Fachbeiträge & Kommentare zu Gutachten

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FF 3/2017, Stellungnahme des DAV

Für weitere Reformschritte – Ist unser gegenwärtiges Ehegattenunterhaltsrecht noch zeitgemäß? Die Frage wird ganz unterschiedlich beantwortet. Während Teile der Richterschaft am bisherigen nachehelichen Unterhaltsrecht festhalten wollen, sprechen sich Vertreter der Anwaltschaft für ein einfacher strukturiertes, überschaubares und insbesondere planbares Unterhaltsrecht aus. Mi...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 4: Rechnungslegungs... / bb) Erklärung zur Unternehmensführung

Tz. 37 Börsennotierte und gem. § 289a Abs. 1 Satz 1 HGB kapitalmarktorientierte Gesellschaften müssen eine Erklärung zur Unternehmensführung veröffentlichen. Sie kann nach § 289a Abs. 1 Satz 1, 2 HGB einen gesonderten Bestandteil des Lageberichts bilden oder auf der Internetseite des Gesellschaft öffentlich zugänglich gemacht werden. Damit stellt sie ein besonderes mit dem J...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 6: Zugangs- und Fol... / bb1) Anschaffungsnebenkosten

Tz. 669 Anschaffungsnebenkosten sind gem. § 255 Abs. 1 Satz 2 HGB Teil der Anschaffungskosten. Diesem Gedanken folgend können Anschaffungsnebenkosten nur solche Ausgaben sein, die die Voraussetzungen für Anschaffungskosten erfüllen; die Abgrenzung von Anschaffungs- und Anschaffungsnebenkosten ist deshalb fließend und letztlich unerheblich.[766] Ihre zwingende Einbeziehung in...mehr

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Kapitel 6: Zugangs- und Fol... / cc1) Erstbewertung

Tz. 550 Rückstellungen sind beim erstmaligen Ansatz mit dem bestmöglichen Schätzwert (best estimate) der Ausgaben anzusetzen, die zum Abschlussstichtag zur Erfüllung der zugrunde liegenden Verpflichtung notwendig sind (IAS 37.36). Der Erfüllungsbetrag (expenditure required to settle) entspricht dabei dem geschätzten Betrag, den das Unternehmen bei vernünftiger kaufmännischer...mehr

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Kapitel 17: Prüfung / aa) Die Befangenheit im Kontext des Unabhängigkeitsgebots

Tz. 93 Die im öffentlichen Interesse wahrgenommene Funktion des Abschlussprüfers verlangt eine unabhängige Berufsausübung. Das in § 319 Abs. 2 HGB angesprochene und in §§ 20 ff. BS WP/vBP näher konkretisierte Gebot zur Unbefangenheit bei der Durchführung von Abschlussprüfungen steht in enger Verbindung zum Unabhängigkeitsgebot und ist von diesem kaum unterscheidbar. Die zusä...mehr

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Kapitel 6: Zugangs- und Fol... / ee) Methodische Vorgehensweise bei der Ermittlung des erzielbaren Betrags

Tz. 454 Zur Durchführung des Wertminderungstests ist zum Bilanzstichtag bzw. Testzeitpunkt der erzielbare Betrag des Betrachtungsobjekts zu ermitteln. Dies erfolgt entweder auf Basis des Nutzungs- oder des Nettoveräußerungswerts. Der höhere Betrag stellt das mit dem Buchwert zu vergleichende Wertpotenzial des Betrachtungsobjekts dar. Nur wenn das Wertpotenzial dem Buchwert m...mehr

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Abkürzungsverzeichnis

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Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB XI § 5 Vorrang ... / 2.2 Zuständigkeit der Leistungsträger

Rz. 7 Die Versicherungsträger haben grundsätzlich ihre Leistungen im Rahmen ihrer vom Gesetz vorgegebenen Zuständigkeit zu erbringen. Insoweit ruhen die Leistungen eines anderen Versicherungsträgers bzw. sind ausgeschlossen. Nach Abs. 2 haben die Leistungsträger im Rahmen ihres Leistungsrechts auch nach Eintritt der Pflegebedürftigkeit ihre medizinischen und ergänzenden Leis...mehr

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zerb 2/2017, Erneute Einhol... / Aus den Gründen

Die zulässige Beschwerde hat in der Sache keinen Erfolg. Zu Recht ist das Nachlassgericht zu dem Ergebnis gelangt, dass die Voraussetzungen für die Erteilung des von der Beteiligten zu 3 beantragten Erbscheins vorliegen. 1. Der Senat ist nach den durchgeführten, umfangreichen Ermittlungen nicht davon überzeugt, dass der Erblasser bei Errichtung des Testaments vom 9.1.2014 tes...mehr

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FF 2/2017 / Abstammungsrecht

a) Der Anspruch aus § 1598a Abs. 1 S. 1 BGB setzt voraus, dass die leibliche Abstammung des Kindes nicht bereits durch ein Abstammungsgutachten geklärt ist. b) Ausnahmsweise kann trotz vorliegenden Abstammungsgutachtens ein Bedürfnis nach (weiterer) Klärung und damit ein Anspruch gemäß § 1598a Abs. 1 S. 1 BGB gegeben sein. Das kann zum einen bei fehlerhafter Durchführung der...mehr

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AGS 2/2017, Anwalts- und Ge... / 3. Gerichtliche Auslagen

Die Differenzmethode kommt nur hinsichtlich der Gerichtsgebühren zur Anwendung. Hinsichtlich der entstehenden gerichtlichen Auslagen (Nrn. 9000 ff. GKG-KostVerz.) ist zu differenzieren: Lassen sie sich allein dem von der PKH-Bewilligung umfassten Verfahrensteil zuordnen, sind sie in vollem Umfang von der PKH erfasst und können wegen § 122 Abs. 1 Nr. 1 ZPO nicht von der PKH-P...mehr

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FF 2/2017 / Betreuung

a) Hat das Beschwerdegericht ein neues Sachverständigengutachten eingeholt, auf das es seine Entscheidung zu stützen beabsichtigt, ist der Betroffene vor der Entscheidung erneut persönlich anzuhören [im Anschluss an Senatsbeschl. v. 2.12.2015 – XII ZB 227/12, FamRZ 2016, 300]. b) Im Hinblick auf dessen Verfahrensfähigkeit (§ 316 FamFG) ist das in einem Unterbringungsverfahre...mehr

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zfs 2/2017, Kein Regressver... / 2 Aus den Gründen:

[12] "… III. Die Nichtzulassungsbeschwerde der Kl. führt zur Zulassung der Revision unter gleichzeitiger Aufhebung des angefochtenen Beschlusses und Zurückverweisung der Sache an das BG nach § 544 Abs. 7 ZPO. Dieses hat den Anspruch der Kl. auf Gewährung rechtlichen Gehörs (Art. 103 Abs. 1 GG) in entscheidungserheblicher Weise verletzt, weil es deren Antrag auf Vernehmung de...mehr

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zerb 2/2017, Ungewollte Fer... / 2. Meinungsstand und eigene Stellungnahme

Nach der überwiegenden Auffassung im Schrifttum gehen die Verteidigungsrechte als Fernwirkung des Pflichtteilsverzichts verloren.[12] Nach dieser Auffassung trägt der Erbe bzw. Vermächtnisnehmer, der auf den Pflichtteil verzichtet hat, die Pflichtteilslast der übrigen Pflichtteilsberechtigten, ohne dass ihm sein eigener Pflichtteil verbleibt. Dieser Auffassung ist zu widersp...mehr

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§ 15 Begutachtung zur Fahre... / H. Im Besonderen: das Gutachten einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung (medizinisch-psychologisches Gutachten – MPU)

I. Bedeutung der MPU Rz. 47 Vor dem Hintergrund der im Straßenverkehr auf dem Spiel stehenden Rechts- und Schutzgüter unterliegt die MPU als solche, aber auch die konkrete Aufforderung zur Beibringung eines Gutachtens einer MPU, grundsätzlich keinen verfassungsrechtlichen Bedenken.[124] Als Gefahrerforschungseingriff greift die MPU-Anordnung erheblich ins Persönlichkeitsrecht...mehr

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§ 15 Begutachtung zur Fahre... / 2. Rechtmäßige Gutachtenaufforderung: Gutachten stellt Eignung fest

Rz. 113 Ist ein Gutachten auf der Grundlage des § 2 Abs. 8 StVG i.V.m. §§ 11 bis 14 FeV aufgrund von berechtigten Eignungszweifeln angefordert worden, hat sich der Betroffene dieser Begutachtung auch gestellt und wird im Gutachten festgehalten, dass der Kraftfahrer weiterhin geeignet ist, ein Kfz zu führen, so entstehen keine Kostenerstattungsansprüche des Betroffenen gegen ...mehr

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§ 15 Begutachtung zur Fahre... / III. Medizinisch-psychologisches Gutachten

1. Keine grundsätzlichen verfassungsrechtlichen Bedenken Rz. 10 Grundsätzlich unterliegt die Möglichkeit der Aufforderung zur Beibringung eines Gutachtens einer MPU – nicht zuletzt mit Blick auf die auf dem Spiel stehenden Rechts- und Schutzgüter – keinen verfassungsrechtlichen Bedenken.[10] Allerdings ist bei seiner Anordnung der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu beachten...mehr

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§ 15 Begutachtung zur Fahre... / c) Anspruch auf mangelfreies Gutachten

Rz. 87 Bereits nach den Eignungsrichtlinien[213] musste ein Gutachten nachvollziehbar und nachprüfbar sein (Eignungsrichtlinien Abschnitt II Punkt 8; insofern kann die hierzu ergangene Rechtsprechung verwendet werden). Zwar wenden sich die Richtlinien primär an den Gutachter, jedoch erwächst aus ihnen auch für den Betroffenen ein zivilrechtlicher Anspruch auf ein vollständig...mehr

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§ 5 Sachverhaltsermittlung ... / III. Gutachten

Rz. 23 Die Amtsermittlungspflicht erstreckt sich auf die Frage, ob Fahreignung vorliegt oder nicht. Steht die Nichteignung fest, so ist die FE zu entziehen (§ 3 Abs. 1 S. 1 StVG, § 11 Abs. 7 FeV). Eignungszweifel sind dabei grundsätzlich aufzuklären. Hierbei können gem. § 2 Abs. 8 StVG die Vorlage eines Gutachtens (Einzelheiten siehe § 15 Rdn 2 ff.) oder Zeugnisses eines Fac...mehr

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§ 15 Begutachtung zur Fahre... / IV. Gutachten eines amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfers für den Kraftfahrzeugverkehr

Rz. 14 Die Beibringung eines Gutachtens eines amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfers für den Kraftfahrzeugverkehr kann gem. § 11 Abs. 4 FeV zur Klärung von Eignungszweifeln für die Zwecke nach § 11 Abs. 2 FeV angeordnet werden,mehr

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§ 5 Sachverhaltsermittlung ... / V. Rechtmäßigkeitsgrundsätze für die Anforderung von Gutachten

1. Keine Anordnung "ins Blaue hinein" Rz. 31 Fahreignungszweifel rechtfertigen Gefahrenerforschungseingriffe. Gefahrenerforschungseingriffe verlangen das Vorliegen eines Gefahrenverdachts. Dies setzt einen durch Tatsachen getragenen Anfangsverdacht voraus. Unabhängig von Fragen des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ist eine Gutachtenanforderung damit nur rechtmäßig, wenn au...mehr

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§ 15 Begutachtung zur Fahre... / II. Ärztliches Gutachten

Rz. 8 Beim ärztlichen Gutachten bestimmt die Behörde nach § 11 Abs. 2 S. 3 Nr. 1 bis 5 FeV in der Anordnung auch, ob das Gutachten von einemmehr

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§ 6 Alkohol und Fahreignung / a) § 13 Nr. 2a Alt. 1 FeV: Anzeichen für Alkoholmissbrauch nach ärztlichem Gutachten

Rz. 29 Diese Regelung dürfte eher selten zur Anwendung kommen. Denn es muss zunächst ein ärztliches Gutachten nach § 13 Nr. 1 FeV – zur Frage der Klärung von Alkoholabhängigkeit – angeordnet und vorgelegt worden sein. Wenn in diesem Gutachten zwar die Alkoholabhängigkeit nicht diagnostiziert werden könnte, sich jedoch nach Ansicht des Arztes Anzeichen für Alkoholmissbrauch e...mehr

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§ 15 Begutachtung zur Fahre... / I. Nach h.M.: kein isolierter Rechtsschutz gegen die Aufforderung, ein Gutachten beizubringen

Rz. 30 Häufig wird der Rechtsschutz bereits damit abgelehnt, weil es sich bei der behördlichen Aufforderung nicht um einen Verwaltungsakt i.S.d. § 35 VwVfG handele.[57] Die Anordnung, ein Gutachten beizubringen, ist nach der nach wie vor h.M. vor allem eine bloß vorbereitende Maßnahme (also gerade noch keine Regelung im Sinne eines Verwaltungsaktes). Als solche dient sie im ...mehr

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§ 6 Alkohol und Fahreignung / 7. Medizinisch-psychologisches Gutachten bei Wiedererlangung der Fahreignung (§ 13 Nr. 2e FeV)

Rz. 61 Ein medizinisch-psychologisches Gutachten ist beizubringen, wenn sonst zu klären ist, ob Alkoholmissbrauch nicht mehr besteht, § 13 Nr. 2e FeV. Hier wird also ebenfalls die Wiedererlangung der Fahreignung geltend gemacht, was über eine medizinisch-psychologische Untersuchung zu klären ist. Da die Gutachtensforderung bei Wiedererlangung der Fahreignung nach einem voran...mehr

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§ 60 Anhang / A. Verordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr (Fahrerlaubnis-Verordnung – FeV)

Rz. 1 Vom 13.12.2010 (BGBl. I 2010, S. 1980), zuletzt geändert durch Zweite Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung vom 2.10.2015 (BGBl. I, S. 1674). I. Allgemeine Regelungen für die Teilnahme am Straßenverkehr § 1 Grundregel der Zulassung Zum Verkehr auf öffentlichen Straßen ist jeder zugelassen, soweit nicht für die Zulassung zu einzelnen Verkehrsarten eine Erlau...mehr

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§ 1 Die elterliche Sorge / 4. Sachverständigengutachten

Rz. 394 Das Gericht ist verfassungsrechtlich nicht stets gehalten, ein Sachverständigengutachten einzuholen. In den vom Amtsermittlungsgrundsatz des § 26 FamFG beherrschten Verfahren muss dem Gericht auch insoweit überlassen bleiben, welchen Weg es im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften für geeignet hält, um zu den für seine Entscheidung notwendigen Erkenntnissen zu gelange...mehr

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§ 15 Begutachtung zur Fahre... / I. Anordnungsmöglichkeiten der Fahrerlaubnisbehörde; Rechtsrahmen

Rz. 2 Die Fahrerlaubnisbehörde hat zu ermitteln, ob der Antragsteller zum Führen von Kfz geeignet und befähigt ist (§ 2 Abs. 7 S. 1 StVG). Werden Tatsachen bekannt, die Bedenken gegen die Eignung oder Befähigung des Bewerbers begründen, so kann die Fahrerlaubnisbehörde zur Aufklärung der Eignungszweifel anordnen, dass der Antragstellermehr

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§ 15 Begutachtung zur Fahre... / VI. Der Gutachter

Rz. 92 Der sachverständige Gutachter, der vom Auftraggeber nicht von seiner Schweigepflicht entbunden ist, darf das Gutachten nicht an die Behörde übermitteln. Er darf ihr auch keine Auskünfte erteilen (siehe auch oben Rdn 88 f.). Rz. 93 Andernfalls übersendet die Begutachtungsstelle nach Abschluss der Untersuchung das Gutachten zusammen mit den Behördenakten an die Führersch...mehr

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§ 15 Begutachtung zur Fahre... / II. Nach StVG und FeV vorgesehene Fälle des medizinisch-psychologischen Gutachtens

Rz. 48 Medizinisch-psychologische Gutachten sind nach StVG und FeV in folgenden Fällen vorgesehen (vgl. § 11 Abs. 3 Nr. 1 bis 9,[129] §§ 13, 14 FeV):[130]mehr

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FF 1/2017, Änderung des Sachverständigenrechts

Auszüge aus der Bundestagsdebatte vom 7.7.2016(18. Wahlperiode, 183. Sitzung) Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Sachverständigenrechts und zur weiteren Änderung des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (Tagesordnungspun...mehr

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§ 14 Medizinisch-psychologi... / F. Prozessuale Bedeutung

Rz. 20 Juristisch ist ein medizinisch-psychologisches Gutachten ein Sachverständigengutachten, das den hierfür vorgegebenen Regelungen in entsprechen, schlüssig und nachvollziehbar sein muss. Dabei kommt dem Gutachter ein wissenschaftlicher Begutachtungsspielraum zu. Das Gericht...mehr

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§ 10 Alter und Eignungszweifel / A. Grundsätze

Rz. 1 Bei der Beurteilung eines älteren FE-Inhabers ist zunächst zu berücksichtigen, dass gewisse Leistungsminderungen bei allen Menschen im höheren Lebensalter zu erwarten sind. Demgegenüber kann damit gerechnet werden, dass ältere FE-Inhaber aufgrund ihrer langjährigen Verkehrserfahrungen und gewohnheitsmäßig geprägter Bedienungserfahrungen geringe Leistungsdefizite auszug...mehr

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§ 60 Anhang / B. Dritte Führerschein-Richtlinie

Rz. 2 RICHTLINIE 2006/126/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 20. Dezember 2006 [20] über den Führerschein (Neufassung) (Text von Bedeutung für den EWR) DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION – gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, insbesondere auf Artikel 71, auf Vorschlag der Kommission, nach Stellungnahme des Euro...mehr

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§ 6 Alkohol und Fahreignung / I. Gesetzeslage

Rz. 1 Folgende Rechtsvorschriften spielen in diesem Zusammenhang eine Rolle:[1]mehr

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§ 14 Gesetzestexte / I. Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten vom 4.11.1950 (SEV Nr. 5) (Europäische Menschenrechtskonvention – EMRK)

Rz. 9 (BGBl 1952 II S. 685)[31] In Erwägung der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte, die von der Generalversammlung der Vereinten Nationen am 10. Dezember 1948 verkündet wurde; in der Erwägung, dass diese Erklärung bezweckt, die universelle und wirksame Anerkennung und Einhaltung der darin erklärten Rechte zu gewährleisten; in der Erwägung, dass das Ziel des Europarats die...mehr

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§ 15 Begutachtung zur Fahre... / d) Entbindung von der Schweigepflicht

Rz. 88 Der Sachverständige, der von seiner Schweigepflicht nicht entbunden [216] ist, darf das Gutachten nicht an die Behörde übermitteln; er darf gegenüber dieser auch keine Auskünfte erteilen. Ein negatives Gutachten hat dann also insoweit zunächst einmal keine nachteiligen Folgen für den Betroffenen. Eine erneute Begutachtung – u.U. nach entsprechender Vorbereitung[217] – ...mehr

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§ 7 Betäubungsmittel und Ar... / G. Checkliste: Fahreignung bei Drogenkonsum

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§ 2 Fahrerlaubnisrecht und ... / VI. § 24 VwVfG: Untersuchungsgrundsatz

Rz. 33 Vgl. hier insbesondere auch § 2 Abs. 7 StVG. Aufgrund des Amtsermittlungsgrundsatzes ist eine "behördliche Ausermittlung des Sachverhalts" nötig. Rz. 34 Ausgangspunkt ist zunächst der Untersuchungsgrundsatz, der sowohl im Verwaltungsverfahren (§ 24 LVwVfG) als auch im verwaltungsgerichtlichen Verfahren gilt (§ 86 VwGO).[33] Dieser Grundsatz hat im StVG seine Ausprägung...mehr

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§ 15 Begutachtung zur Fahre... / a) Werkvertrag zwischen Betroffenem und der Stelle, die begutachtet

Rz. 81 Nach § 11 Abs. 6 S. 5 FeV erfolgt die Untersuchung aufgrund eines Auftrages durch den Betroffenen. Zwischen dem Betroffenen und der Stelle, die begutachtet, wird ein Werkvertrag abgeschlossen mit allen zivilrechtlichen Konsequenzen (zB. Anspruch auf mangelfreies Gutachten).[206] Rz. 82 Der Betroffene hat die Fahrerlaubnisbehörde darüber zu unterrichten, welche Stelle e...mehr

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§ 15 Begutachtung zur Fahre... / III. Häufige Untersuchungsanlässe

1. Alkohol (§ 13 S. 1 Nr. 2 FeV) Rz. 49 Eine MPU aufgrund des Alkoholkonsums erfolgt, wenn die Voraussetzungen des § 13 S. 1 Nr. 2a bis e FeV [134] i.V.m. der Nr. 8 der Anlage 4 zur FeV hierzu erfüllt sind, d.h. z.B. wennmehr

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§ 15 Begutachtung zur Fahre... / 6. Neu-/Wiedererteilung der Fahrerlaubnis i.S.d. § 11 Abs. 3 S. 1 Nr. 9 FeV

Rz. 60 War die FE wiederholt entzogen oder beruhte der Entzug der FE auf einem Grund nach § 11 Nr. 4–7 FeV, kann zur Klärung von Eignungszweifeln ein medizinisch-psychologisches Gutachten angeordnet werden.mehr

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§ 18 Entziehung der Fahrerl... / G. Eignungszweifel

Rz. 21 Bei Eignungszweifeln sind diese zuvor aufzuklären (§ 46 Abs. 3, §§ 11–14 FeV; zur Fahreignung vgl. § 4 Rdn 1 ff. und die darauffolgenden Kapitel). Erfolgt eine derartige Aufklärung nicht, so ist Entziehung rechtswidrig.[18] Rz. 22 Wird in mehreren Gutachten nur der Verdacht auf krankhafte Störungen geäußert und eine weitere Abklärung für erforderlich gehalten, so sind ...mehr

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§ 15 Begutachtung zur Fahre... / 3. Kostenerstattung bei rechtswidriger Gutachtenanforderung

a) Klage auf Erstattung der Untersuchungskosten Rz. 114 Der Betroffene kann nach BVerwG die Kosten der MPU bei Rechtswidrigkeit der Anordnung grundsätzlich mit einer Klage auf Erstattung der Untersuchungskosten geltend machen.[248] Auch die rechtliche Überprüfung einer Verwaltungsgebühr, die nach den §§ 1, 4 GebOSt für die Anordnung erhoben worden ist, ein medizinisch-psychol...mehr

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§ 15 Begutachtung zur Fahre... / V. Der Betroffene

1. Mitteilung durch den Betroffenen und Übersenden der Unterlagen Rz. 80 Der Betroffene hat der Fahrerlaubnisbehörde mitzuteilen, für welche Begutachtungsstelle er sich entschieden hat (§ 11 Abs. 6 S. 3 FeV). Die Behörde übersendet dann die vollständigen Unterlagen mit der Fragestellung an die vom Betroffenen beauftragte Stelle (§ 11 Abs. 6 S. 4 FeV). Dabei sind die gesetzlic...mehr

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§ 15 Begutachtung zur Fahre... / 2. Vertragliche Beziehungen und Konsequenzen hieraus

a) Werkvertrag zwischen Betroffenem und der Stelle, die begutachtet Rz. 81 Nach § 11 Abs. 6 S. 5 FeV erfolgt die Untersuchung aufgrund eines Auftrages durch den Betroffenen. Zwischen dem Betroffenen und der Stelle, die begutachtet, wird ein Werkvertrag abgeschlossen mit allen zivilrechtlichen Konsequenzen (zB. Anspruch auf mangelfreies Gutachten).[206] Rz. 82 Der Betroffene ha...mehr

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zfs 1/2017, Darlegungslast ... / Sachverhalt

Das von der Kl. betriebene Unternehmen kauft Forderungen auf. Aus ihr abgetretenem Recht hat sie die beklagte Haftpflichtversicherung auf Schadensersatz aus einem Verkehrsunfall in Anspruch genommen. Bei diesem Verkehrsunfall wurde der Pkw von B. beschädigt. Die Eintrittspflicht der Bekl. in voller Höhe ist zwischen den Parteien unstreitig. B. beauftragte nach dem Unfall ein...mehr

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§ 15 Begutachtung zur Fahre... / b) Wahlrecht bei Auswahl des Gutachters

Rz. 83 Der Betroffene kann unter den in Betracht kommenden Stellen oder Ärzten frei auswählen.[208] Dies belegt schon § 11 Abs. 6 S. 3 FeV, wonach der Betroffene die Fahrerlaubnisbehörde darüber zu unterrichten hat, "welche Stelle er mit der Untersuchung beauftragt hat". Die Erfüllung dieser Mitteilungspflicht setzt die Auswahlmöglichkeit zwischen mehreren Gutachtern voraus....mehr

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§ 4 Rechtsgrundlagen und Be... / IV. Eignungszweifel (§ 2 Abs. 8 StVG, §§ 11 Abs. 2–11, 13, 14 FeV)

Rz. 25 § 2 Abs. 8 StVG lautet: Werden Tatsachen bekannt, die Bedenken gegen die Eignung oder Befähigung des Bewerbers begründen, so kann die Fahrerlaubnisbehörde anordnen, dass der Antragstellermehr

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§ 9 Krankheiten / A. Grundlagen

Rz. 1 Ohne Weiteres ist davon auszugehen, dass das Führen eines Kfz im öffentlichen Straßenverkehr unter die Fahrtauglichkeit einschränkenden Gesundheitsbeeinträchtigungen erhebliche Gefahren für hochrangige Rechtsgüter wie Leben, Gesundheit und Eigentum anderer Verkehrsteilnehmer in sich birgt:mehr