – ET: 08/2020 Zum SA-Abzug sind grundsätzlich nur unbeschränkt Stpfl berechtigt (vgl § 50 Abs 1 Satz 3 EStG; > Unbeschränkte Steuerpflicht). Wenn die unbeschränkte Steuerpflicht nicht während des gesamten VZ besteht, werden die höchstens abziehbaren SA grundsätzlich nicht zeitanteilig gekürzt; denn die SA-Höchstbeträge und der SA-Pauschbetrag sind Jahresbe...mehr

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Steuerfreiheit der Erstattung von Rentenversicherungsbeiträgen

Leitsatz 1. Die Beitragserstattungen der Deutschen Rentenversicherung Bund i.S. des § 210 SGB VI sind als "andere Leistungen" steuerbare Einkünfte gemäß § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a EStG. Sie können deshalb nicht zugleich "negative Sonderausgaben" sein. 2. Die Erstattung der Rentenversicherungsbeiträge nach § 210 Abs. 1a SGB VI ist gemäß § 3 Nr. 3 Buchst. b EStG steuerfrei. No...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 3 ... / 7 Beitragsermäßigungen und Prämienrückzahlungen (§ 3 Nr. 11 S. 4 EStG)

Rz. 32 Nach § 3 Nr. 11 S. 4 EStG sind Beitragsermäßigungen und Prämienrückzahlungen von Trägern der gesetzlichen Krankenversicherung steuerfrei, die an die Stelle von Beihilfeleistungen treten. Die Regelung begünstigt nach dem Gesetzeswortlaut nur die bei den gesetzlichen Krankenkassen beschäftigten DO-Angestellten, die eigentlich einen beamtenrechtsähnlichen Beihilfeanspruch...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 3 ... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Nach § 3 Nr. 11 EStG sind Bezüge aus öffentlichen Mitteln oder aus Mitteln einer öffentlichen Stiftung steuerfrei, wenn sie wegen der Hilfsbedürftigkeit der bedachten Person oder als Beihilfe zur unmittelbaren Förderung der Erziehung oder der Ausbildung, der Wissenschaft oder der Kunst oder als Beitragsermäßigungen und Prämienrückzahlungen für nicht in Anspruch genommene ...mehr

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Anhang 2 – Vorsorgepauschale / 4. Teilbetrag für die gesetzliche Krankenversicherung (§ 39b Absatz 2 Satz 5 Nummer 3 Buchstabe b EStG)

Auf Grundlage des steuerlichen Arbeitslohns wird unabhängig von der Berechnung der tatsächlich abzuführenden Krankenversicherungsbeiträge typisierend ein Arbeitnehmeranteil für die Krankenversicherung eines pflichtversicherten Arbeitnehmers berechnet, wenn der Arbeitnehmer in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert oder freiwillig versichert ist (z. B. bei höh...mehr

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Anhang 6 – Werte zur Sozialversicherung

Stand: EL 122 – ET: 6/2020 Für die Bemessung von Beiträgen und teils auch von Leistungen in der > Sozialversicherung werden bestimmte Rechengrößen jährlich durch die Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung den Veränderungen angepasst.[*] Tabelle 1 – Gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherungmehr

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Anhang 2 – Vorsorgepauschale / 6.3 Bescheinigung der privaten Basiskranken- und Pflege-Pflichtversicherungsbeiträge mittels ELStAM (§ 39 Absatz 4 Nummer 4 i. V. m. § 52 Absatz 50g EStG) (§ 41b Absatz 1 Satz 2 Nummer 13 EStG)

Unter Nummer 25 und 26 der Lohnsteuerbescheinigung (siehe z. B. BMF-Schreiben 28.08.2013, BStBl 2013 I, 1132) sind Beiträge des Arbeitnehmers zur inländischen gesetzlichen Krankenversicherung und zur inländischen sozialen Pflegeversicherung zu bescheinigen. Beiträge an ausländische Sozialversicherungsträger sind nicht zu bescheinigen.mehr

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Anhang 2 – Vorsorgepauschale / 6. Teilbetrag für die private Basiskranken- und Pflege-Pflichtversicherung (§ 39b Absatz 2 Satz 5 Nummer 3 Buchstabe d EStG)

Der Teilbetrag für die private Basiskranken- und Pflege-Pflichtversicherung wird bei Arbeitnehmern angesetzt, die nicht in der gesetzlichen Krankenversicherung und sozialen Pflegeversicherung versichert sind (z. B. privat versicherte Beamte, beherrschende Gesellschafter-Geschäftsführer und höher verdienende Arbeitnehmer). In den Steuerklassen I bis V können die dem Arbeitgebe...mehr

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Anhang 2 – Vorsorgepauschale / 7. Mindestvorsorgepauschale für Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge (§ 39b Absatz 2 Satz 5 Nummer 3 dritter Teilsatz EStG)

Die Mindestvorsorgepauschale (§ 39b Absatz 2 Satz 5 Nummer 3 dritter Teilsatz EStG) in Höhe von 12 % des Arbeitslohns mit einem Höchstbetrag von jährlich 1 900 Euro (in Steuerklasse III 3 000 Euro) ist anzusetzen, wenn sie höher ist als die Summe der Teilbeträge für die gesetzliche Krankenversicherung (Tz. 4) und die soziale Pflegeversicherung (Tz. 5) oder die private Basisk...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Landwirtschaftliche Alterskasse

Rz. 1 Stand: EL 122 – ET: 05/2020 Die landwirtschaftliche Alterskasse gehört zu den Trägern der gesetzlichen > Sozialversicherung Rz 1. In der Alterssicherung der Landwirte können der Landwirt, sein Ehegatte oder in bestimmten Fällen mitarbeitende Familienangehörige versichert sein. Beiträge zu einer landwirtschaftlichen Alterskasse zum Aufbau der eigenen Alterssicherung sind...mehr

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FF 06/2020, Die Rechtsprech... / 8. Sozialversicherung und Kindergeld

Ähnliche Argumentationsmuster wie in dem vorangegangenen Abschnitt, bei dem es um die steuerlichen Rahmenbedingungen von Ehe und Familie ging, hat das BVerfG auch hinsichtlich der Kindergeldgewährung und der Bestimmungen des Sozialversicherungsrechts verwandt und damit einen "Gleichklang" zwischen diesen das Familieneinkommen wesentlich bestimmenden Faktoren hergestellt. Spe...mehr

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Zuwendungen/Zuschüsse / 2.2.4 Bilanzierung privater Zuwendungen ohne Gegenleistungsverpflichtung

Rz. 47 In praxi werden insbesondere von Gesellschaftern oder verbundenen Unternehmen auch Zuwendungen ohne konkrete Gegenleistungsverpflichtung gewährt. In diesem Fall erhöht die erhaltene Zuwendung das Vermögen des Zuwendungsempfängers. Handelt es sich um nicht monetäre Zuwendungen, erfolgt ihr Ansatz höchstens mit dem Zeitwert. Unabhängig davon, ob der Zuschuss von einem G...mehr

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Zuwendungen/Zuschüsse / 4.2.4.2 Vermögenswertbezogene Zuwendungen

Rz. 75 IAS 20.24 erlaubt für den bilanziellen Ausweis von öffentlichen Zuwendungen für Vermögenswerte im Zugangszeitpunkt zwei formal gleichwertige Darstellungsalternativen.[1] Zum einen besteht die Möglichkeit, den Zuwendungsbetrag in voller Höhe vom Buchwert des bezuschussten Vermögenswerts abzusetzen (Nettomethode). Zum anderen darf die Zuwendung in einem passivischen Abg...mehr

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Schell, SGB IX § 57 Leistun... / 2.6 Sozialversicherung der Teilnehmerinnen und Teilnehmer

Rz. 28 Auch die behinderten Menschen im Eingangsverfahren und im Berufsbildungsbereich unterliegen der Sozialversicherung, und zwar nach den für die Beschäftigten im Arbeitsbereich der Werkstätten beschäftigten behinderten Menschen. Das gilt auch für die besonderen Regelungen zur Bemessungsgrundlage in der gesetzlichen Rentenversicherung. Zu den einzelnen Regelungen vgl. Kom...mehr

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Schell, SGB IX § 57 Leistun... / 2.4 Budgetfähigkeit der Leistungen

Rz. 24 Leistungen im Eingangsverfahren und im Berufsbildungsbereich sind budgetfähig, d. h., der behinderte Mensch kann die Leistungen auch in der Leistungsform des Persönlichen Budgets (vgl. § 29) in Anspruch nehmen. Auch das Leistungsrecht der beruflichen Rehabilitationsträger sieht dies vor (für die Bundesagentur für Arbeit so in § 118 Satz 2 SGB III). Auf die Leistungsfo...mehr

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Sommer, SGB V § 268 Risikopool / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorgängervorschrift wurde durch das Gesetz zur Strukturreform im Gesundheitswesen (Gesundheits-Reformgesetz – GRG) v. 20.12.1988 (BGBl. I S. 2477) zum 1.1.1989 eingeführt. Sie regelte den Finanzausgleich in der Krankenversicherung der Rentner (KVdR). Der Finanzausgleich in der KVdR wurde durch den Risikostrukturausgleich (RSA) aufgrund des Gesetzes zur Sicherung un...mehr

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Sommer, SGB V § 268 Risikopool / 3 Literatur und Materialien

Rz. 15 Baumann, Auswahl von 50 bis 80 Krankheiten zur Berücksichtigung im morbiditätsorientierten RSA, ErsK 2008 S. 69. Bericht der Bundesregierung über die Untersuchung zu den Wirkungen des Risikostrukturausgleichs in der gesetzlichen Krankenversicherung, BT-Drs. 14/5681. Glaeske, Anpassung des Klassifikationsmodells RxGroups an die speziellen Voraussetzungen in der GKV (Guta...mehr

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Sommer, SGB V § 268 Risikopool / 2.5 Verordnungsermächtigung (Abs. 5)

Rz. 14 Das Bundesministerium für Gesundheit regelt in § 14 RSAV das Nähere über die jährliche Anpassung des Schwellenwertes, die Berechnung und die Durchführung des Risikopoolverfahrens sowie die Art, den Umfang und den Zeitpunkt der Bekanntmachung der für die Durchführung des Risikopoolverfahrens erforderlichen Rechenwerte. Vorher ist der GKV-Spitzenverband anzuhören.mehr

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Einkommensteuerliche Behandlung pauschaler Bonuszahlungen einer gesetzlichen Krankenkasse

Leitsatz Die von einer gesetzlichen Krankenkasse auf der Grundlage von § 65a SGB V gewährte Geldprämie (Bonus) für gesundheitsbewusstes Verhalten stellt auch bei pauschaler Ausgestaltung keine den Sonderausgabenabzug mindernde Beitragserstattung dar, sofern durch sie konkret der Gesundheitsmaßnahme zuzuordnender finanzieller Aufwand des Steuerpflichtigen ganz oder teilweise ...mehr

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Schell, SGB IX § 26 Gemeins... / 2.5 Verfahren zur Erarbeitung der Gemeinsamen Empfehlungen einschließlich Vorbereitung (Abs. 5)

Rz. 54 Die Gemeinsamen Empfehlungen werden auf der Ebene der BAR mit allen Sozialleistungsträgern erarbeitet und treten nach einem gesetzlich vorgezeichneten Beteiligungs-/Benehmens- und Zustimmungsverfahren in Kraft. Kommt eine Gemeinsame Empfehlung nicht zustande, hat das zuständige Bundesministerium die Möglichkeit, eine Verordnung zu erlassen (vgl. § 27). Bisherige Erfahr...mehr

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Schell, SGB IX § 26 Gemeins... / 1 Allgemeines

Rz. 2 § 26 bildet das Grundgerüst für die Koordination von Teilhabeleistungen und für die Kooperation zwischen den einzelnen Rehabilitationsträgern. Die Vorschrift verfolgt als Ziel die Sicherstellung einer bedarfsorientierten, frühzeitig einsetzenden und bei einem Trägerwechsel nahtlos ineinandergreifenden sowie umfassenden Leistungsgewährung durch die sachlich zuständigen ...mehr

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Schell, SGB IX § 46 Früherk... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 46 trat aufgrund des Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz – BTHG) v. 23.12.2016 (BGBl. I S. 3234) zum 1.1.2018 in Kraft. Als Vorgängervorschrift diente in der Zeit vom 1.7.2001 bis zum 31.12.2017 § 30. Diese Vorschrift verschmolz für noch nicht eingeschulte Kinder erstmals die heilpädagogischen M...mehr

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Schell, SGB IX § 46 Früherk... / 2.2.1 Überblick

Rz. 11 § 46 Abs. 1 befasst sich mit den Leistungen, die den medizinischen Leistungen i. S. d. § 5 zugeordnet werden und deren Kosten allein von der gesetzlichen Krankenversicherung zu übernehmen sind (§ 43 Abs. 1, letzter Halbsatz SGB V). Es handelt sich hier um die interdisziplinäre, multimodale Diagnostik (= ganzheitliche Diagnostik mit Beteiligung unterschiedlicher Heilber...mehr

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Elternunterhalt / 8.3.2 Beiträge zur Kranken- und Arbeitslosenvorsorge

Aufwendungen für die Krankenversicherung sind abzugsfähig, egal ob es sich um eine gesetzliche oder eine private Krankenversicherung handelt. Bei einer gesetzlichen Krankenversicherung ist nur der Arbeitnehmeranteil abzusetzen. Leistet der Arbeitgeber im Falle einer privaten Krankenversicherung Zuschüsse, sind die Kranken-und Pflegeversicherungskosten um diese Beträge zu red...mehr

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Schell, SGB IX § 26 Gemeins... / 2.2.6 Förderung von Selbsthilfegruppen/-organisationen (Abs. 2 Nr. 6)

Rz. 33 Die Selbsthilfe ist ein wichtiger Bestandteil des Gesundheitssystems. Charakteristisch für sie ist die spezifische Fachkompetenz, die auf der Kenntnis der Lebenssituation von kranken Menschen oder von Menschen mit Behinderung bzw. drohender Behinderung beruht – und zwar aufgrund unmittelbarer, eigener Erfahrung der handelnden Personen. Dieses fördert die Akzeptanz bei...mehr

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Schell, SGB IX § 26 Gemeins... / 2.4 Befugnis der Vertretung durch die Spitzenverbände der Rehabilitationsträger (Abs. 4)

Rz. 53 Nach Abs. 4 können sich die Kranken-, Renten- und Unfallversicherungsträger bei der Vereinbarung von Gemeinsamen Empfehlungen durch ihre Spitzenverbände vertreten lassen. Diese Regelung ist praktikabel, weil eine hohe Anzahl von Verhandlungspartnern dem Zustandekommen einer Gemeinsamen Empfehlung eher schadet als nutzt. Die Vertretungsberechtigung beinhaltet 2 untersch...mehr

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Schell, SGB IX § 26 Gemeins... / 2.8 Berichtsaufgaben der BAR (Abs. 8)

Rz. 72 Gemäß Abs. 8 hat die BAR gegenüber dem BMAS und den Ländern unterschiedliche Berichtsaufgaben zu erfüllen. Hierzu zählen alle 2 Jahre die Sammlung der ihr mitgeteilten Erfahrungen der Kranken-, Unfall- und Rentenversicherungsträger (einschließlich der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau) im Hinblick auf die Gemeinsamen Empfehlungen i. S. d. § 2...mehr

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Schell, SGB IX § 26 Gemeins... / 2.2.1 Prävention (Abs. 2 Nr. 1)

Rz. 14 § 25 Abs. 1 Nr. 5 i. V. m. § 26 Abs. 1 verpflichtet die Rehabilitationsträger zur Bereitstellung von geeigneten Präventionsleistungen. Ziel ist, den Eintritt einer Behinderung (vgl. Komm. zu § 2) zu verhindern bzw. die Verschlimmerung einer bereits bestehenden Behinderung zu vermeiden (Tertiärprävention). Rz. 15 Zu der Thematik haben die Rehabilitationsträger zuletzt i...mehr

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Schell, SGB IX § 46 Früherk... / 2.1 Wesen der Leistung "Früherkennung und Frühförderung"

Rz. 8 Die Frühförderung ist ein medizinisch-therapeutisches und gleichzeitig heilpädagogisches Förderangebot für Kinder mit (drohender) Behinderung. Zu diesen (drohenden) Behinderungen werden auch erhebliche Entwicklungsstörungen gezählt, die später die Schulpflicht und damit die Teilhabe einschränken. Die Frühförderung bezieht die Familien bzw. sonstige Bezugspersonen in die...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Aufbau der Taxonomie

Rn. 23 Stand: EL 142 – ET: 04/2020 Das Datenschema umfasst zum einen das Stammdaten-Modul ("GCD-Modul") und zum anderen das JA-Modul ("GAAP-Modul"). Das Stammdaten-Modul besteht in der Taxonomie 6.3 aus 58 verpflichtend zu übermittelnden Elementen aus den folgenden Bereichen: Dokumentinformationen (zB Erstellungsdatum); Informationen zum Bericht (zB Berichtsbestandteile und Bila...mehr

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Sommer, SGB V § 28 Ärztlich... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Durch das Gesundheitsstrukturgesetz (GSG) v. 21.12.1992 (BGBl. I S. 2266) ist der Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenversicherung bei der kieferorthopädischen Behandlung neu bestimmt und eingegrenzt worden. Abs. 2 wurde mehrfach geändert. Nach Satz 1 sind durch Art. 1 des 8. SGB V-ÄndG v. 28.10.1996 (BGBl. I S. 1559) zunächst die Sätze 2 bis 5 wegen der sog. Mehrko...mehr

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Sommer, SGB V § 29 Kieferor... / 1 Allgemeines

Rz. 5 § 29 regelt die Einzelheiten des Anspruchs auf kieferorthopädische Versorgung i. S. v. § 28 Abs. 2, da es sich grundsätzlich dabei um eine Krankenbehandlung i. S. v. § 27 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 handelt. Die zwischenzeitlich mit dem Beitragsentlastungsgesetz sowie dem 1. und 2. GKV-NOG eingeführte Kostenerstattung zählte zu den Elementen der privaten Versicherungswirtschaf...mehr

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Sommer, SGB V § 24a Empfäng... / 2.4 Versorgung mit empfängnisverhütenden Mitteln (Abs. 2)

Rz. 10 Nach Abs. 2 Satz 1 können für Frauen, die das 20. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, verschreibungspflichtige empfängnisverhütende Mittel auf Kassenrezept verordnet bzw. abgerechnet werden. Die bis zum 28.2.2015 geltende Fassung des Abs. 2, dass der Anspruch nur bestehe, soweit die Mittel ärztlich verordnet wurden, ist damit zwar in der Formulierung geändert, in i...mehr

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Sommer, SGB V § 29 Kieferor... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Das Gesundheitsstrukturgesetz (GSG) v. 21.12.1992 (BGBl. I S. 2266) hatte die Vorschrift umgestaltet und insbesondere den Zahlungsmodus neu geregelt. Die Neufassung des Abs. 1 Satz 1 und des Abs. 2 durch das 2. GKV-NOG v. 23.6.1997 (BGBl. I S. 1520) machte deutlich, dass bei kieferorthopädischer Behandlung uneingeschränkt das Kostenerstattungsprinzip gilt. Rz. 2 Das GKV...mehr

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Sommer, SGB V § 20j Präexpo... / 2.2 Anspruchsberechtigung und Vereinbarung (Abs. 2)

Rz. 4 Die Einzelheiten zum Kreis der Anspruchsberechtigten und zu den Voraussetzungen für die Ausführung der Leistungen hat der Gesetzgeber gemäß Abs. 2 der Kassenärztlichen Bundesvereinigung und dem Spitzenverband Bund der Krankenkassen im Rahmen einer Vereinbarung als Bestandteil der Bundesmantelverträge übertragen. Schon während des Gesetzgebungsverfahrens hat der Gemeins...mehr

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Sommer, SGB V § 20d Nationa... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Der durch Art. 1 Nr. 12 des Gesetzes zur Stärkung des Wettbewerbs in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-WSG) v. 26.3.2007 (BGBl. I S. 376) mit Wirkung zum 1.4.2007 eingefügte § 20d enthielt bis zu seiner Umnummerierung durch Art. 1 Nr. 8 des Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsförderung und der Prävention (Präventionsgesetz – PrävG) v. 17.7.2015 (BGBl. I S. 136...mehr

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Sommer, SGB V § 28 Ärztlich... / 2.3 Psychotherapeutische Behandlung (Abs. 3)

Rz. 15 Durch das Gesetz über die Berufe des Psychotherapeuten und des Kinder- und Jugendlichentherapeuten sind die Konsequenzen aus der Schaffung dieser neuen Heilberufe gezogen worden. Diese Berufsgruppen sind nunmehr wie bisher schon Ärzte zur psychotherapeutischen Behandlung der Versicherten zugelassen. Die Psychotherapeuten sind nunmehr nicht mehr lediglich Hilfspersonen...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 28 Ärztlich... / 2.2 Zahnärztliche Behandlung (Abs. 2)

Rz. 6 Für den zahnärztlichen Behandlungsbegriff nach § 28 Abs. 1, das vertragszahnärztliche Leistungssystem sowie die sich aus §§ 2 Abs. 1 und 12 Abs. 1 folgenden Einschränkungen des Behandlungs- und Versorgungsanspruch eines Versicherten gelten die vorstehenden Ausführungen zu Abs. 1 im Wesentlichen entsprechend (vgl. BSG, Urteil v. 2.9.2014, B 1 KR 3/13 R, Rz. 14 ff.). Die...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 20h Förderu... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 20h ist ursprünglich als § 20c durch Art. 1 Nr. 12 des Gesetzes zur Stärkung des Wettbewerbs in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-WSG) v. 26.3.2007 (BGBl. I S. 376) mit Wirkung zum 1.1.2008 eingefügt worden. Er ergänzte und konkretisierte die bis dahin in § 20 enthaltenen Regelungen zur Förderung der Selbsthilfe als Ziel der Prävention und Rehabilitation. Die ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 28 Ärztlich... / 2.1 Ärztliche Behandlung (Abs. 1)

Rz. 4 Der Versicherte hat einen Naturalleistungs- oder Naturalverschaffungsanspruch (Primäranspruch) auf die Sach- oder Dienstleistung der Kasse. Dieser ergibt sich grundsätzlich aus dem materiellen Leistungs- bzw. Leistungserbringungsrecht des SGB V, Voraussetzung des Entstehens dieses Anspruchs ist die Feststellung des Eintritts des Versicherungsfalls in medizinischer Hins...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 25 Gesundhe... / 2.5 Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses (Abs. 4 und 5)

Rz. 11 Das GMG hat eine Richtlinienkompetenz des Gemeinsamen Bundesausschusses (vgl. § 91) zur Gewährleistung einer qualitätsgesicherten Durchführung von Früherkennungsmaßnahmen geschaffen. Damit soll es ermöglicht werden, bei Bedarf von den an Früherkennungsmaßnahmen teilnehmenden Ärzten nicht nur die Einhaltung bestimmter Strukturqualitätsanforderungen und eine bestimmte P...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 28 Ärztlich... / 2.5 Zusammenwirken mit anderen Vorschriften

Rz. 26 Nach § 92 beschließt der Gemeinsame Bundesausschuss (bis 31.12.2003 die Bundesausschüsse der Ärzte und Krankenkassen) unter anderem die zur Sicherung der ärztlichen (zahnärztlichen) Versorgung erforderlichen Richtlinien über die Gewähr für eine ausreichende, zweckmäßige und wirtschaftliche Versorgung der Versicherten. In seiner Sitzung am 10.12.1999 hat der Bundesaussc...mehr