Fachbeiträge & Kommentare zu Gewerbebetrieb

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 34... / 2.2.2.3.2.2 Gewinnabgrenzung Betriebsstätte – Stammhaus

Rz. 16 Steuerlich ist der der Betriebsstätte zuzurechnende Gewinn, von dem durch die Tätigkeit des Stammhauses erzielten Gewinn abzugrenzen. Diese Gewinnabgrenzung hat ihre wesentliche Bedeutung bei Bestehen eines DBA, da dann der der Betriebsstätte zuzuordnende Gewinn, regelmäßig nur im Betriebsstättenstaat besteuert werden kann, während er im Staat des Stammhauses (Ansässig...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Zuflussbesteuerung bei Veräußerungszeitrenten

Leitsatz Der Zinsanteil einer Zeitrente aus der Veräußerung eines Gewerbebetriebs ist im Fall der Wahl der Zuflussbesteuerung als nachträgliche Betriebseinnahme gemäß § 24 Nr. 2 EStG i.V.m. § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG zu erfassen. Normenkette § 24 Nr. 2, § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, § 16 Abs. 1, Abs. 2 Satz 2 EStG Sachverhalt Der Kläger war bis zum Jahr 2009 Gesellschafter eine...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
X Grundzüge der Besteuerung... / 2 Gewerbesteuer

Rz. 1932 Jeder (sog. stehende) Gewerbebetrieb unterliegt, soweit er im Inland betrieben wird, der Gewerbesteuer (§ 2 Abs. 1 Satz 1 GewStG, § 1 GewStDV). Da nach § 2 Abs. 2 GewStG die Tätigkeit einer Kapitalgesellschaft stets und in vollem Umfang als Gewerbebetrieb gilt, ist die GmbH bereits allein aufgrund ihrer Rechtsform als Gewerbebetrieb anzusehen, ohne dass gewerbliche ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
X Grundzüge der Besteuerung... / 1.1.3 Beschränkte Körperschaftsteuerpflicht

Rz. 1721 Ausländische GmbHs, die weder ihren Sitz noch ihre Geschäftsleitung im Inland haben, sind beschränkt körperschaftsteuerpflichtig, wenn sie inländische Einkünfte beziehen (§ 2 Abs. 1 KStG). Die inländische beschränkte Körperschaftsteuerpflicht knüpft somit an das Vorliegen inländischer Einkünfte (Territorialitätsprinzip) i. S. d. § 49 Abs. 1 EStG i. V. m. § 8 Abs. 1 ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
X Grundzüge der Besteuerung... / 1.7.1 Das zu versteuernde Einkommen als Bemessungsgrundlage

Rz. 1764 Die Ermittlung des Einkommens bestimmt sich gem. § 8 Abs. 1 KStG nach den Vorschriften des EStG und den §§ 8ff. KStG. Wie im Einkommensteuerrecht bedient sich das KStG der Terminologie des § 2 EStG. Danach vollzieht sich die Einkommensermittlung über folgende Stufen: Einkünfte Summe der Einkünfte Gesamtbetrag der Einkünfte Einkommen zu versteuerndes Einkommen. Rz. 1765 Di...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
X Grundzüge der Besteuerung... / 2.3.1 Grundlagen und sich anschließende Verfahrensfragen

Rz. 1945 Maßgebend für die Bemessung der Gewerbesteuer ist – seit Abschaffung der Gewerbekapitalsteuer 1998 – ausschließlich der Gewerbeertrag der GmbH (§ 6 GewStG). Dieser ermittelt sich nach § 7 Satz 1 GewStG auf der Grundlage des für Körperschaftsteuerzwecke ermittelten Gewinns, der um gewerbesteuerspezifische – meist den Objektsteuercharakter der Gewerbesteuer widerspieg...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
X Grundzüge der Besteuerung... / 1.1 Grundlagen

Rz. 1702 Als Kapitalgesellschaft unterliegt die GmbH mit ihrem zu versteuernden Einkommen der Körperschaftsteuer (§ 1 Abs. 1 Nr. 1 KStG). Sie ist als juristische Person eigenständiges Steuerrechtssubjekt. Bei der Besteuerung der GmbH werden nur die Besteuerungsmerkmale berücksichtigt, die durch die GmbH – nicht durch die Anteilseigner – verwirklicht worden sind. Die Gesellsc...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
X Grundzüge der Besteuerung... / 2.3.2.3 Spenden

Rz. 1955 Spenden erfahren bei der Ermittlung des Gewerbeertrages eine "Doppelbehandlung". Zunächst enthält § 8 Nr. 9 GewStG eine Hinzurechnung aller Zuwendungen zur Förderung steuerbegünstigter Zwecke, soweit diese bei der Ermittlung des körperschaftsteuerlichen bzw. gewerbesteuerlichen Gewinns der GmbH nach § 9 Abs. 1 Nr. 2 KStG gewinnmindernd abgezogen wurden. Sodann wird ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
X Grundzüge der Besteuerung... / 1.7.3.3 Rechtsfolgen der verdeckten Gewinnausschüttung

Rz. 1848 Verdeckte Gewinnausschüttungen dürfen nach § 8 Abs. 3 Satz 2 KStG das Einkommen der GmbH nicht mindern. Führte die vGA bei der GmbH zu einem zu niedrigen Jahresüberschuss, so muss die vGA bei der Ermittlung der Einkünfte außerhalb der Bilanz wieder hinzugerechnet werden.[1] Praxis-Beispiel Eine GmbH zahlt ihrem Gesellschafter, der gleichzeitig eine Geschäftsführungst...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
X Grundzüge der Besteuerung... / 1.4.1 Gemeinnützigkeit

Rz. 1741 Die wohl bedeutendste subjektive Steuerbefreiung ist diejenige für Körperschaften, die nach ihrer Satzung und nach ihrer tatsächlichen Geschäftsleitung ausschließlich und unmittelbar gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zwecken dienen (§ 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG i. V. m. §§ 51ff. AO).[1] Die jeweiligen Begriffsbestimmungen sind in den §§ 52 bis 54 AO geregelt. Zi...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
X Grundzüge der Besteuerung... / 2.3.2.1 Veräußerungs- und Aufgabegewinne

Rz. 1950 Eine der wichtigsten Besonderheiten bei der Ermittlung des Gewerbeertrages für Kapitalgesellschaften besteht darin, dass alle Gewinne/Verluste der Kapitalgesellschaft, also auch auf der Veräußerung oder Aufgabe von Betrieben und Teilbetrieben beruhende Gewinne/Verluste, der Gewerbesteuer unterliegen. Da die Tätigkeiten von Kapitalgesellschaften nach § 2 Abs. 2 Satz ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 11/2019, Nachlassverbi... / Aus den Gründen

I) Die zulässige Klage ist insoweit begründet, als die Kl die Berücksichtigung der für die (Nach-)Erstellung der Einkommensteuererklärungen 2002–2012 gezahlten Steuerberatungskosten in Höhe von 9.856,29 EUR als Nachlassverbindlichkeiten begehrt. Demgegenüber hat der Bekl zu Recht dem steuermindernden Ansatz der Kosten für die Wohnungsauflösung in Höhe von 2.685,67 EUR als Na...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 1. Latente Steuern bei Personengesellschaften

Tz. 117–120 Stand: EL 39 – ET: 11/2019 (einstweilen frei) Tz. 121 Stand: EL 39 – ET: 11/2019 Auf Ebene der Personengesellschaft sind alle temporary differences zwischen den Wertansätzen in der steuerlichen Gesamthandsbilanz und in den Ergänzungsbilanzen auf der einen und der IFRS-Bilanz auf der anderen Seite in die Ermittlung der latenten Steuern einzubeziehen. Existieren Sonde...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Unternehmensidentität: Kein "ruhender Gewerbebetrieb" im Gewerbesteuerrecht – zum Fortbestand bei Betriebsaufspaltung

Leitsatz 1. Der vortragsfähige Gewerbeverlust i.S. des § 10a GewStG geht unter, wenn zum Schluss des Erhebungszeitraums zwar eine die einkommensteuerrechtliche Existenz des Betriebs unberührt lassende Betriebsunterbrechung ("ruhender Gewerbebetrieb") gegeben ist, gewerbesteuerrechtlich hiermit aber die werbende Tätigkeit nicht nur vorübergehend unterbrochen bzw. eine andersa...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Heilberuf

Stand: EL 119 – ET: 10/2019 > Hebamme, > Heilerzieher, > Heilpädagoge, > Heilpraktiker. Zur Einordnung der Einkünfte aus der Tätigkeit im Rahmen eines Heil- oder Heilhilfsberufs als Einkünfte aus freiberuflicher Tätigkeit (§ 18 Abs 1 Nr 1 EStG) oder aus Gewerbebetrieb (§ 15 EStG) vgl BMF vom 22.10.2004, BStBl 2004 I, 1030.mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Hausaufgabenhilfe

Rz. 1 Stand: EL 119 – ET: 10/2019 Vergütungen für Personen, die Hausaufgabenhilfe leisten, unterliegen idR nicht dem LSt-Abzug. Es handelt sich nicht um > Arbeitslohn, sondern um Einnahmen aus selbständiger Arbeit (§ 18 EStG; > Nebenberufliche Lehr- und Prüfungstätigkeit Rz 12), ggf um Einnahmen aus Gewerbebetrieb (§ 15 EStG). Die Steuerfreiheit nach § 3 Nr 26 EStG kann bei N...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 3. Vorrang anderer Steuerermäßigungen

Rz. 19 Stand: EL 119 – ET: 10/2019 Andere Steuerermäßigungen, zB die Steuerermäßigung bei Zuwendungen an politische Parteien (§ 34g EStG; > Parteibeiträge) und die Steuerermäßigung bei Einkünften aus Gewerbebetrieb (§ 35 EStG), werden vor der Steuerermäßigung gemäß § 35a EStG von der tariflichen ESt abgezogen (§ 35a Abs 1, 2 Satz 1, 3 Satz 1 EStG, siehe dort jeweils Wortlaut ...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Hostessen

Rz. 1 Stand: EL 119 – ET: 10/2019 Hostessen sind keine ArbN, sondern haben Einkünfte aus Gewerbebetrieb iSv § 15 EStG, wenn sie ihre Dienste der Allgemeinheit zB über eine Agentur anbieten und nur im Bedarfsfall für jeweils einen Einsatz beschäftigt werden; uE gilt Entsprechendes wie für Fotomodelle (> Model) oder Werbedamen (vgl BFH 144, 225 = BStBl 1985 II, 661). Sie können...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Hausschneiderin

Rz. 1 Stand: EL 119 – ET: 10/2019 Eine Hausschneiderin, die in der Wohnung des Auftraggebers ein bestimmtes Kleidungsstück gegen Stücklohn herstellt, ist selbständig und erzielt Einkünfte aus Gewerbebetrieb (§ 15 EStG). Dagegen ist eine Hausschneiderin, die regelmäßig an bestimmten Tagen in der Wohnung des Auftraggebers Kleidungsstücke und Wäsche herstellt oder ausbessert und...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Hauswarte

Rz. 1 Stand: EL 119 – ET: 10/2019 Hauswarte (Hausmeister) sind Personen, die sich selbst haupt- oder nebenberuflich um ein Wohngebäude kümmern. Im Gegensatz zum > Hausverwalter sind sie idR > Arbeitnehmer. ArbG ist der Hauseigentümer, selbst wenn er sich – auch hinsichtlich des LSt-Abzugs – durch einen Verwalter vertreten lässt. Wird der Hauswart für eine WEG tätig, ist diese...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Dörr/Geibel/Fehling, Die neue Zinsschranke, NWB F 4, 5199 v 06.08.2007; Middendorf/Stegemann, Die Zinsschranke nach der Unternehmensteuerreform 2008, INF 2007, 305; Schaden/Käshammer, Der Zinsvortrag iRd Regelungen zur Zinsschranke, BB 2007, 2317; Köster-Böckenförde, Der Begriff des "Betriebs" iRd Zinsschranke, DB 2008, 2213. Rn. 63 Stand: EL 139 – ET: 10/2019 § 4h Abs 1 S 1 EStG...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Tatsächliche Durchführung

Rn. 7 Stand: EL 139 – ET: 10/2019 Da § 28 EStG eine Durchbrechung des das EStG durchziehenden Konzepts der Einkunftszurechnung ist u daher aufgrund des Ausnahmecharakters eng auszulegen ist, verlangt die Rspr die tatsächliche Durchführung der fortgesetzten Gütergemeinschaft, s BFH BStBl III 1966, 505. Rn. 8 Stand: EL 139 – ET: 10/2019 Die Aufhebung der fortgesetzten Gütergemein...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Gesellschafterwechsel

Rn. 267 Stand: EL 139 – ET: 10/2019 Bei Eintritt eines Gesellschafters ohne Ausscheiden eines anderen bleibt der Zinsvortrag der aufnehmenden Gesellschaft unberührt. Das gilt auch für Einbringungen von Einzelunternehmen o PersGes gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten am aufnehmenden Unternehmen o bei Verschmelzungen von PersGes. Umgekehrt kann ein beim einlegenden "Betrieb"...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Zuteilung von Zinsabzug u Zinsvortrag

Rn. 233 Stand: EL 139 – ET: 10/2019 Die Abzugsbeschränkung bezieht sich auf Zinsaufwendungen (s Rn 136), "die den maßgeblichen Gewinn gemindert haben" (§ 4h Abs 3 S 2 EStG). Diese tatbestandliche Voraussetzung der Gewinnminderung ist bei PersGes unter Berücksichtigung des Ergebnisses aus Ergänzungs- u Sonderbilanzen (s § 15 Rn 92 (Bitz)) zu prüfen. Die PersGes ermittelt den G...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Anforderungen zur Leistungsbeschreibung und zum Leistungszeitpunkt für eine zum Vorsteuerabzug berechtigende Rechnung

Leitsatz 1. Die Bezeichnung der erbrachten Leistungen als "Trockenbauarbeiten" kann den Anforderungen an die Leistungsbeschreibung genügen, wenn sie sich auf ein konkret bezeichnetes Bauvorhaben an einem bestimmten Ort bezieht. 2. Die Angabe des Leistungszeitpunkts kann sich aus dem Ausstellungsdatum der Rechnung ergeben, wenn nach den Verhältnissen des Einzelfalls davon ausz...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
II Gründung der GmbH & Co. ... / 2.3.2.2 Fehlendes Handelsgewerbe

Rz. 78 Stellt dagegen das Unternehmen einer GmbH & Co. KG kein Handelsgewerbe i. S. d. § 1 Abs. 2 HGB dar, wird die Gesellschaft erst mit Eintragung in das Handelsregister zur GmbH & Co. KG, §§ 123 Abs. 1, 161 Abs. 2 HGB. Die Eintragung wirkt in diesem Fall konstitutiv. Bis zur Eintragung liegt eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts vor,[1] die von den künftigen Kommanditiste...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
II Gründung der GmbH & Co. ... / 2.3.2.1 Handelsgewerbe

Rz. 75 Der Gesetzgeber hat den Begriff des Handelsgewerbes in § 1 Abs. 2 HGB definiert. Danach ist Handelsgewerbe jeder Gewerbebetrieb, es sei denn, dass das Unternehmen nach Art und Umfang einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb nicht erfordert. Der Zeitpunkt, in welchem die Gesellschaft als eine GmbH & Co. KG im Verhältnis zu Dritten entsteht, hängt d...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
IV Laufender Geschäftsbetri... / 1.1.3.3 Sozialversicherungspflicht des Geschäftsführers

Rz. 209 Der Geschäftsführer einer GmbH & Co. KG ist sozialversicherungspflichtig, wenn seine Tätigkeit die Anforderungen einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung gemäß § 7 Abs. 1 SGB IV erfüllt. Danach sind eine Tätigkeit nach Weisungen und eine Eingliederung in die Arbeitsorganisation des Weisungsgebers Anhaltspunkte für eine sozialversicherungspflichtige Tätigkei...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
XI Anhang I: Sonderfragen z... / 2.6 Investitionszulage

Rz. 776 Durch das Investitionszulagengesetz 2010 [1] werden in den Bundesländern Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen (siehe § 3 Abs. 1 InvZulG 2010) betriebliche Investitionen der Betriebe des verarbeitenden Gewerbes der produktionsnahen Dienstleistungen; dazu gehören: Rückgewinnung, Bautischlerei und Bauschlosserei, Verlegen von Büch...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
II Gründung der GmbH & Co. ... / 2.3.1 Gesellschaftsvertrag der KG

Rz. 69 Die Komplementär-GmbH und mindestens ein Kommanditist schließen einen Vertrag, der die Errichtung einer KG zum Inhalt hat. Dieser Vertrag ist formlos wirksam. Ein Formerfordernis kann sich ausnahmsweise aus Vorschriften außerhalb des Rechts der Personengesellschaften ergeben. So bedarf z. B. die Verpflichtung eines Gesellschafters, ein Grundstück in die Gesellschaft e...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
XI Anhang I: Sonderfragen z... / 2.5 Gewinnverteilung in der Investitionsphase

Rz. 770 Liquiditätsgründe oder wirtschaftliche Gründe können Grundlage dafür sein, dass hinsichtlich der Verteilung des Verlustes und Gewinns einer GmbH & Co. KG folgende Vereinbarungen getroffen werden: Die KG muss aus Liquiditätsgründen ihr Eigenkapital erhöhen. Die neuen Kommanditisten machen ihre Beteiligung davon abhängig, dass ihnen die Verluste der Folgezeit – z. B. de...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 3 Nr. 30 [Werkzeuggeld]

Rz. 1 Nach § 3 Nr. 30 EStG sind Entschädigungen für die betriebliche Nutzung von Werkzeugen eines Arbeitnehmers als sog. "Werkzeuggeld" steuerfrei, soweit sie die entsprechenden Aufwendungen des Arbeitnehmers offensichtlich nicht übersteigen. Rz. 2 Es ist nur das vom Arbeitgeber an seine Arbeitnehmer gezahlte Werkzeuggeld steuerfrei. Das Werkzeug muss durch den Arbeitnehmer b...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Künstlereigenschaft kann durch unabhängiges Gutachten nachgewiesen werden

Kommentar An der Kunst scheiden sich bekanntlich manchmal die Geister - an der Frage, welcher steuerlichen Einkunftsart ein Künstler unterfällt, mitunter auch. Das LfSt Bayern weist darauf hin, dass zur Klärung externe Gutachterausschüsse herangezogen werden können. Einkünfte eines Künstlers Die Frage, ob ein Künstler gewerbliche oder freiberufliche Einkünfte erzielt, ist nic...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Einzelfälle der Land- und F... / 3.4 Stromerzeugung aus Biogas

Die Biomasse stellt das Urerzeugnis der land- und forstwirtschaftlichen Tätigkeit i. S. d. § 13 Abs. 1 Nr. 1 EStG dar; denn sie ist jeweils ganz oder teilweise aus tierischen oder pflanzlichen Abfällen sowie aus den erzeugten Pflanzen und Pflanzenteilen hergestellt worden. Die Weiterverarbeitung zu Biogas stellt die erste Produktionsstufe des Nebenbetriebs dar, die grundsätz...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Einzelfälle der Land- und F... / 4.1 Abgrenzung und Zukauf

In langjähriger Rechtsanwendung hat der Zukauf land- und forstwirtschaftlicher Erzeugnisse dem land- und forstwirtschaftlichen Charakter des Betriebs nicht geschadet, wenn er dauernd und nachhaltig [1] 30 % des Umsatzes nicht überschritten hat. Bei Anwendung dieser Grenze stellte die Finanzverwaltung den Zukauf mit seinem Einkaufswert dem Umsatz gegenüber.[2] Außerdem sollte ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Einzelfälle der Land- und F... / 5 Dienst- und Werkleistungen

Dienst- und Werkleistungen für andere Betriebe, auch unter Verwendung von eigenen Maschinen und Fahrzeugen, sind grundsätzlich gewerblich [1], gleichgültig ob sie der Land- und Forstwirt selbst oder mit seinem Personal, ggf. mit Wirtschaftsgütern seines Betriebsvermögens, für andere land- und forstwirtschaftliche Betriebe (einschließlich der Betriebe von Körperschaften des pr...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Einzelfälle der Land- und F... / 2.2 Bodenunabhängige Tiere

Die flächenunabhängigen Sonderformen der Tiererzeugung und -haltung[1], die bewertungsrechtlich zur sonstigen land- und forstwirtschaftlichen Nutzung gehören[2], sind auch dann Land- und Forstwirtschaft, wenn daneben keine Bodenflächen bewirtschaftet werden. Ihre Erzeugnisse müssen aber der menschlichen Ernährung dienen. Binnenfischerei, Teichwirtschaft sowie Fischzucht zur E...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Einzelfälle der Land- und F... / 2.3 Tierische Veredelung

Die Verarbeitung der geschlachteten Tiere ist Landwirtschaft, wenn die Produkte landwirtschaftlicher Natur sind. Dies ist der Fall, wenn Schweine, Kälber, Schafe, Wild und ähnliche Tiere nicht kleiner als in Hälften, Mastrinder nicht kleiner als in Vierteln zerlegt werden.[1] Die weitere Zerlegung ist gewerblich. Die Milcherzeugung und die erste Stufe der Milchverarbeitung is...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Einzelfälle der Land- und F... / 1.1 Begriff

Land- und Forstwirtschaft bedeutet nach wie vor Pflanzenerzeugung mithilfe der Naturkräfte. Diese Begriffsbestimmung ist auch bei Verwendung von künstlicher Belichtung und Erwärmung, von industriell hergestelltem Boden (in Gewächshäusern) gegeben. Zur Land- und Forstwirtschaft gehören auch die Sondernutzungen wie der Weinbau einschließlich dem kellermäßigen Ausbau[1], Obst- ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Auflösungsvertrag/Abfindung / 3.2.1 Tarifermäßigung durch "Verteilung auf 5 Jahre"

Die Tarifermäßigung des § 34 Abs. 1 EStG bewirkt eine Progressionsmilderung durch "Verteilung der außerordentlichen Einkünfte" auf 5 Jahre. Allerdings handelt es sich hierbei nicht um eine echte Verteilung der steuerpflichtigen Abfindung auf 5 Veranlagungszeiträume (Kalenderjahre); vielmehr wird die Abfindung weiterhin in dem Veranlagungszeitraum (Kalenderjahr) besteuert, in...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Auflösungsvertrag/Abfindung / 3.2.2.2 Zusammenballung durch höhere Jahreseinkünfte

Nach Rechtsprechung und Finanzverwaltung kann die Tarifermäßigung des § 34 Abs. 1 EStG nur gewährt werden, wenn es durch die Zahlung der Abfindung zu einer Zusammenballung von Einkünften kommt. Richtungsweisend hierfür war das Urteil des BFH vom 4.3.1998[1], in dem der XI. Senat seine Rechtsauffassung im folgenden Leitsatz zusammenfasst: "Eine Entschädigung ist nur dann tarif...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / D. Berechnung des Entlastungsbetrags (Abs. 3 und 4)

Rz. 20 [Autor/Stand] Die Ermittlung des Entlastungsbetrags erfolgt rechnerisch in folgenden fünf Schritten: 1. Steuerberechnung nach tatsächlicher Steuerklasse, § 19a Abs. 4 Satz 1 1. Halbs. ErbStG; 2. Aufteilung der Steuer im Verhältnis des begünstigten Vermögens nach Anwendung des § 13a ErbStG und nach Abzug der zu diesem Vermögen in wirtschaftlichem Zusammenhang stehenden a...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / E. Behaltensfrist (Abs. 5)

Rz. 25 [Autor/Stand] So wie der Freibetrag und der Bewertungsabschlag an bestimmte Behaltensregeln geknüpft sind, unterliegt auch die Tarifbegrenzung nach § 19a Abs. 5 Satz 1 ErbStG einer fünfjährigen (§ 13a Abs. 6 ErbStG) Behaltensfrist. Soweit der Steuerpflichtige gegen die Behaltensregeln verstößt, entfällt der Entlastungsbetrag mit Wirkung für die Vergangenheit, so dass ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / C. Begünstigte Erwerbe (Abs. 2)

Rz. 11 [Autor/Stand] Nach § 19a Abs. 2 Satz 1 ErbStG gilt der Entlastungsbetrag nur für das sog. begünstigte begünstigungsfähige Vermögen i.S.d. § 13b Abs. 2 ErbStG abzüglich des zu berücksichtigenden Verschonungsabschlags nach § 13a Abs. 1 ErbStG bzw. des geminderten Verschonungsabschlags nach § 13c ErbStG im Rahmen des Abschmelzungsmodells. Sachlich begünstigungsfähiges Ve...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 16... / 2.4.2 Bedürftigkeit

Rz. 172 Bei der Bedürftigkeit dürfen nur die in der Person des Stpfl. bzw. seines Rechtsnachfolgers liegenden Verhältnisse berücksichtigt werden. Bei Rechtsnachfolge ist, auch wenn die Steuer aus dem übernommenen Vermögen stammt, die gesamte wirtschaftliche Situation des Rechtsnachfolgers in Betracht zu ziehen, nicht nur die des übernommenen Vermögens.[1] Rz. 173 Die Billigke...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Sonderfälle der Mitunterneh... / 3.2 Vergleichbare Gemeinschaften

Nicht nur Personengesellschaften, sondern auch wirtschaftlich vergleichbare Gemeinschaften können eine Mitunternehmerschaft darstellen.[1] Dies betrifft z. B. eine Bruchteilsgemeinschaft [2] mit einer gewerblichen Betätigung, z. B. gewerblicher Grundstückshandel, Besitzunternehmen einer Betriebsaufspaltung; eine Wohnungseigentümergemeinschaft [3], die gewerblich tätig ist. Dies h...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Sonderfälle der Mitunterneh... / 2.4 Gemischte Tätigkeiten

Ist eine Personengesellschaft und damit auch eine steuerliche Mitunternehmerschaft nur teilweise gewerblich, teilweise und daneben auch nicht gewerblich tätig – die sog. gemischte Tätigkeit –, gilt die gesamte Tätigkeit als Gewerbebetrieb.[1] Als nicht gewerblich in diesem Sinne kommen in Betracht eine Vermögensverwaltung, eine land- oder forstwirtschaftliche oder eine freib...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Mitunternehmerschaft / 1.3 Gesellschaftsform

Mit Ausnahme von Kapitalgesellschaften können alle Zusammenschlüsse von Personen eine Mitunternehmerschaft sein. Das gilt insbesondere für Personengesellschaften oder vergleichbare Gemeinschaften, die in § 15 Abs. 1 Nr. 2 Satz 1 EStG ausdrücklich genannt werden. Dies gilt für die Gesellschafter einer Offenen Handelsgesellschaft (OHG), einer Kommanditgesellschaft (KG) oder ei...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Sonderfälle der Mitunterneh... / 2.6 Ausweichende Gestaltungen

Für die Praxis gilt es, die meist negative Folge der Abfärbe- oder Infektionsregelung zu vermeiden. Dazu gibt es durchaus geeignete Gestaltungen, die jedoch ein Erkennen des Problems im Vorfeld erfordern. Denn der Eintritt der Rechtsfolgen lässt sich rückwirkend nicht mehr beseitigen. Als Möglichkeiten kommen in Betracht: Es wird eine zweite Gesellschaft gegründet, welche die...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Mitunternehmerschaft / 2 Steuerliche Rechts­folgen

Die steuerrechtlichen Folgen einer Mitunternehmerschaft ergeben sich aus § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG. Dieser ordnet auch die Gewinnanteile den Einkünften aus Gewerbebetrieb zu, die ein Gesellschafter als Vergütung für seine Tätigkeit, die Hingabe von Darlehen oder die Überlassung von Wirtschaftsgütern erhält – die sog. Sondervergütungen. Das hat auch Einfluss auf den Umfan...mehr