Fachbeiträge & Kommentare zu GKV-Spitzenverband

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Zusatzbeitragssatz in der K... / 3 Übersicht der Zusatzbeitragssätze

Der GKV-Spitzenverband ist verpflichtet, eine laufend aktualisierte Übersicht der Zusatzbeitragssätze der Krankenkassen zu führen und allgemein zugänglich im Internet zu veröffentlichen. Arbeitgeber und Versicherte können sich unter www.gkv-spitzenverband.de über die Höhe der kassenindividuellen Zusatzbeiträge informieren.[1]mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Zusatzbeitragssatz in der K... / Zusammenfassung

Begriff Kann die einzelne Krankenkasse mit den ihr vom Gesundheitsfonds zur Verfügung gestellten Zuweisungen ihren Finanzbedarf nicht decken, ist sie gezwungen, von ihren Mitgliedern einen einkommensabhängigen Zusatzbeitrag zu erheben. Dieser wird als Prozentsatz der beitragspflichtigen Einnahmen (kassenindividueller Zusatzbeitragssatz) angesetzt. Sofern eine Krankenkasse ei...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Krankengeld / Zusammenfassung

Begriff Das Krankengeld ist eine Entgeltersatzleistung. Hauptsächlich wird entfallenes Arbeitsentgelt während einer Arbeitsunfähigkeit oder einer stationären Behandlung nach Ablauf der Entgeltfortzahlung ersetzt. Die Leistung wird von der Krankenkasse gezahlt. Zuschüsse des Arbeitgebers während des Leistungsbezugs oder früher gewährte Einmalzahlungen können beitragspflichtig...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Kinderpflegekrankengeld / 3 Schwerstkranke Kinder (§ 45 Abs. 4 SGB V)

Versicherte haben Anspruch auf Krankengeld, sofern das Kind das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder eine Behinderung hat und nach ärztlichem Zeugnis an einer Erkrankung leidet, die fortschreitend progredient verläuft und bereits ein weit fortgeschrittenes Stadium erreicht hat, bei der eine Heilung ausgeschlossen und eine palliativ-medizinische Behandlung notwendig ode...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Meldungen / 1 Grundzüge des Meldeverfahrens

Der Arbeitgeber ist verpflichtet, der zuständigen Annahmestelle der Krankenkasse[1] bestimmte Informationen über die bei ihm beschäftigten Arbeitnehmer zu melden.[2] Diese Meldepflicht und die im Verlauf einer Beschäftigung meldepflichtigen Tatbestände ergeben sich aus § 28a SGB IV sowie den Bestimmungen der Datenerfassungs- und -übermittlungsverordnung.[3] Abfrage der zustän...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Versorgungsbezüge / Zusammenfassung

Begriff Versorgungsbezüge sind der Rente vergleichbare Einnahmen, die vom Arbeitgeber bzw. einer betrieblichen Pensions- oder Versorgungseinrichtung gezahlt werden. Betriebs- oder Werksrenten werden zur Alters- oder Hinterbliebenenversorgung bzw. wegen einer Einschränkung der Erwerbsfähigkeit gezahlt. Hierzu gehören auch alle Renten- bzw. Kapitalzahlungen im Rahmen der betri...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Gesamteinkommen / Zusammenfassung

Begriff Gesamteinkommen ist die Summe der Einkünfte im Sinne des Einkommensteuerrechts. Dazu gehören insbesondere das Arbeitsentgelt und das Arbeitseinkommen. Die Vorschrift erfasst neben den ausdrücklich genannten Einkunftsarten alle Einkünfte, die der Steuerpflicht unterliegen. Die Krankenkasse prüft das Gesamteinkommen u. a., wenn sie über eine Familienversicherung entsch...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Homeoffice / 3 Grenz-/rechtskreisüberschreitende Tätigkeit

Insbesondere bei grenzüberschreitenden Homeoffice- bzw. Telearbeitsplätzen vertreten die Spitzenorganisationen der Sozialversicherungsträger folgende Auffassung: Wenn ein Arbeitnehmer seinen Telearbeitsplatz im Ausland hat, das ihn beschäftigende Unternehmen aber im Inland ansässig ist, wird als Beschäftigungsort der Ort der ausländischen Arbeitsstätte (= Wohnort) angesehen....mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Bundesfreiwilligendienst / Zusammenfassung

Begriff Der Bundesfreiwilligendienst ist eine nach dem Aussetzen der Wehrpflicht (in Form des Wehr- oder des Zivildienstes) eingeführte neue Form des freiwilligen Dienstes. Er steht beiden Geschlechtern ohne Altersgrenze offen und dauert im Regelfall zwischen 6 und 18 Monate. In Ausnahmefällen kann er auf bis zu 24 Monate verlängert werden. Ziel ist es, sowohl Möglichkeiten ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Kinderpflegekrankengeld / Zusammenfassung

Begriff Versicherte einer gesetzlichen Krankenkasse haben Anspruch auf Kinderpflegekrankengeld, häufig auch als Kinderkrankengeld bezeichnet, wenn sie nach ärztlicher Feststellung zur Beaufsichtigung, Betreuung oder Pflege ihres erkrankten und versicherten Kindes der Arbeit fernbleiben oder bei einer stationären Behandlung des Kindes als Begleitperson mitaufgenommen werden. ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Zweiter Bildungsweg / 3.3 Meldeverfahren

Das Meldeverfahren für die Auszubildenden des Zweiten Bildungswegs ist in einem Rundschreiben des GKV-Spitzenverbands[1] geregelt. Der Auszubildende des Zweiten Bildungswegs muss der Ausbildungsstätte eine Bescheinigung der zuständigen Krankenkasse vorlegen. In dieser ist anzugeben, ob er als Auszubildender gesetzlich versichert oder versicherungsfrei, von der Versicherungspf...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Freiwillige Weiterversicherung / 1.5 Beiträge

Die Beiträge für freiwillig Versicherte richten sich grundsätzlich nach ihrer gesamten wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit[1] unter Berücksichtigung des maßgebenden Beitragssatzes sowie des Zusatzbeitragssatzes[2] der jeweiligen Krankenkasse. Einzelheiten regeln für alle Krankenkassen einheitlich die Beitragsverfahrensgrundsätze Selbstzahler des GKV-Spitzenverbands. Der Geset...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Freiwillige Weiterversicherung / Zusammenfassung

Begriff Die freiwillige Weiterversicherung bezeichnet die Möglichkeit, einen beendeten Versicherungsschutz auf freiwilliger Basis fortzusetzen. Im Regelfall sind dazu besondere Voraussetzungen zu erfüllen: Neben der Zugehörigkeit zu bestimmten Personenkreisen hängt das Zustandekommen einer freiwilligen Versicherung vom Willen des Berechtigten ab. Dies stellt einen wesentlich...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Zahlstellenverfahren (Verso... / 4 Meldungen des Versorgungsempfängers

Empfänger von Versorgungsbezügen haben der Zahlstelle ihre Krankenkasse anzugeben, einen Krankenkassenwechsel mitzuteilen sowie die Aufnahme einer versicherungspflichtigen Beschäftigung anzuzeigen.[1] Dadurch wird die Zahlstelle in die Lage versetzt, ihre Meldepflicht gegenüber der zuständigen Krankenkasse zu erfüllen. Auch gegenüber der Krankenkasse haben Versorgungsempfänge...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Zusatzbeitragssatz in der K... / 6.2 Hinweispflicht der Krankenkasse

Die Krankenkasse hat spätestens einen Monat vor Ablauf des Monats, für den der Zusatzbeitrag erstmals erhoben oder für den der Zusatzbeitragssatz erhöht wird, ihre Mitglieder in einem gesonderten Schreiben auf das Sonderkündigungsrecht, auf die Höhe des durchschnittlichen Zusatzbeitragssatzes sowie auf die Übersicht des GKV-Spitzenverbandes zu den Zusatzbeitragssätzen hinzuw...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Pflegezeit / 2.1.4 Versicherungsfreie Arbeitnehmer

Für die Dauer der vollständigen Freistellung von der Arbeitsleistung sind die Voraussetzungen der Krankenversicherungsfreiheit nicht mehr gegeben. Ein nur vorübergehendes Unterschreiten der Jahresarbeitsentgeltgrenze, das die Versicherungsfreiheit unbeschadet lässt, kann in diesen Fällen nicht angenommen werden. Diese Regelung entspricht der für die Arbeitsunterbrechung wege...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Zahlstellenverfahren (Verso... / 7 Überwachung des Beitrags- und Meldeverfahrens

Die Entrichtung der Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung aus Versorgungsbezügen und das damit verbundene Zahlstellen-Meldeverfahren ist durch die zuständige Krankenkasse zu überwachen. Sind für eine Zahlstelle von Versorgungsbezügen (nachfolgend: Zahlstelle) mehrere Krankenkassen zuständig, so haben sie zu vereinbaren, dass eine dieser Krankenkassen die Überwachung fü...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Student / Zusammenfassung

Begriff Student ist, wer an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule (Universität, Fachhochschule) eingeschrieben (immatrikuliert) ist, um dort einem wissenschaftlichen Studium nachzugehen. Studenten stehen grundsätzlich unter dem Versicherungsschutz der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung. Zur Renten- und Arbeitslosenversicherung besteht keine Versic...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Neue, geänderte und neu gef... / 3.1 Bundesrecht

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Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebliche Gesundheitsför... / 1.1 Handlungsfelder/Präventionsprinzipien

Auch hier ist der Leitfaden Prävention des GKV-Spitzenverbandes zu beachten. Dort werden für die Unterstützung der betrieblichen Gesundheitsförderung durch die Krankenkassen folgende Handlungsfelder und Präventionsprinzipien beschrieben: Beratung zur gesundheitsförderlichen Arbeitsgestaltung Gesundheitsförderliche Gestaltung von Arbeitstätigkeit und -bedingungen Gesundheitsgere...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebliche Gesundheitsför... / 1 Steuerfreie Gesundheitsförderung

Betriebsinterne Maßnahmen, die der Arbeitgeber zum Zweck der Gesundheitsförderung und zur Erhaltung der Arbeitskraft seiner Mitarbeiter durchführt, gehören grundsätzlich zum Arbeitslohn. Leistungen des Arbeitgebers zur Verbesserung des allgemeinen Gesundheitszustands des Arbeitnehmers oder der betrieblichen Gesundheitsförderung bleiben jedoch bis zu 600 EUR im Kalenderjahr je...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Schweiz / 4.1 Ausnahmevereinbarungen, Antragsverfahren in Deutschland

Der Abschluss einer Ausnahmevereinbarung erfolgt über den GKV-Spitzenverband, DVKA, auf deutscher Seite und der entsprechenden Behörde in der Schweiz. Damit weiterhin die deutschen Rechtsvorschriften gelten, muss ein Antrag auf Abschluss einer Ausnahmevereinbarung schriftlich beim GKV-Spitzenverband, DVKA, gestellt werden.mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Versicherungsnummer / Zusammenfassung

Begriff Die Versicherungsnummer ist eine nach bestimmten Merkmalen zusammengesetzte alphanummerische Zahl zur Identifikation der Versicherten in der Rentenversicherung sowie im Verfahren über den Einzug des Gesamtsozialversicherungsbeitrags. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Sozialversicherung: Die Vergabe und Zusammensetzung einer Versicherungsnummer ist in § 147 SGB ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Sozialversicherungspflicht ... / 1 Einbeziehung von Gesellschafter-Geschäftsführern

In der Praxis gibt es häufig Gesellschafter-Geschäftsführer oder auch mitarbeitende Gesellschafter, die nicht gleichzeitig Geschäftsführer sind, die daran interessiert sind, nicht als sozialversicherungspflichtig eingestuft zu werden. Meist ist die Ersparnis der Sozialversicherungsbeiträge der zentrale Beweggrund. Aber auch der umgekehrte Fall ist in der Praxis anzutreffen. ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 21 Krankenversicherung / C. Beitragssätze

Rz. 21 In der gesetzlichen Krankenversicherung existieren unterschiedliche Beitragssätze, die im Wesentlichen abhängig davon sind, ob der Beschäftigte Anspruch auf Entgeltfortzahlung und ob er Anspruch auf Krankengeld hat. Zudem können die Krankenkassen kassenindividuelle Zusatzbeiträge erheben. Rz. 22 Für Arbeitnehmer kommt, da ein Anspruch auf Entgeltfortzahlung nach dem En...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 30 "Midi-Jobs" und Überga... / V. Anwendungsausschlüsse

Rz. 27 Wie schon zur Gleitzone sind auch die Regelungen zum sozialversicherungsrechtlichen Übergangsbereich auf Auszubildende nicht anwendbar. Das ergibt sich für Ausbildungsvergütungen bis 325 EUR im Monat aus § 20 Abs. 3 SGB IV, im Übrigen nunmehr aus § 20 Abs. 2a S. 9 SGB IV. Der früher zahlreichen Sonderregelungen in den einzelnen Sozialgesetzbüchern bedarf es nicht mehr...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 28 Geringfügige Beschäfti... / A. Allgemeines

Rz. 1 Die geringfügige Beschäftigung ist ein spätestens seit der Diskussion um die sog. Hartz-Gesetzgebung kurz nach der Jahrtausendwende beschäftigungs- und sozialpolitisch umstrittenes Thema, das eine erhebliche und politisch letztlich gewollte Bedeutung im allgemeinen deutschen Arbeitsmarkt hat. Der zeitweilig verbreiteten Praxis, Aushilfen mehr oder weniger unabhängig vo...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 28 Geringfügige Beschäfti... / 2. Zeitobergrenzen von drei Monaten oder 70 Arbeitstagen

Rz. 47 Die auf den ersten Blick nicht recht zueinander passenden, verschiedenen zeitlichen Obergrenzen von entweder drei Monaten oder siebzig Arbeitstagen sind tatsächlich zwei verschiedene Fallvarianten. Die zuständigen Spitzenverbände der Sozialversicherung haben mit Billigung der wohl überwiegenden Auffassung im Schrifttum lange Zeit die Drei-Monats-Grenze nur dann angewa...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 30 "Midi-Jobs" und Überga... / III. Beitragsbemessung

Rz. 14 Nach Wegfall des früheren Rentenversicherungsnachteils (dazu bereits oben Rdn 9 sowie unten Rdn 31) liegt die einzige Besonderheit der Beschäftigung im sozialversicherungsrechtlichen Übergangsbereich (Midi-Job) in der Höhe und der Verteilung der Sozialversicherungsbeiträge unter Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Wie bereits erwähnt bleibt der prozentuale Gesamtsozialversi...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Firmenfitness-Mitgliedschaft / 1 Lohnsteuerpflichtiger geldwerter Vorteil

Die Nutzung von Sportanlagen und Freizeiteinrichtungen aufgrund Firmenfitness-Mitgliedschaften, die der Arbeitgeber in Form von unentgeltlichen oder verbilligten Mitgliedsausweisen seinen Arbeitnehmern ermöglicht, begründet einen lohnsteuer-und beitragspflichtigen geldwerten Vorteil. Ist der Arbeitgeber Vertragspartner handelt es sich um Sachlohn. Dagegen sind zweckgebundene...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Altersteilzeit: Grundlagen,... / Zusammenfassung

Überblick Mit dem Gesetz zur Förderung eines gleitenden Übergangs in den Ruhestand (Altersteilzeitgesetz – AltTZG) wurde 1996 die bis dahin übliche Frühverrentungspraxis auf Kosten der Solidarkassen abgeschafft und finanzielle Anreize für die Neueinstellung eines versicherungspflichtigen Arbeitnehmers durch Übergang auf Teilzeit oder Mobilzeit (Vereinbarung von Arbeits- und ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Luxemburg / 4.1 Ausnahmevereinbarungen, Antragsverfahren in Deutschland

Der Abschluss einer Ausnahmevereinbarung erfolgt über den GKV-Spitzenverband, DVKA, auf deutscher Seite und der entsprechenden Behörde in Luxemburg. Damit weiterhin die deutschen Rechtsvorschriften gelten, muss ein Antrag auf Abschluss einer Ausnahmevereinbarung schriftlich beim GKV-Spitzenverband, DVKA, gestellt werden.mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Belgien / 4.1 Ausnahmevereinbarungen, Antragsverfahren in Deutschland

Der Abschluss einer Ausnahmevereinbarung erfolgt über den GKV-Spitzenverband, DVKA, auf deutscher Seite und der entsprechenden Behörde in Belgien. Damit weiterhin die deutschen Rechtsvorschriften gelten, muss ein Antrag auf Abschluss einer Ausnahmevereinbarung schriftlich beim GKV-Spitzenverband, DVKA, gestellt werden.mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Niederlande / 4.1 Ausnahmevereinbarungen, Antragsverfahren in Deutschland

Der Abschluss einer Ausnahmevereinbarung erfolgt über den GKV-Spitzenverband, DVKA, auf deutscher Seite und der entsprechenden Behörde in den Niederlanden. Damit weiterhin die deutschen Rechtsvorschriften gelten, muss ein Antrag auf Abschluss einer Ausnahmevereinbarung schriftlich beim GKV-Spitzenverband, DVKA, gestellt werden.mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Bulgarien / 4.1 Ausnahmevereinbarungen, Antragsverfahren in Deutschland

Der Abschluss einer Ausnahmevereinbarung erfolgt über den GKV-Spitzenverband, DVKA, auf deutscher Seite und der entsprechenden Behörde in Bulgarien. Damit weiterhin die deutschen Rechtsvorschriften gelten, muss ein Antrag auf Abschluss einer Ausnahmevereinbarung schriftlich beim GKV-Spitzenverband, DVKA, gestellt werden.mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Schweden / 4.1 Ausnahmevereinbarungen, Antragsverfahren in Deutschland

Der Abschluss einer Ausnahmevereinbarung erfolgt über den GKV-Spitzenverband, DVKA, auf deutscher Seite und der entsprechenden Behörde in Schweden. Damit weiterhin die deutschen Rechtsvorschriften gelten, muss ein Antrag auf Abschluss einer Ausnahmevereinbarung schriftlich beim GKV-Spitzenverband, DVKA, gestellt werden.mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Polen / 4.1 Ausnahmevereinbarungen, Antragsverfahren in Deutschland

Der Abschluss einer Ausnahmevereinbarung erfolgt über den GKV-Spitzenverband, DVKA, auf deutscher Seite und der entsprechenden Behörde in Polen. Damit weiterhin die deutschen Rechtsvorschriften gelten, muss ein Antrag auf Abschluss einer Ausnahmevereinbarung schriftlich beim GKV-Spitzenverband, DVKA, gestellt werden.mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Österreich / 4.1 Ausnahmevereinbarungen, Antragsverfahren in Deutschland

Der Abschluss einer Ausnahmevereinbarung erfolgt über den GKV-Spitzenverband, DVKA, auf deutscher Seite und der entsprechenden Behörde in Österreich. Damit weiterhin die deutschen Rechtsvorschriften gelten, muss ein Antrag auf Abschluss einer Ausnahmevereinbarung schriftlich beim GKV-Spitzenverband, DVKA, gestellt werden.mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Litauen / 4.1 Ausnahmevereinbarungen, Antragsverfahren in Deutschland

Der Abschluss einer Ausnahmevereinbarung erfolgt über den GKV-Spitzenverband, DVKA, auf deutscher Seite und der entsprechenden Behörde in Litauen. Damit weiterhin die deutschen Rechtsvorschriften gelten, muss ein Antrag auf Abschluss einer Ausnahmevereinbarung schriftlich beim GKV-Spitzenverband, DVKA, gestellt werden.mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Freiwillige Krankenversiche... / Zusammenfassung

Begriff Die Beitragsbemessung freiwillig krankenversicherter Selbstständiger orientiert sich an der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Selbstständigen. Allerdings sieht der Gesetzgeber eine Regeleinstufung vor, die sich an der Beitragsbemessungsgrenze orientiert. Sofern der selbstständig Tätige über geringere Einkünfte verfügt, kann auf Antrag eine einkommensbezogene Be...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Freiwillige Krankenversiche... / 4 Nachweis des Arbeitseinkommens und Verfahren bei der Beitragsfestsetzung

Beantragt der Selbstständige eine niedrigere Einstufung als die Regeleinstufung nach der Beitragsbemessungsgrenze der Krankenversicherung, muss er seine Einnahmen nachweisen. Dieser Nachweis ist über den Einkommensteuerbescheid zu führen. Dabei gelangt eine 2-stufige Beitragsfestsetzung zur Anwendung. Dieses Verfahren ist in § 6a Abs. 2 der Beitragsverfahrensgrundsätze Selbs...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Freiwillige Krankenversiche... / 1 Rahmenbedingungen für die Beitragsberechnung bei Selbstständigen

Die Beitragseinstufung der hauptberuflich selbstständig Tätigen erfordert eine sorgfältige Prüfung, da eine Mindestbeitragsbemessungsgrundlage zu beachten ist, die Beiträge nur nach dem Einkommensteuerbescheid festgesetzt werden dürfen, die nach letzten Einkommensteuerbescheid festgesetzten Beiträge die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit nur zeitversetzt widerspiegeln und bei "E...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Krankengeld (hauptberuflich... / Zusammenfassung

Begriff Der Anspruch auf Krankengeld für hauptberuflich selbstständig Erwerbstätige ist ausgeschlossen. Der Ausschluss kann durch eine Wahlerklärung des Versicherten aufgehoben werden (Optionskrankengeld). Alternativ oder ergänzend kann ein Wahltarif in Anspruch genommen werden, der durch die Satzung der Krankenkasse zu regeln ist. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Soz...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Grenzgänger / 4.2.4 Antragstellung

Der Antrag stellt eine Ausnahmevereinbarung da und ist in dem Staat zu stellen, deren Rechtsvorschriften angewandt werden sollen. Sollen die deutschen Rechtsvorschriften Anwendung finden, dann ist der Antrag beim GKV-Spitzenverband (DVKA) zu stellen. Nähere Hinweise zur Antragstellung können Sie der Homepage der DVKA entnehmen. Seit dem 1.1.2024 besteht die Möglichkeit im ele...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Krankengeld (Entstehen des ... / Zusammenfassung

Begriff Damit Krankengeld geleistet werden kann, ist neben den Voraussetzungen des Krankengeldanspruchs auch das Versicherungsverhältnis für das Entstehen des Krankengeldanspruchs entscheidend. Abgestellt wird dabei auf das – zeitgleich zum Entstehen des Krankengeldanspruchs oder in unmittelbarem Anschluss daran (Nahtlosigkeitsregelung) – bestehende Versicherungsverhältnis. ...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Krankengeld (Leistungsbezie... / Zusammenfassung

Begriff Bezieher von Arbeitslosengeld oder Kurzarbeitergeld nach dem SGB III haben bei Arbeitsunfähigkeit Anspruch auf Krankengeld. Bezieher von Bürgergeld nach § 19 Abs. 1 Satz 1 SGB II haben keinen Anspruch auf Krankengeld. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Sozialversicherung: Die Voraussetzungen des Anspruchs auf Krankengeld enthält § 44 Abs. 1 SGB V. Das Entstehen ...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Krankengeld (Zusammentreffe... / Zusammenfassung

Begriff Trifft der Anspruch auf Krankengeld mit dem Bezug einer Rente zusammen, ist der Anspruch auf Krankengeld entweder ausgeschlossen oder das Krankengeld zu kürzen. Die Krankenkasse erwirbt einen Erstattungsanspruch gegen den Rentenversicherungsträger und greift auf die Rentennachzahlung zu. Die Vorschrift verhindert, dass zweckidentische Sozialleistungen zeitgleich bezo...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Entgeltersatzleistung

Begriff Entgeltersatzleistungen gleichen den Einkommensverlust im Zusammenhang mit gesetzlich definierten Tatbeständen aus (z. B. Arbeitsunfähigkeit). Sie stellen einen "Ersatz" dar. In der Sozialversicherung dienen die Entgeltersatzleistungen der wirtschaftlichen Sicherung bei Arbeitsunfähigkeit, Schwangerschaft und Mutterschaft, Minderung der Erwerbsfähigkeit, Alter oder Tod de...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Untersuchungs-/Behandlungsm... / 2.3 Information der Aufsichtsbehörde

Stellt die Krankenkasse ein Systemversagen fest und trifft sie eine positive Entscheidung über die beantragte Leistung, kann sie die Aufsichtsbehörde informieren. Außerdem ist der GKV-Spitzenverband zu benachrichtigen, damit dieser sein Antragsrecht gegenüber dem G-BA geltend machen kann.mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Krankengeld-Spitzbetrag / Zusammenfassung

Begriff Der Anspruch auf Krankengeld ruht, wenn er mit bestimmten anderen Entgeltersatzleistungen zusammentrifft. Der Betrag des Krankengeldes, der eine andere Entgeltersatzleistung übersteigt, ist der Krankengeld-Spitzbetrag. Von Ausnahmen abgesehen besteht kein Anspruch auf Auszahlung. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Sozialversicherung: Die wesentlichen Ruhensvorsc...mehr