Fachbeiträge & Kommentare zu Haftpflichtversicherung

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB K

Kabotage Art. 9 ROM I 17 Kaffeefahrten Art. 6 ROM I 18 Kalendermäßige Befristung 620 11 Kalkulationsirrtum 119 30 offener Kalkulationsirrtum 119 32 verdeckter Kalkulationsirrtum 119 31 Kampfsportarten 254 41 Kanonisches Recht vor 2229 ff 6 Kapital- und Zahlungsverkehr Art. 9 ROM I 11 Kapitalabfindung 1585 2 Abänderungsklage 843 7 Berechnung 843 7 wichtiger Grund 843 6 Kapitalanlagen Gewin...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB Abkürzungsverzeichnis

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB B

Bagatellklausel Anwendungsbereich 18 VersAusglG 2 Anwendungsfälle 18 VersAusglG 3 ff. Ausschluss des Wertausgleichs durch die ~ 9 VersAusglG 8 beim Versorgungsausgleich 24 VersAusglG 4; 25 VersAusglG 10 Ermessen des Gerichts 18 VersAusglG 12 gerichtliche Entscheidung 18 VersAusglG 18 geringe Ausgleichsdifferenz gleichartiger Anrechte 18 VersAusglG 6 geringer Ausgleichswert einzelner...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Einschränkungen der Rechtswahl.

Rn 6 Die Rechtswahl ist unzulässig bei unlauterem Wettbewerb und den freien Wettbewerb einschränkendem Verhalten (Art 6 IV, s aber auch Art 6 Rn 6) sowie bei Verletzung von Rechten des geistigen Eigentums (Art 8 III, 13). Rn 7 Die Rechtswahl lässt Rechte Dritter (zB von Haftpflichtversicherungen oder Regressgläubigern, aber zB auch von weiteren Schädigern, mit denen keine Rec...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 175. Gesetz zur verbesserten steuerlichen Berücksichtigung von Vorsorgeaufwendungen – (Bürgerentlastungsgesetz Krankenversicherung) v 16.07.2009, BGBl I 2009, 1959

Rn. 195 Stand: EL 89 – ET: 11/2010 Art 1, Änderungen des EStG: Im Weiteren werden geändert die §§ 4h, 10 Abs 1 Nr 3 u Abs 2 S 2 u 3 (S 4 – 8 aufgehoben), 10a, 10c, 33a Abs 1, 39b, 39e, 52 Abs 12d EStG: § 4h EStG: Befristete Korrektur der Unternehmensteuerreform, damit Betriebe besser durch die Krise kommen, durch die sich der Finanzbedarf der Unternehmen erhöht: Die Freigrenze ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 140. Gesetz zur Neuordnung der einkommensteuerrechtlichen Behandlung von Altersvorsorgeaufwendungen u Altersbezügen (Alterseinkünftegesetz – AltEinkG) v 05.07.2004, BGBl I 2004, 1427

Rn. 160 Stand: EL 65 – ET: 02/2005 Mit Urt v 06.03.2002 hatte das BVerfG BStBl II 2002, 618 entschieden, dass die unterschiedliche Besteuerung der Beamtenpensionen nach § 19 EStG u der Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung nach § 22 Nr 1 S 3 Buchst a EStG mit Art 3 Abs 1 GG unvereinbar sei u den Gesetzgeber verpflichtet, spätestens ab 01.01.2005 eine verfassungskonfo...mehr

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Rechnungsabgrenzung nach HG... / 3.1 Voraussetzungen für die Bildung von aktiven Rechnungsabgrenzungsposten liegen vor

Rz. 49 Ausbeuteentgelte für Bodenschätze, mit deren Abbau vor dem Bilanzstichtag bereits begonnen wurde,[1] Avalprovisionen für Bürgschaften,[2] Bearbeitungsgebühren für die Bereitstellung eines Kredits,[3] Beiträge für Haftpflichtversicherungen,[4] Bürgschaftsgebühren einschließlich einmaliger Bearbeitungsgebühr,[5] Diskontspesen bei Teilzahlungsgeschäften,[6] Diskontzinsen und D...mehr

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Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 2.2.1 Verhinderung des Anspruchsübergangs auf den Arbeitgeber

Rz. 21 Voraussetzung für das Leistungsverweigerungsrecht des Arbeitgebers gem. § 7 Abs. 1 Nr. 2 EFZG ist eine Verfügung des Arbeitnehmers über den Schadensersatzanspruch gegenüber einem Dritten zulasten des Arbeitgebers. Der Arbeitnehmer verhindert den Anspruchsübergang i. S. d. § 6 EFZG auf den Arbeitgeber, wenn er z. B. auf den Schadensersatzanspruch verzichtet (§ 397 BGB)...mehr

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Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 3 Verschulden des Arbeitnehmers (Abs. 2)

Rz. 26 Ein Leistungsverweigerungsrecht nach § 7 Abs. 1 EFZG kann der Arbeitgeber nur geltend machen, wenn der Arbeitnehmer gem. § 7 Abs. 2 EFZG die das Leistungsverweigerungsrecht begründende Pflichtverletzung zu vertreten hat. Der Arbeitnehmer muss daher vorsätzlich oder fahrlässig i. S. d. § 276 Abs. 1 BGB seine Pflichten verletzt haben.[1] Rz. 27 Der Arbeitnehmer handelt m...mehr

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§ 6 Tabellen / G. Haftpflichtversicherung

I. Unfallgeschehen und gerichtliche Auseinandersetzung Rz. 167 Zu Verfahren vor Gericht wurden 2013 Zahlen durch den GDV erhoben.[165] Die Erhebung des Verbandes bezieht sich auf die verfügbaren Daten zurückliegender Jahre (Berufsunfähigkeit: 2007–2012; Schaden/Unfall: 2009–2011). Entscheidungen der Versicherer haben ganz überwiegend Bestand gegenüber Beschwerden und gerichtl...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / a) Haftpflichtversicherung

aa) Vollmacht Rz. 558 Der Haftpflichtversicherer [658] handelt bei Vergleichsabschlussmehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / bb) Haftpflichtversicherung

Rz. 908 Hinweis Rdn 558 ff., 575 ff. Rz. 909 Ob ein Anwalt einen haftpflichtigen Versicherten in dessen Auftrag oder im Auftrag des Haftpflichtversicherers vertritt, hängt von den Umständen des Falles ab. Allein die Befugnis und die Verpflichtung des Versicherers, dem Versicherten durch Bestellung eines Anwalts Rechtsschutz zu gewähren, macht ihn nicht zum Vertragspartner des...mehr

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§ 6 Tabellen / I. Unfallgeschehen und gerichtliche Auseinandersetzung

Rz. 167 Zu Verfahren vor Gericht wurden 2013 Zahlen durch den GDV erhoben.[165] Die Erhebung des Verbandes bezieht sich auf die verfügbaren Daten zurückliegender Jahre (Berufsunfähigkeit: 2007–2012; Schaden/Unfall: 2009–2011). Entscheidungen der Versicherer haben ganz überwiegend Bestand gegenüber Beschwerden und gerichtlichen Auseinandersetzungen. Das Beschwerde- und Prozes...mehr

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AGS 07/2024, Notwendige Fah... / III. Abzug der Beiträge für eine Kfz-Versicherung, § 76 Abs. 1 FamFG, § 115 Abs. 1 S. 3 Nr. 1a ZPO, § 82 Abs. 2 Nr. 3 SGB XII

Die Fahrtkostenpauschale des § 82 SGB XII i.V.m. § 3 Abs. 6 Durchführungs-VO zu § 82 SGB XII deckt wie bereits oben erläutert nur die reinen Betriebskosten eines Pkw einschließlich der Steuern ab. Weitere entstandene Aufwendungen den Pkw betreffend können daneben geltend gemacht werden. Dies gilt insbesondere auch für zu leistende Beiträge für eine Kfz-Haftpflichtversicherun...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / (c) Ausschluss der Geltendmachung

Rz. 395 Aus der Familiengemeinschaft zwischen Eltern und Kindern kann sich bei (leicht) fahrlässiger Schadenszufügung die Pflicht des geschädigten Kindes ergeben, Ersatzansprüche (vor allem Schmerzensgeldansprüche[461]) nicht geltend zu machen, wenn die Familiengemeinschaft durch den Schadensausgleich übermäßig belastet würde.[462] Rz. 396 Soweit eine Haftpflichtversicherung [...mehr

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zfs 07/2024, Voraussetzunge... / 1 Sachverhalt

Die Kl. nimmt den beklagten VR aus einer Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung in Anspruch, nachdem über das Vermögen der mitversicherten T GmbH das Insolvenzverfahren eröffnet worden ist. Dem Versicherungsvertrag lagen die AVB und BBR zur Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung für Wirtschaftsprüfer und vereidigte Buchprüfer, Steuerberater, Rechtsanwälte und Patentanwält...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / 4. Scheitern von Vergleichsverhandlungen, kein Vertragsabschluss

Rz. 552 Äußerungen zu Bestand und Höhe eines Anspruches, die im Rahmen von Vergleichsverhandlungen abgegeben werden, binden den Erklärenden bei Scheitern der Vergleichsverhandlungen in aller Regel nicht.[648] Scheitern die Gespräche, können für den Bereich der außergerichtlichen Verhandlungen zunächst unstreitig gestellte Verhandlungspositionen (zum Grund und zur Höhe des An...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / a) Schadenersatz – Drittleistung

Rz. 108 In der Folge eines Haftungsgeschehen wendet sich derjenige, der einen Sach- oder Personenschaden erlitten hat, nicht nur an denjenigen, den er hierfür für verantwortlich hält ("Schädiger"), sondern regelmäßig parallel auch an Dritte, die ihm für den Fall der Schädigung ihrerseits Leistungenmehr

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§ 1 Kapitalisierung – Kapit... / Literaturtipps

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§ 6 Tabellen / 2. Kfz-Haftpflichtschäden

a) Sachschaden – Personenschaden Rz. 178 Für Kfz-Haftpflichtschäden bleibt es seit Jahren grob bei folgender Aufteilung auf Personenschäden und Sachschäden: Übersicht 6.9: Sach-/Personenschaden b) Mittlere Schäden – große Schäden Rz. 179 Um die Gewichtung innerhalb der Personenschaden...mehr

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§ 6 Tabellen / 1. Unterschied

Rz. 181 Eine Haftungshöchstsumme (z.B. § 12 StVG) beschränkt die finanzielle Verantwortlichkeit des unmittelbar handelnden bzw. für eine gefährliche Sache verantwortlichen Schadenersatzpflichtigen gegenüber dem Anspruchsberechtigten im Haftungsverhältnis (Schadenersatzverhältnis); und zwar unabhängig davon, ob Versicherungsschutz bei einer Haftpflichtversicherung besteht.[18...mehr

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§ 5 Verjährung / dd) Direktanspruch, Dritter, Gesamtschuld

Rz. 599 § 115 VVG gilt nicht im Gesamtschuldner-Ausgleichs(Innen-)verhältnis.[596] Rz. 600 Der Ausgleich richtet nach § 426 BGB. Ein Kfz-Haftpflichtversicherer steht dabei stets nur mit den bei ihm versicherten Personen in einem Gesamtschuldverhältnis, nicht aber mit außerhalb dieses Versicherungsverhältnisses stehenden weiteren Gesamtschuldnern.[597] Versicherter und sein Ve...mehr

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§ 6 Tabellen / III. Deckung und Haftung

1. Unterschied Rz. 181 Eine Haftungshöchstsumme (z.B. § 12 StVG) beschränkt die finanzielle Verantwortlichkeit des unmittelbar handelnden bzw. für eine gefährliche Sache verantwortlichen Schadenersatzpflichtigen gegenüber dem Anspruchsberechtigten im Haftungsverhältnis (Schadenersatzverhältnis); und zwar unabhängig davon, ob Versicherungsschutz bei einer Haftpflichtversicheru...mehr

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§ 5 Verjährung / 5. Beweis

Rz. 954 Beweisschwierigkeiten, denen der Schuldner ausgesetzt ist, wenn der Gläubiger nach längerer Zeit Ansprüche geltend macht, vermögen den Verwirkungseinwand grundsätzlich nicht zu rechtfertigen.[975] Rz. 955 Die Beweisnot eines Schuldners führt grundsätzlich nicht dazu, dass hieraus ein Rückschluss auf dessen Vertrauensschutz gezogen werden kann.[976] Rz. 956 Anderes kann...mehr

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§ 6 Tabellen / II. Verkehrsunfallstatistik

1. Allgemeine Hinweise Rz. 175 Die Zahl der infolge von Verkehrsunfällen verletzten und getöteten Personen war in den letzten Jahren rückläufig, der Trend hält aber nicht an.[175] Rz. 176 Das Informationssystem der Gesundheitsberichterstattung des Bundes (GBE)[176] hält detaillierte Informationen bereit. Gleiches gilt für das Statistische Bundesamt,[177] ergänzt durch GENESIS....mehr

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§ 3 Prozessuale Aspekte / c) Drittfeststellungsklage

Rz. 165 Hinweis Siehe auch § 5 Rdn 137. Rz. 166 Gegenstand einer positiven oder negativen Feststellungsklage kann nicht nur ein Rechtsverhältnis zwischen den Prozessparteien selbst sein, sondern auch ein solches zwischen einer Prozesspartei und einem Dritten, ja sogar zwischen Dritten überhaupt. Das Feststellungsinteresse muss dann allerdings gerade gegenüber dem Beklagten be...mehr

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§ 5 Verjährung / (b) Deckungsklage des Geschädigten

Rz. 718 Hinweis Zur Drittfeststellungsklage Rdn 137; § 3 Rdn 165 ff. Rz. 719 In der Allgemeinen Haftpflichtversicherung kann auch der Geschädigte ein schützenswertes Feststellungsinteresse haben, dass der Haftpflichtversicherer dem auf Schadenersatz Inanspruchgenommenen Deckung zu gewähren hat.mehr

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§ 5 Verjährung / 2. Vertretung

Rz. 840 Die Zustellung an früher einmal beauftragte Anwälte reicht nicht aus, da das Mandat mit der Erledigung des ursprünglichen Prozessverfahrens erlischt.[858] Rz. 841 Die Vertretungsmacht des Haftpflichtversicherers umfasst nicht immer alle als schadenersatzpflichtige Personen in Betracht zu ziehenden Parteien.[859] Gerade bei Mitversicherung ist die Vollmacht zu prüfen.[...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / a) Allgemeines

Rz. 1267 Leistungen an den Verletzten haben nur dann befreiende Wirkung für den Ersatzverpflichteten, wenn er den Forderungsübergang nicht kannte. Die Bösgläubigkeit des Ersatzverpflichteten (§ 407 BGB) hat der Drittleistungsträger (z.B. SVT) zu beweisen. Rz. 1268 Die Anforderungen an die Kenntnis vom Gläubigerwechsel sind in der Praxis allerdings gering. Für den Verlust des ...mehr

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§ 6 Tabellen / a) Sachschaden – Personenschaden

Rz. 178 Für Kfz-Haftpflichtschäden bleibt es seit Jahren grob bei folgender Aufteilung auf Personenschäden und Sachschäden: Übersicht 6.9: Sach-/Personenschadenmehr

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zfs 07/2024, Kein Ausschlus... / Leitsatz

Verursacht ein VN in Abwesenheit seiner als Hausmeisterin angestellten Ehefrau bei vertretungsweiser Übernahme ihrer Tätigkeit einen Schaden, so besteht in der privaten Haftpflichtversicherung Deckung. OLG München, Beschl. v. 18.4.2023 – 25 U 3508/22mehr

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§ 5 Verjährung / (b) Untätigkeit

Rz. 614 Ein schriftlicher Bescheid wird nicht durch Untätigkeit des Anspruchsberechtigten über einen längeren Zeitraum ("Einschlafen") überflüssig.[616] Die bloße Untätigkeit des Anspruchstellers während eines längeren Zeitraumes berechtigt keineswegs zu der Annahme, der schriftliche Bescheid sei überflüssig und sinnlos, mit ihm könne der Anspruchsteller billigerweise nicht ...mehr

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§ 5 Verjährung / l) Rückforderung

Rz. 477 Die Verjährung des Rückforderungsanspruchs einer Haftpflichtversicherung infolge der Bedienung einer zu hohen Haftungsquote beginnt nicht erst mit zutreffender Bewertung der Rechtslage.[461]mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / b) Mitgliedschaft

Rz. 1042 Die GKV erhebt keine Prämien, sondern Beiträge. In der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung findet keine individuelle Risikoprüfung statt; die GKV ist gesetzlich verpflichtet, jeden versicherungspflichtigen Bewerber aufzunehmen (Kontrahierungszwang). Rz. 1043 Die Versicherungspflicht (§ 5 SGB V) besteht unabhängig vom Willen der Beteiligten und unabhängig von...mehr

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§ 1 Kapitalisierung – Kapit... / (1) Versicherungssumme

Rz. 82 Besteht eine geschuldete Versicherungsleistung in der Erfüllung von Rentenverpflichtungen, kommt es für die Frage, ob die vereinbarte Versicherungssumme[74] überschritten wird, nicht etwa auf die Summe der gezahlten Raten, sondern vielmehr auf den Kapitalwert der Rente an.[75] Rz. 83 Eine Versicherungssumme ist regelmäßig dann unzureichend, wenn nach Abzug der Kapitalz...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / (2) Mitwirkung an der Schadenentstehung

Rz. 657 Hinweis Siehe auch Rdn 660 ff. Rz. 658 Zu beachten sind (wegen möglicher Gefährdung der Kindesinteressen) die Beschränkungen nach §§ 1629 Abs. 2 S. 1, 1824 BGB (§§ 1629 Abs. 2 S. 1, 1795 BGB a.F.) u.a. dann, wenn die Eltern eines verletzten Kindes an der Schadenentstehung (z.B. durch schuldhafte Verletzung ihrer Aufsichtspflicht; schuldhafte Schädigung mit von einem E...mehr

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§ 6 Tabellen / 3. Mindestversicherungssumme (Anlage 2 zu § 4 PflVG)

Rz. 186 Übersicht 6.12: Mindestversicherungssumme (Kfz-Haftpflicht) (Zeittafel)mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / ee) Deckungssumme

Rz. 572 Hinweis Siehe auch § 1 Rdn 89 ff. Rz. 573 Ein Versicherer will nur im Rahmen seiner mit dem Versicherten vereinbarten Versicherungssumme regulieren. Die Einstandspflicht eines Versicherers orientiert sich an der risikoadäquaten Prämienzahlung seines Versicherungsnehmers – und nicht an dem von den versicherten Personen angerichteten Schaden. Der Opferschutz ist nur im ...mehr

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§ 3 Prozessuale Aspekte / 3. Vorbehalt

Rz. 254 Zum Vorbehalt siehe die Ausführungen zum außergerichtlichen Abfindungsvergleich (§ 2 Rdn 1145 ff.).[324]mehr

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§ 5 Verjährung / 1. Aktivlegitimation

Rz. 838 Wer aktuell nicht Rechtsinhaber ist, kann nicht erfolgreich klagen (Rdn 842 ff.). Rz. 839 Lässt sich in einem Deckungsprozess die Haftpflichtversicherung auf die unmittelbare Inanspruchnahme durch einen als Versicherter auftretenden Dritten ein, ist dessen Aktivlegitimation für das Berufungsverfahren bindend.[857]mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / bb) Leistungsfreiheit

Rz. 564 Seit Einführung der Direktklage ist der Kfz-Haftpflichtversicherer nicht mehr berechtigt, Versicherte, denen gegenüber er leistungsfrei ist, bei den Regulierungsverhandlungen zu vertreten.[669] Soweit der Versicherer im Innenverhältnis leistungsfrei ist, bedarf es der Vollmacht nicht, da der Geschädigte in diesem Fall die Möglichkeit der Direktklage gegen den Versich...mehr

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§ 5 Verjährung / 4. Auswirkungen auf Drittbeteiligte

Rz. 134 Sind mehrere Verletzte oder mehrere als Ersatzpflichtige in Betracht kommende Personen (oder deren Haftpflichtversicherer) vorhanden (Geschädigtenmehrheit), beeinflussen Verhandlungen, die einer von ihnen führt, nicht den Lauf der Verjährung bei den anderweitigen Anspruchsbeziehungen (auch Rdn 428). Dies gilt nicht, wenn der Handelnde (Verhandelnde) die übrigen bei d...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / Literaturtipps

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§ 2 Vergleich und Abfindung / 1. Fragestellung

Rz. 1456 Die juristische Antwort resultiert aus zwei (kumulativ zu beantwortenden) Teilfragen:mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / cc) Interessenwahrung

Rz. 566 Hinweis Siehe auch § 3 Rdn 314 ff. Rz. 567 Der von seinem alleinigen Prozessführungsrecht Gebrauch machende Versicherer muss die Interessen seines Versicherten im Haftpflichtprozess – orientiert an den Maßstäben eines vom Versicherungsnehmer beauftragten Anwaltes – wahren.[671] Rz. 568 Mit einem Beitritt auf Seiten der Gegenpartei verletzt der Haftpflichtversicherer se...mehr

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§ 6 Tabellen / 1. Allgemeine Hinweise

Rz. 175 Die Zahl der infolge von Verkehrsunfällen verletzten und getöteten Personen war in den letzten Jahren rückläufig, der Trend hält aber nicht an.[175] Rz. 176 Das Informationssystem der Gesundheitsberichterstattung des Bundes (GBE)[176] hält detaillierte Informationen bereit. Gleiches gilt für das Statistische Bundesamt,[177] ergänzt durch GENESIS. [178] Die tabellarisch...mehr

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§ 6 Tabellen / 2. Haftungshöchstsumme (§ 12 StVG)

Rz. 185 Übersicht 6.11: Haftungshöchstsummen nach § 12 StVG (Zeittafel)mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / a) Haftungsbegründendes Ereignis

Rz. 217 Hinweis Siehe auch Rdn 114 f., 336 ff. Rz. 218 "Unfälle" sind zeitlich begrenzte, von außen auf den Körper einwirkende Ereignisse (siehe auch § 8 Abs. 1 S. 2 SGB VII), die zu einem Gesundheitsschaden oder zum Tod führen. Unter Unfällen sind im Haftungsrecht jegliche Art von Haftungsgeschehen zu verstehen: wie Verkehrsunfall, Verletzung von Verkehrssicherungspflichten,...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / (c) Klage

Rz. 607 Steht hinter dem Schädiger ein Kfz-Haftpflichtversicherer, ändert dies angesichts der action directe (§ 115 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 VVG) nichts an der Passivlegitimation der Versicherung. Rz. 608 Im Privathaftpflichtbereich ist die Klage nur gegen den Erben des Täters zu richten; es gibt hier keine Direktklage. Der Tod des Versicherten berechtigt nicht zur Direktklage. Hand...mehr

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AGS 07/2024, Notwendige Fah... / Leitsatz

Im Rahmen der Verfahrenskostenhilfe bemessen sich die Fahrtkosten nach der in § 76 Abs. 1 FamFG, § 115 Abs. 1 S. 3 Nr. 1a ZPO, § 82 Abs. 2 Nr. 4 SGB XII, § 3 Abs. 6 der Verordnung zur Durchführung des § 82 SGB XII geregelten Fahrtkostenpauschale. Diese soll nicht die Gesamtkosten eines angemessenen Kraftfahrzeuges abdecken, sondern vielmehr die reinen Betriebskosten einschli...mehr