Fachbeiträge & Kommentare zu Gewerbebetrieb

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GmbH & Co. KG: Rechnungslegung / 6.2 Veräußerung von Kommandit- und GmbH-Anteilen

Rz. 79 Wird die Kommanditbeteiligung veräußert[1] und ergibt sich dabei ein Veräußerungsgewinn, so ist dieser als Einkünfte aus dem Gewerbebetrieb zu versteuern, in die einheitliche Gewinnfeststellung der GmbH & Co. KG mit einzubeziehen und unterliegt dem begünstigtem Steuersatz (§§ 16, 34 EStG) entweder nach § 34 Abs. 1 EStG – sog. Fünftelregelung – oder nach § 34 Abs. 3 ES...mehr

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Betriebsausgaben-ABC / Testamentsvollstrecker

Aufwendungen für den Testamentsvollstrecker stellen Betriebsausgaben dar, sofern sie der Erzielung von Einkünften dienen. Sie sind keine Betriebsausgaben, wenn sie im Rahmen der Nachlassabwicklung anfallen. Sie sind den Kosten der privaten Lebensführung zuzuordnen. Als Betriebsausgaben abzugsfähig sind z. B. Kosten für die Verwaltung eines zum Nachlass gehörenden Gewerbebetri...mehr

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Rechtsbeziehungen zwischen ... / 4.2 Veräußerung gegen fremdübliches Entgelt

Veräußerungsgeschäfte zwischen der Personengesellschaft und einem Gesellschafter und umgekehrt sind steuerrechtlich in vollem Umfang als Veräußerungs- bzw. Anschaffungsgeschäfte anzuerkennen, soweit sie zu Bedingungen wie unter fremden Dritten vorgenommen werden.[1] Die Anerkennung als Fremdgeschäft führt dazu, dass die Gesellschaft oder der Gesellschafter bei Veräußerung ein...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 16... / 6.2 Der ganze Gewerbebetrieb (§ 16 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 EStG)

6.2.1 Begriff Rz. 101 Die Veräußerung oder Aufgabe des ganzen Gewerbebetriebs liegt vor, wenn alle für den Betrieb wesentlichen Teile des Betriebsvermögens (Betriebsgrundlagen) von dem Veräußerungs- oder Aufgabevorgang erfasst werden[1] und dabei alle wesentlichen stillen Reserven des Betriebs realisiert werden[2]. Gewerbebetrieb ist das "gewerbliche Unternehmen" i. S. d. § 15...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 16... / 8.4 Nachträgliche Einkünfte und Aufwendungen aus Gewerbebetrieb

Rz. 237 Auch noch nach restloser Verwertung des früheren Betriebsvermögens (Vollbeendigung des Gewerbebetriebs) und somit auch nach Betriebsveräußerung und -aufgabe können nachträgliche Betriebseinnahmen oder -ausgaben anfallen, die im Rahmen von § 24 Nr. 2 EStG zu erfassen sind (Rz. 74)[1]. Dies gilt insbesondere für spätere Zinszahlungen auf Betriebsschulden. Soweit diese ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 16... / 5 Aufgabe des Gewerbebetriebs (§ 16 Abs. 3 S. 1 EStG)

5.1 Übersicht, Begriff Rz. 66 § 16 Abs. 3 EStG stellt die Betriebsaufgabe im Wege einer Fiktion der Betriebsveräußerung gleich. Bei zutreffender Beurteilung der Systematik handelt es sich indes nur vordergründig und formal um eine Fiktion. Sachlich ist der Begriff der Betriebsaufgabe der weitere und umfasst auch die Betriebsveräußerung (wegen des Verhältnisses der beiden Begr...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 16... / 6.2.1 Begriff

Rz. 101 Die Veräußerung oder Aufgabe des ganzen Gewerbebetriebs liegt vor, wenn alle für den Betrieb wesentlichen Teile des Betriebsvermögens (Betriebsgrundlagen) von dem Veräußerungs- oder Aufgabevorgang erfasst werden[1] und dabei alle wesentlichen stillen Reserven des Betriebs realisiert werden[2]. Gewerbebetrieb ist das "gewerbliche Unternehmen" i. S. d. § 15 Abs. 1 Nr. 1...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 16... / 3.1.2 Abgrenzung zu Strukturwandel, Betriebsunterbrechung, -verpachtung und -verlegung

Rz. 39 Eine Beendigung des unternehmerischen Engagements des Stpfl. kann sich auf verschiedene Art und Weise und zu unterschiedlichen Zwecken vollziehen. Zur Bestimmung des Anwendungsbereichs des § 16 EStG ist deshalb eine Abgrenzung zum (identitätswahrenden) Strukturwandel, zur Betriebsunterbrechung und zur Betriebsverlegung unter Berücksichtigung des Gesetzeszwecks erforde...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 16... / 3.1.1 Notwendigkeit der Beendigung der bisherigen unternehmerischen Betätigung

Rz. 31 Sowohl Betriebsveräußerung als auch Betriebsaufgabe setzen voraus, dass der Unternehmer seine bisherige gewerbliche Tätigkeit, wie sie in der Gestalt des jeweiligen Unternehmens zum Ausdruck kam (sein "unternehmerisches Engagement"), beendet[1]. Dieses ungeschriebene Tatbestandsmerkmal ergibt sich zum einen aus dem umfassend zu verstehenden (Rz. 24, 30) Begriff "Aufga...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 16... / 7.1 Verlust der Gewerblichkeit, Übergang zur Liebhaberei, Strukturwandel

Rz. 135 Mit Wegfall der Gewinnerzielungsabsicht wird ein Gewerbebetrieb zur steuerlich unerheblichen Liebhaberei (§ 2 EStG Rz. 75ff.; § 15 EStG Rz. 61ff.). Der Unternehmer beendet in diesem Zeitpunkt zwar nicht seine Tätigkeit als solche, er setzt sie vielmehr fort, aber die Tätigkeit erfüllt mangels Gewinnerzielungsabsicht nicht mehr die Voraussetzungen, um sie als gewerbli...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 16... / 6.1 Allgemeines

Rz. 98 Gegenstand einer Betriebsveräußerung können nach § 16 Abs. 1 EStG sein: der ganze Gewerbebetrieb, der Teilbetrieb, eine im Betriebsvermögen gehaltene 100 %ige Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft, der Anteil an einer Mitunternehmerschaft und der Anteil eines persönlich haftenden Gesellschafters einer KGaA. Dies gilt in gleicher Weise für die Betriebsaufgabe, denn § 16 A...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 16... / 7.6.1 Erbanfall

Rz. 158 Mit dem Tod des (Allein-)Unternehmers wird sein Gewerbebetrieb Teil seines Nachlasses (Rz. 28). Wird er von einem Alleinerben beerbt, wird dieser mit dem Erbfall erbrechtlich Gesamtrechtsnachfolger des Erblassers und steuerrechtlich Unternehmer des Gewerbebetriebs. Geht der Nachlass auf eine Erbengemeinschaft über, werden die Miterben – vorbehaltlich einer Teilungsan...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 16... / 8.2.8 Veräußerung gegen Rentenzahlung

Rz. 230 Bei einer Betriebsübertragung gegen eine Rentenzahlung muss zwischen der Veräußerungsrente und der privaten Versorgungsrente unterschieden werden. Eine Betriebsübertragung gegen eine private Versorgungsrente ist kein Veräußerungsvorgang, sondern ein unentgeltliches Rechtsgeschäft.[1] Wird ein Betrieb unter Vereinbarung einer Veräußerungsrente gegen eine Zeitrente, Lei...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 16... / 6.3 Der Teilbetrieb (§ 16 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 EStG)

Rz. 113 Der Veräußerung des ganzen Gewerbebetriebs ist die eines Teilbetriebs gleichgestellt. Die Einbeziehung der Teilbetriebsveräußerung war bereits in § 30 EStG 1925 enthalten. Die Teilbetriebsaufgabe ist der Veräußerung gleichgestellt (Rz. 99). Die Teilbetriebsveräußerung vollzieht sich im Rahmen eines fortbestehenden Gewerbebetriebs, denn es wird nur ein Teil des Gesamtb...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 16... / 6.2.2 Insbesondere: wesentliche Betriebsgrundlagen

Rz. 103 Der Gewerbebetrieb wird als wirtschaftliche und organisatorische Einheit veräußert, wenn sämtliche wesentlichen Betriebsgrundlagen in einem einheitlichen Vorgang auf den Erwerber übertragen werden[1]. Entsprechend müssen bei der Aufgabe des ganzen Gewerbebetriebs die wesentlichen Betriebsgrundlagen in einem Zug veräußert, entnommen oder anderweitig verwendet werden (...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 16... / 5.3 Aufgabehandlung, Beginn und Beendigung des Aufgabevorgangs

Rz. 71 Die Aufgabehandlung besteht in der Liquidierung des Betriebs durch Verkauf der Wirtschaftsgüter des wesentlichen Betriebsvermögens an Dritte, Verschrottung, anderweitige Verwendung zu betriebsfremden Zwecken oder Übernahme ins Privatvermögen. Werden einzelne Wirtschaftsgüter unentgeltlich weggegeben, so ist dies i. d. R. wie eine Entnahme zu behandeln, weil die Schenk...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 18... / 1.7 Bindungswirkung bei der Feststellung von Einkünften

Rz. 41 Die Feststellung der Einkünfte [1] ist hinsichtlich der Entscheidung über die an den Einkünften Beteiligten, die Höhe der Einkünfte, die Art der Einkünfte und die Gewinnverteilung und -zurechnung bindend. Ebenfalls bindend festgestellt werden ein Veräußerungsgewinn, der von dem laufenden Gewinn getrennt auszuweisen ist, und die Zurechnung dieses Veräußerungsgewinns.[2]...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO Vorb... / 2.3.1 Gesonderte Feststellungen nach dem EStG

Rz. 8 § 2a Abs. 1 S. 5 EStG: Nach dieser Vorschrift können bestimmte ausländische Verluste nur mit Verlusten derselben Art aus demselben Staat ausgeglichen werden. Danach nicht ausgeglichene Verluste können vorgetragen werden und sind zum Schluss jedes Kalenderjahrs gesondert festzustellen.[1] Rz. 9 § 3a Abs. 4 EStG: Hat eine gesonderte Feststellung für Einkünfte aus Land- un...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 16... / 7.4.2 Ausübung des Wahlrechts nach § 16 Abs. 3b EStG

Rz. 147a § 16 Abs. 3b EStG wurde mit dem Steuervereinfachungsgesetz 2011[1] eingefügt. Damit wird das von der Rspr.[2] entwickelte Wahlrecht bei Betriebsverpachtung (R 16 Abs. 2 EStR 2012) und Betriebsunterbrechung (H 16 Abs. 2 "Betriebsunterbrechung" EStH 2022) erstmals gesetzlich geregelt. Die Regelung ist anwendbar auf Betriebsaufgaben i. S. d. § 16 Abs. 3 EStG, die nach ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 16... / 7.4.1 Wahlrecht

Rz. 145 Die Betriebsunterbrechung oder Verpachtung eines Gewerbebetriebs (§ 15 EStG Rz. 128, 132) führt nach ständiger Rspr. nicht zwangsläufig zu einer Betriebsaufgabe und damit zur Aufdeckung der stillen Reserven. Die im Betriebsvermögen enthaltenen stillen Reserven sind dann nicht aufzudecken, wenn der Stpfl. zwar selbst seine werbende Tätigkeit einstellt, aber entweder d...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 16... / 2.4 Kritik

Rz. 24 Die Begriffe "Betriebsaufgabe" und "Betriebsveräußerung" sind unter Berücksichtigung des Gesetzeszwecks zu verstehen, d. h. im letztmöglichen Zeitpunkt die bisher nicht erfassten Wertsteigerungen im Betriebsvermögen zu besteuern (Vollständigkeitsprinzip, Rz. 1f., 13). Letztmöglicher Zeitpunkt ist der Augenblick, in dem der Unternehmer seine unternehmerische Tätigkeit ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 16... / 2.2 Das Verhältnis der Begriffe zueinander

Rz. 20 Bei dieser Definition der Begriffe schließen sich Veräußerung und Aufgabe gegenseitig aus: Veräußerung des (ganzen) Gewerbebetriebs bedeutet entgeltliche Übertragung in einem Vorgang auf einen Dritten, der dadurch notwendigerweise in die Lage versetzt wird, den Betrieb als solchen weiterzuführen; Aufgabe des Gewerbebetriebs bedeutet Beendigung des unternehmerischen Enga...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 16... / 1.4 Systematische Bedeutung der Vorschrift

Rz. 10 Die Einbeziehung der Veräußerungsgewinne in den Bereich der stpfl. Einkünfte durch § 16 Abs. 1 EStG hat – ungeachtet dessen, dass das Prinzip der Besteuerung nach der subjektiven Leistungsfähigkeit dies erfordert[1] –, für den Grundfall der Veräußerung des ganzen Gewerbebetriebs durch den Einzelunternehmer konstitutive Bedeutung [2]. Der Veräußerungsvorgang selbst unte...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 16... / 6.5 Anteil an einer Mitunternehmerschaft (§ 16 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 EStG)

Rz. 124 Zu den Veräußerungs- oder Aufgabegewinnen i. S. v. § 16 EStG gehören auch Gewinne aus der Veräußerung oder Aufgabe des gesamten Anteils eines Gesellschafters, der als Unternehmer (Mitunternehmer) des Betriebs anzusehen ist (Mitunternehmeranteil, § 16 Abs. 1 Nr. 2 EStG). Der Gesetzeswortlaut beruht auf der Änderung durch das Gesetz v. 20.12.2001[1]. Damit wurde mit Wir...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 16... / 5.4 Aufgabeerklärung, Wahlrecht

Rz. 89 Die Betriebsaufgabe ist eine zielgerichtete (finale) und damit bewusste und gewollte Handlung des Unternehmers. Eine ungewollte, "versehentliche" Betriebsaufgabe ist grundsätzlich nicht denkbar (zu Ausnahmefällen Rz. 71a), wohl aber eine zwangsweise. Die Rspr. fordert deshalb in solchen Fällen, bei denen aus den objektiven Umständen nicht mit Sicherheit auf den Aufgab...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 2.2.1.1.2 Verletzung von Nebenpflichten

Rz. 351 Nebenpflichten des Arbeitnehmers können sich aus Gesetzen, aus allgemeinen Treuepflichten oder aufgrund einer vertraglichen Vereinbarung ergeben. Rz. 352 Nachfolgend werden beispielhaft einige gesetzlich normierte Nebenverpflichtungen angegeben: Anzeige- und Nachweispflichten nach § 5 EFZG im Zusammenhang mit einer Erkrankung Verpflichtung, sich Gesundheitsuntersuchunge...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 16... / 7.4.2.4 Eintritt der Rechtsfolgen

Rz. 148 Die Aufgabeerklärung des Stpfl. ist konstitutiv für den Eintritt der Rechtsfolge und somit maßgebend für die steuerliche Behandlung[1]. Sobald er bei Beginn oder im späteren Verlauf der Verpachtung erklärt, den Betrieb aufgeben zu wollen, wird der Tatbestand der Betriebsaufgabe erfüllt. Gibt er eine solche Erklärung nicht ab, so wird er weiterhin als Gewerbetreibende...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 16... / 3.1.3 Willensakt

Rz. 47 Veräußerung und Aufgabehandlungen sind im Regelfall willensgesteuerte Handlungen. Für die Betriebsaufgabe folgert die Rspr. dies aus der Entnahmeähnlichkeit des Aufgabevorgangs (Totalentnahme, Rz. 18f.). Für die Betriebsveräußerung folgt dies bereits aus der Notwendigkeit zivilrechtlicher Willenserklärungen für das Zustandekommen von Kaufverträgen. Eine zwangsweise Be...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 16... / 6.4 Die 100 %ige betriebliche Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft (§ 16 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 S. 2 EStG)

Rz. 118 Als Teilbetrieb gilt auch die in einem Betriebsvermögen befindliche Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft, wenn sie das gesamte Nenn-(Grund-, Stamm-)Kapital der Gesellschaft umfasst (§ 16 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 S. 2 EStG). Durch die Einbeziehung werden die Gewinne aus der Veräußerung oder Aufgabe einer 100 %igen Beteiligung nach § 16 Abs. 4 EStG und § 34 EStG begünstig...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO Vorb... / 2.3.4 Gesonderte Feststellungen im GewStG

Rz. 39 Der ESt- oder KSt-Bescheid ist nicht Grundlagenbescheid für den Gewerbesteuermessbescheid. Zwar wird der Gewerbeertrag nach § 7 S. 1 GewStG nach den Vorschriften des EStG und des KStG ermittelt, jedoch ist dies eine eigenständige gewerbesteuerliche Ermittlung ohne Bindung an die Entscheidungen im ESt- oder KSt-Bescheid. Umgekehrt ist auch der Gewerbesteuermessbescheid...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 16... / 1.5 Gewerbesteuerrecht

Rz. 16 Nach allgemeiner Ansicht werden Betriebsveräußerungs- und -aufgabegewinne bei natürlichen Personen und Personenvereinigungen grundsätzlich gewerbesteuerlich nicht erfasst[1]. Dies geht im Wesentlichen auf die Rspr. des Preußischen Oberverwaltungsgerichts zurück, wonach aus dem Objektsteuercharakter der GewSt folge, dass Gewerbeertrag nur sei, was der bestehende Gewerb...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 16... / 2.3 Die Ansicht der herrschenden Lehre

Rz. 22 Nach herrschender Ansicht wird der Begriff der Betriebsaufgabe nicht – oder jedenfalls nicht in erster Linie – i. S. d. Beendigung der Tätigkeit des Unternehmers, sondern als Beendigung der Existenz des Unternehmens gedeutet, obwohl im Bereich der Betriebsveräußerung und in anderem Zusammenhang durchaus erkannt wird, dass der Gewerbebetrieb nach § 15 EStG tätigkeitsbe...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 16... / 9.1.1 Allgemeines, persönlicher Anwendungsbereich

Rz. 238 Durch den Freibetrag nach § 16 Abs. 4 EStG sollte über die Tarifvergünstigung des § 34 EStG hinaus insbesondere für kleinere und mittelständische Unternehmen in bestimmten Grenzen eine Steuererleichterung geschaffen werden (Rz. 3, 6)[1]. Die Vorschrift ist mit Wirkung ab 1996 grundlegend umgestaltet worden (zur früheren Rechtsentwicklung Rz. 8). Der allgemeine Freibet...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 16... / 1.1 Vollständigkeitsprinzip

Rz. 1 § 16 EStG dient der vollständigen ertragsteuerlichen Erfassung der während des Bestehens eines Gewerbebetriebs eingetretenen Wertsteigerungen. § 16 EStG gilt über die Verweise in den §§ 14 und 18 Abs. 3 EStG auch für die Veräußerung/Aufgabe eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebs bzw. einer selbstständigen Tätigkeit (§ 14 EStG Rz. 2; § 18 EStG Rz. 114). Bei der ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 16... / 8.1 Grundsätzliches, Gewinnermittlungsart

Rz. 208 Nach § 16 Abs. 2 EStG ist Veräußerungsgewinn der Betrag, um den der Veräußerungspreis nach Abzug der Veräußerungskosten den Wert des hingegebenen Betriebsvermögens übersteigt. Veräußerungspreis ist der tatsächlich erzielte Erlös[1]. Bei seiner Ermittlung sind grundsätzlich alle Vorteile zu berücksichtigen, die dem Veräußerer aus Anlass der Veräußerung zufließen[2]. En...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 16... / 5.1 Übersicht, Begriff

Rz. 66 § 16 Abs. 3 EStG stellt die Betriebsaufgabe im Wege einer Fiktion der Betriebsveräußerung gleich. Bei zutreffender Beurteilung der Systematik handelt es sich indes nur vordergründig und formal um eine Fiktion. Sachlich ist der Begriff der Betriebsaufgabe der weitere und umfasst auch die Betriebsveräußerung (wegen des Verhältnisses der beiden Begriffe zueinander Rz. 22...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 16... / 8.2.7 Insbesondere: laufender Gewinn bei Beteiligung derselben Personen auf Veräußerer- und Erwerberseite (§ 16 Abs. 2 S. 3 und Abs. 3 S. 5 EStG)

Rz. 226 Nach § 16 Abs. 2 S. 3 EStG gilt bei Betriebsveräußerungen, bei denen auf der Seite des Veräußerers und des Erwerbers dieselben Personen als Unternehmer oder Mitunternehmer beteiligt sind, der entstehende Gewinn insoweit als laufender Gewinn. Gleiches gilt für die Einbringung von Betrieben, Teilbetrieben oder Mitunternehmeranteilen nach § 24 UmwStG, soweit durch den T...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 16... / 7.6.2 Auseinandersetzung einer Erbengemeinschaft über einen betrieblichen Nachlass

Rz. 164 Die Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft ist zivilrechtlich wie steuerrechtlich ein gegenüber dem Erbanfall selbstständiger Vorgang, der als solcher steuerrechtlich zu würdigen ist. Die Auseinandersetzung ist nicht etwa Bestandteil oder Fortsetzung des Erbfalls in der Hinsicht, dass die steuerrechtlichen Folgen der Auseinandersetzung auf den Zeitpunkt des Erbfall...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 16... / 4.3 Teilentgeltliche Übertragungen, gemischte Schenkungen

Rz. 60 Gemischte Schenkungen sind Übertragungsvorgänge, die nach der subjektiven Vorstellung der Beteiligten zu einem Teil entgeltlich und zu einem Teil unentgeltlich sein sollen. Dennoch kommt es auch auf die objektiven Wertverhältnisse von Leistung und Gegenleistung an. Bei Verträgen zwischen fremden Personen spricht – im Gegensatz zu einer Übertragung zwischen nahen Angeh...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 16... / 5.2 Einheitlicher Vorgang der Betriebsaufgabe, zeitliche Begrenzung

Rz. 67 Die Betriebsaufgabe muss in einem einheitlichen Vorgang erfolgen. Nur dann wird sie von § 16 Abs. 3 EStG erfasst. Das bedeutet nicht, dass die Verwertung des wesentlichen Betriebsvermögens wie bei der Betriebsveräußerung "in einem Akt" erfolgen muss. Denn das ist bei der Betriebsaufgabe gerade nicht vorausgesetzt und im Regelfall auch nicht möglich, weil die Aufgabeha...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Betriebsausgaben / Zusammenfassung

Begriff Betriebsausgaben sind im Einkommensteuergesetz definiert. Demgemäß handelt es sich um Aufwendungen, die durch den Betrieb des Steuerpflichtigen veranlasst sind.[1] Der Begriff der betrieblichen Veranlassung erfordert, dass ein wirtschaftlicher Zusammenhang zwischen den Aufwendungen und dem Betrieb besteht.[2] Betriebsausgaben sind Aufwendungen in Geld oder Geldeswert...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Onlinehandel: Steuerliche B... / 5 Abgrenzung zwischen privaten und gewerblichen Verkäufen über Onlineplattformen

Kommt es zu einer Meldung der Einnahmen durch das Plattformen-Steuertransparenzgesetz, bedeutet das aber noch nicht, dass die Umsätze aus den Transaktionen auch zwingend einkommen- und umsatzsteuerpflichtig sind. Nur die wenigsten Onlinehändler wissen, dass die Abgrenzungskriterien für die Umsatzsteuerpflicht und die Einkommensteuerpflicht voneinander abweichen. Demnach ist e...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Ausschluss der Buchwertüber... / 4. BVerfG klärt: Erweiternde Auslegung von § 6 Abs. 5 S. 3 EStG nicht möglich

Jetzt hat das BVerfG entschieden, dass eine erweiternde Auslegung von § 6 Abs. 5 S. 3 EStG nicht möglich ist. Auch das BVerfG sieht sich aufgrund des abschließenden Gesetzeswortlauts hier an einer Buchwertfortführung gehindert:[5] Eine solche Analogie würde die Grenzen zulässiger richterlicher Rechtsfortbildung überschreiten. Zwar vergleichbare Sachverhalte, ...: Zwar ist ein...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 4.8.2.2 Bauordnungsgenehmigung

Rz. 38 Das Fehlen einer an sich erforderlichen Bauordnungsgenehmigung führt erst dann zur Annahme eines Mangels, wenn das Fehlen eine Aufhebung oder erhebliche Beeinträchtigung der Tauglichkeit der Mietsache zum vertragsgemäßen Gebrauch zur Folge hat ; eine solche liegt im allgemeinen erst dann vor, wenn die zuständige Behörde die Nutzung des Mietobjekts zu dem vereinbarten ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 4.8.8 Mietanpassungen

Rz. 45 Grundsätzlich kommt aber bei Nutzungseinschränkungen infolge von Covid-19 ein Anspruch des Mieters von gewerblich genutzten Räumen auf Anpassung der Miete wegen Störung der Geschäftsgrundlage gemäß § 313 Abs. 1 in Betracht (BGH, Urteil v. 23.11.2022, XII ZR 96/21, NZM 2023 71 BGH, Urteil v. 13.7.2022, XII ZR 75/21, a. a. O.; BGH, Urteil v. 16.2.2022, XII ZR 17/21, a. ...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Personengesellschaft, E-Bil... / 8 E-Bilanz und atypisch stille Beteiligung

Nach dem BMF-Schreiben vom 24.11.2017 ist die E-Bilanz zur Erklärung der einheitlichen und gesonderten Feststellung der atypisch stillen Gesellschaft einzureichen.[1] Besteht am Betrieb des Inhabers eines Handelsgewerbes eine atypisch stille Unterbeteiligung, bedarf es der Klärung, zu wessen Steuererklärung die E-Bilanz einzureichen ist, zur Steuererklärung des Inhabers des ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
ABC der vereinbaren Tätigke... / 41 Weitere Prüfer (außer WP, vBp)

Dienen Prüfungen steuerlichen Zwecken – ggf. im weiteren Sinn –, richtet sich die Vergütung nach der StBVV. Berufsangehörige sind jedoch auch zu Prüfungen befugt, die außerhalb des Anwendungsbereichs nach § 33 StBerG liegen, mithin die übliche Vergütung nicht den Regeln der StBVV entnommen werden kann. Hierzu zählen die freiwilligen Prüfungen, insbesondere die Abschlussprüfun...mehr

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Verdeckte Gewinnausschüttun... / 4.2 Vorteilsempfangender Gesellschafter

Rz. 27 VGA als Beteiligungsertrag. Auf Ebene des vorteilsempfangenden Gesellschafters ist eine vGA ein sonstiger Bezug i. S. v. § 20 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 EStG und deshalb als Beteiligungsertrag zu erfassen. Hierbei ist die steuerliche Einordnung und ggf. die Umqualifizierung auf Ebene des Gesellschafters grundsätzlich unabhängig davon vorzunehmen, ob eine vGA auch auf Ebene d...mehr

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Option zur Körperschaftsbes... / 5 Besteuerung der Anteilseigner

Die optierende Personengesellschaft gilt aus Sicht der Anteilseigner gem. § 1a Abs. 3 Satz 1 KStG materiell- und verfahrensrechtlich als Kapitalgesellschaft.[1] Es kommt also zu einer umfassenden Anwendung des Trennungsprinzips. Die Anteile an der optierenden Personengesellschaft stellen in der Folge eigenständige Wirtschaftsgüter dar und können beispielsweise gem. § 6 Abs. ...mehr

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Option zur Körperschaftsbes... / 6.2.2.1 Voraussetzungen für eine steuerneutrale Rückoption

Die Rückoption gilt ertragsteuerlich als Formwechsel i. S. des § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 UmwStG. Dabei stellt die Ausübung der Rückoption nach Auffassung der Finanzverwaltung wiederum einen Realisationsakt dar, bei dem das Vermögen der optierenden Gesellschaft auf eine Personengesellschaft übertragen wird.[1] Dieser fiktive Übertragungsvorgang wäre dann ohne weiteres nach den ...mehr