Fachbeiträge & Kommentare zu Gewerbesteuer

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Gewerbesteueranrechnung: St... / 3.3 Tatsächlich zu zahlende Gewerbesteuer

Nach § 35 Abs. 1 Satz 5 EStG ist die Steuerermäßigung auf die tatsächlich zu zahlende Gewerbesteuer begrenzt. Diese Begrenzung soll eine Überkompensation bei der Anrechnung verhindern, die immer dann eintreten würde, wenn der Gewerbesteuer-Hebesatz weniger als 400 % beträgt. Denn in diesen Fällen ist das 4-Fache des Gewerbesteuer-Messbetrags höher als die tatsächlich zu zahl...mehr

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Gewerbesteueranrechnung: St... / 4.1 Aufteilung des Gewerbesteuer-Messbetrags

Gesellschafter von OHG oder KG, persönlich haftende Gesellschafter von KGaA sowie atypisch stille Gesellschafter[1] müssen sich das 4-Fache des Gewerbesteuer-Messbetrags sowie die tatsächlich zu zahlende Gewerbesteuer zwecks Anrechnung auf die jeweilige individuelle Einkommensteuer teilen. An der Aufteilung nehmen auch Kapitalgesellschaften teil, wenn sie Gesellschafter von ...mehr

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Gewerbesteueranrechnung: St... / 4.2 Aufteilung des Gewerbesteuer-Messbetrags bei Gesellschafterwechsel

Bei der Aufnahme oder dem Ausscheiden eines Gesellschafters in bzw. aus einer Personengesellschaft während des Wirtschaftsjahrs ist der für den Erhebungszeitraum festgestellte Gewerbesteuer-Messbetrag auf die am Ende des Erhebungszeitraums beteiligten Gesellschafter nach dem allgemeinen Gewinnverteilungsschlüssel aufzuteilen. Ein unterjährig ausgeschiedener Gesellschafter[1]...mehr

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Gewerbesteueranrechnung: St... / 3.1 Grundfall

Der Gewerbesteuer-Messbetrag ist für jeden Gewerbebetrieb gesondert zu bestimmen. Hat ein Steuerpflichtiger mehrere Gewerbebetriebe bzw. hält neben einem Einzelunternehmen eine Beteiligung an einer Personengesellschaft, sind die einzelnen Gewerbesteuer-Messbeträge getrennt zu ermitteln, mit dem Faktor 4 zu vervielfältigen und auf die zu zahlende Gewerbesteuer zu begrenzen. We...mehr

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Gewerbesteueranrechnung: St... / 5 Verfahrensrechtliche Besonderheiten

Der Gewerbesteuer-Messbescheid hat Bindungswirkung für die Steuerermäßigung nach § 35 EStG; werden Messbescheide, z. B. wegen Umqualifizierung der bislang als gewerblich angesehenen Einkünfte in solche aus selbstständiger Arbeit, aufgehoben, sind in den Einkommensteuer-Bescheiden für die betroffenen Veranlagungszeiträume die entsprechenden Konsequenzen zu ziehen.[1] Das bede...mehr

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Gewerbesteueranrechnung: St... / 2 Charakteristik der Steuerermäßigung

Die Regelung lässt sich wie folgt charakterisieren: Es handelt sich um eine Steuerermäßigung, die in 3-facher Hinsicht begrenzt ist: auf den 4-fachen Gewerbesteuer-Messbetrag, auf die auf die gewerblichen Einkünfte entfallende Einkommensteuer und auf die tatsächlich gezahlte Gewerbesteuer. Gemindert wird unmittelbar die Einkommensteuer, es wird kein Abzug von der Bemessungsgr...mehr

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Gewerbesteueranrechnung: St... / 4.3 Mehrstöckige Personengesellschaften

Von einer mehrstöckigen Personengesellschaft spricht man, wenn eine Personengesellschaft (Obergesellschaft) selbst an einer anderen Personengesellschaft (Untergesellschaft) beteiligt ist. Für solche Fälle sieht § 35 Abs. 2 Satz 5 EStG eine Sonderregelung vor, die sicherstellt, dass die Steuerermäßigung aufgrund des Gewerbesteuer-Messbetrags der Untergesellschaft bis zur natü...mehr

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Gewerbesteueranrechnung: St... / 3.2.2 Abgrenzung der Einkünfte aus Gewerbebetrieb

Gewerbliche Einkünfte im Sinne der Berechnung des Ermäßigungshöchstbetrags sind nach § 35 Abs. 1 Satz 3 EStG die der Gewerbesteuer unterliegenden Gewinne und Gewinnanteile, soweit sie nicht nach anderen Vorschriften von der Steuerermäßigung nach § 35 EStG ausgenommen sind. Mit dieser Regelung wollte der Gesetzgeber die Diskussion über den sachlichen Umfang der gewerblichen E...mehr

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Gewerbesteueranrechnung: St... / 3.2.5 Anrechnungsüberhänge

Anrechnungsüberhänge können z. B. daraus resultieren, dass einkommensteuerlich negative Einkünfte aus Gewerbebetrieb vorliegen, eine Gewerbesteuer-Belastung jedoch aus Hinzurechnungen nach § 9 GewStG entsteht, einkommensteuerlich zwar positive Einkünfte aus Gewerbebetrieb vorliegen, die Höhe der Einkommensteuer wegen anderer negativer Einkünfte die Gewerbesteuer-Anrechnung beg...mehr

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Gewerbesteueranrechnung: St... / Zusammenfassung

Überblick Die Steuerermäßigung bei Einkünften aus Gewerbebetrieb durch Anrechnung der Gewerbe- auf die Einkommensteuer dient der rechtsformneutralen Besteuerung und begünstigt Einzelunternehmer sowie Gesellschafter von Personengesellschaften. Ermäßigt wird die tarifliche Einkommensteuer, indem sie bis zum Veranlagungszeitraum 2019 um das 3,8-Fache, ab dem Veranlagungszeitrau...mehr

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Betriebsvorrichtung / 1.5 Gewerbesteuer

Die Frage, ob es sich bei dem Bauwerk um ein Gebäude oder eine Betriebsvorrichtung handelt, ist im Rahmen der Hinzurechnungsregelungen nach § 9 Nr. 1 Satz 1 GewStG von Bedeutung. Danach ist die Summe des für die Bemessung der Gewerbesteuer maßgeblichen Gewinns und der Hinzurechnungen um 1,2 v. H. des Einheitswerts des nicht von der Grundsteuer befreiten Grundbesitzes zu kürz...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 2 AS... / 2.1.3.1 Hintergrund und Reichweite

Rz. 175 Nach der Rechtsprechung des BFH gibt es keine betriebsstättenlosen gewerblichen Einkünfte, weshalb jeder Gewerbebetrieb zumindest eine – im Zweifel am Wohnsitz des Geschäftsleiters zu verortende – Betriebsstätte unterhält, der bei Fehlen weiterer Betriebsstätten der gesamte Gewinn zuzuordnen ist.[1] Bei Zugrundelegung dieser Rechtsauffassung entfaltet § 2 AStG für Ein...mehr

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Ferienhaus/Ferienwohnung / 1 Steuerrechtliche Grundsätze

Eine Vermietungstätigkeit ist nur dann der Einkunftsart Vermietung und Verpachtung zuzurechnen, wenn der Vermieter die Absicht hat, auf die Dauer der Vermögensnutzung einen Totalüberschuss der Einnahmen über die Werbungskosten zu erwirtschaften. Bei einer auf Dauer angelegten Vermietungstätigkeit ist grundsätzlich davon auszugehen, dass der Steuerpflichtige beabsichtigt, let...mehr

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GmbH 2 Go (Teil 22): Das kl... / [Ohne Titel]

Dr. Markus Wollweber, Dipl.-Finw. (FH), RA/FASt / Dr. Daniel Sommer, RA/StB[*] Die Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen die Ausschüttungen einer inländischen Kapitalgesellschaft an ihre inländische Muttergesellschaft der Körperschaftsteuer oder Gewerbesteuer unterliegen, sollte jeder steuerliche Berater eigentlich "aus dem FF" beantworten können. Tatsächlich sind die A...mehr

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GmbH 2 Go (Teil 22): Das kl... / I. Ermittlung der Beteiligungsquote nach § 8b KStG/§ 9 Abs. 2a GewStG

Die Besteuerung der Dividendeneinkünfte richtet sich sowohl für Zwecke der Körperschaftsteuer (KSt) als auch der Gewerbesteuer (GewSt) nach der Beteiligungsquote des Dividendenempfängers an der ausschüttenden Gesellschaft. Maßgeblich ist jeweils die Beteiligung am Grund- oder Stammkapital der Tochtergesellschaft. Sollte die Körperschaft über kein Grund- oder Stammkapital verfüge...mehr

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Verbindliche Auskunft: Funk... / 10 Gebühren für verbindliche Auskunft als steuerliche Nebenleistung

Die Auskunftsgebühr nach § 89 Abs. 3 AO ist ihrem materiellen Gehalt nach eine steuerliche Nebenleistung gem. § 3 Abs. 4 Nr. 7 AO und unterliegt dem Abzugsverbot des § 12 Nr. 3 letzter Halbs. EStG.[1] Hat eine Kapitalgesellschaft eine verbindliche Auskunft im Hinblick auf Körperschaft- und Gewerbesteuer beantragt, gehört die dafür zu zahlende Gebühr[2] gem. § 3 Abs. 4 Nr. 7 A...mehr

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Verbindliche Auskunft: Funk... / 9.3 Beraterkosten als abzugsfähige Betriebsausgaben/Werbungskosten

Steuerberatungs- bzw. Rechtsanwaltskosten sind als Betriebsausgaben oder Werbungskosten abziehbar wenn und soweit sie bei der Ermittlung der Einkünfte anfallen oder im Zusammenhang mit Betriebssteuern (z. B. Gewerbesteuer, Umsatzsteuer, Grundsteuer für Betriebsgrundstücke) stehen. Beraterkosten für verbindliche Auskünfte nach § 89 Abs. 3 ff. AO fallen i. d. R. für betrieblich...mehr

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Vorfälligkeitsentschädigung... / 2.1.1 Wie Unternehmer die Vorfälligkeitsentschädigung steuerlich berücksichtigen können

Was bei Betriebsaufgabe oder -veräußerung gilt Die Vorfälligkeitsentschädigung, die im Rahmen der vorzeitigen Kreditablösung bei der Betriebsveräußerung oder Betriebsaufgabe angefallen ist, gehört zu den Veräußerungskosten gem. § 16 Abs. 2 Satz 2 EStG.[1] [2] Folgen für das Disagio – bei Auflösung Betriebsausgabe Wird die Schuld vorzeitig getilgt, ist der noch nicht aufgelöste T...mehr

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Verbindliche Auskunft: Funk... / 3.2 Praktische Hinweise zum Antrag

Geht es bei Einzelfragen um eine vom Finanzamt benötigte Stellungnahme, sollte man vorher mit dem Sachbearbeiter klären, ob die Auskunft eine Gebühr auslöst und, falls ja, auch die Höhe der Gebühr. Auch bei detaillierten Auskünften sollte immer geklärt werden, ob die erbetene Auskunft überhaupt gebührenpflichtig ist. Denn es gilt seitens des Finanzamtes eine Mitwirkungspflich...mehr

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Einkünfte aus Kapitalvermögen / 9.1.2 Steuerpflicht von Investmentfonds

Bis 2017 waren inländische Investmentfonds von der Körperschaftsteuer und der Gewerbesteuer befreit.[1] Die Einkünfte wurden lediglich auf Ebene der Anleger versteuert. Aufgrund europarechtlicher Bedenken im Hinblick auf die frühere Fassung des InvStG [2] wurde ab 2018 eine generelle Steuerpflicht in- und ausländischer Investmentfonds eingeführt, soweit für diese Einkünfte nac...mehr

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Realteilung / 7.2 Spitzenausgleichsgewinn bei der Gewerbesteuer

Der Spitzenausgleichsgewinn unterliegt wie erwähnt prinzipiell nicht der Gewerbesteuer [1], weil die "echte" Realteilung auch nach Gewerbesteuerrecht ein betriebsbeendender Vorgang (eine Betriebsaufgabe) ist. Nach § 7 Satz 2 GewStG ist der Gewinn aus der Aufdeckung der stillen Reserven allerdings als Gewerbeertrag zu erfassen, soweit er nicht auf eine natürliche Person als unm...mehr

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Realteilung / 7.1 Spitzenausgleichsgewinn bei der Einkommensteuer

In zahlreichen Realteilungsfällen ist ein vollständiger Wertausgleich durch die Zuteilung von Wirtschaftsgütern des Gesellschaftsvermögens einschließlich der Geldkonten nicht möglich. Ein Gesellschafter enthält dann – bezogen auf seinen nach Verkehrswerten ermittelten Auseinandersetzungsanspruch – mehr Vermögen, der andere Gesellschafter weniger Vermögen als ihm zusteht. Des...mehr

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Realteilung / 4.8 Sicherstellung der stillen Reserven

Eine Übertragung des übernommenen Betriebsvermögens des Realteilers zu Buchwerten in ein anderes Betriebsvermögen ist nach § 16 Abs. 3 Satz 2 EStG nur dann möglich, wenn die Besteuerung der stillen Reserven weiterhin sichergestellt ist. Dementsprechend ist davon auszugehen, dass auch die Überführung von Wirtschaftsgütern in ein freiberufliches/nichtgewerbliches Betriebsvermö...mehr

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Kirchensteuer in der Arbeit... / 2 Bemessungsgrundlage

Die KiSt wird in Form eines festen Prozentsatzes der Einkommen- bzw. Lohnsteuer erhoben. Der Prozentsatz beträgt in Baden-Württemberg und Bayern 8 % und in allen übrigen Bundesländern 9 %. Bemessungsgrundlage ist die Einkommensteuer, die unter Berücksichtigung von Freibeträgen nach § 32 Abs. 6 EStG in allen Fällen des § 32 EStG festzusetzen wäre. Die Berücksichtigung der Kind...mehr

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Offene Handelsgesellschaft:... / 5 Gewerbesteuer

Die OHG erzielt als Handelsgesellschaft in aller Regel Einkünfte aus Gewerbebetrieb. Für diese Einkünfte fällt damit nicht nur auf Ebene der Gesellschafter Einkommensteuer an, sondern auf Ebene der OHG werden die Einkünfte auch mit Gewerbesteuer belastet. Basis für die Ermittlung des Gewerbeertrags ist der gesondert und einheitlich festgestellte Gewinn der OHG. Damit wird der...mehr

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Kommanditgesellschaft / 2.7 Gewerbesteuer

Keine Besonderheiten ergeben sich bei der Gewerbesteuer. Eine KG mit gewerblichen Einkünften ist grundsätzlich auch gewerbesteuerpflichtig. Die KG ist steuerlich teilrechtsfähig; sie ist Subjekt und ihr Betrieb Objekt der Gewerbesteuer. Ausgangspunkt bei der Ermittlung des Gewerbeertrags ist der gesondert und einheitlich festgestellte Gewinn der KG. Insbesondere an Gesellscha...mehr

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Zebragesellschaft / 6 Gewerbesteuer

6.1 Zebragesellschaft Eine Zebragesellschaft unterliegt als vermögensverwaltende Gesellschaft nicht der Gewerbesteuer; es mangelt ihr an einem Gewerbebetrieb. 6.2 Gesellschafter Die anteiligen Einkünfte des betrieblichen Gesellschafters aus der Zebragesellschaft sind somit nicht mit Gewerbesteuer belastet. Damit kommt bei ihm auch keine gewerbesteuerliche Kürzung nach § 9 Nr. 2...mehr

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Stille Gesellschaft / 3 Gewerbesteuer

3.1 Typisch Still Bei der typisch stillen Gesellschaft unterliegt nur der Inhaber des Handelsgeschäfts mit seinem Gewerbebetrieb der Gewerbesteuer. Das Entgelt an den typisch stillen Gesellschafter ist bei der Ermittlung des Gewerbeertrags nach § 8 Nr. 1c GewStG hinzuzurechnen; dies gilt unabhängig von der gewerbesteuerlichen Behandlung beim Empfänger. Praxis-Beispiel Hinzurec...mehr

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Zebragesellschaft / 6.2 Gesellschafter

Die anteiligen Einkünfte des betrieblichen Gesellschafters aus der Zebragesellschaft sind somit nicht mit Gewerbesteuer belastet. Damit kommt bei ihm auch keine gewerbesteuerliche Kürzung nach § 9 Nr. 2 GewStG bzw. bei einem Verlust keine Hinzurechnung nach § 8 Nr. 8 GewStG in Betracht. Der Gewinnanteil aus einer Zebragesellschaft ist kein Gewinn aus einer Mitunternehmerscha...mehr

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Stille Gesellschaft / 3.2 Atypisch Still

Liegt eine atypisch stille Gesellschaft vor, wird es etwas exotisch: Objekt der Gewerbesteuer und Träger der Gewerbesteuerpflicht ist die Mitunternehmerschaft, dagegen ist Subjekt der Gewerbesteuer der Inhaber des Handelsgeschäfts. Daraus folgt, dass der gesondert und einheitlich festgestellte Gewinn der Mitunternehmerschaft der Ermittlung des Gewerbeertrags zugrunde gelegt w...mehr

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Zebragesellschaft / 6.1 Zebragesellschaft

Eine Zebragesellschaft unterliegt als vermögensverwaltende Gesellschaft nicht der Gewerbesteuer; es mangelt ihr an einem Gewerbebetrieb.mehr

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Stille Gesellschaft / 3.1 Typisch Still

Bei der typisch stillen Gesellschaft unterliegt nur der Inhaber des Handelsgeschäfts mit seinem Gewerbebetrieb der Gewerbesteuer. Das Entgelt an den typisch stillen Gesellschafter ist bei der Ermittlung des Gewerbeertrags nach § 8 Nr. 1c GewStG hinzuzurechnen; dies gilt unabhängig von der gewerbesteuerlichen Behandlung beim Empfänger. Praxis-Beispiel Hinzurechnungen typisch S...mehr

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Stille Gesellschaft / 3.4 Formelles

Da es sich bei der atypisch stillen Gesellschaft um eine Innengesellschaft handelt, kann diese nicht Subjekt der Gewerbesteuer sein. Deshalb ist die Mitunternehmerschaft auch nicht Empfänger des Gewerbesteuerbescheids.[1] Dies gilt unabhängig davon, welche Rechtsform der Inhaber des Handelsgeschäfts hat. Die Bescheide werden dem Inhaber des Handelsgeschäfts bekannt gegeben,[2...mehr

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Offene Handelsgesellschaft:... / 1.2 Steuerlicher Status

Die OHG ist im Rechtsverkehr verselbstständigt.[1] Dies gilt aber im Steuerrecht nicht durchgängig. Die OHG gilt als rechtsfähige Personenvereinigung.[2] Gleichwohl ist die OHG selbst nicht einkommensteuerpflichtig. Vielmehr sind die Gesellschafter Träger des Gesellschaftsvermögens[3]; diese erzielen damit (anteilig) die Einkünfte aus dem Gewerbebetrieb. Daraus folgt, dass d...mehr

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Stille Gesellschaft / 2.6.1 Vorteile

Liegt eine Verlustsituation vor, gelingt es mittels der atypisch stillen Gesellschaft zumindest den Teil des Verlustes, der auf den Stillen entfällt, aus der Ebene der GmbH herauszulösen. Dort wäre der Verlust sonst gefangen und würde durch einen Verlustvortrag erst in späteren Jahren wieder erzielte Gewinne der GmbH mindern. So aber gelangt der Verlustanteil des Stillen bei...mehr

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Stille Gesellschaft / 2.3.1 Mitunternehmerschaft

Deshalb wird der atypisch stille Gesellschafter steuerlich auch als Mitunternehmer eingestuft. Der atypisch Stille kann eine dem Kommanditisten vergleichbare Mitunternehmerinitiative ausüben. Durch die schuldrechtliche Teilhabe an den stillen Reserven des Betriebs trägt er zudem auch ein Mitunternehmerrisiko.[1] Das Mitunternehmerrisiko fehlt i. d. R. jedoch, wenn der Stille...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Stille Gesellschaft / 3.3 Steuerersparnis für GmbH

Eine GmbH + atypisch Still als Personengesellschaft bzw. steuerliche Mitunternehmerschaft kann den Freibetrag nach § 11 Abs. 1 Nr. 1 GewStG nutzen. Der Gewerbeertrag mindert sich dadurch um 24.500 EUR. Dieser Freibetrag steht einer GmbH nicht zu, sodass sich allein aus der Kombination mit einer atypisch stillen Gesellschaft eine jährliche Gewerbesteuerersparnis zwischen 3.00...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Offene Handelsgesellschaft:... / 4 Auflösung und Liquidation

Mit der gesellschaftsrechtlichen Auflösung[1] der OHG beginnt deren Liquidation. Steuerrechtlich erfolgt eine Betriebsaufgabe, während deren Dauer die OHG weiter fortbesteht. Sie ist ggf. keine aktive, werbende Gesellschaft mehr, sondern nur noch eine Abwicklungsgesellschaft. Dennoch gelten die allgemeinen Regeln zu den Einkünften und deren Ermittlung weiter. Es kommt zur Ver...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 5.10 Laufende öffentliche Lasten des Grundstücks

Rz. 103 § 2 Nr. 1 BetrKV Die laufenden öffentlichen Lasten des Grundstücks, hierzu gehört namentlich die Grundsteuer. Maßgeblich ist, dass es sich um öffentliche Lasten handelt, die auf dem Grundstück selbst ruhen. Das sind einmal die Grundsteuern (OLG Hamm, Urteil v. 26.4.2005, 7 U 48/04, MietRB 2005, 229; Blank/Börstinghaus,§ 556 Rn. 9), die in voller Höhe an den Mieter der...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Cloer/Hagemann, AStG § 12 A... / 2.1.1.5.2 Keine Anrechnung auf die Gewerbesteuer

Rz. 188 Eine Anrechnung der von der ausländischen Gesellschaft gezahlten Steuern auf die Gewerbesteuer ist nach dem eindeutigen Wortlaut von § 12 Abs. 1 und 2 AStG auch nach neuem Recht nicht zulässig.[1] Folglich kann es auch in Zukunft weiterhin zu Anrechnungsüberhängen kommen, v.a. wenn die Steuerbelastung der passiven Einkünfte zwischen 15 % und 24,99 % beträgt.[2] Allerd...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Cloer/Hagemann, AStG § 12 A... / 1.5.2.2 Unionsrechtliches Erfordernis der Anrechnung auf die Gewerbesteuer

Rz. 100 Bedenken gegen die Unionsrechtsmäßigkeit des § 12 AStG bestehen wegen der fehlenden Anrechnungsmöglichkeit auf die Gewerbesteuer unter 2 Aspekten. Zum einen kann es bei einer teilweisen Doppelbesteuerung der Zwischeneinkünfte verbleiben, wenn die Steuer der Zwischengesellschaft nicht vollständig auf die Einkommen- oder Körperschaftsteuer des Stpfl. angerechnet werden...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Cloer/Hagemann, AStG § 11 A... / 2.5.3.1 Vorbelastung mit Gewerbesteuer

Rz. 512 § 11 Abs. 5 S. 1 AStG ordnet die Minderung des Gewerbeertrages durch den Ansatz des Kürzungsbetrages an. Rz. 513 Als Voraussetzung für die Anwendung des Kürzungsbetrages für Zwecke der Gewerbesteuer müssen die Hinzurechnungsbeträge beim Steuerpflichtigen der Gewerbesteuer unterlegen haben (§ 11 Abs. 5 S. 1 AStG). Hinzurechnungsbeträge können je nach Konstellation – ne...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Cloer/Hagemann, AStG § 20 A... / 3.4.3 Gewerbesteuer

Rz. 82 Der § 20 Abs. 2 S 1 Halbs. 1 führt zur Versagung der Freistellung der entsprechenden Betriebsstätteneinkünfte. Für Zwecke der Gewerbesteuer ist entscheidend, ob im Inland eine Betriebsstätte i. S. d. § 12 AO besteht. Auf das DBA-Recht kommt es insoweit nicht an. Ist dies der Fall, führt § 9 Nr. 3 S. 1 Halbs. 2 bzw. § 9 Nr. 2 S. 2 GewStG i. V. m. § 7 S. 8 GewStG zur Fi...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Cloer/Hagemann, AStG § 11 A... / 2.5 Kürzungsbetrag und Gewerbesteuer (Abs. 5)

2.5.1 Zielsetzung Rz. 504 Hinzurechnungsbeträge unterliegen auf Ebene des Steuerpflichtigen nicht nur der Einkommen- bzw. der Körperschaftsteuer, sondern auch der Gewerbesteuer, sofern auf Ebene des Steuerpflichtigen Gewerbesteuerpflicht besteht. Somit entsteht die Notwendigkeit, die Doppelbesteuerung für die Bezüge des § 11 Abs. 1 S. 1 und Gewinne i. S. d. § 11 Abs. 4 AStG a...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 16 Anrechnung der Gewerbesteuer auf die Einkommensteuer auf von der Organgesellschaft abgeführte Gewinne bei natürlichen Personen oder Personengesellschaften als Organträger; § 35 EStG

Ausgewählte Literaturhinweise: Ritzer/Stangl, Das Anwendungs-Schr zu § 35 EStG – Besonderheiten bei MU-Schaften und Organschaften, DStR 2002, 1785; Rödder, Pauschalierte GewSt-Anrechnung – eine komprimierte Bestandsaufnahme, DStR 2002, 939; Korezkij, Organschaft und die St-Ermäßigung nach § 35 EStG – Gegenwart und Zukunft, GmbHR 2003, 1178; Kollruss, Beim Schlussgesellschafter i...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.5.8.3 Die Gewerbesteuer der Kommanditaktionäre

Tz. 80 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Gehören die Kommanditaktien zu einem gew BV, so erfolgt die Hinzurechnung der Dividenden zum Gewinn aus Gew nach § 8 Nr 5 GewStG nach den in Tz 78 erläuterten Grundsätzen.mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.5.8.5 Gewerbesteuer bei der Veräußerung der Kommanditaktien

Tz. 80b Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Gehören die Kommanditaktien zum PV einer natürlichen Pers, so unterliegt der Gewinn aus deren Veräußerung nicht der GewSt. Gehören die Kommanditaktien zu einem gew BV einer natürlichen Pers oder einer Kap-Ges, wirkt sich der Gewinn aus der Veräußerung auch auf den Gewerbe-Ertrag aus. Die tw Befreiung des VG bei der ESt nach § 3 Nr 40 Buchst...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.3 Verhältnis zur Gewerbesteuer

Tz. 681 Stand: EL 115 – ET: 09/2024 Ungeklärt ist, ob die Regelung des § 14 Abs 1 S 1 Nr 5 KStG auf die GewSt durchschlägt (dazu s Benecke/Schnitger, IStR 2013, 143, 148; bejahend: Benecke, verneinend: uE zutr: Schnitger). Ablehnend auch s Kempf/Loose/Oskamp (DStR 2018, 2511), s Schneider/Schmitz (GmbHR 2013, 281, 284), s Löwenstein/Maier (IStR 2002, 185), s Orth (IStR, Beih ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.5.8.4 Gewerbesteuer bei der Veräußerung des Anteils des persönlich haftenden Gesellschafters

Tz. 80a Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Gewinne aus der Veräußerung des (ganzen) Anteils des phG gehören nach § 7 S 2 Nr 3 GewStG grds zum Gewerbe-Ertrag, soweit nicht eine natürliche Pers unmittelbar MU ist (s R 7.1 Abs 3 S 4 GewStR 2009). Wird lediglich ein Teil des Anteils des phG übertragen, führt dies zu einem lfd Gewinn (s Tz 63). Bei einer GmbH als phG gehört der Gewinn au...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.5 Zur Anwendung der Bruttomethode bei der Gewerbesteuer

Tz. 52 Stand: EL 115 – ET: 09/2024 Obwohl § 2 Abs 2 S 2 GewStG nur auf die §§ 14 und 17 KStG verweist und obwohl der Gewerbeertrag von OT und OG separat zu ermitteln ist, bejahen der BFH (s Urt des BFH v 17.12.2014, BStBl II 2015, 1052) und die Fin-Verw (s Schr des BMF v 26.08.2003, BStBl I 2003, 437 Rn 28) – uE zutr – die Anwendung des § 15 S 1 Nr 2 KStG auch auf die Gewerbe...mehr