Fachbeiträge & Kommentare zu Grundstück

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§ 15 Vermächtniserfüllung / a) Aufnahme der dinglichen Einigungserklärung des Erblassers in notarielle Urkunde

Rz. 216 Beim Vermächtnis über dingliche Rechte an Grundstücken, wie Nießbrauch oder Wohnungsrecht, kann die zu ihrer Entstehung konstitutiv erforderliche dingliche Einigung (§ 873 BGB) bezüglich des den Erblasser betreffenden Teils direkt in die notariell beurkundete Verfügung von Todes wegen aufgenommen werden. Die Einigungserklärungen beider Teile müssen hier – anders als ...mehr

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§ 7 Nachlassgerichtliches V... / 1. Zuständigkeit

Rz. 127 Das Amtsgericht, das eine letztwillige Verfügung verwahrt, hat sie auch zu eröffnen, § 348 FamFG . Funktionell zuständig ist auch diesbezüglich der Rechtspfleger, § 3 Nr. 2 Buchst. c RPflG. Jedoch können die vom Rechtspfleger wahrzunehmenden Geschäfte durch Rechtsverordnung der Landesregierung ganz oder teilweise dem Urkundsbeamten der Geschäftsstelle übertragen werde...mehr

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§ 20 Teilungsversteigerung / d) Muster: Antrag auf einstweilige Einstellung

Rz. 72 Muster 20.4: Antrag auf einstweilige Einstellung Muster 20.4: Antrag auf einstweilige Einstellung An das Amtsgericht – Vollstreckungsgericht – _________________________ zu Az. _________________________ In dem Verfahren auf Versteigerung des Grundstücks _________________________ zum Zwecke der Aufhebung der daran bestehenden Gemeinschaft beantrage ich namens des Antragstell...mehr

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§ 10 Erbrecht und Grundbuch / f) Abschichtung eines Miterben in der zweigliedrigen Erbengemeinschaft führt zu erbgangsgleicher Universalsukzession

Rz. 274 Der Abzuschichtende erhält einzelne Nachlassgegenstände übertragen, die dem Wert seines Anteils entsprechen. Bleiben sie unter diesem Wert, so zahlen die verbleibenden Erben einen Ausgleich. Damit beinhaltet diese Art der personellen Teilerbauseinandersetzung gleichzeitig eine gegenständliche Teilerbauseinandersetzung. Verbleibt aber nur noch ein Miterbe, so ist der g...mehr

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§ 11 Erbenhaftung / aa) Pfändbarkeit des Nacherbenanwartschaftsrechts

Rz. 409 Zwischen dem Erbfall und dem Zeitpunkt des Eintritts des Nacherbfalls steht dem Nacherben nach § 2108 Abs. 2 BGB ein Anwartschaftsrecht zu, das grundsätzlich vererblich und übertragbar ist, sofern der Erblasser nichts Abweichendes angeordnet hat.[351] Die Nacherbschaft und damit das Anwartschaftsrecht können sich auf den ganzen Nachlass oder auch nur auf einen Erbtei...mehr

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§ 10 Erbrecht und Grundbuch / 7. Gerichtliche Geltendmachung der dinglichen Surrogation

Rz. 247 Ist unter den Miterben streitig, ob ein bestimmter Gegenstand sich aufgrund der Rechtsfolgen der dinglichen Surrogation im Nachlass befindet, so kann dies auf unterschiedliche Weise geklärt werden: Mittels einermehr

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§ 19 Erbteilungsklage / d) Teilung ohne Wertminderung

Rz. 97 Eine Wertminderung tritt dann nicht ein, wenn das Ganze nicht mehr wert ist als die Summe aller durch die Realteilung gewonnenen Einzelteile. Dabei kommt es auf den Verkehrswert an. Fallen für die Aufteilung Kosten an, so sind sie bei der Bewertung unberücksichtigt zu lassen, bspw. Kosten der Aufteilung eines unbebauten Grundstücks, für die Vermessungs-, Notar- und Gru...mehr

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§ 20 Teilungsversteigerung / d) Verfahren der Wertfestsetzung

Rz. 105 Das Gericht setzt auf der Grundlage eines von ihm einzuholenden Wertgutachtens nach § 74a Abs. 5 ZVG den Wert des Grundstücks durch mit Gründen versehenen Beschluss fest.[89] Das eingeholte Wertgutachten ist Beweismittel und deshalb gem. § 286 ZPO frei zu würdigen. Zur Gewährung rechtlichen Gehörs ist den Verfahrensbeteiligten eine Mehrfertigung des Gutachtens zu übe...mehr

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§ 18 Einvernehmliche Erbaus... / 3. Formelle Anforderungen

Rz. 125 Für den Auseinandersetzungsvertrag ist grundsätzlich keine besondere Form vorgeschrieben. Ein Formzwang kann sich jedoch aus dem Gegenstand der Auseinandersetzung ergeben. Soweit der Vertrag die Verteilung von Grundstücken regelt, ist die notarielle Beurkundung gem. § 311b Abs. 1 BGB erforderlich. Auch ein Auseinandersetzungsvertrag, der einen sich im Nachlass befind...mehr

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§ 17 Geltendmachung von Pfl... / c) Muster: Klage auf Pflichtteilsergänzung gegen den Beschenkten (Miterben) nach § 2329 BGB bei Schenkung einer Eigentumswohnung

Rz. 272 Muster 17.24: Klage auf Pflichtteilsergänzung gegen den Beschenkten (Miterben) nach § 2329 BGB bei Schenkung einer Eigentumswohnung Muster 17.24: Klage auf Pflichtteilsergänzung gegen den Beschenkten (Miterben) nach § 2329 BGB bei Schenkung einer Eigentumswohnung An das Landgericht _________________________ Klage des _________________________, wohnhaft ___________________...mehr

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§ 19 Erbteilungsklage / a) Güterrechtliche Zustimmungserfordernisse unter Ehegatten

Rz. 273 Nach § 1365 Abs. 1 BGB kann sich ein Ehegatte bei Bestehen der Zugewinngemeinschaft nur mit Zustimmung des anderen Ehegatten verpflichten, über sein Vermögen im Ganzen oder über sein wesentliches Vermögen zu verfügen. Das bedeutet für den Teilungsvertrag: Wenn der Erbteil des Ehepartners sein ganzes oder wesentliches Vermögen darstellt, ist die Zustimmung des anderen...mehr

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§ 14 Vor- und Nacherbfolge / ii) Muster: Antrag auf Aufhebung der gerichtlichen Verwaltung

Rz. 224 Muster 14.37: Antrag auf Aufhebung der gerichtlichen Verwaltung Muster 14.37: Antrag auf Aufhebung der gerichtlichen Verwaltung An das Amtsgericht – Vollstreckungsgericht – _________________________ Az. _________________________ Antrag auf Aufhebung der gerichtlichen Verwaltung In der Vollstreckungssache _________________________ ./. _________________________ beantrage ich n...mehr

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§ 14 Vor- und Nacherbfolge / aa) Nicht befreite Vorerbschaft

Rz. 259 Der nicht befreite Vorerbe ist auf Verlangen des Nacherben verpflichtet, über die Verwaltung des Nachlasses Rechenschaft abzulegen (§§ 2130 Abs. 2, 259 BGB). Die Rechenschaftslegung erfordert eine detaillierte, übersichtliche und in sich verständliche Zusammenstellung der Einnahmen und Ausgaben.[293] Auch die Entwicklungen der Vorerbschaft sind im Einzelnen aufzuzeig...mehr

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§ 10 Erbrecht und Grundbuch / 10. Versteigerungserlös

Rz. 253 Nach § 92 Abs. 1 ZVG ist eine gestaffelte Surrogation (Kettensurrogation, siehe Rdn 242) möglich: Der Anspruch gegen den Ersteher ist Surrogat für das Grundstück; die Leistung des Ersteigerers ist Surrogat des Anspruchs gegen ihn. Von Bedeutung ist dies für die Teilungsversteigerung zur Vorbereitung der Erbteilung nach §§ 2042 Abs. 2, 753 BGB, §§ 180 ff. ZVG (siehe d...mehr

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§ 10 Erbrecht und Grundbuch / b) Rechtskrafterstreckung eines Urteils für und gegen den Rechtsnachfolger

Rz. 180 Wie würde sich die Veräußerung des streitbefangenen Grundstücks auf den Hauptprozess auswirken, mit dem der wahre Berechtigte als Kläger die Zustimmung des Beklagten zur Grundbuchberichtigung nach § 894 BGB erreichen will? Rz. 181 Mit dem Recht des § 265 ZPO zur Verfügung über die streitbefangene Sache korrespondiert § 325 Abs. 1 ZPO, wonach die rechtskräftige Entsche...mehr

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§ 10 Erbrecht und Grundbuch / b) Vorteile des Widerspruchs

Rz. 184 Allerdings kann der Widerspruch trotzdem Vorzüge gegenüber dem Rechtshängigkeitsvermerk haben: Der Rechtshängigkeitsvermerk setzt die Zustellung einer Klage voraus, deren Streitgegenstand ein dingliches Recht an dem Grundstück ist. Mit der Zustellung der Klage erfährt der Anspruchsgegner und Beklagte zwingend von dem Rechtsstreit: Er könnte u.U. noch schnell an einen...mehr

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§ 11 Erbenhaftung / a) Grundbuchberichtigung auf den Erben

Rz. 86 Will der Gläubiger gegen den Erben in ein Grundstück vollstrecken, das noch auf den Erblasser im Grundbuch lautet, so ist u.U. zuvor eine Grundbuchberichtigung erforderlich, bspw. wenn eine Zwangshypothek zu Lasten des Nachlassgrundstücks eingetragen werden soll. Vor ihrer Eintragung ist der Erbe nach § 39 GBO voreinzutragen. Wenn sich der Gläubiger vor oder nach erfo...mehr

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§ 6 Nachlasssicherung, Nach... / 1. Allgemeines

Rz. 233 Die Tätigkeit des Nachlassverwalters entspricht in weiten Zügen der des Insolvenzverwalters: Er hat den Nachlass in Besitz zu nehmen, um daraus die Gläubiger zu befriedigen. Bis dies geschehen ist, hat er den Nachlass zu verwalten. Falls sich herausstellt, dass der Nachlass überschuldet ist, hat der Nachlassverwalter unverzüglich Nachlassinsolvenz anzumelden; gem. § ...mehr

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§ 9 Erbrechtliche Auskunfts... / d) Einsicht in die Grundakten

Rz. 63 Ergänzt wird § 12 GBO durch §§ 43–46 GBV. § 46 GBV lautet: Zitat (1) Die Einsicht von Grundakten ist jedem gestattet, der ein berechtigtes Interesse darlegt, auch soweit es sich nicht um die in § 12 Abs. 1 Satz 2 der Grundbuchordnung bezeichneten Urkunden handelt. (2) Die Vorschrift des § 43 ist auf die Einsicht von Grundakten entsprechend anzuwenden. (3) Soweit die Einsic...mehr

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§ 15 Vermächtniserfüllung / 10. Unterschied zwischen dinglichem und schuldrechtlichem Vorkaufsrecht

Rz. 259 Während das dingliche Vorkaufsrecht sowohl für den ersten Verkaufsfall als auch für mehrere oder für alle Verkaufsfälle bestellt werden kann, besteht das schuldrechtliche Vorkaufsrecht grundsätzlich nur für einen Verkaufsfall.[204] Die im Schuldrecht bestehende Vertragsfreiheit lässt es aber zu, ein Vermächtnis über ein schuldrechtliches Vorkaufsrecht in der Weise zu...mehr

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§ 9 Erbrechtliche Auskunfts... / b) Muster: Antrag auf Grundbuchabschrift

Rz. 56 Muster 9.3: Antrag auf Grundbuchabschrift Muster 9.3: Antrag auf Grundbuchabschrift An das Amtsgericht – Grundbuchamt – _________________________ Grundbuch von _________________________, Band _________________________, Heft _________________________, eingetragener Eigentümer: _________________________ Der zuvor genannte Eigentümer ist am _________________________ in ______...mehr

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§ 10 Erbrecht und Grundbuch / 1. Typischer Sachverhalt

Rz. 154 Beispiel Im Grundbuch ist der Käufer eines Gebäudegrundstücks als dessen Eigentümer eingetragen. Verkäufer war der Erblasser E, dessen Alleinerbin seine Tochter T geworden ist. Der Erblasser E hat mit dem jetzt eingetragenen Eigentümer über das Gebäudegrundstück einen notariellen Kaufvertrag geschlossen, aufgrund dessen die Auflassung sofort in derselben Urkunde erklä...mehr

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§ 11 Erbenhaftung / c) Berichtigung des Grundbuchs auf den Erblasser

Rz. 89 Ist der Erblasser noch gar nicht im Grundbuch eingetragen und soll eine Eintragung zu Lasten des betreffenden Grundstücks erfolgen, so ist eine Voreintragung des Erblassers gem. § 39 GBO erforderlich. Diesen Antrag kann der Gläubiger gem. § 14 GBO stellen (siehe Rdn 90). Einer Voreintragung der Erben bedarf es gem. § 40 GBO nicht, wenn der Titel gegenüber einem Klagep...mehr

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§ 19 Erbteilungsklage / k) Recht auf Grundbucheinsicht

Rz. 212 Ein Miterbe kann ein berechtigtes Interesse an umfassender Grundbucheinsicht in ein früher dem Erblasser gehörendes Grundstück haben, wenn Ausgleichsansprüche gegen einen Miterben nach §§ 2050 ff. BGB in Betracht kommen. Zur Klärung von Ausgleichspflichten nach §§ 2050 ff. BGB sind dem Miterben Auszüge aus den Grundakten zu erteilen, wenn nicht die schutzwürdigen Inte...mehr

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§ 10 Erbrecht und Grundbuch / d) Verfahrensrechtliche Alternative zur Grundbuchberichtigungsklage: Das Erbscheinsverfahren

Rz. 222 Die Grundbuchberichtigungsklage bezieht sich lediglich auf ein konkretes Grundstück, während das Erbscheinsverfahren die Erbfolge als Ganze in den gesamten Nachlass betrifft. Das Erbscheinsverfahren unterliegt dem Amtsermittlungsgrundsatz nach § 2358 BGB; das kann im Einzelfall von Vorteil sein (vgl. zu den Einzelheiten des Erbscheinsverfahrens § 7 Rdn 201 ff.). Die E...mehr

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§ 15 Vermächtniserfüllung / b) Unmögliches oder ungesetzliches Vermächtnis

Rz. 36 § 2171 Abs. 1 BGB erfasst die anfängliche objektive Unmöglichkeit eines Vermächtnisses und stellt nicht auf den Zeitpunkt der Abgabe der Erklärung, sondern konsequenterweise auf den Zeitpunkt des Erbfalls ab, weil eine Vermächtnisanordnung zwar im Zeitpunkt der Testamentserrichtung existent aber noch nicht rechtswirksam wird. Rz. 37 Ist die Wirksamkeit eines Vermächtni...mehr

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§ 19 Erbteilungsklage / 1. Ausgangslage

Rz. 240 Die Auseinandersetzung des Nachlasses kann auf verschiedene Weise erfolgen:mehr

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§ 9 Erbrechtliche Auskunfts... / d) Erteilung von Abschriften aus den Akten

Rz. 18 Wer ein berechtigtes Interesse glaubhaft macht, kann auch die Erteilung beglaubigter oder unbeglaubigter Abschriften aus den Nachlassakten verlangen, § 13 Abs. 3 FamFG. Rz. 19 Der beurkundende Notar hat einen Anspruch auf Erteilung einer Abschrift des von ihm für seinen Mandanten beantragten und ausgestellten, nur der Verfügung über Grundstücke oder im Grundbuch einget...mehr

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§ 14 Vor- und Nacherbfolge / a) Rechtliche Grundlagen

Rz. 56 Der Vorerbe ist grundsätzlich zur Verfügung über den Nachlass befugt, § 2112 BGB. Diese Befugnis erfährt im Interesse des Nacherben allerdings erhebliche Einschränkungen (§§ 2113 f., 2116–2118 BGB). Als Korrektiv ist der Nacherbe gem. § 2120 BGB verpflichtet, seine Zustimmung zu solchen (auch einseitigen)[70] Verfügungen des Nacherben zu erteilen, die im Rahmen einer ...mehr

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§ 10 Erbrecht und Grundbuch / a) Einziehung des unrichtigen Erbscheins und Neuerteilung eines richtigen Erbscheins

Rz. 123 Wird nach den Erbscheinsvorschriften ein unrichtiger Erbschein eingezogen (§ 2361 BGB) und ein neuer erteilt, der die Erbfolge nunmehr anders ausweist, so ist die ursprünglich vorgenommene Grundbuchberichtigung zu korrigieren durch eine Zweitberichtigung (vgl. Fall Rdn 124). Minderjährige Erbprätendenten sind in Bezug auf ihre gesetzliche Vertretung ordnungsgemäß zu ...mehr

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§ 10 Erbrecht und Grundbuch / aa) Guter Glaube an die Eigentümerposition und die Nicht-Rechtshängigkeit

Rz. 185 Um alle Erfordernisse eines gutgläubigen Erwerbs zu erfüllen, muss der Erwerber des streitbefangenen Grundstücks, wenn er tatsächlich vom Nichtberechtigten erwirbt, in zweierlei Hinsicht gutgläubig sein: Zum einen gelingt der gutgläubige Erwerb nur, wenn der Erwerber entsprechend den materiellrechtlichen Voraussetzungen des § 892 BGB bezüglich der Eigentümerposition d...mehr

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§ 20 Teilungsversteigerung / c) Verteilung des Erlöses

Rz. 161 Der Versteigerungserlös ist an diejenigen auszuzahlen, die einen Anspruch gegen den Grundstückseigentümer haben, §§ 114 Abs. 1, 117 Abs. 1 ZVG. Sind Eigentümerrechte – insbesondere Eigentümergrundschulden[128] – für den Vorerben bzw. den Erblasser eingetragen, so gilt § 2114 BGB. Danach haben der Vor- und Nacherbe nur gemeinschaftlich Anspruch auf das Kapital. Der Er...mehr

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§ 15 Vermächtniserfüllung / 2. Erfüllung des Vermächtnisanspruchs

Rz. 294 Das Vermächtnis begründet eine Nachlassverbindlichkeit, § 1967 Abs. 2 BGB. Der Vermächtnisanspruch wird durch die jeweiligen sachenrechtlichen Übertragungsakte erfüllt, bei Grundstücken insbesondere durch Auflassung und Eintragung im Grundbuch, §§ 873, 925 BGB, bei beweglichen Sachen durch Einigung und Übergabe, § 929 BGB, bei Forderungen durch Abtretung, § 398 BGB, ...mehr

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§ 9 Erbrechtliche Auskunfts... / m) Grundbucheinsicht für einen gesetzlichen Erben und Pflichtteilsberechtigten trotz entgegenstehenden Willens des testamentarischen Erben

Rz. 76 OLG Düsseldorf ZEV 2014, 218 :[82] Zitat 1. Prüft ein gesetzlicher Erbe und Pflichtteils- bzw. Pflichtteilsergänzungsberechtigter nach dem Tode des im Grundbuch eingetragenen Erblassers seine erbrechtlichen Ansprüche (hier: Kind des Erblassers mit Blick auf seine vom Wert des Grundstücks abhängig zu machende Entscheidung, Pflichtteils- oder gar Erbansprüche zu verfolgen)...mehr

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§ 19 Erbteilungsklage / c) Form

Rz. 287 Da somit kein Fall einer Verfügung über den Erbteil vorliegt, gilt auch nicht die Formvorschrift des § 2033 Abs. 1 S. 2 BGB. Allerdings ist der Abschichtungsvertrag dann formbedürftig, wenn als Abfindung die Leistung eines Gegenstands vereinbart wird, der nur durch ein formbedürftiges Rechtsgeschäft übertragen werden kann, bei Grundstücken gem. § 311b Abs. 1 BGB, bei...mehr

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§ 2 Vorsorgevollmacht, Betr... / b) Umschreibung des Grundbuchs

Rz. 73 Betreffend die Möglichkeit der Umschreibung des Grundbuches unter Vorlage der post- oder transmortalen Vollmacht wurde bis dato nicht höchstrichterlich entschieden.[122] Mittels der post- oder transmortalen Vollmacht soll nach Ansicht des OLG Schleswig auch eine Umschreibung erfolgen können, wenn der Bevollmächtigte Miterbe des Vollmachtgebers ist. Der Bevollmächtigte...mehr

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§ 20 Teilungsversteigerung / b) Widerspruchsklage

Rz. 75 Rechte, die dem Versteigerungsverfahren entgegenstehen, werden vom Berechtigten mit einer Widerspruchsklage auf der Grundlage von § 771 ZPO geltend gemacht, d.h. mit der Klage muss beantragt werden, "die Teilungsversteigerung in das Grundstück … für unzulässig zu erklären" (vgl. Muster Rdn 40). Bei Erfolg versprechender Widerspruchsklage kann das Versteigerungsverfahr...mehr

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§ 19 Erbteilungsklage / b) Erbauseinandersetzungsvertrag als mehrseitiger Vertrag

Rz. 247 Die zentrale Vorschrift über die Nachlassauseinandersetzung, § 2042 BGB, verweist in Absatz 2 auf die Vorschriften des Gemeinschaftsrechts. § 757 BGB verweist seinerseits wegen eines Sach- oder Rechtsmangels auf das Kaufrecht. Der Nachlassauseinandersetzungsvertrag ist ein mehrseitiger Vertrag, bei dem kraft der gesamthänderischen Zuordnung der Nachlassgegenstände je...mehr

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§ 10 Erbrecht und Grundbuch / 1. Eintragung des Nacherben

Rz. 389 Mit Eintritt des Nacherbfalls geht kraft Gesetzes der Nachlass auf den Nacherben über, § 2139 BGB. Bezüglich der auf den Vorerben eingetragenen Grundstücke wird das Grundbuch damit wieder unrichtig. Eine entsprechende Berichtigung auf den Nacherben ist nach denselben Regeln wie bei der Berichtigung auf den Vorerben vorzunehmen. Anmerkung zum Gesetz zur Änderung des Er...mehr

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§ 20 Teilungsversteigerung / a) Zuständiges Gericht

Rz. 19 Die materiellrechtliche Anspruchsgrundlage auf Durchführung der Teilungsversteigerung findet sich in §§ 2042, 753 BGB. Die Anordnung der Teilungsversteigerung erfolgt nur auf Antrag beim Versteigerungsgericht, dem Amtsgericht, in dessen Bezirk das Grundstück liegt, §§ 1, 15 ZVG. Allerdings hat nicht jedes Amtsgericht eine Versteigerungsabteilung, größere Amtsgerichte ...mehr

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§ 14 Vor- und Nacherbfolge / c) Rechtshängigkeitsvermerk/Widerspruch

Rz. 19 Sofern Grundstücke in den Nachlass fallen und der Antragsgegner als Berechtigter im Grundbuch eingetragen ist, bietet sich nach Zustellung der Hauptsacheklage die Eintragung eines Rechtshängigkeitsvermerks [18] an (siehe auch § 10 Rdn 180 ff.). Dessen Vorteil ist ein schneller Rechtsschutz, der an keine weiteren materiellen Voraussetzungen geknüpft ist. Eine weitere Han...mehr

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§ 19 Erbteilungsklage / VIII. "Dingliche Einigung" nach Verurteilung des Auflassungsschuldners

Rz. 293 Sind die beklagten Miterben rechtskräftig zur Auflassung eines Grundstücks oder einer Eigentumswohnung verurteilt, so muss die Einigungserklärung des klagenden Miterben wegen des Formzwangs nach § 925 BGB gleichwohl noch beurkundet werden.[277] Eine reine Beglaubigung der Unterschrift des Erwerbers reicht nicht aus. Die gleichzeitige Anwesenheit der Parteien, wie sie...mehr

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§ 19 Erbteilungsklage / a) Nachlassauseinandersetzung – Erbteilung

Rz. 58 Von Nachlassauseinandersetzung spricht man, wenn der Nachlass abgewickelt und aufgeteilt wird. Dazu gehören die Bereinigung des Nachlasses von Nachlassverbindlichkeiten und die Verwertung von Nachlassgegenständen, um liquide Mittel für die Befriedigung von Nachlassgläubigern zu erhalten. Die Erbteilung beinhaltet die Aufteilung des reinen Aktivnachlasses unter den Mit...mehr

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§ 12 Erbengemeinschaft / 3. Starrheit der gesetzlichen Regelung

Rz. 21 Einigen sich die Miterben nicht über die Art und Weise der Auseinandersetzung, so ist das gesamte unteilbare Vermögen nach § 753 BGB zu veräußern. Dies führt in der Regel zur Zerschlagung des gemeinschaftlichen Vermögens; auch liegt die Summe der Werte der einzelnen veräußerten Gegenstände unter dem Gesamtwert des gemeinschaftlichen Vermögens. So setzte der BGH in der...mehr

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§ 15 Vermächtniserfüllung / 2. Arten des Vorkaufsrechts

Rz. 244 Mit dem Vorkaufsrecht wird dem Vorkaufsberechtigten die Befugnis eingeräumt, den vorkaufsbelasteten Gegenstand zu denselben Bedingungen zu kaufen, zu denen ihn der Verpflichtete (= Vermächtnisbeschwerte) rechtswirksam an einen Dritten verkauft hat. Zwischen dem Vorkaufsberechtigten (= Vermächtnisnehmer) und dem Verpflichteten (= Erbe oder Hauptvermächtnisnehmer) komm...mehr

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§ 12 Erbengemeinschaft / 10. Versteigerungserlös

Rz. 133 Nach § 92 Abs. 1 ZVG ist eine gestaffelte Surrogation (Kettensurrogation, siehe Rdn 125) möglich: Der Anspruch gegen den Ersteher ist Surrogat für das Grundstück; die Leistung des Ersteigerers ist Surrogat des Anspruchs gegen ihn. Von Bedeutung ist dies für die Teilungsversteigerung zur Vorbereitung der Nachlassauseinandersetzung nach §§ 2042 Abs. 2, 753 BGB, §§ 180 ...mehr

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§ 12 Erbengemeinschaft / c) Beziehungssurrogation

Rz. 118 Der Erwerb aus einem – schuldrechtlichen oder dinglichen – Rechtsgeschäft, das sich auf den Nachlass bezieht, fällt in den Nachlass. Jeder Erwerb mit Mitteln des Nachlasses oder für den Nachlass fällt darunter. Dabei kommt es nicht darauf an, ob ein einzeln handelnder Miterbe zur Vornahme des Rechtsgeschäfts befugt war. Fraglich ist, ob eine rein objektive Beziehung z...mehr

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§ 13 Testamentsvollstreckung / 3. Vollzug des Aufteilungsplans/Auseinandersetzungsvertrags

Rz. 216 Wie oben dargestellt, haben Aufteilungsplan und Auseinandersetzungsvertrag nur schuldrechtliche Wirkung. Die Durchführung der Auseinandersetzung bedarf daher noch der dinglichen Übertragungsakte bezüglich der Nachlassgegenstände. Im Einzelnen also:mehr

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§ 10 Erbrecht und Grundbuch / 7. Das Vorausvermächtnis zugunsten des einzigen Vorerben – dingliches Vermächtnis

Rz. 369 Das Recht des Nacherben erstreckt sich gem. § 2110 Abs. 2 BGB im Zweifel nicht auf ein dem Vorerben zugewendetes Vorausvermächtnis. Es soll dem Vorerben im Zweifel endgültig verbleiben und nicht der Nacherbfolge unterliegen. Soweit der Gegenstand dem alleinigen Vorerben endgültig verbleibt, scheidet er bereits mit dem Erbfall ohne Weiteres aus der Vorerbmasse aus. Im...mehr

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§ 24 Internationales Erbrecht / aa) Kumulierung von Erb- und Pflichtteilsrecht

Rz. 121 Beispiel Ein deutscher Erblasser vermacht einem Pflichtteilsberechtigten ein Grundstück in den USA und schließt ihn hinsichtlich des in Deutschland belegenen Nachlasses von der Erbfolge aus. Fraglich ist dabei, ob der Pflichtteilsberechtigte hier hinsichtlich des deutschen Nachlasses den Pflichtteil geltend machen kann. Entschieden wurde diese Problematik für österrei...mehr