Fachbeiträge & Kommentare zu Grundgesetz

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Tarifvertrag, Allgemeines / 3 Koalitionsfreiheit

Durch Art. 9 Abs. 3 Satz 1 GG wird das Recht, zur Wahrung und Förderung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen Vereinigungen zu bilden, für ‹jedermann und für alle Berufe› gewährleistet. Das Grundrecht gewährleistet zunächst die individuelle Koalitionsfreiheit, d. h. das Recht eines jeden – auch eines Ausländers – einen Verband zu gründen, einem solchen beizutreten und in i...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Tarifvertrag, Allgemeines / Zusammenfassung

Überblick Der vorliegende Beitrag führt in das Recht des Tarifvertrags ein. Da die Grundlage des Tarifrechtes in Art. 9 Abs. 3 GG verankert ist, werden zunächst die verfassungsrechtlichen Rahmenbedingungen dargestellt, wobei besonderes Augenmerk auf die negative Koalitionsfreiheit gelegt wird. Überblicksartig werden die verschiedenen, in der Praxis relevanten Formen von Tari...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Tarifvertrag, Allgemeines / 4 Grenzen tariflicher Regelungsmacht

Den Tarifvertragsparteien sind beim Abschluss von Tarifverträgen in ihrer Rechtssetzungsbefugnis gegenüber den Tarifunterworfenen wie jedem anderen Normgeber Grenzen gesetzt. So dürfen sie nur Vereinbarungen treffen, die Regelungen der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen (Art. 9 Abs. 3 GG) zum Gegenstand haben. Dies sind alle Bedingungen, unter denen abhängige Arbeit geleist...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Tarifvertrag, Allgemeines / 2 Rechtliche Rahmenbedingungen

Rechtsgrundlage für den Abschluss von Tarifverträgen sind die in der Verfassung garantierte Koalitionsfreiheit (Art. 9 Abs. 3 GG) und die im Tarifvertragsgesetz (TVG) enthaltene gesetzliche Ausgestaltung der Tarifautonomie. Diese legen die Rahmenbedingungen für die Tarifverträge fest, innerhalb derer sich die Tarifvertragsparteien in rechtlich zulässigerweise bewegen können....mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Tarifvertrag, Allgemeines / 6.2 Verfassungsrecht

Die Tarifvertragsparteien sind bei der Vereinbarung von Tarifverträgen – zumindest mittelbar – an die Grundrechte gebunden.[1] So verstößt z. B. eine tarifvertragliche Regelung, die das Arbeitsverhältnis bei Eheschließung der Arbeitnehmerin beendet, gegen Art. 6 GG (Schutz von Ehe und Familie).[2]mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 36... / 4.4.6 Ermessen

Rz. 70 Die Teileinspruchsentscheidung ist, wie sich aus der Formulierung "kann" ergibt, eine Ermessensentscheidung. Ist eine Teileinspruchsentscheidung sachdienlich i. S. des § 367 Abs. 2a Satz 1 AO, so ist sie in der Regel auch ermessensgerecht. Das Ermessen ist insoweit vorgeprägt, so dass es keiner weiteren Begründung bedarf.[1] Rz. 70a Erlässt die Finanzbehörde für einen ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Abkürzungsverzeichnis

mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 9.8 Gefangenengelder

Rz. 155 Durch das Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes vom 28.8.2006 (BGBl. I 06 S. 2034; Föderalismusreformgesetz 2006) wurde der Strafvollzug der konkurrierenden Gesetzgebung des Bundes (Art. 72 GG) entzogen und der Kompetenz der Ländergesetzgebung (Art. 70 Abs. 1 GG) zugeordnet. Danach sind die Länder befugt, eigene Strafvollzugsgesetze zu erlassen. Von dieser Befugnis h...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 4 Einzelfälle

Rz. 8 Als vertretbare Handlungen kommen i. d. R. Werk- oder Dienstleistungen (soweit letztere nicht unter § 888 ZPO fallen) vor (ausführlich hierzu Goebel/Goebel, § 11 Rn. 10), so z. B.: Abnahme einer Kaufsache (OLG Köln, MDR 1975, 586), der Anspruch auf Vernichtung von Fotomaterial, das sich im Besitz des Schuldners befindet (OLGR Frankfurt, 2006, 935; ausgeschlossen wäre ein...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / Literaturtipps

mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 3.1 Zuständigkeit

Rz. 12 Zuständig für den Erlass des Haftbefehls ist der Richter des nach § 899 ZPO zuständigen AG als Vollstreckungsgericht (§ 4 Abs. 2 Nr. 2 RPflG; Art. 104 Abs. 2 Satz 1 GG), nicht der Rechtspfleger (BGH, NJW 2008, 3504= MDR 2009, 227 = WM 2009, 115 = KKZ 2010, 155 = BGHReport 2009, 149; LG Detmold, DGVZ 1994, 173). Dieser hat sämtliche Voraussetzungen für die Anordnung de...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 9.10.2.1.1 Billigkeitsprüfung

Rz. 186 Nach § 54 Abs. 2 SGB I ist die Pfändung einmaliger Geldleistungen möglich, wenn und soweit sie nach den Einkommens- und Vermögensverhältnissen des Leistungsberechtigten, der Art des beizutreibenden Anspruchs sowie der Höhe und Zweckbestimmung der Geldleistung der Billigkeit entspricht. Dies muss das Vollstreckungsgericht im Einzelfall vor Erlass des Pfändungsbeschlus...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 6 Ansprüche eines ausländischen Staates

Rz. 19 Die internationale Zuständigkeit deutscher Gerichte für das Zwangsvollstreckungsverfahren setzt voraus, dass die Zwangsvollstreckung in Vermögen erfolgen soll, das sich im Inland befindet, denn nur darauf kann staatliche Zwangsgewalt ausgeübt werden ("Territorialitätsprinzip"; BGH, Rpfleger 2011, 223 = NJW-RR 2011, 647 = JZ 2011, 858 = MDR 2011, 194). Rz. 20 Die Vollst...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 2.1 Normzweck/Anwendungsbereich

Rz. 2 Der Erlass eines Haftbefehls dient als Form der Beugehaft (BVerfG NJW 1983, 559) zur Erzwingung eines vom Gesetz befohlenen Verhaltens und zwar der Durchsetzung der dem Schuldner obliegenden Verpflichtung zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung, die für sich gesehen eine unvertretbare Handlung (§ 888 ZPO) darstellt. Als Zwangsmittel soll die Erzwingungshaft ledigl...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 3.1 Normzweck

Rz. 4 Die Norm dient zum Schutz des Schuldners bei erheblicher Gesundheitsgefahr und hat ihre Berechtigung aus Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG (BVerfG NJW 1979, 2607 = WuM 1980, 27 = MDR 1980, 116 = DGVZ 1980, 8 = ZMR 1980, 12 = Rpfleger 1979, 450).mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 3.3 Haftunfähigkeit

Rz. 6 Die Voraussetzungen der Haftfähigkeit prüft der Gerichtsvollzieher von Amts wegen nach eigenem Kenntnisstand. Er hat bei der Beurteilung der Haftfähigkeit strenge Maßstäbe anzulegen. Die Regelungen der §§ 904, 905 ZPO a. F. in der bis zum 31.12.2012 geltenden Fassung (Unzulässigkeit der Haft bzw. Haftunterbrechung bei Mitgliedern des Bundes- oder eines Landtages) wurde...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 1 Normzweck

Rz. 1 Die Norm regelt die sachliche, örtliche und funktionelle Zuständigkeit im Verfahren des Schuldners zur Abgabe der Vermögensauskunft in den Fällen der §§ 807, 836 Abs. 3 Satz 2 und 883 Abs. 2 ZPO. Die Regelung verstößt nicht gegen das GG (BVerfG, NJW 2002, 285).mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 6 Kosten/Gebühren/Kostenerstattung

Rz. 52 Gerichtskosten fallen keine an. Dem Gerichtsvollzieher steht eine Gebühr i. H. v. 98,- EUR gem. Nr. 240 KV GvKostG, ggf. ein Zeitzuschlag von 20,- EUR pro angefangener Stunde gem. Nr. 500 KV GvKostG zu, falls drei Stunden überschritten wurden. Wenn im Protokoll die frei ersichtlichen beweglichen Sachen zu dokumentieren sind und der Gerichtsvollzieher bedient sich elek...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / Literaturtipps

mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 6.4 Entscheidung über den Antrag

Rz. 57 Über den Pfändungsantrag entscheidet das Vollstreckungsgericht (Rechtspfleger; § 20 Nr. 17 RpflG) durch Beschluss. Dieser bedarf – bei Erlass des Pfändungsbeschlusses – grundsätzlich keiner Begründung. Lediglich in besonderen Einzelfällen kann eine Begründung geboten sein (z. B. wenn zu entscheiden ist, ob die Pfändung der Billigkeit entspricht, § 850b Abs. 2 ZPO). Di...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 4 Rechtsbehelfe

Rz. 10 Dem Gläubiger steht bei Unterlassung einer Maßnahme nach § 806a ZPO die Erinnerung nach § 766 ZPO zu. Bei schuldhaftem Verhalten können Amtshaftungsansprüche nach Art. 34 GG i. V. m. § 839 BGB gegeben sein.mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 3.2.3 Antrag/Verfahren

Rz. 9 Es entscheidet (ausschließlich; §§ 764, 802 ZPO) das Vollstreckungsgericht (Rechtspfleger; § 20 Nr. 17 RpflG). Hierzu bedarf es eines Antrages des Gläubigers. Ein solcher kann schriftlich oder mündlich zu Protokoll der Geschäftsstelle gestellt werden. Anwaltszwang besteht nicht (§ 78 ZPO). Dem Schuldner ist gem. Art 103 Abs. 1 GG rechtliches Gehör zu gewähren, bei faku...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 2 Befristetes Widerspruchsrecht bei Abnahme der Vermögensauskunft in der Wohnung des Schuldners (Abs. 2)

Rz. 2 Eine Abnahme in der Wohnung des Schuldners ist möglich (Abs. 2) und kann sinnvoll sein, etwa um bei Schuldnern mit ungeordneten Lebensverhältnissen sicherzustellen, dass sie die nötigen Unterlagen zur Hand haben (vgl. BT-Drucks. 16/10069 S. 26), oder wenn der Schuldner infolge Erkrankung am Erscheinen in den Geschäftsräumen des GV verhindert ist (vgl LG Nürnberg-Fürth,...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 4 Verfahren auf Anordnung durch Vollstreckungsgericht (Abs. 2)

Rz. 5 Auch bei dem Verfahren auf Anordnung durch das Vollstreckungsgericht ist nach wirksamer Pfändung ein Antrag erforderlich (vgl. § 91 Abs. 7 GVGA). Ausschließlich zuständig (§§ 764 Abs. 2, 802 ZPO) ist das Vollstreckungsgericht (Rechtspfleger, § 20 Nr. 17 RPflG), in dessen Bezirk (§ 816 Abs. 2 ZPO) die öffentliche Versteigerung erfolgen würde. Erforderlich ist, dass die ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / Literaturtipps

mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 1 Grundsatz – Zweck

Rz. 1 Abs. 1 bezweckt den Schutz der Verfahrensbeteiligten (nicht Dritter; vgl. OLG Düsseldorf, NJW-RR 1992, 1245), insbesondere des Schuldners, dessen Vermögen nicht verschleudert werden soll, und stellt sich als Ausfluss der Eigentumsgarantie des Art. 14 GG dar (BVerfG, NJW 1978, 368 = DB 1978, 297 = EuGRZ 1978, 29 = MDR 1978, 380 = Rpfleger 1978, 206 = JuS 1978, 266 = DVB...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 3 Folgen des Verstoßes gegen die Bestimmung

Rz. 6 Hört das Vollstreckungsgericht den Schuldner vor Erlass des Pfändungs- (und Überweisungs-) beschlusses an, obwohl im Einzelfall die Anhörung nach § 834 ZPO nicht zulässig ist, berührt dies nicht die Wirksamkeit der darauf ergangenen Entscheidung (Musielak/Voit/Becker, § 834 Rn. 3). Gelingt es aber dem Schuldner, die Vollstreckung seitens des Gläubigers aufgrund der Inf...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 1 Grundsatz – Zweck

Rz. 1 Der Grundsatz des rechtlichen Gehörs nach Art. 103 Abs. 1 GG gilt nicht unabhängig von der Verfahrensart und nicht ohne Einschränkung in jedem Fall (BGH MDR 2010, 29= NJW 2010, 153). Zum Schutz des Gläubigers vor Manipulationen der zu pfändenden Forderung durch Verfügungen des Schuldners (z. B. Einziehung, Abtretung und Erlass) wird dem Schuldner vielmehr das rechtlich...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 1 Regelungszweck

Rz. 1 Die Vorschrift regelt für die von dem Gerichtsvollzieher nach § 814ff. ZPO durchgeführte Zwangsversteigerung, dass diese einzustellen ist, sobald der Erlös zur Befriedigung des Gläubigers und zur Deckung der Kosten der Zwangsvollstreckung ausreicht (BGH, NJW 2007, 1276 = BGHZ 170, 243 = NSW ZPO § 818 (BGH-intern) = NSW ZPO § 825 (BGH-intern) = WM 2007, 364 = DGVZ 2007,...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 5 Rechtsbehelfe

Rz. 8 Der Anschlusspfändende kann mit der Vollstreckungserinnerung nach § 766 ZPO Mängel der Erstpfändung geltend machen, nicht jedoch umgekehrt, weil der Erstpfändende von Mängeln der Anschlusspfändung nicht betroffen ist. Hat ein Dritter nach einer Erstpfändung beim Schuldner ggü. dem Gerichtsvollzieher an einem Gegenstand ein die Veräußerung hinderndes Recht geltend gemac...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 10 Muster – Antrag auf Gestattung der Ersatzvornahme und Leistung eines Kostenvorschusses

Rz. 28 An das Amts-/Landgericht Antrag auf Gestattung der Ersatzvornahme und Festsetzung eines Kostenvorschusses In der Zwangsvollstreckungssache X ./. Y zeige ich an, dass ich den Gläubiger vertrete. Namens und in Vollmacht desselben werde ich beantragen, den Gläubiger zu ermächtigen, die nach dem vollstreckbaren Urteil des Landgerichts ... vom ... (Az.: ...) dem Schuldner oblie...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 11 Pfändungsverfahren

Rz. 48 Es ist das gesetzlich vorgegebene Muster gem. § 2 Nr. 1 ZVFV für den Antrag auf Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses zwingend zu verwenden (§ 829 Abs. 4 ZPO). Die Durchführung der Zwangsvollstreckung aus einem Unterhaltstitel gegen den Unterhaltsverpflichteten führt keineswegs automatisch dazu, dass dessen Arbeitseinkommen in dem erweiterten Umfang der ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Gottwald/Mock, Zwangsvollstreckung, ZPO § 891 Verfahren; Anhörung des Schuldners; Kostenentscheidung

Rz. 1 Die Bedeutung der Regelung erschöpft sich im Wesentlichen in der Freistellung der mündlichen Verhandlung und der Anordnung der Anhörung des Schuldners im Verfahren nach den §§ 887 bis 890 ZPO. Die Freistellung erfolgt nunmehr nach der "Generalklausel" des § 128 Abs. 4 ZPO; wie für alle Entscheidungen, die nicht in der Form des Urteils, sondern – wie hier – in Beschluss...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 3 Voraussetzung der Pfändung – Gewahrsamsprüfung

Rz. 4 Der Schuldner muss sich im Gewahrsam der körperlichen Sachen befinden (vgl. § 70 Abs. 1 GVGA). Dies hat der Gerichtsvollzieher von Amts wegen zu prüfen. Vor diesem Hintergrund handelt ein Gläubiger grundsätzlich nicht pflichtwidrig, wenn er die Pfändung eines Gegenstandes beantragt, sofern er hinreichende Anhaltspunkte dafür hat, dass sich dieser im Gewahrsam des Schul...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Existenzgründungsberatung d... / 4.2 Gebrauchter GmbH-Mantel

Mit dem Kauf eines gebrauchten GmbH-Mantels können Gründer eine auf dem Markt bekannte bzw. altbewährte Firma (Namen der GmbH) für sich nutzen und haben dadurch einen Bekanntheits- und Vertrauensvorsprung. Der normale Gründungsweg entfällt bei der Übernahme eines GmbH-Mantels. Die Haftungsbeschränkung für den GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführer beim Mantelkauf ist direkt nach...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Existenzgründungsberatung d... / 3.8 Anschaffungen – Leasing oder Miete statt Kauf

Der Gründer kennt Leasing oft nur im Zusammenhang mit dem Firmen-Pkw. Geleast werden können aber auch Maschinen, Einrichtungsgegenstände, Kopiergeräte, EDV-Anlagen etc. Leasing ist kein Ersatz, sondern eine sinnvolle Ergänzung für die Unternehmensfinanzierung. Leasing ermöglicht dem Gründer Investitionen ohne den Einsatz von Eigenkapital, sichert also Liquidität. Leasing-Obje...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 2 Voraussetzungen der Zuständigkeitsregelung (Absatz 1)

Rz. 2 Der Auftrag des Gläubigers, für den eine Anschlusspfändung bewirkt ist, geht kraft Gesetzes auf den Gerichtsvollzieher über, der die erste Pfändung durchgeführt hat (Abs. 1; § 116 Abs. 5 Satz 1 GVGA). Daher ist dem Gerichtsvollzieher, der die erste Pfändung durchgeführt hat, von den anderen Gerichtsvollziehern der jeweilige Schuldtitel nebst den sonstigen für die Volls...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 2.2 Unterhaltsrenten aufgrund gesetzlicher Vorschrift (Nr. 2)

Rz. 10 Erfasst werden nach ihrem Zweck, aber auch nach ihrer geschichtlichen Entwicklung (dazu OLG Düsseldorf, FamRZ 1982, 498) – entgegen des Wortlauts der Norm (Unterhalts-"Renten") – generell Unterhalts-"Forderungen", die im Rahmen und aufgrund einer gesetzlichen Unterhaltsverpflichtung geschuldet werden und damit auch einmalig zu zahlende Unterhaltsbeträge (BGH, NJW 1997...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 6 Zuwiderhandlung gegen die Unterlassungs- oder Duldungspflicht

Rz. 11 Ein Verstoß gegen die Unterlassungs- oder Duldungspflicht braucht nicht zu einem Schaden des anderen Teils geführt zu haben; erforderlich ist aber, dass durch die Zuwiderhandlung ein Schaden der Art, vor der der Versprechensempfänger geschützt werden soll, entstehen könnte (OLG Köln, JurBüro 1993, 627; LG Köln ZVI 2009, 269 m. w. N.). Maßgebend ist hierbei zunächst de...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 3 Änderungen der Verhältnisse

Rz. 5 Als geänderte "Voraussetzungen für die Bemessung des unpfändbaren Teils des Arbeitseinkommens" i. S. d. § 850g Satz 1 ZPO kommen in erster Linie tatsächliche Veränderungen in Betracht. Beispiele hierfür sind die Geburt (KG Berlin, FamRZ 2018, 687) oder der Tod eines Unterhaltsberechtigten, der Wegfall der Unterhaltsbedürftigkeit eines Anspruchsberechtigten oder Erhöhun...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 2 Belastungsgegenstand

Rz. 5 Gegenstände einer Eintragung einer Zwangssicherungshypothek können sein: Grundstücke im Rechtssinne, mithin Grundstücke, die im Bestandsverzeichnis des GB unter einer laufenden Nr. gebucht sind, soweit sie im (Mit-)Eigentum des Titelschuldners stehen (§ 864 ZPO; OLG Düsseldorf, Beschluss v. 30.8.2012, I-3 Wx 191/12, 3 Wx 191/12 – Juris), grundstücksgleiche Rechte (Erbbau...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 6.4 Zwangsmittelbeschluss

Rz. 15 Eine Zwangsmittelfestsetzung kann nur bei fortbestehendem Rechtsschutzbedürfnis erfolgen (BGH, WM 2013, 1713 = NJW 2013, 2906; LAG Köln, Beschluss v. 2.12.2013, 11 Ta 292/13 – Juris). Die Nichterfüllung der geschuldeten Handlung ist Tatbestandsvoraussetzung (Schuschke/Walker, § 888 Rn. 20 m. w. N.). Das Zwangsmittel dient dazu, den Schuldner zur Erfüllung seiner gesch...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 2.4 Bezüge aus Witwen-, Waisen-, Hilfs- und Krankenkasse (Nr. 4)

Rz. 17 Der Gesetzgeber will mit der Pfändungsschutzbestimmung der Nr. 4 solche Versicherungen erfassen, die dazu dienen, beim Tode des Versicherungsnehmers anfallende Ausgaben, vor allem Bestattungskosten, abzudecken (sog. Todesfallversicherungen; vgl. auch Rz. 20). Damit erfasst die Vorschrift insbesondere sogenannte Sterbegeldversicherungen, welche die eigenen Beerdigungsk...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 6 Verwertung durch Beschluss des Vollstreckungsgerichts (Abs. 2)

Rz. 14 Soll eine andere Person als der Gerichtsvollzieher die Versteigerung – auch mittels freihändigen Verkaufs – durchführen, so entscheidet über den Antrag eines Beteiligten das Vollstreckungsgericht. Rz. 15 Als andere Person i. S. d. Regelung kommen der Auktionator, Makler, Notar, Kommissionär in Betracht. Anders als der Gerichtsvollzieher handeln diese jedoch privatrecht...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / Literaturtipps

mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 9.12.5 Ansprüche aus Direktversicherungen

Rz. 216 Bei einer Direktversicherung handelt es sich nach der Legaldefinition des § 1b Abs. 2 Satz 1 BetrAVG um eine Lebensversicherung auf das Leben des Arbeitnehmers, die durch den Arbeitgeber für die betriebliche Altersversorgung abgeschlossen und bei der das Bezugsrecht ganz oder teilweise dem Arbeitnehmer oder seinen Hinterbliebenen eingeräumt wird. Das Rechtsverhältnis...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 2.1 Durchsuchungsverweigerung (Abs. 1 Nr. 1)

Rz. 5 Diese Voraussetzung ist nur erfüllt, wenn der anwesende Schuldner oder sein anwesender gesetzlicher Vertreter eine nach Ort, Zeit und Umständen gerechtfertigte Durchsuchung seiner Wohnung oder Behältnisse durch den Gerichtsvollzieher ausdrücklich verweigert hat (Abs. 1 Nr. 1, §§ 758, 758a ZPO, § 61 Abs. 1 Satz 2 GVGA). Die Verweigerung der Durchsuchung durch eine ander...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 7.15.5 Direktversicherung

Rz. 98d Ist eine Lebensversicherung in Form einer Direktversicherung abgeschlossen worden, d. h. zahlt der Arbeitgeber die Versicherungsprämie für eine Kapitallebensversicherung, handelt es sich um eine von verschiedenen Möglichkeiten der betrieblichen Altersversorgung. Die maßgeblichen Regelungen hierzu finden sich im Gesetz über die betriebliche Altersversorgung (BetrAVG),...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 4 Einzelfälle

Rz. 7 Als nicht vertretbare Handlungen kommen in Betracht (übersichtlich Goebel/Goebel, § 11 Rn. 66): Auszahlungsanweisung an Anwalt zur Rückzahlung des vom Gläubiger auf dessen Geschäftskonto eingezahlten Geldes (OLG Schleswig-Holstein, Beschluss v. 26.10.2011, 16 W 120/11, Juris; BGH, JurBüro 2008, 104). Verpflichtung zur Gewährung häuslicher Krankenpflege (LSG Berlin Brande...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 5 Ermittlung des notwendigen Unterhalts

Rz. 24 Bei der Bemessung des pfandfreien Betrags sind grundsätzlich die gesetzlichen Unterhaltspflichten des Schuldners in Höhe des dem Unterhaltsberechtigten zustehenden Betrags zu berücksichtigen, auch wenn der Schuldner seiner Unterhaltspflicht nicht in vollem Umfang genügt (BGH, Vollstreckung effektiv 2011, 13 = WM 2010, 1754 = FamRZ 2010, 1654 = ZVI 2010, 348 = MDR 2010...mehr