Fachbeiträge & Kommentare zu Gewerkschaft

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Arbeitskampf / 2.12.4 Boykott

Im Fall von Boykottmaßnahmen rufen die Gewerkschaften dazu auf, mit einem oder mehreren Arbeitgebern keine Verträge abzuschließen. Dies kann sich zum einen darauf richten, keine Arbeitsverträge einzugehen, die der Arbeitgeber eventuell abschließen möchte, um Arbeitnehmer auf bestreikten Arbeitsplätzen einzusetzen, und zum anderen auf den Abschluss von Verträgen, mit denen Le...mehr

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Arbeitskampf / 2.12.1 Politischer Streik

Ein Streik darf nur zur Erreichung einer gesetzlich zulässigen Tarifregelung geführt werden, dabei wird Druck auf den oder die Arbeitgeber ausgeübt, die mit Gegenmaßnahmen oder Nachgeben auf Arbeitsniederlegungen reagieren können. Unzulässig sind in Deutschland daher sog. politische Streiks, z. B. Protestaktionen gegen die Änderung von Gesetzen, auch wenn von ihnen Arbeitneh...mehr

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Arbeitskampf / 2.14.1 Entgelt

Als Folge eines rechtmäßigen Streiks sind die Hauptleistungspflichten des Arbeitsvertrags, nämlich einerseits die Verpflichtung zur Arbeitsleistung und andererseits zur Zahlung des Entgelts, suspendiert. Ein Entgeltanspruch der Streikenden entfällt somit für diese Zeit.[1] Der Entgeltanspruch besteht so lange nicht, bis die Gewerkschaft dem Arbeitgeber oder dessen Arbeitgeber...mehr

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Arbeitskampf / 3.3 Suspendierende Stilllegung

Das BAG hat in seiner "Busfahrer-Entscheidung"[1] erstmals entschieden, dass sich ein Arbeitgeber gegen einen Streik auch mit einer suspendierenden Stilllegung seines Betriebs wehren kann. Mit einer solchen Entscheidung beugt sich der Arbeitgeber einem Streik und legt den Betrieb still. Als Folge dieser Betriebsstilllegung werden auch die Hauptleistungspflichten der nicht st...mehr

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Arbeitskampf / 3.2 Aufrechterhaltung des Betriebs

Der Arbeitgeber kann versuchen, den Betrieb auch ohne die streikenden Arbeitnehmer aufrechtzuerhalten (Strategie der offenen Tür). Arbeitswilligen hat er nach den Grundsätzen des Beschäftigungs- und Entgeltrisikos im Arbeitskampf die Vergütung zu zahlen, es sei denn, der Arbeitgeber kann nachweisen, dass die Beschäftigung ihm unmöglich wäre oder zwar möglich, aber wirtschaft...mehr

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Arbeitskampf / 2.12.2 Unterstützungsstreik

Mit einem Unterstützungsstreik (zum Teil gleichbedeutend mit Sympathiestreik oder Solidaritätsstreik[1], zum Teil wird hier unterschieden[2]) werden Aktionen in fremden Tarifgebieten gegen Arbeitgeber(verbände), von denen man selbst nichts fordert, unterstützt. Diese waren nach der älteren Rechtsprechung grundsätzlich unzulässig, da der bestreikte Arbeitgeber dem Arbeitskamp...mehr

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Arbeitskampf / 2.14.7 Gleitzeit

Eine Teilnahme am Streik wirkt sich nicht auf das Gleitzeitkonto eines Beschäftigten aus. Die Suspendierung der Hauptleistungspflichten führt zu einer entsprechenden Minderung des Arbeitszeitsolls. Gleiches gilt für Beschäftigte, die zwar nicht streiken, aufgrund von Streikfolgen jedoch nicht beschäftigt werden. Der Arbeitgeber ist zur Kürzung der Vergütung berechtigt.[1] Da...mehr

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Arbeitskampf / 2.13.9 Urabstimmung

Es besteht keine Verpflichtung des Arbeitgebers, eine Urabstimmung während der Arbeitszeit im Betrieb bzw. am Sitz der Verwaltung zu dulden. Ebenso liegt es in der Entscheidung des Arbeitgebers, wenn eine Urabstimmung während der Arbeitszeit durchgeführt wird, ob er den Arbeitnehmern Arbeitsbefreiung zur Stimmabgabe gewährt; grundsätzlich haben Arbeitnehmer für diese Zeit ke...mehr

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Arbeitskampf / 5 Schlichtungsvereinbarung

Das Schlichtungsverfahren des öffentlichen Dienstes richtet sich nach der Vereinbarung über ein Schlichtungsverfahren. Die Bundesrepublik Deutschland und die VKA einerseits haben mit ver.di und dbb tarifunion andererseits die gleichlautende Vereinbarung über ein Schlichtungsverfahren vom 25. Oktober 2011 abgeschlossen.[1] Sie findet für Tarifverhandlungen auf Landesebene etw...mehr

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Arbeitskampf / 2.12 Streikformen

Ein Streik kann in ganz unterschiedlichen Formen auftreten. Man unterscheidet den politischen Streik, den Unterstützungsstreik, den Boykott, die Blockade und die Betriebsbesetzung, den Teilstreik, den Warnstreik, den Erzwingungsstreik, den Bummelstreik, den Wellenstreik, die Arbeitsniederlegung als Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts und den Proteststreik. Eine neue Form de...mehr

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Arbeitskampf / 4 Verhältnismäßigkeit

Während eines rechtmäßigen Arbeitskampfs gilt der Grundsatz der Kampfparität und der Freiheit der Wahl der Kampfmittel.[1] Mit den Mitteln des Arbeitskampfrechts soll ein Gleichgewicht der Gewerkschaften einerseits und der Arbeitgeber andererseits erreicht werden. Für alle Arbeitskampfmittel gilt der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit. Beantwortet ein Arbeitgeberverband einen e...mehr

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Arbeitskampf / 2.13.1 Streikposten

Regelmäßig werden Streikposten vor dem Betrieb aufgestellt. Das Aufstellen dieser Streikposten ist rechtmäßig. Diese dürfen nicht streikenden Arbeitnehmern deutlich machen, dass ihr Verhalten von den Streikenden als unsolidarisch empfunden wird und ihr Verhalten die Arbeitgeberseite stärkt. Die Streikposten dürfen die nicht streikenden Arbeitnehmer jedoch nicht beschimpfen od...mehr

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Arbeitskampf / 3.1 Aussperrung

Aussperrung bezeichnet die von den Arbeitgebern planmäßig vorgenommene Arbeitsausschließung mehrerer Arbeitnehmer unter Verweigerung der Lohnfortzahlung zur Erreichung eines bestimmten Ziels, welches regelmäßig darin liegt, einen Streik durch Erhöhung des wirtschaftlichen Drucks auf die Gegenseite abzukürzen.[1] Durch eine Aussperrung werden ebenso wie im Fall eines Streiks d...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.3.5.2.22 Ausstellungs-, Messe- und Kongressgut (Art. 234 DelVO)

Rz. 175 Es handelt sich um Gegenstände, die auf einer Veranstaltung ausgestellt oder vorgeführt und auch unter bestimmten Voraussetzungen verwendet werden sollen, z. B. Waren, die zur Vorführung der eingeführten und ausgestellten Maschinen oder Apparaten benötigt werden, Konstruktions- und Ausstattungsmaterial einschließlich der elektrotechnischen Ausrüstung, Werbe- und Vera...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Jugend- und Auszubildendenv... / 4 Jugend- und Auszubildendenversammlung

Die zur Jugend- und Auszubildendenvertretung Wahlberechtigten des Betriebs sollen die Möglichkeit haben, die sie betreffenden Angelegenheiten unter sich zu erörtern. Daher kann die Jugend- und Auszubildendenvertretung vor oder nach jeder Betriebsversammlung im Einvernehmen mit dem Betriebsrat eine nichtöffentliche betriebliche Jugend- und Auszubildendenversammlung einberufen...mehr

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Jugend- und Auszubildendenv... / 3.4 Wahlverfahren

Die Wahl zur JAV erfolgt aufgrund von Wahlvorschlägen gemäß § 39 WO BetrVG. Vorschlagsberechtigt sind diejenigen, die im Betrieb zur JAV auch wahlberechtigt sind sowie die im Betrieb vertretenen Gewerkschaften. Die Einzelheiten sind in § 63 Abs. 2 i. V. m. § 14 BetrVG geregelt. Auch für das Wahlverfahren selbst gelten die Regelungen des § 14 BetrVG in Verbindung mit den entsp...mehr

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Jugend- und Auszubildendenv... / 3.4.4 Prüfung der Wahlvorschläge

Der Wahlvorstand hat die eingehenden Wahlvorschläge zu prüfen. Die Wahlvorschläge sind Grundlage der Wahl. Vorschlagsberechtigt sind nur die Jugendlichen und Auszubildenden des Betriebs sowie die im Betrieb vertretenen Gewerkschaften, nicht aber die sonstigen Arbeitnehmer. Nach den gesetzlichen Regelungen soll jede Vorschlagsliste mindestens doppelt so viele Bewerber aufweis...mehr

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Kommentierung zum Tarifvert... / 15.4.2 Arbeitsbefreiung zur Teilnahme an Tarifverhandlungen (Absatz 3 Satz 2)

Zur Teilnahme an Tarifverhandlungen mit der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) oder ihrer Mitgliedverbände (KAV) kann auf Anfordern einer der vertragsschließenden Gewerkschaften Arbeitsbefreiung unter Fortzahlung des Arbeitsentgelts ohne zeitliche Begrenzung erteilt werden (entspricht § 29 Abs. 4 Satz 2 TVöD). Mit Wirkung vom 1. März 2018 ist zu § 15 Abs. 3...mehr

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Kommentierung zum Tarifvert... / 15.4.1 Arbeitsbefreiung zur Teilnahme an Tagungen (Absatz 3 Satz 1)

Hier wird wie in § 29 Abs. 4 Satz 1 TVöD die bezahlte Freistellung von der Arbeit für gewerkschaftliche Zwecke geregelt. Die Fortzahlung des Entgelts während der Arbeitsbefreiung richtet sich nach § 6 Abs. 3. Anspruchsberechtigte sind hierbei nur gewählte Funktionsträger – nicht einfache Mitglieder – (Änderungen der Bezeichnungen erfolgten im 1. Änderungstarifvertrag vom 30....mehr

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Kommentierung zum Tarifvert... / Sonderregelung für das Personalvertretungsrecht (Absatz 9)

Die Regelungen in Absatz 4 (Abweichungen vom Arbeitszeitgesetz), Absatz 6 (wöchentlicher Arbeitszeitkorridor) und Absatz 7 (tägliche Rahmenzeit) setzen in Betrieben, die nicht dem Geltungsbereich des BetrVG unterliegen, den Abschluss einer einvernehmlichen Dienstvereinbarung voraus. Darunter verstehen die Tarifvertragsparteien eine Dienstvereinbarung, die ohne Entscheidung der E...mehr

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Kommentierung zum Tarifvert... / 21.2.6 Weitere Tarifverträge

Über die in § 21 Abs. 1 TV-V genannten Tarifverträge hinaus sind gemäß § 18 der Tarifvertrag über die zusätzliche Altersvorsorge der Beschäftigten des öffentlichen Dienstes – Altersvorsorge-TV-Kommunal – (ATV-K) bzw. der Tarifvertrag über die betriebliche Altersversorgung der Beschäftigten des öffentlichen Dienstes (Tarifvertrag Altersversorgung – ATV) anzuwenden. Für Auszubi...mehr

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Kommentierung zum Tarifvert... / 1.3 Freiwillige Geltung des TV-V (Absatz 2)

Absatz 2 regelt im Gegensatz zu Absatz 1 die freiwillige Geltung des TV-V. Diese besteht darin, dass Betriebe, die nicht unter den unmittelbaren Geltungsbereich nach Absatz 1 fallen, gleichwohl den TV-V anwenden können, wenn sie dies wollen (Einbeziehung in den Geltungsbereich – erster Fall), und umgekehrt Betriebe, die unter den unmittelbaren Geltungsbereich nach Absatz 1 f...mehr

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Kommentierung zum Tarifvert... / 21.2.2 Soziale Absicherung (Absatz 1 Buchst. b)

Der seit dem 1. Januar 2010 in Absatz 1 Buchst. b aufgeführte Tarifvertrag zur sozialen Absicherung (TVsA) vom 13. September 2005 hat den Tarifvertrag zur sozialen Absicherung vom 6. Juli 1992 ersetzt. Dieser Tarifvertrag entspricht nach seiner Zielsetzung den für das Tarifgebiet West vereinbarten Rationalisierungsschutztarifverträgen. Der Tarifvertrag vom 13. September 2005...mehr

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Kommentierung zum Tarifvert... / 24.5.2 Entgelttabelle (Absatz 3 Satz 1 Buchst. b)

Das Entgelt für die Arbeitnehmer im Tarifgebiet West (einschl. Ostberlin) sowie die entsprechenden Entgelttabellen (Anlage 2a) waren frühestens zum 31. Dezember 2007 kündbar (Abs. 3 Satz 1 Buchst. b). Dies entsprach der Mindestlaufzeit der Entgelttabelle des TVöD für den allgemeinen öffentlichen Dienst. In der Protokollerklärung zu § 24 Abs. 3 haben die Tarifvertragsparteien ...mehr

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Kommentierung zum Tarifvert... / 1.3.2 Herausnahme aus dem Geltungsbereich

Die Herausnahme aus dem Geltungsbereich kommt vor allem für solche Betriebe in Betracht, die unmittelbar unter den Geltungsbereich des TV-V fallen, also Versorgungsbetriebe im Sinne von Absatz 1 Satz 2 sind. Der Beweggrund für diese Regelung liegt darin, dass kein Betrieb gegen seinen erklärten Willen zur Anwendung dieses Tarifrechts verpflichtet werden soll. Wenn ein Betrie...mehr

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Kommentierung zum Tarifvert... / 21.2.4 Altersteilzeit und FALTER (Absatz 1 Buchst. d)

Der Tarifvertrag zu flexiblen Arbeitszeitregelungen für ältere Beschäftigte – TV FlexAZ – vom 27. Februar 2010 ist am 1. Januar 2010 in Kraft getreten. Dem war im Rahmen der Tarifrunde 2010 die Forderung der Gewerkschaften ver.di und dbb tarifunion vorausgegangen, die Geltungsdauer des unter Absatz 1 Buchst. c aufgeführten TV ATZ zu verlängern. Dies haben Bund und VKA abgele...mehr

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Kommentierung zum Tarifvert... / 22.8 Übergangsregelung zur Unkündbarkeit (Absatz 7)

Da – im Gegensatz zu § 53 Abs. 3 BAT und § 52 BMT-G II – im TV-V keine besondere tarifliche Kündigungsschutzregelung enthalten ist, die unter bestimmten Voraussetzungen die Zulässigkeit der ordentlichen Kündigung ausschließt, war es erforderlich, eine Übergangsregelung für die Arbeitnehmer zu treffen, die am Stichtag (Absatz 1 Satz 1) bereits den Schutz der sog. Unkündbarkei...mehr

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Kommentierung zum Tarifvert... / 10.1 Vorbemerkungen

Der Ausgleich für Sonderformen der Arbeit weicht zum Teil erheblich von den vergleichbaren Regelungen des BAT/BAT-O bzw. BMT-G/BMT-G-O ab. Dies ist zum Teil einer anderen Definition des Zustandekommens von Zeitzuschlagsansprüchen in § 9 geschuldet, aber auch dem Umstand, dass der TV-V den Ausgleich über das Arbeitszeitkonto ermöglicht (Zeitausgleich). Die Absätze 5 und 6 sind...mehr

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Kommentierung zum Tarifvert... / 1.2.2 Rechtlich selbstständige Versorgungsbetriebe

Die Tarifvertragsparteien haben den Begriff "rechtlich selbständiger Versorgungsbetrieb" definiert. Anhaltspunkt hierfür war bei den Tarifverhandlungen die Begriffsbestimmung der SR 2t BAT. Dort sind Versorgungsbetriebe als "Gas-, Wasser-, Elektrizitäts- und Fernheizwerke" definiert. Da diese Begriffe zumindest teilweise den heutigen Verhältnissen nicht mehr gerecht werden, ...mehr

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Kommentierung zum Tarifvert... / 3.6 Abweichung vom AÜG (Absatz 5)

Ergänzend zu Absatz 4 erlaubt der mit Wirkung vom 1.4.2017 in Kraft getretene Absatz 5 den Tarifvertragsparteien auf Landesebene, eine über § 1 Abs. 1b Satz 1 AÜG hinausgehende Überlassungshöchstdauer zu vereinbaren. Eine entsprechende Regelung unmittelbar im TV-V, was nach § 1 Abs. 1b Satz 3 AÜG zulässig wäre, haben die Gewerkschaften ebenso abgelehnt wie eine betriebliche ...mehr

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Kommentierung zum Tarifvert... / 10.9 Versorgungs- und entsorgungstypische Wechselschicht- und Schichtarbeit (Absätze 7 bis 9)

Aufgrund des 4. Änderungstarifvertrages vom 31. März 2008 zum TV-V sind die Absätze 7 bis 9 in den TV-V eingefügt worden, und zwar mit Wirkung vom 1. April 2008. Die von den Gewerkschaften im Rahmen der Tarifrunde 2008 geforderte deutliche Anhebung der Zulagenbeträge für Wechselschicht- und Schichtarbeit hat zu langwierigen Auseinandersetzungen geführt, weil die VKA es nicht...mehr

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Kommentierung zum Tarifvert... / 10.8 Wechselschicht- und Schichtarbeit (Absätze 5 und 6)

Die Zulage für Wechselschicht- und Schichtarbeit unterscheidet sich von den vorstehenden Zuschlägen dadurch, dass er nicht als Prozentsatz des Entgelts, sondern als absoluter Euro-Betrag pro Monat bzw. pro Stunde gezahlt wird. Dies bedeutet auch, dass die Zulagen für Wechselschicht-/Schichtarbeit nicht in entsprechender Anwendung des Abs. 1 Satz 4 in Freizeit umgewandelt (fa...mehr

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Kommentierung zum Tarifvert... / 22.2.8 Regelung der Zuordnung in eine individuelle Zwischenstufe und der weiteren Entwicklung (Absatz 1 Satz 8)

Das erhöhte Entgelt nach Satz 7 entspricht der individuellen Zwischenstufe, in die der Arbeitnehmer am Stichtag übergeleitet wird, also einer Stufe, die in der Entgelttabelle betragsmäßig nicht vorgesehen ist, sondern zwischen 2 Stufen der dem Arbeitnehmer zugeordneten Entgeltgruppe liegt (deshalb Zwischenstufe). Auf eine direkte Einreihung in die Entgelttabelle haben sich d...mehr

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Kommentierung zum Tarifvert... / 3.5 Personalgestellung (Absatz 4)

Obwohl die sog. Personalgestellung – anders als im TVöD (dort § 4 Abs. 3) – im TV-V bis zum 31.3.2017 nicht ausdrücklich geregelt war, war sie auch bisher im Geltungsbereich dieses Tarifvertrages grundsätzlich zulässig. Dies hat das LAG Hamm mit Urteil v. 18.10.2010, 8 Sa 483/10 – zutreffend entschieden. Allerdings war folgender Unterschied zu beachten: Nach § 4 Abs. 3 TVöD ...mehr

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Kommentierung zum Tarifvert... / 19.8 Auszubildende

Für die Beendigung von Ausbildungsverhältnissen bestehen besondere gesetzliche Regelungen in den §§ 21 bis 23 BBiG sowie spezielle tarifrechtliche Regelungen in § 16 TVAöD – Allgemeiner Teil – und § 3 Abs. 2 TVAöD. Danach kann das Ausbildungsverhältnis während der Probezeit von beiden Seiten jederzeit ohne Einhalten einer Kündigungsfrist gekündigt werden (§ 3 Abs. 2 TVAöD). N...mehr

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Kommentierung zum Tarifvert... / 6.4.1 Bemessungsgrundlage für die Entgeltfortzahlung (Absatz 3 Satz 1)

Für folgende Tatbestände enthält § 6 Abs. 3 eine Entgeltfortzahlungsregelung: § 8 Abs. 3 Satz 2 (Freistellung an Heiligabend und Silvester), § 13 Abs. 1 (Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit), § 14 Abs. 1 und 4 (Erholungsurlaub und Zusatzurlaub), § 15 Abs. 2 bis 4 (Arbeitsbefreiung aus verschiedenen Gründen). In Absatz 3 Satz 1 wurde hinsichtlich des Urlaubs bis zum 31. Dezember ...mehr

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Kommentierung zum Tarifvert... / 10.2 Höhe und Berechnung der Zeitzuschläge (Absatz 1 Sätze 1 und 2)

Für die tatsächliche Arbeitsleistung erhält der Arbeitnehmer zunächst ein Entgelt von 100 v. H. pro Stunde, zu dem "neben dem Entgelt" bei Vorliegen der jeweiligen Voraussetzungen Zeitzuschläge hinzukommen ( Absatz 1 Satz 1 ). Das Entgelt für die tatsächliche Arbeitsleistung richtet sich auch bei Überstunden abweichend von der Bemessungsgrundlage für die Zeitzuschläge nach der ...mehr

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Kommentierung zum Tarifvert... / 17.2 Vermögenswirksame Leistungen (Absatz 2)

Die bisherige Entwicklung von § 17 Abs. 2 TV-V lässt sich der nachfolgenden Übersicht entnehmen:mehr

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Kommentierung zum Tarifvert... / 10.7 Bereitschaftsdienst (Absatz 4)

Das für Bereitschaftsdienst zu zahlende Entgelt ist im TV-V selbst nicht festgelegt, sondern ohne weitere Vorgaben landesbezirklicher Tarifregelung überlassen. Mit dem 1. Änderungstarifvertrag zum TV-V vom 4. Oktober 2001 wurde die Übergangsregelung in § 22 Abs. 10 dahingehend ergänzt, dass bis zum Inkrafttreten einer landesbezirklichen Regelung nach § 10 Abs. 4 die in dem je...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.3 Einberufung der Versammlung

Rz. 7 Die Einberufung der Versammlung setzt einen entsprechenden Beschluss der JAV voraus, der mit einfacher Mehrheit in einer beschlussfähigen Sitzung der JAV zu fassen ist. Die Entscheidung darüber, ob eine Versammlung durchgeführt werden soll oder nicht, liegt grundsätzlich im Ermessen der JAV. Ein Antragsrecht des Betriebsrats oder der Gewerkschaften auf Durchführung ein...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.3 Teilnahmeberechtigung

Rz. 10 Die Sitzungen der KJAV sind nicht öffentlich. Neben den Mitgliedern der KJAV sind teilnahmeberechtigt der Vorsitzende des KBR oder ein vom KBR beauftragtes Mitglied, der Konzernarbeitgeber, wenn die Sitzung auf seinen Antrag hin stattfindet oder er eingeladen wird, sowie Gewerkschaften, die in der KJAV vertreten sind.mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.3 Teilnahmeberechtigung

Rz. 9 Die Sitzungen der GesJAV sind nicht öffentlich. Neben den Mitgliedern der GesJAV sind teilnahmeberechtigt der Vorsitzende des GesBR oder ein vom GesBR beauftragtes Mitglied, der Arbeitgeber und Gewerkschaften, die in der GesJAV vertreten sind.mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.4.5 Teilnahmerecht

Rz. 17 Gem. §§ 71 i. V. m. 46, 65 Abs. 2 Satz 2 BetrVG sind sowohl der Arbeitgeber als auch der Vorsitzende des BR bzw. ein vom BR hiermit beauftragtes Mitglied, die Beauftragten der im Betrieb vertretenen Gewerkschaften und der Arbeitgebervereinigung, der der Arbeitgeber angehört, berechtigt, an der JA-Versammlung teilzunehmen und dort das Wort zu ergreifen. Sie sind vom Vo...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.1 Anwendbare Vorschriften im Einzelnen

Rz. 11 Folgende Vorschriften betreffend den BR sind auf die GesJAV nach dem Katalog des § 73 Abs. 2 entsprechend anzuwenden: § 25 Abs. 1 BetrVG: Nachrücken von Ersatzmitgliedern § 26 BetrVG: Wahl des Vorsitzenden u. seiner Stellvertreter, Vertretungsbefugnis § 28 Abs. 1 Satz 1 BetrVG: Bildung von Ausschüssen § 30 BetrVG: Sitzungen der GesJAV § 31 BetrVG: Teilnahmerecht der Gewerk...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.1 Anwendbare Vorschriften im Einzelnen

Rz. 12 Folgende Vorschriften betreffend den BR sind auf die KJAV nach dem Katalog des § 73 b Abs. 2 entsprechend anzuwenden: § 25 Abs. 1 BetrVG: Nachrücken von Ersatzmitgliedern § 26 BetrVG: Wahl des Vorsitzenden und seiner Stellvertreter, Vertretungsbefugnis § 28 Abs. 1 Satz 1 BetrVG: Bildung von Ausschüssen § 30 BetrVG: Sitzungen der GesJAV § 31 BetrVG: Teilnahmerecht der Gewer...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.4 Teilnahmerecht eines Beauftragten einer Gewerkschaft

3.4.1 Allgemeines Rz. 59 Aufgrund der Verweisung in § 65 Abs. 1 BetrVG auf die Regelung des § 31 BetrVG kann ein Beauftragter einer Gewerkschaft an den Sitzungen der JAV einschließlich solcher, die als Video- oder Telefonkonferenz stattfinden, teilnehmen. Rz. 60 Umstritten ist, ob die Gewerkschaft in der JAV vertreten sein muss oder ob es ausreicht, wenn sie im BR vertreten is...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.4.1 Allgemeines

Rz. 59 Aufgrund der Verweisung in § 65 Abs. 1 BetrVG auf die Regelung des § 31 BetrVG kann ein Beauftragter einer Gewerkschaft an den Sitzungen der JAV einschließlich solcher, die als Video- oder Telefonkonferenz stattfinden, teilnehmen. Rz. 60 Umstritten ist, ob die Gewerkschaft in der JAV vertreten sein muss oder ob es ausreicht, wenn sie im BR vertreten ist.[1] Nach h. M. ...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.4.2 Ladung

Rz. 61 Nimmt ein Gewerkschaftsvertreter an den Sitzungen teil, hat der Vorsitzende der JAV der betreffenden Gewerkschaft Zeitpunkt, Ort und Tagesordnung der jeweiligen Sitzung rechtzeitig mitzuteilen. Die Teilnahmerechte des Beauftragten einer Gewerkschaft bleiben von § 129 BetrVG grundsätzlich unberührt, allerdings muss sichergestellt sein, dass Dritte vom Inhalt der Sitzung...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.2 Vorschlagsberechtigung

Rz. 12 Vorschlagsberechtigt sind nur die jugendlichen und die zu ihrer Berufsausbildung im Betrieb beschäftigten Arbeitnehmer, mithin diejenigen, die gem. § 61 BetrVG wahlberechtigt zur JAV sind.[1] Rz. 13 Darüber hinaus sind auch die im Betrieb vertretenen Gewerkschaften gem. § 63 Abs. 2 i. V. m. § 14 Abs. 3 und 5 BetrVG berechtigt, einen Wahlvorschlag einzureichen. Dieser m...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 4.2.4.2 Zusammensetzung

Rz. 29 Zum Mitglied des Wahlvorstands können sowohl jugendliche und auszubildende Arbeitnehmer als auch sonstige Arbeitnehmer des Betriebes bestellt werden.[1] Allerdings muss mindestens ein Mitglied des Wahlvorstands das passive Wahlrecht zum Betriebsrat besitzen (vgl. § 38 Satz 2 WO). Auch potenzielle Wahlbewerber und Unterzeichner von Wahlvorschlägen können Mitglied des W...mehr