Fachbeiträge & Kommentare zu Grundstück

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 5. Sonderfälle.

Rn 52 Der Entzug einer Sache, insb durch Diebstahl oder Unterschlagung, verletzt nicht nur den Besitz, sondern auch das Eigentum, da die Nutzungsmöglichkeit entfällt (BGHZ 75, 230, 231; VersR 75, 658, 659). Str ist dies für den versuchten Sachentzug: für Eigentumsverletzung zB BeckOGK/Spindler § 823 Rz 149; Soergel/Spickhoff § 823 Rz 69 mwN; dagegen zB Erman/Wilhelmi § 823 R...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) 1Das Miteigentum (§ 1008 des Bürgerlichen Gesetzbuchs) an einem Grundstück kann durch Vertrag der Miteigentümer in der Weise beschränkt werden, dass jedem der Miteigentümer abweichend von § 93 des Bürgerlichen Gesetzbuchs das Eigentum an einer bestimmten Wohnung oder an nicht zu Wohnzwecken dienenden bestimmten Räumen in einem auf dem Grundstück errichteten oder zu erri...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Grundsätzliches

Rz. 18 [Autor/Stand] Die Verwaltung der Grundsteuer obliegt zum Teil den Finanzbehörden der Länder, zum Teil den Gemeinden. In den Ländern Berlin und Hamburg wird die Grundsteuer nur von den Finanzbehörden verwaltet. Für die Feststellung der Grundsteuerwerte nach dem Bundesmodell sowie für die Festsetzung und ggf. Zerlegung der Grundsteuermessbeträge sind die Finanzämter zus...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Zurechnungsrelevante Herrschaftsbefugnisse unbeweglicher WG/Prüfformel

Rn. 170 Stand: EL 142 – ET: 04/2020 Der wirtschaftliche Wert eines unbeweglichen WG wird entscheidend durch die Verfügungsmacht über dessen Substanz und Ertrag bestimmt (BGH v 06.11.1995, II ZR 164/94, NJW 1996, 458; BFH v 27.11.1996, X R 92/92, BStBl II 1998, 97 (zu Gebäuden auf fremdem Grund und Boden); BFH v 18.07.2001, X R 23/99, BStBl II 2002, 281 (zu Gebäuden auf fremde...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Sachfrüchte.

Rn 2 Unmittelbare Sachfrüchte sind die Erzeugnisse der Sache. Das sind alle natürlichen Tier- und Bodenprodukte, dh nicht nur Obst und Getreide, sondern auch Eier, Milch, Wolle und Jungtiere, auch schon vor der Geburt. Die Substanz der Muttersache darf jedoch nicht verbraucht werden. Kein Erzeugnis ist daher das Fleisch eines geschlachteten Tieres. Auch Pflanzen und Bäume st...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 5. Nachbarrechtlicher Ausgleichsanspruch in entspr Anwendung von Abs 2 S 2.

Rn 41 Der Anwendungsbereich des II 2 ist im Wege der richterlichen Rechtsfortbildung stark erweitert worden. Nach ständiger Rspr des BGH ist der sog nachbarrechtliche Ausgleichsanspruch immer dann gegeben, wenn von einem Grundstück iRs privatwirtschaftlichen Benutzung rechtswidrige Einwirkungen auf ein anderes Grundstück ausgehen, welche dessen Eigentümer oder Besitzer zwar ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Vereinigung (Abs 1, § 5 GBO).

Rn 8 Durch die Vereinigung werden die ursprünglichen Grundstücke nicht wesentliche Bestandteile des neuen einheitlichen Grundstücks (BGH DNotZ 06, 288 ff). Belastungen in Abteilung II und III des Grundbuchs bleiben bezogen auf die ursprünglichen Grundstücke getrennt bestehen (BGH DNotZ 06, 288 ff; DNotZ 78, 156 [BGH 21.10.1977 - V ZR 121/75]) und erstrecken sich nicht auch a...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Mittelbare Einlagevorgänge: Rechtsvorgang als Substitut der Einlagehandlung

Rn. 285 Stand: EL 150 – ET: 04/2021 Ebenso wie bei der Entnahme (s Rn 226) kann in besonders gelagerten Ausnahmefällen eine Einlage statt durch eine Einlagehandlung auch durch einen Rechtsvorgang bewirkt werden. Ein solcher Rechtsvorgang kann insb der Eintritt in eine Gesellschaft kraft Erbfalls sein, wenn der Erbe dem Betrieb ein WG zur Nutzung überlassen hat (Sonder-BV I) o...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Überbau, Stammgrundstück.

Rn 8 Das Gebäude (Rn 5 ff) muss von einem Grundstück aus (Stammgrundstück) teilweise über die Grenze auf das Nachbargrundstück gebaut worden sein. Welches das Stammgrundstück ist, bestimmt sich allein nach den Absichten und wirtschaftlichen Interessen des Bauherrn (Rn 2) im Zeitpunkt der Inanspruchnahme des Nachbargrundstücks (BGH NJW 89, 789, 790). Die Größe oder die Wichti...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 1103 BGB – Subjektiv-dingliches und subjektiv-persönliches Vorkaufsrecht.

Gesetzestext (1) Ein zu Gunsten des jeweiligen Eigentümers eines Grundstücks bestehendes Vorkaufsrecht kann nicht von dem Eigentum an diesem Grundstück getrennt werden. (2) Ein zu Gunsten einer bestimmten Person bestehendes Vorkaufsrecht kann nicht mit dem Eigentum an einem Grundstück verbunden werden. Rn 1 Das persönliche Recht kann nicht in ein subjektiv-dingliches Recht um...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

Wird eine bewegliche Sache mit einem Grundstück dergestalt verbunden, dass sie wesentlicher Bestandteil des Grundstücks wird, so erstreckt sich das Eigentum an dem Grundstück auf diese Sache.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Außenanlage.

Rn 5 Es muss sich um Leistungen am oder mit einem Grundstück handeln, damit man von einer Außenanlage sprechen kann. Sie unterscheiden sich von solchen bei einem Bauwerk dadurch, dass keine neue Sache auf dem Grundstück entsteht. Allerdings sind nicht alle Arbeiten an einem Grundstück zugleich Arbeiten an einer Außenanlage. Erforderlich ist nach der in der Begründung des Reg...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 1182 BGB – Übergang bei Befriedigung aus der Gesamthypothek.

Gesetzestext 1Soweit im Falle einer Gesamthypothek der Eigentümer des Grundstücks, aus dem der Gläubiger befriedigt wird, von dem Eigentümer eines der anderen Grundstücke oder einem Rechtsvorgänger dieses Eigentümers Ersatz verlangen kann, geht die Hypothek an dem Grundstück dieses Eigentümers auf ihn über. 2Die Hypothek kann jedoch, wenn der Gläubiger nur teilweise befried...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Plückebaum, Gebäudeteile als selbstständige WG, DB 1980, 1086; Wichmann, Das Gebäude als WG ein Phänomen?, DB 1983, 1329; Karrenbauer, Der Gebäudeabbruch, BB 1985, 2288; Knobbe-Keuk, Die Einkommensbesteuerung der entgeltlichen Überlassung von Bodensubstanz, DB 1985, 144; Glanegger, AK und HK bei Grundstücken und Gebäuden, DB 1987, 2115, 2173; Paus, Vermietete Grundstücke als gewi...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Bedeutung der Vorschrift.

Rn 1 Die Haftung des Grundstücks für die Hypothek wird durch §§ 1120, 1123–1127 auf weitere Gegenstände erweitert und durch §§ 1121, 1122 wieder eingeschränkt. Die Erweiterung der Haftung auf getrennte Bestandteile und Zubehör nach § 1120 ist eine gesetzliche, sie kann daher weder durch Rechtsgeschäft erweitert (allgM) noch beschränkt werden (RGZ 125, 362). Das hat besondere...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 923 BGB – Grenzbaum.

Gesetzestext (1) Steht auf der Grenze ein Baum, so gebühren die Früchte und, wenn der Baum gefällt wird, auch der Baum den Nachbarn zu gleichen Teilen. (2) 1Jeder der Nachbarn kann die Beseitigung des Baumes verlangen. 2Die Kosten der Beseitigung fallen den Nachbarn zu gleichen Teilen zur Last. 3Der Nachbar, der die Beseitigung verlangt, hat jedoch die Kosten allein zu trage...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Grundsätze.

Rn 10 Die Duldungs- und Unterlassungspflichten des Eigentümers des dienenden Grundstücks sind in drei gesetzlichen Fallgruppen beschrieben (vgl Soergel/Münch vor § 1018 Rz 21). Eine Dienstbarkeit kann auf die Benutzung des belasteten Grundstücks in einzelnen Beziehungen, auf die Unterlassung gewisser Handlungen auf dem belasteten Grundstück sowie auf den Ausschluss der Ausüb...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

Ein Recht an einem fremden Grundstück erlischt nicht dadurch, dass der Eigentümer des Grundstücks das Recht oder der Berechtigte das Eigentum an dem Grundstück erwirbt.mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Nutzungsänderung ohne Eigentumswechsel

Rz. 39 [Autor/Stand] Bei einer reinen Nutzungsänderung ist nur der (wirtschaftliche) Eigentümer des Grundstücks anzeigepflichtig. Er hat die Kenntnis von der Nutzung des Grundstücks. Die Anzeigepflicht entsteht in dem Zeitpunkt, in dem die tatsächliche Nutzungsänderung eintritt. In diesem Zeitpunkt beginnt die Dreimonatsfrist (s. dazu unten unter D). Rz. 40 Beispiel: Eine Gem...mehr

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§ 7 Pflichtteilsergänzung w... / d) Rückerwerbsrechte

Rz. 184 Wie sich Rückerwerbsrechte auf den Fristbeginn auswirken, ist höchstrichterlich nicht geklärt.[542] Wird ein freies, tatbestandsmäßig nicht begrenztes Rückerwerbsrecht vereinbart, so wird der Fristbeginn in der Literatur teilweise verneint, da es an der erforderlichen Ausgliederung aus dem Vermögen des Schenkers fehle.[543] Die Gegenmeinung verneint eine Schutzbedürf...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 3. Verbesserung der Wasser- und Bodenverhältnisse

Rz. 411 [Autor/Stand] Ob eine Einrichtung objektiv der Ordnung und Verbesserung der Wasser- und Bodenverhältnisse dient, hängt von den tatsächlichen Gegebenheiten ab. Die Befreiung erstreckt sich nicht auf Einrichtungen, die unmittelbar nur den Zwecken bestimmter Personen oder Betriebe dienen. Ein Staubecken dient insoweit keinem steuerbegünstigten Zweck i.S.d. § 4 Nr. 4 Alt...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ee) Veräußerung unter kumulativen Beschränkungen des Erwerbers

Rn. 444 Stand: EL 171 – ET: 02/2024 Werden dem Erwerber multiple Beschränkungen bzgl der Nutzung und Verwertung des erworbenen WG auferlegt und dem Veräußerer korrespondierende Nutzungs-/Verwertungsrechte ggf kombiniert mit einem freien Widerrufsvorbehalt der Übertragung gewährt, die kumuliert dazu führen, dass dem Erwerber die freie Nutzung und Verwertung des WG verwehrt ble...mehr

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§ 16 Der Pflichtteil im Ste... / 2. Leistung an Erfüllungs statt, § 364 BGB

Rz. 224 Wie bereits gesehen (siehe Rdn 213), geht die überwiegende Meinung,[315] einschließlich einzelner Urteile des BFH, davon aus, dass durch die Hingabe eines Wirtschaftsguts an Erfüllungs statt für einen Pflichtteilsanspruch – zumindest im Bereich des Privatvermögens – ein Veräußerungsgeschäft verwirklicht werde. Die oben erörterte Problematik gilt insoweit grundsätzlic...mehr

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§ 16 Der Pflichtteil im Ste... / Literaturtipps

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§ 16 Der Pflichtteil im Ste... / 2. Hingabe von Wirtschaftsgütern als Leistung an Erfüllungs statt

Rz. 213 Anders kann dies hingegen sein, wenn Wirtschaftsgüter an Erfüllungs statt für Pflichtteils- oder Pflichtteilsergänzungsansprüche gem. § 364 BGB auf den Pflichtteilsberechtigten übertragen werden. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Hingabe der Wirtschaftsgüter aus dem Nachlass selbst erfolgt oder andere Wirtschaftsgüter betroffen sind. Handelt es sich bei der Hingabe...mehr

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§ 16 Der Pflichtteil im Ste... / III. Hingabe gegen Verzicht auf den nicht geltend gemachten Pflichtteilsanspruch

Rz. 208 Bei Übertragung eines Grundstücks als Abfindung für den Verzicht auf den Pflichtteilsanspruch i.S.d. § 3 Abs. 2 Nr. 4 ErbStG ist es unbestritten, dass in einem solchen Fall die Grunderwerbsteuerbefreiung des § 3 Nr. 2 GrEStG gilt.[276] Dabei kommt es nicht darauf an, ob es sich bei dem übertragenen Grundbesitz um Nachlassvermögen handelt oder nicht. Der Grundbesitz k...mehr

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§ 16 Der Pflichtteil im Ste... / V. Besteuerung bei weiteren Gegenleistungen des Pflichtteilsberechtigten

Rz. 210 Die Grunderwerbsteuerfreiheit kann nur so weit reichen, als der Grundbesitz ausschließlich auf erbschaftsteuerpflichtiger Grundlage hingegeben wird. Hat der Pflichtteilsberechtigte hingegen dem Zuwendenden andere Gegenleistungen zu erbringen, z.B. Verbindlichkeiten zu übernehmen oder Barzahlungen zu leisten, so erfolgt der Erwerb insoweit nicht auf erbrechtlicher Gru...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / gb) Ausnahmefall: zivilrechtlicher Eigentumsübergang vor Übergang von Besitz, Nutzungen, Gefahr, Lasten

Rn. 170o Stand: EL 142 – ET: 04/2020 Wenngleich der Regelfall zeitlicher Divergenz zwischen Übergang zivilrechtlichen und wirtschaftlichen Eigentums bei Grundstücken im vorgelagerten Übergang von Besitz, Nutzungen, Gefahr, Lasten und damit des wirtschaftlichen Eigentums besteht, kann in Ausnahmefällen auch (ggf ungewollt) der umgekehrte Fall eintreten, dass der Besitz-, Gefah...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Notwendiges BV

Rn. 125 Stand: EL 139 – ET: 10/2019 WG gehören zum notwendigen BV, wenn sie objektiv erkennbar zum unmittelbaren Einsatz im Betrieb bestimmt sind (st Rspr, ua BFH v 30.04.1975, I R 111/73, BStBl II 1975, 582; BFH v 06.03.1991, X R 57/88, BStBl II 1991, 829; BFH v 20.09.1995, X R 46/94, BFH/NV 1996, 393; BFH v 13.11.1996, XI R 31/95, BStBl II 1997, 247; BFH v 06.10.2004, X R 3...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Zugehörigkeit des veräußerten WG und Ersatz-WG zum AV einer inländischen Betriebsstätte (§ 6b Abs 4 S 1 Nr 2 EStG)

Rn. 209 Stand: EL 174 – ET: 08/2024 Als Veräußerungs- und Ersatzbeschaffungsobjekte kommen nur WG des AV in Betracht. Das Steuerrecht kennt keinen eigenständigen Begriff des AV. Deshalb ist zur Auslegung auf das Sachverhaltsmerkmal nach § 247 Abs 2 HGB abzuheben ("dauernd"). Wegen der Zugehörigkeit zum AV bzw UV s §§ 4,5 Rn 608 (Briesemeister). Wichtig ist: Die Verkaufsabsicht...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / C. Bestattungsplätze (Nr. 2)

Rz. 61 [Autor/Stand] Nach § 4 Nr. 2 GrStG sind Bestattungsplätze von der Grundsteuer befreit. Der Befreiungstatbestand des § 4 Nr. 2 GrStG besteht ausschließlich aus dem einzigen Tatbestandsmerkmal "Bestattungsplätze". Eine derart reduzierte Formulierung für einen Befreiungstatbestand führt dazu, dass maßgeblich eine wörtliche Auslegung des Begriffs für die Festlegung des An...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Anwartschaftsrecht.

Rn 8 War ein Anwartschaftsrecht aus bereits erfolgter Auflassung Pfandgegenstand, so erwirbt der Pfandgläubiger in Anlehnung an § 1287 mit Erstarken des Anwartschaftsrechts zum Vollrecht eine Sicherungshypothek am Grundstück (BGHZ 49, 197, 205).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) 1Zu den wesentlichen Bestandteilen eines Grundstücks gehören die mit dem Grund und Boden fest verbundenen Sachen, insbesondere Gebäude, sowie die Erzeugnisse des Grundstücks, solange sie mit dem Boden zusammenhängen. 2Samen wird mit dem Aussäen, eine Pflanze wird mit dem Einpflanzen wesentlicher Bestandteil des Grundstücks. (2) Zu den wesentlichen Bestandteilen eines Geb...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

Kraft der Hypothek haftet das Grundstück auch für die gesetzlichen Zinsen der Forderung sowie für die Kosten der Kündigung und der die Befriedigung aus dem Grundstück bezweckenden Rechtsverfolgung.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Rentenpflicht des Notwegberechtigten (Abs 2).

Rn 29 Als Ausgleich für die Duldungspflicht hat der Berechtigte (Rn 4) den Nachbarn, über dessen Grundstück der Notweg verläuft, durch die Zahlung einer Geldrente zu entschädigen (II 1). Der Anspruch entsteht mit dem Notwegrecht und setzt deshalb das Verlangen des Berechtigten nach Duldung des Notwegs (Rn 23) voraus (BGHZ 94, 160, 162f). Auf den Zeitpunkt der Rechtskraft des...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Ist dem Dritten in dem Vertrag der Kaufpreis gestundet worden, so kann der Vorkaufsberechtigte die Stundung nur in Anspruch nehmen, wenn er für den gestundeten Betrag Sicherheit leistet. (2) 1Ist ein Grundstück Gegenstand des Vorkaufs, so bedarf es der Sicherheitsleistung insoweit nicht, als für den gestundeten Kaufpreis die Bestellung einer Hypothek an dem Grundstück ve...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Anwendungsbereich des § 566.

Rn 2 § 566 gilt (vgl § 578) sowohl für Wohnraummietverhältnisse als auch für Mietverhältnisse über Grundstücke ua Räume. § 566 erstreckt sich sowohl auf bestehende Miet- oder Pachtverhältnisse als auch auf genossenschaftliche Dauernutzungsverträge (vgl Streyl NZM 10, 343). Analog gilt die Regelung des § 566 für Erbbaurechte, Nießbrauch, Wohnungsrecht und Wohnungseigentum; zT...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Die Verpflichtung zur Duldung des Notwegs tritt nicht ein, wenn die bisherige Verbindung des Grundstücks mit dem öffentlichen Weg durch eine willkürliche Handlung des Eigentümers aufgehoben wird. (2) 1Wird infolge der Veräußerung eines Teils des Grundstücks der veräußerte oder der zurückbehaltene Teil von der Verbindung mit dem öffentlichen Weg abgeschnitten, so hat der ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Verhältnis zur Teilwertabschreibung

Rn. 115 Stand: EL 174 – ET: 08/2024 Die Verlustausschlussregelung des § 55 Abs 6 EStG gilt grundsätzlich auch für Teilwertabschreibungen nach § 6 Abs 1 Nr 2 EStG, soweit der Grund und Boden nach § 55 Abs 1 und 2 EStG angesetzt worden ist (§ 55 Abs 6 S 2 EStG; BFH vom 16.10.1997, BStBl II 1998, 185); dies gilt unabhängig davon, ob die Wertminderung lediglich auf ein Absinken d...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Inhalt des Notwegrechts.

Rn 18 Der Verlauf des Notwegs ist unter Berücksichtigung der Interessen des Eigentümers des verbindungslosen Grundstücks und denen des Eigentümers des Nachbargrundstücks zu bestimmen. Es muss nicht die kürzeste Strecke zu dem öffentlichen Weg gewählt werden; die Art der Benutzung des Nachbargrundstücks kann eine andere, ggf auch aufwändigere Streckenführung erfordern. Verlan...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Die Verwendungsfreiheit des Geschädigten: Fiktive Abrechnung.

Rn 23 Die Frage nach der Möglichkeit der Herstellung hängt zusammen mit der anderen Frage nach der Verwendungsfreiheit des Geschädigten: Muss er den Betrag der erforderlichen Kosten wirklich für die Herstellung verwenden oder kann er darüber frei verfügen? Im ersten Fall müsste ihm die Herstellung noch möglich sein; im zweiten käme es darauf nicht an. Für die Antwort dürfte ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Zweck.

Rn 1 § 452 berücksichtigt, dass SchReg für eingetragene Schiffe und Schiffsbauwerke vergleichbare Bedeutung hat wie Grundbuch für Grundstücke. Außerdem ist die sachenrechtliche Behandlung von Schiffen und Schiffsbauwerken (SchiffRG) ähnlich zu der von Grundstücken (BeckOGKBGB/Mock Rz 2). Deshalb sollen die für Grundstücke spezifischen kaufrechtlichen Bestimmungen auch für si...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) 1Wer als Eigentümer eines Grundstücks im Grundbuch eingetragen ist, ohne dass er das Eigentum erlangt hat, erwirbt das Eigentum, wenn die Eintragung 30 Jahre bestanden und er während dieser Zeit das Grundstück im Eigenbesitz gehabt hat. 2Die dreißigjährige Frist wird in derselben Weise berechnet wie die Frist für die Ersitzung einer beweglichen Sache. 3Der Lauf der Fris...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 1029 BGB – Besitzschutz des Rechtsbesitzers.

Gesetzestext Wird der Besitzer eines Grundstücks in der Ausübung einer für den Eigentümer im Grundbuch eingetragenen Grunddienstbarkeit gestört, so finden die für den Besitzschutz geltenden Vorschriftenentsprechende Anwendung, soweit die Dienstbarkeit innerhalb eines Jahres vor der Störung, sei es auch nur einmal, ausgeübt worden ist. Rn 1 Die Besonderheit der Norm liegt im ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

1Ist eine Sache aus der Gewalt des Besitzers auf ein im Besitz eines anderen befindliches Grundstücks gelangt, so hat ihm der Besitzer des Grundstücks die Aufsuchung und die Wegschaffung zu gestatten, sofern nicht die Sache inzwischen in Besitz genommen worden ist. 2Der Besitzer des Grundstücks kann Ersatz des durch die Aufsuchung und die Wegschaffung entstehenden Schadens ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

Befindet sich eine Sache auf einem Grundstück, das ein anderer als der Eigentümer der Sache besitzt, so steht diesem gegen den Besitzer des Grundstücks der in § 867 bestimmte Anspruch zu.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Gegenstand.

Rn 7 Gegenstand des Eigentums sind einzelne Sachen iSv § 90. Dazu gehören die beweglichen Sachen, also solche, die nicht Grundstücke, Grundstücksbestandteile oder den Grundstücken gleichgestellt sind, Schiffe und Luftfahrzeuge sowie die unbeweglichen Sachen, also Grundstücke. Eine aus mehreren Sachen bestehende Sachgesamtheit kann nicht Gegenstand des Eigentums sein. Dasselb...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / E. Hauptveranlagungszeitraum (Abs. 2)

Rz. 72 [Autor/Stand] Der bei der Hauptveranlagung festgesetzte Steuermessbetrag gilt gemäß § 16 Abs. 2 GrStG vorbehaltlich der Neuveranlagung nach § 17 GrStG und Aufhebung des Steuermessbetrags nach § 20 GrStG von dem Kalenderjahr an, das zwei Jahre nach dem Hauptveranlagungszeitpunkt beginnt. Vgl. zum Hauptveranlagungszeitpunkt Rz. 64. Rz. 73 [Autor/Stand] Der Zeitraum, in d...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 1027 BGB – Beeinträchtigung der Grunddienstbarkeit.

Gesetzestext Wird eine Grunddienstbarkeit beeinträchtigt, so stehen dem Berechtigten die in § 1004 bestimmten Rechte zu. Rn 1 Beeinträchtigung ist jede Störung oder Behinderung der rechtmäßigen Dienstbarkeitsausübung. Dazu gehört auch die Vorenthaltung des dienenden Grundstücks durch Aufbauten (BGHZ 187, 185 Rz 18; NJW 14, 3780 [BGH 18.07.2014 - V ZR 151/13] Rz 8). Der Unter...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Ursprüngliche Gesamthypothek.

Rn 4 Eine Gesamthypothek entsteht durch Einigung und Eintragung an allen Grundstücken (oder Miteigentumsanteilen), an denen nach Einigung von Eigentümer und Gläubiger die Hypothek lasten soll; allerdings entspricht es idR dem Willen der Parteien, dass bereits mit der Eintragung an dem ersten Grundstück eine Einzelhypothek entsteht (BGH DNotZ 75, 152 [BGH 03.07.1974 - V ZB 15...mehr