Fachbeiträge & Kommentare zu Grundsteuer

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Hauptfeststellung der Grund... / 2. Bewertung der unbebauten Grundstücke

Der Grundsteuerwert unbebauter Grundstücke ergibt sich regelmäßig aus dem Produkt der Grundstücksfläche und dem jeweiligen Bodenrichtwert (§ 196 BauGB). Der Wert unbebauter Grundstücke umfasst den Wert des Grund und Bodens, mit dem die Außenanlagen abgegolten sind. Bei der Wertermittlung ist der Bodenrichtwert anzusetzen, der vom Gutachterausschuss auf den jeweiligen Hauptfe...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Umweltschutz / 3 Abgabenordnung: Gemeinnützige Zwecke

An den Gemeinnützigkeitsstatus knüpfend enthalten die Einzelsteuergesetze Vergünstigungen für Körperschaften, die bestimmte gemeinwohlorientierte Zwecke verfolgen. Eine Körperschaft verfolgt gemeinnützige Zwecke, wenn ihre Tätigkeit darauf gerichtet ist, die Allgemeinheit auf materiellem, geistigem oder sittlichem Gebiet selbstlos zu fördern.[1] Unter den weiteren Voraussetz...mehr

Beitrag aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Einführung BewG / 3 Historische Entwicklung

Rz. 6 Die Kodifizierung erster Regelungen zur Wertermittlung finden sich in der Reichsabgabenordnung vom 13.12.1919 (RGBl I, 1993). Diese wurden um das erste Vermögensteuergesetz vom 08.04.1922 (RGBl I, 335) sowie das zweite Vermögensteuergesetz vom 19.12.1923 (RGBl I, 1205) ergänzt. Aufgrund z. T. unterschiedlicher Bewertungsregelungen in den jeweiligen Ländern wurde das Be...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 1.2.1 Allgemeines

Rz. 10 Die Bewertungsvorschriften nach dem BewG haben in der steuerlichen Praxis eine vielfältige Bedeutung. So ermitteln sie die Grundlagen sowohl für die Erbschaft- und Schenkungsteuer, die Grundsteuer sowie die Grunderwerbsteuer als auch für andere Steuerarten, so z. B. für die Einkommensteuer, wenn es um das Kapitalisieren von Renten geht. Es wird zwischen der Einheitsbe...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer, Erbschaft- und Schenkungsteuer, Bewertungsgesetz, BewG § 1 BewG Geltungsbereich

Rz. 1 Die Vorschrift regelt den sachlichen Geltungsbereich des BewG. Durch das BewG soll sichergestellt werden, dass ein Vermögenswert, dessen Wert für mehrere Steuerarten von Bedeutung sein kann, nach einheitlichen Regeln bewertet wird. Insoweit ist das BewG, wie die AO, als ein Mantelgesetz zu bezeichnen. Rz. 2 Das BewG enthält drei Teile, die ggf. in Abschnitte untergliede...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer, Erbschaft- und Schenkungsteuer, Bewertungsgesetz, BewG § 181 BewG Grundstücksarten

Ausgewählte Literaturhinweise: Stöckel, Die Grundstücksbewertung von Wohngrundstücken/Für Zwecke der Grundsteuer, Grunderwerbsteuer und Erbschaftsteuer, NWB 2009, 3052. 1 Allgemeines Rz. 1 Bei bebauten Grundstücken wird nach § 181 BewG zwischen verschiedenen Grundstücksarten unterschieden. Diese Unterscheidung ist nach § 182 BewG die Grundlage für die Wahl des jeweiligen Bewert...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 2.2.3 Kostenüberschuss

Rz. 39 Die weitere Voraussetzung des Überschusses der Kosten über die Einnahmen bedeutet eine dauerhafte Unrentabilität, wobei ein einmaliger Einnahmenüberschuss unschädlich ist. Zu den Einnahmen zählen bspw. Miet- oder Pachtzahlungen, der Mietwert der eigenen Wohnung, Eintrittsgelder oder sonstige tatsächlich erzielte Entgelte. Kosten sind bspw. Aufwendungen zur Instandhaltu...mehr

Beitrag aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Einführung BewG / 1 Sinn und Zweck der Bewertung

Rz. 1 Die Bewertung eines WG, d. h. die Beimessung eines monetären Wertes, ist nicht nur im allgemeinen Wirtschaftsleben von fundamentaler Bedeutung, sondern auch für Zwecke der Besteuerung. Ohne eine Bewertung ist die Festsetzung von Steuern denklogisch nicht möglich. Rz. 2 In der Bewertungspraxis ergeben sich je nach Zweck der Bewertung (z. B. aus Verkäufer- oder Käufersich...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 2.8 Gemeinschaftliche Tierhaltung und -zucht gegebenenfalls kein Gewerbebetrieb

Rz. 26 § 97 enthält mit Abs. 1 Satz 2 eine ähnliche Ausnahmeregelung wie § 99 Abs. 3 BewG. Aufgrund des Verweises auf § 34 Abs. 6a und § 51a BewG in § 97 Abs. 1 Satz 2 BewG ist die von Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften, von PersG i. S. d. § 97 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 BewG oder von Vereinen betriebene gemeinschaftliche Tierhaltung oder Tierzucht einschließlich der damit zu...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 2.3.2 Voraussetzungen

Rz. 51 Die Öffnung für die Allgemeinheit setzt grundsätzlich einen jederzeitigen Zugang voraus (ggf. noch auf die Tageszeit beschränkt) und steht insoweit im Gegensatz zu der Befreiung nach § 13 Abs. 1 Nr. 2 ErbStG. Bei dieser wird eine Öffnung nur in "einem den Verhältnissen entsprechenden Umfang" gefordert (s. Rn. 38). Entscheidend für die Steuerbefreiung ist vielmehr die N...mehr

Beitrag aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Einführung BewG / 2 Anwendungshierarchie und Bedeutung

Rz. 4 Im Grundsatz sind die allgemeinen Vorschriften des Bewertungsgesetzes auf alle öffentlich-rechtlichen Abgaben anzuwenden, die durch Bundesrecht geregelt sind und durch Bundesfinanzbe­hörden oder Landesfinanzbehörden verwaltet werden (§ 1 Abs. 1 BewG). Sind hingegen in anderen Steuergesetzen besondere Bewertungsvorschriften enthalten, kommen diese vorrangig zur An­wendu...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 2.2.2 Umlagen

Rz. 16 Umlagen, die zur Deckung der Betriebskosten gezahlt werden, sind nicht anzusetzen (§ 186 Abs. 1 Satz 2 BewG). Im Ergebnis wird demnach die sog. Kalt- oder Warmmiete erfasst. Betriebskosten sind solche i. S. d. Betriebskostenverordnung vom 25.11.2003 (BGBl I 2003, 2346), die neben der Miete mit dem Mieter abgerechnet werden können (umlagefähige Betriebskosten wie z. B. ...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 16 Erbschaftsteuerdurchführungsverordnung

Rz. 46 § 13 der ErbStDV regelt, dass die aktuelle Verordnung (neugefasst durch VO vom 02.11.2005, BGBl I 2005, 3126) am 01.08.1998 in Kraft tritt. Die wesentlichen Änderungen seither sind in nachstehender Übersicht zusammengefasst:mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer, Erbschaft- und Schenkungsteuer, Bewertungsgesetz, BewG § 3 BewG Wertermittlung bei mehreren Beteiligten

Richtlinien: R B 151.2 bis 151.7 ErbStR. Tz. 1 Ist eine wirtschaftliche Einheit (in § 3 Satz 1 BewG ungenau als "Wirtschaftsgut" formuliert) mehreren Personen zuzurechnen, so ist ihr Wert im Ganzen zu ermitteln und sodann auf die Beteiligten zu verteilen. Davon sind die Fälle betroffen, in denen die wirtschaftliche Einheit dem Erblasser/Schenker oder dem Erwerber nur anteilig ...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 1.2.2 Einzelfälle

Rz. 4 Das bedeutet im Einzelnen insb.: Schulden können kein gewillkürtes Betriebsvermögen sein (BFH vom 04.07.1990, BStBl II 1990, 817). Eine Bürgschaftsverpflichtung ist BV, wenn sie aus betrieblichen Gründen, z. B. zur Sicherung einer Geschäftsverbindung, eingegangen wurde (s. Loschelder in Schmidt, § 4 Rz. 146). Es sind sowohl auflösend wie aufschiebend bedingte Verbindlichk...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle Rechtsprechung zur... / IV. Teilnahme eines Gemeindebediensteten an einer Außenprüfung (§ 21 Abs. 3 FVG)

Gemeinden sind grundsätzlich zur Teilnahme an Außenprüfungen hinsichtlich der Gewerbesteuer und der Grundsteuer nach § 21 Abs. 3 i.V.m. Abs. 2 FVG berechtigt (vgl. BFH v. 23.1.2020 – III R 9/18, BStBl. II 2020, 436 = HFR 2020, 761; vorgehend FG Düsseldorf v. 19.1.2018 – 1 K 2190/17 AO, AO-StB 2018, 179; ferner Tormöhlen in Gosch, AO/FGO, § 30 AO Rz. 113 [April 2021]). Jedoch ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Umsatzsteuer bei Betriebsko... / 1. Betriebskostenabrechnung zwischen Vermieter und Mieter

Aus dem Umsatzsteueranwendungserlass ergibt sich, dass bei der Betriebskostenabrechnung zu einer umsatzsteuerfreien Vermietung keinerlei Umsatzsteuerausweis erfolgen darf.[8] Zugleich steht dem Vermieter in diesem Fall keinerlei Vorsteuerabzug aus den diesbezüglich an ihn gerichteten Eingangsrechnungen zu[9]. Aus wirtschaftlicher Sicht ist es daher folgerichtig, dass die Mie...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Umsatzsteuer bei Betriebsko... / 1. Betriebskostenabrechnung zwischen Vermieter und Mieter

Wegen seiner deutlich engeren Auslegung der von der grundsätzlichen Umsatzsteuerfreiheit bezüglich Grundstücksvermietungen umfassten Nebenleistungen hat der EuGH mit seinem im Jahre 2015 Urteil ergangenen Urteil Wojskowa Agencja Mieszkaniowa w Warszawie (WAM)[16] einiges Aufsehen erregt. Das vorlegende polnische Gericht fragte u.a. an, ob die eine Vermietungsleistung begleite...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Umsatzsteuer bei Betriebsko... / 2. Ausgleich der Betriebskosten beim Übergang von Mietverträgen

Gehen im Rahmen von Immobilienverkäufen auch Mietverträge auf den Erwerber über, der diese weiterführt, liegt grundsätzlich eine nicht umsatzsteuerbare Geschäftsveräußerung im Ganzen[13] vor.[14] Die Parteien vereinbaren in der Regel, dass der Erwerber die Betriebskostenabrechnung gegenüber den Mietern für das am Übergangstag laufende Kalenderjahr übernimmt und die bis zum Ü...mehr

Lexikonbeitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / III. Umfang der abziehbaren Aufwendungen

Rz. 72 Stand: EL 130 – ET: 05/2022 Als SA kommen die Aufwendungen nur in Betracht, soweit sie keine WK/BA sind (vgl § 10 Abs 1 Eingangssatz EStG). Im Gedankenmodell der ‚unentgeltlichen Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistungen’ (> Rz 20, > Rz 30 f) entstehen aber keine Aufwendungen für den Erwerb eines Betriebs oder Betriebsanteils (> Rz 35 ff). Auch die spätere Ablösung...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Einheitsbewertung, Grundsteuer (Rechtslage bis 31.12.2024)

Zusammenfassung Begriff Die Einheitsbewertung ist ein förmliches Verfahren zur Ermittlung und Feststellung von Besteuerungswerten für Grundbesitz. Der Einheitswert ist ein Wert, der im Wortsinne einheitlich (i. S. v. gleichmäßig) als Besteuerungsgrundlage für mehrere Steuern herangezogen werden kann. Nach dem Wegfall der Vermögensteuer zum 31.12.1996 und der Einführung der ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Einheitsbewertung, Grundste... / 1.1.1 Bewertungsgegenstand

Einheitswerte werden nach § 19 Abs. 1 BewG, § 180 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AO festgestellt für inländischen Grundbesitz, und zwar für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft (§§ 33, 48a und 51a BewG), Grundstücke (§§ 68 und 70 BewG) und Betriebsgrundstücke (§ 99 BewG). Dabei ist jede wirtschaftliche Einheit für sich zu bewerten. Ihr Wert ist im Ganzen zu bestimmen. Was als wirtschaftl...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Einheitsbewertung, Grundste... / 1.1.3 Fortschreibungen

Die durch eine Hauptfeststellung festgestellten Einheitswerte gelten grundsätzlich [1] bis zum Wirksamwerden der bei der nächsten Hauptfeststellung ermittelten Einheitswerte.[2] Bis zum Auslaufen der für verfassungswidrig erklärten Regelungen zum 31.12.2024 können sich die bei der Bewertung zugrunde gelegten Verhältnisse in Bezug auf den Wert, die Art und die Zurechnung der w...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Einheitsbewertung, Grundste... / Zusammenfassung

Begriff Die Einheitsbewertung ist ein förmliches Verfahren zur Ermittlung und Feststellung von Besteuerungswerten für Grundbesitz. Der Einheitswert ist ein Wert, der im Wortsinne einheitlich (i. S. v. gleichmäßig) als Besteuerungsgrundlage für mehrere Steuern herangezogen werden kann. Nach dem Wegfall der Vermögensteuer zum 31.12.1996 und der Einführung der Bedarfsbewertun...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Einheitsbewertung, Grundste... / 2.3.4 Einheitswertfeststellung trotz Ablaufs der Feststellungsfrist möglich?

Nach § 181 Abs. 1 Satz 1 i. V. m. § 169 Abs. 1 Satz 1 AO sind eine gesonderte Feststellung sowie ihre Aufhebung oder Änderung nicht mehr zulässig, wenn die Feststellungsfrist abgelaufen ist. Hiervon abweichend kann nach § 181 Abs. 5 AO eine gesonderte Feststellung auch nach Ablauf der für sie geltenden Feststellungsfrist insoweit erfolgen, als die gesonderte Feststellung f...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Einheitsbewertung, Grundste... / 1.3.4 Sonderfälle

Erbbaurecht Bei Grundstücken, die mit einem Erbbaurecht belastet sind, bilden das Erbbaurecht und das belastete Grundstück 2 selbstständige wirtschaftliche Einheiten. Dies sind die wirtschaftliche Einheit des mit dem Erbbaurecht belasteten Grundstücks und die wirtschaftliche Einheit des Erbbaurechts (§ 92 Abs. 1 Satz 1 BewG). Für jede dieser wirtschaftlichen Einheiten ist ein...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Einheitsbewertung, Grundste... / 1.2 Inländischer Grundbesitz

1.2.1 Betriebe der Land- und Forstwirtschaft Zum land- und forstwirtschaftlichen Vermögen gehören nach § 33 Abs. 1 und 2 BewG alle Wirtschaftsgüter, die einem Betrieb der Land- und Forstwirtschaft dauernd zu dienen bestimmt sind. Wirtschaftliche Einheit des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens ist der Betrieb der Land- und Forstwirtschaft. Dieser umfasst den Wirtschaftst...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Einheitsbewertung, Grundste... / 2.3 Wirkungen der Einheitswertfeststellung

2.3.1 Bindungswirkung für Folgebescheide Nach § 182 Abs. 1 Satz 1 AO sind Feststellungsbescheide, auch wenn sie noch nicht unanfechtbar geworden sind, für Folgebescheide bindend, soweit die in den Feststellungsbescheiden getroffenen Feststellungen für diese Folgebescheide von Bedeutung sind. Es handelt sich insoweit um einen Grundlagenbescheid nach § 171 Abs. 10 Satz 1 AO. Es...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Einheitsbewertung, Grundste... / 2 Abgabenordnung

2.1 Allgemeines Als Besteuerungsgrundlagen bezeichnet § 199 Abs. 1 AO "die tatsächlichen und rechtlichen Verhältnisse, die für die Steuerpflicht und die Bemessung der Steuer maßgebend sind". Die Ermittlung (Feststellung) der Besteuerungsgrundlagen geschieht regelmäßig nicht durch einen besonderen Verwaltungsakt, sondern (inzidenter) im Steuerbescheid. Als Folge dessen bestimm...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Einheitsbewertung, Grundste... / 1.2.3 Betriebsgrundstücke

Betriebsgrundstück i. S. d. BewG ist der zu einem Gewerbebetrieb gehörende Grundbesitz, soweit er, losgelöst von seiner Zugehörigkeit zu dem Gewerbebetrieb, zum Grundvermögen gehören oder einen Betrieb der Land- und Forstwirtschaft bilden würde (§ 99 Abs. 1 BewG, vgl. auch Abschn. 3 BewRGr).mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Einheitsbewertung, Grundste... / 2.2 Gesonderte Feststellung von Besteuerungsgrundlagen

2.2.1 Grundsätze des Feststellungsverfahrens Abweichend vom einheitlichen Steuerfestsetzungsverfahren werden in gesetzlich bestimmten Fällen die Besteuerungsgrundlagen in einem bestimmten Verfahren gesondert festgestellt, wenn dies in der Abgabenordnung oder sonst in den Steuergesetzen bestimmt ist (§ 179 Abs. 1 AO). Insoweit handelt es sich um eine oder gar mehrere Vorstufe(...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Einheitsbewertung, Grundste... / 1.3.5 Betriebsgrundstücke

Betriebsgrundstücke werden nach § 99 Abs. 3 BewG so bewertet, wie sie losgelöst von ihrer Zugehörigkeit zu einem gewerblichen Betrieb zu bewerten wären, nämlich entweder wie Grundvermögen (vgl. Abschn. 3 Abs. 3 BewRGr) oder wie Betriebe der Land- und Forstwirtschaft (vgl. Abschn. 1.03 Abs. 2 BewRL).mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Einheitsbewertung, Grundste... / 1.1 Allgemeines

1.1.1 Bewertungsgegenstand Einheitswerte werden nach § 19 Abs. 1 BewG, § 180 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AO festgestellt für inländischen Grundbesitz, und zwar für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft (§§ 33, 48a und 51a BewG), Grundstücke (§§ 68 und 70 BewG) und Betriebsgrundstücke (§ 99 BewG). Dabei ist jede wirtschaftliche Einheit für sich zu bewerten. Ihr Wert ist im Ganzen zu best...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Einheitsbewertung, Grundste... / 1 Bewertungsgesetz

1.1 Allgemeines 1.1.1 Bewertungsgegenstand Einheitswerte werden nach § 19 Abs. 1 BewG, § 180 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AO festgestellt für inländischen Grundbesitz, und zwar für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft (§§ 33, 48a und 51a BewG), Grundstücke (§§ 68 und 70 BewG) und Betriebsgrundstücke (§ 99 BewG). Dabei ist jede wirtschaftliche Einheit für sich zu bewerten. Ihr Wert ist im...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Einheitsbewertung, Grundste... / 2.4 Entscheidung über Steuerpflicht im Einheitswertbescheid oder Grundsteuermessbescheid?

§ 184 AO stellt mit der Regelung zur Festsetzung u. a. des Grundsteuermessbetrags neben § 179 AO eine weitere Ausnahme von dem Grundsatz dar, wonach die Feststellung der Besteuerungsgrundlagen einen unselbständigen, mit Rechtsbehelfen nicht selbständig anfechtbaren Teil des Steuerbescheids bildet (vgl. unter 2.1). Die Vorschrift bestimmt nämlich, dass Steuermessbeträge durc...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Einheitsbewertung, Grundste... / 1.3.3 Bewertung der bebauten Grundstücke

Für die Wertermittlung bei den bebauten Grundstücken sieht § 76 BewG [1] 2 Verfahren vor, deren Anwendung sich hauptsächlich nach der Art des in Betracht kommenden Grundstücks richtet (vgl. Abschn. 16 Abs. 1 BewRGr). Ein- und Zweifamilienhäuser, Mietwohngrundstücke, gemischtgenutzte Grundstücke und Geschäftsgrundstücke werden nach § 76 Abs. 1 BewG grundsätzlich im Ertragswertv...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Einheitsbewertung, Grundste... / 1.2.2.2 Bebaute Grundstücke

Bebaute Grundstücke sind Grundstücke, auf denen sich benutzbare Gebäude befinden (§ 74 BewG, Abschn. 14 i. V. m. Abschn. 1 Abs. 2 BewRGr). Als Gebäude ist ein Bauwerk anzusehen, das durch räumliche Umschließung Schutz gegen äußere Einflüsse gewährt, den nicht nur vorübergehenden Aufenthalt von Menschen gestattet, fest mit dem Grund und Boden verbunden sowie von einiger Bes...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Einheitsbewertung, Grundste... / 1.1.4 Nachfeststellung und Aufhebung des Einheitswerts

Nachfeststellung des Einheitswerts Entsteht eine wirtschaftliche Einheit nach dem Hauptfeststellungszeitpunkt neu oder soll eine bereits bestehende wirtschaftliche Einheit erstmals zu einer Steuer herangezogen werden, wird der Einheitswert nach § 23 Abs. 1 BewG nachträglich festgestellt (Nachfeststellung). Wegen der Frage der Verfassungswidrigkeit des § 23 BewG vgl. unter 1.1...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Einheitsbewertung, Grundste... / 1.2.2 Grundvermögen

Zum Grundvermögen gehören nach § 68 Abs. 1 BewG der Grund und Boden, die Gebäude, die sonstigen Bestandteile und das Zubehör (§ 68 Abs. 1 Nr. 1 BewG), das Erbbaurecht (§ 68 Abs. 1 Nr. 2 BewG), das Wohneigentum, Teileigentum, Wohnungserbbaurecht und Teilerbbaurecht nach dem Wohnungseigentumsgesetz (§ 68 Abs. 1 Nr. 3 BewG), soweit es sich nicht um land- und forstwirtschaftliches V...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Einheitsbewertung, Grundste... / 1.3 Bewertungsverfahren

Nach § 9 Abs. 1 BewG ist bei der steuerlichen Bewertung grundsätzlich der gemeine Wert anzusetzen. Dieser wird durch den Preis bestimmt, der im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach der Beschaffenheit des Wirtschaftsguts bei einer Veräußerung zu erzielen wäre. Das ist regelmäßig der Verkehrswert. Dabei sind alle Umstände, die den Preis beeinflussen, zu berücksichtigen. Ungewöhn...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Einheitsbewertung, Grundste... / 1.3.2 Wertermittlung unbebauter Grundstücke

Der Wert unbebauter Grundstücke ist nach § 9 BewG zu ermitteln und umfasst den Wert des Grund und Bodens (Bodenwert) und den Wert der Außenanlagen. Bei der Ermittlung der Bodenwerte ist i. A. von durchschnittlichen Werten auszugehen, die sich für ein Gebiet, eine Straße oder einen Straßenabschnitt ohne Beachtung der Grundstücksgrenzen und ohne Rücksicht auf die besonderen E...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Einheitsbewertung, Grundste... / 2.1 Allgemeines

Als Besteuerungsgrundlagen bezeichnet § 199 Abs. 1 AO "die tatsächlichen und rechtlichen Verhältnisse, die für die Steuerpflicht und die Bemessung der Steuer maßgebend sind". Die Ermittlung (Feststellung) der Besteuerungsgrundlagen geschieht regelmäßig nicht durch einen besonderen Verwaltungsakt, sondern (inzidenter) im Steuerbescheid. Als Folge dessen bestimmt § 157 Abs. 2 ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Einheitsbewertung, Grundste... / 1.2.1 Betriebe der Land- und Forstwirtschaft

Zum land- und forstwirtschaftlichen Vermögen gehören nach § 33 Abs. 1 und 2 BewG alle Wirtschaftsgüter, die einem Betrieb der Land- und Forstwirtschaft dauernd zu dienen bestimmt sind. Wirtschaftliche Einheit des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens ist der Betrieb der Land- und Forstwirtschaft. Dieser umfasst den Wirtschaftsteil[1] und den Wohnteil.[2] Wegen der Frage,...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Einheitsbewertung, Grundste... / 1.3.1 Betrieb der Land- und Forstwirtschaft

Ein Betrieb der Land- und Forstwirtschaft umfasst den Wirtschaftsteil (§ 34 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2 BewG) und den Wohnteil (§ 34 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 3 BewG). Bei der Bewertung des land- und forstwirtschaftlichen Betriebs wird der Wirtschaftswert auf der Grundlage der Ertragsfähigkeit des Betriebs ermittelt. Ertragsfähigkeit ist der bei ordnungsmäßiger und schuldenfreier Bewirtsch...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Einheitsbewertung, Grundste... / 1.1.5 Wertverhältnisse

Veränderungen des Wertniveaus innerhalb eines Hauptfeststellungszeitraums dürfen sich nicht auswirken.[1] Deshalb schreibt § 27 BewG vor, dass bei Fortschreibungen und bei Nachfeststellungen der Einheitswerte für Grundbesitz die Wertverhältnisse im Hauptfeststellungszeitpunkt zugrunde zu legen sind. Veränderungen der tatsächlichen Verhältnisse sind hingegen zu berücksichtige...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Einheitsbewertung, Grundste... / 2.2.2 Feststellung von Einheitswerten

Nach § 180 Abs. 1 Nr. 1 AO sind die Einheitswerte nach Maßgabe des BewG gesondert – und ggf. einheitlich – festzustellen. Durch die Formulierung "nach Maßgabe des BewG" wird indirekt auf § 19 Abs. 1 BewG verwiesen. § 19 Abs. 4 BewG, wonach Feststellungen nur insoweit erfolgen, wenn und soweit sie für die Besteuerung von Bedeutung sind, ist dabei so zu verstehen, dass schon d...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Einheitsbewertung, Grundste... / 2.3.1 Bindungswirkung für Folgebescheide

Nach § 182 Abs. 1 Satz 1 AO sind Feststellungsbescheide, auch wenn sie noch nicht unanfechtbar geworden sind, für Folgebescheide bindend, soweit die in den Feststellungsbescheiden getroffenen Feststellungen für diese Folgebescheide von Bedeutung sind. Es handelt sich insoweit um einen Grundlagenbescheid nach § 171 Abs. 10 Satz 1 AO. Es ist nicht erforderlich, dass der Festst...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Einheitsbewertung, Grundste... / 2.2.1 Grundsätze des Feststellungsverfahrens

Abweichend vom einheitlichen Steuerfestsetzungsverfahren werden in gesetzlich bestimmten Fällen die Besteuerungsgrundlagen in einem bestimmten Verfahren gesondert festgestellt, wenn dies in der Abgabenordnung oder sonst in den Steuergesetzen bestimmt ist (§ 179 Abs. 1 AO). Insoweit handelt es sich um eine oder gar mehrere Vorstufe(n) einer Steuerfestsetzung mit Bindungswirku...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Einheitsbewertung, Grundste... / 2.3.2 Anfechtung von Einheitswertfeststellungen

Bei der Anfechtung von Verwaltungsakten ist zu beachten, dass Entscheidungen in einem Grundlagenbescheid nur durch Anfechtung dieses Bescheids, nicht auch durch Anfechtung des Folgebescheids, angegriffen werden können (§ 351 Abs. 2 AO). Hat demnach z. B. das Lagefinanzamt mit bestandskräftigem Fortschreibungsbescheid ein Grundstück dem Erwerber zugerechnet, ist zugleich bind...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Einheitsbewertung, Grundste... / 1.2.2.1 Unbebaute Grundstücke

Unbebaute Grundstücke sind Grundstücke, auf denen sich keine benutzbaren Gebäude befinden. Die Benutzbarkeit beginnt im Zeitpunkt der Bezugsfertigkeit. Gebäude sind als bezugsfertig anzusehen, wenn den zukünftigen Bewohnern oder sonstigen Benutzern zugemutet werden kann, sie zu benutzen. Die Frage der Bezugsfertigkeit ist nach objektiven Kriterien unter Berücksichtigung der ...mehr