Fachbeiträge & Kommentare zu Gewerbebetrieb

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Anlage KAP (Einkünfte aus K... / 2 Spezielle Einkünfte aus Kapitalvermögen

Rz. 733 [Einkünfte aus einer unternehmerischen Beteiligung → Anlage KAP Zeilen 31, 32] Anteilseigner von Kapitalgesellschaften können ihre Erträge auf Antrag der individuellen Einkommensteuer unterwerfen, wenn sie zu mindestens 25 % beteiligt sind oder zu mindestens 1 % beteiligt und durch eine berufliche Tätigkeit für die Kapitalgesellschaft maßgeblichen unternehmerischen Einf...mehr

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Unternehmensnachfolge: Vere... / 3.6 Betriebsverpachtung

Ein Steuerpflichtiger, der seinen Gewerbebetrieb im Ganzen verpachtet, bezieht nach § 16 Abs. 3b EStG weiterhin gewerbliche, jedoch nicht mehr der Gewerbesteuer unterliegende Einkünfte, wenn er weder im Zeitpunkt der Verpachtung noch später ausdrücklich die Betriebsaufgabe i. S. d. § 16 Abs. 3 EStG gegenüber dem Finanzamt erklärt. Der Gewerbebetrieb gilt dann bis zur Abgabe ...mehr

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Unternehmensnachfolge: Vere... / 3.5 Einkünfte aus verschiedenen Einkunftsarten

Aus dem Grundsatz, dass die Erben in die Rechtspersönlichkeit des Erblassers treten, folgt auch, dass die Einkünfte aus dem Nachlass der Einkunftsart zuzurechnen sind, der sie auch beim Erblasser zuzurechnen waren. Nicht die Erbengemeinschaft als solche, sondern die einzelnen Miterben unterliegen der Einkommensteuerpflicht. Daraus ergibt sich, dass eine Erbengemeinschaft durc...mehr

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Unternehmensnachfolge: Vere... / 4.2.1 Zum Nachlass gehören mehrere Betriebe

Besteht der Nachlass aus mehreren Einzelunternehmen, z. B. einem Gewerbebetrieb und einem land- und forstwirtschaftlichen Betrieb oder 2 Gewerbebetrieben, und werden diese Betriebe bei der Erbauseinandersetzung jeweils einzelnen Miterben ohne Zahlung eines Ausgleichs zugeteilt und von ihnen fortgeführt, müssen die Miterben zwingend die Buchwerte des von ihnen übernommenen Be...mehr

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Unternehmensnachfolge: Vere... / 5.1.1 Erbauseinandersetzung ist steuerneutral

Eine steuerneutrale Erbauseinandersetzung ist auch möglich, wenn sich der Nachlass aus Betriebs- und Privatvermögen zusammensetzt. Hierzu führt der Große Senat[1] aus, dass bei einer Vermögensverteilung zur Auseinandersetzung es in beiden Bereichen nicht zu Anschaffungs- und Veräußerungsgeschäften kommt. Der jeweilige Miterbe führt die Buchwerte im erhaltenen Betrieb nach § ...mehr

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Unternehmensnachfolge: Vere... / 3.1 Steuerkonsequenzen

Sind mehrere Miterben vorhanden und besteht der Nachlass aus einem gewerblichen, freiberuflichen oder land- und forstwirtschaftlichen Einzelunternehmen, geht dieses mit dem Erbfall als Ganzes auf die Erbengemeinschaft über. Diese ist nach dem Erbfall Träger des Unternehmens, das jetzt gemeinschaftliches Vermögen der Erben ist. Die Miterben werden automatisch zu sog. geborene...mehr

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Unternehmensnachfolge: Vere... / 8.2 Gewerbesteuerlicher Verlustabzug

Der Abzug des gewerbesteuerrechtlichen Verlustvortrags nach § 10a Satz 1 GewStG setzt bei Einzelunternehmen und Personengesellschaften das Vorliegen sowohl der Unternehmeridentität als auch der Unternehmensidentität voraus. Gewerbesteuerrechtlich können also Verluste nur mit späteren Gewinnen verrechnet werden, wenn der Gewinn von einem identischen Unternehmen erzielt wird. ...mehr

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Unternehmensnachfolge: Vere... / 8.1 Einkommensteuerlicher Verlustabzug

Mit dem Tod eines Unternehmers erlischt dessen Einkommensteuerpflicht. Für das Todesjahr wird letztmalig eine Einkommensteuerveranlagung durchgeführt. Stirbt der Steuerpflichtige vor Ablauf des Kalenderjahres und endet damit seine persönliche Steuerpflicht, wird der Veranlagung für das Todesjahr (Kalenderjahr) ein abgekürzter Ermittlungszeitraum zugrunde gelegt. Die Veranlag...mehr

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Unternehmensnachfolge: Vere... / 4.2.2 Zum Nachlass gehört nur ein Einzelunternehmen

Ist Gegenstand der Realteilung ein einzelner Betrieb und teilen die Erben die Wirtschaftsgüter des Betriebsvermögens im Rahmen der Erbauseinandersetzung ohne Ausgleichszahlung real untereinander auf, erwerben die Miterben zwar auch unentgeltlich. Die Realteilung führt aber zu einer Betriebsaufgabe nach § 16 Abs. 3 EStG, wenn die Miterben die ihnen zugeteilten (zu den wesentl...mehr

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Unternehmensnachfolge: Vere... / 2.1 Steuerkonsequenzen

Ein Handelsgeschäft oder ein sonstiges Unternehmen, das der Erblasser betrieben hat, kann grundsätzlich vererbt werden. Der Betrieb fällt als Ganzes in den Nachlass.[1] Die Kaufmannseigenschaft nach §§ 1 ff. BGB ist dagegen nicht vererblich, sie kann aber in der Person des Erben neu entstehen. Geht ein Betrieb im Wege der Erbfolge auf einen Alleinerben über, handelt es sich s...mehr

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Unternehmensnachfolge: Vere... / 3.4 Erblasser war Freiberufler

War der Erblasser als Angehöriger eines freien Berufs selbstständig nach § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG tätig, erzielt die Erbengemeinschaft nur Einkünfte aus selbstständiger Arbeit nach § 18 EStG, wenn keine berufsfremde Person an der Erbengemeinschaft beteiligt ist. Berufsfremd ist, wer nicht die gleiche freiberufliche Qualifikation wie der Erblasser besitzt. Ist mindestens ein Mi...mehr

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Unternehmensnachfolge: Vere... / 3.2 Rückwirkende Zurechnung der laufenden Einkünfte

Die anteilige Zurechnung der laufenden Einkünfte an die Miterben findet in dem Zeitpunkt ihr Ende, in dem die Auseinandersetzung vollzogen wird. Im Rahmen einer Billigkeitsregelung erkennt die Finanzverwaltung[1] an, dass die laufenden Einkünfte rückwirkend ab dem Erbfall nur einem oder mehreren Erben zugerechnet werden, wenn die Erbauseinandersetzung bzw. Teilauseinanderset...mehr

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Unternehmensnachfolge: Vere... / 4.1 Ausscheiden eines Miterben aus der Erbengemeinschaft

Scheidet ein Miterbe aus einer Erbengemeinschaft aus[1], wächst zivilrechtlich sein Anteil am Gesamthandsvermögen der Erbengemeinschaft dem oder den verbleibenden Miterben zu.[2] Das Ausscheiden kann entgeltlich oder unentgeltlich geschehen. Die Anwachsung ist demzufolge ein Unterfall der Veräußerung oder Schenkung. Scheidet ein Miterbe ohne Abfindung aus der Erbengemeinscha...mehr

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Unternehmensnachfolge: Vere... / 5.1.2 Unterschiedliche Übernahme von Verbindlichkeiten zur Wertangleichung

Nach dem Beschluss des Großen Senats[1] liegt keine zu Anschaffungskosten und Veräußerungserlösen führende Abstandszahlung vor, wenn ein Miterbe im Rahmen einer Realteilung Nachlassverbindlichkeiten übernimmt, die höher sind als der Teil der Nachlassverbindlichkeiten, der entsprechend seiner Erbquote auf ihn entfällt. Für die Frage, ob ein Miterbe bei einer Realteilung den s...mehr

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Unternehmensnachfolge: Vere... / 7.2 Geldvermächtnis

Ein Vermächtnis ist eine Verfügung von Todes wegen, durch die der Erblasser dem Bedachten, also dem Vermächtnisnehmer, einen Vermögensvorteil zuwendet, ohne ihn als Erben einzusetzen. Vermächtnisse können sowohl in einem Testament als auch in einem Erbvertrag gem. § 1941 BGB angeordnet werden. Der begünstigte Vermächtnisnehmer ist weder Gesamtrechts- noch Einzelrechtsnachfol...mehr

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Unternehmensnachfolge: Vere... / 7.4 Vermächtnisweise Zuwendung des ganzen Betriebs

Besteht das Sachvermächtnis darin, dass dem Vermächtnisnehmer der ganze Betrieb zu übertragen ist, geht der Betrieb zivil- und einkommensteuerrechtlich im Wege der Gesamtrechtsnachfolge zunächst unentgeltlich auf den Alleinerben oder die Erbengemeinschaft über. Ein zweiter unentgeltlicher Betriebsübergang findet statt, wenn die Erben in Erfüllung des Vermächtnisses den Betri...mehr

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Unternehmensnachfolge: Vere... / 7.3 Sachvermächtnis

Ist einem Dritten durch ein Vermächtnis ein einzelnes Wirtschaftsgut des zum Nachlass gehörenden Gewerbebetriebs zugewendet worden, geht das Wirtschaftsgut als Teil des Nachlasses auf den oder die Erben im Wege der Gesamtrechtsnachfolge über. Der Alleinerbe bzw. die Erbengemeinschaft muss das Wirtschaftsgut zur Erfüllung des Vermächtnisses aus dem Betriebsvermögen entnehmen,...mehr

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Erbschaft- und Schenkungsteuer: Begünstigung von Grundstücken im Betriebsvermögen bei Nutzungsüberlassung an Dritte

Leitsatz Eine teleologische Reduktion oder Erweiterung der Tatbestandsmerkmale der §§ 13a, 13b ErbStG i.d.F. des ErbStRG kann nicht ausschließlich darauf gestützt werden, dass die Vorschriften ansonsten verfassungswidrig wären. Die Wirkung der durch Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 17.12.2014 1 BvL 21/12 angeordneten Weitergeltung darf nicht unterlaufen werden. Norme...mehr

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zfs 12/2020, Die Betriebssc... / 2. Ausgangspunkt: Auslegung der Versicherungsbedingungen

Die Betriebsschließungsversicherung hat bisher eine Art "Nischendasein" geführt[2] und rückt nunmehr in den Blickpunkt einer Vielzahl an Rechtsstreitigkeiten. Der Anspruch des VN beruht auf der Leistungsbeschreibung des Versicherers. Die Leistungsbeschreibung des Versicherers und alle damit einhergehenden Beschränkungen ergeben sich wiederum aus dem Versicherungsschein in Ve...mehr

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Gewerblicher Goldhandel einer General Partnership englischen Rechts

Leitsatz Wird kurzfristig in erheblichem Umfang Gold umgeschlagen, liegt ein gewerblicher Goldhandel vor. Jedes gewerbliche Unternehmen hat mindestens eine, am Ort der Geschäftsleitung zu lokalisierende Betriebsstätte, welcher im Zweifel und bei Fehlen einer anderweitigen zusätzlichen Betriebsstätte der gesamte Unternehmensgewinn zuzurechnen ist. Sachverhalt Im Streitjahr 200...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / B. Gesamtrechtsnachfolger als Arbeitnehmer

Rz. 4 Stand: EL 124 – ET: 11/2020 War der Erblasser > Arbeitnehmer, so gehören zur Erbschaft ua die noch nicht ausgezahlten Teile des Arbeitslohns aus dessen Dienstverhältnis. Fließt infolge dessen dem Gesamtrechtsnachfolger (Erben) eines ArbN nach dessen Ableben noch > Arbeitslohn aus dem Dienstverhältnis des Verstorbenen zu, so gilt er insoweit selbst als ArbN (§ 24 Nr 2 iV...mehr

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Finanzierungsmöglichkeiten:... / 1.2 Finanzierung durch einbehaltenen Gewinn

Die Höhe der Selbstfinanzierung ist die positive Differenz von betriebswirtschaftlichem Gewinn und Ausschüttung. Somit wird die Selbstfinanzierung einerseits durch die Ertragskraft des Unternehmens und andererseits durch die Gewinnausschüttungsanforderungen des Inhabers/der Anteilseigner bestimmt. Die offene Selbstfinanzierung ist durch die Einbehaltung ausgewiesener Gewinne ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / E. Einzelfälle (ABC der sonstigen Leistungen)

Rn. 510 Stand: EL 147 – ET: 11/2020 Abgeordneter Neben den nach den AbgeordnetenG gezahlten, nach § 22 Nr 4 EStG steuerbaren Abgeordnetenbezügen (s Rn 550ff) können Einkünfte vorliegen, die nach § 22 Nr 3 EStG steuerbar sind. Hierzu gehören zB gelegentlich an Abgeordnete gezahlte Vergütungen für die Vertretung von Verbandsinteressen oder für Tätigkeiten im Auftrag der Fraktion...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 5. Abgrenzung zu anderen Einkunftsarten

Rn. 404 Stand: EL 147 – ET: 11/2020 Die notwendige Abgrenzung der Tätigkeitseinkünfte gemäß § 22 Nr 3 EStG gegenüber den Einkünften aus Gewerbebetrieb ergibt sich daraus, dass hinsichtlich der Tätigkeitseinkünfte regelmäßig die für eine gewerbliche Tätigkeit erforderlichen Tatbestandsmerkmale der Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr und der Nachhaltigkeit der B...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Persönlicher Anwendungsbereich

Rn. 2 Stand: EL 147 – ET: 11/2020 § 22 EStG findet in persönlicher Hinsicht Anwendung auf alle nach § 1 EStG unbeschränkt estpfl natürlichen Personen. Für beschränkt StPfl greift § 22 EStG nur, soweit die sonstigen Einkünfte inländische Einkünfte iSd § 49 Abs 1 Nr 7–10 EStG darstellen. Kstpfl Steuersubjekte können zwar grds Einkünfte gemäß § 22 EStG erzielen, gemäß § 8 Abs 2 K...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Abgrenzung gegenüber betrieblichen Einkünften

Rn. 5 Stand: EL 147 – ET: 11/2020 Ein nicht unbedeutender Bereich von Einkünften, die nicht unter § 22 Nr 1 EStG fallen, sind die betrieblich veranlassten wiederkehrenden Bezüge. Als solche kommen zB nachträgliche Einkünfte (vgl § 24 Nr 2 EStG) aus LuF, Gewerbebetrieb oder selbstständiger Arbeit in Betracht. Diese sind den betreffenden Einkunftsarten ( §§ 13, 15, 18 EStG ) zuzu...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Persönlicher und sachlicher Anwendungsbereich

Rn. 60 Stand: EL 147 – ET: 11/2020 In persönlicher Hinsicht ist die Vorschrift des § 3c Abs 2 EStG anwendbar für alle natürlichen Personen, die unmittelbar oder mittelbar über eine PersGes an einer Körperschaft beteiligt sind. Soweit Körperschaften an anderen KapGes beteiligt sind, ist die Anwendung des § 3c Abs 2 S 1 EStG durch die Regelung des § 8b Abs 3 S 2 u Abs 5 S 2 KSt...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Veranlassung durch steuerfreie Einnahmen

Rn. 49 Stand: EL 147 – ET: 11/2020 Ausgaben im Zusammenhang mit steuerfreien Einnahmen unterliegen grds dem Abzugsverbot des § 3c Abs 1 EStG. Fallen sowohl steuerfreie als auch stpfl Einnahmen an und kann keine konkrete Zuordnung vorgenommen werden – zB bei Überschreitung des Übungsleiterfreibetrages nach § 3 Nr 26 EStG (wobei es hier häufig an der erforderlichen Einkünfteerz...mehr

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Zusammenfassung eines Kurbetriebs und eines Glühweinstandes zu einem Betrieb gewerblicher Art

Leitsatz Der Kurbetrieb einer Gemeinde und ein von ihr zu Werbezwecken betriebener Verkaufsstand können gleichartige Betriebe gewerblicher Art (BgA) darstellen und damit als einheitlicher BgA zusammengefasst werden. Sachverhalt Eine Kurort-Gemeinde unterhielt einen Regiebetrieb "Kurbetrieb". Im Rahmen einer Außenprüfung wurde festgestellt, dass die Gemeinde auf dem Weihnachts...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 8. Vermietung beweglicher WG, § 22 Nr 3 S 1 Hs 1 EStG

Rn. 477 Stand: EL 147 – ET: 11/2020 Als Beispiel steuerbarer sonstiger Leistungen ist in § 22 Nr 3 S 1 EStG die Vermietung beweglicher Gegenstände angeführt. Werden einzelne bewegliche WG vermietet, sind die Einkünfte deshalb grds den sonstigen Einkünften iSd § 22 Nr 3 EStG zuzurechnen (BFH BStBl II 2007, 768 zur Vermietung von ca 40 Maschinen; BFH BFH/NV 2005, 552 zur Vermie...mehr

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Betriebsinhaber i.S.d. § 51a Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Buchst. a BewG bei land- und forstwirtschaftlichem Betrieb im Gesamtgut einer ehelichen Gütergemeinschaft

Leitsatz 1. Wer Inhaber eines Betriebs der Land- und Forstwirtschaft i.S. von § 51a Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Buchst. a BewG ist, bestimmt sich nicht nach bewertungsrechtlichen, sondern nach ertragsteuerrechtlichen Grundsätzen. 2. Landwirtsehegatten, die den Güterstand der Gütergemeinschaft vereinbart haben, betreiben auch ohne ausdrücklich vereinbarten Gesellschaftsvertrag einen l...mehr

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Grenzüberschreitende Betriebsaufspaltung

Leitsatz Die Grundsätze der Betriebsaufspaltung kommen auch dann zur Anwendung, wenn ein inländisches Besitzunternehmen ein im Ausland belegenes Grundstück an eine ausländische Betriebskapitalgesellschaft verpachtet. Normenkette § 8b Abs. 5 KStG, § 12 Satz 1, § 14 Satz 1 AO, § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, Abs. 2 EStG, § 9 Nr. 3 GewStG, Art. 5 Abs. 1, Art. 13 Abs. 1, Abs. 4, Abs. 5...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 8.1 Führung eines Steuerhefts

Rz. 264 Nach § 22 Abs. 5 UStG müssen Straßenhändler, also Unternehmer, die ohne Begründung einer gewerblichen Niederlassung oder außerhalb einer solchen von Haus zu Haus oder auf öffentlichen Straßen (insbes. auch auf öffentlichen Wegen, Plätzen und Märkten sowie bei Volks- oder Schützenfesten) oder an anderen öffentlichen Orten (z. B. auf Ausstellungen, Messen oder sonstige...mehr

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Hinzurechnung von Miet- und Pachtzinsen bei Herstellung immaterieller Wirtschaftsgüter

Leitsatz 1. Es verstößt nicht gegen Art. 3 Abs. 1 GG, dass Miet- oder Pachtaufwendungen, die ohne das Aktivierungsverbot des § 5 Abs. 2 EStG nach § 255 Abs. 2 und 2a HGB Herstellungskosten immaterieller Wirtschaftsgüter wären, die bereits im Jahr der Herstellung aus dem Anlagevermögen ausscheiden, nach § 8 Nr. 1 Buchst. d und e GewStG hinzugerechnet werden, obwohl eine Hinzu...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / III. Flugunterricht

Tz. 8 Stand: EL 119 – ET: 11/2020 Die Erteilung von Flugunterricht stellt eine Ausbildung und Fortbildung in sportlichen Fertigkeiten dar und gehört somit zu den typischen und wesentlichen Tätigkeiten eines Luftsportvereins. Es handelt sich um Sportunterricht i. S. d. AEAO zu § 67a AO TZ 5 (Anhang 2) und somit um eine "sportliche Veranstaltung". Die Beurteilung des Sportunter...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2. Ertragsteuern

Tz. 20 Stand: EL 119 – ET: 11/2020 Einnahmen aus Eintrittsgeldern und dem Verkauf von Speisen und Getränken sind dem Tätigkeitsbereich steuerpflichtige wirtschaftliche Geschäftsbetriebe zuzuordnen. Für derartige Veranstaltungen wird empfohlen, eine getrennte Einnahmen-/Ausgaben-Überschussrechnung (EAÜ) zu erstellen. Wurde in dem betreffenden Veranlagungszeitraum nur dieser ei...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 3. Tatbegriff bei einzelnen Steuerarten

Rz. 1331 [Autor/Stand] Die Rspr. hierzu – speziell im Steuerstrafrecht – ist wenig stringent[2]. Nur vereinzelte Entscheidungen des BGH enthalten grundlegende Ausführungen zum Tatbegriff im Steuerstrafrecht[3]. Rz. 1332 [Autor/Stand] So hat der BGH bei der Hinterziehung von Einkommensteuer hinsichtlich eines Veranlagungszeitraums materiell-rechtlich und damit auch prozessual ...mehr

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Spanien / dd) Auflösung und Abwicklung der Sociedad de Gananciales

Rz. 36 Die Errungenschaftsgemeinschaft endet durch Vereinbarung eines anderen Güterstands sowie, wenn die Ehe aufgelöst oder für nichtig erklärt wird oder wenn das Gericht die Trennung der Eheleute ausspricht (Art. 1392 CC). Weitere Auflösungstatbestände – jeweils durch gerichtliche Entscheidung auf Antrag eines Ehegatten – nennt Art. 1393 CC. So kann die Errungenschaftsgeme...mehr

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Belgien / b) Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis

Rz. 35 (1) Vorbehaltlich der sich aus den allgemeinen Ehewirkungen ergebenden Einschränkungen (siehe Rdn 20 f.) verwaltet jeder Ehegatte sein Eigengut selbst und ist befugt, hierüber zu verfügen, Art. 1425 ZGB. Rz. 36 (2) Grundsätzlich ist jeder Ehegatte nach Art. 1416 ZGB auch befugt, das Gesamtgut wie sein Eigengut allein zu verwalten (konkurrierende Verwaltungsbefugnis) un...mehr

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Fremdübliche Verteilung der Vertragschancen und -risiken bei einer Wertguthabenvereinbarung unter Ehegatten

Leitsatz 1. Schließen Ehegatten im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses zusätzlich eine Wertguthabenvereinbarung i.S. des SGB IV ab, muss für diese – gesondert – ein Fremdvergleich erfolgen. 2. Im Rahmen der Gesamtwürdigung ist wesentliches Indiz, ob die Vertragschancen und -risiken fremdüblich verteilt sind. Eine einseitige Verteilung zu Lasten des Arbeitgeber-Ehegatten ist reg...mehr

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Bekanntgabe der Prüfungsanordnung – vermögensverwaltende Personengesellschaft – Hemmung der Feststellungsfrist

Leitsatz Führt das FA bei einer KG eine Außenprüfung durch, um u.a. zu prüfen, ob es sich bei den bisher festgestellten Einkünften aus Vermietung und Verpachtung um solche aus Gewerbebetrieb handelt, und ist das nicht der Fall, entfaltet die Prüfungsanordnung (für die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung betreffende Feststellungen) gegenüber den Kommanditisten keine den ...mehr

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Pflichtveranlagungsgrenze von 410 EUR wird durch versagten Betriebsausgabenabzug für Vorsteuerbeträge überschritten

Leitsatz Das Hessische FG widmet sich mit Urteil vom 27.10.2020 der Frage, ob und wann gezahlte Vorsteuerbeträge als Betriebsausgaben abzugsfähig sind. Hiervon hing maßgeblich ab, ob die 410 EUR-Einkunftsgrenze für Pflichtveranlagungen erreicht und deshalb noch keine Festsetzungsverjährung eingetreten war. Der BFH hat die Entscheidung im Revisionsverfahren mittlerweile kompl...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Steuerabzugsbetrag im Fall der Betriebs-Neueröffnung (§ 58 Abs 3 EStG)

Rn. 4 Stand: EL 146 – ET: 10/2020 § 58 Abs 3 EStG nimmt auf die Steuerbefreiung Bezug, die dem Inhaber eines Handwerks-, Handels- oder Gewerbebetriebs im Fall der Betriebs-Neueröffnung für zwei Jahre im Umfang von höchstens 10 000 DM als Steuerabzugsbetrag zur Verfügung stand. Wenn StPfl im Beitrittsgebiet eine nach diesen Befreiungsvorschriften begünstigte Betriebsstätte vor ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Verwaltungsanweisungen: BMF v 26.06.1991, BStBl I 1991, 657 (Sonderabschreibungen nach § 3 Abs 1 StÄndG v 06.03.1990 (DDR-Gbl I Nr 17, 136) iVm § 7 der Durchführungsbestimmungen v 16.03.1990 (DDR-Gbl I Nr 21, 195) und § 58 Abs 1 EStG 1990); BMF v 22.07.1991, BStBl I 1991, 737 (§ 58 EStG; Steuerbefreiung bei Neueröffnung eines Handwerks-, Handels- oder Gewerbebetriebs nach § 9 ...mehr

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ZErb 10/2020, Erbschaftsteu... / 2 Gründe

Die Klage ist unbegründet. 1. Der angefochtene Bescheid vom 25.4.2014 in der Fassung der Einspruchsentscheidung vom 6.12.2019 ist rechtmäßig und verletzt die Kläger nicht in ihren Rechten, § 100 Abs. 1 S. 1 FGO. Der Beklagte hat zu Recht die Summe der gemeinen Werte der Wirtschaftsgüter des Verwaltungsvermögens gemäß § 13b Abs. 2a ErbStG i.V.m. § 13b Abs. 2 S. 2 Nr. 1 ErbStG m...mehr

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ZErb 10/2020, Erbschaftsteu... / 1 Tatbestand

Streitig ist, ob zur Erfüllung des Betriebes der Klägerin, der in der Vermietung von Wohnungen bestand, ein wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb erforderlich war (§ 13b Abs. 2 S. 2 Nr. 1 S. 2 Buchst. d ErbStG). Die Klägerin ist Rechtsnachfolgerin der X-GmbH & Co. KG (nachfolgend auch als "KG" bezeichnet). Im Feststellungszeitpunkt, dem Todestag der Erblasserin Frau B. S. am x.4.2...mehr

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Abgeltungswirkung bei der Besteuerung von Scheinrenditen aus einem Schneeballsystem (1)

Leitsatz 1. Die Abgeltungswirkung nach § 43 Abs. 5 Satz 1 Halbsatz 1 EStG tritt auch dann ein, wenn die bei der Auszahlung der Kapitalerträge einbehaltene Kapitalertragsteuer nicht beim Finanzamt angemeldet und abgeführt wird und kein die Abgeltungswirkung des Steuerabzugs ausschließender Fall nach § 43 Abs. 5 Satz 1 Halbsatz 2, Satz 2 oder Satz 3 EStG vorliegt. 2. Dies gilt ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 14... / 3.4 Außerland- und forstwirtschaftliche Einkünfte

Rz. 30 Durch den Freibetrag nach § 14a Abs. 1 bis 3 EStG sollen die Land- und Forstwirte entlastet werden, die auf die Einkünfte aus dem land- und forstwirtschaftlichen Betrieb angewiesen sind und nicht über wesentliche andere als land- und forstwirtschaftliche Einkünfte verfügen. Deshalb ist nach § 14a Abs. 1 S. 1 Nr. 2 EStG Voraussetzung für die Gewährung des Freibetrags, ...mehr

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Zum Begriff der erzieherischen Tätigkeit i.S.d. § 18 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 EStG

Leitsatz 1. Eine erzieherische Tätigkeit i.S. des § 18 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 EStG ist – über die Vermittlung von Kenntnissen und Fähigkeiten hinaus – auf die umfassende Schulung des menschlichen Charakters und die Bildung der Persönlichkeit im Ganzen gerichtet. Keine erzieherische Tätigkeit liegt demgegenüber vor, wenn eine im Rahmen ambulanter Eingliederungshilfe gewährte Unt...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 3.2.8 Schein-KG als fiktiver Gewerbebetrieb

Rz. 84 Grundsätzlich stellt eine KG, die kein Gewerbe i. S. d. HGB ausübt, eine Schein-KG dar, die zu Unrecht im Handelsregister eingetragen ist. Eine gewerbliche Prägung dieser KG durch § 15 Abs. 3 Nr. 2 EStG ändert an ihrem handelsrechtlichen Status nichts. Andererseits wird auch eine Schein-KG regelmäßig die Kriterien der ertragsteuerlichen Mitunternehmerschaft erfüllen, ...mehr