Fachbeiträge & Kommentare zu GmbH

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / E. Ausschluss des Zurückbehaltungsrechts.

Rn 14 Das Zurückbehaltungsrecht kann aus den verschiedensten Gründen ausgeschlossen sein. Dabei sind zunächst einmal die gesetzlichen Ausschließungsgründe zu beachten, zB § 175 (Vollmachtsurkunde), §§ 570, 581 II, 596 II für den Mieter und Pächter oder § 19 II GmbHG für die Stammeinlage des GmbH-Gesellschafters. Rn 15 Da § 273 dispositiv ist, kann das Zurückbehaltungsrecht au...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Form (Abs 3).

Rn 9 Das Stiftungsgeschäft unter Lebenden bedarf der Schriftform (§ 126), diese ist auch ausreichend, wenn Grundstücke oder GmbH-Anteile in das Stiftungsvermögen eingebracht werden, da §§ 311b I BGB, 15 IV GmbHG nicht ausdrücklich eine strengere Form für das Stiftungsgeschäft vorschreiben (RegE BTDrs 19/28173, 50). Das Stiftungsgeschäft vTw muss in einer Verfügung vTw enthal...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cc) Aktive RAP u Darlehen

Rn. 803a Stand: EL 114 – ET: 02/2016 Eine weitere Konkurrenz des Bilanzansatzes zwischen aktiver Rechnungsabgrenzung und anderen Posten kann sich nach Maßgabe des BFH v 21.05.2015 IV R 25/12, BStBl II 2015, 772 ergeben. Der Streitfall handelte um ein Steueroptimierungsmodell, bei dem Ausgaben jetzt und Einnahmen viel später mit entsprechendem Zinseffekt das Gestaltungsziel da...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Rechtsfolge.

Rn 19 Bei der Vorschrift in § 181 handelt es sich nicht um ein gesetzliches Verbot, sondern um eine gesetzliche Begrenzung der Vertretungsmacht (Bork Rz 1600). Ein unter Verstoß gegen § 181 abgeschlossener Vertrag ist daher gem den §§ 177 ff schwebend unwirksam, während für einseitige Rechtsgeschäfte § 180 gilt (Staud/Schilken Rz 45). Ein Vertrag wird gem § 177 I voll wirksa...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Änderungen bei der Unternehmensbesteuerung

Rn. 129b Stand: EL 48 – ET: 08/2001 § 4 Abs 2 S 2 EStG: Auch schon für VZ vor 1999 entfällt die Möglichkeit einer Bilanzänderung, so daß im Verlauf einer Betriebsprüfung nicht mehr nachträglich Wahlrechte, zB die Vornahme von Sonderabschreibungen oder Bildung von Rücklagen (§ 6b EStG) nachgeholt werden können, um Betriebsprüfungsmehrergebnisse zu kompensieren. Dies kann auch i...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Auslegungsvertrag.

Rn 3 Um zeitintensive Streitigkeiten über die Auslegung zu verhindern und die oft erheblichen Verfahrenskosten zu sparen, können die Bedachten einen Auslegungsvertrag schließen, der eine bestimmte Auslegung – allerdings ohne Bindungswirkung für die staatliche Gerichtsbarkeit (Horn ZEV 16, 565) – festschreibt (Fischer ZfPW 23, 62). Er hat zur Folge, dass sich die Parteien sch...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Funktionen des § 343 I.

Rn 1 Eine Vertragsstrafe wird typischerweise im Vertrauen darauf versprochen, es werde schon alles gut gehen. Dieser Gefahr wird (anders als bei der insoweit ähnlichen Bürgschaft) nicht durch eine Formvorschrift begegnet; das Versprechen wird nur vereinzelt von einer Formbedürftigkeit der zu sichernden Verbindlichkeit (zB nach § 311b I) erfasst. Vielmehr hilft § 343 hier una...mehr

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AGS 08/2024, Auslagen der S... / I. Sachverhalt

Der Verurteilte ist vom AG wegen Besitzes kinderpornographischer Schriften und anderer Delikte zu einer ausgesetzten Gesamtfreiheitsstrafe verurteilt worden. Ihm wurden außerdem die Kosten des Verfahrens auferlegt. Mit Kostenrechnung v. 24.8.2023 wurde unter Bezugnahme auf Nr. 9005 GKG KV eine Sachverständigenvergütung i.H.v. 17.794,31 EUR zu seinen Lasten festgesetzt. Dem la...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Person.

Rn 15 Vorsitzender ist – bestimmen die WEigtümer durch Beschl oder Vereinbarung keine andere Person – der Verw als Organ der GdW. Dieser kann sich Dritter bedienen (KG ZMR 01, 223; BayObLG ZMR 01, 826; s.a. § 26 Rn 14). Ist der Verw eine juristische Person, zB GmbH oder Limited, kann diese durch eine allgemein vertretungsberechtigte Person, jedenfalls aber durch einen Prokur...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Betriebsinhaber

Rn. 194 Stand: EL 148 – ET: 12/2020 In der Person des Betriebsinhabers begründete Risiken, wie das Risiko, zu erkranken oder Opfer eines Unfalls/Anschlags zu werden, stellen grds außerbetriebliche Risiken dar (BFH v 22.05.1969, IV R 144/68, BStBl II 1969, 489; BFH v 07.10.1982, IV R 32/80, BStBl II 1983, 101; BFH v 06.02.1992, IV R 30/91, BStBl II 1992, 653; BFH v 26.08.1993,...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Hauptforderung des Gläubigers.

Rn 13 Auch auf Gläubigerseite müssen die Aktiv- und Passivberechtigten identisch sein. Dafür reicht es aus, wenn sich die Forderung des Schuldners gegen einen von mehreren Gesamtschuldnern richtet (BGH NJW-RR 88, 1104), selbst wenn ein anderer bereits Klage erhoben hat (BGH NJW 79, 2038). Gegen eine Forderung mehrerer Mitgläubiger kann der Schuldner nicht mit einer Forderung...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Verträge zwischen Unternehmern.

Rn 93 Nr 11a ist als Ausprägung des § 305b (Stoffels Rz 715), Nr 11b wegen § 307 II 1 auf den unternehmerischen Geschäftsverkehr übertragbar (Grüneberg/Grüneberg § 309 Rz 105). Die formularmäßige Pflicht zur Mithaftung des Geschäftsführers bei Vertretung der GmbH fällt unmittelbar unter Nr 11 (vgl BGH NJW 88, 2465 [BGH 27.04.1988 - VIII ZR 84/87]).mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 5. Rechtsformspezifika

Rn. 150 Stand: EL 142 – ET: 04/2020 Die Gesetzesterminologie und die gesamte Nomenklatur in der BFH-Rspr ist primär auf die Verhältnisse eines einzelnen StPfl ausgerichtet. Sie lässt sich indes praktisch nahtlos auf die Verhältnisse einer mitunternehmerischen PersGes übertragen, und zwar auch unter der Besonderheit der dort möglichen Sonderbilanzen für die einzelnen Gesellsch...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Voraussetzungen.

Rn 4 Die Voraussetzungen entsprechen bis auf den Willen zur Fremdgeschäftsführung denen der GoA (§ 677), allerdings muss es sich um ein objektiv fremdes Geschäft handeln (BGH NJW 00, 72 [BGH 23.09.1999 - III ZR 322/98]; MüKo/Schäfer § 687 Rz 15). Der Anwendungsbereich der Norm bezieht sich insb auf Handlungen unter Verletzung fremder absoluter Rechte und gleichgestellter Rec...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Mittelbare Benachteiligung.

Rn 28 Kopftuchverbot, (EuGH NZA 17, 373 [EuGH 14.03.2017 - C-157/15]); Kundenwunsch kein sachlicher Grund (EuGH NZA 17, 375 [EuGH 14.03.2017 - C-188/15]), wohl aber Unternehmenspolitik politischer, weltanschaulicher und religiöser Neutralität (EuGH C-804/18 – IX/WABE eV und MH Müller Handels GmbH/MJ (C-341/19), NZA 21, 1085 = ECLI:EU:C:2021:594); auch Pflicht zum Tragen best...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Person.

Rn 10 Im Prinzip kann jede – natürliche oder juristische – Person Verw sein; auch eine OHG oder KG, der Bauträger (BGH NJW 13, 3360 Rz 8), nach – unzutreffender – hM aber keine Außen-GbR (BGH ZMR 09, 779 Rz 11), die freilich idR als Verw OHG ist. Die Bestellung einer Unternehmer-GmbH ist möglich (BGH NJW 12, 3175 Rz 13 = ZMR 12, 885). Rechtlich unverbundene Personenmehrheite...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Existenzgründungsphase.

Rn 3 Die Gründungsphase ist erst mit der tatsächlichen Aufnahme der gewerblichen o selbstständigen beruflichen Tätigkeit abgeschlossen (zB Geschäftseröffnung, Abschluss des ersten Kundenvertrags). Vorbereitende Handlungen (Einstellung von Arbeitnehmern, Anmietung von Räumlichkeiten, Kauf von Einrichtungsgegenständen) genügen nicht. Ausreichend ist jedoch die nach außen hin s...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB Impressum

19. Auflage 2024 Zitiervorschlag: PWW/Bearbeiter § … Rn …Sofern keine anderslautende Benennung beziehen sich die im Werk verwiesenen Angaben auf die Paragrafen des BGB. Bibliografische Information der Deutschen Nationalbibliothek Die Deutsche Nationalbibliothek verzeichnet diese Publikation in der Deutschen Nationalbibliografie; detaillierte bibliografische Daten sind im Intern...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 196. Gesetz zur Anpassung des nationalen Steuerrechts an den Beitritt Kroatiens zur EU u zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften v 25.07.2014, BGBl I 2014, 1266

Rn. 216 Stand: EL 107 – ET: 12/2014 Mit dem G wird vorrangig dem Änderungsbedarf in verschiedenen Steuergesetzen infolge des Beitritts Kroatiens in die EU Rechnung getragen, indem der Anwendungsbereich der in innerstaatliches Recht umgesetzten Mutter-Tochter-Richtlinie und der Zins- und Lizenzgebühren-Richtlinie sowie Anlagen zum EStG erweitert werden, so dass auch die in Kro...mehr

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§ 15 Gesellschaftsrechtlich... / a) Gesellschaftsrechtliche Zulässigkeit

Rz. 103 Bei Personengesellschaften ging der Gesetzgeber davon aus, dass (einzelne) Mitgliedschaftsrechte nicht ohne weiteres übertragbar sein sollten, § 717 BGB a.F. Allerdings wurde durch das MoPeG in § 711 Abs. 1 S. 1 BGB die Übertragbarkeit des Anteils (insgesamt) unter der Bedingung zugelassen, dass die Mitgesellschafter ihr zustimmen. Ohne Zustimmung ist die Mitgliedscha...mehr

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§ 16 Der Pflichtteil im Ste... / 1. Ausgangspunkt

Rz. 125 Gem. § 3 Abs. 2 Nr. 4 ErbStG gilt als vom Erblasser zugewandt, was als Abfindung für einen Verzicht auf den entstandenen Pflichtteilsanspruch gewährt wird. Diese Vorschrift behandelt lediglich den Verzicht auf den bereits entstandenen Pflichtteilsanspruch nach dem Ableben des Erblassers.[185] Davon abzugrenzen ist die Vorschrift des § 7 Abs. 1 Nr. 5 ErbStG, die Verei...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Unentgeltlichkeit der Zuwendung

Rn. 1670 Stand: EL 168 – ET: 10/2023 Wesentliches Merkmal des Geschenkbegriffs ist die Unentgeltlichkeit der Zuwendung, dh, der Empfänger erbringt keine Gegenleistung. Die Zuwendung muss ohne rechtliche Verpflichtung und ohne zeitlichen oder sonstigen unmittelbaren konkreten Zusammenhang mit einer Leistung des Empfängers erbracht werden (vgl BFH BStBl II 1987, 297; BFH/NV 201...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / m) Dividendenansprüche

Rn. 458 Stand: EL 171 – ET: 02/2024 Phasengleiche Aktivierung: Das Gewinnbezugsrecht des Aktionärs (§ 58 Abs 4 AktG) bzw GmbH-Gesellschafters (§ 29 Abs 1 GmbHG) als bedingte Rechtsposition wandelt sich erst mit dem Gewinnverwendungsbeschluss in einen durchsetzbaren Anspruch. Da der Gewinnverwendungsbeschluss idR erst nach der Feststellung des JA und somit nach dem Bilanzstich...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Wesentliche und entscheidende berufliche Anforderungen, Abs 1.

Rn 2 I verlangt mehr als bloße Zweckmäßigkeitserwägungen (BTDrs 16/1780, 35), allerdings auch keine biologische oder physikalische Unverzichtbarkeit (BKG § 8 Rz 11; MüKo/Thüsing § 8 Rz 5). Rn 3 Berufliche Anforderung bezeichnet eine Voraussetzung für die Ausübung der konkreten Tätigkeit. Rn 4 Art der auszuübenden Tätigkeit bestimmt die Tätigkeit insgesamt, also zB Einsatz eine...mehr

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§ 14 Unternehmensbewertung ... / 1. Grundsätzliches – AWH-Standard

Rz. 188 Bei kleinen und mittelständischen Unternehmen sowie Handwerksbetrieben führt die Ertragswertmethode nach IDW S 1 oft zu unbefriedigenden und nicht realitätsgerechten Ergebnissen. Das liegt vielfach daran, dass der Detaillierungsgrad der verfügbaren Planungsdaten nicht ausreicht und die Abhängigkeit des Unternehmenswerts von individuellen Eigenschaften des Inhabers, b...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / c) Wertordnungen anderer gesetzlicher Vorschriften.

Rn 20 Leitlinie der Konkretisierung von § 242 ist schließlich das geltende Recht iÜ. Auch jenseits der Voraussetzungen einer Analogie lassen sich auf diese Weise Wertungen gesetzlicher Vorschriften im Wege der Rechtsfortbildung auf von diesen nicht erfasste Fälle übertragen. Umgekehrt dienen – was va der Verweis auf das gesetzliche Leitbild in § 307 II zeigt (s § 307 Rn 8) –...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 1197 BGB – Abweichungen von der Fremdgrundschuld.

Gesetzestext (1) Ist der Eigentümer der Gläubiger, so kann er nicht die Zwangsvollstreckung zum Zwecke seiner Befriedigung betreiben. (2) Zinsen gebühren dem Eigentümer nur, wenn das Grundstück auf Antrag eines anderen zum Zwecke der Zwangsverwaltung in Beschlag genommen ist, und nur für die Dauer der Zwangsverwaltung. Rn 1 § 1197 knüpft an die formale Rechtsstellung als Eige...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 5. Gruppe 3: Grundflächen ortsfester Flugsicherungsanlagen einschließlich der Flächen, die für einen einwandfreien Betrieb dieser Anlagen erforderlich sind

Rz. 291 [Autor/Stand] Von der Grundsteuer befreit sind gemäß § 4 Nr. 3 Buchst. c GrStG Gruppe 3 ausdrücklich zwei Kategorien von Grundbesitz: Grundflächen ortsfester Flugsicherungsanlagen Flächen, die für einen einwandfreien Betrieb dieser Anlagen erforderlich sind Im Hinblick auf den besonderen Gesetzeszweck der Vorschrift, lediglich die Benutzung der Gegenstände zum Wohle der...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 6. Abziehbare Aufwendungen (Zuwendungs-/Spendenabzug)

Tz. 53 Stand: EL 138 – ET: 08/2024 Zuwendungen/Spenden, die die Körperschaft tätigt, sind keine Betriebsausgaben i. S. v. § 4 Abs. 4 EStG (Anhang 10). Sie sind, wenn ein Abzug als Betriebsausgaben von einer steuerbegünstigten Zwecken dienenden Körperschaft vorgenommen wurde, dem steuerlichen Gewinn wieder hinzuzurechnen. Tz. 54 Stand: EL 138 – ET: 08/2024 Eine steuerbegünstigte...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Gewerbliche oder selbstständige berufliche Tätigkeit.

Rn 7 Der Begriff der gewerblichen Tätigkeit ist zwar unter Berücksichtigung der im Handelsrecht entwickelten Grundsätze zu definieren – ist jedoch weiter als dieser (vgl HP/Schmidt-Räntsch § 13 Rz 5). Ein Gewerbe liegt danach vor, wenn eine planvolle, auf gewisse Dauer angelegte, selbstständige und wirtschaftliche Tätigkeit ausgeübt wird und sich diese nach außen hin manifes...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Allgemeines

Rn. 2100 Stand: EL 168 – ET: 10/2023 Seit 1960 (StÄndG 1960) gibt es erstmals besondere Aufzeichnungsvorschriften in § 4 Abs 6 für bestimmte Aufwendungen iSd § 4 Abs 5 EStG. 1974 wurden die Worte "iSd Abs 5 S 1 und 2" durch die Formulierung "iSd Abs 5 Nr 1–5 und 7" ersetzt. Durch das Gesetz zur Änderung des ParteienG und anderer Gesetze vom 22.12.1983 wurde eine neue Vorschri...mehr

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§ 15 Gesellschaftsrechtlich... / a) Grundsätzliches

Rz. 50 Insbesondere bei GmbHs sind Zwangseinziehungsklauseln [148] und Zwangsabtretungsklauseln [149] weit verbreitet.[150] Mitunter sieht die Satzung auch die Kaduzierung[151] von Anteilen vor. Ebenfalls beliebt (und rechtlich zulässig) sind andere Beschränkungen der Rechte der Erben, so z.B. die Vinkulierung der Geschäftsanteile[152] oder andere Regelungen, die die Mitglieds...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Begriff der Bewirtung

Rn. 1688 Stand: EL 168 – ET: 10/2023 Bewirtung bedeutet jede Darreichung von Speisen, Getränken oder sonstigen Genussmitteln zum sofortigen Verzehr (BFH BFH/NV 1993, 530; 2013, 1561; 2014, 347; 2013, 1561; FG RP EFG 2014, 538). Es gehören weiterhin die Aufwendungen für Tabakwaren und diejenigen Kosten, die zwangsläufig mit der Bewirtung anfallen, zB Garderobe, Toilette (BFH B...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Gewinnermittlungsstufen

Rn. 5 Stand: EL 139 – ET: 10/2019 Die "Arithmetik" der Gewinnermittlung nach § 4 Abs 1 EStG bzw § 5 Abs 1 EStG sieht eine zweistufige Gewinnermittlung nach folgendem Schema mit Korrekturen inner- sowie außerhalb der StB vor. Der Gewinn iS § 4 Abs 1 EStG bzw § 5 Abs 1 EStG ist zum letztlich stpfl Gewinn iS § 2 Abs 2 Nr 1 EStG durch weitere außerbilanzielle Korrekturen fortzuen...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / I. Allgemeines

Tz. 1 Stand: EL 138 – ET: 08/2024 Sofern feststeht, dass rechtsfähige (eingetragene) oder nichtrechtsfähige (nicht eingetragene) Verbände/Vereine wegen Verfolgung gemeinnütziger, mildtätiger bzw. kirchlicher Zwecke die Vorteile der Steuerbegünstigung in Anspruch nehmen können, wird von Seiten der Finanzämter das steuerliche Einkommen (zu versteuerndes Einkommen), welches der ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Selbstorganschaft.

Rn 2 Richtigerweise hat der Gesetzgeber am Prinzip der Selbstorganschaft festgehalten. Die Regeln zur Geschäftsführung sind davon geprägt. Die Selbstorganschaft gilt – abgesehen von § 736 IV 1 – also unverändert auch nach dem MoPeG (MüKo/Schäfer § 715 Rz 13; Servatius § 715 Rz 9; Grüneberg/Retzlaff § 715 Rz 3; aA BeckOK-BGB/Schöne § 715 Rz 8 ff) und besagt im Gegensatz zu de...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Normzweck.

Rn 5 Die Regelung des § 1, wie sie unverändert seit 1900 besteht, enthält nur eine konkrete Aussage über den Beginn der Rechtsfähigkeit des Menschen. Damit setzt diese Norm den Begriff der Rechtsfähigkeit (s.u. Rn 7) als solchen und das gesamte System der Rechtssubjekte voraus. Nach der Systematik des Privatrechts sind Zurechungssubjekte für Rechte und Pflichten immer nur en...mehr

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§ 15 Gesellschaftsrechtlich... / ff) Hinauskündigungsklauseln

Rz. 128 Unter Hinauskündigungsklauseln sind solche gesellschaftsvertraglichen Vereinbarungen zu verstehen, die es ermöglichen, einen Gesellschafter durch Gesellschafterbeschluss oder – im Extremfall – durch einseitige Erklärung eines anderen Gesellschafters aus der Gesellschaft auszuschließen, ohne dass es zur Rechtfertigung dieser Maßnahme eines sachlichen oder sonstigen wi...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 198. Gesetz zur Anpassung der AO an den Zollkodex der Union u zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften (ZollkodexAnpG ) v 22.12.2014, BGBl I 2014, 2417

Rn. 218 Stand: EL 110 – ET: 06/2015 Neben den Anpassungen an den Zollkodex der Union wurden in das Gesetz in den Art 4 u 5 Änderungen zur Anpassung an die Rspr u zur Sicherung des Steueraufkommens iS eines JStG 2015 aufgenommen. Schwerpunkte sind:mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 51. Steuerbereinigungsgesetz 1985 vom 14.12.1984, BStBl I 84, 659

Rn. 59 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Die wichtigsten einer Vielzahl von Änderungen des EStG gem Art 3 des Gesetzes sind die folgenden:mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Anwendungsbereich.

Rn 1 § 45 ist eine Sondervorschrift, die die Berechnung des Ehezeitanteils von Anrechten aus betrieblicher Altersversorgung (betrAV) regelt. Die Bestimmung ist nach dem Willen des Gesetzgebers unmittelbar nur auf Anrechte anzuwenden, die sich im Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung noch im Anwartschaftsstadium befinden, während bereits laufende Betriebsrenten nach § 41 i...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Vereinbarung.

Rn 9 Die Parteien des Schuldverhältnisses können vor, bei oder nach Begründung der Forderung deren Unabtretbarkeit vereinbaren. Abtretungsverbote können auch in Tarifverträgen u Betriebsvereinbarungen enthalten sein (BAG AP § 399 Nr 1, 4, 8; LAG Köln NZA-RR 06, 365; Soergel/Schreiber § 399 Rz 5; einschr ArbG Hamburg DB 10, 2111). Ob ein Abtretungsausschluss gemeint ist, muss...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB I

Ideelle Bruchteile 741 1, 5 Ideeller Erbteil 2060 1 Identitätsirrtum 119 25 Immaterialgüterrecht 826 47 Täterschaftsbegriff 830 3 Immaterialgüterrechte 823 21, 65, 80, 241; 826 25; vor 823 ff 26 Lizenzanalogie 823 21 Immaterialgüterrechtsverletzung; Anknüpfung Art. 13 ROM II 1; Art. 8 ROM II 3, 5 Immaterieller Schaden 280 59; 15 AGG 7; 8 ProdHaftG 1 im internationalen Deliktsrecht Ar...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / b) Einflussbereich des Geschäftsherrn: Weisungsgebundenheit des Verrichtungsgehilfen.

Rn 9 Zweck dieses Merkmals ist die Zuordnung des Verrichtungsgehilfen zur Sphäre des Geschäftsherrn zur Legitimierung der Haftung nach § 831. Entscheidend ist die Bindung des Verrichtungsgehilfen an Weisungen des Geschäftsherrn. Sie ist va gekennzeichnet durch Eingliederung in die Herrschafts- und Organisationssphäre des Geschäftsherrn (insb BGHZ 45, 311, 313; NJW-RR 98, 250...mehr

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§ 5 Nachlass als wertbilden... / Literaturtipps

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 16. Ausgleichsposten

Rn. 1440 Stand: EL 91 – ET: 05/2011 Die in den Steuerbilanzen vielfach anzutreffenden "Ausgleichsposten" entspringen den verschiedensten Entstehungsgründen:mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Bürgschaften von Gesellschaftern und Geschäftsführern.

Rn 35 Bei Bürgschaften von Gesellschaftern und Geschäftsführern für ihre Gesellschaft besteht auch bei krasser finanzieller Überforderung keine Vermutung der Sittenwidrigkeit. Ein Kreditinstitut hat grds ein berechtigtes Interesse daran, die persönliche Haftung maßgeblich beteiligter (Geschäftsführer-)Gesellschafter für Geschäftskredite zu verlangen (BGH NJW 02, 956; 02, 133...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Mehrheitserfordernis (II).

Rn 3 Die Entscheidung über die Fortsetzung ist eine Grundlagenentscheidung. Der erforderliche Gesellschafterbeschluss kann schlüssig gefasst worden sein (was bei der eGbR nichts an der doppelten Registerpflicht ändert, §§ 733, 734 III). Der wirksame Fortsetzungsbeschluss beendet die Liquidation. Für die Geschäftsführungsbefugnis und Vertretungsmacht gilt dann nicht mehr § 73...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Gemeinsame Grundlagenirrtümer.

Rn 39 Solche Irrtümer sind o bei Rn 34 ff in Gestalt der Erwartung des Fortbestehens einer Ehe begegnet, doch kommen sie auch in anderen Zusammenhängen in Betracht, etwa bei der übereinstimmenden Vorstellung der Parteien bei Vertragsschluss über die Nicht-Preisbindung einer Wohnung (BGH NJW 10, 1663) oder über die Solvenz der verkauften GmbH (BGH WM 18, 2090 Rz 44). Dabei ha...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / b) Gutachten.

Rn 36 Der zweite Weg zum Nachweis der erforderlichen Kosten führt über Sachverständigengutachten (Abrechnung auf Gutachtenbasis). Begehrt der Geschädigte den Ersatz fiktiver Reparaturkosten, genügt es im Allgemeinen, den Schaden auf der Grundlage eines solchen Sachverständigengutachtens zu berechnen, sofern das Gutachten hinreichend ausführlich ist und das Bemühen erkennen l...mehr