Fachbeiträge & Kommentare zu Grundstück

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Grundbesitz bei Zugewinngem... / 2.2.1 Grundbesitz als Vermögen im Ganzen

Wertvergleich Um feststellen zu können, ob der von der Verfügung betroffene Grundbesitz fast das gesamte Vermögen eines Ehegatten darstellt, ist ein Wertvergleich erforderlich. Zu klären ist: In welchem Verhältnis steht der objektive Wert des Geschäftsobjekts zu dem objektiven Wert des nicht betroffenen Vermögens? Inzwischen haben sich genauere Grenzen dafür herausgebildet, wi...mehr

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Grundbesitz und Eingetragen... / 4 Grundbesitz

Erwerb Wollen die Lebenspartner gemeinsam Grundbesitz erwerben, müssen sie entscheiden, ob sie als (beispielsweise hälftige) Miteigentümer eingetragen werden oder eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts gründen wollen, die dann im Grundbuch als Eigentümerin eingetragen wird. Der Abschluss eines notariellen Partnerschaftsvertrags – mit fachkundiger Beratung – ist in solchen Fäll...mehr

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Grundbesitz in nichtehelich... / 2 Erwerb von Grundbesitz

2.1 Gemeinsames Eigentum Bedeutende Vermögensdispositionen Mit der Anschaffung einer Eigentumswohnung oder eines Hausgrundstücks in Verbindung mit einem Bauvorhaben treffen die Partner ihre wohl bedeutendste Vermögensdisposition. Deshalb müssen die Rechtsfolgen gut bedacht werden, denn der gesetzliche Schutz ist geringer als bei Eheleuten. Bestreitet ein Partner ausnahmsweise ...mehr

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Grundbesitz bei Zugewinngem... / 2 Grundbesitz im Alleineigentum eines Ehegatten

2.1 Alleinige Verwaltungsbefugnis Grundsätzlich eigene Verwaltung Das mit in die Ehe eingebrachte Vermögen, insbesondere Grundbesitz, wird von demjenigen Ehegatten, dem es gehört, selbstständig und allein verwaltet.[1] Er führt Rechtsstreitigkeiten, die mit dem Grundbesitz zusammenhängen, allein und schließt auch Pacht- oder Mietverträge über den Grundbesitz in eigener Regie a...mehr

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Grundbesitz in nichtehelich... / 2.2.1 Gemeinsamer Hausbau

Hausbau auf dem Grundstück eines Partners Problematischer ist der Fall, dass das gemeinsame Heim auf dem Grundstück eines Partners errichtet werden soll. Praxis-Beispiel Grundstück gehört einem der Partner Beispiel M und F wollen für ihr Zusammenleben ein Haus bauen. F stellt hierfür ein ererbtes Grundstück zur Verfügung, während M ein größeres Bausparguthaben "einbringt" und a...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Roscher, GrStG § 4 Sonstige... / 9 Grundbesitz für Zwecke eines Krankenhauses (Nr. 6)

Rz. 53 Die Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 6 GrStG für Grundbesitz, der für Zwecke eines Krankenhauses benutzt wird, hängt sowohl von objektiven als auch von subjektiven Tatbestandsvoraussetzungen ab. Nach § 4 Nr. 6 S. 1 GrStG setzt die Befreiung zunächst voraus, dass der Grundbesitz – objektiv – für Zwecke eines Krankenhauses benutzt wird, und das Krankenhaus in dem KJ, das dem...mehr

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Einfriedung und Einzäunung ... / 5.15 Schleswig-Holstein

In Schleswig-Holstein besteht auf Verlangen des Nachbarn eine Einfriedigungspflicht für bebaute oder gewerblich genutzte Grundstücke in Innenortslage sowie für landwirtschaftlich genutzte Grundstücke. Es gelten folgende Bestimmungen des Nachbarrechtsgesetzes: Nachbarrechtsgesetz Schleswig-Holstein [1] Abschnitt X: Einfriedigung bebauter oder gewerblich genutzter Grundstücke § 2...mehr

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Betreten fremder Grundstück... / 1.3.1 Straßen und Wege

Bei den Straßen und Wegen im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes wie des Waldgesetzes handelt es sich um Privatstraßen und Privatwege, wie etwa Wirtschaftswege, Holzabfuhrwege oder Privatstraßen zur Erschließung von Grundstücken. Dazu zählt auch ein Trampelpfad entlang einem Seeufer, bei dem sich über einen längeren Zeitraum in der Vergangenheit eine Nutzung zu Erholungszwec...mehr

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Betreten fremder Grundstück... / Zusammenfassung

Überblick Der anhaltende Trend zu Bewegung und Sport bis ins hohe Alter äußert sich in der freien Landschaft als hoher Erholungsdruck. Es sind ja nicht nur vereinzelte oder in losen Gruppen auftretende Wanderer, Geocacher oder Bergsteiger, Radfahrer oder Reiter sowie im Winter Skifahrer oder Schlittenfahrer, die in der freien Landschaft Erholung suchen. Hinzu kommen zunehmen...mehr

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Betreten fremder Grundstücke im Rahmen der Erholung in der freien Landschaft

Zusammenfassung Überblick Der anhaltende Trend zu Bewegung und Sport bis ins hohe Alter äußert sich in der freien Landschaft als hoher Erholungsdruck. Es sind ja nicht nur vereinzelte oder in losen Gruppen auftretende Wanderer, Geocacher oder Bergsteiger, Radfahrer oder Reiter sowie im Winter Skifahrer oder Schlittenfahrer, die in der freien Landschaft Erholung suchen. Hinzu ...mehr

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Betreten fremder Grundstück... / 4 Zulässigkeit von Sperren

Da das Betreten der freien Landschaft und des Waldes in dem gesetzlichen Umfang jedermann gestattet ist, darf der Grundeigentümer den Zugang zu seinen Grundflächen, die betreten werden dürfen, nicht sperren und damit den Erholungsverkehr ausschließen. Sperren in diesem Sinne sind Maßnahmen, die andere erkennbar am Betreten eines Grundstücks hindern sollen. Das können durch Me...mehr

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Betreten fremder Grundstück... / 3 Betretungsrecht contra Grundeigentum

Das Recht zum Betreten der freien Landschaft und des Waldes ist nach der Rechtsprechung eine Ausformung der Sozialpflichtigkeit des Eigentums im Sinne von Art. 14 Abs. 2 Satz 2 GG.[1] Der einzelne Grundeigentümer muss daher die sich hieraus ergebenden Einschränkungen seiner Verfügungsbefugnis hinnehmen, ohne dafür einen finanziellen Ausgleich beanspruchen zu können. In privat...mehr

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Betreten fremder Grundstück... / 1.3.2 Ungenutzte Grundflächen

Unter ungenutzten Grundflächen sind auf Dauer oder vorübergehend nicht genutzte Flächen zu verstehen. Praxis-Beispiel Ungenutzte Grundflächen Auf Dauer ungenutzt sind etwa Feldraine, Heide-, Moor-, Öd-, Brach- oder Felsflächen. Vorübergehend ungenutzt sind landwirtschaftliche Nutzflächen außerhalb der Nutzzeit, wie etwa ein Stoppelfeld nach der Getreideernte.mehr

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Einfriedung und Einzäunung ... / 5.10 Nordrhein-Westfalen

In Nordrhein-Westfalen besteht auf Verlangen des Nachbarn eine Einfriedigungspflicht für bebaute oder gewerblich genutzte Grundstücke in Innenortslage. Die Einfriedigungspflicht ist Voraussetzung dafür, dass die Vorschriften des Nachbarrechtsgesetzes über die Beschaffenheit, den Standort und die Kostentragung von Grundstückseinfriedigungen zur Anwendung kommen.[1] Es gelten f...mehr

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Einfriedung und Einzäunung ... / 5.9 Niedersachsen

In Niedersachsen besteht auf Verlangen des Nachbarn eine Einfriedungspflicht für bebaute oder gewerblich genutzte Grundstücke in Innenortslage, wobei das Nachbarrechtsgesetz dem System der Rechtseinfriedung folgt (vgl. oben Kap. 4.2). Außerdem besteht nach dem Nachbarrechtsgesetz eine Anzeigepflicht gegenüber dem Nachbarn, bevor eine Grundstückseinfriedung errichtet, beseitig...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Roscher, GrStG § 4 Sonstige... / 2 Grundbesitz, der dem Gottesdienst gewidmet ist (Nr. 1)

Rz. 11 Nach § 4 Nr. 1 GrStG ist von der Grundsteuer der Grundbesitz (§ 2 GrStG) befreit, der dem Gottesdienst (Rz. 12) einer Religionsgesellschaft, die Körperschaft des öffentlichen Rechts ist (Rz. 13), oder einer jüdischen Kultusgemeinde (Rz. 13) gewidmet (Rz. 14) ist. Durch § 4 Nr. 1 GrStG i. d. F. das Grundsteuergesetzes v. 7.8.1973[1] wurde die bisherige Regelung in § 4 Nr. 5a...mehr

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Einfriedung und Einzäunung ... / 5.1 Baden-Württemberg

Das Nachbarrechtsgesetz von Baden-Württemberg kennt eine Einfriedigungspflicht nur im Außenbereich zum Schutz von landwirtschaftlichen Kulturen, nicht dagegen in Innenortslage. In Innenortslage müssen sich die Nachbarn mangels näherer Regelung über Standort und Beschaffenheit von Grundstückseinfriedigungen einigen, soweit nicht Ortssatzungen zu beachten sind. Können sich die N...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Grundstück und Grundbuch / 5.1 Einteilung des Grundbuchs

Wie ist das Grundbuch aufgebaut? Die Ordnung des Grundbuchs erfolgt im Grundsatz nach dem Grundstück (§ 3 GBO, sog. Realfolium), das heißt, jedes Grundstück erhält ein Grundbuchblatt. Unter gewissen Voraussetzungen können mehrere Grundstücke desselben Eigentümers auf einem gemeinschaftlichen Grundbuchblatt geführt werden (noch verbreitet im früheren Land Württemberg, § 4 GBO...mehr

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Grundbesitz bei Zugewinngem... / 2.3 Grundbucheinsichtsrecht

Haben Ehegatten den Güterstand der Zugewinngemeinschaft gewählt, hat der getrennt lebende Ehegatte ein berechtigtes Interesse, in Grundbücher, in denen der andere Ehegatte als Eigentümer eingetragen ist oder war, Akteneinsicht zu nehmen. Dies wird von Grundbuchämtern mitunter anders gesehen. Praxis-Beispiel Verweigerte Grundbucheinsicht Der Ehemann hat beim zuständigen Grundbu...mehr

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Einfriedung und Einzäunung ... / 5.7 Hessen

In Hessen besteht auf Verlangen des Nachbarn eine Einfriedungspflicht für bebaute oder gewerblich genutzte Grundstücke in Innenortslage. Es gelten folgende Bestimmungen des Nachbarrechtsgesetzes: Nachbarrechtsgesetz Hessen [1] § 14 Errichtung (1) Der Eigentümer eines bebauten oder gewerblich genutzten Grundstücks ist auf Verlangen des Eigentümers des Nachbargrundstücks verpflich...mehr

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Einfriedung und Einzäunung ... / 5.4 Brandenburg

In Brandenburg besteht wie in Berlin eine generelle Einfriedungspflicht auf Verlangen des Nachbarn, wobei das Nachbarrechtsgesetz dem System der Rechtseinfriedung folgt (vgl. oben Kap. 4.2). Außerdem besteht nach dem Nachbarrechtsgesetz eine Anzeigepflicht gegenüber dem Nachbarn, bevor eine Grundstückseinfriedung errichtet, beseitigt oder wesentlich geändert wird. Es gelten fo...mehr

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Grundbesitz und Zugewinnaus... / 5.1 Ermittlung des Grundstückswerts

Hypothetischer Veräußerungserlös Die Bewertung des Grundbesitzes richtet sich grundsätzlich nach dessen Verkehrswert. Gemeint ist damit der Veräußerungserlös, der realistischerweise bei Ausnutzung aller Möglichkeiten auf dem Grundstücksmarkt erzielt werden kann. Jedoch kommen für die Wertermittlung je nach Art des Grundbesitzes verschiedene Berechnungsverfahren in Betracht.[1...mehr

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Einfriedung und Einzäunung ... / 3.3 Das Naturschutzrecht

Für Grundstücke in der freien Natur sind die landesrechtlichen Einfriedungsverbote aufgrund der Landschaftspflegegesetze der Bundesländer zu beachten. Tote Einfriedungen gelten nach Naturschutzrecht als sog. Sperren, die in der freien Natur grundsätzlich nicht erlaubt sind.mehr

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Einfriedung und Einzäunung ... / Zusammenfassung

Überblick Zu "Einfriedungen" zählen Anlagen, die an oder auf der Grundstücksgrenze stehen und die Aufgabe haben, die Grenze zu sichern und das Grundstück vor unbefugtem Betreten durch Mensch und Tier zu schützen.[1] Dazu zählen z. B. Zäune, Mauern und Hecken.mehr

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Einfriedung und Einzäunung ... / 4 Das private Nachbarrecht

Ist eine Einfriedung an der Grenze zum Nachbargrundstück nach öffentlichem Recht zulässig, besagt dies einerseits noch nicht, dass der Nachbar mit ihr einverstanden sein muss. Andererseits kennt das öffentliche Recht keine Einfriedungspflicht zum Schutz benachbarter Grundstücke. Die Bauordnungen der Bundesländer regeln Einfriedungspflichten nur für Baugrundstücke entlang öff...mehr

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Grundbesitz in Gemeinschaft... / 5.6.1 Lücke im Vertrag

Anspruch jedes Teilhabers auf Entscheidung Bei fehlender Regelung der Verwaltung und Benutzung des gemeinsamen Grundstücks kann jeder Miteigentümer "eine dem Interesse aller Teilhaber nach billigem Ermessen entsprechende Verwaltung und Benutzung verlangen" (§ 745 Abs. 2 BGB). Er hat also gegen die widersprechenden Miteigentümer einen Anspruch auf eine angemessene Entscheidun...mehr

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Grundbesitz in Gemeinschaft... / 1.1 Gemeinschaftsobjekte

Grundstück oft in Miteigentum Grundstücke können aus unterschiedlichen Gründen im Miteigentum mehrerer Personen stehen (Bruchteilsgemeinschaft). Nicht immer handelt es sich dabei um Ehegatten oder Verwandte. Denn bei der zunehmend verdichteten Bebauung, etwa in Reihenhausanlagen, gibt es oft einzelne Grundstücke, die als Vorplatz vor Sammelgaragen, als Gartenfläche[1] oder al...mehr

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Grundbesitz bei Zugewinngem... / 2.2.2 Prüfung durch Grundbuchamt

Eingeschränkte Prüfungspflicht Hat ein im gesetzlichen Güterstand lebender Grundstückseigentümer über ein ihm gehörendes Grundstück ohne Zustimmung des Ehegatten verfügt, darf das Grundbuchamt seine Verfügungsbefugnis nur anzweifeln, wenn konkrete Anhaltspunkte sowohl für die objektiven als auch subjektiven Voraussetzungen des § 1365 Abs. 1 BGB bestehen. Doch was bedeutet das...mehr

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Grundbesitz bei Zugewinngem... / 2.2.4 Wertermittlung

Gesamtvermögen Bei § 1365 Abs. 1 BGB ausschließlich um das Aktivvermögen geht. Verbindlichkeiten des Verfügenden bleiben außer Betracht.[1] Doch wie wird das Gesamtvermögen, mit dem der Wert des Geschäftsobjekts verglichen werden soll, überhaupt ermittelt? Welche Vermögenswerte sind zu berücksichtigen? Zählt beispielsweise das laufende Einkommen oder der für das veräußerte Gr...mehr

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Einfriedung und Einzäunung ... / 2.1 Die Einfriedung

Als Einfriedung wird von der Rechtsprechung eine Anlage an oder auf der Grundstücksgrenze verstanden, die ein Grundstück nach außen abschirmt, sei es zur Sicherung gegen unbefugtes Betreten durch Menschen oder Tiere, sei es zum Zwecke der Abwehr von Einwirkungen von außen etwa durch Lärm, Wind oder Straßenschmutz oder sei es zur Verhinderung der Einsicht. Demzufolge wird von...mehr

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Grundstück und Grundbuch / 11.2 Geschäftswert

Hauptgegenstand maßgebend Maßgebend ist der Hauptgegenstand des Geschäfts. Verbindlichkeiten, welche den Gegenstand belasten, werden nicht abgezogen (§ 38 Satz 1 GNotKG). Bei Sachen (z. B. Grundstücken) ist der Verkehrswert zugrunde zu legen (§ 46 Abs. 1 GNotKG). In der Praxis wird bisweilen für den Grund und Boden auf die Bodenrichtwerte gem. § 196 BauGB zurückgegriffen, di...mehr

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Grundbesitz und Zugewinnaus... / 1 Gleiche Teilhabe am Gewinn

Gegenüberstellung der Vermögen Scheiden tut weh – auch weil sich die Ehegatten in der Regel hinsichtlich ihres Vermögens auseinandersetzen müssen: Im Fall der Ehescheidung ist auf Antrag eines Ehegatten der Zugewinn real auszugleichen.[1] Hierzu werden die beiderseitigen Vermögensmassen der Eheleute gegenübergestellt. Derjenige Ehegatte, dessen Endvermögen (= Vermögen am Ende ...mehr

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Grundbesitz bei Zugewinngem... / 2.2.5 Welche Geschäfte sind zustimmungsbedürftig?

Nur Verfügungsgeschäfte Die Regelung in § 1365 BGB erfasst nur diejenigen Rechtsgeschäfte, durch die über den Grundbesitz verfügt wird. Dies sind solche Geschäfte, die unmittelbar darauf gerichtet sind, auf ein bestehendes Recht einzuwirken, es zu verändern oder aufzuheben. Damit geht es darum, dass der Verfügende also ein Recht entweder auf einen Dritten überträgt, es mit ei...mehr

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Einfriedung und Einzäunung ... / 5.11 Rheinland-Pfalz

In Rheinland-Pfalz besteht auf Verlangen des Nachbarn eine Einfriedungspflicht für Grundstücke in Innenortslage nur, wenn dies zum Schutz des Nachbargrundstücks vor wesentlichen Beeinträchtigungen erforderlich ist. Beeinträchtigungen in diesem Sinne liegen etwa dann vor, wenn ohne Einfriedung ein Nachbargrundstück des öfteren von fremden Menschen betreten oder von fremden Ti...mehr

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Einfriedung und Einzäunung ... / 5.12 Saarland

Im Saarland besteht auf Verlangen des Nachbarn eine Einfriedungspflicht für Grundstücke in Innenortslage nur, wenn dies zum Schutz des Nachbargrundstücks vor wesentlichen Beeinträchtigungen erforderlich ist. Beeinträchtigungen in diesem Sinne liegen etwa dann vor, wenn ohne Einfriedung ein Nachbargrundstück des öfteren von fremden Menschen betreten oder von fremden Tieren au...mehr

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Einfriedung und Einzäunung ... / 5.16 Thüringen

In Thüringen besteht auf Verlangen des Nachbarn eine Einfriedungspflicht für Grundstücke in Innenortslage nur, wenn dies zum Schutz des Nachbargrundstücks vor wesentlichen Beeinträchtigungen erforderlich ist. Beeinträchtigungen in diesem Sinne liegen etwa dann vor, wenn ohne Einfriedung ein Nachbargrundstück des öfteren von fremden Menschen betreten oder von fremden Tieren a...mehr

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Einfriedung und Einzäunung ... / 5.3 Berlin

In Berlin besteht eine generelle Einfriedungspflicht auf Verlangen des Nachbarn, wobei das Nachbarrechtsgesetz dem System der Rechtseinfriedung folgt (vgl. oben Kap. 4.2). Es gelten folgende Bestimmungen des Nachbarrechtsgesetzes: Nachbarrechtsgesetz Berlin [1] § 21 Einfriedungspflicht Jeder Grundstückseigentümer kann von dem Nachbarn die Einfriedung nach folgenden Regeln verlan...mehr

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Einfriedung und Einzäunung ... / 5.14 Sachsen-Anhalt

In Sachsen-Anhalt besteht auf Verlangen des Nachbarn eine Einfriedungspflicht für Grundstücke nur, wenn dies zum Schutz des Nachbargrundstücks vor nicht nur unwesentlichen Beeinträchtigungen erforderlich ist. Beeinträchtigungen in diesem Sinne liegen etwa dann vor, wenn ohne Einfriedung ein Nachbargrundstück des öfteren von fremden Menschen betreten oder fremden Tieren aufge...mehr

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Grundbesitz in nichtehelich... / 2.2 Alleineigentum eines Partners

2.2.1 Gemeinsamer Hausbau Hausbau auf dem Grundstück eines Partners Problematischer ist der Fall, dass das gemeinsame Heim auf dem Grundstück eines Partners errichtet werden soll. Praxis-Beispiel Grundstück gehört einem der Partner Beispiel M und F wollen für ihr Zusammenleben ein Haus bauen. F stellt hierfür ein ererbtes Grundstück zur Verfügung, während M ein größeres Bausparg...mehr

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Grundbesitz bei Gütergemein... / 3 Erwerb einer Erbschaft

Grundstückserwerb Erwerben die Ehegatten (oder ein Ehegatte) ein Grundstück im Wege der Erbschaft, kann es Probleme mit dem Grundbuchamt geben. Praxis-Beispiel Ende der Erbengemeinschaft Im Güterstand der Gütergemeinschaft verheiratete Eheleute sind im Grundbuch als Eigentümer von Grundbesitz mit dem Zusatz "in Erbengemeinschaft" seit dem 19.5.2015 eingetragen. Zu notarieller U...mehr

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Grundbesitz in nichtehelich... / 2.1 Gemeinsames Eigentum

Bedeutende Vermögensdispositionen Mit der Anschaffung einer Eigentumswohnung oder eines Hausgrundstücks in Verbindung mit einem Bauvorhaben treffen die Partner ihre wohl bedeutendste Vermögensdisposition. Deshalb müssen die Rechtsfolgen gut bedacht werden, denn der gesetzliche Schutz ist geringer als bei Eheleuten. Bestreitet ein Partner ausnahmsweise den Erwerb des Objekts a...mehr

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Grundbesitz bei Gütergemein... / 5.3 Anspruch auf Sicherheitsleistung

Bei Beendigung der Gütergemeinschaft kann ein Anspruch auf Sicherheitsleistung für Übernahme eingebrachter Vermögensgegenstände bestehen. Dazu folgender Fall: Praxis-Beispiel Übernahme eingebrachten Vermögens Die Ehefrau begehrt nach rechtskräftiger Ehescheidung die Übernahme mehrerer in die Gütergemeinschaft mit dem Ex-Ehemann eingebrachter Grundstücke, die ihr von ihren Elte...mehr

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Roscher, GrStG § 4 Sonstige... / 8 Grundbesitz für Zwecke der Wissenschaft, des Unterrichts oder der Erziehung (Nr. 5)

Rz. 44 Die Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 5 GrStG hängt sowohl von subjektiven als auch von objektiven Tatbestandsvoraussetzungen ab. Nach § 4 Nr. 5 S. 1 GrStG setzt die Befreiung zunächst voraus, dass der Grundbesitz – objektiv - für Zwecke der Wissenschaft (Rz. 45), des Unterrichts (Rz. 46) oder der Erziehung (Rz. 47) benutzt wird und durch die Landesregierung oder die von ihr ...mehr

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Schutz des Haus- und Grundbesitzes vor Fluglärm

1 Einführung Konfliktpotenzial Mit dem Einsatz von Strahlflugzeugen ist die Zahl der Flugbewegungen seit Anfang der 60er Jahre sprunghaft angestiegen. Damit hat sich auch die Lärmsituation in der Umgebung von Flugplätzen erheblich verschärft. Heute sind Fluggastzahlen von über 30 Mio. Passagieren schon fast eine Selbstverständlichkeit für einen Internationalen Verkehrsflughafe...mehr

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Einfriedung und Einzäunung ... / 5.13 Sachsen

Das Sächsische Nachbarrechtsgesetz kennt keine Einfriedungspflicht und statuiert stattdessen ein Einfriedungsrecht. Insoweit stimmt das Gesetz mit dem Bürgerlichen Gesetzbuch überein, das in § 903 BGB dem Grundeigentümer auch das Recht zum Einfrieden seines Grundstücks einräumt, ohne ihm eine derartige Verpflichtung aufzuerlegen. Außerdem besteht nach dem Nachbarrechtsgesetz ...mehr

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Grundstück und Grundbuch / 10 Amtsvormerkung, Amtswiderspruch, Amtslöschung

10.1 Amtsvormerkung Wird vor Erledigung eines Eintragungsantrags eine andere Eintragung beantragt, die dasselbe Recht betrifft, ist von Amts wegen eine Vormerkung einzutragen (siehe Abschn. 6.9). 10.2 Amtswiderspruch Amtswiderspruch verhindert Rechtsverlust Ergibt sich, dass das Grundbuchamt unter Verletzung gesetzlicher Vorschriften eine Eintragung vorgenommen hat, durch die da...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Grundstück und Grundbuch / 11 Kosten in Grundbuchsachen

11.1 Allgemeines Die vom Grundbuchamt zu erhebenden Gebühren für die Grundbucheintragungen richten sich nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG). Die Höhe der Gebühren hängt ab vom Geschäftswert (§ 3 Abs. 1 GNotKG) und vom Gebührensatz (Anlage 1 zu § 3 Abs. 2 GNotKG). Die Gebühr selbst ist aus der amtlichen Tabelle (Anlage 2 zu § 34 Abs. 3 GNotKG, Spalte B) zu entneh...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Grundstück und Grundbuch / 11.4 Gebührenbefreiung

11.4.1 Gebührenfreiheit im öffentlichen Interesse Bestimmte von Amts wegen einzutragende Tatsachen sind gem. Vorbemerkung 1.4 Abs. 2 der Anlage 1 zu § 3 Abs. 2 GNotKG gebührenfrei. 11.4.2 Persönliche Kostenfreiheit Persönliche Kostenfreiheit Persönliche Kostenfreiheit besteht gem. § 2 Abs. 1 GNotKG für den Bund, die Länder und öffentliche Anstalten und Kassen. Soweit Kostenfreih...mehr

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Betreten fremder Grundstück... / 5.1 Haftungsbegrenzung

Deshalb bestimmt § 60 BNatSchG, dass das Betreten der freien Landschaft wie das Betreten des Waldes nach § 14 Abs. 1 Satz 3 BWaldG auf eigene Gefahr erfolgt. Durch die Betretungsbefugnis werden keine zusätzlichen Sorgfalts- oder Verkehrssicherungspflichten für den Grundeigentümer begründet. Es besteht nach dem Gesetzeswortlaut insbesondere keine Haftung für typische, sich au...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Grundstück und Grundbuch / 7.2 Öffentlicher Glaube des Grundbuchs

7.2.1 Grundsätze des Gutglaubensschutzes Das formelle Konsensprinzip (Abschn. 6.2) mit seinem Verzicht auf den Nachweis der materiellen Einigung, aber auch Rechtsänderungen außerhalb des Grundbuchs (z. B. Vereinbarung der Gütergemeinschaft, Nichtvalutierung einer Hypothek) sowie Änderungen in der Verfügungsbefugnis (beispielsweise Insolvenz des Eigentümers) können bewirken, d...mehr